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a priori

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Dieser Artikel behandelt das formale a priori in der Erkenntnistheorie. Für die Verwendung in der Wahrscheinlichkeitstheorie siehe A-priori-Wahrscheinlichkeit, für die Verwendung in der Informatik siehe Apriori-Algorithmus und Data-Mining

Der Term a priori (lateinisch a/ab ‚von … her‘ und lateinisch prior ‚der vordere, frühere, erste [von zweien], folgende‘) wurde in der scholastischen Philosophie als Übersetzung der aristotelischen Unterscheidung zwischen „proteron“ und „hysteron“ verwendet (Bedingung und Bedingtes).[1] Der Ausdruck tritt von dort im 16. Jh. als Syntagma in die deutsche Fachsprache ein.[2]

In der neueren Philosophie bezeichnet der Ausdruck eine epistemische Eigenschaft an Urteilen: Urteile a priori können ohne Basis in der Erfahrung gefällt werden, sie sind Bedingungen der Erfahrung oder aus diesen abgeleitet. Im Gegensatz dazu stehen Urteile a posteriori. Im Allgemeinen gelten alle analytischen Urteile als a priori. Ihre urteilstheoretische Bedeutung haben die Begriffe a priori und a posteriori seit Mitte des 17. Jahrhunderts, spätestens aber seit Immanuel Kant.

Von der neueren Verwendung abgeleitet bezeichnet apriorisches Wissen ein Wissen, das von Erfahrung unabhängig ist (siehe Apriorismus). Im Unterschied dazu steht empirisches oder erfahrungsabhängiges Wissen, das insbesondere durch eigene sinnliche Wahrnehmung gewonnen wurde. Alltagssprachlich und in verschiedenen fachsprachlichen Zusammenhängen werden daher Sachverhalte, die bereits mit der Annahme bestimmter Bedingungen „von vornherein“ festliegen als a priori bezeichnet.

Philosophiegeschichte

Im folgenden Absatz fehlen folgende wichtige Informationen: 19. Jahrhundert, Analytische Philosophie, Carnap, Quine, Wissenssoziologie
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Neuzeitlicher Rationalismus

In den traditionellen Erkenntnistheorien der europäischen Neuzeit (Rationalismus und Empirismus) wurde generell angenommen, dass zumindest im Bereich der Mathematik und der Logik Wissen a priori möglich ist. Ein Teilprojekt der Aufklärung untersuchte die Frage, ob es solche unhintergehbaren Gesetze auch im Bereich der Naturwissenschaft und der Ethik geben könne, um mit dem Geltungsanspruch religiöser Offenbarung konkurrieren zu können. Nur Urteile a priori konnten den Anspruch erheben notwendigerweise und nicht nur zufällig, aufgrund der augenblicklichen Situation, wahr zu sein.

Rationalisten wie René Descartes oder Gottfried Leibniz beharrten darauf, dass Menschen epistemischen Zugang zu solchen Wahrheiten auch ohne Empirie (sinnliche Erfahrung) haben, während Empiristen wie John Locke oder David Hume nur Urteilen über die Tätigkeit des eigenen Geistes den Status von Urteilen a priori zubilligten.

Immanuel Kant

In der Philosophie Kants, die eine Synthese von Rationalismus und Empirismus bilden soll, sind strukturelle Bedingungen der erfahrbaren Welt, wie die Kategorien oder die Strukturen von Raum und Zeit, die Kant „Formen der sinnlichen Anschauung“ nennt, a priori, da sie transzendentale Bedingungen der Erfahrung überhaupt sind. Er verwendet den Ausdruck – zunächst noch im Sinn der rationalistischen Tradition – für Erkenntnisse, die auf keiner konkreten empirischen Erfahrung beruhen und daher die Form allgemeiner und notwendiger Urteile annehmen können. In Absetzung vom Rationalismus hält er aber angeborene Begriffe von Gattungen, Arten oder Individuen für unmöglich. Nicht die Strukturen der Welt selbst, sondern nur die unserer Erfahrung sind a priori. Das Erkenntnisvermögen kann a priori keine Einzelgegenstände der Welt erkennen, aber auf die in ihm selbst liegenden Voraussetzungen der Erkenntnis, die Verstandeskategorien und die Anschauungsformen zugreifen. Da dieselben Strukturen und Erkenntnisvermögen auch für die Erkenntnis a posteriori verwendet werden müssen, gelten a priori erkannte Regeln und Zusammenhänge auch für diese. Aus Kants Position folgt, dass Einzelgegenstände nur insofern erkennbar sind, als diese durch die a priori gegebenen Erkenntnisbedingungen vermittelbar sind. Wie Objekte unabhängig von dieser Vermittlung, die sog. Dinge „an sich“, beschaffen sind, ist demnach nicht erkennbar.

Eine Untersuchung, die sich auf die im Erkennen selbst liegenden Voraussetzungen und Bedingungen jeder Erkenntnis bezieht, nennt Kant transzendental. Diesen methodischen Ansatz bezeichnet er auch als Transzendentalphilosophie. Kants Theorie des a priori findet sich vor allem in seinem erkenntnistheoretischen Hauptwerk, der Kritik der reinen Vernunft und in den Prolegomena.

Dekonstruktion und Diskursanalyse

In der Weiterführung von Kritiken der klassischen Transzendentalphilosophie, wie sie bei Martin Heidegger entwickelt wurde, haben Theoretiker vor allem der spätmodernen französischen Philosophie wie Jacques Derrida oder Michel Foucault die Voraussetzung fester, a priori gesetzter Bedingungen kritisiert und statt dessen von quasi-transzendentalen Voraussetzungen gesprochen. Diesen Ansätzen zufolge sind Grundstrukturen der die Erfahrung, des Denkens und Handelns nicht ewige Wahrheiten, sondern Ausdruck von historischen und kulturellen Bedingungen. Das hat sowohl epistemologische wie praktische Konsequenzen, obwohl die jeweilig gültigen Grundstrukturen für die in diesen Bedingungen stehenden Menschen unhintergehbar sind und also für sie a priori bleiben.

Foucaults Diskursanalyse beispielsweise führt den Begriff eines historischen Apriori ein, der wie folgt beschrieben wird:

„Ich will damit ein Apriori bezeichnen, das nicht Gültigkeitsbedingung für Urteile, sondern Realitätsbedingung für Aussagen ist. Es handelt sich […] darum […] die Bedingungen des Auftauchens von Aussagen, das Gesetz ihrer Koexistenz mit anderen, die spezifische Form ihrer Seinsweise und die Prinzipien freizulegen, nach denen sie fortbestehen, sich transformieren und verschwinden. Ein Apriori nicht von Wahrheiten, die niemals gesagt werden oder wirklich der Erfahrung gegeben werden könnten; sondern einer Geschichte, die gegeben ist, denn es ist die der wirklich gesagten Dinge.“

Foucault[3]

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Vgl. H. Scherpers: A priori/a posteriori, I. In: Historisches Wörterbuch der Philosophie. Bd. 1, S. 462–467.
  2. Vergleiche dazu Hans Schulz, Otto Basler, Gerhard Strauss (Hrsg.): Deutsches Fremdwörterbuch. Bd. 2: Antinomie-Azur. Walter de Gruyter, Berlin 1996, ISBN 3-11-014816-1, S. 133ff.
  3. Michel Foucault: Archäologie des Wissens. Übersetzt von Ulrich Köppen. Suhrkamp, Frankfurt/Main 1973, ISBN 3-518-27956-4, S. 184f.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel A priori aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.