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Leibzoll
Der Leibzoll war eine im alten deutschen Reich erhobene Geleitsabgabe, die reisende Juden beim Überschreiten einer territorialen Zollgrenze für ihren persönlichen Schutz und damit für ihre körperliche Unversehrtheit zu entrichten hatten. Die Abgabe, die begrifflich auch für die Zollpflichtigkeit von Vieh verwendet wurde, und entsprechend häufig als unwürdig empfunden wurde, ist bis 1806/23 erhoben worden. Formal war der Leibzoll auch Ausfluss des Geleitrechts, das als Regal (Judenregal) an die Landesherren übergegangen war. Der Leibzoll zog also eine Gegenleistung, nämlich den Schutz durchreisender bzw. nicht ansässiger Juden nach sich. Er ist in dieser Form vom Juden-Schutzgeld zu unterscheiden, das von ansässigen Juden entrichtet werden musste.
Literatur
- Silberstein, Michael: Wolf Breidenbach und die Aufhebung des Leibzolls in Deutschland, in: Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland, Jg 5 (1892) Nr 2, S. 126-145
- Silberstein, Michael: Der Leibzoll und seine Aufhebung in Nassau, in: Allgemeine Zeitung des Judentums - Bd. 54, 1890, S. 493 - 496
- S. Silberstein: Mecklenburg voran in Abschaffung des Judenleibzolls. — In: Im deutschen Reich, Jg 24 (1918) Nr 10, S. 392-396.
Weblinks
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