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Wohlfahrt

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Dieser Artikel behandelt Wohlfahrt im sozialen Sinn, für weitere Bedeutungen siehe Wohlfahrt (Begriffsklärung).

Unter Wohlfahrt (von mhd. wolvarn: Wohlergehen) versteht man Bemühungen um die Deckung der Grundbedürfnisse von Menschen und um einen gewissen Lebensstandard.

Wohlfahrtsgedanke

Der Begriff beinhaltet die planmäßige, zum Wohle der Allgemeinheit und nicht zum Gelderwerb ausgeübte Sorge für notleidende oder gefährdete Menschen.

Insbesondere betrifft dies die Sorge für die Gesundheit der Mitmenschen, deren sittliches oder wirtschaftliches Wohl bzw. deren Erziehung zu besseren Menschen. Auch fällt die Vorbeugung oder Abschreckung vor moralischem, selbst herbeigeführtem körperlichem oder materiellem Verfall hierunter.

Rechtliches

Menschen, die auf fremde Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen sind und diese in Anspruch nehmen, „leben von der Wohlfahrt“; umgangssprachlich heißt es „von der Stütze“ (Sozialhilfe) zu leben.

Die Förderung der öffentlichen Wohlfahrt ist ein gemeinnütziger Zweck im Sinne des (deutschen) Steuerrechts, siehe §§ 52 ff. Abgabenordnung. Spenden für derartige Zwecke können daher bis zu bestimmten Grenzen steuermindernd abgezogen werden.

Wohlfahrtsmarken

Zur Unterstützung der allgemeinen Wohlfahrtspflege werden von der Deutschen Post seit 1949 Wohlfahrts(brief)marken ausgegeben. Neben dem reinen Portobetrag wird ein „Zuschlag“ erhoben, der für wohltätige Zwecke weitergegeben wird. Heutzutage erscheinen bei der Deutschen Post jährlich zwei verschiedene Briefmarkenserien dieser Art, deren Erlöse den Verbänden der allgemeinen Wohlfahrtspflege („Für die Wohlfahrt“ und Weihnachtsmarken) zugutekommen. Seit 1949 wurden insgesamt fast 4 Milliarden Marken verkauft.

Siehe auch

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Wohlfahrt aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.