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Judenbischof

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Judenbischof (episcopus Judaeorum) war (seit 1090) die behördliche Bezeichnung für den Vorsteher jüdischer Gemeinden im Mittelalter. Oft handelte es sich einfach um den Gemeinderabbiner. Der Judenbischof war dem Staat gegenüber verantwortlich für die Steuereinziehung unter den Juden.

Offiziell erstmals erwähnt 1090 im Privileg Heinrichs IV. für die Wormser Juden. Heinrichs Privileg [Privileg = gebührenpflichtiger (!) Rechtsschutz, von den Landesherren im Mittelalter den Juden gewährt bzw. aufoktroyiert] war auch für die Speyerer Juden gültig.

Literatur