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Mindestflughöhe

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Situation in der EU

Die SERA (Standardised European Rules of the Air) legt in SERA.5005 Buchstabe f[1] für die Europäische Union Mindesthöhen als unterste Sicherheitshöhen fest.

  • Die Mindestflughöhe (früher Sicherheitsmindesthöhe) ist hierbei eine absolute Größe, die nur bei Starts und Landungen sowie wenn nötig von Segelflugzeugen, Hängegleitern und Gleitschirmen unterschritten werden darf.[2]
Flüge Mindestflughöhe
über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten und Menschenansammlungen im Freien 300 m (1000 ft) über dem höchsten Hindernis im Umkreis von 600 m
alle übrigen Fälle 150 m (500 ft) über Grund

Ein Flug nach Instrumentenflugregeln muss, außer bei Starts und Landungen in einer Höhe von mindestens 300 m (1000 ft) über dem höchsten Hindernis im Umkreis von 8 km durchgeführt werden. Über hohem Gelände oder in gebirgigen Gebieten gilt eine Flughöhe von mindestens 600 m (2000 ft) über dem höchsten Hindernis im Umkreis von 8 km (SERA.5015).

Diese Höhen gelten nur für zivile Luftfahrzeuge. Militärische Luftfahrzeuge dürfen die festgelegten Mindesthöhen unterschreiten, wenn „dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben zwingend notwendig ist“ (§ 30 LuftVG). In bestimmten Tieffluggebieten, den sogenannten Low Flying Areas (LFA), können militärische Tiefflüge bis zu einer Mindestflughöhe von 75 m über Grund durchgeführt werden.[3]

Situation in den USA

In den USA gilt eine ähnliche Regelung der Federal Aviation Administration, diese wird minimum safe altitude (MSA) genannt.[4]

Diese ist nicht zu verwechseln mit der minimum sector altitude (MSA), definiert von der ICAO die z. B. in Abflugkarten von Flugplätzen zu finden ist.[5]

Mindesthöhe (veraltet)

Die Mindesthöhe war eine aus Lärmschutzgründen vorgeschriebene Flughöhe von 2000 ft über Grund, die unter Umständen – wenn Wetter oder Luftraumstruktur es nicht anders zulassen – unterschritten werden durfte. Sie galt für motorgetriebene Luftfahrzeuge auf Überlandflügen nach Sichtflug­regeln[6] bis zur Einführung der SERA im Jahr 2015.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. EU DVO 923/2012, SERA.5005 Sichtflugregeln, Buchstabe f
  2. Luftverkehrsordnung, Fassung von 2015, § 37
  3. Abteilung Flugbetrieb in der Bundeswehr im Luftwaffenamt, Flugbetriebs- und Informationszentrale: Militärischer Flugbetrieb in Deutschland – Info (PDF; 686 kB), abgerufen am 4. Juli 2010
  4. Code of Federal Regulations Title 14 §91.119. Abgerufen am 14. Juli 2017.
  5. ICAO PANS-OPS/1 - Section 5, Chapter 2, §2.3
  6. § 6 LuftVO: Veraltete Fassung! Sicherheitsmindesthöhe, Mindesthöhe bei Überlandflügen nach Sichtflugregeln
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Mindestflughöhe aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.