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Stadtplanung

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Plan einer Idealen Stadt/Planstadt für 100.000 Einwohner (Jean-Jacques Moll, 1801)

Die Stadtplanung beschäftigt sich mit der Entwicklung der Stadt sowie mit den räumlichen und sozialen Strukturen in der Stadt. Darauf aufbauend erarbeitet sie Planungskonzepte, im Idealfall unter gerechter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange mit dem Ziel der Konfliktminimierung. Sie ordnet sowohl die öffentliche als auch die private Bautätigkeit und steuert die raumbezogene Infrastrukturentwicklung in der Stadt. Stadtplanung steuert dabei im Rahmen der Bauleitplanung im Wesentlichen die Bodennutzung im Gemeindegebiet.

Einführung

Die mit Stadtplanung beschäftigten Fachleute (meist Stadtplaner, aber auch Architekten, Bauingenieure, Geographen, Landschafts- oder Raumplaner) werden als Stadtplaner bezeichnet; diese Berufsbezeichnung ist allerdings in allen deutschen Bundesländern gesetzlich geschützt und darf nur von den Fachleuten verwendet werden, die in der entsprechenden Liste der Stadtplaner- und Architektenkammern der Länder eingetragen sind. Stadtplaner arbeiten zum überwiegenden Teil in der öffentlichen Verwaltung der Kommunen und in freien Planungsbüros für Städtebau/Stadtplanung, teils aber auch in Architektur-, Landschaftsplanungs-, Ingenieur- und Verkehrsplanungsbüros, in intermediären Institutionen sowie an den einschlägigen Fachbereichen der Universitäten und Fachhochschulen. Die Stadtplanung ist eine Disziplin, die an einigen Hochschulen als eigenständiges Studienfach oder als Vertiefung in einer fachverwandten Ausbildung wie der Architektur, dem Bauingenieurwesen, der Geographie, der Raumplanung oder des Verkehrswesens gelehrt wird.

Aufgabe der Stadtplanung ist die Erzielung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung der Städte und Gemeinden sowie deren Teilgebiete. Dabei sind die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Anforderungen miteinander in Einklang zu bringen. Eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozial gerechte Bodennutzung ist zu gewährleisten. Stadtplanung soll dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz. Darüber hinaus soll die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell erhalten und entwickelt werden. Grünordnung und Landschaftsplanung erhalten eine zunehmende Bedeutung im Rahmen der Stadt- und Ortsplanung und des Stadtumbaus.

Geschichte der Stadtplanung

Die frühsten Zeugnisse komplexer Stadtplanung finden sich in der Indus-Kultur (Harappakultur), die ab ca. 2600 v. Chr. Städte baute, die als Besonderheit unter anderem eine gleichförmige Form der Städte aufwies oder auch das Vorhandensein von Wasserversorgung und Kanalisation.[1]

Stadtplanung in Deutschland

Gesetzliche Grundlage für stadtplanerisches Handeln in Deutschland bildet das Baugesetzbuch (BauGB). Im BauGB werden förmliche Verfahren zur Aufstellung verschiedener Pläne geregelt. Das Baugesetzbuch unterscheidet zwischen dem „Allgemeinen Städtebaurecht” und dem „Besonderen Städtebaurecht”.

Allgemeines Städtebaurecht

Den höchsten Stellenwert nimmt die Bauleitplanung ein, die zwei Planwerke von unterschiedlicher Detailschärfe und Verbindlichkeit unterscheidet:

  • Als vorbereitender Bauleitplan dient der Flächennutzungsplan (FNP), der das gesamte Gemeindegebiet umfasst und die Grundlage für die Ausarbeitung von detaillierten Plänen für Teile des Gemeindegebietes dient. Im FNP werden Aussagen über die zukünftig beabsichtigte Verteilung von Bodennutzungen getroffen, also die Verteilung und Zuordnung von Wohn-, Gewerbe-, Frei- und Sonderflächen sowie die Lage wichtiger Verkehrsstraßen. Der FNP ist aus dem Regionalplan zu entwickeln und hat einen zeitlichen Planungshorizont von rund 15 Jahren. Nach Abschluss des Aufstellungsverfahrens mit intensiver Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wird der Flächennutzungsplan vom Gemeinderat beschlossen. Der Flächennutzungsplan entfaltet gegenüber Privaten keine Rechtswirkung, sondern ist nur für öffentliche Stellen verbindlich.
  • Für Teilbereiche eines Gemeindegebietes werden verbindliche Bauleitpläne, die Bebauungspläne, als Satzungen aufgestellt. Nach dem Baugesetzbuch gibt es drei Arten von Bebauungsplänen: Qualifizierte Bebauungspläne, vorhabenbezogene Bebauungspläne (Vorhaben- und Erschließungspläne) und einfache Bebauungspläne. Zu diesen drei Arten von Bebauungsplänen ermöglicht das Baugesetzbuch noch verschiedene Unterarten wie den Bebauungsplan der Innenentwicklung. Bebauungspläne können neben den Aussagen zur Verteilung der Bodennutzungen auch gestalterische Festsetzungen und bestimmte Grundstücksrechte enthalten. Bebauungspläne sind parzellenscharf. Sie durchlaufen bei ihrer Aufstellung im Regelfall das gleiche Verfahren zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wie der Flächennutzungsplan. Bebauungspläne werden vom Gemeinderat als Satzung beschlossen. Sie sind danach unmittelbar rechtswirksam gegenüber jedermann, insbesondere den Grundstückseigentümern im Plangebiet.

Besonderes Städtebaurecht

Das Besondere Städtebaurecht regelt die Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen für Maßnahmen der Stadtsanierung, der besonderen städtebaulichen Entwicklung, des Stadtumbaus, der Sozialen Stadt und des Städtebaulichen Denkmalschutzes. Es legt die Rahmenbedingungen für weitere städtebauliche Private Initiativen fest.

Im Besonderen Städtebaurecht finden sich auch die Regelungen zur Aufstellung von Erhaltungssatzungen, Städtebaulichen Geboten, Sozialplänen und dem Härteausgleich.

Weitere Regelungen im Baugesetzbuch

Das Dritte Kapitel des BauGB regelt die Wertermittlung, Baulandangelegenheiten, Zuständigkeiten und Verwaltungsverfahren.

Aufgrund der Regelungen des Baugesetzbuches werden Rechtsverordnungen erlassen:

  • Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt für verschiedene Typen von Baugebieten Art und Maß, in der ein Grundstück genutzt werden darf und enthält Vorgaben über Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche.
  • Die Planzeichenverordnung (PlanzV) enthält Vorgaben für die plangraphische Darstellung von Bauleitplänen.
  • Die Immobilienwertermittlungverordnung (ImmoWertV) regelt die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken.

Bauordnungsrecht

Eng verzahnt mit dem Bauplanungsrecht nach dem BauGB ist das Bauordnungsrecht der Bundesländer. Auf der Grundlage der Landesbauordnungen können eine Reihe gestalterischer Festsetzungen in die Bebauungspläne übernommen werden.

Stadtplanung in Österreich

Siehe Hauptartikel: Gemeindeplanung

Das Prinzip der Stadtplanung wird in Österreich ähnlich umgesetzt, wie es in Deutschland der Fall ist. Selbst die Planungsinstrumente, wie etwa der Flächenwidmungsplan oder der Bebauungsplan, werden auf vergleichbare Weise angewendet. In Österreich wird das Verfahren unter dem Begriff Gemeindeplanung geführt, wobei der Wortteil „Gemeinde-” auch städtische Siedlungsstrukturen mit einbezieht.

Stadtplanung in der Schweiz

Das Verfahren der Stadtplanung in der Schweiz wird durch das Bundesgesetz über die Raumplanung sowie die jeweiligen Bau- und Raumplanungsgesetze der 26 Kantone geordnet. Die Stadtplanung stützt sich häufig auf Stadtentwicklungskonzepte und Richtpläne. Diese zielen darauf ab, die zahlreichen Themen der Stadtplanung wie Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung, Verkehrsplanung, Umweltplanung, Freiraumplanung, Bauplanung usw. zu verknüpfen. Das wichtigste Rechtsinstrument der schweizerischen Stadtplanung ist die Bau- und Zonenordnung - ein Nutzungsplan in der Begriffswelt des Bundesgesetzes über die Raumplanung -, die für jedermann verbindlich mindestens Art und Mass der baulichen Nutzung des Bodens regelt. Mit detaillierteren sogenannten Sondernutzungsplänen wird für städtebaulich bedeutsame Teilgebiete die Nutzung und Überbauung festgelegt ("Gestaltungspläne", "Überbauungspläne", "Überbauungsordnungen", "Bebauungspläne"). Wichtig sind in der Stadtplanung aber auch die informellen Verfahren, wie die städtebaulichen Wettbewerbe oder die Architekturwettbewerbe. Sie bilden häufig die Grundlage für rechtliche Festlegungen oder für Verträge mit den Bauwilligen.

Informelle Pläne und Programme

Zu den Aufgaben der Stadtplanung gehört neben der Abwicklung formeller Planungsverfahren auch die Aufstellung informeller Planwerke und Programme. Unter informellen Plänen sind alle Pläne ohne gesetzliche Grundlage zu verstehen, die von der Planungsverwaltung freiwillig aufgestellt werden und daher lediglich behördenverbindlich sind. Sie dienen in der Regel zur Erarbeitung von Planungsalternativen und sollen bei der Aufstellung formeller Pläne beachtet werden. Obwohl informelle Pläne aller Art denkbar sind, haben sich einige Standard-Planwerke herausgebildet:

Daneben aber auch:

  • Stadtkernsanierung und Sanierungskonzepte
  • Stadtumbau, Stadtteil- und Quartierskonzepte
  • Dorferneuerung, Örtliche Entwicklungsplanung, Entwurf von Einzelmaßnahmen, Bauberatung und Betreuung öffentlicher und privater Baumaßnahmen
  • Kommunaler Entwicklungsplan
  • Raumordnungsplan
  • Entwicklungsplanung, Regionalstudien
  • Städtebauliche Nutzungsstudien zur Nachnutzung großflächiger Industriebrachen
  • Regionale Entwicklungskonzepte
  • Regionalmanagement

sowie auf der übergeordneten Ebene der Trassierungs- und Verkehrsplanung

bei denen die Belange unterschiedlicher Träger im Verfahren Berücksichtigung finden müssen.

Gestaltungsplanung für den öffentlichen Raum

Zum Aufgabengebiet der Stadtplanung gehört auch noch die Gestaltungsplanung für die unterschiedlichen Bereiche. Es sind diese:

Darüber hinaus gibt es in der Stadtplanung eine lange Tradition von Planungswettbewerben. Für besonders anspruchsvolle städtebauliche (oder auch architektonische oder ingenieurtechnische) Vorhaben werden Ideenkonkurrenzen nach bestimmten Regeln durchgeführt, die zu einer Vielzahl an Lösungsvorschlägen führen. Aus den eingereichten Arbeiten ermitteln unabhängige Jurys den jeweils bestgeeigneten Entwurf.

Aktuelle Themen der Stadtplanung

Durch gesellschaftliche Veränderungen ändern sich auch die Aufgabengebiete der Stadtplanung. Während ursprünglich die Bereitstellung geeigneter Flächen für Wohn- und Gewerbenutzung im Vordergrund stand, beschäftigt sich die Stadtplanung heute auch mit anderen Aufgaben:

  • Gentrifizierung : Ein Vorgang, der zunächst mehr durch politisch-wirtschaftliche Vorhaben erzeugt wird, als durch die Stadtplanung. Sehr hohe Mieten oder Wohneigentumspreise gegenüber nicht steigenden Löhnen zwingen Bewohner in andere, entferntere Stadtteile zu ziehen oder auch nur in bestimmte Stadtteile ziehen zu können. Hierdurch wird die typische urbane Mischung von allen Bevölkerungsschichten nicht mehr möglich. Besonders können dadurch die gewachsenen sozialen Strukturen und Kontakte nicht ermöglicht oder gar ganz aufgelöst werden, da sie zu weit entfernt sind.
  • Schrumpfende Stadt: Seit einigen Jahren beschäftigt sich Stadtplanung mit so genannten „Shrinking Cities“, also schrumpfenden Städten. Sie sind ein Phänomen krisenhafter Stadtentwicklung, das durch Strukturkrisen, Abwanderung und generellen Bevölkerungsrückgang durch das Ungleichgewicht von Geburtenrate und Sterberate verursacht wird. Hierbei muss Stadtplanung nicht auf Wachstum orientiert agieren, sondern sich mit den Problemen auseinandersetzen, die sich durch die immer dünner besiedelten Kommunen und dem Brachfallen ganzer Stadtquartiere ergeben. Ein dreijähriges Initiativprojekt der Kulturstiftung des Bundes setzte sich bis 2006 mit dem Thema der Shrinking Cities auseinander und versuchte Lösungsansätze herauszuarbeiten.
  • Stadtumbau: Der Umgang mit bestehenden Stadtquartieren bekommt einen wachsenden Stellenwert in der Stadtplanung, da vielfach die vorhandenen Siedlungsstrukturen nicht mehr den heutigen Anforderungen genügen und planerische Maßnahmen erfordern. Das Problem des Stadtumbaus stellte sich zunächst in Ostdeutschland, wo die Abwanderung aus den „Plattenbausiedlungen“ Umstrukturierungen notwendig machte. Inzwischen wurden die Förderprogramme ausgedehnt, so dass bundesweit unter den Programmtiteln „Stadtumbau Ost“ und „Stadtumbau West“ nunmehr umfassende Maßnahmen zur Neuordnung bestehender Stadtteile oder Stadtquartiere und zum geordneten Rückbau nicht mehr benötigten Wohnraums umgesetzt werden können.
  • Soziale Stadt: Bereits 1999 haben Bund und Bundesländer unter dem Programmtitel „Soziale Stadt“ ein Förderprogramm für „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf“ aufgelegt. Ziel dieses Programms ist es, der sich verschärfenden sozialen und räumlichen Spaltung in den Städten gegenzusteuern. Im Vordergrund steht die Einbeziehung der betroffenen Bevölkerungsgruppen und den lokalen Akteuren in den Stadtteilen (siehe Quartiersmanagement). Angestrebt wird ein ganzheitlicher Planungsansatz, der über rein baulich-gestalterische Maßnahmen hinausgeht.
  • Festivalisierung: Wie die Bewerbungen um die Ausrichtung der Kulturhauptstadt 2010 in Deutschland zeigten, werden wesentliche Fragen über die Zukunft von Stadträumen aktuell durch die Planung großer Veranstaltungen aus den Bereichen Musik, Freizeit oder Sport geprägt. Hoffnungen auf Wachstumsimpulse und Ausstrahlungseffekte durch Unternehmen der Kulturwirtschaft finden sich in fast jedem Leitbild städtischer Planungen wieder. Mit großem finanziellem Aufwand werden insbesondere Innenstadträume auf derartige Veranstaltungen vorbereitet und umgestaltet. Durch gezielte nationale Kulturförderung aus Mitteln der staatlichen Lotterie ist diese Entwicklung in Stadtzentren Großbritanniens besonders anschaulich zu beobachten (Millennium-Projekte). Kennzeichnend für die Umsetzung derartiger Großvorhaben sind Kooperationsstrukturen, welche die Kommune mit der lokalen Privatwirtschaft und einzelnen Akteuren eingeht. Positivbeispiele für eine sich selbst tragende Entwicklung der Stadterneuerung im Zeichen der Festivalisierung finden sich in der Belebung der Stadtkerne von Manchester, Wolfsburg und Lille.
  • Die menschengerechte Stadt ist eine Idee des Städteumbaus, die auf Grund schlechter Lebensbedingungen, ökologischer Probleme und mangelnder Infrastruktur entstanden ist. Man versucht durch das Vorbild einer menschengerechten Stadt einer Entfremdung und Anonymisierung der Gesellschaft, Verarmung vieler Stadtgebiete und deren Bevölkerung sowie einer allgemeinen Segregation vorzubeugen. An vorderster Stelle steht hier, dass ein hoher Standard gewahrt wird. Auch das Gefühl der Gemeinschaft wird von Forschern als wichtiges Kriterium für eine menschengerechte Stadt festgestellt. Alle Menschen sollen in ihrem Wohnviertel Arbeit, Versorgung, Wohnungen und Erholung vorfinden. Eine große Rolle spielt auch das Wohnumfeld. Parkanlagen, Spielflächen und andere Plätze sollen ausreichend Platz zur Erholung und Freizeitbeschäftigung haben. Auch Kinderfreundlichkeit spielt eine Rolle. Umweltforscher fordern nicht nur im Sinne der Natur eine Verbesserung des Städteklimas, Reinigung des Oberflächen- und Grundwassers, Einschränkung der Versiegelung und der E- und Immissionen sondern auch für menschengerechte Lebensbedingungen. Außerdem soll das ganze Stadtleben für alle Lebensformen und geschichtliche Hintergründe geöffnet sein. Die Infrastruktur soll durch überschaubare, untergliederte und naturnahe Strukturen gegliedert werden.

Aus- und Weiterbildung

Studium der Stadtplanung in Deutschland

Stadtplanung kann in Deutschland in Studiengängen mit verschiedenen Vertiefungsrichtungen studiert werden. Das Studium schließt mit dem akademischen Grad Diplom-Ingenieur (Dipl.-Ing.) bzw. in Zukunft mit Bachelor und Master ab. An einigen deutschen Hochschulen, sowie in Österreich und der Schweiz werden Teile der Stadtplanung als Vertiefungsrichtung der Architektur, Geographie oder anders lautender Studiengänge angeboten.

An folgenden deutschen Hochschulen werden Vollstudiengänge im Fach Stadtplanung angeboten:

Darüber hinaus existieren weitere Universitäten und Fachhochschulen, an denen Stadtplanung als Aufbau- oder Vertiefungsrichtung angeboten wird (hier eine beispielhafte Auswahl):

Weiterbildungsmöglichkeiten in Deutschland

Nach erfolgreichem Studienabschluss besteht mit dem städtebaulichen Referendariat die Möglichkeit der beruflichen Weiterqualifikation für Stadtplaner. Das Referendariat ist einerseits ein Vorbereitungsdienst für den höheren bautechnischen Verwaltungsdienst, andererseits eine umfassende praxisorientierte Zusatzausbildung. Ziel des Referendariats ist die Vermittlung umfassender Kenntnisse auf den Gebieten Verwaltung, Recht, Planung, Betrieb und Menschenführung, die weit über das im Studium vermittelte Wissen hinausgehen.

Die Ausbildung gliedert sich in informatorische Tätigkeiten und praktische Mitarbeit bei unterschiedlichen Dienststellen der öffentlichen Verwaltung, wobei der Schwerpunkt in der Planungs- und Bauverwaltung liegt. Daneben bestehen üblicherweise regelmäßige wöchentliche Arbeitsgemeinschaften der Referendare, bei denen in Form von Vorträgen, Referaten und Fachexkursionen umfangreiches Fachwissen vermittelt wird. Ergänzt wird die Ausbildung durch verschiedene längere Fachlehrgänge. Zum Abschluss des zweijährigen Referendariats sind mündliche und schriftliche Prüfungen abzulegen, danach sind die Absolventen berechtigt, den Titel „Bauassessor” zu tragen.

Einige öffentliche und private Planungsträger, zum Beispiel Stadtverwaltungen oder Projektentwicklungs-Gesellschaften, bieten zur Weiterqualifizierung von Stadtplanungsabsolventen auch eigene Trainee-Programme an. Ähnlich dem Referendariat erhalten die Kandidaten dabei die Gelegenheit, Verwaltungsabläufe kennenzulernen, Fachwissen zu vertiefen und sich praxisnah einzuarbeiten.

Studium der Stadtplanung in Österreich und der Schweiz

In Österreich kann Stadtplanung an der Universität Wien (Geographie/Raumforschung und Raumordnung), an der Universität für Bodenkultur (Landschaftsplanung) in Wien sowie an der Technischen Universität Wien studiert werden. In der Schweiz ist das Studium der Stadtplanung an zwei Hochschulen möglich: als Nachdiplom-Studium an der ETH Zürich oder an der Hochschule für Technik Rapperswil.

Berufsverbände/Kammern

In Deutschland ist es notwendig Mitglied der Architektenkammer zu sein um die Berufsbezeichnung „Stadtplaner/Stadtplanerin” führen zu dürfen. Für den Bereich der Stadtplanung bestehen in Deutschland zwei Berufsverbände:

In der Schweiz heißt der Berufsverband

Siehe auch

 Portal:Planung – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Planung

Einzelnachweise

  1. Klaus Fischer, Michael Jansen, Jan Pieper: Architektur des indischen Subkontinents. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1987, S. 111

Literatur

  • Gerd Albers: Stadtplanung. Eine praxisorientierte Einführung. Primus, Darmstadt 1996, ISBN 978-3-89678-002-7.
  • Uwe Altrock, Ronald Kunze, Elke Pahl-Weber, Ursula von Petz, Dirk Schubert; Arbeitskreis Stadterneuerung an deutschsprachigen Hochschulen · Institut für Stadt- und Regionalplanung der Technischen Universität Berlin (Hrsg.): Jahrbuch Stadterneuerung 2006/07: Stadterneuerung und Landschaft. Beiträge aus Lehre und Forschung an deutschsprachigen Hochschulen. Technische Universität, Berlin 2007, ISBN 978-3-7983-2029-1 (erscheint jährlich seit 1990: Jahrbuch Stadterneuerung – Online-Ausgabe).
  • Frank Betker: Einsicht in die Notwendigkeit. Kommunale Stadtplanung in der DDR und nach der Wende (1945–1994). Stadtgeschichte. Reihe: Beiträge zur Stadtgeschichte und Urbanisierungsforschung. Band 3, Steiner, Stuttgart 2005, ISBN 978-3-515-08734-6.
  • Frank Betker: Ökologische Stadterneuerung. Ein neues Leitbild der Stadtentwicklung?. Mit einer Fallstudie zur kommunalen Planung in Saarbrücken. Alano / Rader, Aachen 1992, ISBN 978-3-89399-155-6 (Werkberichte. Lehrstuhl für Planungstheorie Aachen).
  • Lucius Burckhardt; Jesko Fezer, Martin Schmitz (Hrsg.): Wer plant die Planung? Architektur, Politik und Mensch. Martin Schmitz, Berlin 2004, ISBN 978-3-927795-39-6.
  • Gerhard Curdes: Stadtstruktur und Stadtgestaltung. 2. Auflage. Kohlhammer, Stuttgart 1996, ISBN 978-3-17-014294-7 (1. Auflage 1993).
  • Gerhard Curdes: Stadtstrukturelles Entwerfen. Kohlhammer, Stuttgart 1995, ISBN 978-3-17-012627-5.
  • Guy Debord: Die Gesellschaft des Spektakels. Edition Tiamat, Berlin 1996, Kapitel VII: Die Raumordnung.
  • Dieter Frick: Zur Entwicklung des Studiengangs und des Instituts für Stadt- und Regionalplanung. Berlin 1997 (Artikel zur Genese der Stadt- und Regionalplanungsausbildung an deutschen Hochschulen, Volltext PDF).
  • Ronald Kunze, Hartmut Welters (Hrsg.): Das Praxishandbuch der Bauleitplanung. Konkrete Vorgehensweise – aktuelle Rechtsprechung. WEKA, Kissing 2008, ISBN 978-3-8277-8189-5 (Loseblattwerk; derzeit 3 Ordner, DIN A5, ca. 4.200 Seiten plus Online-Datenbank mit fortlaufenden Ergänzungen).
  • Florian Marten: Kaputtgeplant: das Elend der Raum- und Stadtplanung. Campus, Frankfurt am Main (u. a.) 1997, ISBN 978-3-593-35702-7.
  • David Pinder: Visions of the City. Utopianism, Power and Politics in Twentieth Century Urbanism. Routledge Chapman & Hall., 2006, ISBN 978-0-415-95311-5.
  • Marianne Rodenstein: Wege zur nicht-sexistischen Stadt. Architektinnen und Planerinnen in den USA. Kore, Freiburg in Breisgau 1998, ISBN 978-3-926023-49-0.
  • Klaus Selle (Hrsg.): Zur räumlichen Entwicklung beitragen. Konzepte. Theorien. Impulse. In: edition stadtentwicklung. Planung neu denken. Band 1, Dorothea Rohn-Klewe, Dortmund 2006, ISBN 978-3-939486-01-5.
  • Jürgen Schmitt: „Wer plant hier für Wen …?“ Feldforschung in der Interaktionsgemeinde eines ostdeutschen Prozesses der Stadtteilarbeit. In: Reihe Stadtforschung aktuell. Band 98, Verlag für Sozialwissenschaft, Wiesbaden 2004, ISBN 978-3-8100-4118-0 (Diss. 2003, TU-Chemnitz).
  • Bernd Streich: Stadtplanung in der Wissensgesellschaft – Ein Handbuch. Verlag für Sozialwissenschaft, Wiesbaden 2005, ISBN 978-3-531-14569-3 (mit DVD-ROM).
  • Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt (Hg.): "Weniger ist Zukunft 19 Städte- 19 Themen", JOVIS Verlag Berlin 2010, ISBN 978-3-86859-100-2
  • Klaus Theo Brenner: "Die schöne Stadt - Darlegungen einer Entwurfsmethode für eine nachhaltige Stadtarchitektur", JOVIS Verlag Berlin 2010, ISBN 978-3-86859-092-0
  • Günther Witzany (HG): "Zukunftsfähige Stadt- und Verkehrsplanung. Wieviel Kohr braucht die City?" BoD, Norderstedt, 2010, ISBN 978-3-8391-7593-4
  • Regina Bittner, Wilfried Hackenbroich, Kai Vöckler: "UN Urbanismus", JOVIS Verlag Berlin 2010, ISBN 978-3-86859-087-6
  • Klaus Humpert, Martin Schenk: Entdeckung der mittelalterlichen Stadtplanung. Das Ende vom Mythos der "gewachsenen Stadt". Konrad Theiss Verlag, Stuttgart 2001, ISBN 3-8062-1464-6. (mit vielen historischen Stadtgrundrissen und einer DVD)
  • Kristien Ring, AA PROJECTS und Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Berlin, HG.: "Selfmade City - Stadtgestaltung und Wohnprojekte in Eigeninitiative" JOVIS Verlag Berlin 2013, ISBN 978-3-86859-167-5
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