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Öffentlichkeit

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Öffentlichkeit ist der Bereich des gesellschaftlichen Lebens, in dem Menschen zusammen kommen, um Probleme zu besprechen, die in politischen Prozessen gelöst werden sollen. Dafür muss der Zugang zu allen Informationsquellen und Medien frei sein und die Informationen müssen frei diskutiert werden können. In diesem öffentlichen Raum[1], soll sich die öffentliche Meinung ungestört durch Zensur und anderen Barrieren herausbilden können.

Es gibt zwei Arten von Öffentlichkeit: die staatlich-verwaltungstechnische Öffentlichkeit und die nichtstaatliche Öffentlichkeit, die durch Zivilgesellschaft hergestellt und gepflegt wird. Während die staatliche Öffentlichkeit von Jürgen Habermas als „vermachtet“ angesehen wird, stelle die nichtstaatliche Öffentlichkeit eine (Gegen-)Öffentlichkeit dar. nähere Quelle fehlt

Geistes- und Gesellschaftsgeschichte

Der literarische Salon von Madame Geoffrin (1755)

In deutscher Sprache tritt Öffentlichkeit als bürgerlicher Anspruch ab dem späten 17. Jahrhundert zunächst in literatur- sowie kunstkritischen Kreisen bei Treffen und in Publikationen zutage. Quelle fehlt

Ab Mitte des 18. Jahrhunderts werden Themen der öffentlichen Debatte durch den Einfluss der Aufklärung zunehmend politischer bzw. sozialkritischer. Quelle fehlt

Orte dieser Öffentlichkeit waren v.a. Theater, Salons und Kaffeehäuser in europäischen Städten. Hier trafen sich - vor allem männliche - Exponenten des Bildungsbürgertums, die sich als Akteure verstanden, die staatliche Autorität legitimierten und kritisierten (Sphäre der "bürgerlichen Öffentlichkeit"). Quelle fehlt

Sozialwissenschaften

Da ist gerade nichts los an der Speakers' Corner in Singapur.

Sozialwissenschaftliche Diskurstheorien verstehen unter Öffentlichkeit auch die Gesamtheit der potentiell an einem Geschehen teilnehmenden Personen („Publikum“ im weiteren Sinne). Quelle fehlt

Politikwissenschaft seit Hannah Arendt

Auf dem Forum Romanum (hier um 1880) wurde im alten Rom öffentlich - ausschließlich von männlichen Bürgern - Politik gemacht.

Nach altgriechischem Ideal ist gemäß Hannah Arendt die Teilnahme an der Öffentlichkeit der Polis auf der Agora dem freien Bürger vorbehalten[2], der die Lebensnotwendigkeiten des privaten Haushalts (Oikos) überwunden hat und in die freie Sphäre der Öffentlichkeit übergehen kann. Dieser Logik folgend ist ein arbeitender Mensch nicht frei, da er noch mit Lebensnotwendigkeiten beschäftigt ist, welche ihn der Freiheit berauben. Freiheit wird hier also nicht als Freiheit des Handelns im Sinne eines nicht vorhandenen Determinismus verstanden, sondern als ein Hintersichlassen der privaten Angelegenheiten. Quelle fehlt

Weitere Definitionen von Öffentlichkeit sind: „Sphäre der zum Publikum versammelten Privatleute“ (Habermas: Strukturwandel der Öffentlichkeit), „Netzwerk für die Kommunikation von Inhalten und Stellungnahmen […], das sich nach der Kommunikationsdichte, der Organisationskomplexität, und Reichweite nach Ebenen differenziert, von der episodischen Kneipen-, Kaffeehaus- oder Straßenöffentlichkeit über die veranstaltete Präsenzöffentlichkeit von Theateraufführungen, Elternabenden, Rockkonzerten, Parteiversammlungen oder Kirchentagen bis zu der abstrakten, über Massenmedien hergestellten Öffentlichkeit“ (Habermas: Faktizität und Geltung). Quelle fehlt

Öffentlich sind ferner die „Öffentliche Versammlung“, „öffentliche Kundgebung“, „öffentliche Verhandlung“ (vor Gericht), im Gegensatz zu Versammlungen „unter Ausschluss der Öffentlichkeit“. Die Öffentlichkeit von möglichst vielen Ereignissen ist damit ein demokratisches Prinzip. Presse und Rundfunk haben die Aufgabe, durch Berichte, Reportagen oder Direktübertragungen Öffentlichkeit auch über weite Entfernungen hinweg herzustellen. Ihre Vorläufer waren die Theaterbühnen. Das Rampenlicht als hellstmögliche künstliche Beleuchtung bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts ist noch heute ein Synonym für öffentliche Beachtung. Quelle fehlt

Von „innerer Öffentlichkeit“ spricht man im Zusammenhang von größeren Gruppen, Vereinen, Unternehmen oder sonstigen Organisationen und Körperschaften. Sie bezeichnet die Gesamtzahl der betreffenden Personen und unterliegt denselben Normen und organisatorischen Grundmustern wie die „äußere Öffentlichkeit“, wird aber von dieser getrennt und unter Berücksichtigung des speziellen Informationsbedarfs bedient. Quelle fehlt

In demokratischen Gesellschaften spielt Öffentlichkeit in Gestalt der öffentlichen Meinung eine wichtige Rolle, denn in ihr findet die (politische) Meinungsbildung statt. Die Presse ist wichtiger Teil und Spiegel der Öffentlichkeit. In diesem Zusammenhang sind öffentliche Güter wichtig, die Öffentlichkeit überhaupt erst ermöglichen. Eine lebendige Öffentlichkeit wird einigen Theorien zufolge als Grundlage für die Entwicklung einer Zivilgesellschaft gesehen. Quelle fehlt

Kritik an Jürgen Habermas

Von Jürgen Habermas sei in Strukturwandel der Öffentlichkeit vernachlässigt worden, so Nancy Fraser, dass es systematische Hindernisse gibt, "die einen tatsächlich vollwertigen und gleichberechtigten Zugang zur öffentlichen Debatte verwehren". Dies betreffe besitzlose Arbeiter, Frauen, Arme sowie Angehörige von ethnischen, religiösen und nationalen Minderheiten[3].

Hier ist auch die geschichtliche Dimension wesentlich. Die Standesgrenzen bis zum Ersten Weltkrieg machten Öffentlichkeit zu einem Privileg bestimmter sozialer Schichten (Ausschlüsse durch das Etablieren des Kriterium der "Hoffähigkeit"). Schon seit der Aufklärung wiederum geht eine Trennung in private und öffentliche Räume damit einher, dass Frauen dem sogenannten privaten und Männer dem sogenannten öffentlichen Raum zugewiesen erhalten. Solche geschlechtsspezifischen Zuschreibungen haben nach Ansicht von Kritikern dazu geführt, dass die öffentliche Meinung in bürgerlichen Gesellschaften oftmals dadurch gebildet wird, dass Frauen von diesen Prozessen ausgeschlossen werden. Öffentlichkeit hat demnach dazu beigetragen, problematische Geschlechteridentitäten zu etablieren. Auch in modernen Mediengesellschaften führt die öffentliche Kommunikation nicht selten erst zur Etablierung von Geschlechterhierarchien, die mit Mechanismen des Ein- und Ausschlusses einhergehen. Quelle fehlt

Öffentlichkeit und Kommunikation

Aus der Sicht der Kommunikationstheorie besteht das Problem, die Öffentlichkeit „zu identifizieren und vor allem die Verhältnisse zwischen Öffentlichkeit und Publikum empirisch tragfähig zu generalisieren“.[4]

Joachim Westerbarkey beginnt mit der Einordnung als „Alltagskategorie“, spricht dann von den widersprüchlichen Funktionen der Öffentlichkeit durch die Paarungen von: „Nivellierung und Differenzierung, Konformität und Pluralität, Neugier und Ignoranz“. Zudem vertritt er die Auffassung, dass es überhaupt nur „Sonderöffentlichkeiten“ gebe, deren Teilnehmer und Inhalte zudem variieren. „Dynamik und Pluralität“ zeichne die Idee der Öffentlichkeit aus.[5]

Öffentlichkeit und Demokratie

Öffentlichkeit aller bedeutenden rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Vorgänge, sowie die öffentliche Meinungs- und Willensbildung gelten als Kriterien einer funktionierenden Demokratie.

Axel Montenbruck erläutert: „Das politische Menschenbild der Demokratien bestimmt vor allem der Gedanke der Öffentlichkeit. Sie besteht der Sache nach in einem kollektiven Interesse, der res publica. Anderseits tritt die Öffentlichkeit personifiziert als Publikum auf. Dieses bildet die reale Seite einer Allgemeinheit der Menschen oder Wahlbürger, die ihrerseits den jeweiligen Volksbegriff mitbestimmt. Alle diese Begriffe die Allgemeinheit, die Kollektivität, die Sozialität und die Versammlung zielen auf eine Bündelung von Einzelinteressen und Einzelwesen zu etwas „Gemeinsamem“ ab. Sie alle beschreiben Aspekte von menschlichen Gemeinschaften. Die Öffentlichkeit ist ferner zumeist mit Orten, wie dem Forum, dem Gericht und der Versammlung im Freien und ohne Waffen, verbunden. Die Öffentlichkeit lässt auf diese Weise die Allgemeinheit in einer konkreten Form sichtbar werden und verschafft ihr einen eigenen Raum.“[6]

Öffentlichkeit und Recht

Abbildung einer Gerichtsverhandlung in früheren Zeiten

Der Begriff Öffentlichkeit wurde ursprünglich nur im Sinne der Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen o.ä. gebraucht Quelle fehlt . Im Prozessrecht bezeichnet Öffentlichkeit sowohl die Tatsache, dass eine Gerichtsverhandlung auch unbeteiligten Personen zugänglich ist, als auch den Kreis der einer Gerichtsverhandlung beiwohnenden, nicht direkt beteiligten Zuschauer. Quelle fehlt

Für die der Gewaltenteilung unterliegenden staatlichen Organe ergibt sich aus der Idee der Öffentlichkeit als Wesenselement der Demokratie:

Die gesetzgebenden Organe (Legislative) beraten in demokratischen Staaten im Allgemeinen öffentlich, soweit nicht besondere Umstände (z. B. Geheimhaltung) eine nichtöffentliche Behandlung erfordern.

Gerichtsverhandlungen (Judikative) einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse sind in der Regel öffentlich (Deutschland: § 169 des Gerichtsverfassungsgesetzes). Obgleich im Grundgesetz nicht ausdrücklich erwähnt, gilt Öffentlichkeit der mündlichen Verhandlung als Grundprinzip des Rechtsstaates. Auch nach Artikel 6 Absatz 1 der europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) gehört das öffentliche Verhandeln vor Gericht zur Voraussetzung eines fairen Verfahrens.

Die Bedeutung der Öffentlichkeit in Gerichtsverhandlungen ergibt sich auch aus der Rechtsgeschichte, in der immer wieder ein Kampf gegen Justiz hinter verschlossenen Türen geführt wurde. Öffentlichkeit dient zudem der Kontrolle und Unabhängigkeit von Richtern sowie dem wirksamen Grundrechtsschutz.

Einschränkungen der Öffentlichkeit in Gerichtsverhandlungen gelten in Familiensachen, zum Schutz öffentlicher oder privater Geheimnisse (§§ 171a, 171b, 172 GVG) und wenn die Raumkapazität im Gerichtssaal nicht für alle Interessenten ausreicht.

Im Bereich des Regierungshandelns (Exekutive) wird die Frage der Öffentlichkeit sehr verschieden gehandhabt. Dies gilt erstens im Vergleich verschiedener Verwaltungshandlungen, zweitens im Vergleich verschiedener Staaten und staatlicher Untereinheiten, und drittens im Vergleich verschiedener Politikgebiete oder Themen (für die Geheimhaltung vorgesehen sein kann).

Mangelnde Öffentlichkeit in diesen Bereichen wurde unter der Bezeichnung „Arkanpolitik“ (Jürgen Habermas) als Kennzeichen absolutistischen oder allgemein undemokratischen Staatsverständnisses kritisiert.

Trotz des Öffentlichkeitspostulats der Demokratie finden auch heute die entscheidenden politischen Beratungen (etwa Sitzungen des Koalitionsausschusses oder Fraktionssitzungen) hinter verschlossenen Türen statt. Dies ist nicht zuletzt der Art der medialen Begleitung langwieriger politischer Prozesse geschuldet, die Politiker veranlasst, das Eindringen der Medienlogik in ihre Beratungen zu begrenzen. Durch Indiskretionen erhält die Öffentlichkeit zwar punktuell Einblicke in das Verhandlungsgeschehen, allerdings entsteht so noch keine öffentliche Diskurssphäre.

Das Oberlandesgericht Köln fällte im Februar 2012 drei einschlägige Urteile (Az.: 15 U 123/11, 15 U 125/11 und 15 U 126/11). Das OLG Köln hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Die Frage, in welchem Umfang auch über private, das Persönlichkeitsrecht berührende Umstände berichtet werden dürfe, die in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung erörtert worden seien, sei bisher nicht höchstrichterlich entschieden.[7]

Literatur

  • Volker Gerhardt: Öffentlichkeit: Die politische Form des Bewusstseins, Verlag C. H. Beck, München 2012, ISBN 3-406-63303-X.
  • Philip Baugut, Maria-Theresa Grundler: Politische (Nicht-)Öffentlichkeit in der Mediendemokratie. Eine Analyse der Beziehungen zwischen Politikern und Journalisten in Berlin. Baden-Baden, Nomos 2009.
  • Torsten Liesegang: Öffentlichkeit und öffentliche Meinung. Theorien von Kant bis Marx 1780–1850. Königshausen & Neumann, Würzburg 2004.
  • Gábor T. Rittersporn, Jan C. Behrends, Malte Rolf (Hrsg.): Sphären von Öffentlichkeit in Gesellschaften sowjetischen Typs. Zwischen partei-staatlicher Selbstinszenierung und kirchlichen Gegenwelten / The Public Sphere in Societies of the Soviet Type. Between the Great Show of the Party-State and Religious Counter-Cultures. Peter Lang, Frankfurt am Main u. a. 2003. (= Komparatistische Bibliothek; Bd. 11)
  • Jürgen Gerhards, Friedhelm Neidhardt: Strukturen und Funktionen moderner Öffentlichkeit: Fragestellungen und Ansätze. In: S. Müller-Doohm, K. Neumann-Braun (Hrsg.): Öffentlichkeit Kultur Massenkommunikation. Beiträge zur Medien- und Kommunikationssoziologie. BIS-Verlag, Oldenburg 1991, S. 31–90. Erstmals veröffentlicht als WZB Discussion Paper FS III 90–101 (PDF; 3,1 MB).
  • Richard Sennett: Verfall und Ende des öffentlichen Lebens. Die Tyrannei der Intimität. 1974, 1976. Dt.: Berliner Taschenbuch Verlag, 1983, 2008, ISBN 978-3-8333-0594-8.
  • Jürgen Habermas: Strukturwandel der Öffentlichkeit. Untersuchungen zu einer Kategorie der bürgerlichen Gesellschaft. (Habil.), Neuwied 1962. (Neuauflage: Frankfurt a. M. 1990, ISBN 3-518-28491-6)
  • Hannah Arendt: Vita activa oder vom tätigen Leben [orig. The Human Condition, 1958]. Ins Deutsche übersetzt von Arendt selbst, 1960. Piper, München, Zürich, 2002. ISBN 3-492-23623-5

Siehe auch

Weblinks

Wiktionary: Öffentlichkeit – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Vom öffentlichen Raum zur Öffentlichkeit. Hannah Arendt und Jürgen Habermas. In: Seyla Benhabib. Hannah Arendt. Die melancholische Denkerin der Moderne. [orig. engl. 1996] Rotbuch-Verlag, Hamburg, 1998, 310-316. ISBN 3-88022-704-7
  2. Öffentlichkeit nach Hannah Arendt (Abschnitt 1 von Öffentlichkeitsbegriff, Michael Hänsch, 2012). netzaktivismus.muao.de. Abgerufen am 7. April 2013.
  3. Nancy Fraser. Die Transnationalisierung der Öffentlichkeit. Legitimität und Effektivität der öffentlichen Meinung in deiner postwestfälischen Welt. In: Anarchie der kommunikativen Freiheit. Hrsg. Peter Niesen und Benjamin Herborth. Frankfurt am Main: Suhrkamp, 2007, S. 224-253, besonders S. 231. ISBN 978-3-518-29420-8
  4. Manfred Manfred Rühl, Kommunikation und Öffentlichkeit, in: Günter Bentele / Manfred Rühl (Hg.), Theorien öffentlicher Kommunikation, 1993, 77 ff.
  5. Joachim Westerbarkey, Öffentlichkeit als Funktion und Vorstellung. Versuch eine Alltagskategorie kommunikatorisch zu rehabilitieren, in: Wolfgang Wunden (Hrsg.), Öffentlichkeit und Kommunikationskultur, Beiträge zu Medienethik, 1994, 53 ff, insbesondere 57 (zur Alltagtheorie) sowie 59-61 ( wörtliche Zitate)
  6. Axel Montenbruck: Zivilisation. Eine Rechtsanthropologie. Staat und Mensch, Gewalt und Recht, Kultur und Natur, 2. Auflage 2010, 291; Universitätsbibliothek der Freien Universität Berlin (open access)
  7. Kachelmann gewinnt vor dem Oberlandesgericht Köln gegen drei Medien / Berichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandlung ist nicht uneingeschränkt zulässig. vdsrv.de. Abgerufen am 28. Mai 2012.
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