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Geldjude
Zu den Stereotypen über Juden gehört das von den Geldjuden, den Wucherjuden, beziehungsweise den jüdischen Geldverleihern, allesamt Ethnophaulismen. Aus dem damit verbundenen Vorurteil von einer besonderen jüdischen Affinität zum Geld entwickelte sich der Mythos von der „jüdischen Finanzherrschaft“. Das Stereotyp wurde zum „Kapital der amerikanischen Ostküste“ sowie Beherrschung der Medien, der Weltwirtschaft und der Weltpolitik.[1] Dies alles wurzelt in der Vorstellung vom mittelalterlichen Geldverleiher als Wucherer, der der christlichen Bevölkerung geschadet haben soll und aus dem dann der einflussreiche Bankier der Neuzeit wurde, der die Finanzgeschäfte an der Börse manipuliere.[2][3]
Etymologie
Die Wahrnehmung von Juden als „Geldjuden“ ist durch das verbreitete Klischee des „Wuchers“ geprägt, welches ursprünglich nur das deutsche Wort für den vom lateinischen census (= Abschätzung) abgeleiteten Zins war. Der Begriff des Wuchers stammt aus dem germanischen Wortstamm wokaraz; von mittelhochdeutsch wuocher, althochdeutsch wuochar, für Nachwuchs, (Zins)gewinn, Vermehrung beziehungsweise Zunahme. Viel später entwickelte sich daraus die Bedeutung im Sinne des weit überhöhten Zinses beim Verleihen von Geld oder der Erzielung eines unverhältnismäßig hohen Gewinns beim Verkauf von Waren.[4] Auch in Martin Luthers Bibelübersetzung (Lutherbibel) vom September 1522 sind die Begriffe „Zins“ und „Wucher“ noch gleichgestellt. Der „Judenzins“ wurde im 18. und 19. Jahrhundert ein antijudaistischer Begriff für Wucher, beziehungsweise Wucherzins. Der Geldjude wurde zum Synonym für Wucherer, die Geldjuderei zum Synonym für „jüdische Wucherei“.[5]
Entstehungsgeschichte
Lange herrschte in der Geschichtswissenschaft die Ansicht vor, im Mittelalter hätten Juden den Geldverleih dominiert, weil es Christen verboten gewesen wäre, Zinsen zu nehmen. Beschwerden oder gar Empörung über jüdische Geldverleiher wären üblich gewesen. Diese Ansicht trifft indes nicht zu. Tatsächlich zielte das Zinsverbot auf Erscheinungsformen innerhalb des Christentums. Bernhard von Clairvaux (1090–1153) etwa bezeichnete in einem an die Geistlichkeit und das Volk in Ostfranken und Bayern gerichteten Schreiben die christlichen Geldverleiher als noch ärger als die jüdischen. Dafür gebrauchte er für Geldverleih gegen Zinsen den lateinischen Neologismus judaizare, also einen pejorativen Begriff, der ein „üblich jüdisches Verhalten“ bezeichnen sollte.[7]
- 1139 wurde im Zweiten Laterankonzil im Canon 13 Erzbischöfen, Bischöfen und Äbten jedweden Ordens das Zinsnehmen untersagt.
- 1179 wurde im Dritten Laterankonzil im Canon 25 das sich immer mehr ausbreitende Verbrechen des Zinsnehmens („als würden sie es erlaubtermaßen ausüben“) bei Strafe der Exkommunikation verboten. Geistliche, die Wucherei zuließen, hatten sofort suspendiert zu werden.
- 1215 wurde im Vierten Laterankonzil im Canon 67 Juden „schwerer und unmäßiger Wucher, […] mit dem sie das Vermögen von Christen in kurzer Zeit erschöpfen“, verboten.
Es war demnach der „schwere und unmäßige Wucher“ – somit der „schwere und unmäßige Zins“ – verboten, nicht der „übliche Wucher“ – der „übliche Zins“.
Kreuzfahrer, die Kredite aufgenommen hatten, wurden von ihrem Eid zur Zahlung des Wuchers losgesprochen, ihren Gläubigern wurde die Rückerstattung der Zinsen auferlegt. Juden sollten durch die weltliche Macht zum Erlass der Zinsen gezwungen werden und bis dahin von der Gemeinschaft mit Christen gebannt sein. Für die Tilgung der eigentlichen Schuld sollten den Kreuzfahrern vergünstigte Bedingungen gewährt werden.
Bis ins 19. Jahrhundert gehörte es zur Politik vieler Landesherren, die Juden als nützliche Geldeintreiber zu sehen. Sie waren Beauftragte der Obrigkeit, kassierten vom Volk zwar die Steuern, mussten jedoch ihrerseits enorme Summen an die Landesherren und den Kaiser abführen. So blieb das Klischee des geldgierigen Zinsnehmers und Wucherers nicht an den wirklichen Empfängern des Geldes hängen, den Landesfürsten, sondern an deren Mittelsmännern, den Juden.[8]
Scheinkausalität
Als Erklärungsversuch für eine Prävalenz von Juden im Geldwesen wird angeführt, dass ihnen die meisten Tätigkeiten im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit untersagt waren, unter anderem, weil sie nicht Mitglied in einer Zunft oder Kaufmannsgilden werden durften.[9] So sei ihnen nichts übriggeblieben, als sich auf das Geldgeschäft zu konzentrieren, das Christen verboten gewesen sein soll. Wie keine andere wirtschaftliche Tätigkeit der Juden im Mittelalter hat das jüdische Geld- und Kreditgeschäft bestehende Vorurteile und Ressentiments verschärft und zur Schaffung judenfeindlicher Stereotypen beigetragen, die sich zum Teil bis in die Gegenwart auswirken. Das Geldgeschäft war keineswegs der einzige Lebenserwerb der Juden im mittelalterlichen Aschkenas, stand jedoch besonders im Fokus der christlichen Aufmerksamkeit. Im Handwerk war die Trennlinie zwischen West- und Osteuropa besonders deutlich sichtbar. Wahrend in Westeuropa, wo die Zünfte die Juden jahrhundertelang ausgeschlossen hatten, nur wenige jüdische Handwerker arbeiteten, gab es in Osteuropa zahlreiche jüdische Schneider und Schuster, Bäcker und Goldschmiede.[10]
Die wirtschaftliche Bedeutung der jüdischen Minderheit in den neu entstehenden Städten des ausgehenden 12. und des 13. Jahrhunderts in neuer Rolle – sei es als Händler, Geld- und Pfandleiher oder Verwalter von Münzstätten hatte zwei Folgen. Zum einen deckte sie den Geldbedarf für die wachsende Wirtschaft trotz des Zinsverbotes, zum anderen konnte sie gerade dadurch als Sündenbock diskriminiert und verfolgt werden.[11] Wer nirgends mehr einen Kredit bekam, konnte bei Juden gegen Zinsen Geld leihen. Die Konnotation von „Juden-Geld“ und das stereotype Bild des habgierigen und betrügerischen „jüdischen Wucherers“ haben hier ihren Ursprung und im Laufe jahrhundertelanger kultureller Praxis einen ganzen Mythenkomplex gestaltet, der bis in die Gegenwart wirkt.[12] Der Beruf des Geldverleihers wurde als unmoralisch verschrieen, Juden wurden als gierig, geizig und skrupellos dargestellt. Dies verstärkte sich noch mit dem Aufkommen der Bettelorden und der Armutsbewegung im Spätmittelalter. Bei Hofe spielte der als Hofjude bekannte Hoffaktor eine feste finanzökonomische Rolle.
Die Sicht auf die mittelalterliche Geschichte der Juden in Deutschland ist in den 1990er-Jahren in Bewegung geraten und hat neue Perspektiven gewonnen, unter anderem auf den Mythos vom „reichen Juden“.[13] Im Gegensatz zur allgemeinen Vorstellung wurde das christliche Zinsverbot in der Realität wenig respektiert. Die kanonische Rechtsetzung wurde und wird mit der Rechtswirklichkeit fälschlicherweise gleichgesetzt. Das kirchliche Recht war kein weltliches Recht. Die Kirche konnte an 1179 den Wucherern nur mit Verweigerung eines christlichen Begräbnisses, das Versagen von Beichte und Abendmahl, oder ab 1274 mit der Exkommunikation zu Lebzeiten drohen. Beides betraf ausschließlich Christen. Letztlich blieb es jedoch bei den Androhungen.[14]
Zum anderen waren die Zünfte und Gilden auf die Städte beschränkt, sodass Juden im ländlichen Raum sehr wohl in vielen Handwerksberufen tätig sein konnten. Ebenso waren handwerkliche und andere Tätigkeiten aller Art innerhalb der jüdischen Gemeinschaften existenziell notwendig, wie beispielsweise Schneider, Schuhmacher, Schmied, Weber, Bäcker, Arzt, Zimmerer, Landwirt, Händler oder diverse rituelle Tätigkeiten wie Rabbiner, Schächter, Mohel und andere. Hinzu kamen Handwerksberufe, die von der Gesellschaft des Mittelalters verachtet wurden, dazu gehörten Müller, Schäfer, Abdecker, Gerber, Bader oder Barbiere. Diese Handwerke wurden jahrhundertelang als unehrliche Berufe – im Sinne unehrenhafter Berufe – eingeordnet und waren deshalb Juden nicht versperrt.[15][16]
Der allergrößte Teil der jüdischen Bevölkerung lebte in ärmlichen Verhältnissen, so dass sie gar nicht über die Mittel verfügten, um als Geldverleiher aufzutreten. Die jüdische Geldleihe unterschied sich in manchen Punkten von der christlichen. So hatten die Juden, bis im Italien des 15. Jahrhunderts die ersten öffentlichen Leihhauser aufkamen, das Vorrecht der Pfandleiher. Dies machte die Juden zu Kreditgebern „kleiner Leute“, der Bürger, Handwerker und Bauern.[17] Es gab aber zweifellos einige wenige begüterte Juden, die – neben den viel zahlreicheren christlichen Geldverleihern – tätig waren, was jedoch weder den Bezug zu Juden noch eine Verallgemeinerung zulässt.[18] Es sei beispielsweise auf die Fugger, die Medici, die Toskaner, die Kawerschen[19] oder die Lombarden, viele Bürger von Asti und Arras hingewiesen.[20] Im Mittelalter hat der Franziskaner-Orden in Italien die ersten Pfandleihhäuser ins Leben gerufen, sogenannte Monte di Pietà, die von den Darlehnsnehmern nur „kostendeckende“ Zinsen verlangten, etwa 10 %.[21] Die Minoriten beklagten in ihren Predigten den angeblichen Wucher der Juden und provozierten damit immer wieder Ausschreitungen. Die brisanten antijüdischen Themen wie der „Wucher der Juden“, der „Hostienfrevel“ und der „Ritualmord“ machte vor allem der Minorit Johannes Capistranus (1386-1456) zu Zentralpunkten seiner Predigten, was 1453 in Breslau zu einem der schlimmsten Autodafés dieser Zeit führte.[22]
Verfestigung des Vorurteils
Bekannte historische Persönlichkeiten verfestigten das antisemitische Vorurteil, das Geldwesen läge in der Hand von Juden. 1858 schrieb etwa der französische Frühsozialist Pierre-Joseph Proudhon den Juden einen „merkantilen und wucherischen Parasitismus“ zu und deklarierte den jüdischen Parasiten.[24] Für Alphonse Toussenel (1803–1885) waren „Jude, Wucherer und Geldhändler“ Synonyme (französisch „Juif, usurier, trafiquant sont pour moi synonymes“).[25] Der amerikanische Dichter Ezra Pound (1885–1972) polemisierte in mehreren seiner 1937 erschienenen Cantos gegen Usura (lateinisch für Wucher), die er als „Krebsschaden der Welt“ ansah und als typisch jüdisch beschrieb.[26] Dieses Bild drang durch Legende und Sage, Volksroman und Karikatur tief in das Bewusstsein der Menschen ein und fand 1600 eine prominente Ausgestaltung in William Shakespeares Shylock im Kaufmann von Venedig.[27] Als Shakespeare dieses Stück schrieb, gab es keine Juden in England. Sie waren bereits 1290 vertrieben worden. Sein Geldverleiher Shylock war bereits das Produkt einer überlieferten fixen Idee und nicht einer realen Beobachtung. Die Figur des Joseph Süß Oppenheimer verfestigte das Vorurteil: 1827 veröffentlichte Wilhelm Hauff seine Novelle Jud Süß, 1925 erschien der gleichnamige Roman von Lion Feuchtwanger, 1930 brachte Paul Kornfeld ein Theaterstück Jud Süß heraus, 1934 kam der Film Jud Süß von Lothar Mendes in die britischen Kinos, 1940 brachte Veit Harlan den nationalsozialistischen Propagandafilm Jud Süß heraus. Als prototypische Geldjuden gelten auch die zahlreichen Mitglieder der Familie Rothschild.
Verschwörungstheorien entstanden, wie etwa in den zu Beginn des 20. Jahrhunderts veröffentlichten Protokollen der Weisen von Zion, die bis heute wirken. Der Historiker Wolfgang Geiger kritisiert, dass sich das Vorurteil bis heute in den Geschichtsbüchern der Gymnasien und selbst in der Brockhaus-Enzyklopädie von 2004 oder dem Duden Schülerlexikon gehalten habe. Während im Wissenschaftsbereich durch neue Lehrstühle, Institute und umfangreiche Forschungsarbeit beachtliche Fortschritte auf dem Gebiet der deutsch-jüdischen Geschichte zu verzeichnen sind, gilt dies nicht im gleichen Umfang für den Schulbereich.[28]
Abraham Foxman beschreibt sechs Facetten des Vorurteils über Juden, die den „wirtschaftlichen Antisemitismus“ begründen. Sie haben sich bis heute gehalten und sind weltweit zu finden, insbesondere in Großbritannien, Deutschland, Argentinien und Spanien:[29]
- Alle Juden wären reich.[30]
- Juden wären geizig und gierig.[31]
- Mächtige Juden würden die Geschäftswelt kontrollieren.[32]
- Das Judentum würde sich auf Profit und Materialismus fokussieren.[33]
- Juden wäre es erlaubt, Nichtjuden zu betrügen.[34]
- Juden würden ihre Macht nutzen, um „ihrer eigenen Gattung“ Vorteile zu verschaffen.[35]
Marc Grimm, Bodo Kahmann schreiben: „Im Stereotyp des Geldjuden wird das unpersönliche Machtmedium Geld personalisiert, substanzialisiert und konkretisiert und damit werden abstrakte, anonyme Herrschaftsverhältnisse quasi in persönliche rückübersetzt. Es findet eine Resubstanzialisierung des abstrakten Machtmediums Geld in der Figur des Geldjuden statt. Dieser Mechanismus zeugt von der Unfähigkeit von Antisemiten, mit abstrakten Eigentumsformen umzugehen, es zeugt von ihrer Hinwendung zu vorkapitalistischen Formen der Akkumulation und von einem mythischen Verhältnis zum Eigentum, das als in der Volksgemeinschaft verwurzelt imaginiert wird. Der zivilisatorische Entwicklungsschritt vom Grundeigentum zum frei flottierenden Kapitaleigentum, dem Finanzkapital, wird im Antisemitismus nicht mitvollzogen“.[36]
Siehe auch
Literatur
- Wolfgang Geiger, Christen, Juden und das Geld – Über die Permanenz eines Vorurteils und seine Wurzeln, In: Einsicht 04. Bulletin des Fritz Bauer Instituts, Herbst 2010, S. 30–37. online: Zwischen Urteil und Vorurteil: jüdische und deutsche Geschichte in der kollektiven Erinnerung, S. 105–118 2012, ISBN 978-3-941743-23-6
- Clemens Escher: Wucherjude. In: Wolfgang Benz (Hrsg.): Handbuch des Antisemitismus. Band 3: Begriffe, Ideologien, Theorien. De Gruyter Saur, Berlin 2008, ISBN 978-3-598-24074-4, S. 348 f. (abgerufen über De Gruyter Online).
- Winfried Frey: Der „Wucherjude“ als Karikatur christlicher Praxis. In: Das Mittelalter 10 (2005), Heft 2, S. 126–135 (online).
- Peter Waldbauer: Lexikon der antisemitischen Klischees: antijüdische Vorurteile und ihre historische Entstehung. Mankau Verlag GmbH 2007, ISBN 978-3-938396-07-0
Weblinks
- Das Feindbild des „jüdischen Wucherers“, Baustein zur nicht-rassistischen Bildungsarbeit, DGB-Bildungswerk Thüringen. Abgerufen am 11. August 2020.
Einzelnachweise
- ↑ Editorial, Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit Rhein-Neckar, März 2019. Abgerufen am 15. Aust 2020.
- ↑ Geld In: Jüdische Geschichte. Abgerufen am 9. August 2020.
- ↑ Wolfgang Geiger, „Geldverleiher“ gegen „Bankiers“ – Entstehung des Geldverkehrs und dessen Träger. Klischee und Wirklichkeit des Mittelalters, AG Deutsch-Jüdische Geschichte im Verband der Geschichtslehrer Deutschlands. Abgerufen am 15. August 2020.
- ↑ Wucher, Duden. Abgerufen am 9. August 2020.
- ↑ Geldjuderei, Campe, M. Kramer 1787, in: Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. 16 Bde. in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961.
- ↑ Sara Lipton: Dark Mirror. The Medieval Origins of Anti-Jewish Iconography. Metropolitan Books, 2014, ISBN 978-0-8050-7910-4, S. 171–199.
- ↑ Kurt Schubert: Jüdische Geschichte, S. 47, C.H.Beck 20. November 2012, ISBN 978-3-406-64366-8
- ↑ Peter Waldbauer: Lexikon der antisemitischen Klischees: antijüdische Vorurteile und ihre historische Entstehung, S. 83, Mankau Verlag GmbH 2007, ISBN 978-3-938396-07-0
- ↑ Handwerker, Judengasse.de. Abgerufen am 15. August 2020.
- ↑ Michael Brenner: Kleine jüdische Geschichte. C.H.Beck 2012, ISBN 978-3-406-62124-6, S. 267.
- ↑ Wolfgang Geiger, Geldverleiher“ gegen „Bankiers – Entstehung des Geldverkehrs und dessen Träger. Klischee und Wirklichkeit des Mittelalters, AG Deutsch-Jüdische Geschichte im Verband der Geschichtslehrer Deutschlands. S. 11.
- ↑ Wolfgang Benz, Antisemitismus. Präsenz und Tradition eines Ressentiments. Wochenschau Verlag, 2015, ISBN 9783734401046, S. S. 18ff. u. 29ff.
- ↑ Michael Toch, Wilfried Feldenkirchen: Die Juden im mittelalterlichen Reich. Walter de Gruyter GmbH 1998, ISBN 978-3-486-55053-5, S. 85.
- ↑ Wolfgang Geiger, „Geldverleiher“ gegen „Bankiers“ – Entstehung des Geldverkehrs und dessen Träger. Klischee und Wirklichkeit des Mittelalters, AG Deutsch-Jüdische Geschichte im Verband der Geschichtslehrer Deutschlands. Abgerufen am 15. August 2020.
- ↑ Jost Schneider: Sozialgeschichte des Lesens. Zur historischen Entwicklung und sozialen Differenzierung der literarischen Kommunikation in Deutschland. Walter de Gruyter, Berlin 2004, ISBN 3-11-017816-8, S. 154.
- ↑ Berufsfelder der jüdischen Bevölkerung im Mittelalter, Institut für Geschichtliche Landeskunde an der Universität Mainz. Abgerufen am 17. August 2020.
- ↑ Horst Fuhrmann: Überall ist Mittelalter: von der Gegenwart einer vergangenen Zeit, S. 140, C.H.Beck 2010, ISBN 978-3-406-60487-4
- ↑ Über den Wucher jüdischer und christlicher Geldverleiher, Jüdisch Historischer Verein Augsburg. Abgerufen am 11. August 2020.
- ↑ Kawerze, Deutsches Rechtswörterbuch. Abgerufen am 14. August 2020.
- ↑ Hans-Jörg Gilomen, Wucher und Wirtschaft im Mittelalter, Historische Zeitschrift, Band 250, Oldenburg Verlag 1990. S. 274.
- ↑ J. Mees: Montes. In: Lexikon des Mittelalters (LexMA). Band 6, Artemis & Winkler, München/Zürich 1993, ISBN 3-7608-8906-9, Sp. 796 f.
- ↑ Arno Herzig: Jüdische Geschichte in Deutschland: von den Anfängen bis zur Gegenwart. C.H.Beck 2002, ISBN 978-3-406-47637-2 S. 63
- ↑ Paul Assall, Juden im Elsass, Elster Verlag Moos, 1984, ISBN 3-89151-000-4, S. 88.
- ↑ Alexander Bein: Der jüdische Parasit. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte. 13, Heft 2, 1965, S. 128. (online. Abgerufen am 12. August 2020)
- ↑ Micha Brumlik: Antisemitismus im Frühsozialismus und Anarchismus. In: Ludger Heid und Arnold Paucker (Hrsg.): Juden und deutsche Arbeiterbewegung bis 1933. Soziale Utopien und religiös-kulturelle Traditionen. Mohr Siebeck, Tübingen 1992, S. 38.
- ↑ Hans-Christian Kirsch: Ezra Pound mit Selbstzeugnissen und Bilddokumenten. rororo, Reinbek 1992, S. 92.
- ↑ Julia König: Judenfeindschaft von der Antike bis zur Neuzeit, Bundeszentrale für politische Bildung, 23. November 2006. Abgerufen am 12. August 2020.
- ↑ Deutsch-jüdische Geschichte im Unterricht – Eine Orientierungshilfe für Schule und Erwachsenenbildung, Kommission des Leo Baeck Instituts zur Verbreitung deutsch-jüdischer Geschichte. 2. Auflage 2006. Abgerufen am 15. August 2020.
- ↑ Abraham H. Foxman: Jews and Money: The Story of a Stereotype. St. Martin's Publishing Group 9. November 2010, ISBN 978-0-230-11225-4 (englisch)
- ↑ Foxman S. 84
- ↑ Foxman S. 89
- ↑ Foxman S. 93
- ↑ Foxman S. 98
- ↑ Foxman S. 102
- ↑ Foxman S. 105
- ↑ Marc Grimm, Bodo Kahmann: Antisemitismus im 21. Jahrhundert: Virulenz einer alten Feindschaft in Zeiten von Islamismus und Terror, S. 76–79, De Gruyter 8. Oktober 2018, ISBN 978-3-11-053709-3
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