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Staatspräsident (Frankreich)

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Präsident der Französischen Republik
Emblem der Präsidentschaft der Republik
Emblem der Präsidentschaft der Republik[1]
Staatspräsident François Hollande
Amtierender Staatspräsident
François Hollande
seit dem 15. Mai 2012
Amtssitz Élysée-Palast
Amtszeit fünf Jahre
(aufeinanderfolgende Wiederwahl
einfach möglich)
Schaffung des Amtes 4. Oktober 1958
Letzte Wahl 6. Mai 2012
Stellvertreter Präsident des Senats
(geschäftsführend)
Webseite www.elysee.fr
Amtssitz des Staatspräsidenten, der Élysée-Palast

Der französische Staatspräsident ist das Staatsoberhaupt der Französischen Republik und von Amts wegen auch Kofürst von Andorra. Er stellt eine Ausnahme unter den Präsidenten parlamentarischer Systeme dar, da er – im Gegensatz zu den sonst meist nur repräsentativen Aufgaben eines Präsidenten – über weitreichende politische Vollmachten verfügt. Grundsätzlich zum Staatspräsidenten wählbar sind alle französischen Staatsbürger, die das 18. Lebensjahr (seit 2011; zuvor 23.) vollendet haben und von 500 gewählten Mandatsträgern unterstützt werden, die 30 verschiedene Départements bzw. Überseegebiete vertreten müssen, wobei maximal 10 % auf dasselbe Département/Übersee-Gebiet fallen dürfen.[2]

Der Staatspräsident wird alle fünf Jahre direkt vom Volk gewählt. Erforderlich ist eine absolute Mehrheit. Wird diese nicht beim ersten Wahlgang erreicht, so gibt es im zweiten Wahlgang eine Stichwahl zwischen den zwei Kandidaten mit den meisten Stimmen. Vor 2002 wurde der Staatspräsident für eine Amtszeit von sieben Jahren gewählt ("septennat"); die Zahl der Wiederwahlen war nicht begrenzt.

Amtsinhaber ist seit dem 15. Mai 2012 François Hollande (siehe auch französische Präsidentschaftswahl 2012).

Stellung

Gemäß der Theorie des Semipräsidentalismus, die im Wesentlichen vom französischen Politologen Maurice Duverger entwickelt wurde, zeichnet er sich durch drei wichtige Kriterien aus:

  • Er wird direkt vom Volk gewählt (seit 1962)
  • Er verfügt über beträchtliche politische Kompetenzen:
    • Er hat das Recht zur Auflösung der Nationalversammlung.
    • Er ernennt den Premierminister und führt den Vorsitz im Ministerrat,
    • Er fertigt die Gesetze vor ihrem Inkrafttreten aus und kann weitere Beratungen über bereits verabschiedete Gesetze erzwingen sowie Volksentscheide durchführen lassen.
    • Er ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte.
    • Er hat das Begnadigungsrecht inne.
    • In der französischen Verfassungswirklichkeit seit Beginn der Fünften Republik 1958 gibt es die Domaine réservé (zu dt. einen reservierten Bereich), der die Verantwortung für Außenpolitik und Streitkräfte dem Präsidenten zuweist. So kann er etwa bei Gipfeltreffen das Land allein vertreten.[3]
  • Ihm gegenüber steht der Premierminister, der zwar durch ihn ernannt wird, aber dem Parlament verantwortlich ist.

Zunächst war die Amtszeit auf sieben Jahre festgesetzt. Unter Jacques Chirac wurde sie jedoch im Jahre 2000 auf fünf Jahre gekürzt. Durch diese Maßnahme soll die Wahrscheinlichkeit reduziert werden, dass der Präsident und der vom Parlament getragene Ministerpräsident unterschiedlichen politischen Lagern angehören (sog. Cohabitation). Außerdem wurde die ursprüngliche Amtszeit von sieben Jahren aus Gründen der mangelnden demokratischen Kontrolle (Abwahlmöglichkeit nur wegen Hochverrats) kritisiert. Mehr als zwei direkt aufeinanderfolgende Amtszeiten sind ausgeschlossen.

Der französische Staatspräsident muss keine Rechenschaft über sein Budget ablegen. Zudem kann das Parlament ihn nur wegen Hochverrats und Verhaltens, das „offensichtlich unvereinbar mit seiner Amtsausübung“ ist, abwählen.[4]

Die starke Stellung des Präsidenten hat sich erst vor einem halben Jahrhundert entwickelt. Davor, zwischen 1876 und 1958, betrug die durchschnittliche Regierungsdauer acht Monate; das Land hatte nach 1789 16 Verfassungen.[5] Im Algerienkrieg schließlich begann das Militär, „ohne Rückkopplung“ mit der Politik zu agieren.[6]

Die Verfassung der Fünften Republik mit ihren geringeren Rechten für Parlament und Premierminister wurde vom damaligen Oppositionspolitiker François Mitterrand als „permanenter Staatsstreich“ (Le Coup d'État permanent) karikiert.[7]

Kofürst von Andorra

Als Staatsoberhaupt von Frankreich ist der französische Staatspräsident ex officio neben dem Bischof von Urgell einer der beiden Kofürsten des Fürstentums Andorra. Die meisten damit einhergehenden Verpflichtungen werden von einem Persönlichen Vertreter im Kleinstaat übernommen. Durch die Einführung einer andorranischen Verfassung im Jahr 1993 ist die Rolle der beiden Kofürsten hauptsächlich zeremonieller Natur.

Gehalt

Das Gehalt des französischen Staatspräsidenten betrug seit einer Erhöhung im Herbst 2007 – um 170 Prozent – wie das des Premierministers brutto 240.000 Euro im Jahr.[8] Darüber hinaus erhält er jährlich ein Budget in Millionenhöhe, über welches keine Rechenschaft abgelegt werden muss (z. B. freie Kost und Logis im Palast, Feriendomizile usw.).[9] François Hollande kündigte in seinem Wahlkampf eine Gehaltssenkung an und senkte als eine seiner ersten Amtshandlungen sein Gehalt und das seiner Minister um 30 Prozent.[10]

Nachfolgeregelungen

Im Falle des Todes oder des Rücktritts des Präsidenten gehen die Amtsgeschäfte auf den Präsidenten des Senats über, der das Amt jedoch nur geschäftsführend ausübt. Dies war erstmals am 28. April 1969 nach Charles de Gaulles Rücktritt und ein weiteres Mal am 2. April 1974 nach Georges Pompidous Tod der Fall. Weil die Amtsvertretung nur interimistisch erfolgt, ist es nicht erforderlich, dass der Senatspräsident von seinem Amt zurücktritt. Gleichwohl wird Alain Poher, der als (bislang einziger) Senatspräsident die Amtsgeschäfte des Präsidenten übernehmen musste, als ehemaliger Staatspräsident angesehen und in der Präsidentengalerie auf den Webseiten des Élysée-Palastes geführt.

Grundsätzlich wird nach Tod oder Rücktritt des Präsidenten eine Neuwahl angesetzt, deren erster Wahlgang nicht früher als 20 Tage und nicht später als 35 Tage nach der Erledigung des Amtes erfolgen muss. Da zwischen erstem und zweitem Wahlgang 15 Tage liegen können, kann der Senatspräsident maximal 50 Tage die Amtsgeschäfte des Präsidenten führen. Dabei hat er bestimmte Kompetenzen des Staatspräsidenten nicht:

  • Er darf nicht die Nationalversammlung auflösen.
  • Er darf keine Volksabstimmungen ansetzen.
  • Er darf keine Verfassungsänderungen initiieren.

Befindet sich zur Zeit der Erledigung des Amtes des Staatspräsidenten kein Senatspräsident im Amt, so gehen die Befugnisse des Präsidenten auf das Kabinett über. Dies wird von einigen Staatsrechtlern so interpretiert, dass zunächst der Premierminister und im Falle seiner Verhinderung die Kabinettsmitglieder die Vertretung des Präsidenten übernehmen. Ein derartiger Fall gilt als äußerst unwahrscheinlich, da sich der Senat in einem solchen Fall einen Präsidenten wählen würde.

In der Dritten Republik (1871-1940) fungierte als Interimsnachfolger des Staatspräsidenten der Premierminister.

Ehemalige Staatspräsidenten

Auch ehemalige Staatspräsidenten genießen Privilegien. Zum Beispiel haben sie (und ihre jeweilige Ehefrau) traditionell das Recht, kostenlos mit der Air France und der SNCF Erster Klasse zu reisen. Laut einer Schätzung kostet die Summe dieser und anderer Privilegien (Wohnung, Personal) bis zu 2 Millionen Euro pro Jahr.[11] Nicolas Sarkozy (* Januar 1955) ist ein ungewöhnlich junger Ex-Präsident; seine Vorgänger gingen im Rentenalter in den Ruhestand (z.B. sein Vorgänger Jacques Chirac (* 1932) im Jahr 2007; sein Vorvorgänger Mitterand (1916-1995) im Jahr 1995. Valéry Giscard d’Estaing (* 1926; PM 1974 bis 1981) war ebenfalls ein relativ junger Ex-Staatspräsident.

Die SNCF gehört zu 100 % dem Staat; Air France (im Juni 1945 verstaatlicht) verlor am 3. Juni 1998 die Bezeichnung „Nationale Gesellschaft“ und wird seit dem 22. Februar 1999 an der Börse gehandelt.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Wendung siehe Bildunterschrift im Kasten rechts oben
  2. seit Verfassungsänderung zum 14. April 2011, www.botschaft-frankreich.de
  3. Erklärung auf einer französischen Regierungsseite (frz.), abgerufen am 21. April 2012
  4. Der Tagesspiegel, 19. Februar 2007 [1]
  5. Alfred Pletsch: Länderkunde Frankreich. WBG, Darmstadt 2003, 2. Aufl., ISBN 3-534-11691-7, hier S. 330
  6. Pletsch S. 331
  7. François Mitterrand: Le Coup d'État permanent., Plon, Paris 1964
  8. Neue Zürcher Zeitung 30. Oktober 2007: Neue Zürcher Zeitung
  9. Die Presse
  10. taz.de: 17. Mai 2012
  11. Rheinische Post 12. Juli 2013: Carla Bruni fliegt auf Staatskosten First Class

Literatur

  • Udo Kempf: Das politische System Frankreichs. Verlag für Sozialwissenschaften, 4., aktualisierte und erweiterte Auflage (2007)
  • Hans-Georg Franzke: Die Kompetenzen des französischen Staatspräsidenten. In: Der Staat. Zeitschrift für Staatslehre, Öffentliches Recht und Verfassungsgeschichte. 38. Bd., 1999, S. 86-106.

Weblinks

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