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Sexueller Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche

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Sexueller Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche bezeichnet sexuelle Handlungen an oder vor Personen, die auch mit Einverständnis des Betroffenen als Vergehen oder Verbrechen strafbar sind, durch Priester, Ordensleute und Erzieher im Umfeld der römisch-katholischen Kirche. Ein solcher sexueller Missbrauch ist wie auch der Umgang kirchlicher Stellen mit Tätern und Opfern ein lange weitgehend ignoriertes Geschehen, obwohl es innerkirchlich seit langem in Regelungen einbezogen war.[1] Seit Mitte der 1990er Jahre erhält es weltweit größere öffentliche Aufmerksamkeit. Die Sensibilisierung für das frühere Tabuthema hat viele Opfer ermutigt, auch mehrere Jahrzehnte nach den Vorfällen ihre traumatischen Erlebnisse öffentlich zu machen.

Einführung

Die Analyse einer Studie zum sexuellen Missbrauch durch katholische Kleriker kam 2019 zu der Schlussfolgerung: „Asymmetrische Machtverhältnisse und ein geschlossenes System, wie es bei der katholischen Kirche vorherrscht, können einen sexuellen Missbrauch begünstigen.“[2]

Nach Skandalen in Irland und den USA wurden seit Anfang 2010 auch in Deutschland Sexualdelikte in katholischen Einrichtungen in größerem Umfang bekannt. Zum großen Teil hatte keine Strafverfolgung der Täter durch Staatsanwaltschaft oder Polizei stattgefunden. Opfer erhielten keinen oder unzureichenden Schutz. Daher steht das Verhalten kirchlicher Institutionen in der Kritik (siehe auch: Kirchenkritik), auch wenn diese Delikte von höchster kirchlicher Stelle wiederholt öffentlich verurteilt wurden und schwere Vergehen gegen Recht und Moral der römisch-katholischen Kirche darstellen. Gleichwohl wurde der sexuelle Missbrauch von Vertretern der Kirche systematisch vertuscht und der emeritierte Papst Benedikt relativierte noch im Jahr 2019 die Schuld der Täter.[3]

Juristisch werden sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen durch die jeweilige gesetzliche Festlegung des Schutzalters voneinander abgegrenzt. Zu den Formen zählen unmittelbar geschlechtliche Handlungen mit und ohne Geschlechtsverkehr und auch das Zeigen pornografischer Medien. Zu den in Frage kommenden Tatbeständen gehören ferner Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen oder Widerstandsunfähigen sowie Straftaten im Zusammenhang mit Exhibitionismus, Jugend- oder Kinderpornografie.

Die Missbrauchshandlung kann sich über Jahre erstrecken. Opfer sexuellen Missbrauchs können auch Untergebene sein, etwa Nonnen[4] und Seminaristen oder im Rahmen des Beichtsakramentes Pönitenten. Eine weitere Gruppe von Opfern können hilfsbedürftige Menschen in Einrichtungen sein. Die Täter entstammen nicht nur der Gruppe der Kleriker, sondern auch der der Laien wie zum Beispiel Lehrern und weiteres Personal, in Heimen auch Mitzöglinge.

Bei der Diskussion des Hintergrunds werden allgemein Sexualität, sexuelle Orientierung sowie Verdrängung von Sexualität und der Zölibat angesprochen, im engeren Rahmen auch

Empirische Daten für Missbrauch durch katholische Geistliche oder andere Mitarbeiter der katholischen Kirche gibt es kaum; die vorhandenen Schätzungen aus verschiedenen Ländern kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen, die besagen, dass zwischen 1 und 5 % der Kleriker durch Missbrauch aufgefallen sind. Manche gehen davon aus, dass überdurchschnittlich viele Kleriker pädophil veranlagt seien, andere hingegen, dass der Anteil unter dem Durchschnitt der Gesamtbevölkerung liege.

Die Dunkelziffer wird bei Taten sexuellen Missbrauchs allgemein als sehr hoch eingeschätzt.[5][6][7][8] Auch die bei einer Untersuchung von 38.156 Personalakten von Klerikern aus dem Zeitraum von 1946 bis 2014 ermittelten Zahlen sind als untere Schätzgröße des tatsächlich geschehenen Missbrauchs anzusehen.[9]

Entwicklung im deutschen Sprachraum

Deutschland

Mittelalter

Wissenschaftliche Studien zum sexuellem Missbrauch von Minderjährigen in früheren Epochen lagen bisher kaum im Fokus der Forschung. Erst im Jahr 2018 änderte sich dies mit einem ersten Überblicksartikel des Mediävisten Peter Dinzelbacher, der eine Reihe von Beispielen aus mittelalterlichen Klöstern aufzeigen kann.[10]

19. Jahrhundert

Vorwürfe sexuellen Missbrauchs durch Geistliche und Ordensleute erhebt der Pfaffenspiegel, ein in Deutschland weit verbreitetes antiklerikales Buch.[11] Der Verfasser Otto von Corvin bemühte sich, die katholische Kirche als vernunftfeindlich und bigott darzustellen. Zu diesem Zweck breitete er über lange Strecken die Topik des „geilen Pfaffen“ aus, der die intime Situation der Beichte sexuell ausnutze, wie sie etwa in zahlreichen Schwänken und Mären des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit immer wieder erzählt und variiert wurde.[12][13][14] Anders als der Diskurs der frühneuzeitlichen Dichtung, in dem Pädokriminalität nicht vorkommt,[15] ergeht sich Corvin auch in der Schilderung von angeblichen „schändlichen Verführungen, die unter Leitung der Mönche stehenden Knaben ausgesetzt sind, und ein jeder Vater wird daraus erkennen können, wie höchst gefährlich es für seine Kinder ist, wenn er diese in Klosterschulen unterrichten lässt.“[16]

Die Historikerin Irmtraud Götz von Olenhusen untersuchte in einer sozialhistorischen Arbeit von 1994 den badischen Klerus im 19. Jahrhundert und kam dabei auch auf mehrere Fälle zu sprechen, in denen Priestern Vergewaltigung oder Unzucht mit Minderjährigen vorgeworfen wurde.[17]

Zeit des Nationalsozialismus

Als zufällig bekannt gewordener sexueller Missbrauch von Abhängigen in den 1930er- und 1940er-Jahren sind beispielsweise die Übergriffe des Internatsleiters der Regensburger Domspatzen, Friedrich Zeitler, zu nennen. So gestand der Priester Zeitler in einem Strafprozess wegen Unzucht mit Abhängigen von 1959, dass er einen Zögling bereits 1941 im Domspatzen-Internat sexuell missbraucht hatte.[18] Der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs wurde im Kampf der Nationalsozialisten gegen die katholische Kirche zur Diffamierung und Verfolgung von Geistlichen verwendet. Auf Basis einzelner tatsächlicher oder auch von der nationalsozialistischen Propaganda erfundener Fälle wurde der ganze Stand der Ordens- und Weltpriester als sittlich verkommen und moralisch korrupt dargestellt.[19]

Bundesrepublik Deutschland

Rechtliche Lage

Sexueller Missbrauch von Jugendlichen ist im deutschen Strafrecht nach § 182 des deutschen Strafgesetzbuchs (StGB) je nach Situation ein Offizialdelikt, das von Amts wegen verfolgt wird, oder ein Antragsdelikt, das nur bei Strafantrag des Geschädigten verfolgt wird.

Der sexuelle Missbrauch von Kindern ist nach § 176 und § 176a StGB immer ein Offizialdelikt.

Zum Bereich der Pädokriminalität zählt auch Kinderpornografie.

Verjährung

In Deutschland verjährt sexueller Missbrauch von Kindern strafrechtlich nach zehn, schwerer nach zwanzig Jahren.[20] Bis Juni 2013 ruhte die Verjährung dabei gemäß § 78b bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr des Opfers.[21] Zwischen Juni 2013 und Januar 2015 ruhte sie bis zur Vollendung des 21.; seitdem bis zur Vollendung des 30. Lebensjahr.[22]

Der zivilrechtliche Anspruch des Opfers auf Schadensersatz verjährte bis Juni 2013 bereits nach drei Jahren. Seitdem beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre.[23]

Für in der DDR begangene Taten galten teilweise kürzere Verjährungsfristen. Wenn diese vor der Wende abgelaufen waren, war auch keine strafrechtliche Verfolgung mehr innerhalb der in der Bundesrepublik geltenden Frist möglich.[24]

Eine von Norbert Denef eingereichte Petition zur Aufhebung der Verjährungsfristen im Zivilrecht für sexuellen Missbrauch von Kindern wurde vom Deutschen Bundestag im Dezember 2008 mit der Begründung abgelehnt, „der Rechtsverkehr benötigt klare Verhältnisse und soll deshalb vor einer Verdunkelung der Rechtslage bewahrt werden, wie sie bei späterer Geltendmachung von Rechtsansprüchen auf Grund längst vergangener Tatsachen zu befürchten wäre.“

Seit 2010 mehren sich unter dem Eindruck der zahlreichen Enthüllungen von Missbrauchsfällen in kirchlichen und nichtkirchlichen Institutionen die Forderungen, die zivil- wie auch die strafrechtliche Verjährung zu verlängern, um auch nach jahrzehntelangem Schweigen der Opfer diesen die Möglichkeit zur gerichtlichen Ahndung und zur zivilrechtlichen Durchsetzung von Entschädigungen zu geben.[25] So beschloss am 6. Dezember 2011 der Bundesparteitag der SPD, sich für eine Aufhebung der Verjährungsfristen im Bundestag einzusetzen.[26]

Schließlich wurde 2013 das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG) vom Deutschen Bundestag verabschiedet, durch welches die Verjährungsfrist im Zivilrecht auf 30 Jahre angehoben wurde. Im Strafrecht ruhte die Verjährung zunächst bis zur Vollendung des 21. Lebensjahr, aufgrund des Neunundvierzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches, beginnt die Verjährung heute erst mit Vollendung des 30. Lebensjahr.[27][28][29]

Ende Oktober 2018 erstatteten fünf Juristen um den Passauer Rechtswissenschaftler Holm Putzke Strafanzeige gegen alle 27 Bistümer der römisch-katholischen Kirche in Deutschland. Zahlreiche Missbrauchsfälle seien noch nicht verjährt, auch seien bisher keine kirchlichen Akten von einer Staatsanwaltschaft beschlagnahmt worden.[30]

Keine Anzeigepflicht

Es gibt derzeit in Deutschland keine allgemeine Anzeigepflicht bei sexuellem Missbrauch, weder bei bereits begangenen noch bei geplanten Straftaten. 2003 legte die damalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) einen Gesetzentwurf vor, der den sexuellen Missbrauch von Kindern, die sexuelle Nötigung und Vergewaltigung und den sexuellen Missbrauch widerstandsunfähiger Personen in die Vorschrift über die Nichtanzeige geplanter Straftaten – § 138 StGB – aufnehmen sollte (Anzeigepflicht). Jeder sollte danach mit Strafe bedroht werden, der Kenntnis von einem geplanten oder andauernden Missbrauch erlangt hat und diesen nicht anzeigt.[31] Dieser Entwurf wurde wegen Kritik aus therapeutischen Fachkreisen wieder zurückgezogen.[32] So berichtet der Psychiater Norbert Leygraf aus seiner Tätigkeit als Gutachter bei Verdacht des sexuellen Missbrauchs in der Kirche, dass ein Teil der Opfer das Einschalten der Strafverfolgungsbehörden nicht wünsche und ablehne.[32][33] Zentrales Dilemma der Geschädigten bleibt die Beweisfähigkeit für Beschuldigungen beim Fehlen von Zeugen.[34]

Entwicklung bis Ende 2009

1993 forderte der Bund der Deutschen Katholischen Jugend in einem Brief an die Deutsche Bischofskonferenz die Integration des Themas Sexuelle Gewalt in die Lehrpläne für die Aus- und Fortbildung, die Einrichtung von kirchlichen Beratungsstellen für die Opfer und die Bereitstellung von Therapieplätzen für die Täter.[35]

Anlässlich des Erscheinens der deutschen Übersetzung der US-amerikanischen Fallsammlung von Elinor Burkett und Frank Bruni unter dem Titel Das Buch der Schande. Kinder, sexueller Missbrauch und die katholische Kirche im Jahr 1995 berichtete der Spiegel von drei Gerichtsverfahren in den Jahren 1993 bis 1995 und kritisierte in Bezug auf einen Fall im Bistum Augsburg, in dem ein Diözesanpriester zu vier Jahren Haft verurteilt wurde, das Verhalten von Bischof Josef Stimpfle und Generalvikar Eugen Kleindienst.[35] Allgemein wertete der Artikel die Versetzungspraxis als „Nachsicht für die Täter, Gleichgültigkeit gegenüber den Opfern und vorsätzliches Vertuschen“.[35]

Im Jahr 1995 leitete die Staatsanwaltschaft Kassel Ermittlungsverfahren gegen Weihbischof Johannes Kapp und Erzbischof Johannes Dyba ein, um die Praxis der Versetzung ohne Amtsenthebung pädokrimineller Priester zu überprüfen.[36] Das Verfahren wegen Verletzung der Fürsorgepflicht wurde bereits im November 1996 wegen geringer Schuld (gem. § 153 Abs. 1 StPO) wieder eingestellt. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main hob am 17. Januar 1997 die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Kassel auf und stellte das Verfahren gegen Kapp und Dyba gem. § 170 Abs. 2 StPO ein (Az. Zs 2187/96). In strafrechtlicher Hinsicht sah diese Behörde nicht einmal mehr eine geringe Schuld der Bischöfe. Ein Klageerzwingungsverfahren, das die Mutter eines missbrauchten Messdieners angestrengt hatte, wurde am 5. März 1997 durch das Oberlandesgericht Frankfurt/Main aus formalen Gründen verworfen (Az. 2 WS 19/97 + 2 ARs 26/97).[37]

Für die Dokumentation Tatort Kirche: Sexueller Missbrauch durch Priester des Südwestrundfunks, die am 1. September 2002 gesendet wurde, hatte mehr als die Hälfte der 27 deutschen Bistümer dem Filmemacher Thomas Leif gegenüber mindestens 47 Fälle in den vergangenen 30 Jahren schriftlich eingeräumt. Während einige Diözesen konkrete Angaben verweigert hätten, seien insbesondere die Bistümer Hildesheim und Rottenburg-Stuttgart offen mit dem Thema umgegangen.[38]

In einem Bericht aus dem Jahre 2007 erwähnte Die Zeit zwei Priester des Bistums Würzburg, darunter einen Fall aus Sandberg, die sexuelle Übergriffe auf Kinder begangen hatten. Erwähnt wurden zudem ein Fall aus Krefeld, Bistum Aachen, ein verurteilter Pfarrer aus Hessen, ein zurückgetretener Pfarrer aus dem Allgäu, ein zu zwei Jahren Haft verurteilter Priester aus dem Emsland, ein schwäbischer Pfarrer, der wegen Missbrauchs in 59 Fällen zu drei Jahren Haft verurteilt wurde, ein Seelsorger aus Coburg und ein Pater aus Südbaden, die beide zu zwei Jahren verurteilt worden waren. In dem Bericht wurde erneut auf Klaus Jung verwiesen, der 1995 von der Diözese Hildesheim wegen Verdachts der Pädophilie suspendiert worden war. Zum Zeitpunkt des Berichts liefen gegen Priester in der Bundesrepublik 13 Verfahren.[39]

Im September 2007 distanzierte sich die Bischofskonferenz erneut von Priestern, die des sexuellen Missbrauchs schuldig werden. Der Kardinal Karl Lehmann betonte, dass jeder Fall „ein Fall zu viel“ sei und die Kirche alles tun wolle, um diese „mit allen Kräften aufzudecken“. Wenn jemand „schuldig geworden ist, darf er auf gar keinen Fall in der normalen Seelsorge beschäftigt werden.“ Lehmann äußerte sich damit erstmals zu dem mutmaßlichen Missbrauchsfall in der Diözese Regensburg, wo entgegen den Richtlinien von 2002 ein bereits einschlägig vorbestrafter Geistlicher in einer Gemeinde eingesetzt wurde und dort im August unter dem Verdacht verhaftet wurde, jahrelang einen Ministranten missbraucht zu haben.[40]

Ein in Viechtach und Riekofen tätig gewesener Priester wurde in den Jahren 2000 und 2008 jeweils zu Freiheitsstrafen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt, im zweiten Fall ohne Bewährung.[41]

2006 erschien das Buch Schläge im Namen des Herrn; es dokumentierte Ausbeutung, Misshandlung und sexuellen Missbrauch in Kinderheimen in der Zeit zwischen 1945 und 1970, darunter auch in kirchlich geführten. Die Bedingungen waren infolge der Heimkampagne der APO Ende der 1960er Jahre verbessert worden. 2008 fand eine Anhörung vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages statt.[42]

Zur Aufarbeitung wurde deswegen Anfang 2009 der Runde Tisch Heimerziehung eingerichtet, mit Johannes Stücker-Brüning, Geschäftsführer der Caritaskommission der Deutschen Bischofskonferenz, und Mario Junglas, Direktor des Berliner Büros des Deutschen Caritasverbandes als Vertretern der katholischen Kirche. Ehemalige Heimkinder berichteten über sexuelle Übergriffe und sexuelle Gewalt unterschiedlichster Formen sowie unterschiedlicher Dauer – bis hin zu schwerer und sich jahrelang wiederholender Vergewaltigung. In den Jahren 1945 bis 1975 unterstanden etwa 60 % der rund 3000 Heime den beiden großen kirchlichen Konfessionen; als Täter wurden dort auch Ordensleute und Geistliche benannt.[43] Berichtet wurden auch sexuelle Übergriffe durch Mitzöglinge.[44]

Entwicklung seit 2010

Im Unterschied zu den Vereinigten Staaten oder Irland ging der Anstoß für eine gesamtgesellschaftliche Debatte über Missbrauchsfälle in der römisch-katholischen Kirche in Deutschland von einer kirchlichen Institution aus, dem Canisius-Kolleg in Berlin. Nachdem der Rektor, der Jesuit Klaus Mertes, wegen mehrerer ihm bekannt gewordener Missbrauchsfälle an Kindern und Jugendlichen aus den 1970er und 1980er Jahren[45][46][47] einen Brief[48] an die Absolventen der betroffenen Jahrgänge gerichtet hatte, um damit „beizutragen, dass das Schweigen gebrochen wird“, wurde dieser Brief am 28. Januar 2010 über die Medien der Öffentlichkeit bekannt.[49] Der Artikel, der die Diskussion um Missbrauch ins Rollen brachte, erschien in derselben Ausgabe der Berliner Morgenpost, in der auch die ersten Ausschnitte des Briefes veröffentlicht wurden. Die Morgenpost titelte auf Seite eins: „Canisius-Kolleg: Missbrauchsfälle an Berliner Eliteschule“.[50] Der Artikel wurde mit dem Wächterpreis ausgezeichnet und löste eine Welle der Berichterstattungen über das Thema aus. Damit regte er die Missbrauchsdebatte besonders im Hinblick auf christliche Institutionen an.

Dabei wurden auch Fälle, die schon länger zurücklagen und keine angemessene Aufmerksamkeit erhalten hatten, wieder aufgegriffen. 1999 wurden beispielsweise Missbrauchsfälle an der Odenwaldschule (Privatschule, nicht kirchlich geführt) durch den Artikel „Der Lack ist ab“[51] in der Frankfurter Rundschau bekannt gemacht. Zahlreiche weitere Meldungen von Opfern führten bis Ende Juni 2010 zu einer deutschlandweiten Debatte über sexuellen Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche im In- und Ausland.

Am Beginn der Debatte, im Februar 2010, berichtete Der Spiegel, dass 24 von 27 von der Zeitschrift befragten Bistümern angaben, dass seit 1995 insgesamt mindestens 94 Verdachtsfälle von Missbrauch durch Kleriker und Laien bekannt geworden seien; in 30 Fällen kam es zu Verurteilungen. Keine Angaben machten die Bistümer Limburg, Regensburg und Dresden-Meißen.[52]

Im Jahr 2012 entschied das Amtsgericht in Berlin-Tiergarten, die römisch-katholische Kirche dürfe vor dem Hintergrund der Missbrauchsfälle als Kinderfickersekte bezeichnet werden. Das Gericht wies eine Anklage der Staatsanwaltschaft Berlin gegen einen Blogger, der den Begriff in diesem Kontext gebraucht hatte, ab. Eine für die Strafverfolgung notwendige „Störung des öffentlichen Friedens“ sei nicht erkennbar.[53][54]

Zahlen 1946–2014 laut MHG-Studie (2018)

In einer von der Deutschen Bischofskonferenz in Auftrag gegebenen und im September 2018 veröffentlichten Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ – wegen der Orte der Universitäten des Forschungskonsortiums (Mannheim – Heidelberg – Gießen) auch „MHG-Studie genannt“ – wurden 38.156 Personalakten aus den 27 deutschen Bistümern für die Zeit zwischen 1946 und 2014 ausgewertet. Demnach gab es bei 1.670 Klerikern (4,4, Prozent) Hinweise auf Beschuldigungen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger. Darunter waren 1.429 Diözesanpriester (5,1 Prozent aller Diözesanpriester), 159 Ordenspriester (2,1 Prozent) und 24 hauptamtliche Diakone (1,0 Prozent). Bei 54 Prozent der Beschuldigten lagen Hinweise auf ein einziges Opfer vor, bei 42,3 Prozent Hinweise auf mehrere Betroffene zwischen 2 und 44, der Durchschnitt lag bei 2,5. 3.677 Kinder und Jugendliche sind als Opfer dieser Taten dokumentiert; 62,8 Prozent von ihnen waren männlich, 34,9 Prozent weiblich, bei 2,3 Prozent fehlten Angaben zum Geschlecht. Das deutliche Überwiegen männlicher Betroffener unterscheidet sich nach Angaben der Forscher vom sexuellen Missbrauch an Minderjährigen in nicht-kirchlichen Zusammenhängen. Die in der Studie ermittelte Zahl von 3.677 Betroffenen spiegelt, so die Forscher, nur das sogenannte „Hellfeld“ wider; aus der Dunkelfeldforschung des sexuellen Missbrauchs sei bekannt, dass die Zahl der tatsächlich betroffenen Personen deutlich höher liege.[55]

Übersicht der bekannt gewordenen Fälle nach Bistümern geordnet
Folgende Teile dieses Abschnitts scheinen seit 2010 nicht mehr aktuell zu sein: Weite Teile der einzelnen Verdächtigungen bestehen aus heute nicht mehr abrufbaren Pressemeldungen, in denen im Konjunktiv ein Verdacht geäußert wurde. Wo es keine Belege für eine Tat gibt (Verurteilung, Untersuchungsbericht etc.), sollten diese entfernt werden. Bitte hilf mit, die fehlenden Informationen zu recherchieren und einzufügen.

Wikipedia:WikiProjekt Ereignisse/Vergangenheit/fehlend

Bis Ende 2013 stellten laut dem Missbrauchsbeauftragten der Deutschen Bischofskonferenz, Triers Bischof Stephan Ackermann, rund 1300 Betroffene einen Antrag auf Entschädigung. In den allermeisten Fällen habe die zuständige Koordinierungsstelle eine Geldzahlung von rund 5000 Euro empfohlen.[56]

Bistum Aachen

In den 1950er- und 1960er-Jahren sollen im Jülicher Gymnasium Haus Overbach im Bistum Aachen, das von den Oblaten des hl. Franz von Sales getragen wird, elf Schüler missbraucht worden sein.[57]

In den 1990er-Jahren hat der Pfarrer der Gemeinde St. Josef in Krefeld mehrere Jungen missbraucht. Er wurde zu vier Jahren Haft verurteilt und aus dem Klerikerstand entlassen.[58] Der Spiegel berichtete 2002, dass bei einer Durchsuchung des Pfarrhauses 58.000 Kinderporno-Bilder und 300 Videokassetten gefunden worden seien, die größtenteils von dem Pfarrer erstellt worden seien. Erste Vorwürfe gegen den Geistlichen soll es schon 1972 gegeben haben. Dem Spiegel zufolge gehörte er einem lokalen Pädophilen-Netzwerk an, zu dem neben anderen auch ein Erzieher im Kirchendienst und ein Kirchenmusiker gehört haben sollen. Einige Mitglieder sollen mehrfach verurteilt worden sein.[59]

2010 lief ein strafrechtliches Verfahren gegen einen Priester, der in Südafrika lebte und Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft in Krefeld gestellt hatte. Der Mann war auch in Südafrika wegen Missbrauchs angeklagt. 15 Missbrauchsvorwürfe in Deutschland waren bereits verjährt.[60]

Im Bistum Aachen soll es insgesamt 24 Priester geben, die sich in den letzten 65 Jahren an Jugendlichen vergangen haben. Bis 2010 waren nur acht Fälle bekannt. Von den angeschuldigten Priestern leben noch acht. Die Beschuldigungen gegen drei der 24 Priester liegen in den Jahren 1990 bis 2010. Die beschuldigten Priester wurden von Bischof Heinrich Mussinghoff aller ihrer Ämter enthoben und suspendiert, ein Priester wurde aus dem Klerikerstand entlassen.[60]

Bis Ende Juli 2011 zahlte das Bistum Aachen eine Entschädigung an 15 Missbrauchsopfer. Insgesamt hatten sich seit 2010 65 Missbrauchsopfer gemeldet, 26 von diesen beantragten eine Entschädigung.[61]

Bistum Augsburg

Bezüglich des Maristen-Internats im bayerischen Mindelheim im Bistum Augsburg richteten sich die Hauptvorwürfe gegen die Informationspolitik der Ordensgemeinschaft. 2007 war der langjährige Internatsleiter von seiner Aufgabe entbunden worden, ohne dass man alle Eltern darüber informiert hatte, dass gegen ihn ermittelt wurde, weil er sich an mindestens 10 bis 15 Jungen vergangen haben sollte. Er wurde mittlerweile wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt.[62]

Von Missbrauchsvorwürfen betroffen war ein ehemaliges Heim der Salesianer Don Boscos in Augsburg.[62] Der betroffene Ordensmann legte eine eidesstattliche Erklärung ab, dass er sich nichts habe zu Schulden kommen lassen. Seitens der Salesianer erklärte Josef Grünner, der deutsche Provinzial der Salesianer, im Februar 2010, vorerst dem Mitbruder Glauben zu schenken.[63]

Weiterhin bekannt wurde der Fall eines Priesters, der sich auf Druck des Bistums wegen einer Tat aus dem Jahre 1999 selbst anzeigte.[62] Der Beschuldigte ist heute 65 Jahre alt und war von 1994 bis 1995 in Aichach tätig. Ihm werden fünf Fälle von Missbrauch vorgeworfen. Trotz einer bereits bestehenden einjährigen Bewährungsstrafe setzte das Amtsgericht Aichach eine öffentliche Gerichtsverhandlung an. Erste Hinweise aus dem Jahr 1999 wurden von der Justiz nicht untersucht und von der Diözese öffentlich bestritten. Damals soll sich der Mann „auf moralisch fragwürdige Weise“ Kindern genähert haben. Betroffene Eltern hatte das Bistum gebeten, im Interesse ihre Kinder kein öffentliches Aufsehen zu erregen und von einer Anzeige abzusehen. Der Mann war 1999 versetzt worden und seitdem in einem Bereich ohne Kontakt zu Jugendlichen tätig. Nachdem 2010 weitere Hinweise bekannt wurden, setzte das Bistum dem Mann ein Ultimatum zur Selbstanzeige.[64]

Wilfried Hiller und Michael Lerchenberg werfen dem Internat St. Joseph in Augsburg Züchtigungen und sexuellen Missbrauch vor.[65]

Nach einem vorläufigen Bericht des Missbrauchsbeauftragten des Bistums Augsburg vom September 2010 wurden dort im Jahr 2010 80 Hinweise auf Missbrauch und Misshandlung bekannt. Nach Prüfung fielen weniger als die Hälfte noch in den Zuständigkeitsbereich des Bistums. Insgesamt ergaben sich 34 Missbrauchs- und Misshandlungsfälle von 1946 bis 2003. 30 Opfer waren männlich, 4 weiblich. 22 Fälle lagen in den 1950er Jahren. Das jüngste Missbrauchsopfer war acht Jahre alt. Die sexuellen Übergriffe fanden häufig auf dem Anwesen der Eltern statt. Zu Vergewaltigungen ist es nicht gekommen. Nach 2003 wurden keine Missbrauchsfälle mehr registriert. Fünf Opfern hat das Bistum therapeutische Behandlung angeboten und die Kosten von etwa 50.000 Euro übernommen. Der Missbrauchsbeauftragte bewertete die Fälle als Einzelfälle ohne System.[66]

Im November 2017 versetzte Bischof Konrad Zdarsa den Nördlinger Dekan und Stadtpfarrer Paul Erber in den Ruhestand, nachdem der Priester den mehrere Jahrzehnte zurückliegenden sexuellen Missbrauch eines Minderjährigen eingeräumt hatte. Das Bistum informierte die Staatsanwaltschaft und die Kongregation für die Glaubenslehre.[67]

Erzbistum Bamberg

2010 wurde ein Priester im Erzbistum Bamberg beschuldigt, in den 1970er-Jahren als geistlicher Direktor und Heimleiter des Bamberger Internats Aufseesianum sexuelle Übergriffe auf Schüler begangen zu haben. Der Geistliche war 1976 zunächst ins südliche Afrika und 1980 nach Mailand versetzt worden. Die Gründe lassen sich nicht mehr rekonstruieren, da in den Akten keine Begründung vorhanden ist und alle damals Verantwortlichen bereits verstorben sind. Ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wurde eingestellt.[68]

Ebenfalls in Bamberg hat ein 1944 geborener Priester in der Zeit von 1978 bis 1984 mehrere Schüler des von ihm geleiteten Ottonianums, eines Knabenseminars des Erzbistums Bamberg, sexuell missbraucht.[69][70] Als der Fall 2008 bekannt wurde, entband die Diözese den Priester, der 1998 zum Domkapitular ernannt worden[71] und 2004 zum Personalchef des Erzbistums aufgestiegen war, von seinen Aufgaben. Die Staatsanwaltschaft Bamberg nahm Ermittlungen auf, stellte das Verfahren aber 2009 wegen Verjährung ein. Im April 2012 versetzte das Kirchengericht des Erzbistums München-Freising den Geistlichen wegen sexuellen Missbrauchs dauerhaft in den Ruhestand, untersagte ihm jede seelsorgerische Tätigkeit und beschloss, dass er den Titel „Domkapitular“ nicht mehr führen darf.[72]

2011 geriet das Bistum massiv in die Kritik, da es einen Priester 2005 mit einer Leitungsfunktion (zum Dekan) in Fürth ausgestattet hatte. Bereits 2001 erfolgte gegen diesen Priester eine schriftliche Anzeige wegen sexuellen Missbrauchs bei der Diözese Bamberg durch einen Pfadfinder, seinen Psychotherapeuten und durch einen Geistlichen aus Berlin, dem sich das Opfer ebenfalls anvertraut hatte. Das Bistum begründete nun sein Vorgehen mit einem Täter-Opfer-Ausgleich 2003, in dem der Beschuldigte „unkorrektes Verhalten“ eingestanden und eine Entschädigung von 3000 Euro gezahlt habe. Das Bistum sah keine Gefährdung Minderjähriger und ging von einem „einmaligen Ausrutscher“ aus. Schließlich ging im Jahre 2008 im Zusammenhang mit dem Missbrauchsverfahren gegen den oben genannten Bamberger Domkapitular ein Hinweis bei der Polizei ein. Die Polizei nahm Kontakt mit dem Opfer auf und ermittelte gegen den Priester aus Fürth. Das Verfahren wurde jedoch wegen Verjährung eingestellt. – Im Februar 2011 erstattete ein weiteres Opfer Anzeige bei der Diözese Bamberg. Der sexuelle Übergriff soll Mitte der 1980er-Jahre erfolgt sein. Das Erzbistum erstattete daraufhin bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Anzeige gegen diesen Priester und suspendierte ihn mit sofortiger Wirkung. – Erst als Anfang März 2011 der Therapeut, der zusammen mit dem Opfer 2001 beim Bistum die Anzeige erstattet hatte, die Zeitung informierte, erfuhr die Öffentlichkeit, dass es schon einmal Ermittlungen gegen den Priester gegeben hatte. Bis dahin hatte die Diözese angegeben, dass es nur ein Opfer gab. Zwar versicherte die Diözese Bamberg in Interviews, dass man die Opfer „nicht alleinlassen“ wolle. Bernd Fricke, psychologischer Psychotherapeut in Bamberg und Betreuer des Opfers, bleibt jedoch skeptisch: Sein Patient, Angehörige und der Geistliche aus Berlin wandten sich wiederholt ans Bistum und baten um Kostenübernahme für Therapiestunden. In einem Antwortschreiben vom Juli 2010 heißt es: „Eine Entschädigung durch die Erzdiözese Bamberg kommt nicht in Betracht.“[73][74][75]

Erzbistum Berlin

Im Erzbistum Berlin ist besonders das Canisius-Kolleg von Missbrauchsvorwürfen betroffen. Aufgrund des mit dem Brief verbundenen Aufrufs, sich zu melden, wurden kurz darauf auch Fälle an den ebenfalls von den Jesuiten geleiteten Gymnasien Kolleg St. Blasien im Schwarzwald und Aloisiuskolleg in Bonn bekannt.[52] Am 18. Februar 2010 erläuterte die Anwältin Ursula Raue, die seit 2005 Beauftragte des Jesuitenordens für sexuellen Missbrauch ist, in einem Zwischenbericht, dass ihr 115 bis 120 sexuelle Übergriffe gegen Schüler gemeldet worden seien. Sie äußerte Erstaunen, dass in den Akten des Ordens zwar „Fürsorge für Mitbrüder“ erkennbar werde, aber keine „Befassung mit der Seelenlage der anvertrauten Kinder und Jugendlichen“.[76] In ihrem Abschlussbericht im Mai 2010 erwähnte Raue jahrzehntelange systematische Vertuschung sexueller und körperlicher Gewalt gegen Kinder in den Einrichtungen, und dass die Täter mehrmals von ihren Oberen gedeckt und versetzt worden seien.[77] Insgesamt stellte Raue in ihrem Abschlussbericht seit Februar 2010 205 Meldungen über Missbrauchsfälle an Einrichtungen des Jesuitenordens fest. Diese betrafen vor allem das Canisius-Kolleg, aber auch das Kolleg St. Blasien, das Aloisiuskolleg in Bonn, die St.-Ansgar-Schule in Hamburg, Jugendeinrichtungen in Göttingen und Hannover sowie ein heute nicht mehr von den Jesuiten geleitetes Kolleg in Büren. Zusätzlich zu den 205 Meldungen erhielt Raue 50 Meldungen von Opfern an anderen Einrichtungen. Dabei wurden zwölf Patres, von denen sechs bereits verstorben waren, und zwei weltliche Mitarbeiter von mehr als einem Opfer benannt. 32 weitere Patres, weltliche Lehrer oder Erzieher wurden von nur einem Opfer genannt.[78]

Vorwürfe wurden auch gegen die Berliner Hedwigschwestern erhoben. Eine ehemalige Bewohnerin des Kinderheims der Hedwigschwestern berichtete, sie sei in den 1950er und 1960er Jahren von einer Nonne über Jahre hinweg missbraucht worden.[79]

Besonders schwierig gestaltet sich die Aufklärung von Vorwürfen aus dem 2005 von den Salesianern geschlossenen Lehrlings- und Schülerheim Berlin-Wannsee. Zu den zwischen 1960 und 1975 liegenden Vorfällen wurden 12 Salesianer befragt. Ein 2008 verstorbener Ordensangehöriger saß demnach in Untersuchungshaft. Unklar ist jedoch die Ursache. Ein ehemaliger Schüler meinte, der Pater wäre einem „Racheakt“ von Schülern zum Opfer gefallen. Klarheit sollte die Einsichtnahme in die Akten des Berliner Senats und des Erzbistums Berlin bringen.[63]

Seitens der Salesianer wird außerdem ein Missbrauchsvorwurf gegen einen Pater Ende der 1960er Jahre für glaubwürdig gehalten. Der Pater lebt heute dement in einem Pflegeheim.[63]

Kein sexueller Missbrauch war ein Fall in Berlin-Steglitz, der im März 2011 von der Berliner Presse aufgegriffen wurde, nachdem ein beschuldigter Priester durch den damaligen Diözesanadministrator, Weihbischof Matthias Heinrich, zunächst suspendiert worden war.[80] Als Ergebnis eines Untersuchungsverfahrens stellte das Erzbistum im Juni 2012 jedoch fest, dass „weder nach weltlichem noch nach kirchlichem Recht eine Straftat vorgelegen hat.“[81]

Bistum Dresden-Meißen

Im Bistum Dresden-Meißen waren im Februar 2011 sechs Missbrauchsopfer bekannt. Ein Seelsorger in Heidenau hatte sich 1970 an zwei Kindern vergangen. Ein Mädchen wurde vor 25 Jahren in Riesa von einem Kaplan missbraucht. In diesem Fall lief noch das kirchenrechtliche Verfahren bei der Kurie in Rom. Ein weiterer Fall in Panschwitz-Kuckau wurde aus Beweismangel eingestellt.[82] Die MHG-Studie von 2018 nennt für das Bistum Dresden-Meißen in der Zeit von 1960 bis 2015 insgesamt 14 beschuldigte Priester und 1 Ordenspriester. Unter den Opfern waren 13 männliche und 15 weibliche Betroffene. Drei Priester wurden aufgrund ihrer Vergehen aus dem Priesterstand entlassen und laisiert.[83] Die meisten Taten wurden in den Jahren 1970 bis 1979 begangen.[84] Nach Jahrzehnten der Untersuchungszeit unterteilt ergibt sich folgende Verteilung:

  • 1960–1969: 3 Täter, 6 Opfer
  • 1970–1979: 5 Täter, 11 Opfer
  • 1980–1989: 5 Täter, 9 Opfer
  • 1990–1999: 1 Täter, 1 Opfer
  • 2000–2009: (laufende Untersuchungen)
  • 2010–2018: 1 Täter, 1 Opfer
Bistum Eichstätt

In Ansbach im Bistum Eichstätt wurde ein Priester bekannt, der 1971 als studentische Hilfskraft im Internat der Regensburger Domspatzen einen Minderjährigen sexuell missbraucht haben soll.[62]

In Plankstetten soll es in den 1960er Jahren nach Angaben eines Zeugen im Internat des Benediktinerklosters zu Übergriffen gekommen sein.[85]

2013 wurde gegen einen Priester wegen Missbrauchsvorwürfen ermittel.[86] In der MHG-Studie von 2018 werden zehn Priester als Täter bekannt. Sechs der aufgelisteten Vorfälle fanden zwischen 1957 und 1978 statt, zwei in den 1980er und 1990er Jahren und zwei nach dem Jahr 2000. Die Zahl der bekannt gewordenen Opfern dieser Täter beträgt 29, davon 16 männliche und 13 weibliche. Sechs der bekannt gewordenen Täter sind verstorben, bei drei von ihnen wurden die Vergehen erst nach dem Tod bekannt. Gegen vier der bekannt gewordenen Täter wurden staatliche und gegen einen Täter kirchliche Strafmaßnahmen verfügt, zwei weitere staatliche Verfahren wurden eingestellt.[87]

Bistum Erfurt

2010 zeigte das Bistum Erfurt einen Priester an, der von 2004 bis 2006 im Jugendgefängnis Ichtershausen eingesetzt worden war und dem sexuelle Nötigung vorgeworfen wurde. Er räumte Übergriffe auf Minderjährige für den Zeitraum von 1980 bis 1996 ein. Zuletzt arbeitete der Priester in einem Seniorenheim im Bistum Würzburg.[88]

Bekannt wurde auch der Fall eines Priesters aus dem Bistum Fulda, der von 1997 bis 2004 nach Weimar strafversetzt wurde und dort im Jahre 2000 ein Mädchen in der Sakristei sexuell belästigt haben soll.[89]

Insgesamt wurden dem Bistum Erfurt im Jahr 2010 acht Verdachtsfälle gegen kirchliche Mitarbeiter angezeigt. Fünf glaubhafte Fälle betrafen verstorbene Geistliche. Drei Fälle ereigneten sich im Zweiten Weltkrieg und in der Nachkriegszeit, zwei in den 1960er und 1970er Jahren. Drei Anzeigen richteten sich gegen noch lebende Geistliche und wurden an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Zwei Verfahren sind bereits eingestellt.[90]

Im Bistum Erfurt geriet Bischof Joachim Wanke in die Kritik, da sich herausstellte, dass das Bistum in der Vergangenheit versucht hatte, den Fall des Priesters Ernst W. intern zu regeln. Bischof Wanke räumte dazu in einem Hirtenbrief ein, dass Fehler gemacht und falsche Entscheidungen getroffen worden waren. Im Jahre 2011 ermittelte die Staatsanwaltschaft noch in drei Fällen.[91]

Bistum Essen

2010 meldeten sich im Bistum Essen über ein Dutzend möglicher Opfer.[62] Ein tatverdächtiger 79 Jahre alter Priester wurde beurlaubt.[89][92]

Vorwürfe richteten sich auch gegen das Essener Franz Sales Haus, in dem man 1.500 Menschen mit Behinderung betreut. Dort sollen in den 1960er Jahren Schutzbefohlene sexuell missbraucht worden sein.[93] Zugleich wurden auch sadistische Taten berichtet.[94]

Ein Missbrauchsfall wurde durch den Anruf eines Opfers beim Online-Portal Der Westen bekannt. Dabei wurde ein Priester belastet, der bereits 1963 zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt wurde. Dieser hatte an den Bochumer Realschulen Jacob-Mayer und Annette-von-Droste-Hülshoff gearbeitet.[95]

Ein früherer Domkapitular des Bistums Essen wurde 2010 wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt. Er hatte einem 16-Jährigen Geld für Sex gezahlt. Der Vorfall soll 2009 geschehen sein. Der Domkapitular erhielt eine Geldstrafe in Höhe von 14.000 Euro.[96]

Erzbistum Freiburg

2003 verurteilte das Landgericht Karlsruhe einen aus Wuppertal stammenden Priester wegen zahlreicher Sexualdelikte zu einer Freiheitsstrafe, die er bis 2009 verbüßte; 2008 wurde er von einem Kirchengericht im Erzbistum Freiburg aus dem Priesterstand entlassen. Bis 2018 konnten ihm 108 weitere Fälle sexuellen Missbrauchs, 45 davon schwer, und eine versuchte Vergewaltigung im Raum Mainz und im Landkreis Deggendorf nachgewiesen werden. Im Februar 2018 wurde der laisierte Priester vom Landgericht Deggendorf zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt, eine spätere Sicherungsverwahrung blieb vorbehalten.[97]

Im Juli 2010 sprach das Erzbistum Freiburg von Hinweisen und Missbrauchsvorwürfe gegen 44 Priester, Ordensleute und kirchliche Mitarbeiter aus den Jahren 1950 bis 2000: 36 Diözesanpriester, vier Ordenspriester, zwei Ordensbrüder, zwei Erzieher im Dienst der Erzdiözese. Von den beschuldigten 36 Diözesanpriestern seien 16 gestorben, 12 im Ruhestand, 4 beurlaubt. In 10 Fällen sei die Staatsanwaltschaft eingeschaltet worden.[98]

Ein Pfarrer in Oberharmersbach hat vermutlich mindestens 17 Minderjährige missbraucht. Er wurde 1991 lediglich in den Ruhestand versetzt, die Staatsanwaltschaft wurde nicht eingeschaltet. Der Täter nahm sich 1995 das Leben.[62][98]

Das Erzbistum Freiburg beurlaubte im April 2010 einen Seelsorger, dem sexueller Missbrauch vorgeworfen wird.[99] Nach Angabe der Erzdiözese ermittelt die Staatsanwaltschaft in Irland gegen den Pfarrvikar. Auch die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen hat daraufhin Ermittlungen aufgenommen. Als Mitglied des Ordens der Legionäre Christi[100] war der in Manila (Philippinen) geborene Ordensmann in Irland, Schottland und England in der Betreuung von Jugendlichen tätig, bevor er in Mexiko, Brasilien, Venezuela und Peru missionierte. 1995 wurde er von Erzbischof Oskar Saier in den Dienst des Erzbistums aufgenommen und war als Diakon und Priester in Achern, Freiburg, Karlsruhe, Offenburg und Tiengen-Lauchringen tätig.[101] Das Verfahren der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen wurde im Sommer 2011 eingestellt.[102]

Der bis Oktober 2010 zuständige Missbrauchsbeauftragte der Erzdiözese Freiburg, Domkapitular Eugen Maier, zog im Oktober 2010 eine Bilanz seiner bisherigen Arbeit. Maier betreute seit 2002 den Aufbau entsprechender Strukturen in der Erzdiözese. Als Konsequenz aus den 2010 bekannt gewordenen Fällen hatte das Erzbistum beschlossen, den Missbrauchsbeauftragten in Zukunft organisatorisch anders auszugestalten. So soll er in Zukunft nicht mehr zur Leitungsebene des Bistums gehören und idealerweise eine externe Person sein, um größere Unabhängigkeit herzustellen. Hinsichtlich der Missbrauchsfälle führte Maier aus, dass für den Zeitraum von 1950 bis 2010 bisher 110 Anzeigen vorlägen. Bis 2010 waren ausschließlich Priester die Beschuldigten, seitdem habe sich der Kreis um pastorale Mitarbeiter erweitert. Bis auf eine Ausnahme waren alle Täter männlich. Zwar gab es viele Meldungen von Opfern außerhalb der Zuständigkeit der Erzdiözese, die aber dennoch erstmal aufgenommen wurden. Zudem lagen 30 Anzeigen über Heime vor. Hier ging es vor allem um entwürdigende pädagogische Praktiken. Die Grenzen zwischen Misshandlung und sexuellem Missbrauch waren dabei sehr fließend, und es wurde eine größere Anzahl von Frauen als Täter benannt. Die meisten Opfer waren zwischen 12 und 17 Jahren alt. Die Täter wurden vor allem als „regressiver Typ“ beschrieben, der zur Sicherung des eigenen Machtbewusstseins agierte. Um seine Arbeit bewältigen zu können, arbeitete das Ordinariat mit den Opferhilfevereinen Wildwasser und Wendepunkt zusammen. Maier unterstrich, das Allerwichtigste sei wahrzunehmen, was die Opfer erlebt hätten und wie es ihnen heute gehe. Die Unterstützung betreffe dabei nicht die vergangenen Ereignisse, sondern es gehe um aktuelle Not.[103] Domkapitular Eugen Maier nahm die Aufgabe des Missbrauchsbeauftragten von 2002 bis Dezember 2010 wahr; seine Nachfolgerin ist die Rechtsanwältin Angelika Musella.[104]

2011 wurde das Erzbistum Freiburg von der Therapeutin eines Missbrauchsopfers beschuldigt, dessen Daten an den Täter weitergegeben zu haben. Das in Rede stehende Opfer wurde von Karl W. missbraucht, einem Priester, der seit 1965 in Vimbuch, später in Weitenung und schließlich ab 1990 in Löffingen tätig war. Er wurde wegen Missbrauchs von acht Minderjährigen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und vom Erzbistum in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Als W. im Dezember 2010 im Altersheim den Missbrauch von Jugendlichen in seiner Zeit als Pfarrer gestand, wurde der Fall vom Bistum öffentlich gemacht und weitere Opfer gebeten, sich zu melden. W. soll im Rahmen der Haftbarmachung durch das Erzbistum für die Entschädigung und Therapie eines Opfers dessen Adresse erhalten und es daraufhin kontaktiert haben.[105] Das Bistum räumte den Vorgang ein und sprach von einem Einzelfall.[106]

Im Juli 2014 veröffentlichte das Erzbistum Freiburg die Ergebnisse einer externen Studie, der zufolge es dort seit 1942 mehr als 180 Missbrauchsopfer gab. Verbale, sexuell gefärbte Übergriffe bis hin zu Vergewaltigungen ereigneten sich überwiegend zwischen 1960 und 1990. Rund 130 Opfer seien von der Kirche finanziell entschädigt worden. In 38 Fällen seien die Täter strafrechtlich verurteilt worden; die meisten blieben ungestraft.[107]

Februar 2017 erscheint das Buch des Bibliothekars Daniel Pittet (* 1959[108]), in dem er vom Missbrauch, den er ab dem Alter von 8 Jahren 4 Jahre lang in Freiburg erlitt, berichtet und dass er dem Täter, einem Kapuziner-Priester verziehen habe. Er hat seinen Peiniger 44 Jahre nach der Tat besucht und nennt ihn im Buch namentlich. Pittet war selbst Priester, ist jedoch nun verheiratet und hat sechs Kinder. 2015 hat er Papst Franziskus besucht und seine Geschichte erzählt.[109] Dieser schrieb ein Vorwort zum Buch und bittet um Verzeihung.[110]

Bistum Fulda

Sechs Fälle soll es im Bistum Fulda geben. Details waren 2010 noch nicht bekannt, aber das Bistum entschuldigte sich für einen 1995 verurteilten Täter aus Großenlüder, dessen Fall bereits 1990 bekannt wurde, der aber lediglich versetzt worden war.[62]

Das frühere Franziskaner-Internat in Großkrotzenburg bei Hanau war in Zusammenhang mit den Missbrauchsfällen genannt worden, wurde jedoch in der weiteren Berichterstattung nicht mehr erwähnt.[111]

Ein Schulpfarrer in Fritzlar wurde angeklagt, sechs Jugendliche in bis zu 164 Fällen sexuell missbraucht zu haben. Am 25. November 2010 wurde er vom Kasseler Landgericht wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 155 Fällen zu sieben Jahren Haft verurteilt. Die Kirche entließ ihn aus dem Priesterstand; auch dem Prämonstratenserorden gehört er nicht mehr an.[112] Die Fritzlarer Niederlassung des Ordens war bereits zum 1. Juli 2010 aufgehoben worden.[113][114][115]

Die Missbrauchsbeauftragte Anne Schmitz sprach im März 2010 von zwei Opfern an der Stiftsschule St. Johann in Amöneburg (Landkreis Marburg-Biedenkopf). Die Vorfälle sollen in den 1970er Jahren stattgefunden haben. Insgesamt verdächtigte das Bistum Fulda drei kirchliche Mitarbeiter.[85] Bis April 2011 wurde das Verfahren bei der Staatsanwaltschaft wegen Verjährung eingestellt.[116][117]

Im März 2011 zeigte sich ein Pfarrer selbst an. Der Missbrauch soll bereits in den 1990er Jahren stattgefunden haben. Betroffen von den Vorwürfen ist der Deutsche Orden.[118] Der Betroffene wurde von seinen Aufgaben als Seelsorger im hessischen Marburg-Schröck entbunden. Von 1997 bis 2009 war der Pater im Bistum Würzburg tätig.[119]

Im Bistum Fulda wurden seit 2010 nach eigenen Angaben insgesamt Vorwürfe gegen acht noch lebende Priester erhoben. In vier Fällen wurden die Beschuldigten strafrechtlich belangt, in drei Fällen war die Straftaten bereits verjährt, ein Fall wurde an die Staatsanwaltschaft Würzburg überwiesen. Sieben weitere Priester wurden beschuldigt, waren aber bereits verstorben. Die Staatsanwaltschaft Hanau hatte elf Fälle festgestellt. In keinem kam es zu einer Verurteilung. Die Staatsanwaltschaft Marburg eröffnete fünf Verfahren, von denen vier wieder eingestellt wurden. Bei der Staatsanwaltschaft Kassel waren fünf Fälle bekannt geworden. Zwei bezogen sich auf die Vorgänge in Fritzlar, ein anderer endete mit einem Strafbefehl wegen Besitzes von Kinderpornographie.[116]

Bistum Görlitz

Das Bistum Görlitz gab 2010 an, keine Fälle von Missbrauch zu kennen.

Erzbistum Hamburg

Im Erzbistum Hamburg bestanden Vorwürfe gegen zwei Tatverdächtige, gegen die die Staatsanwaltschaft ermittelte. Insgesamt haben sich vier Opfer an der Sankt-Ansgar-Schule gemeldet.[62]

Im Kinderhaus St. Josef in Bad Oldesloe soll ein Kaplan in den 1960er Jahren zwei Jungen missbraucht haben.[120]

Im Schullandheim Neu-Börnsen (Kreis Herzogtum Lauenburg) soll ein Priester Anfang der 1950er Jahre eine Frau belästigt haben.[120]

Bistum Hildesheim

2010 bestanden im Bistum Hildesheim Vorwürfe gegen vier Geistliche. Zwei von ihnen entstammten dem Berliner Canisius-Kolleg; darüber hinaus waren ein Pfarrer im Ruhestand und ein Priester aus Wolfsburg betroffen. Zudem wurden bereits verstorbene Geistliche belastet. 2010 vermutete man insgesamt über ein Dutzend Opfer.[62] Einer der beschuldigten Patres des Berliner Canisius-Kollegs war von 1982 bis 2003 als Seelsorger im Bistum Hildesheim tätig.[121]

Im Juni 2011 wurde der Pfarrer der Gemeinde St. Joseph in Salzgitter festgenommen.[122] Er gestand, in den Jahren 2004 bis 2007 in Braunschweig und Salzgitter drei damals 9 bis 15 Jahre alte Jungen missbraucht zu haben. Bereits 2006 hatte es erste Beschwerden über den Pfarrer gegeben. Ein Ermittlungsverfahren wurde nach kurzer Zeit eingestellt; das Bistum untersagte dem Priester den direkten Kontakt zu und die Beschenkung von Kindern. Neuerliche Beschwerden im Jahre 2010 führten dazu, dass das Bistum seine Anweisung erneuerte und mit Beurlaubung drohte.[123] Im Juli 2011 gab es im Gefängnis einen tätlichen Übergriff gegen den Pfarrer.[124] Im Januar 2012 verurteilte das Landgericht Braunschweig den Pfarrer wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 36 und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 214 Fällen zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe.[125] Im März 2013 wurde der Mann auf eigenen Wunsch aus dem Klerikerstand entlassen.[126]

2015 warf ein ehemaliger Ministrant dem ehemaligen Ortsbischof Heinrich Maria Janssen († 1988) vor, Janssen (von 1957 bis 1982 Bischof von Hildesheim), habe sich von 1958 bis 1963 an ihm vergangen. Das Büro für Fragen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger im kirchlichen Bereich der Deutschen Bischofskonferenz erkannte das Leid an und zahlte 10.000 Euro.[127]

Am 16. Oktober 2017 veröffentlichte das Bistum einen extern erstellten Bericht zu mehreren mutmaßlichen Missbrauchsfällen.[128][129]

Erzbistum Köln

Infolge der Berichte über das Berliner Canisius-Kolleg wurden auch Missbrauchsfälle am ebenfalls von den Jesuiten geleiteten Aloisiuskolleg in Bonn im Erzbistum Köln bekannt.[52] Bis März 2010 waren hier ca. 30 Opfer bekannt.[85] Um eine lückenlose Aufklärung zu ermöglichen, trat am 8. Februar 2010 der Rektor Pater Theo Schneider zurück.[121] In Reaktion auf die Missbrauchsfälle wurde eine eigene Webseite eingerichtet.[130] Am 10. Dezember 2010 stellte die Schule ein umfassendes Präventionskonzept[131] zur Verhinderung zukünftiger Missbrauchsfälle vor.[132][133] Das Aloisiuskolleg veröffentlichte Ende Oktober 2010 einen ersten Zwischenbericht, worin die Grenzverletzungen gegenüber Schülern durch dortige Mitarbeiter von 1950 bis 2008 dokumentiert werden.[131]

Am 15. Februar 2011 wurde schließlich der Abschlussbericht über die am Aloisiuskolleg geschehenen Missbrauchsfälle veröffentlicht. Insgesamt lagen für den Bericht, der den Zeitraum von 1950 bis 2010 umfasste, Angaben von 175 Personen über Grenzverletzungen vor. 58 Personen berichteten, selbst Grenzverletzungen erlebt zu haben. Belastet wurden insgesamt 23 Personen (18 Ordensmitglieder und 5 weltliche Mitarbeiter). Die Mehrzahl (14 Ordensmitglieder und 3 weltliche Mitarbeiter) war in den 1950er und 1960er Jahren am Aloisiuskolleg tätig. 31 von 58 Berichten betreffen einen Pater, der von 1968 bis 2008 am Aloisiuskolleg lebte und arbeitete. Hinweise auf vorsätzliche Vertuschung fanden sich nur in einem Fall Anfang der 1960er Jahre. Der Bericht konnte daher den Vorwurf einer systematischen Vertuschung der Fälle nicht bestätigen. Stattdessen wurde vor allem kritisiert, dass in der Regel gar nicht erst hingesehen wurde. So wurde Hinweisen nicht nachgegangen, sahen sich Verantwortliche als nicht zuständig an oder betrachteten die Vorkommnisse durchweg als Einzelfälle. Der Abschlussbericht identifizierte dazu mehrere strukturelle Risikofaktoren, die das beschriebene Verhalten begünstigt hätten. Benannt wurden zum einen Mängel in den Organisationsabläufen wie das Fehlen eines Kommunikations- und Dokumentationssystems, aber auch das frühere Werte- und Normensystem des Jesuitenordens, das durch mangelnde Transparenz und Kontrolle sowie Abschottungstendenzen Machtmissbrauch mit ermöglicht habe.[134] Der Bericht wurde von einzelnen Missbrauchsopfern dahingehend kritisiert, dass nicht alle berichteten Vorfälle in diesen aufgenommen worden wären.[135]

Die Bonner Staatsanwaltschaft ermittelte 2010 außerdem gegen den Hausmeister einer Pfarrgemeinde. Der Mann wurde vom Dienst suspendiert und hat Hausverbot. Zur selben Zeit ermittelte auch die Staatsanwaltschaft Aachen gegen einen verdächtigen Priester, der zu der Zeit in einem Pflegeheim lebte.[62]

Am 18. Februar 2010 machten die Pallottiner Fälle sexuellen Missbrauchs in dem früheren, 1967 geschlossenen Konvikt Sankt Albert in Rheinbach bei Bonn bekannt, wonach 2008 ein ehemaliger Schüler angegeben hatte, er und zwei weitere Jungen seien Anfang der 1960er Jahre von einem Pater missbraucht worden. Der beschuldigte Pater sei in den 1960er Jahren aus dem Orden ausgeschieden.[136] Zu den Betroffenen in Rheinbach zählt Wolfgang Niedecken.[137]

Im Februar 2011 suspendierte das Erzbistum Köln einen Gemeindepfarrer im oberbergischen Morsbach. Der Pfarrer hatte dem Erzbistum gegenüber verheimlicht, dass er 2010 eine Bewährungsstrafe wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes vor 20 Jahren erhalten hatte. Das Erzbistum erfuhr von dem Fall erst durch die Anwältin des Opfers. Die Angelegenheit wurde an die Kurie zur Prüfung weiterer kirchenrechtlicher Konsequenzen überstellt.[138]

Im Erzbistum Köln soll es nach Aussagen des Bistums nach Abarbeitung aller Hinweise vier Fälle geben, in denen die Opfer noch leben; einer der Täter, ein Priester, hat seine Täterschaft zugegeben.[60]

Vom Missbrauchsbeauftragten des Ordens der Redemptoristen, Hermann-Josef Merzbach, vorsitzender Richter am Amtsgericht Leverkusen, werden in seinen Zwischenberichten mehrere Missbrauchsfälle am Collegium Josephinum in Bonn in den 1950er- und 1960er-Jahren berichtet. Das Collegium Josephinum war ein Internat der Redemptoristen in Bonn, das bis 1984 bestand und heute als reine Privatschule in der Trägerschaft der Redemptoristen geführt wird.[139]

Der Spiegel kritisierte im Mai 2012, dass am Collegium Josephinum in Bonn ein Pater ein Präventionskonzept gegen sexuellen Missbrauch erarbeiten sollte, der in der Vergangenheit mit fragwürdigen Zäpfchenpraktiken gegenüber Jugendlichen aufgefallen war.[140] Im November 2013 berichtet die Osnabrücker Zeitung über einen Pädagogen im Ruhestand, der nach 55 Jahren eine Klage gegen vier ehemalige Patres der Redemptoristen anstrebt.[141]

Am 29. Oktober 2018 meldete das Erzbistum vier Verdachtsfälle aus den 1970er- und 1980er-Jahren auf Basis neuerer Informationen bei der Staatsanwaltschaft. Die vier Priester waren bereits kirchenrechtlich sanktioniert worden und nach kirchlichem Verbot nicht mehr öffentlich im priesterlichen Dienst tätig.[142]

Bistum Limburg

2010 waren im Bistum Limburg mindestens zehn erhärtete Verdachtsfälle bekannt. Die Fälle lagen größtenteils in den 1950er bis 1970er Jahren; mutmaßliche Täter waren kirchliche Mitarbeiter und Priester. In den 1990er Jahren soll ein Priester im Westerwald einen Jungen missbraucht haben; wegen Verjährung stellte die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen ihn ein. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelte gegen einen ehemaligen (entlassenen) Kirchenmitarbeiter.[62][85]

In den 1950er und 1960er Jahren verübten laut Presseberichten im Kinderheim Vincenzhaus Hofheim (in Hofheim) der Frankfurter Caritas ehemalige Erzieher Misshandlungen und sexuelle Übergriffe an Kindern. Drei Opfer sind bekannt.[85]

Bis April 2011 wollte sich das Bistum nicht detailliert zu Missbrauchsfällen äußern. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main hat von zehn Anzeigen drei abgegeben und die übrigen sieben wieder eingestellt. Bei der Staatsanwaltschaft Wiesbaden wurde wegen Verjährung ein Verfahren gegen einen Priester eingestellt.[116]

Bis Mitte 2011 wurden beim Bistum Limburg fünf Entschädigungsanträge wegen sexuellen Missbrauchs durch Angehörige des Bistums gestellt.[143]

Der Heimleiter des Sankt Vincenzstifts Aulhausen beging im September 1970 Suizid; ein interner Ermittlungsbericht (2010) spricht von übereinstimmenden Aussagen über vollzogene oder versuchte Vergewaltigung sogar während der Beichtsituation; es gebe „keine Zweifel an den Missbrauchshandlungen“ des Heimleiters.[144]

Nachfolger dieses Heimleiters wurde Franz Kaspar (später von 2008 bis 2013/14 Generalvikar des Bistums).

Im April 2014 wurde bekannt, dass die Offenlegung eines Missbrauchsfalls aus den 1960er und 1970er Jahren verhinderte, der während seiner Zeit als Heimleiter des Sankt Vincenzstifts Aulhausen geschehen war.[145] Kaspar verbreitete am 8. April 2014 eine Erklärung; der Missbrauch tue ihm „unendlich leid“; dafür bitte er um Entschuldigung. Es sei Unrecht geschehen. Kaspar ging nicht auf Vorwürfe ein, er habe von Missbrauch gewusst und dazu geschwiegen.[146]

Zuvor hatte Kaspar ein Strafverfahren wegen übler Nachrede gegen ein Opfer betrieben, das 1981 ein Buch veröffentlicht hatte; gegen die Verbreitung des Buches hatte Kaspar eine einstweilige Verfügung erwirkt. Das Strafverfahren endete in einem Vergleich.[145] Das Buch erschien im September 2012.[147][148][149] Am 3. April 2014 stellte das Stift Ergebnisse einer Telefonhotline vor.[150]

Bistum Magdeburg

Die Aufarbeitung eines 40 Jahre alten Falls (1958–1964) lehnte das Bistum im Jahr 2005 ab.[151] Im Jahr 2004 wurde gegen einen Priester des Bistums erneut der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen erhoben, nachdem er einige Wochen zuvor hinsichtlich einer ähnlichen Anklage entlastet worden war. Diesmal hatte er den Missbrauch eines neunjährigen Opfers im Jahr 1988 eingeräumt, der strafrechtlich verjährt war.[152] Im Jahr 2010 gingen Vertreter des Bistums von zwei Fällen aus.[153] Später wurde bekannt, dass in den zurückliegenden 60 Jahren im Bistum Magdeburg acht Fälle von sexueller Gewalt von Geistlichen an Kindern und Jugendlichen oder Besitz kinderpornografischer Schriften nachgewiesen wurden.[154] Im April 2012 wurde ein Pfarrer des Bistums aufgrund des Besitzes kinderpornografischer Schriften angeklagt. Vorher war der Geistliche in der Pfarrei Edith Stein in Wolfen-Zörbig tätig. Er war im November 2011 beurlaubt worden.[155] Er wurde wegen des Besitzes von mehr als 4000 kinderpornografischen Fotos zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.[156] Im Jahr 2018 wurden im Rahmen der MHG-Studie 18 Missbrauchsopfer von sieben Gemeindepfarrer und einem Krankenhausseelsorger im Bistum Magdeburg in den Jahren zwischen 1953 und 1991 ermittelt.[157] Hinzu kommen drei Fälle von Kinder- und Jugendpornographie zwischen 2005 und 2017.[158]

Bistum Mainz

1981 schrieb ein Bewohner des Knabenkonvikts in Bensheim im Bistum Mainz einen Brief an den damaligen Bischof Hermann Volk. Er berichtete dabei von Missbrauch an ihm und weiteren Mitschülern, worauf der Domdekan die Opfer zu einem Gespräch einlud, das jedoch nicht zustande kam. Der Konvent war 1981 schon geschlossen worden. Der Brief wurde 2010 wiederentdeckt. Für Berichte über Vorwürfe, die schon in den 1970ern erhoben worden waren, ließen sich keine schriftlichen Belege finden. Das Bistum rief Opfer auf, sich beim Missbrauchsbeauftragten zu melden.[159] Daraufhin erhoben 15 ehemalige Schüler Vorwürfe von Misshandlung und Missbrauch.[121] Sie betrafen insbesondere einen Sozialarbeiter, der von 1973 bis 1979 das Internat leitete.[62]

Anfang der 1980er Jahre erschütterte ein Missbrauchsskandel den Mainzer Domchor:[160] „Mindestens zehn Jungen im Alter zwischen elf und 18 Jahren wurden im Zeitraum 1976 - 82 vom Leiter des Domchors, einem damals 50-jährigen Priester, und seinem Stellvertreter, einem 35-jährigen Kantor, sexuell missbraucht“.[161] Auch wurden frühere Fälle sexuellen Missbrauchs bekannt.[162]

Anfang 2010 wurden Vorwürfe gegen einen Pfarrer im Altkreis Lauterbach, Dekanat Alsfeld, erhoben. Die Vorwürfe bezogen sich auf die Jahre 1991 und 1992.[163] Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen Ende 2010 wegen Verjährung ein. Ein Opfer berichtete anonym in einem Zeitungsartikel.[164] Im Februar 2011 teilte der Justiziar des Bistums Mainz, Michael Ling, bei einer Gemeindeversammlung in Grebenhain mit, dass gegen den Vogelsberger Priester, der in den 1980er-Jahren eine nicht genau bekannte Zahl von Jungen missbraucht haben soll, ein kirchliches Strafverfahren eingeleitet worden sei.[165] Im März 2011 verstarb der beschuldigte Priester nach jahrelanger Pflege im Bruder-Konrad-Stift, dem katholischen Alten- und Pflegeheim der Marienschwestern in Mainz. Im Nachruf von Weihbischof Werner Guballa hieß es: „In den letzten Jahren wurden schwere Missbrauchsvorwürfe gegen Pfarrer […] erhoben. Die Fakten, die dann im Laufe der Ermittlungen zutage traten, haben uns zutiefst erschüttert und beschämt.“[166] Einem Artikel des Kreis-Anzeigers vom 19. März 2011 zufolge soll der Pfarrer die Taten systematisch geplant und den Missbrauch auch in Räumen der Gemeinde durchgeführt haben.[167]

Die Bearbeitung des Vorganges durch das Bistum löste in der Pfarrgemeinde Grebenhain vielfachen Unmut aus. Zum einen fühlte man sich vom Generalvikariat alleine gelassen, zum andern empfand man die Darstellung der Sachverhalte durch den Justiziar des Bistums als unangemessen.[168]

2010 wurden auch Vorwürfe gegen einen Priester des Bistums bekannt, der auch Mitglied des Schönstatt-Instituts in Simmern bei Koblenz ist. Der Priester war zu dem Zeitpunkt in Washington, D.C. und wurde verdächtigt, in den 80er- und 90er-Jahren sexuelle Beziehungen zu weiblichen Jugendlichen und jungen Frauen unterhalten zu haben. Unter den mutmaßlichen Opfern befand sich jedoch kein Missbrauchsfall mit einer unter 14-Jährigen. Die Vorfälle waren bereits 2004 durch ein Opfer bekannt geworden, allerdings wurde damals nicht das Bistum verständigt. Das Schönstatt-Institut bat stattdessen lediglich um Versetzung des Mannes.[169]

Bei der Staatsanwaltschaft Gießen war im April 2011 noch ein Verfahren gegen einen 84-jährigen Priester anhängig, der in den 1990er Jahren ein Opfer sexuell missbraucht haben soll.[116]

Bis Juni 2011 wurden beim Bistum Mainz 13 Anträge auf Entschädigung wegen sexuellen Missbrauchs durch Angehörige des Bistums gestellt.[143]

Im Sommer 2015 wurde eine Mainzer Kindertagesstätte geschlossen und alle Mitarbeiter fristlos entlassen, da es zu zahlreichen massiven Übergriffen bzw. deren Duldung durch die Mitarbeiter gekommen sei. Der verantwortliche Pfarrer wurde dagegen geschützt. Die Ermittlungen führten zu dem Ergebnis, dass es diesen Missbrauch nie gegeben habe.[170]

Zur Aufarbeitung sexueller Missbrauchsfälle im Bistum Mainz siehe den Artikel von Frank Schmdt-Wyk in der Allgemeinen Zeitung.[171]

Erzbistum München und Freising
Der Fall Hullermann

Im März 2010 berichtete die New York Times[172] von einem wegen Kindesmissbrauchs vorbelasteten Pfarrer namens Peter Hullermann, nachdem sich Eltern in Essen über den Pfarrer beschwert hatten. Nach seiner Versetzung Anfang der 1980er Jahre war er in psychiatrischer Behandlung. Obwohl der Psychiater das Erzbistum München und Freising unter Leitung von Bischof Joseph Ratzinger eindringlich davor gewarnt hatte, den Priester wieder mit Kindern arbeiten zu lassen, wurde ihm erneut Kontakt zu Kindern ermöglicht.[172] Fünf Jahre später, 1986, wurde er wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu 18 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und 4000 Mark Geldstrafe verurteilt.[173]

Daraufhin erfolgte erneut eine Versetzung und er konnte 21 Jahre lang weiter mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Gespräche von Eltern, die sich wegen des Küssens von Kindern besorgt zeigten, seien von Mitgliedern des Pfarrgemeinderats in Garching abgeblockt worden. Im September 2008, nachdem ein Missbrauchsopfer ihn aufgespürt hatte, wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Auf Anweisung des Erzbischofs Reinhard Marx wurde im selben Jahr ein forensisch-psychiatrisches Gutachten erstellt und Hullermann in der Folge strikt untersagt, Kinder-, Jugend- und Ministrantenarbeit auszuüben. Außerdem wurde er in die Tourismusseelsorge nach Bad Tölz versetzt.[174] Die Dienstanweisungen wurden Hullermann jedoch nicht schriftlich mitgeteilt. In den Akten fand sich lediglich ein Personalvermerk, und so konnte er weiterhin in Vertretung Jugendgottesdienste übernehmen.[175]

Hullermann hatte insgesamt einen sehr guten Ruf in Garching an der Alz. Über den Informationsfluss zwischen den Gemeinden und kirchlichen Stellen gibt es widersprüchliche Aussagen: laut Aussage eines ehemaligen Vorsitzenden hatte der Pfarrgemeinderat Garching keine Information über Hullermanns Vergangenheit; laut Aussage eines ehemaligen Einwohners von Garching waren Hullermanns Neigungen kein Geheimnis (er berichtete von Schmierereien, die darauf anspielten).[176] Das Erzbistum widersprach Darstellungen aus Bad Tölz, dort habe niemand Bescheid gewusst; vielmehr sei der Pfarrverband vor Ort über Hullermanns Neigungen informiert worden.[177]

Aufgrund von Recherchen der Süddeutschen Zeitung suspendierte das Erzbistum München und Freising Anfang März 2010 den Pfarrer.[176][178] Der Seelsorgereferent des Bistums, Prälat Josef Obermaier, trat zurück.[179] Gerhard Gruber (* 1928), von 1968 bis 1990 Generalvikar der Erzdiözese München und Freising, übernahm die volle Verantwortung.[180]

Ettal

Mitte Februar 2010 wurden erste Vorwürfe gegen das Internat des Benediktinergymnasiums Ettal im oberbayerischen Kloster Ettal laut. Sie betrafen Fälle, die zeitlich unter Meldepflicht standen. Das zuständige Erzbistum München und Freising bat Abt Barnabas Bögle, die Verantwortung zu übernehmen und zurückzutreten, was dieser auch sofort tat.[181] Wenige Tage später trat auch der Schulleiter zurück.[182] Am 2. März 2010 ließ die Staatsanwaltschaft München II im Einvernehmen mit den Patres des Klosters Ettal erstmals ein Kloster durchsuchen, nachdem 20 mutmaßliche Opfer von sexuellen Übergriffen oder körperlicher Züchtigung berichtet hatten und Verdachtsfälle aus den Jahren 2003 bis 2005 nicht ordnungsgemäß gemeldet worden waren.[183] Am 14. März 2010 schrieb der Berater der Deutschen Bischofskonferenz in Fragen des Missbrauchs, Manfred Lütz, in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung, dass das Erzbistum Abt und Schulleiter zu Unrecht zum Rücktritt gedrängt habe, da für den konkreten Fall sogar ohne Vorliegen eines Missbrauchsvorwurfes ein Gutachten von Friedemann Pfäfflin eingefordert wurde, das keine Diagnose auf Pädophilie erbrachte.[184] Am 12. April 2010 wurde ein Bericht vorgelegt, der über Gewalt, Missbrauch und Sadismus berichtet. Insgesamt sollen sich rund 15 Mönche an über 100 Schülern vergangen haben.[185] Am 11. Juli 2010 wurde Bögle durch den Konvent wiedergewählt.

Im Januar 2011 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen Ordensangehörigen.[186]

Im Februar 2011 kam es aufgrund des Umgangs mit den 2010 bekannten Missbrauchsvorwürfen gegenüber dem Kloster Ettal zu schweren Vorwürfen zwischen dem Kloster Ettal und dem Erzbistum München und Freising. Die Tageszeitung Die Welt warf der Kardinal Reinhard Marx und der Erzdiözese vor, Missbrauchsfälle aus taktischen Gründen bewusst drei Monate zurückgehalten zu haben. Die Erzdiözese wies diese Vorwürfe zurück und erklärte, dass sich die Verzögerung im konkreten Fall dadurch ergeben habe, dass das Opfer anfänglich nicht bereit gewesen sei, an die Öffentlichkeit zu gehen. Darauf habe das Erzbistum während der in Rede stehenden Zeit erfolgreich hingewirkt.[187] Gegen die Behauptung der Zeitung Die Welt erwirkte das Erzbistum München und Freising beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung.[188]

Der neue Sonderermittler Hans-Joachim Jentsch bestätigte am 17. Februar 2011 im Wesentlichen den Bericht seines Vorgängers.[189] Das Kloster Ettal richtete einen Entschädigungsfonds von 700.000 Euro für 70 Betroffene ein. Die Betroffenen erhielten im Schnitt 10.000 Euro. Missbrauchsopfer lobten vor allem den nach persönlichen Gesprächen erfolgten Gesinnungswandel der Klosterleitung. Insbesondere das unbürokratische Vorgehen sei vorbildlich für die gesamte Kirche.[190]

Das IPP München hat von Mai 2011 bis Februar 2013 eine Studie erstellt („Sexueller Missbrauch, psychische und körperliche Gewalt im Internat der Benediktinerabtei Ettal. Individuelle Folgen und organisatorisch-strukturelle Hintergründe“). Die 163seitige Studie wurde im März veröffentlicht und online gestellt.[191][192]

Das Strafverfahren zu 21 Fällen zwischen 2001 und 2005 dauerte bis zum 11. März 2015 und endete mit der Verurteilung des damaligen Internatspräfekten zu einer Bewährungsstrafe von 22 Monaten, ausgesetzt für vier Jahre. Das Landgericht München II untersagte dem Täter den weiteren beruflichen Umgang mit Kindern und Jugendlichen und erlegte ihm eine ambulante Sexualtherapie auf.[193] Am 4. August 2016 wurde beim Landgericht München II ein zweites Verfahren gegen den Pater wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in einem weiteren Fall eröffnet. Die Verteidigung kündigte ein umfassendes Geständnis an.[194] Am 10. August 2016 wurde der Priester in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt;[195] das Urteil aus dem Jahr 2015 war darin einbezogen.[196]

Schäftlarn

2010 wurden Fälle des sexuellen Missbrauchs am Internat des Gymnasiums der Benediktinerabtei Kloster Schäftlarn[197][198] bekannt. Bereits 1991 gab es am Kloster Vorfälle.[199] (Zitat: „Im Benediktinerkloster Schäftlarn bei München vergewaltigen zwei Patres mehrere Jungen auf brutalste Weise. Einer der Zöglinge verbringt Monate in psychiatrischer Behandlung. Nachdem die Mönche ihre Gefängnisstrafen abgesessen haben, werden sie wieder ins Kloster aufgenommen.“)[200]

Weitere Fälle

Weitere Tatverdächtige wurden aus der Erzabtei St. Ottilien bekannt.[62]

Aufarbeitung nach Personalakten

Ein Gutachten der Anwaltskanzlei Westphal, Spilker und Wastl erwähnt bei einer Durchsicht von 13.200 Personalakten im Erzbistum München und Freising von 1945 bis 2009 etwa 365 Hinweise auf sexuellen Missbrauch. Insgesamt sind 159 Priester auffällig geworden, 26 Priester wurden verurteilt. Bei 17 weiteren Priestern gelten Sexualdelikte als nachgewiesen. Körperliche Misshandlungen konnten in 36 Fällen nachgewiesen werden. Weiterhin wurden 15 Diakone, sechs Gemeinde-/Pastoralreferenten, mehrere Seelsorgehelfer und Jugendpfleger sowie 96 Religionslehrer im Kirchendienst auffällig.[201] Anwältin Westphal geht von einer erheblichen Dunkelziffer aus, da Akten in erheblichem Umfang vernichtet wurden und Aktenbestände außerhalb des Ordinariats in Privatwohnungen lagerten und somit einem manipulativen Zugriff ausgeliefert waren.[201]

In den Akten stellte die Kanzlei einen sehr euphemistischen Sprachgebrauch bei der Beschreibung von Sexualdelikten fest. Neue Informationen zum Fall Hullermann konnte sie nicht finden. Insgesamt bescheinigte sie dem aktuellen Bischof Reinhard Marx und dem derzeitigen Generalvikar einen „unbedingten Aufklärungswillen“; die Generalvikare der 1960er und 1970er dagegen hätten vor allem Skandalvermeidung bezweckt. Negativ hervor trat hier insbesondere der frühere Personalreferent Friedrich Fahr, der Anfang der 1980er auch Peter Hullermann nach München holte. Fahr hatte bis zu seinem Tode Aktenbestände in seiner Wohnung aufbewahrt. Westphal betonte, dass für einen korrekten Umgang mit den Missbrauchsfällen die Generalvikare wichtiger seien als die Bischöfe.[202][203] Bischof Marx erklärte bei Vorstellung des Gutachtens: „Wir bitten als Kirche um Vergebung für das, was Mitarbeiter der Kirche getan haben“. Außerdem beschrieb er das Jahr 2010 als Bußjahr der Kirche. Die bekanntgewordenen Missbrauchsfälle hätten einen Schock ausgelöst: „Für mich waren es die sicher schlimmsten Monate meines Lebens. Meine Empfindungen waren Scham, Traurigkeit und Betroffenheit.“[204] Die Studie selbst bleibt unter strengstem Verschluss.[205]

Bistum Münster

Im Bistum Münster wurden 2010 etwa 15 „frühe Fälle“ mit etwa 50 Opfern bekannt. Aus der Zeit von 2002 bis 2010 wurden 13 tatverdächtige Priester ermittelt. Bei fünf Personen wurde der Sachverhalt erhärtet und die Akten an die Staatsanwaltschaft übergeben. Im niedersächsischen Teil des Bistums wurden außerdem sieben noch in der Prüfung befindliche Fälle aus der Zeit von 1930 bis 1980 bekannt.[62]

In der Presse wurde auch über das Collegium Johanneum in Ostbevern berichtet. Bei der „Neuen Westfälischen“ hatte sich ein Opfer gemeldet und berichtete, in den Jahren 1966 bis 1968 von einem Erzieher missbraucht worden zu sein.[85]

Auch in den Landkreisen Cloppenburg und Vechta gab es Hinweise auf Missbrauchsfälle. Die Fälle lagen in den 1950er und 1960er Jahren und betrafen drei bereits verstorbene Priester und einen Laien.[85]

In Münster-Hiltrup gestand ein Pater den Missbrauch an Internatsschülern des Kardinal-von-Galen-Gymnasiums.[121]

Im Juni 2010 legte das Bistum Münster eine Zusammenfassung der bisher bekannten Missbrauchsfälle vor. Diese wurden von der 2002 gegründeten Kommission für „Fälle sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Geistliche“ erarbeitet. Danach sind für die Zeit seit 1948 66 Verdachtsfälle gemeldet worden. Insgesamt wurden 106 Missbrauchsopfer registriert. 84 Opfer waren männlich, 22 weiblich. Die meisten Opfer waren zwischen 14 und 17 Jahren alt. Von 56 beschuldigten Klerikern der Verdachtsfälle zwischen 1948 und 2001 sind 27 bereits verstorben. Zu Übergriffen kam es vor allem im Umfeld der Messdienerarbeit, bei Ferienfreizeiten und auch im Pfarrhaus. Von 1948 bis 2009 waren rund 4000 Priester im Bistum Münster eingesetzt, 60 von ihnen (1,5 %) haben sexuelle Übergriffe begangen. Der Kommissionsvorsitzende Döink unterstrich, dass bei allen Verdachtsfällen die Staatsanwaltschaft informiert werde, außer wenn die Opfer ausdrücklich keine Meldung wollen.[206]

Vier Messdiener aus Xanten mussten sich im Dezember 2010 wegen sexuellen Missbrauchs an einem Gleichaltrigen vor Gericht verantworten. Die Übergriffe sollen im Sommerferienlager im schleswig-holsteinischen Meldorf geschehen sein.[207]

Pfarrer Franz N. soll mindestens ein Opfer in seiner Zeit in Delmenhorst missbraucht haben. Der Missbrauch soll in den 1970er Jahren in der Allerheiligen-Gemeinde im Stadtteil Deichhorst geschehen sein. Außerdem sind fünf weitere Opfer aus Münster und Wilhelmshaven bekannt.[208][209][210]

Im Dezember 2018 forderte Ortsbischof Felix Genn, die Verjährung sexuellen Missbrauchs abzuschaffen und Täter härter zu bestrafen. Hintergrund war der Fall eines Priesters in der Diözese, der mehrmals Erwachsene sexuell bedrängt hatte und rückfällig geworden war, obwohl Experteneinschätzungen das Gegenteil prognostiziert hatten.[211]

Bistum Osnabrück

In der Internatsschule der Maristenpatres in Meppen im Bistum Osnabrück soll es Ende der 1960er Jahre zu sexuellen Übergriffen auf Minderjährige durch einen Ordensmann gekommen sein. Ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wurde wegen Verjährung eingestellt. Nach ersten Vorwürfen 1980 gestand der Mann und verließ den Schuldienst. Auf Wunsch der Eltern der betroffenen Kinder gab es keine Anzeige. Der Geistliche verstarb 2008.[62][85]

Im April 2010 wurden Vorwürfe gegen einen 1943 geborenen Priester bekannt, als Kaplan 1972 oder 1973 in Bremen-Walle einen Jungen und zwischen 1976 und 1983 in Lingen-Laxten zwei Mädchen missbraucht zu haben. Aus späterer Zeit sind keine Missbrauchsvorwürfe bekannt. Der Priester war in den 90er-Jahren Pfarrer einer Gemeinde in Schleswig-Holstein und wurde deshalb Priester des Erzbistums Hamburg, als dieses 1995 neu gebildet wurde. Ebenfalls ab 1995 war der Priester in Albanien tätig. Einen Hinweis auf einen lange zurückliegenden Missbrauch hatte das Erzbistum bereits 2004 erhalten, damals allerdings noch nicht die Staatsanwaltschaft verständigt, was 2010 als Fehler eingestanden wurde.[212] Der Priester wurde in den Ruhestand versetzt.

Ein 1960 geborener Priester wurde im August 2010 von der Staatsanwaltschaft Osnabrück angeklagt, im Mai/Juni 1990 als Kaplan in Haren (Ems) eine 14-jährige Messdienerin vergewaltigt zu haben.[213] Nach der Vergewaltigung soll sich eine drei Jahre dauernde „sexuelle und gewaltbetonte“ Beziehung mit dem Opfer entwickelt haben.[214] Der Priester räumte eine sexuelle Beziehung ein, wies den Vorwurf einer Vergewaltigung jedoch zurück. Das Landgericht Osnabrück beschloss im September 2011, die Anklage nicht zur Hauptverhandlung zuzulassen. Es hieß, die Aussagen der Frau seien zu vage, um eine Gewaltanwendung des Priesters und damit eine Vergewaltigung zu belegen. Eine Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen kam ebenfalls nicht infrage, da eine solche Tat bereits verjährt wäre.[213] Im Mai 2010 bezeichnete eine seinerzeit 23 Jahre alte Frau sich als weiteres Opfer des Priesters. Indes zog sie ihre Vorwürfe im September 2011 zurück.[215] Das Bistum Osnabrück hatte den Priester, der seit 1994 Pfarrer von Spelle und führendes Mitglied der umstrittenen Christusgemeinschaft war, bereits im März 2010 suspendiert.[213][214] 2013 entschied das vom Vatikan beauftragte Offizialat des Bistums Münster, dass der Priester keine Leitungsämter mehr übernehmen darf und nicht mehr in der Kinder- und Jugendseelsorge tätig werden darf. Auch entzog es ihm die Beichtvollmacht.[216] Im Jahre 2014 wurde er verpflichtet, drei Jahre lang als Hilfskraft von Helmut Moll am Deutschen Martyrologium des 20. Jahrhunderts mitzuarbeiten.

Bis Ende November 2010 waren im Bistum Osnabrück 28 Missbrauchsfälle bekannt.[217] Im Dezember 2018 gab das Bistum Osnabrück sexuellen Missbrauch durch den seit 1997 im Ruhestand befindlichen Priester Hermann H. aus Merzen in den 1980er und 1990er Jahren bekannt; diesbezügliche Ermittlungen wurden von der zuständigen Staatsanwaltschaft wegen Verjährung eingestellt.[218]

Erzbistum Paderborn

Nach einer Erklärung des Erzbistums Paderborn bestanden im März 2011 Vorwürfe gegen 40 Priester. 56 Missbrauchsopfer hatten sich gemeldet. 65 % der Hinweise bezogen sich auf den Zeitraum 1960 bis 1980. 22 der beschuldigten Priester sind bereits verstorben. Fünf Beschuldigte waren Ordenspriester. Zwei Priester konnten nicht ermittelt werden. Fünf Fälle waren an die Staatsanwaltschaft übermittelt worden, die jedoch alle Verfahren einstellte.[219]

Der Leiter des Collegium Aloysianum in Werl soll sich an zwei ehemaligen Schülern vergangen haben.[62]

Der sexuelle Missbrauch an der Abtei Königsmünster in Meschede hatte offenbar größere Dimensionen als zunächst bekannt geworden. Die Staatsanwaltschaft Arnsberg geht von 19 Geschädigten aus.[220]

Am 15. Februar 2010 wurden auch im Erzbistum Paderborn mehrere Missbrauchsfälle bekannt. Ein betroffener Priester und Internatsleiter hatte im Juli 2002 mit dem damaligen Paderborner Erzbischof Johannes Joachim Degenhardt über einen Vorfall aus dem Spätherbst 1980 gesprochen und wurde daraufhin kurzfristig entpflichtet. Die Öffentlichkeit wurde damals nicht informiert und der Priester auch nicht angezeigt, was das Bistum mit dem Wunsch des damaligen Opfers begründete.[221][222] Ein gegen diesen Priester eingeleitetes Ermittlungsverfahren in einem weiteren Fall wurde Anfang April 2010 wegen Verjährung eingestellt.[223]

Der WDR berichtete in seinem Fernsehmagazin Westpol am 24. März 2013, dass junge Patienten im St.-Johannes-Stift in Marsberg offenbar Opfer von Gewalt und sexuellem Missbrauch wurden.[224] Kinder seien tagelang in Isolationszellen eingesperrt, mit Beruhigungsmitteln ruhiggestellt und/oder mit Fäusten oder schweren Gegenständen geschlagen worden. Es gab keine gerichtsverwertbaren Beweise. Anfang der 1970er Jahre erfuhr der damals neue Schulleiter von den Vorwürfen und wandte sich an den damaligen nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Heinz Kühn. Die Misshandlungen, die der Schulleiter auflistete, waren: Kinder seien zur Strafe im Bett die ganze Nacht lang im Bett fixiert oder in eiskaltes Wasser getaucht worden, bis sie fast ertranken.

Obwohl die Staatsanwaltschaft ermittelte, kam es zu keinen Anklagen. Es wird angenommen, dass die Heiminsassen von Pflegern massiv unter Druck gesetzt wurden und darum ihre Aussagen zurückzogen.[225][226]

Die Generaloberin der Vinzentinerinnen entschuldigte sich.[227]

Bistum Passau

Anfang März 2010 wurden Missbrauchsfälle im Studienseminar der Kapuziner in Burghausen im Bistum Passau öffentlich diskutiert, die 1991 zwar juristisch verfolgt wurden, aber wegen Verjährung ohne Ergebnis blieben. Der verdächtigte Direktor des Studienseminars wurde nach mehreren Versetzungen 2009 von allen priesterlichen Aufgaben entbunden. In Rede standen hierbei mehrere Missbrauchsfälle aus dem Schuljahr 1984/85. Mit dem Fall waren sowohl die zuständigen Bistumsleitungen als auch die römische Kurie befasst. Die Glaubenskongregation hatte demnach verfügt, dass der betroffene Mönch keine Kinder- und Jugendarbeit mehr leisten und auch keine Beichten mehr hören dürfte. Außerdem sollte er sich einer Therapie unterziehen.[228][229][230][231]

Laut Süddeutscher Zeitung soll es im Bistum Passau mindestens 40 Fälle sexuellen Missbrauchs geben.[232]

Bistum Regensburg

Im Mai 2003 wurde der Priester Franz K. vor dem Landgericht in Weiden im Bistum Regensburg wegen Missbrauchs von zwölf Jungen und Veruntreuung von Kirchengeldern zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Die Anklage sprach von über 40 Fällen. Sexuelle Übergriffe des Franz K. waren bereits 1992 in Nittenau bekannt und im Regensburger Ordinariat gemeldet geworden. Daraufhin versetzt die Diözese ihn erst nach Landshut, wo er abermals straffällig wurde, und zuletzt nach Georgenburg.[233] Nach dem Bekanntwerden der sexuellen Übergriffe durch Franz K. bat der für die damaligen Versetzungen verantwortliche Regensburger Generalvikar Wilhelm Gegenfurtner im August 2002 die Opfer um Vergebung und forderte rückhaltlose Aufklärung und entschiedenes Einschreiten gegen Missstände.[234] Eltern von betroffenen Knaben hingegen protestierten anlässlich des Strafprozesses Anfang 2003 gegen das Totschweigen und die „Verhöhnung der Opfer“ durch das Ordinariat.[235]

Der in Viechtach und Riekofen tätig gewesene Priester Peter Kramer wurde in den Jahren 1999 und 2008 jeweils zu Freiheitsstrafen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt, im zweiten Fall ohne Bewährung.[41][236][237] Hierüber berichtete die Süddeutsche Zeitung über die Verhandlung gegen den Priester: „Einen wegen Missbrauchs vorbestraften Pfarrer wieder in eine Gemeinde zu schicken, sei vergleichbar mit einer Bank, die einen wegen Betrugs Vorbestraften als Kassierer beschäftige, sagte der Vorsitzende Richter.“[238] Gegen die vom Spiegel erhobene Behauptung der Zahlung eines „Schweigegeldes“ klagte das Bistum Regensburg und konnte nach Meinung des Gerichts nachweisen, dass die vertrauliche Behandlung des Falls Kramer von den Eltern des Opfers gewünscht worden sei. Das Bistum selbst hatte erklärt, keine Bedenken gegen eine ordentliche strafrechtliche Verfolgung des Täters zu haben. Das Landgericht Hamburg untersagte daraufhin dem Spiegel, weiterhin die Zahlung eines „Schweigegeldes“ zu behaupten.[239] Eine ähnliche Unterlassungserklärung gegen Stefan Aigner, Betreiber der Onlinezeitung regensburg-digital hob das Oberlandesgericht Hamburg im Oktober 2011 auf und erklärte, der Begriff „Schweigegeld“ sei eine zulässige Meinungsäußerung.[240]

Gegen das Kloster Metten wurden 2010 Vorwürfe von Brutalität und sexuellem Missbrauch bekannt.[62][241]

Im Zuge der Berichterstattung über sexuellen Missbrauch wurden im März 2010 seitens des Ordinariats vor allem Strafprozesse verstorbener Täter bei den Regensburger Domspatzen thematisiert. Demnach wurden zwei leitende Geistliche des Internats des Knabenchors wegen fortgesetzten Missbrauchs von Abhängigen zu Freiheitsstrafen verurteilt. Betroffen waren Knaben des Musikgymnasium und Internat der Regensburger Domspatzen und die Grundschule der Regensburger Domspatzen in Etterzhausen und später Pielenhofen, ebenfalls Internatsschulen. Friedrich Zeitler wurde 1958 aus dem Dienst am Domspatzen-Gymnasium entfernt und verurteilt, der Internatsleiter Georg Friedrich Zimmermann wurde 1971 verurteilt.[242] Mit Stand von Juli 2017 waren 67 Opfer sexueller Missbrauchs und 9 hierfür Verantwortliche bekannt, 547 Domspatzen waren insgesamt von Gewalttaten betroffen und 49 Personen galten mit hoher Plausibilität als Täter. Sonderermittler Ulrich Weber ging von einer Dunkelziffer von etwa 700 Domspatzen als Opfer von Straftaten aus. Die Vorschulen der Institution seien von Opfern als „Hölle“, „Gefängnis“ oder „Konzentrationslager“ bezeichnet worden.[243][244]

Der spätere Pfarrer von Dietenhofen-Großhabersdorf, Sturmius W., war von April 1970 bis Februar 1972 als Hilfskraft und als Präfekt im Internat tätig und missbrauchte mindestens einen Schüler;[245] es wird von fünf weiteren Schülern berichtet, die sich gemeldet haben.[246] Im März 2010 wurde öffentlich bekannt, dass es mindestens noch bis ins Jahr 1992 sexuellen Missbrauch gegeben haben soll.[247] Im März 2013 wurde bekannt, dass die sexuellen Übergriffe von Geistlichen gegen Abhängige und Jugendliche in Einrichtungen der Regensburger Domspatzen bis in die 1940er Jahre zurückreichen.[248] Die Betroffenen von Missbrauch und Misshandlung kämpfen um ihre Anerkennung.[249]

2018 erhoben ehemalige Domspatzen nach einem Bericht des Politmagazins Report Mainz Vorwürfe, von älteren Mitschülern sexuell missbraucht worden zu sein.[250] Das Bistum Regensburg bot möglichen Opfern Gelegenheit, sich zu melden,[251] kritisierte aber auch den Fernsehbericht, da die Vorwürfe nicht neu seien.[252]

In einem Behindertenheim der Barmherzigen Brüder in Cham soll ein Ordensangehöriger sexuellen Kontakt mit mindestens drei Bewohnern gehabt haben. Der Beschuldigte zeigte sich am 3. Januar 2011 bei der Staatsanwaltschaft an.[253]

Nach einem Mitte März 2011 von Generalvikar Michael Fuchs vorgestellten Zwischenbericht wurden im Bistum Regensburg seit 1945 insgesamt zehn Geistliche wegen sexueller Straftaten an 78 Opfern verurteilt. Ein Täter habe sich an allein 36 Opfern vergangen, ein weiterer an 12. Für diese Untersuchung wurden 2.300 Personalakten von Geistlichen, Diakonen, Pastoralreferenten und Religionslehrern der vergangenen 65 Jahre gesichtet. Anders als zum Beispiel die Diözese München-Freising, wo auch nicht gerichtskundige Fälle auffällig gewordener Personen bilanziert wurden, wurden in Regensburg nur verurteilte Straftäter in die Statistik aufgenommen.[254] Medienberichten zufolge habe Generalvikar Fuchs das tatsächliche Ausmaß der Vorfälle systematisch verschleiert, da sein Bericht auf Aktenvernichtung in außergewöhnlich großem Umfang und tendenziöser Auswahl basiere.[255]

Der Kriminologe Christian Pfeiffer aus Hannover vereinbarte 2011 mit der Bischofskonferenz eine unabhängige wissenschaftliche Untersuchung der Personalakten der 27 Bistümer in Deutschland durch das Kriminologische Institut Niedersachsen. Das Bistum Regensburg stieg im Juli 2012 nebst München und Dresden aus diesem Projekt aus.[256] Der Abbruch der Studien stieß auf breite Kritik.[257]

Bistum Rottenburg-Stuttgart

Das Bistum Rottenburg-Stuttgart meldete im März 2011 43 Tatverdächtige. Es lagen Anzeigen von 68 Männern und 26 Frauen in insgesamt 94 Fällen von sexuellem Missbrauch vor. Die Fälle reichen zurück bis in das Jahr 1945.[62][258]

Die Aufarbeitung dieser Fälle wird zudem von einer Vereinbarung des Diözesanpriesterrats von 1984 im Einklang mit dem damaligen Bischof Georg Moser erschwert, wonach künftig in den Personalakten keine Verfahrensunterlagen mehr abgeheftet werden dürfen, was auch für Meldungen der unangenehmen Art gilt. Zuvor waren zahlreiche auffällig gewordene Priester nach abgeschlossenem Verfahren wieder zu einer „sauberen“ Akte gekommen. Auch gemachte Auflagen wurden nicht in den Akten vermerkt.[259]

Berichtet wurde von einem Priester aus Sulz, gegen den 2005 straf- und kirchenrechtlich verjährte Vorwürfe bekannt geworden waren. Der Priester wurde damals verwarnt, aber erst 2010 suspendiert, als weitere Vorwürfe bekannt wurden. Zur selben Zeit wurde in Irland gegen einen weiteren Priester aus dem Erzbistum Freiburg ermittelt.[259][260]

Heftige Wellen in Munderkingen, Neuravensburg und Achberg schlug die von Bischof Gebhard Fürst angeordnete Suspendierung eines Priesters, gegen den seit Jahren der Verdacht des sexuellen Missbrauchs bestand. Bereits Anfang der 1990er Jahre wurde eine Akte über ihn im Bistum angelegt. Als 2010 ein Unternehmer vom Bodensee den Priester belastete, übergab das Bistum den Fall der Staatsanwaltschaft Tübingen. Dennoch wurden schwere Vorwürfe gegen das Bistum erhoben, da der Priester bereits in der Vergangenheit Thema eines „Krisengesprächs“ im Bistum gewesen war. Damals musste er sich eine Kur unterziehen und kehrte nach fünf Monaten, trotz anders lautender Zusagen, in seine alte Gemeinde zurück. Ein gegen ihn ausgesprochenes Verbot für Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendarbeit wurde den betroffenen Gemeinden nicht mitgeteilt und konnte daher von ihm unterlaufen werden.[261]

Stefan Kruschina war von 1953 bis 1965 Pfarrer in Wurmlingen bei Rottenburg. Die diözesane Kommission sexueller Missbrauch sieht Hinweise auf sexuelle Übergriffe durch ihn durchweg als glaubwürdig an. Der Fall illustriert die Widersprüchlichkeit bei vielen Missbrauchsvorwürfen. So galt Krushina zuvor als verdienstvoller Pfarrer, der sich um den Aufbau der Wurmlinger Kapelle oder die Vertriebenenseelsorge gekümmert hatte. Außerdem war er nach 1965 Leiter der Philosophisch-Theologischen Hochschule Königstein. Dies führte „zu einer tiefgehenden Spaltung innerhalb der Kirchengemeinde, bis hin zu massiven Beleidigungen.“ Bischof Gebhard Fürst traf sich nach Bekanntwerden der Vorwürfe persönlich mit den Opfern Kruschinas, die den Fall bekannt gemacht hatten.[262]

Im Fall des Kinderheims der Vinzentinerinnen im oberschwäbischen Oggelsbeuren richteten sich die Vorwürfe nicht gegen die Vinzentinerinnen, die das Heim bis 1992 lediglich mitführten, sondern gegen einen Pfarrer, der im Auftrag des eigentlichen Trägers, der Stiftung Piuspflege, dort seelsorgerisch tätig war, wegen Demenz jedoch nicht mehr belangt werden kann.[263][264] Die vom betroffenen Bistum Rottenburg-Stuttgart eingerichtete Kommission berichtete am 18. März 2010 für ihren Bereich, dass bislang 14 Priester unter Verdacht stünden.[265]

In Bad Mergentheim soll ein Pater einen Jungen im Kapuzinerkloster missbraucht haben.[121]

Bistum Speyer

Zwei Patres der Hiltruper Missionare im Bistum Speyer zeigten sich 2010 wegen Missbrauchs am Gymnasium Johanneum in Homburg selbst an.[121] In zwei älteren Fällen waren die Täter schon gestorben.

Ein Franziskanerpater zeigte sich nach Belästigungsvorwürfen von Messdienern im Dezember 2009 selbst an; das Verfahren gegen ihn wurde jedoch eingestellt.

Darüber hinaus soll ein Gemeindepfarrer einen Jungen in den sechziger Jahren sexuell missbraucht haben.[62]

Im April 2010 wurde der Fall einer 40-jähriger Patientin mit Hirnschädigungen bekannt, die in einer Einrichtung der Caritas in Limburgerhof offenbar vergewaltigt wurde und im fünften Monat schwanger war.[266]

Bis Ende Juni 2011 wurden beim Bistum Speyer 12 Anträge wegen sexuellen Missbrauchs durch Angehörige des Bistums gestellt.[143]

Bistum Trier

Für das Bistum Trier wurden 2010 gegen 20 Priester Vorwürfe sexuellen Missbrauchs erhoben. Sechs weitere Fälle waren dem Bistum bereits vorher bekannt und geahndet worden. Die neuen Fälle waren bekannt geworden, weil sich 35 Opfer an den Trierer Bischof Stephan Ackermann gewandt hatten.[89] Bis Januar 2011 hatte sich die Zahl der Beschuldigten auf 34 Priester und einen Laienmitarbeiter erhöht. Bei der Staatsanwaltschaft waren neun Anzeigen eingegangen, von denen noch eine gegen einen Obermessdiener aus der Eifel verfolgt wurde.[267] Die Zahl der Opfer lag im Februar 2011 bei 40 Opfern seit 1950.[268]

Bei dem Priester, Theologen und ehemaligen Direktor des Katholischen Bibelwerks Stuttgart (1979–1989), Paul-Gerhard Müller, empfahl Bischof Ackermann der Kongregation für die Glaubenslehre in Rom nach positivem Ausgang des Voruntersuchungsverfahrens die Aufhebung der Verjährung.[269][270] Am 10. Juli 2012 wurde Müller auf Vorschlag des Bischofs aus dem Priesterstand entlassen, und er nahm die Entscheidung vor Ablauf der Berufungsfrist selbst an.[271] Es ist der erste kirchenrechtlich abgeschlossene Fall im Bistum Trier. Die nach staatlichem Recht bereits verjährten Taten sollen aus den Jahren 1960 bis 1980 datieren.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz stellte 2010 darüber hinaus ein Verfahren gegen einen katholischen Priester und ehemaligen Religionslehrer wegen Verjährung ein. Er gab zu, im Zeitraum von 1985 bis 1987 drei Schüler missbraucht zu haben.[62]

Die Rhein-Zeitung berichtete von einem Fall von 1994 im Internat der Salesianer Don Boscos in Bendorf, bei dem der Internatsleiter den betroffenen Erzieher sofort freigestellt und die Kriminalpolizei eingeschaltet hatte.[272] Zudem wurde auch von einem 1968 wegen „Verführung Minderjähriger“ zu vier Jahren verurteilten Salesianer berichtet. Ein anderer Erzieher war zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.[63]

Weitere Vorwürfe richteten sich gegen das Internat Biesdorf der Missionare von der Heiligen Familie.[121]

Die Aufklärungsarbeit des Bistums wird teilweise sehr unterschiedlich bewertet. So soll ein abermaliges Treffen von Bischof Stephan Ackermann mit der Hälfte der 44 im Bistum bekannten Missbrauchsopfer im April 2011 in „ruhiger und offener Atmosphäre“ stattgefunden haben. Zeitgleich demonstrierten andere Missbrauchsopfer gegen die ihrer Meinung nach unzureichende Aufklärungsarbeit des Bistums.[273]

Im Mai 2011 wurde durch den Benediktinerorden bekannt, dass ein Bruder der Benediktinerabtei St. Matthias in Trier zugab, sich in den 1970er und 1980er Jahren an Jugendlichen vergangen zu haben.[274][275]

Das Landgericht Trier verurteilte im Mai 2011 einen 26-jährigen Obermessdiener aus der Verbandsgemeinde Gerolstein zu drei Jahren Gefängnis. Er wurde des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, des sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei Fällen und des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen in elf Fällen schuldig gesprochen. Er hatte unter anderem jüngere Messdiener in der Sakristei der Kirche missbraucht und diese dafür bezahlt. Der Obermessdiener war selbst zuvor von einem Vikar der Kirche missbraucht worden und gab als Grund für seine Übergriffe Schwierigkeiten mit seiner homosexuellen Orientierung an. Der Vikar, zuletzt in der Gemeinde Dierdorf im Dekanat Rhein-Wied (Landkreis Neuwied) tätig, wurde auf eigenen Antrag aus dem Klerikerstand entlassen. Ein staatliches Ermittlungsverfahren gegen ihn wurde wegen Verjährung eingestellt.[276]

Bis Ende Juni 2011 wurden beim Bistum Trier 26 Anträge wegen sexuellen Missbrauchs durch Angehörige des Bistums gestellt. In elf Fällen war die Entschädigung bereits gezahlt worden.[143]

Im Dezember 2011 wurden Vorwürfe gegen zwei Priester des Bistums Trier bekannt. Betroffen war ein Ruhestandsgeistlicher aus Saarbrücken und ein Pfarrer aus Lebach-Gresaubach und Schmelz-Limbach. Der Ruhestandsgeistliche hatte zugegeben, in den 1980er Jahren sexuelle Kontakte zu zwei Messdienerinnen gehabt zu haben. Dem zweiten beschuldigten Priester wurde unter anderem vorgeworfen, Anfang der 1970er Jahre einen Messdiener sexuell missbraucht zu haben. Er räumte die Tat ebenfalls ein. Zu der Zeit war der Beschuldigte als Kaplan in der Trierer Pfarrei Herz Jesu tätig. Gegen beide wurde eine kirchliche Voruntersuchung eingeleitet und außerdem die Staatsanwaltschaft informiert.[277]

Bischof Stephan Ackermann wurde vor allem wegen des Ruhestandsgeistlichen aus Saarbrücken für den Umgang mit Missbrauchstätern in seinem Bistum kritisiert. So wurde das Bistum bereits Anfang 2011 über die auch bei der Polizei gegen den Geistlichen vorliegenden Anschuldigungen unterrichtet. Eine Reaktion erfolgte jedoch erst im Spätherbst 2011.[278] Bischof Ackermann räumte daraufhin in einem offenen Brief Fehler beim Umgang mit den in Rede stehenden Geistlichen ein. Er sah die römisch-katholische Kirche weiterhin in einem Lernprozess. Dazu wünschte er sich auch kritische Anregungen und lud alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter des Bistums zu einem Austausch ins Generalvikariat ein.[279] Beide Priester wurden im Frühjahr 2013 aus dem Klerikerstand entlassen.

Im März 2012 berichtete Der Spiegel, dass Ackermann in seinem Bistum mindestens sieben pädophile und zum Teil vorbestrafte Priester als Seelsorger beschäftige, was von Kirchenmitarbeitern und Opfern als unhaltbar kritisiert wurde.[280] Das Bistum Trier widersprach dieser Darstellung und gab an, dass das Handeln von Bischof Ackermann in voller Übereinstimmung mit den Leitlinien erfolge. Diese sehen vor, dass ein verurteilter Täter, wenn er im kirchlichen Dienst verbleibt, nicht mehr in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen eingesetzt werden kann. Stattdessen wird ein forensisches Gutachten eingeholt, das klärt, inwieweit ein verurteilter Täter gefahrlos in einem eingeschränkten Dienst unter Auflagen in anderen Bereichen tätig bleiben kann. Etwaige Dienstvorgesetzte werden über die jeweilige Person und die gegen sie erlassenen Auflagen vollumfänglich informiert. In einem Fall, über den der Trierische Volksfreund ausführlicher berichtete, sei dies auch so geschehen. Dabei ging es um einen Priester, der Mitte der 1990er Jahre wegen sexuellen Missbrauchs von 15 Mädchen vom Landgericht Trier zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Er wurde nach dem Urteil in der Krankenhaus- und Seniorenseelsorge sowie seit 2010 aushilfsweise auch in der Pfarrseelsorge eingesetzt.[281] Das Bistum Trier gab an, die Lösung eines eingeschränkten Dienstes auch unter präventiven Gesichtspunkten einer Totalentlassung insgesamt vorzuziehen.[282] Bischof Ackermann bekräftigte diese Position in einem Interview, in dem er die Kirche insgesamt auch noch einmal mit der Frage konfrontiert sah, wie jemand, der Täter geworden ist, weiterhin glaubwürdig Priester sein könne.[283] Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, äußerte, ein Täter dürfe unter keinen Umständen wieder Zugang zu Kindern oder Jugendlichen bekommen, auch nicht über den Umweg der Seelsorge.[284]

Am 29. März 2012 bestätigte das Bistum, dass ein bereits 1995 wegen sexueller Übergriffe gegen Mädchen vorbestrafter Priester zweieinhalb Wochen zuvor einen Gottesdienst gehalten hatte, in dem sich auch die diesjährigen Kommunionskinder vorstellten.[285] Stephan Kronenburg, Sprecher des Bistums Trier, erklärte in einer Stellungnahme, dass man gemäß den Leitlinien verfahre, die, in Absprache mit Sachverständigen und Opferschutzverbänden, ein Verbleiben auffällig gewordener Priester im Sinne eines kontrollierten Dienstes mit Auflagen ermöglichen. Gefahren für Kinder und Jugendliche sollen dabei definitiv ausgeschlossen werden. Im konkret vorliegenden Fall sah Kronenburg keine Gefährdung der Kinder, da alle Handlungen in der Öffentlichkeit stattfanden. Er hatte allerdings auch Verständnis für besorgte Eltern und verwies darauf, dass Fälle wie dieser und die vorgebrachte Kritik in die im nächsten Jahr anstehende Evaluierung der Leitlinien einfließen würden. Man stehe weiter vor der Frage: „Kann jemand, der Missbrauchstäter war wirklich noch glaubwürdig als Priester arbeiten?“[286][287]

Im Mai 2018 räumte Bischof Ackermann, zugleich Missbrauchsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz, ein, mit Hinweisen auf einen missbrauchsverdächtigen Priester in Freisen Fehler gemacht zu haben. Er bedauerte, nicht schneller und klarer reagiert zu haben. Dem Priester wurde die Amtsausübung mittlerweile untersagt.[288]

Bistum Würzburg

Im Bistum Würzburg wurden 2010 zwei Priester beurlaubt. Einer war ein Franziskaner-Minorit, der von 1970 bis 1980 Kinder unsittlich berührt haben soll. Darüber hinaus waren im Jahr 2010 Vorwürfe gegen einen 76-Jährigen und mehrere weitere mögliche Missbrauchsfälle in der Prüfung.[62]

Den Franziskaner-Minoriten hielt das Bistum in einer Erklärung im Oktober 2010 für schuldig.[289]

Im Oktober 2010 wurde in der Reihe „Tatort Internet – Schützt endlich unsere Kinder“ des Senders RTL II eine Folge ausgestrahlt, in der ein pädophiler Kinderdorfleiter der Caritas Würzburg beschuldigt wurde. Die Caritas empörte sich vor allem darüber, dass weder das Bistum noch die Caritas vom Sender über den Mann informiert wurden, obwohl die Aufnahmen bereits vor dem Ökumenischen Kirchentag im Mai 2010 gemacht worden waren. So konnte der Kinderdorfleiter noch weitere fünf Monate in der Einrichtung tätig sein, wo er 37 Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 18 Jahren betreute. RTL II rechtfertigte sich mit dem Hinweis, dass man die Staatsanwaltschaft nicht eingeschaltet habe, da kein Straftatbestand vorgelegen habe. Die Caritas wollte diesen Hinweis jedoch nicht gelten lassen.[290]

Im März 2011 legte das Bistum Würzburg seine Bilanz der Missbrauchsvorwürfe vor. Der Missbrauchsbeauftragte der Diözese, Klaus Laubenthal, sprach dabei von 20 Priestern, die sich an Minderjährigen vergangen hätten. Vier weitere Priester begingen Grenzüberschreitungen unterhalb der Straftatengrenze. Die Hälfte der Beschuldigten sei bereits verstorben. In sieben Fällen habe die Staatsanwalt ermittelt, musste jedoch alle Verfahren bereits wieder einstellen. Insgesamt lagen 62 Vorwürfe gegen Geistliche vor. Zwei hatten sich als unwahr herausgestellt, in vier Fällen waren die Opfer nicht minderjährig. 13 Vorwürfe richteten sich gegen Ordensangehörige und 30 weitere gegen die oben genannten Priester.[291][292]

Im Dezember 2011 versetzte das Bistum Würzburg einen 59 Jahre alten Priester aus dem Landkreis Main-Spessart in den Ruhestand. Er hatte zugegeben, vor 30 Jahren homosexuelle Kontakte zu einem Minderjährigen gehabt zu haben.[293]

Übersicht der bekannt gewordenen Fälle nach Ordensgemeinschaften
Jesuiten

Die vom Jesuitenorden beauftragte Rechtsanwältin Ursula Raue nannte in ihrem Untersuchungsbericht im Mai 2010 eine Zahl von mindestens 205 Opfern, die in Einrichtungen der Jesuiten körperlich misshandelt oder sexuell missbraucht worden waren, unter anderem am Canisius-Kolleg Berlin, am Kolleg St. Blasien, an der Sankt-Ansgar-Schule in Hamburg und am Aloisiuskolleg in Bonn-Bad Godesberg. Sie kritisierte auch, dass die Taten durch Angehörige des Ordens systematisch vertuscht worden waren.[77] Ein Versuch, sich der Krise zu stellen, wurde mit dem Buch „Unheilige Macht“ deutlich.[294]

Redemptoristen

Der von dem Orden der Redemptoristen beauftragte Richter am Amtsgericht Leverkusen Merzbach nannte in seinen Untersuchungsberichten bis 2012 eine Zahl von mindestens 28 Opfern, die in Einrichtungen der Redemptoristen körperlich misshandelt oder sexuell missbraucht worden waren, unter anderem am Collegium Josephinum Bonn und dem Herz-Jesu-Kolleg in Glanerbrück. Er spricht im Zusammenhang mit den Taten auch von einem Organisationsversagen. Die sogenannten Zwischenberichte sind abrufbar auf der Seite des Vereins „Missbrauchsopfer Collegium Josephinum Bonn und Redemptoristen e.V.“ .[295]

Vincentinerinnen

Die Vincentinerinnen, die sich auch Barmherzige Schwestern nennen, betreiben die LWL-Klinik, eine kinderpsychiatrische Krankeneinrichtung, das St. Johannesstift in Marsberg. Wie der WDR im März 2013 berichtet, wurden junge Patienten im St. Johannesstift im nordrhein-westfälischen Marsberg offenbar Opfer von Gewalt und sexuellem Missbrauch.[224] Kinder seien tagelang in Isolationszellen eingesperrt und mit Beruhigungsmitteln vollgepumpt worden, mit Fäusten und schweren Gegenständen traktiert. Aber es gab keine gerichtsverwertbaren Beweise. Anfang der siebziger Jahre erfuhr der damals neue Schulleiter von den Vorwürfen und wandte sich an den damaligen NRW-Ministerpräsidenten Heinz Kühn. Die Misshandlungen, die der Schulleiter auflistete, waren: Kinder seien zur Strafe die ganze Nacht lang im Bett fixiert oder in eiskaltes Wasser getaucht worden, bis sie fast ertranken.

Obwohl die Staatsanwaltschaft ermittelte, kam es zu keinen Anklagen. Es wird angenommen, dass die Heiminsassen von Pflegern massiv unter Druck gesetzt wurden, so dass diese ihre Aussagen zurückzogen.[296]

Nach Bekanntwerden der Vorwürfe bot die Generaloberin Gespräche mit den Betroffenen an, die Trägerschaft des Krankenhauses entschuldigte sich bei den damaligen Opfern.

Kirchliche Reaktionen

Pater Klaus Mertes SJ, Rektor des Berliner Canisius-Kollegs, sah vor allem das bewusste Nichthinhören auf die Opfer als das verstörendste Moment der bekanntgewordenen Missbrauchsfälle: „Wenn der Missbrauch nicht nur in der einzelnen Missbrauchstat besteht, sondern auch in dem Verdecken und Nichthören in dem Moment, wo die Opfer anfangen zu sprechen, stellt sich uns als Kirche die Frage, was uns daran hindert, den Opfern zuzuhören. Die Opfer greifen die Kirche nicht an. Wenn ich wiedergebe, was die Opfer fragen, greife auch ich die Kirche nicht an. Mehrere Opfer haben 1981 in einem Brief an die Kirche, der unbeantwortet geblieben ist, einige Punkte deutlich benannt. Sie forderten, dass endlich auch Mädchen stärker beteiligt werden sollen, mehr Jugendarbeit, sie wandten sich gegen den autoritären Führungsstil, und sie haben sich auch gegen die Benachteiligung von homosexuellen Jugendlichen, die offensichtlich schwerem Druck durch den Leiter ausgesetzt gewesen seien, gewehrt. Wir müssen uns fragen, was hat uns daran gehindert, das zu hören? Warum konnten wir die Frage allein schon nicht vertragen?“ Weiterhin erklärte er mit Blick auf die Täterseite: „Mich interessiert nicht der individualpsychologische Blick, ich bin am systemischen Blick interessiert. Der geht auf den zweiten Aspekt der Tat, das Vertuschen. Warum wird vertuscht? Doch nicht, weil die Vertuscher pädophil sind! Weil das vertuschende System Interessen hat und Ängste.“[47]

In späteren Interviews kritisierte Mertes auch die Haltung gegenüber Homosexuellen in der römisch-katholischen Kirche.[297]

Erzbischof Robert Zollitsch sprach in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz Anfang Februar den Missbrauchsopfern sein Mitgefühl aus und kündigte an, dass sich die katholischen Bischöfe auf ihrer bevorstehenden halbjährlichen Vollversammlung Ende Februar mit dem Missbrauchsskandal bei den Jesuiten beschäftigen werden.[298]

Im März 2010 reiste Zollitsch nach Rom, um die in Deutschland bekanntgewordenen Missbrauchsfälle zu besprechen. Der Papst habe bei dieser Gelegenheit die deutschen Bischöfe ermutigt, „den eingeschlagenen Weg der lückenlosen und zügigen Aufklärung konsequent fortzusetzen“. Die Leitlinien der Bischofskonferenz sollten „kontinuierlich angewendet und wo notwendig verbessert“ werden. Zollitsch erklärte weiterhin: „Wir nehmen unsere Verantwortung sehr deutlich wahr“. Ziel müsse es jetzt sein, „die Wunden der Vergangenheit zu heilen und mögliche neue Wunden zu vermeiden“. Er bat die Opfer erneut um Vergebung und sagte, die Bischöfe würden auch beraten, ob weitere Hilfen für Opfer möglich seien.[96]

Anfang Februar 2010 nahm der Bischof des Bistums Hildesheim, Norbert Trelle, in einem offenen Brief, der in der Kirchenzeitung abgedruckt und am 7. Februar 2010 als Hirtenbrief in allen Gottesdiensten verlesen wurde, Stellung zu den Ende Januar bekannt gewordenen Missbrauchsfällen in seinem Bistum. Die Fälle erfüllten ihn „mit Scham und Empörung“. Das Bistum werde alles daran setzen, für Aufklärung zu sorgen, und alles unternehmen, um solche Taten zu verhindern. Er rief eventuell weitere Geschädigte auf, sich zu melden, bot allen Opfern Begleitung und Hilfe an, bat aber auch, vom Einzelfall nicht auf einen ganzen Berufsstand zu schließen.[299] Der frühere Bischof des Bistums Hildesheim, Josef Homeyer, gab zu, dass die Missbrauchsfälle von der Kirchenleitung eindeutig unterschätzt worden seien. Einer der beiden beschuldigten Jesuiten sei nach seinem Austritt aus dem Orden als Diözesanpriester ins Bistum Hildesheim inkardiniert worden. Als dort Vorwürfe gegen ihn erhoben worden waren, habe die Bistumsleitung dies nicht in ausreichender Weise ernst genommen. Das aufgrund einer Beschwerde ausgesprochene Verbot der Jugendarbeit habe „das Bistum nicht konsequent durchgehalten“ und nach weiteren Vorwürfen wegen Belästigung sei der betroffene Priester 1997 erneut nur versetzt worden.[300]

Der Beauftragte für sexuellen Missbrauch im Bistum Dresden-Meißen, Prälat Armin Bernhard, vertritt die Auffassung, man habe das Thema Pädophilie zu lange tabuisiert: „Früher hat man den Fehler gemacht, dass man diejenigen versetzt hat. Dann kann es immer weitergehen.“[301]

Der damalige Bischof des Bistums Augsburg, Walter Mixa, sagte in einem Interview vom 15. Februar 2010: „Die sogenannte sexuelle Revolution, in deren Verlauf von besonders progressiven Moralkritikern auch die Legalisierung von sexuellen Kontakten zwischen Erwachsenen und Minderjährigen gefordert wurde, ist daran sicher nicht unschuldig.“[302]

Der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für Missbrauchsfälle Bischof Stephan Ackermann dagegen sagte Anfang April 2010, dass die Kirche nicht die sogenannte sexuelle Revolution für den Missbrauch an Kindern und Jugendlichen verantwortlich machen könne: „Verantwortlich sind die Täter. Vielleicht kann man es so sagen: Päderasten finden in jeder Moral ihre Wege, um zum Ziel zu kommen.“ Darüber hinaus fordert er eine Verschärfung der kirchlichen Leitlinien und forensische Gutachten für jeden Täter unabhängig von der Verjährung.[303]

Der Bischof des Bistums Osnabrück Franz-Josef Bode, warnte am 17. Februar 2010 als (damaliger) Vorsitzender der Jugendkommission der Deutschen Bischofskonferenz[304] davor, den Skandal um sexuellen Missbrauch an katholischen Jesuiten-Kollegs herunterzuspielen. Die Kirche könne sich nicht damit herausreden, „dass andere es auch tun“. Da die Kirche eine Instanz mit hohen moralischen Anforderungen sei, sei dies eine besondere Herausforderung.[305] Bode sah bereits am 3. Februar 2010 einen gewaltigen Vertrauensverlust für die katholische Kirche durch den Missbrauchs-Skandal. Die Kirche habe in der Vergangenheit Fehler im Umgang mit Geistlichen gemacht, die sexuell auffällig geworden seien.

Am 28. November 2010 legte Bode vor 600 Gläubigen im Osnabrücker Dom ein großes Schuldbekenntnis in Verbindung mit einer Vergebungsbitte an die Missbrauchsopfer ab. Bode äußerte seine Fassungslosigkeit über die bekanntgewordenen Missbrauchsfälle und sah die Kirche als Gesamtinstitution gezeichnet: „Um des Ansehens der Kirche willen wurden Täter geschützt und Opfer ein zweites Mal geopfert“. Er sprach von den Schattenseiten seiner Kirche und einer Atmosphäre, die die Verschleierung solcher Taten oft ermöglicht habe. Er rief wiederholt dazu auf, dass die Kirche sich erneuern müsse.[217] Für diesen Schritt wurde Bode sowohl von rechtskatholischen Kreisen als auch von Missbrauchsverbänden wie dem NetzwerkB kritisiert. Erstere sahen den Bischof im „Missbrauchswahn“, letztere sahen den Gottesdienst als solchen kritisch und hätten sich lieber ein Gespräch unter vier oder sechs Augen gewünscht.[306][307]

Gebhard Fürst, Bischof von Rottenburg-Stuttgart, bat in einem Bußritus im Rottenburger Dom St. Martin um Vergebung. Man müsse sich eingestehen, dass „Strukturen der Kirche ein Wegschauen begünstigt und die Verantwortlichen in der Kirche leichtfertig über die Schuld hinweggesehen“ hätten. Er rief die Geistlichen dazu auf, „noch größere Aufmerksamkeit gegenüber übergriffigem und missbräuchlichem Verhalten und eine christliche Kultur der Achtsamkeit“ zu entwickeln.[89]

Der Bischof von Münster, Felix Genn, bat die Opfer um Vergebung für die „entsetzlichen sexuellen Übergriffe“. Die Kirche sei „durch diese schändlichen Vergehen schwer verletzt, ihr Antlitz entstellt“ und bedürfe eines notwendigen Prozesses der Reinigung. Genn sagte, er fühle „tiefe Erschütterung, Beschämung und Schmerz“. Das Leid der Opfer sei „unsäglich, ihre Wunden tief“. Der Bischof warnte jedoch auch vor einem Generalverdacht, dem sich viele Priester ausgesetzt sähen. Weiterhin führte er aus: „Wir als Kirche sind gefordert, wahrhaft Buße zu tun, in Stellvertretung und Sühne für all das, was geschehen ist.“[89]

Im März 2010 klagte der Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller, die Medien betrieben eine „Kampagne gegen die Kirche“ .., die ihn an die NS-Zeit erinnere.[308] Der Kurienkardinal Walter Kasper, der sich zu dieser Zeit im Rahmen der Landessynode der Evangelischen Kirche in Weiden aufhielt, distanzierte sich von dieser Medienschelte.[309]

Der Kardinal Karl Lehmann bezeichnete Anfang März 2010 den Vorwurf, die Kirche betreibe bei diesem Thema ein geradezu „systematisches Vertuschen“, als Verleumdung, zumal die römisch-katholische Kirche die erste gesellschaftliche Gruppe gewesen sei, die sich im Jahr 2002 Leitlinien für den Umgang mit Tätern und Opfern gegeben und diese seither zweimal mit Experten überprüft habe. Eine Verharmlosung oder gar Verniedlichung von Fällen sei heute in jedem Fall unerlaubt und eine lückenlose Aufklärung ohne Ansehen der Person verpflichtend. Umgekehrt gehöre es aber zum Schutz der Person, keine Verurteilung ohne eindeutigen Beweis vorzunehmen.[310] Anfang Februar hatte er in einem Interview im WDR erklärt: „Es gibt ja von der medizinischen, psychiatrischen Seite her auch die Situation, dass es Täter gibt die, ich sag’s mal etwas banal, einmal ausrutschen, die man aber nicht, auf ein Leben lang, einfach jetzt aus der beruflichen Aktivität ausschließen kann.“[311]

Anlässlich einer Pressekonferenz am 30. März 2010 dankte Bischof Ackermann Mertes dafür, dass er mit seinem Vorgehen „eine Tür geöffnet und eine bisher vorherrschende Sprachlosigkeit überwunden“ habe.[312]

Der Hamburger Weihbischof Hans-Jochen Jaschke sagte: „Es wird auch in Zukunft Schlimmes passieren. Aber wenn es in der Kirche passiert, muss es uns ganz besonders beschämen.“[313]

Der deutsche Provinzial der Salesianer Don Boscos, Josef Grünner, erklärte im Februar 2010, dass er bei der Aufklärung allen gerecht werden wolle. Jedoch wisse er bei Gesprächen mit den Opfern nicht, wie er mit Entschädigungsforderungen für nicht mehr zweifelsfrei aufklärbare Vorkommnisse umgehen solle. Einzelne Briefeschreiber sollen außerdem mit weiteren Enthüllungen in der Presse gedroht haben, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen. Grünner verwies auf Probleme, schuldhaft von Ordensangehörigen verletzte Menschen von Trittbrettfahrern zu unterscheiden. Weiterhin wollte er insbesondere die Prävention stärken. So wurde bei den Salesianern ein Stab zur Aufklärung von vergangenen Fällen eingerichtet, der zusammen mit den Heimleitern auch neue Standards erarbeiten sollte. Geplant war eine Vertrauensperson an jedem Standort und die Einführung einer Meldepflicht für alles, was auf Missbrauch oder Misshandlung hindeuten könnte. Schließlich erwähnte Grünner das ungeklärte Problem des Umgangs mit schuldig gewordenen Mitbrüdern. Trotz ihrer Vergehen blieben diese aufgrund ihrer Gelübde weiterhin Teil der Ordensfamilie. Auch dafür müsse er erst noch eine Lösung finden.[63]

Der Bischof des Bistums Essen, Franz-Josef Overbeck, bat die Opfer von sexuellem Missbrauch innerhalb des Ruhrbistums auf einer Pressekonferenz am 5. Mai 2010 um Entschuldigung. Die ungeheuerlichen Taten beschämten ihn und machten ihn fassungslos. Er bitte alle Opfer eines sexuellen Missbrauchs für das ihnen zugefügte Leid um Entschuldigung und denke auch an das Leid der Angehörigen. Da die Kirche laut Overbeck ein anspruchsvolles moralisches Programm vertritt, „… stellen wir uns den Tatsachen, um unserer Verantwortung und unserem Anspruch gerecht zu werden“. Missbrauch dürfe in der Kirche keinen Platz haben. Schuldige müssten sowohl nach den Gesetzen des Staates als auch nach Maßgabe der Kirche bestraft und für ihre Verbrechen haftbar gemacht werden. Auch die Kirche habe sich schuldig gemacht, wann immer sie weggesehen und solche Taten vertuscht und die Täter nicht zur Rechenschaft gezogen und die Taten nicht angezeigt habe. Overbeck bekräftigte seinen Wunsch, mit Opfern und deren Angehörigen zu sprechen.[314]

Der Bischof von Aachen, Heinrich Mussinghoff, versprach in einem Brief im September 2010, der in allen Gottesdiensten verlesen werden sollte, alles dazu beizutragen, verlorenes Vertrauen und Glaubwürdigkeit wiederherzustellen. „Dazu gehört, den Opfern Gehör zu verschaffen und ihnen Hilfen zur Verarbeitung des Erlebten und Erlittenen anzubieten“.[60]

Der damalige Kölner Erzbischof, Joachim Meisner, erklärte am Rande eines Medienempfangs in Köln in Bezug auf einen geständigen Priester, dass er „nicht weiß, was ich mit ihm anfangen soll“. Ihn in einer Gemeinde arbeiten zu lassen, sei undenkbar, aber: „Ich kann ihn doch nicht in den Rhein werfen.“ Barmherzigkeit müsse für alle gelten, auch wenn das manchmal schwerfalle.[60]

Der Münchner Erzbischof, Reinhard Marx, erläuterte aus Anlass zu einer zweitägigen Konferenz der bayerischen Bischöfe, dass man „offen und transparent“ sein, aber auch „gründlich arbeiten“ wolle. Die Aufarbeitung sei demgegenüber nicht so einfach: „Nicht in allen Akten steht alles drin.“ Aussagen von Zeugen über Verstorbene müsse man sich genau anhören. „Man muss vorsichtig sein mit Schuldzuweisung.“ Die Kirche wolle nichts verschleiern. Es müsse aber genau geprüft werden, was „glaubwürdig und wahrheitsgemäß“ zu den vergangenen 60 Jahren gesagt werden könne.[315]

Der Priesterrat des Bistums Osnabrück setzte sich für die lückenlose Aufklärung von sexuellen Missbrauchsfällen ein. Die Kirche könne das verlorene Vertrauen nur wiedergewinnen, wenn sie die Straftaten konsequent verfolge, sagte der Sprecher des Priesterrats der Diözese, Reinhard Molitor. „Insgesamt ist das Vertrauen in die Kirche – auch bei uns – gesunken“, sagte Molitor. „Ich denke, dass die überwiegende Meinung die ist, dass wir nicht genug tun“, betonte der Priester.[89]

Priester wie Georg Eckl aus Garching berichteten von einer großen Unsicherheit. So sagte er: „Darf ich einem Kind überhaupt noch über den Kopf streichen? Was ist, wenn sich ein Kind im Kindergarten auf meinen Schoß setzt?“[174]

Der Generalvikar des Bistums Osnabrück erklärte im November 2010: „Dieses Thema werden wir sicherlich behalten. Es gibt aber auch die Chance, hierbei die heilsam-therapeutische Wirkung des Glaubens zu erfahren. Es würde mich freuen, wenn die Menschen in fünf Jahren über diese Phase sagen, dass die Kirche daraus gelernt hat. Die Kirche wird aber sicherlich auch in Zukunft eine sündige Kirche in einer sündigen Welt bleiben“.[316]

Die Frühjahrsvollversammlung der deutschen Bischöfe in Paderborn wurde mit eigenen Gottesdiensten begonnen, in denen die deutschen Bischöfe vor Gott um Vergebung für die eigene Verantwortung an den Missbrauchsfällen baten. Der Vorsitzende Erzbischof Robert Zollitsch erklärte, dass er Gott um Vergebung und die Opfer um Verzeihung bitten wolle. Zollitsch betonte, dass die Schuld niemals ungeschehen gemacht werden könne, sondern nur Zeichen der Reue und Bitten um Verzeihung möglich seien. Beim Einzug der Bischöfe in den Paderborner Dom empfingen vereinzelte Demonstranten die Bischöfe mit Pfiffen und Transparenten, auf denen stand „Buße allein genügt nicht“. Andere klatschten den Bischöfen Beifall.[317][318]

Reaktionen von Laien und Laienverbänden

Martin Lohmann, Jesuitenschüler und Sprecher des Arbeitskreises Engagierter Katholiken in der CDU, erklärte am 4. Februar 2010: „Es geht um Aufklärung. Vertuschen und Verdrängen dürfen keine Chance haben.“ Das Bestreben, die bekanntgewordenen Missbrauchsfälle nur im „System Kirche“ oder im Bereich der katholischen Sexuallehre zu suchen, sei in seinen Augen auch eine Form der Vertuschung; diese verhöhne die Opfer zusätzlich und lenke von den Ursachen letztlich ab. „Wer sich seine Erklärungsmuster so simpel zurechtlegt, hat von der Sexuallehre der Kirche ebenso wenig verstanden wie vom Zölibat.“ Einen Generalverdacht dürfe es nicht geben, „weder gegen die Kirche noch gegen den Jesuitenorden noch gegen Homosexuelle“.[319]

Alois Glück, Politiker der CSU und seit 2009 Vorsitzender des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, beklagt hinsichtlich des sexuellen Missbrauchs das „Fehlverhalten Einzelner, aber auch das Schweigen und Wegsehen Vieler“.[320] Er plädiert für eine Aufhebung des Zölibats für Priester.[321]

Schüler des Aloisius-Kollegs in Bonn nannten am 25. Februar 2010 die Darstellung ihrer Schule als Ort massenhaften sexuellen Missbrauchs als unangemessen. Auch die Fixierung auf den Zölibat oder die Jesuiten im Zuge der Missbrauchsdebatte hielten sie für falsch. Sie bekräftigten die Notwendigkeit der Aufklärung der bestehenden Verdachtsmomente und plädierten für die Einrichtung unabhängiger Vertrauensstellen.[322] Ähnlich positionierten sich auch ehemalige Schüler des Canisius-Kollegs zu Ostern 2010: „Es muss mal ein Statement geben, dass es sich nur um Einzelfälle handelt – so bedauerlich sie auch sind.“[323]

Der BILD-Redakteur Albert Link äußerte am 13. März 2010 in seiner Zeitung sein Unverständnis über die Fixierung auf Rom und den Papst und kritisierte die oft geäußerte Meinung, das Problem des Missbrauchs sei nur durch verstärkten Einsatz der Staatsanwaltschaft zu lösen.[324]

Am 15. März 2010 meinte Wolfgang Thierse, Mitglied im Zentralkomitee der deutschen Katholiken, „die Kirche“ müsse aufgrund ihres Anspruches an sich und andere „mit sich ehrlicher und strenger sein“. Zur Frage einer Entschädigung der Opfer meinte Thierse: „Ehrliche Aufklärung tut den Opfern eher gut, als dass man sagt, ihr kriegt 5.000, 10.000 oder welche Summe auch immer“. Den Opfern sei demnach mehr durch einen radikal offenen Umgang der Gesellschaft mit diesen Verbrechen gedient. Auch Thierse sah die Katholische Kirche in einer tiefen Krise.[325]

Schwere Kritik am Verhalten anderer Laienorganisationen übte das Mediennetzwerk Generation Benedikt: In einer Presseerklärung vom 15. März 2010 äußerte man insbesondere Unbehagen über die Vermischung der Missbrauchsdebatte mit allgemeinen kirchenpolitischen Themen. So bezeichnete die katholische Initiative die Aufnahme der Zölibatsdebatte durch das Zentralkomitee der deutschen Katholiken als unverantwortlich, da so der Generalverdacht gegen Priester gefördert werde, und äußerte den „traurig stimmenden Eindruck, dass viele an der Debatte über die Missbrauchsfälle beteiligten Personen und Organisationen zunehmend die eigentlichen Opfer aus dem Auge verlieren und in der öffentlichen Empörung über die tatsächlich erschütternden Missbrauchsfälle eine Gelegenheit für (kirchen-)politische Debatten sehen“. Die Generation Benedikt forderte „Aufklärung statt Politik!“[326]

Andreas Theyssen, Kolumnist bei der Financial Times Deutschland und gläubiger Katholik, schrieb am 21. März 2010: „Etwas ist faul in meiner Kirche“. Der Umgang der Katholischen Kirche mit diesem Thema bringe ihn „zum Kotzen“. Nach seiner Meinung „druckse“ die Kirche herum. Er forderte ein rigoroses Eingreifen der Staatsanwaltschaft. Er erklärte Mitglied der Katholischen Kirche bleiben zu wollen, nahm Bezug auf das Buch Genesis und würdigte die Offenheit, mit der Bischof Stephan Ackermann die Probleme benannt habe.[327]

Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) begrüßte die klaren Worte von Papst Benedikt XVI. zu den Missbrauchsfällen in Irland, er wünschte ausdrücklich eine ähnliche Reaktion des Papstes auch für Deutschland.[328]

Der Spiegel-Autor Matthias Matussek äußerte am 27. März 2010 ebenfalls sein Unbehagen über die immer stärkere Vermischung der Missbrauchsdebatte mit zahlreichen anderen kirchenpolitischen Themen. Er plädierte für Besonnenheit und meinte: „Wir Katholiken sollten uns nicht von den Hysterikern des Tages überrollen lassen. Die Kirche ist in einer ernsten Krise, das ja, aber nicht jeder Vorwurf ist damit gerechtfertigt.“ Einen Kirchenaustritt lehnte er für sich persönlich ab, sagte aber auch: „Die katholische Kirche sollte alles unternehmen, um die Missbrauchsfälle aufzudecken und die Unruhe unter den Gläubigen – auch meine – ernst zu nehmen. Und sie tut es.“ Ein erneutes Papstwort, wie es der BDKJ forderte, lehnte Matussek ebenfalls ab; der Papst habe sich mehr als deutlich geäußert.[329]

Der Theologe Hans Küng forderte im März 2010 ein Mea culpa des Papstes.[330]

Christa Nickels, Grüne und Mitglied im Zentralkomitee der deutschen Katholiken, sprach im April 2010 vom „größten Vertrauensverlust der katholischen Kirche seit der Hitler-Zeit“.[331]

Am 2. August 2010 befragte die Süddeutsche Zeitung Ministranten im Zuge der Ministrantenwallfahrt nach Rom zu den Missbrauchsfällen. Ein genereller Missbrauchsverdacht gegen die Kirche wurde dabei abgelehnt („Die Leute denken, ein fauler Apfel verdirbt den ganzen Korb“) und auf die konkrete Situation in der jeweiligen Gemeinde verwiesen. („Würde ich wegen eines schlechten Karate-Trainers mit dem Karate aufhören? Eigentlich nicht. Solange es mir Spaß macht, solange es mir gefällt, bin ich dabei.“)[332]

Auf einem Diskussionsabend im Ludwig-Windthorst-Haus in Lingen (Ems) unter dem Titel „Wie bewältigt die katholische Kirche die Fälle des sexuellen Missbrauchs?“ drückten vor allem Laien einen sehr großen Diskussionsbedarf und eine tiefgehende Verunsicherung aus. Vor allem fühlten sich Lehrer einem Generalverdacht ausgesetzt.[316]

Die Theologische Fakultät Paderborn nahm das Thema sexueller Missbrauch in eine Vortragsreihe „Zwischen Freud und Leid – Die Ambivalenz menschlicher Sexualität“ auf. Rektor Berthold Wald erklärte dazu: „Der Kontext scheint uns wichtig zu sein, weil oft die Diskussion sehr eng geführt wurde im Blick auf die Ursachen und Gründe für den Missbrauch und dann sehr schnell gesagt wurde, das kann und muss nur mit der zölibatären Lebensform zusammenhängen“. Die Vorträge bis Ende Februar 2011 sind unterteilt in drei thematische Abschnitte: das Verhältnis von Mann und Frau, Sexualität und Öffentlichkeit sowie Sexualität und zölibatäre Lebensformen.[333]

Anfang November 2010 erklärte Anja Peters, Trierer Diözesanvorsitzende des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ): „Die Kirche erobert sich Schritt für Schritt ganz langsam verloren gegangenes Vertrauen zurück.“ Auch Bianka Mohr, BDKJ-Vorsitzende im Bistum Mainz, stellte fest, dass kirchliche Zeltlager und Freizeiten weiter sehr gefragt sind. „Wir haben das Thema Missbrauch intensiv in unseren Schulungen thematisiert. Die Eltern schätzen unsere Arbeit“, sagte sie. Dennoch werden weiterhin Herausforderungen für die Zukunft gesehen, so formulierte ein Laien-Vertreter aus Bad Neuenahr: „Die Engagierten vor Ort müssen die Scherben zusammenkehren und durch Graswurzelarbeit Vertrauen zurück holen.“[334]

Der Vorsitzende der Kommission sexueller Missbrauch der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Robert Antretter, erklärte bei einer Veranstaltung der Katholischen Erwachsenenbildung in Bad Mergentheim: „Wer sexuellen Missbrauch unter den Teppich kehrt, nützt der Kirche am wenigsten“. Antretter sah die katholische Kirche in Deutschland auf einem guten Weg beim Umgang mit Missbrauchsfällen. Nach seiner Meinung wüssten die Bischöfe, dass die bisherige Haltung vor allem den Opfern geschadet hat, und seien sich einig darin, dass ein Vertuschen von sexuellem Missbrauch nicht mehr in Frage kommt. Was den zukünftigen Umgang mit sexuellem Missbrauch anging, sei er jedoch „für unsere Kirche optimistischer als für die Gesellschaft“.[335]

Unter dem Eindruck der Missbrauchsfälle riefen zahlreiche Theologen und Religionspädagogen unter dem Titel Kirche 2011: Ein notwendiger Aufbruch im Februar 2011 zu einer Reform der römisch-katholischen Kirche auf.

Politische Reaktionen und Forderungen

Am 22. Februar 2010 warf die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger der Kirche in einem Interview mit den Tagesthemen vor, sexuelle Missbrauchsfälle in ihren Reihen zu vertuschen und mit den staatlichen Strafverfolgungsbehörden nicht konstruktiv zusammenzuarbeiten.[336] Sie unterstellte der Katholischen Kirche Strafvereitelung,[337][338] was rechtlich jedoch eine Anzeigepflicht bei sexuellem Missbrauch voraussetzt, die, wie Leutheusser-Schnarrenberger kurz darauf selbst einräumte, so damals nicht bestand.[339]

Der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, warf der Ministerin daraufhin falsche Tatsachenbehauptungen vor und verlangte von ihr eine Entschuldigung sowie eine Korrektur dieser Behauptungen binnen 24 Stunden.[337][340]

Nach einem Telefonat von Zollitsch mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und einem Gesprächsangebot durch die Justizministerin nahm Zollitsch das Ultimatum zurück. Die Teilnahme an einem Runden Tisch mit dem Justizministerium lehnte Zollitsch aber ab.[341]

Kurz darauf erhob Leutheusser-Schnarrenberger weitere schwere Vorwürfe gegen die katholische Kirche und bezeichnete die 2001 erlassene Richtlinie De delictis gravioribus als direkte Anweisung zur Vertuschung von Missbrauchsfällen in der Kirche.[342] In der Folge warfen ihr das Forum Deutscher Katholiken und die evangelikale Kirchliche Sammlung um Bibel und Bekenntnis in Bayern unter Verweis auf ihre Mitgliedschaft in der Humanistischen Union und die dort in der Vergangenheit diskutierten Streichungen pädophiler Handlungen im Strafgesetzbuch sowie vorhandene Bezüge zum Skandal um sexuellen Missbrauch in der Odenwaldschule weltanschauliche Motiviertheit und Unaufrichtigkeit vor.[343] Auch in der Tagespresse wurde durch Tissy Bruns festgestellt: „Bei Leutheusser-Schnarrenberger ist der antikatholische Reflex kaum zu übersehen“.[344]

Diese Kritiken wurden auch von mehreren Bundestagsabgeordneten von SPD und CDU unterstützt. So meinte die SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles in Richtung von Leutheusser-Schnarrenberger: „nicht so zu tun, als müsse nur in der katholischen Kirche nach Schuldigen gesucht werden. Sie wird sonst bald von anderen Einsichten überholt.“[345] Nahles erklärte außerdem, dass „der einzige Weg der katholischen Kirche nur sein [kann], rückhaltlos alles aufzuklären, den Opfern zu helfen und jetzt alle Karten auf den Tisch zu legen“. Bischof Stephan Ackermann benannte sie dabei als ein gutes Beispiel.[79]

Der CDU-Fraktionsvizevorsitzende Günter Krings meinte dazu: „Wer das Problem aber auf die katholische Kirche beschränkt, der hat das Problem nicht voll erfasst.“ Norbert Geis von der CSU fügte hinzu: „Ihr geht es nicht mehr um Aufklärung“.[346]

In der Sache wies die Deutsche Bischofskonferenz die Darstellung Leutheusser-Schnarrenbergers in einer Pressemitteilung als sachlich falsch zurück.[347]

Die von mehreren Seiten, darunter von Bildungsministerin Annette Schavan und vom Deutschen Kinderschutzbund, geforderte Verlängerung oder Abschaffung strafrechtlicher Verjährungsfristen für sexuellen Missbrauch lehnte Leutheusser-Schnarrenberger ab.[342]

Die FDP verlangte Ende Februar 2010 die Einrichtung eines Entschädigungsfonds.[348]

Anfang März 2010 äußerte Bundeskanzlerin Angela Merkel ihre Zufriedenheit mit der bisherigen Reaktion der katholischen Kirche auf die Vorfälle. Die Kirche sei einen „sehr wichtigen Schritt“ gegangen, habe Offenheit im Umgang mit den Skandalen gezeigt und ihre Verantwortung wahrgenommen.[349] Am 9. März 2010 dankte der Vatikansprecher Federico Lombardi Angela Merkel für ihre Anerkennung der Bemühungen der Kirche als ernsthaft und konstruktiv und übermittelte die Haltung des Heiligen Stuhls bezüglich eines Runden Tisches zum Kindesmissbrauch. Dieser trete für einen solchen Runden Tisch ein, weil so vielleicht die schmerzhafte Erfahrung der Kirche eine nützliche Lehre auch für andere sein könne. Die Kirche habe sicherlich eine besondere erzieherische und moralische Verantwortung, dennoch dürfe sich die Frage „nicht nur auf die Kirche konzentrieren“.[350]

Alexander Dobrindt, Generalsekretär der CSU forderte am 13. März 2010 „rückhaltlose Aufklärung und Transparenz“ als „der einzig richtige Weg, nicht nur für die katholische Kirche. … Wenn wir den Opfern helfen und echte Vorsorge für die Zukunft treffen wollen, dürfen wir den Runden Tisch nicht auf die Kirche verengen.“ Ähnlich hatte sich zum selben Zeitpunkt auch die Generalsekretärin der SPD, Andrea Nahles geäußert. So dürfe es „keine systematische Vertuschung mehr geben“. Kindesmissbrauch sei aber ein „breites gesellschaftliches Phänomen“.[345]

Beate Merk erklärte im März 2010: „Die Kirche muss jetzt ein klares Signal geben, dass ihr der Schutz der Opfer, das Mitgefühl mit den Kindern, wirklich das Wichtigste ist.“ Es sei für sie unabdingbar, dass die Kirche sofort die Staatsanwaltschaft einschalte, wenn sie Hinweise auf Missbrauch erhalte. Merk forderte außerdem, die Verjährungsfristen bei Kindesmissbrauch auf 30 Jahre zu erweitern.[79]

Nach der Rückkehr von Bischof Zollitsch aus Rom ließ die Bundeskanzlerin Angela Merkel durch den stellvertretenden Regierungssprecher verlauten, sie begrüße, „dass der Heilige Vater die Notwendigkeit einer vollständigen Aufklärung dieser abscheulichen Taten ausdrücklich unterstrichen hat“ und somit die Bemühungen der katholischen Kirche in Deutschland „ausdrücklich die Rückendeckung des Vatikans haben“.[351]

Im Rahmen einer Presseerklärung vom 24. März 2010 beraumte die Bundesregierung den Runden Tisch Kindesmissbrauch an. Er steht unter dem gemeinsamen Vorsitz der Justizministerin, der Familienministerin Kristina Schröder und der Bildungsministerin Annette Schavan. Erster Tagungstermin war der 23. April 2010. Zugleich setzte das Kabinett die frühere Familienministerin Christine Bergmann (SPD) als unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung der Problematik des sexuellen Missbrauchs ein. Die Einrichtung dieser Stelle und die Berufung Bergmanns wurden von Bischof Zollitsch ausdrücklich begrüßt.[352]

Die Politikerin Renate Künast verlangte Anfang April 2010 „eine unabhängige Kommission des Bundestags und ein Entschädigungsfonds“.[353]

Bundespräsident Horst Köhler plädierte am 13. Mai 2010 dafür, die Kirchen nicht auf die Missbrauchsskandale zu reduzieren. Von den Kirchen forderte er, dass diese den Missbrauch in ihrem Verantwortungsbereich „ehrlich und schonungslos“ aufarbeiten. Missbrauch selbst sah er insbesondere als ein „tiefgehendes gesellschaftliches Problem“ und meinte: „Dem müssen wir uns widmen, anstatt die derzeitige Situation auszunutzen, um alte Vorurteile über der Kirche oder über reformpädagogischen Konzepten auszukippen“.[354]

Kirchliche Maßnahmen

Nach Aussage des Hamburger Weihbischofs Hans-Jochen Jaschke sei die römisch-katholische Kirche erst 2001 wach geworden. Davor habe sie aus Unwissenheit oder falscher Rücksicht geschwiegen.[313]

Aufklärung und Ermittlung

Für die katholische Kirche sind seit längerem Psychologen und Psychiater zur Beurteilung einzelner Geistlicher tätig, mit Stand Anfang 2010 namentlich Norbert Leygraf, Hans-Ludwig Kröber, Max Steller, Renate Volbert und Friedemann Pfäfflin, ausgewählt vom Kölner Theologen und Psychiater Manfred Lütz.[355]

Nach Aussage des forensischen Psychiaters Hans-Ludwig Kröber erteilt die Deutsche Bischofskonferenz seit dem Jahr 2004 eine regelhafte forensisch-psychiatrische Begutachtung früherer Fälle. Von diesen ca. 40 Verdachtsfällen lag bei gut einem Viertel kein Straftatbestand, sondern eine so genannte Distanzunterschreitung vor. Etwa 25 Prozent der Täter hatten pädophile Tendenzen und circa die Hälfte waren Gelegenheits- oder Einmaltäter. Nach Ansicht Kröbers sei das Hauptproblem bei Missbrauchsfällen in der römisch-katholischen Kirche die zuletzt genannte Tätergruppe.[356]

Am 30. März 2010 eröffnete Bischof Stephan Ackermann eine bundesweite Telefonhotline für Missbrauchsopfer und deren Angehörige ein, die von psychologischem Fachpersonal betreut wird. Sie wurde von der Lebensberatung im Bistum Trier im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz eingerichtet. In Verbindung mit der telefonischen Hotline wurde eine mit SSL gesicherte Online-Beratung im Internet geschaltet.[357][358][359][360]

Auch einzelne Ordensgemeinschaften leiteten entsprechende Maßnahmen ein. Die Salesianer Don Boscos richteten beispielsweise nach den bekanntgewordenen Missbrauchsfällen eine Arbeitsgruppe aus internen und externen Personen ein, die regelmäßig Zwischenberichte veröffentlichte. Der dritte Zwischenbericht nennt 62 Meldungen von Betroffenen ab dem Zeitraum der 1950er Jahre; 28 davon bezogen sich auf sexuelle Übergriffe unterschiedlicher Schwere. Unter den gemeldeten Fällen sind auch solche, die bereits bekannt und strafrechtlich abgeurteilt waren. Der dritte Zwischenbericht enthält auch bereits einige Konsequenzen für die Arbeit in den Einrichtungen.[361]

Studien im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz

Mehrere Bistümer überprüften aus Anlass der 2010 bekanntgewordenen Missbrauchsfälle ihre Personalaktenbestände seit dem Zweiten Weltkrieg. Erste Ergebnisse wurden aus dem aus dem Bistum Regensburg und dem Erzbistum München und Freising vorgelegt. Dort wurden über 13.000 Personalakten überprüft.[362]

Diese Untersuchungen dienten als Vorbereitung für eine von der Deutschen Bischofskonferenz geplante bundesweite Studie, mit deren Umsetzung nach Abschluss der nötigen Vordiskussionen begonnen werden sollte.[273][363] Diese Studie sollte fundierte Aussagen über Ausmaß und Besonderheiten des sexuellen Missbrauchs in der römisch-katholischen Kirche in Deutschland ermöglichen. Als Vorbild galt die John-Jay-Studie.

Am 20. Juni 2011 fasste die Deutsche Bischofskonferenz einstimmig den Beschluss, dass Kirchenmitarbeiter unter Aufsicht eines Teams des KFN (Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen), bestehend aus pensionierten Staatsanwälten und Richtern, sämtliche Personalakten der vergangenen zehn Jahre (zusätzlich in neun der 27 Bistümer sogar bis ins Jahr 1945 zurück) auf Hinweise zu sexuellen Übergriffen durchsuchen sollten.[364] Dabei sollte das KFN nur Daten tatverdächtiger Personen und diese nur in anonymisierter Form erhalten; die mit der Aktenauswertung befassten externen Juristen mussten sich zum Schweigen gegenüber Dritten verpflichten.[365][366] Gegen dieses Projekt erhob das Netzwerk katholischer Priester schwere Bedenken, da es zum einen den Datenschutz der betroffenen Priester wie auch das Vertrauensverhältnis zum jeweiligen Bischof gefährdet sah, sollten alle Personalakten der Bistum Dritten zugänglich gemacht werden. Man fürchtete außerdem die Bestätigung eines gesellschaftlichen „Generalverdachtes“ gegen alle Priester.[367] Die Deutsche Bischofskonferenz veröffentlichte im Sommer 2011 die genauen Regularien zur Akteneinsicht und stellte klar, dass die Personalakten nicht von bistumsfremden Dritten eingesehen werden könnten.[368]

Am 8. Januar 2013 wurde bekannt, dass die Deutsche Bischofskonferenz den Vertrag über die Kriminologische Studie zum Missbrauch in der katholischen Kirche wegen Differenzen mit dem Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) gekündigt hatte.[369] Dessen Leiter Christian Pfeiffer warf der Kirche Zensur und Kontrollwünsche vor; auch habe er Hinweise darauf erhalten, dass Akten vernichtet worden seien. Die Kirche dementierte dies[370], allerdings ist eine Aktenvernichtung laut Spiegel im Kirchenrecht (Canon 489 § 2 Codex Iuris Canonici[371]) vorgesehen.[372] Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger forderte den Vorsitzenden der Bischofskonferenz auf, Pfeiffers Vorwürfe schnell aus der Welt zu schaffen.[373] Im August 2013 schrieb die Bischofskonferenz die Studie neu aus.

Norbert Leygraf leitete eine kircheninterne Studie für die katholischen Bistümer in Deutschland, die im Dezember 2012 vorgestellt wurde; er stellte fest, „dass eine spezielle Störung im Bereich der Sexualität, also das, was man in der Psychiatrie eine Pädophilie nennt, nur in Ausnahmefällen vorlag. Die Ursachen für diese Taten waren oft eher berufliche Krisen, Gefühle der Einsamkeit, soziale Isolation oder eine Nähe-Distanz-Problematik. (…) Wenn es eine pädosexuelle Orientierung gibt, ist es vorbei. Dann kann man so jemanden nicht mehr in der Kirche arbeiten lassen. Auch dort muss man aber sehen, dass man für ihn sorgen muss. Wenn er völlig ins Bodenlose fällt, ist die Rückfallgefahr viel größer. Deshalb sollte man ihn in einem System halten, wo er unterstützt und kontrolliert wird.“[374]

Im März 2014 wurde ein aus vier Instituten bestehendes Forschungskonsortium unter der Leitung von Harald Dreßing vom Zentralinstitut für Seelische Gesundheit in Mannheim von der Deutschen Bischofskonferenz mit einer neuen, auf dreieinhalb Jahre angelegten Studie beauftragt. Sie sollte unter anderem klären, ob es Strukturen und Dynamiken in der katholischen Kirche gab oder gibt, die Missbrauch fördern.[375]

Im März 2015 berichtete die ARD in einer Fernsehdokumentation über den Fortgang des Forschungsprojekts. Kritisiert wurde, dass nur Kirchenmitarbeiter Zugang zu den Personalakten hätten und dass nicht untersucht werde, wie die Verantwortlichen in den Bistümern mit Missbrauchsfällen umgingen.[376][377]

Die Studie mit dem Titel „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ wurde am 25. September 2018 im Rahmen der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz vorgestellt. Die Forscher, die die Studie erstellt hatten, wiesen bei der Vorstellung darauf hin, dass es naheliegend sei, „dass Merkmale und Strukturen der katholischen Kirche sexuellen Missbrauch durch Geistliche zumindest begünstigen können“. „Dazu gehören der Missbrauch klerikaler Macht, aber auch der Zölibat und der Umgang mit Sexualität, insbesondere mit Homosexualität, aber auch das Sakrament der Beichte“, sagte der Koordinator des Forschungskonsortiums. Die Forscher rieten dazu, den Klerikalismus – „das Bestreben, einer Religion über die religiös-geistige Einflusssphäre hinaus weltliche Macht zu verleihen und religiösen Dogmen politische Geltung und politisches Gewicht zu verschaffen“ – zu überdenken. Auch solle über den Zölibat sowie die Einstellung der Kirche zur Homosexualität nachgedacht werden.[378] Laut der Studie wurden von 1946 bis 2014 in Deutschland 3677 Kinder und Jugendliche Opfer sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche.[379]

Leitlinien gegen sexuellen Missbrauch

Nachdem die deutschen Bischöfe beim Ständigen Rat in Würzburg vom 22. April 2002 nationale Regelungen noch ablehnten,[380] setzten sie bei der Herbstvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz in Fulda am 27. September 2002 einheitliche Leitlinien Zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz in Kraft, nach denen Priester, die auffällig geworden sind, nicht wieder in der Seelsorge eingesetzt werden, wo sie mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben. Darin wurde die Meldepflicht bei schweren Delikten bei der Kongregation für die Glaubenslehre in Rom übernommen.[381]

Am Ende der Frühjahrs-Vollversammlung vom 22. bis 25. Februar 2010 in Freiburg stand eine Zusatzerklärung, in der die Bischöfe ihr weiteres Vorgehen festhielten: Neben der Aufklärung sollen vor allem die Leitlinien von 2002 überprüft und präventive Maßnahmen ergriffen werden. Um eine bessere Verortung der Verantwortlichkeiten zu erreichen, wurde der Bischof von Trier Stephan Ackermann als besonderer Beauftragter ernannt.[382]

Am 31. August 2010 veröffentlichte[383] die Deutsche Bischofskonferenz überarbeitete, präzisierte Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz.[384][385] Diese regeln die Frage des Vorgehens nach Kenntnisnahme eines Hinweises.[386] Verdachtsfälle werden an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet,[387] außer das Opfer wünscht dies explizit anders, dann könne darauf verzichtet werden, wenn dem keine gesetzlichen Regelungen entgegenstehen. Kirchenrechtliche Verfahren würden laut Bischof Ackermann ebenfalls eröffnet,[388] diese seien aber nicht dem staatlichen Prozess vorgeordnet.[388] Außerdem sollen mit den Leitlinien auch „Handlungen unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit, die im pastoralen oder erzieherischen sowie im betreuenden oder pflegerischen Umgang mit Kindern und Jugendlichen eine Grenzüberschreitung darstellen“, geahndet werden. Damit gehen die Leitlinien über das deutsche Strafrecht hinaus und beziehen auch die an der christlichen Moral orientierte Tatbestandsfassung des kirchlichen Strafrechts mit ein.[389]

In der Frage der Prävention wird für haupt- und nebenberufliche kirchliche Mitarbeiter ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis verlangt,[390] wenn die Sorge vorliege, „dass bei einer Person Tendenzen zu sexuellem Fehlverhalten vorliegen, werde eine forensisch-psychiatrische Begutachtung angeordnet“.[384] Der Bereich der Aus- und Fortbildung enthält „die offene Auseinandersetzung mit Fragen der Sexualität, vermittelt Kenntnisse über sexuelle Störungen und gibt Hilfen für den Umgang mit der eigenen Sexualität“.[384] Die Aus- und Fortbilder haben Sorge zu tragen, dass Personen mit auffälligem Verhalten auf Schwierigkeiten angesprochen und Hilfen angeboten werden. Zudem werden für die Verantwortlichen für Aus- und Fortbildungen und für die Ansprechpartner der Diözesen regelmäßige Fortbildungen in der Missbrauchsproblematik eingerichtet.[384] Im Gegensatz zur ersten Version aus dem Jahr 2002 gelten die Leitlinien auch für ehrenamtliche Mitarbeiter.[386]

Nachdem er selbst wegen der Weiterbeschäftigung übergriffiger Geistlicher in die Kritik geraten war (siehe Bistum Trier), sprach sich Bischof Stephan Ackermann als Missbrauchsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz bei der Heilig-Rock-Wallfahrt 2012 in Trier für eine Verschärfung der Leitlinien im Rahmen der anstehenden Evaluation aus. Vor allem möchte er den Passus ändern, der es verurteilten Tätern zwar verbietet, im Kinder- und Jugendbereich zu arbeiten, jedoch eine Beschäftigung im Seelsorgebereich bei Vorlage eines positiven Gutachtens ermöglicht. Gegenüber dem Trierischen Volksfreund gab Ackermann an, dass die gegenwärtige Praxis die betroffenen Bereiche diskreditiere und die dort arbeitenden Seelsorger einem Generalverdacht aussetze.[391]

Im September 2013 stellte die Deutsche Bischofskonferenz die erneut überarbeiteten Leitlinien vor. Demnach sollen Kleriker nach sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen nicht mehr in den Seelsorgedienst zurückkehren, wenn „dieser Dienst eine Gefahr für Minderjährige oder erwachsene Schutzbefohlene darstellt oder ein Ärgernis hervorruft“. Im Gegensatz zur katholischen Kirche in den Vereinigten Staaten lehnt die Bischofskonferenz ein generelles Beschäftigungsverbot für verurteilte Sexualstraftäter aber ab. Missbrauchsopfer sollen künftig zur Erstattung von Strafanzeigen ermutigt werden.[392]

Prävention

Am 23. September 2010 wurde im Zuge der Herbstvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz ein Katalog von Präventionsmaßnahmen vorgestellt, der in allen katholischen Einrichtungen in Deutschland umgesetzt werden soll.[393] Danach muss jedes der 27 Bistümer eine Stelle einrichten, die sich um Präventionsfragen kümmert. Für haupt- und nebenamtliche Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit wird ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis gefordert, die Ehrenamtlichen sollen eine Selbstverpflichtungserklärung unterschreiben. Außerdem stellte der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz Stephan Ackermann das Internetportal praevention-kirche.dbk.de vor. Durch dieses sollen Eltern und Bürger, die Verantwortung für Kinder und Jugendliche tragen, über Prävention informiert werden und sich miteinander vernetzen können.[394] Im Dezember 2010 wurde schließlich eine umfangreiche Broschüre zur Prävention von Missbrauch für alle Bistümer herausgegeben. Der Vorsitzende der Kommission für Erziehung und Schule der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Hans-Josef Becker, rief die Verantwortlichen zu einer „systematischen Prävention“ auf.[395]

Seitens der Leiterin des Büros für sexuellen Missbrauch im kirchlichen Bereich, Bettina Janssen, wurde darauf hingewiesen, dass die römisch-katholische Kirche in Deutschland bezüglich der präventiven Maßnahmen nicht bei Null angefangen habe. Zahlreiche Präventionsmaßnahmen seien auch in der Vergangenheit schon von den betroffenen Verbänden beschlossen und umgesetzt worden. Janssen verwies dazu auf den Bund der Deutschen Katholischen Jugend oder den Deutschen Caritasverband.[396]

Ein ähnlicher Kurs wird auch in den einzelnen Bistümern, wie etwa dem Erzbistum München und Freising, verfolgt. So wurde dort bereits eine Projektstelle „Prävention gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ eingerichtet, die am Schulpastoralen Zentrum Traunstein angesiedelt ist. Tätig ist dort eine Psychologin. Mit der Projektstelle, die Kinder, Jugendliche, Eltern und Lehrer informiert und berät, möchte das Erzbistum dazu beitragen, sexuellen Missbrauch zu verhindern. Die Projekt-Stelle ist zunächst auf ein Jahr befristet, bis dahin soll die vom Kardinal Reinhard Marx eingesetzte Kommission „Prävention“ ein Gesamtkonzept für die Erzdiözese erarbeiten. Noch im Schuljahr 2010/2011 sollten alle Religionslehrer im Kirchendienst zum Thema Missbrauchsprävention fortgebildet werden. Insgesamt rund 600 kirchliche Lehrer und Lehrerinnen, die in der Diözese Religion unterrichten, müssen in den kommenden Monaten an dieser Pflichtfortbildung teilnehmen.[397] In Ergänzung will das Erzbistum ein „Zentrum für Kinder und Jugendschutz“ einrichten. Träger soll die Päpstliche Universität Gregoriana sein. Die wissenschaftliche Unterstützung soll durch das Ulmer Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie erfolgen.[398] 2012 wurde berichtet, dass die Projektstelle „Prävention gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ im Zuge der Reformen in den bayerischen Bistümern wieder geschlossen werden soll.[399]

Auch das Bistum Osnabrück will eine „Koordinationsstelle zur Prävention von sexuellem Missbrauch“ einrichten.[400] Das Bistum Osnabrück verpflichtete außerdem alle hauptamtlichen Beschäftigten zur Teilnahme an Schulungen zur frühzeitigen Erkennung von und Reaktion auf mögliche Missbrauchsfälle. Nach Aussage des Bistums sollen so auch potentielle Täter durch die erhöhte Gefahr der Entdeckung abgeschreckt werden.[401]

Maßnahmen gegen sexuellen Missbrauch werden seit Bekanntwerden der Missbrauchsfälle auch in vielen Gemeinden umgesetzt. Die katholische Kirche im Kreis Mettmann reagierte beispielsweise mit einer verpflichtenden Weiterbildung der Seelsorger durch die Kinder- und Jugendpsychiatrie des Landschaftsverbandes Rheinland in Düsseldorf. Diese wurde ergänzt durch verpflichtende Unterweisungen der Erzieher und Erzieherinnen katholischer Kindertagesstätten im ganzen Kreis. Kreisdechant und Pastoralreferent Detlef Tappen legte dazu auch einen Ratgeber vor, der behandelt, wie man sexuellen Missbrauch erkennt und wo Eltern und Kinder Hilfe finden.[402]

Die „Elternbriefe“ veröffentlichten im September 2010 eine Sonderausgabe zu sexuellem Missbrauch, um Eltern über den Umgang mit Verdachtsmomenten und dergleichen zu informieren.[403]

Gesprächsmöglichkeiten für Missbrauchsopfer

Mehrere Bischöfe trafen sich persönlich mit Missbrauchsopfern. Zu nennen sind hier beispielsweise der Missbrauchsbeauftragte Stephan Ackermann[404] und der Erzbischof von München und Freising, Kardinal Reinhard Marx[405] oder auch der Paderborner Erzbischof Hans-Josef Becker.[219] In anderen Bistümern, wie zum Beispiel in Speyer, trafen sich Vertreter des Bistums, wie der Generalvikar, mit Missbrauchsopfern.[406] Im Bistum Rottenburg-Stuttgart hat jedes Missbrauchsopfer die Möglichkeit zu einem persönlichen Gespräch mit Bischof Gebhard Fürst.[335] Mehrere Missbrauchsopfer haben von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch gemacht.[262]

Während des Papstbesuches in Deutschland 2011 kam es zu einem Treffen von Papst Benedikt XVI. mit fünf Missbrauchsopfern in Erfurt.[407][408][409]

Fürbitten

Am 31. März 2010 wurde der Vorschlag Bischof Ackermanns bekannt gemacht, im Rahmen der traditionellen Großen Fürbitten der Karfreitagsliturgie eine Bitte für die Missbrauchsopfer einzufügen. Die Fürbitte enthält drei Teilbitten: eine erste Bitte „für die Kinder und Jugendlichen, denen inmitten des Volkes Gottes, in der Gemeinschaft der Kirche, großes Unrecht angetan wurde, die missbraucht und an Leib und Seele verletzt wurden; … Sei mit deiner Liebe, deinem Trost und deiner Kraft allen nahe, denen großes Unrecht geschehen ist und die tiefe seelische Verletzungen erlitten haben; richte sie auf, heile ihre Wunden und stärke ihren Glauben“; eine zweite Bitte für „diejenigen, die schuldig geworden sind und sich schwer versündigt haben an jungen Menschen, die ihrer Sorge und Obhut anvertraut waren. … den Schuldigen aber gib Einsicht und Reue, die Bereitschaft zur Umkehr und den festen Willen, vergangene Untaten gut zu machen“; eine dritte Bitte um den Beistand des Heiligen Geistes für alle Christen, damit sie „auf dem Weg deiner Gebote bleiben, dem Bösen widerstehen und entschiedener das Gute tun.“ Bischof Ackermann hat dazu alle Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz eingeladen, diese Fürbitte für ihre Bistümer zu übernehmen.[410] 21 von 27 Bistümern haben diesen Vorschlag unverändert an ihre Priester für die Gottesdienste weitergegeben. In sechs Bistümern wurden entweder eigene Texte verwendet (Augsburg, Essen, Würzburg), eigene Fürbitten an den Osterfeiertagen empfohlen (Regensburg)[411] oder darauf verzichtet, weil schon eigene Gebetsinitiativen in der Karwoche stattgefunden hatten (Mainz, Rottenburg-Stuttgart).[412]

Entschädigungen

Die Debatte über Entschädigungszahlungen gestaltete sich innerkirchlich kontrovers. So äußerte der Erzbischof von München-Freising, Reinhard Marx, dass die Kirche den Opfern zu helfen habe, auch finanziell. Der Bischof von Regensburg, Gerhard Ludwig Müller, lehnte pauschale Entschädigungen ab, da diese wieder als „Schweigegeld“ verstanden werden könnten. Auch der Würzburger Bischof Friedhelm Hofmann äußerte sich in diese Richtung und plädierte daher dafür, Entschädigungen als finanzielle Zuwendungen sachbezogen zu gestalten. Dies würde beispielsweise bedeuten, die Therapiekosten eines Missbrauchsopfers zu übernehmen.[413] Seitens des Missbrauchsbeauftragten der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Stephan Ackermann, wurde darauf hingewiesen, dass die Schuld für Missbrauch beim Täter liege und somit auch dieser in Regress zu nehmen sei.[414]

Über die Forderungen der Opfer führte Ministerin Bergmann im August 2010 aus: „Die Botschaft ist klar: Rund die Hälfte der Betroffenen will eine Entschädigung, manche möchten die Kosten für Therapien erstattet sehen, andere wünschen sich eine Rente. Alle bitten darum, dabei nicht abermals ihr Schicksal rechtfertigen zu müssen. Sie fürchten neue Traumatisierung.“[415]

Auf der Herbstvollversammlung 2010 hatten sich die Bischöfe auch zur Frage der Entschädigung von Opfern beraten. Sie beschlossen dazu, dass das Leid der Opfer auch finanziell anerkannt werden müsse. Dazu wurde ein individuelles Entschädigungsmodell beschlossen, nachdem zunächst der Täter in die Pflicht genommen werden soll. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Täters wolle dann die römisch-katholische Kirche als Institution die Entschädigung übernehmen.

Ackermann erklärte, dass die römisch-katholische Kirche „sich Entschädigungsforderungen nicht verschließen“ werde.[416] Vorerst wurde jedoch auf die Arbeit des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch der Bundesregierung verwiesen. Konkrete Regelungen zur Entschädigungen von Opfern möchte die Deutsche Bischofskonferenz demnach erst diskutieren, wenn die dortigen Beratungen abgeschlossen sind.[417]

In der Folge beschloss die Herbstvollversammlung der deutschen Bischöfe 2010 eine erste Orientierungsmaßgabe für einen ausgearbeiteten Entschädigungsvorschlag, der schließlich bei der Frühjahrsvollversammlung der deutschen Bischöfe 2011 vorgelegt wurde. Danach soll es nach einer Einzelfallprüfung eine Entschädigung in Höhe von bis zu 5000 Euro (in Einzelfällen auch mehr) kombiniert mit weiteren Hilfsmaßnahmen wie beispielsweise der Übernahme von Therapiekosten geben.

Nach Medienberichten vom September 2010 wollen sich die Bischöfe an üblicherweise von Gerichten verhängten Entschädigungen von 5.000 bis 10.000 Euro je Opfer orientieren. Für die Entschädigungszahlungen an Opfer sexuellen Missbrauchs in der römisch-katholischen Kirche in Deutschland sollen keine Gelder aus dem Kirchensteueraufkommen verwendet werden.[418][419]

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, unterstrich dazu im September 2010, dass es wichtig sei, „gesamtmenschliche Hilfe“ zu leisten. „Es wäre falsch zu sagen, es geht nur um Geld“, weswegen die römisch-katholische Kirche bei Fragen des sexuellen Missbrauchs auch ein großes Gewicht auf die Prävention lege.[420]

Ein Vorschlag für die Entschädigung von Missbrauchsopfern wurde in Deutschland Mitte September 2010 vom Jesuitenorden vorgelegt. Darin boten die Jesuiten jedem Missbrauchsopfer in ihren Einrichtungen eine vierstellige Summe als Entschädigung an. Für diese Zahlungen sollte jedoch kein Geld für soziale Projekte oder aus Spenden verwendet werden, stattdessen sollten die Zahlungen aus den Mitteln für die Brüder selbst geleistet werden. Der oberste Vertreter der Jesuiten in Deutschland, Stefan Kiechle, erklärte dazu: „Wir werden unseren Lebensstil einschränken müssen“. Die Sühne müsse „weh tun“ – „sonst verraten wir unseren Auftrag“.[421]

Claudia Keller wies in der Wochenzeitung Der Tagesspiegel darauf hin, dass es kirchen- und arbeitsrechtlich schwierig ist, einen Priester zur Zahlung einer Entschädigung zu verpflichten. Auch das Kirchenrecht setze für entsprechende Maßnahmen eine Verurteilung vor weltlichen und kirchlichen Gerichten bzw. eine Strafanordnung der Glaubenskongregation voraus. Ohne diese Verurteilungen können die betroffenen Täter nur durch moralischen Druck zur Zahlung bewegt werden. Sollte am Ende eines kirchlichen Verfahrens gar die Höchststrafe der Entfernung aus dem Klerikerstand stehen, hätten die Bistümer erst recht keine Handhabe mehr. Vielmehr müssten sie stattdessen die Entlassenen bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte nachversichern, was bei etwa 30 Dienstjahren etwa 250.000 bis 300.000 Euro bedeute.[422]

Bereits Ende Januar 2011 sickerte durch, dass der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, Stephan Ackermann, nicht mehr an eine erfolgreiche gemeinsame Entschädigungsregelung durch den Runden Tisch Sexueller Missbrauch glaubte und die Bischöfe daher eine eigene Lösung im Rahmen von etwa 1 Million Euro für die bis dato 205 namentlich bekannten Missbrauchsopfer favorisierten.[267] Zur selben Zeit mahnte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger eine „Gesamtlösung in der Entschädigungsfrage“ am Runden Tisch Sexueller Kindesmissbrauch an und sprach sich gegen „einzelfallbezogene Lösungen“ aus.[423]

Ende Februar/Anfang März 2011 stellte Ackermann schließlich den Vorschlag der römisch-katholischen Kirche in Deutschland bezüglich der Entschädigungen von Missbrauchsopfern vor. Danach soll es eine kombinierte Entschädigung aus Geldzahlungen und der Übernahme von Therapiekosten und dergleichen geben.[424]

Offizielle Summen für Geldzahlungen wollte Ackermann nicht nennen, bezeichnete aber 2000 bis 5000 Euro pro Opfer als „nicht abwegig“. In besonders schweren Fällen soll es auch höhere Zahlungen geben. Für die Regelung der Entschädigungen soll ein Gremium bei der Deutschen Bischofskonferenz eingerichtet werden, das die Fälle einzeln prüft. Eine Pauschalentschädigung soll es nicht geben.

Die Übernahme der Entschädigungen wird demnach zunächst durch den Täter und dann durch die konkret verantwortliche Institution erfolgen. Das bedeutet, dass beispielsweise für Missbrauchsopfer im Bistum Trier die Zahlungen vom Bistum Trier übernommen werden.

Das Angebot finanzieller Entschädigung soll für Fälle gelten, in denen wegen Verjährung kein rechtlicher Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld mehr durchgesetzt werden kann. Um Opfer in Fällen, die noch nicht verjährt sind, den Durchlauf des Rechtsweges zu ersparen, sollen vor allem außergerichtliche Einigungen angestrebt werden. Die Richtigkeit der vorgebrachten Behauptungen soll demnach an Eides statt schriftlich erklärt werden. Weitere Belege seien nicht erforderlich.[425]

Der Entschädigungsvorschlag orientiere sich insgesamt am kurz zuvor beschlossenen Entschädigungsrahmen für ehemalige Heimkinder (etwa 2000 bis 4000 Euro pro Opfer).

Der neue Sonderermittler Hans-Joachim Jentsch erklärte am 17. Februar 2011, das Kloster Ettal werde aus Eigenvermögen einen Entschädigungsfonds von mindestens 500.000 Euro für die Opfer von Sexualstraftaten einrichten.[426]

Die angebotenen Entschädigungen wurden von Opfern jedoch als viel zu niedrig kritisiert.[268] Norbert Denef, Sprecher von netzwerkB, erklärte, die „Entschädigung der Opfer sexualisierter Gewalt darf kein barmherziges Almosen sein.“[427] Denef führte im März 2011 aus:[428] „Zu den Folgen muss man auch rechnen, wie sich das Leben und der berufliche Werdegang hätte entwickeln können, wenn sie kein Trauma durchlitten hätten. (…) Eine Entschädigung in Deutschland muss unbedingt an internationale Maßstäbe wie in den USA angepasst werden.“ Matthias Katsch vom Eckigen Tisch sprach von einer Unverschämtheit.

Roswitha Müller-Piepenkötter vom Weißen Ring meinte, dass dieses Angebot wie eine Verhöhnung wirken müsse. Der Vorsitzende der Kinderhilfe, Georg Ehrmann, empfand das Angebot ebenfalls als unbefriedigend, kritisierte jedoch den politischen Stillstand am Runden Tisch Sexueller Missbrauch als eigentlichen Skandal.

Die katholische Kirche ist laut Domradio bisher die einzige Organisation, die dort einen Vorschlag vorgelegt hat. Ingrid Fischbach, stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, begrüßte hingegen das Angebot der katholischen Kirche. Diese signalisiere mit diesem Angebot, dass sie Verantwortung übernehme.[429] Gegen die Kritik an den Entschädigungen wandte sich auch der Mainzer Kardinal Karl Lehmann. Er empfand es als traurig, wenn das Angebot einfach als „schäbig“ bezeichnet würde und kritisierte insbesondere die ausschließliche Fixierung der Kritik auf die Höhe von Geldsummen. Er hoffte, dass Opfer sexuellen Missbrauchs den kirchlichen Hilfsplan, der nicht nur aus der Zahlung von Geld bestehe, als „ernsthafte und aufrichtige Geste“ annehmen könnten.[430] Wolfgang Thielmann wies darauf hin, dass sich die Höhe der Entschädigung auch nach den Holocaustüberlebenden zustehenden Beträgen gerichtet habe und man nicht über diese hinausgehen wollte.[431]

Nach Recherchen des Bayerischen Rundfunks haben bis Juli 2011 nur wenige Missbrauchsopfer eine Entschädigung beantragt. Der Bayerische Rundfunk bezog sich dabei auf Angaben des Missbrauchsbeauftragten des Bistums Würzburg, Klaus Laubenthal. Von 40 bekannten Personen hätten nur acht eine Entschädigung beantragt. Auch in anderen bayerischen Bistümern seien die Zahlen unerwartet niedrig. Die Deutsche Bischofskonferenz hielt es allerdings für verfrüht, bereits Bilanz zu ziehen.[432]

Bei der Deutschen Bischofskonferenz gingen bis Ende Juli 2011 insgesamt 579 Anträge auf Entschädigung ein. In 560 Fällen wurde die Zahlung empfohlen.[61]

Beim Kloster Ettal haben etwa 70 von 100 Opfern eine Entschädigung beantragt. Beim Jesuitenorden erfolgte ein Antrag von 65 Opfern aus einer Gesamtzahl von etwa 200. Robert Köhler, Vertreter der Missbrauchsopfer von Ettal, nannte als Gründe für die Nichtbeantragung von Entschädigungen eine immer noch hohe Schamgrenze, die Angst vor Retraumatisierung und den als kompliziert empfundenen Antragsweg.[433] Bis Anfang 2012 hatte sich die Zahl der Entschädigungsanträge bei den Bistümern auf 950 erhöht.[434]

Im Februar 2012 wurde bekannt, dass im Bistum Regensburg in Form von wortgleichen Serienbriefen eine Entschädigung verweigert wird.[435] Die Offenlegung der Anzahl der dort gestellten bzw. bewilligten Anträge auf Entschädigung verweigerte das Bistum Regensburg wiederholt.[436]

Kirchenaustritte

Im März 2010 wurde ein signifikanter Anstieg der Kirchenaustritte beobachtet, bei dem man einen Zusammenhang mit den Missbrauchsskandalen vermutete. Quellen für diese Beobachtung waren Standesämter[437] und eine Umfrage von Forsa.[438] Nach einer Austrittswelle im März und April 2010 fielen die Zahlen in den meisten deutschen Bistümern bis zum Herbst wieder. Nach ersten Stichproben hatten vor allem 40- bis 60-Jährige den Austritt vollzogen.[334]

Insgesamt stiegen die Austrittszahlen auf 180.000 gegenüber etwa 120.000 im Jahre 2009.[439]

Österreich

Rechtliche Lage

Das österreichische Strafgesetzbuch behandelt sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in den Paragraphen § 206–208a. Die genauen rechtlichen Bestimmungen sind in den Artikeln Sexueller Missbrauch von Unmündigen und Sexueller Missbrauch von Jugendlichen zu finden.

Verjährung

Die Verjährungsfrist für die meisten betroffenen Straftaten beginnt in Österreich erst mit Vollendung des 28. Lebensjahres des Opfers zu laufen. Diese Regelung gilt seit Juni 2009, bereits zuvor verjährte Straftaten sind davon also nicht betroffen.[440]

Bei einem schweren Missbrauch an einem Unmündigen mit Geschlechtsverkehr mit körperlichen oder seelischen Verletzungsfolgen ist Haft von fünf bis 15 Jahren möglich, was eine Verjährungsfrist von 20 Jahren nach sich zieht. Der Täter könnte also in diesem Falle strafrechtlich verfolgt werden, bis das Opfer 48 Jahre alt ist. Bei sexuellem Missbrauch mit Geschlechtsverkehr (aber ohne Verletzungen) startet die Verjährung aufgrund der Strafdrohung von ein bis zehn Jahren nach zehn, bei sexuellem Missbrauch ohne Geschlechtsverkehr aufgrund der Strafdrohung von sechs Monaten bis fünf Jahren nach fünf Jahren.[441]

Entwicklung in Österreich

Fälle in der Nachkriegszeit

Der österreichische Priester Joseph Seidnitzer, Gründer der späteren Familie Mariens, wurde in seinem Heimatland insgesamt dreimal rechtskräftig wegen verschiedener Sexualdelikte verurteilt: 1954 zu acht Monaten schweren Kerkers in der Steiermark, 1958 in Innsbruck zu einem Jahr verschärften schweren Kerkers und 1960, wegen sexueller Übergriffe im Schweizer Interlaken, wiederum in Innsbruck zu 14 Monaten Haft, nachdem er sich durch Flucht der Vollstreckung des zweiten Urteils zeitweilig entzogen hatte. 1991 wurde er auf Betreiben des Bischofs Paul Hnilica innerkirchlich rehabilitiert, seine Gemeinschaft wurde 1995 kirchlich anerkannt.[442][443]

Entwicklung seit der Affäre Groër

Der Erzbischof von Wien, Hans Hermann Groër, trat im April 1995 zurück, nachdem Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen gegen ihn erhoben wurden. Die Vorwürfe wurden im Februar 1998 kirchlich als zutreffend bestätigt.[444]

Im Jahr 2004 wurden auf dem Computer eines 27-jährigen Priesterschülers im Seminar des Bistums St. Pölten zahlreiche kinderpornografische Dateien entdeckt, der Besitzer Piotr Zarlinski verübte einen Suizidversuch und wurde zu einer halbjährigen Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt. Der für das Priesterseminar verantwortliche Bischof Kurt Krenn lehnte trotz öffentlichen Drucks einen Rücktritt vorerst noch ab.[445][446]

Nach Aussagen von Kardinal Christoph Schönborn im Jahre 2010 wollte Josef Ratzinger 1995 eine kirchliche Untersuchungskommission zur Aufklärung der Affäre einsetzen, konnte sich damit aber innerhalb der Kurie nicht durchsetzen. Vor allem Kardinal Angelo Sodano soll damals ein entschiedener Gegner dieses Vorhabens gewesen sein und die Aufklärung der Affäre behindert haben.[447]

Im Jahr 2003/2004 führte das dramatische Hör- und Kammerspiel Die Beichte von Felix Mitterer kurzzeitig zu Diskussionen über den sexuellen Missbrauch von Kindern in Obhut der Kirche. Das Stück wurde mit dem ORF-Hörspielpreis und dem Prix Italia ausgezeichnet.

Entwicklung seit 2010

Am 8. März 2010 bot Erzabt Bruno Becker des Klosters St. Peter in Salzburg dem Vorsitzenden der Benediktinerklöster in Österreich, Abtpräses Christian Haidinger vom Kloster Altenburg, seinen Rücktritt an, nachdem er eingestanden hatte, dass er 1969 in Grödig einen Buben missbraucht hatte. Becker bot dem Opfer im November 2009 5.000 Euro an. Der Erzbischof von Salzburg, Alois Kothgasser, sagte, es sei ein Angebot von Schmerzensgeld gewesen. Beckers Rücktritt wurde am 2. April 2010 angenommen.[448] Dasselbe Opfer berichtete, von zwei weiteren Mönchen sechs Jahre lang sexuell missbraucht worden zu sein und berichtete von Übergriffen auch gegenüber weiteren Jugendlichen. Einer der beiden Haupttäter sei Mitte der 1970er Jahre aus dem Orden ausgetreten, der zweite habe in der Pfarrseelsorge gearbeitet. Laut Staatsanwaltschaft Salzburg wurden beide im Jahr 2005 als Sextouristen in Marokko festgenommen und wegen sexuellen Missbrauchs an minderjährigen Marokkanern verurteilt.[449][450]

In Österreich rückte Anfang 2010 kirchlicher Missbrauch in den Fokus der Medien. Bis März 2010 wurden fünf Fälle sexuellen Missbrauchs in der römisch-katholischen Kirche in Österreich bekannt; laut Erzdiözese Wien gab es 2009 zudem 17 weitere Verdachtsfälle. Die Vorwürfe sexuellen Missbrauchs betrafen unter anderem das Internat eines Privatgymnasiums des Bregenzer Zisterzienser-Klosters Mehrerau in den 1980er Jahren.[451] Der Pater, der damals wegen Missbrauchs suspendiert und von der Schule entfernt worden war, sei für weitere Missbrauchsfälle verantwortlich. Ein 2004 gegen ihn angestrengtes Verfahren wurde wegen Verjährung eingestellt.[452]

Seit 11. März 2010 wird ein Fall diskutiert, bei dem die Diözese Graz-Seckau und der Vatikan Missbrauchsfälle vertuscht haben sollen, die in den achtziger Jahren von einem Pfarrer begangen worden sein sollen. Nach ersten konkreten Vorwürfen Ende der 1990er Jahre und einer einjährigen Beurlaubung wurde der Pfarrer von Bischof Johann Weber lediglich versetzt, nachdem die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen in zwei Fällen wegen Beweismangels und Verjährung eingestellt hatte. Drei Jahre nach den ersten Ermittlungen wurde der Pfarrer erneut verdächtigt, mindestens 13 Jungen im Alter von 5 bis 18 Jahren wiederholt und schwer sexuell missbraucht zu haben. Das Verfahren wurde abermals wegen Verjährung eingestellt. Nach weiteren Interventionen von Opfern stellte der neue Bischof Egon Kapellari den Pfarrer vom Dienst frei und leitete mit Zustimmung der römischen Glaubenskongregation das erste Kirchengerichtssverfahren wegen Missbrauchs in Österreich ein. Der Pfarrer wurde schuldig gesprochen. Obwohl sich der Verfahrensleiter des Erzbischöflichen Metropolitan- und Diözesangerichts in Salzburg wegen der Verjährung im Vorhinein abgesichert hatte, hob die Glaubenskongregation 2006 das Urteil wegen Verjährung der Tatbestände wieder auf.[453]

Im März 2010 machte das Stift Kremsmünster Schlagzeilen mit Berichten über Missbrauchsfälle im Stiftsgymnasium Kremsmünster in den 1970er- bis in die 1990er-Jahre. Insgesamt meldeten sich über 40 Opfer bei den kirchlichen Kommissionen und der Staatsanwaltschaft. Gegen drei Patres gab es Vorwürfe wegen sexuellen Missbrauchs; weitere acht Patres, Lehrer und Erzieher wurden der körperlichen und seelischen Misshandlung bezichtigt. Die Staatsanwaltschaft stellte zehn von elf Verfahren als strafrechtlich nicht relevant oder verjährt ein.[454] Der frühere Konviktsdirektor P. Alfons Mandorfer wurde im April 2012 in den Laienstand zurückversetzt und im Juli 2013 vom Landesgericht Steyr u. a. wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen vorerst nicht rechtskräftig zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Die Taten hatte der Pater in den Jahren 1973 bis 1993 an insgesamt 24 Zöglingen begangen.[455] Gegen zwei weitere Patres des Klosters wurden im Jahr 2013 zwei kirchenrechtliche Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs abgeschlossen, wobei P. Benedikt Pitschmann mit nicht näher definierten internen Auflagen sanktioniert wurde, und P. Petrus Schuster in der Folge sein Diakonat im Zeitraum von fünf Jahren nicht ausüben darf.[456] Die Stiftsleitung ließ im Mai 2011 dort zur Aufarbeitung der Missbrauchsaffäre das Stück Die Beichte von Felix Mitterer aufführen.[457] Das Stift zahlte über die sogenannte Klasnic-Kommission bisher rund 700.000 Euro an die rund 45 Opfer.[455] Im März 2013 wurde das 'Institut für Praxisforschung und Projektberatung' München mit der wissenschaftlichen Untersuchung der organisatorisch-strukturellen Hintergründe der Missbrauchsfälle beauftragt.[458]

Bei Vorlage eines Zwischenberichtes im November 2010 hatten sich seit Januar etwa 1.142 Menschen an die kirchlichen Ombudsstellen gewandt. Bei 511 Personen hat sich der Verdacht des sexuellen Missbrauchs erhärtet. 106 Anzeigen wurden bei der Polizei gestellt. Etwa 50 % der Fälle lagen mehr als 40 Jahre zurück.[459]

Schwere Vorwürfe erhob eine 47-jährige Frau namens Susanne P. im März 2011 gegen den Salzburger Domprediger und ehemaligen katholischen Hochschulprofessor Peter Hofer. Die Frau warf Hofer vor, sie zwischen dem 16. und 22. Lebensjahr (1980–1986) hunderte Male vergewaltigt zu haben. Hofer widersprach dieser Darstellung und gestand eine einjährige freiwillige sexuelle Beziehung zu Susanne P. nach Erreichen der Volljährigkeit ab 1985 ein. Damals war er Pfarrer in Nonntal. Alle weiteren Vorwürfe wies er als „erfunden“ zurück.[460]

Die Erzdiözese Salzburg lehnte eine Entschädigung ab und riet ihr, den Rechtsweg zu beschreiten. Psychologische Gutachten konnten den Fall nicht eindeutig klären. 2008 wandte sich Susanne P. an die Wiener Ombudstelle für sexuellen Missbrauch. 2010 erkannte schließlich die Klasnic-Kommission Susanne P.s Fall an und beschloss eine Entschädigung. Der Fall wurde an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Die Plattform Betroffene kirchlicher Gewalt bezeichnete die Zahlungen der Klasnic-Kommission als „Schweigegeld“. Dem widersprach jedoch das Opfer Susanne P. Seit Juli 2010 wurden zwei Anzeigen durch die Staatsanwaltschaft Salzburg wegen Verjährung zurückgewiesen.[461][462]

Am 11. März 2011 legte Hofer alle seine Ämter nieder; die Erzdiözese Salzburg leitete ein kirchenrechtliches Verfahren ein. Hofer bestritt weiterhin die gegen ihn erhobenen Vorwürfe.[463] Eine besonders scharfe Kritik zum Verhalten von Peter Hofer veröffentlichte Cornelius Hell in der Zeitung Die Presse in Form eines offenen Briefes.[464] Das kirchenrechtliche Verfahren gegen Hofer wurde im Februar 2012 mangels Beweisen für die Missbrauchsvorwürfe eingestellt.[465]

Im Oktober 2011 beschuldigte eine Frau Nonnen des von Benediktinerinnen geführten Kinderheimes in Martinsbühel (bei Zirl), dort Mädchen sexuell missbraucht zu haben.[466]

Nach Vorwürfen der aus der Geistlichen Familie „Das Werk“ (FSO) ausgetretenen Doris Wagner, sie in der Beichte sexuell belästigt zu haben, trat FSO-Mitglied Hermann Geißler im Januar 2019 als leitender Mitarbeiter der Glaubenskongregation zurück. Er gab an, Wagners Anschuldigungen seien unberechtigt.[467][468] Ein Gespräch zu diesem und anderen Missbrauchsfällen zwischen Kardinal Schönborn und Doris Wagner wurde dokumentiert.[469]

Kirchliche Reaktionen und Maßnahmen

Die Auswirkungen der Affäre Groër führten 1996 zur Gründung einer Ombudsstelle der Erzdiözese Wien für Opfer sexuellen Missbrauchs in der Kirche.[380] Deren Leiter war anfangs Helmut Schüller, der selber Schüler bei Groër war und zunächst die Vorwürfe nicht glaubte. In seiner Amtszeit formulierte er Regeln für den Umgang mit sexuellem Missbrauch in der Kirche, die aber im Sinne einer gesamtösterreichischen kirchlichen Vorgangsweise nicht umgesetzt wurden. 2005 gab Schüller diese Funktion zurück, weil sein Ziel immer gewesen sei, dass ein Nicht-Priester die Ombudsstelle leite. Laut eigener Aussage sei seine Ernüchterung bezüglich der Realität der Kirche in diesen Jahren größer geworden.[470] Am 28. Februar 2010 äußerte er in einem Interview mit dem Vorarlberger Kirchenblatt Zweifel, ob die Ombudsstellen auch überall von den Verantwortlichen offensiv gewollt sind, und forderte klare und einheitliche gesamteuropäische Regeln wie in Deutschland durch die Bischofs- und die Ordensobernkonferenz.[471] Von 2005 bis Ende 2008 leitete der Wiener Kinder- und Jugendpsychiater Max Friedrich und seit Anfang 2009 der psychiatrische Facharzt und Hochschullehrer Johannes Wancata die Ombudsstelle.[472]

In Wien räumte Kardinal Christoph Schönborn Fehler der Kirche ein: „Leider wurden in der Vergangenheit zu Unrecht in der Kirche die Täter oft mehr geschützt als die Opfer.“[228]

Als Zeichen gegenüber den Opfern zelebrierte Schönborn Ende März 2010 einen Bußgottesdienst im Wiener Stephansdom. Der Bußgottesdienst wurde unter Beteiligung der Gruppe Wir sind Kirche und einzelner Missbrauchsopfer veranstaltet. Schönborn erklärte im Gottesdienst: „Wir, Gottes Volk, seine Kirche, tragen miteinander an dieser Schuld“. Schönborn dankte auch den Opfern, dass diese das Schweigen gebrochen hätten.[473]

Am 3. März 2010 räumte der Generalvikar des Erzbistums Wien Fehler der römisch-katholischen Kirche in Österreich im Umgang mit Missbrauchstätern ein, die zumindest bis 2001 in der Hoffnung, dass es sich um einmalige Taten handle, einfach nur versetzt worden seien.[474] Die österreichischen Bischöfe bestätigten diese Einschätzung bei ihrer Frühlingsvollversammlung in St. Pölten und versprachen, neue Maßnahmen gegen Missbrauch zu ergreifen.[475]

Unter anderem wurde eine österreichweit einheitliche Regelung in Auftrag gegeben, eine österreichweite Vernetzung und Zusammenarbeit der diözesanen Ombudsstellen und die offizielle Einbindung der Männer- und Frauenorden in deren Arbeit sowie eine verstärkte Aus- und Fortbildung der kirchlichen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter beschlossen. Eine Projektgruppe sollte dafür bis Juni 2010 ein detailliertes Gesamtkonzept entwerfen.[476]

Zur Opferbeauftragten wurde im März 2010 Waltraud Klasnic bestimmt.[477]

Mitte Dezember 2010 zog der Klagenfurter Bischof Alois Schwarz Bilanz über das Jahr 2010: „Es gab konsequente Aufarbeitung, ehrliche Entschuldigung und Angebot von Hilfe“. Nach Ansicht von Schwarz sei ein neues Verständnis gewachsen, wie sich die Kirche „dieser dunklen Seite“ stelle. Sie lerne, „hoffentlich zusammen mit der Gesellschaft“, auf verfehlte Beziehungen genauer hinzuschauen. „Da wäre es gut, wenn auch die Gesellschaft darauf ein so waches Auge hätte wie die Kirche“, meinte Bischof Schwarz.[478]

Die österreichischen Diözesen zogen ihre Schlüsse aus den bekanntgewordenen Missbrauchsfällen und passten ihre Maßnahmen und Strukturen entsprechend an. Die Diözese Innsbruck besetzt beispielsweise ihre Ombudsstelle in Zukunft nicht mehr mit hauptamtlichen Diözesanmitarbeitern, sondern mit unabhängigen Experten. Außerdem wurde eine Stabsstelle „Kinder- und Jugendschutz“ eingerichtet.[479]

Michael Tfirst war von Schönborns Amtsvorgänger, Hans Hermann Groër, missbraucht worden[480] und erhielt eine Entschädigung in Höhe von 3700 Euro gegen die zu unterzeichnende Verpflichtung, „diese von ihm geschilderten Vorkommnisse auch nicht Dritten gegenüber oder in einer für Dritten wahrnehmbarer Weise zu erwähnen, insbesondere zu veröffentlichen.“ Trotz seiner Vorwürfe gegenüber Kardinal Schönborn bescheinigt Tfirst diesem, mit der Einrichtung der Klasnic-Kommission einen „mutigen Schritt“ gesetzt zu haben. Tfirst hat demnach den Eindruck, dass „mit dieser Kommission uns Kirchenopfern wirklich geholfen werden soll“.[481]

Ein Jahr nach Einsetzung der Klasnic-Kommission wurde im April 2011 eine erste Bilanz gezogen: Im vergangenen Jahr gab es demnach 909 Meldungen von vorgeblichen Opfern von Missbrauch im kirchlichen Bereich. 837 Schilderungen wurden von der Kommission als plausibel bewertet. Die Kommission fasste weiterhin insgesamt 199 Beschlüsse, davon 192 Entschädigungsbeschlüsse und sieben Ablehnungen. Drei Viertel der von sexuellem Missbrauch im kirchlichen Bereich Betroffenen waren Männer. Die meisten Fälle, etwa 20 %, verorteten sich in Oberösterreich, danach folgten Wien und Tirol. Zu fünf kirchlichen Einrichtungen wurden Sachverhaltsdarstellungen an die Staatsanwaltschaft übermittelt. Kritisch wurde bei Vorstellung des Jahresberichtes angemerkt, dass es zwar die Opferschutzkommission im Bereich der römisch-katholischen Kirche gibt, ähnliche Einrichtungen in anderen Bereichen jedoch noch nicht eingerichtet worden seien. Hierzu wurde eine stärkere staatliche Koordinierung für alle Gesellschaftsbereiche gefordert. Für den kirchlichen Bereich mahnte die Kommission vor allem eine verbesserte Auswahl bei den Priesteramtskandidaten an. Neben den von der Kommission erfassten Fällen sollen derzeit noch 200 weitere Fälle bei Anwälten zur eigenständigen Klage durch die Opfer liegen.[482] Im Dezember 2012 verkündete die Kommission, bis Ende des Jahres den Großteil aller Missbrauchsfälle aufgearbeitet zu haben.[483]

Bei den kirchlichen Ombudstellen hatten sich bis zum Frühjahr 2011 499 Personen als Opfer von Übergriffen gemeldet. 125 Fälle wurden zur Anzeige gebracht. Bei 22 Fällen ist eine strafrechtliche Relevanz wahrscheinlich. Über die Hälfte der Fälle bezog sich auf den Zeitraum vor 1970. 42 % der Fälle geschahen von 1971 bis 1992.[484]

Als Folge der kirchlichen Maßnahmen richteten auch viele österreichische Bundesländer staatliche Opferschutzstellen ein. Den Anfang machte Tirol im August 2010. Staatlicherseits sind Fragen der Zuständigkeiten und auch der Entschädigung jedoch nach wie vor ungeklärt und variieren von Land zu Land.[485]

Die Arbeit der Klasnic-Kommission wurde im April 2012 durch die „Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt“ abermals heftig kritisiert. Noch immer seien rund 40 beschuldigte Priester im Amt. Der grüne Justizsprecher Albert Steinhauser forderte in diesem Zusammenhang abermals eine staatliche Anlaufstelle für Missbrauchsopfer.[486]

Die Diözese Innsbruck entwickelte seit 2011 ein Maßnahmenpaket gegen sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in kirchlichen Einrichtungen. Dazu wurde am 1. April 2011 eine Stabsstelle „Kinder- und Jugendschutz“ gegründet, die die konkreten Maßnahmen erarbeitete. Dazu gehören ein von allen Mitarbeitern zu unterzeichnender Ehrenkodex sowie präventive Bildungsmaßnahmen wie Schulungen und Mitarbeitergespräche. Außerdem gibt es eine Betriebsvereinbarung gegen Missbrauch und Gewalt für alle Angestellten. Als Ergänzung zu Informationsbroschüren war für Juni 2012 eine Fachtagung anberaumt worden.[487]

Entschädigung

Noch vor Deutschland beschlossen die österreichischen Bischöfe Ende Juni 2010 eine Entschädigungsregelung für Missbrauchsopfer. In Österreich soll durch die „Stiftung Opferschutz“ eine je nach Schwere der erlittenen Übergriffe gestaffelte Entschädigung vorgenommen werden. Die zu zahlenden Beträge bewegen sich dabei im Rahmen von 5.000 bis 25.000 Euro.[488] Dieser Vorschlag wurde jedoch seitens der Plattform „Betroffene Kirchlicher Gewalt“ als „Beleidigung“ kritisiert. Die Plattform verlangt mindestens 130.000 Euro Entschädigung pro Person.[489] Bis Mitte März 2011 hatten sich bei der Stiftung Opferschutz etwa 1000 Personen gemeldet. Bis zum selben Datum hatte die Stiftung 170 Opfer entschädigt.[490] Die Meldefrist für den Antrag auf Entschädigung wurde bis zum 31. März 2011 ausgedehnt. Die Opferschutzanwaltschaft wie auch die Opferschutzkommission sollen in jedem Falle auch über dieses Datum hinaus tätig bleiben und als Ansprechpartner dienen.[491] Kritisiert wurde Klasnics Arbeit von der Plattform „Betroffener Kirchlicher Gewalt“. Klasnic sei demnach mit der Aufarbeitung der Fälle überfordert, solle ihre Arbeit niederlegen und den Weg für eine staatliche Kommission frei machen.[492]

Schweiz

In der Schweiz ist die Straftat unter Artikel 187 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs definiert.

Die Schweizer Bischofskonferenz gründete 2002 das Gremium „Sexuelle Übergriffe in der Pastoral“.[493]

Im Februar 2010 wurde bekannt, dass in der Schweiz während der 15 Jahre zuvor 60 Verdachtsfälle untersucht wurden.[494]

In der Schweiz wurde im März 2010 über eine „Schwarze Liste für pädophile Priester“ gestritten, ein Zentralregister in Rom. Martin Werlen, Abt des Klosters Einsiedeln, war dafür. Bischof Norbert Brunner, Präsident der Schweizer Bischofskonferenz, war dagegen: „Es ist Aufgabe eines jeden Bistums, zu prüfen, ob eine Person den fachlichen und moralischen Ansprüchen entspricht, bevor sie eingestellt wird.“[493]

Im Februar 2011 beging ein bereits suspendierter Priester im Kanton Genf Selbstmord, nachdem die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen sexuellen Missbrauchs gegen ihn eingeleitet hatte.[495]

Im Jahr 2010 wurden der katholischen Kirche in der Schweiz 146 Missbrauchsfälle gemeldet.[496]

Der Regierungsrat des Kantons Luzern beauftragte eine Kommission mit der Untersuchung der Vorkommnisse von 1930 bis 1970 im Erziehungsheim Rathausen. Der Bericht Kinderheime im Kanton Luzern im Zeitraum von 1930–1970 (Memento vom 23. September 2014 im Internet Archive) weist zahlreiche Übergriffe in Rathausen und in andern Heimen nach.

Entwicklung in weiteren Staaten

Argentinien

1994 leitete Monsignore José María Arancibia aus dem Vatikan eine Untersuchung gegen den Erzbischof des argentinischen Erzbistums Santa Fe de la Vera Cruz, Edgardo Gabriel Storni ein, nachdem 47 junge Seminaristen Vorwürfe geäußert hatten, sexuell missbraucht worden zu sein. Im Februar 1995 reiste der Bischof nach Rom und erreichte bei Papst Johannes Paul II. eine Aufhebung der Untersuchung und eine Bestätigung im Amt. Als die argentinische Publizistin Olga Wornat 2002 mit dem Buch „Nuestra Santa Madre“ den Fall publik machte[497] und einer der ehemaligen Seminaristen ihn anzeigte, gab der Erzbischof im Oktober 2002 sein Amt auf. Ende 2009 wurde er zu acht Jahren Gefängnis verurteilt, die er im Hausarrest verbüßt.[498]

Am 10. Juni 2009 wurde der argentinische Ordenspriester Julio Grassi SDB für den sexuellen Missbrauch eines Jungen in der von ihm gegründeten „Happy Children’s Foundation“ zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt. Grassis Anwalt legte Berufung ein.[499]

Im November 2019 wurden die Priester Horacio Corbacho und Nicola Corradi in der Provinz Mendoza rechtskräftig zu über 40-jährigen Haftstrafen verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass beide Priester und ein Gärtner zwischen 2004 und 2016 gehörlose Kinder in einer Schule sexuell missbraucht und vergewaltigt hatten. Die Schule wurde auf gerichtliche Anordnung von der Polizei geschlossen.[500]

Australien

Fälle

Die Organisation Broken Rites listet (Stand August 2015) auf ihrer Homepage zahlreiche Gerichtsverfahren auf, in die katholische Priester und Lehrer in Australien verwickelt waren oder sind.[501]

Die Kollegs in Ballarat, betrieben von den Christian Brothers, verzeichneten Fälle, in denen mehrere Priester wegen Kindesmissbrauch verurteilt wurden. Über Gerry Francis Ridsdale, zu dessen Opfern eine Vielzahl von Jungen und ein Mädchen zählten, hatte Bischof Ronald Austin Mulkearns Kenntnis besessen, ohne zu reagieren.

Während seines Aufenthalts in Australien im Rahmen des Weltjugendtages in Sydney im Juli 2008 sprach Papst Benedikt XVI. erneut von tiefer Beschämung über den sexuellen Missbrauch Minderjähriger in der katholischen Kirche Australiens. Er forderte, dass alle, die dieses Übel begangen hätten, vor Gericht gestellt werden müssten, während die Kirche die Opfer mit größtem Mitgefühl und Sorgfalt behandeln müsse. Hunderte Mitglieder der Organisation Broken Rites protestierten während seiner Rede vor der Kathedrale und warfen der katholischen Kirche in Australien „jahrelange Vertuschungsversuche“ und ein Verzögern von Entschädigungsverfahren vor.[502][503] Kurz vor seiner Abreise traf Benedikt XVI. auch in Sydney Opfer sexuellen Missbrauchs durch Priester und erfüllte damit eine der Hauptforderungen der australischen Opferverbände. Broken Rites forderte den Papst auf, die Bischöfe in Australien anzuweisen, sich nicht länger gegen eine zivilgerichtliche Verfolgung der Missbrauchsfälle zu stellen.[504]

Im Zusammenhang mit dem Weltjugendtag kam es auch zu einer Auseinandersetzung in der Presse zwischen Bischof Anthony Fisher und Anthony Foster, dem Vater des Missbrauchsopfers Emma Foster. Foster wollte auf dem Weltjugendtag ein Treffen mit Papst Benedikt und Kardinal George Pell, Erzbischof von Sydney, erreichen. Hintergrund war die Vergewaltigung von Emma (und vermutlich auch ihrer Schwester Katie) Foster durch Kevin O’Donnell als Schülerin der Sacred Heart Primary School in Oakleigh zwischen 1988 und 1993. O'Donnell wurde 1995 nach einem Schuldeingeständnis zu 39 Monaten Gefängnis (mit einer Ableistdauer von mindestens 15 Monaten) wegen Übergriffen auf 11 Jungen und ein Mädchen im Alter von 8 bis 14 Jahren zwischen 1946 und 1977 verurteilt. Er starb nach seiner Entlassung 1997.

Emma Foster nahm sich 2008 im Alter von 26 Jahren das Leben.[505][506][507] Kardinal Pell hatte das Verbrechen O'Donnells bei Bekanntwerden bestätigt und sich öffentlich entschuldigt. Im Nachgang jedoch verweigerten die Vertreter des Erzbistums Melbourne vor Gericht nach Aussage Fosters jedes Schuldeingeständnis und führten einen langwierigen, aufreibenden Prozess. Anthony Foster gibt diesem Vorgehen eine Mitschuld am Tod seiner Tochter Emma. Auf die Nachricht hin, dass Foster den Fall mit dem Papst und dem Kardinal erörtern wollte, äußerte Bischof Anthony Fisher, dass die Kirche bestrebt sei, den Opfern zuzuhören, äußerte aber auch, er sei froh, dass die meisten Australier sich am Weltjugendtag erfreuten und nicht „griesgrämig auf alten Wunden herumreiten“. Kardinal Pell gab an, dass er vom Verlauf des Prozesses Foster nichts gewusst habe, und bekräftigte seine Entschuldigung.[508]

Mit der Koordinierung der Aufklärungsarbeit beauftragte Erzbischof Denis Hart von Melbourne, Vorsitzender der australischen Bischofskonferenz, Anfang Dezember 2012 den Juristen und Korruptionsexperten Barry O'Keefe und den ehemaligen Chef der katholischen Gesundheitsorganisation Catholic Health Australia, Francis Sullivan.[509] Anfang Februar 2017 veröffentlichte die Kommission ihre Ergebnisse. Danach sind seit 1950 mindestens 4400 Kinder, davon 90 % Jungen, von katholischen Priestern und Ordensleuten missbraucht worden.[510] Die staatliche Untersuchungskommission zum Umgang der Kirche mit Missbrauchsfällen gab im Februar 2017 bekannt, dass zwischen 1950 und 2010 sieben Prozent der katholischen Priester Australiens wegen sexuellen Missbrauchs angezeigt wurden. Insgesamt sind mindestens 1880 Personen als mutmaßliche Täter identifiziert worden, 90 Prozent davon männlich, 32 Prozent sind Mitglied eines Männerordens, 30 Prozent sind Priester, 29 Prozent Laien und fünf Prozent Ordensfrauen.[511]

Fall Philip Wilson

Gegen den Erzbischof von Adelaide, Philip Wilson, der von 2006–2012 Vorsitzender der australischen Bischofskonferenz gewesen war, sind 2015 Ermittlungen wegen der Deckung von Kindesmissbrauch durch den Priester Jim Fletcher eingeleitet worden.[512] Im Mai 2018 wurde Wilson vom zuständigen Gericht in Newcastle schuldig gesprochen, nachdem er auf „unschuldig“ plädiert hatte; die Verkündigung des Strafmaßes (bis zu zwei Jahren) wurde für einen späteren Zeitpunkt festgesetzt. Wilson kündigte seinen Rücktritt zum 25. Mai 2018 an. Ein Einspruch gegen das Urteil war nach Angaben der australischen Bischofskonferenz möglich.[513][514] Am 3. Juli 2018 wurde Wilson zu einer einjährigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt.[515] Wilson legte Berufung gegen seine Verurteilung ein und lehnte einen Rücktritt vorerst weiter ab.[516] Am 30. Juli 2018 nahm Papst Franziskus Wilsons Amtsverzicht an.[517] Da bei Wilson die Alzheimer-Krankheit im Frühstadium diagnostiziert wurde, gestattete ihm das Gericht am 14. August 2018, die Strafe als Hausarrest mit elektronischer Fußfessel zu verbüßen. Er trat die Strafe unverzüglich an.[518] Das Berufungsgericht sprach Wilson am 6. Dezember 2018 in zweiter Instanz frei.[519]

Fall George Pell
Strafverfahren

Gegen den Kurienkardinal George Pell wurde 2017 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ihm wird vorgeworfen, in den Zeiträumen 1970–1980 als Priester in Ballarat und 1996–2001 als Erzbischof von Melbourne mehrere Jungen sexuell missbraucht zu haben. Pell legte sein Amt als Finanzchef des Vatikan vorläufig nieder.[520] Eine von mehreren Anklagen wegen begangenen sexuellen Missbrauchs wurde von der Staatsanwaltschaft im März 2018 zurückgezogen, da der Belastungszeuge vor Beginn der Beweisaufnahme verstorben war.[521] Am 1. Mai 2018 wurde das strafrechtliche Hauptverfahren gegen Pell eröffnet.[522] Am 11. Dezember 2018 wurde er wegen sexuellen Missbrauchs zweier Ministranten in erster Instanz schuldig gesprochen; er kündigte Berufung an.[523][524] Die Verkündung des Strafmaßes wurde für den 4. Februar 2019 anberaumt.[525] In zahlreichen Medien außerhalb Australiens wurde trotz einer vom Gericht verhängten Nachrichtensperre weiter über den Fall berichtet.[526] Am 12. Dezember 2018 wurde Pell durch Papst Franziskus von seinen Pflichten in dessen engstem Beraterkreis entbunden; dies betraf auch zwei weitere Kardinäle.[527] Nachdem die Staatsanwaltschaft am 26. Februar 2019 entschieden hatte, die Tatvorwürfe aus den Jahren 1976–1980 in Ballarat nicht mehr zu verfolgen, wurden das Berichterstattungsverbot aufgehoben und Pell verhaftet.[528][529] Am 13. März 2019 wurde Pell, der bereits Berufung angekündigt hatte, zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.[530] Am 7. Juni 2019 vertagte das Berufungsgericht sein Urteil, Pell musste weiter im Gefängnis verbleiben.[531] Am 21. August 2019 bestätigte das Berufungsgericht Pells Verurteilung und ordnete Haftfortdauer an.[532][533] Am 17. September 2019 wurde die Berufung Pells gegen die Bestätigung beim obersten Gerichtshof Australiens eingereicht.[534] Am 9. Oktober 2019 beantragte die Staatsanwaltschaft, diese Berufung abzulehnen.[535]

Zivilverfahren

Im März 2019 erhob das mutmaßliche Opfer eines Pell persönlich vorgeworfenen Missbrauchsfalles aus den 1970er-Jahren in Ballarat Zivilklage.[536] Im Juni 2019 erhob ein weiterer Mann den zivilrechtlichen Vorwurf, Pell habe in den 1980er-Jahren sexuellen Missbrauch durch einen Ordenspriester im Bistum Ballarat gedeckt.[537]

Meldepflicht

Auf Bundesebene

Im August 2017 empfahl die höchste staatliche Ermittlungskommission Royal Commission dem Gesetzgeber eine landesweite strafbewehrte Meldepflicht, die auch gelten soll, wenn ein Priester in der Beichte von sexuellem Missbrauch erfährt.[538] Die australischen Bischöfe sprachen sich unter Berufung auf das Beichtgeheimnis gegen diese Ausweitung der Meldepflicht aus.[539]

In den einzelnen Bundesstaaten

In Südaustralien gilt seit Juni 2018 eine strafbewehrte Anzeigepflicht.[540] Das Australian Capital Territory, das die Landeshauptstadt Canberra einschließt, beschloss im Juni 2018 eine Anzeigepflicht für Priester, die in der Beichte von sexuellem Missbrauch erfahren, und ein Inkrafttreten des Gesetzes zum 31. März 2019.[541] In Tasmanien und Westaustralien war die Anzeigepflicht trotz Beichtgeheimnisses seit 2018 in Vorbereitung. Der Bundesstaat Victoria lehnte im Juli 2018 deren örtliche Einführung vor einer bundesweiten Regelung ab.[542] Im September 2018 einigten sich die Parteien im Parlament Victorias nach öffentlicher Kritik auf die örtliche Einführung und eine dreijährige Höchststrafe bei Nichtanzeige sexuellen Missbrauchs.[543] New South Wales vertagte die Entscheidung im Juli 2018.[544]

Seit dem 1. Januar 2019 gelten die Kirchen auch im Bundesstaat New South Wales als juristische Personen und können als solche, selbst rückwirkend, zu Schadenersatz wegen institutionell gedeckten sexuellen Missbrauchs verklagt und verurteilt werden.[545]

Seit 2019 gilt die strafbewehrte Anzeigepflicht auch in Tasmanien. Die dortige katholische Kirche rief zur Sabotage des geltenden Gesetzes auf. Auf die Befolgung dieses Aufrufs stehen bis zu 21 Jahren Freiheitsstrafe. Im Northern Territory gilt ebenfalls seit 2019 die Verpflichtung, Sexualstraftaten trotz des Beichtgeheimnisses anzuzeigen.[546]

Belgien

Der Pfarrer von Kinkempois, Louis Dupont, der in ein pädophiles Netzwerk verwickelt war und über Jahre sexuelle Kontakte zu Minderjährigen hatte, wurde am 25. September 1992 zu lediglich drei Jahren Haft verurteilt, die auf fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden.[547][548]

Fälle von sexuellem Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche von Belgien wurden erstmals 1997 in größerem Ausmaß öffentlich diskutiert und führten zur Einrichtung von Beratungstelefonen für Opfer durch die Bischöfe.[380]

Die Diskussion in Belgien wurde durch den 1996 beginnenden Fall Dutroux und die Aufdeckung eines weltweit agierenden Kinderpornorings 1998 durch Marcel Vervloesem überlagert.[549] Vervloesem wurde später selbst des Kindesmissbrauchs beschuldigt und 2006 verurteilt.[550]

André Vanderlyn, der frühere Pfarrer von Saint-Gillis im Erzbistum Mecheln-Brüssel wurde am 20. Juni 1997 verhaftet und bekannte sich zu sieben Missbrauchsfällen zwischen 1968 und 1997.[548] Er wurde zu sechs Jahren Haft verurteilt; außerdem wurden die zuständigen Kirchenverantwortlichen, Kardinal Godfried Danneels und der Weihbischof Paul Lanneau, jeweils zu umgerechnet 12.500 Euro Geldbuße verurteilt. Im Oktober 1998 hob ein Berufungsgericht das Urteil gegen Danneels mit der Begründung auf, dass zwischen einem Bischof und einem Pfarrer kein Abhängigkeitsverhältnis bestehe, das eine Verurteilung begründen könne.[551][552]

1997 wurde der Priester Leo A. wegen Missbrauchs von Minderjährigen zu 7 Jahren Gefängnis verurteilt[553][554]

André Louis, Priester in Ottré im Bistum Namur, wurde am 25. Oktober 2000 zu 30 Jahren Gefängnis verurteilt, weil er 26 Kinder über einen langen Zeitraum missbraucht hatte.[555][556]

Im Herbst 2005 wurde der Fall der siebzigjährigen Belgierin Eva Dubuisson bekannt, die als Vierzehnjährige von einem Genter Priester und drei weiteren Männern vergewaltigt worden war. Die Kommission zur Aufklärung von Fällen sexuellen Missbrauchs sprach ihr 55 Jahre nach der Tat ein Schmerzensgeld von 50.000 Euro zu.[557][558]

Im November 2005 wurden zwei frühere Ordensbrüder der Kongregation der Fratres Van Dale zu jeweils zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Beide hatten geistig behinderte Menschen missbraucht, einer von ihnen, Luc D., mehr als 20 Opfer in einem Zeitraum von 16 Jahren.[559]

Der Priester Gilbert Hubermont aus der Diözese Namur missbrauchte von 1987 bis 1991 einen Jungen, der Mitglied im Chor von Aubagne war. Obwohl der Täter einen Teil der Vorwürfe eingestanden hatte, wurde das Verfahren wegen Verjährung eingestellt, nachdem das Opfer die Taten knapp zehn Jahre nach den Vorfällen zur Anzeige gebracht hatte. Erst am 5. Juni 2007 wurde durch das Gericht von Arlon die frühere Entscheidung korrigiert und eine strafrechtliche Verfolgung der Taten ermöglicht.[560][561]

Priester Bart Aben wurde am 27. November 2009 wegen Missbrauchs verhaftet, den er gestand.[562]

Robert Borremans wurde 2010 zu fünf Jahren Gefängnis wegen des Missbrauchs eines 6 Jahre alten Jungen verurteilt. Er war bereits 2005 und 2006 wegen ähnlicher Tatbestände verurteilt worden.[563]

Im April 2010 bot Roger Vangheluwe dem Vatikan an, als Bischof von Brügge zurückzutreten. Gleichzeitig gab er zu, dass die gegen ihn erhobenen Vorwürfe wegen sexuellen Missbrauchs zutreffen.[564] Am 23. April 2010 nahm Papst Benedikt XVI. das Rücktrittsgesuch gemäß can. 401 § 2 CIC (Krankheit oder ‚andere schwerwiegende Gründe‘) an;[565] laut Medienberichten nur eine Stunde nach dessen Bekanntwerden. Der Vorsitzende der Belgischen Bischofskonferenz, Erzbischof André-Joseph Léonard, sagte am Tag des Rücktritts, dass die belgischen Bischöfe beim Vatikan ein Amtsenthebungsverfahren gegen Vangheluwe beantragt hätten, wenn der Bischof seinen Rücktritt nicht angeboten hätte.[551] Es ist das erste Rücktrittsgesuch eines Bischofs, das offiziell mit selbst begangenem Kindesmissbrauch begründet wurde. Am 14. April 2011 gestand Vangheluwe eine weitere Tatserie und räumte ein, einen weiteren Neffen sexuell missbraucht zu haben. Vor dem Geständnis hielt sich Vangheluwe auf Anregung des Vatikans in einem Kloster im französischen Loiretal auf.[566] Dies löste in Belgien eine Welle der Empörung aus, in der von der belgischen Kirche eine deutliche Distanzierung von Vangheluwe gefordert wurde. Vor allem wurde Vangheluwe vorgeworfen, nicht die Schwere seiner Taten zu begreifen. Seinen Aufenthaltsort in Frankreich hat er unterdessen verlassen.[567] Im August 2012 wurde ein Ermittlungsverfahren wegen sexuellen Missbrauchs gegen Vangheluwe eingeleitet. Gegenstand der Ermittlungen ist der Vorwurf, Vangheluwe habe in den 1990er Jahren in Lokeren (Westflandern) ein Heimkind missbraucht. Vangheluwe bestreitet die Vorwürfe.[568]

Im Juni 2010 wurde nach einer Razzia der belgischen Behörden in Einrichtungen der römisch-katholischen Kirche im belgischen Parlament ein Missbrauchs-Sonderausschusses eingerichtet. Dieser Ausschuss beendete seine Arbeit Ende März 2011 und schlug vor, ein unabhängiges Schiedsgremium für Fälle sexuellen Missbrauchs in der römisch-katholischen Kirche einzurichten. Außerdem wurden Gesetzesänderungen und strukturelle Reformen bei Polizei und Justiz verlangt. In Rede stand etwa die Möglichkeit, dass Staatsanwaltschaft und Polizei Arbeitgeber von verurteilten Missbrauchstätern bei Rückfallgefahr über deren Vergangenheit in Kenntnis setzen können sollen. Die belgischen Bischöfe erklärten, dass sie die Opfer in den Mittelpunkt stellen und daher die Empfehlungen genau prüfen wollten. Die Rechtmäßigkeit der durchgeführten Razzia wird derweil von belgischen Gerichten geprüft.[569]

Eine Kommission zur Aufklärung der Vorwürfe sexuellen Missbrauchs gegen Angehörige der römisch-katholischen Kirche in Belgien unter der Leitung des Kinderpsychiaters Peter Adriaenssens veröffentlichte im September 2010 ihren Abschlussbericht.[570] Danach wurden 475 Fälle sexuellen Missbrauchs seit den 1960er Jahren ermittelt. Opfer waren vor allem Jungen. Sie wurden meist im Alter von zwölf Jahren missbraucht. Die Kommission stellte außerdem fest, dass Eltern von Opfern häufig Kenntnis von dem Missbrauch hatten, sich jedoch für den Schutz des Täters entschieden und schwiegen.[571] Als Konsequenz wurde die Gründung eines neutralen Vertrauenszentrums, das alle Missbrauchs- und Gewaltopfer betreut, gefordert.[572]

Im Juni 2011 berichtete das österreichische Nachrichtenmagazin profil, dass etwa 80 Missbrauchsopfer eine Sammelklage zur Feststellung der Mitverantwortung der römisch-katholischen Kurie für die innerhalb der römisch-katholischen Kirche geschehenen Missbrauchsfälle eingereicht hatten. In der Klageschrift wurden die Bischöfe und Ordensoberen in Belgien als Mitverantwortliche bezeichnet. Laut profil entstand die Klage in Zusammenarbeit mit Opferanwälten aus den Vereinigten Staaten von Amerika, die dort ein ähnliches Verfahren anstrengten.[573]

Die römisch-katholische Kirche Belgiens erklärte im Mai 2011, die Opfer sexuellen Missbrauchs entschädigen zu wollen.[574] Geplant sind Entschädigungen zwischen 2.500 und 25.000 Euro, über deren Vergabe eine Schiedskommission entscheiden soll.[575]

Im April 2015 wurde der Primas der römisch-katholischen Kirche in Belgien, André-Joseph Léonard, wegen seiner Untätigkeit im Fall Hubermond vom Berufungsgericht in Lüttich zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro verurteilt. Der Betrag wurde dem Opfer des Priesters als Entschädigung ausgezahlt.[576]

2017 wurde der Priester Frédéric A., ein Schweizer Mitglied der Priesterbruderschaft St. Pius X., in Belgien wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu drei Jahren Haft verurteilt. Die Fälle wurde von der Piusbruderschaft nicht angezeigt, obwohl ihr die pädophile Neigung des Paters seit 2005 bekannt gewesen war.[577]

Bosnien und Herzegowina

Im April 2009 wurde ein suspendierter peruanischer Priester wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines italienischen Kindes auf einer Pilgerreise nach Međugorje in Bosnien und Herzegowina vom Strafgericht in Rimini zu einer achtjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.[578] Das Berufungsgericht in Bologna reduzierte die Strafe im März 2010 auf vier Jahre, bestätigte aber die Verurteilung des Priesters zu einer Schadenersatzzahlung in Höhe von 350.000 Euro und verfügte seine sofortige Inhaftierung.[579]

Brasilien

2007 wurde der wegen Mordes und versuchten sexuellen Missbrauchs in Portugal vorbestrafte brasilianische Priester Frederico Cunha in Rio de Janeiro wegen eines dort begangenen vollendeten sexuellen Missbrauchs eines Schülers zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.[580]

2010 wurde der 83-jährige brasilianische Priester Luiz Marques Barbosa nach einer parlamentarischen Anhörung festgenommen. 20 Zeugen erhoben Vorwürfe gegen ihn und zwei weitere Priester derselben Erzdiözese. Barbosa soll mehrere Jungen, darunter auch einen Zwölfjährigen, sexuell missbraucht haben. Die Ermittlungen gegen den Priester wurden eingeleitet, nachdem der brasilianische Sender SBT ein Video zugespielt bekommen hatte, das ihn im Bett mit einem 19-jährigen Messdiener zeigt. Laut dem Vorgesetzten Bischof Valerio Breda des Bistums Penedo wurden die drei Priester vom Dienst suspendiert und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.[581]

Im August 2016 erhängte sich der unter dem Verdacht des Kindesmissbrauchs verhaftete Priester Bonifacio Buzzi in seiner Gefängniszelle im brasilianischen Bundesstaat Minas Gerais. Der im Film Spotlight namentlich erwähnte Buzzi war bereits im Zeitraum 2007–2015 wegen sexuellen Missbrauchs eines Zehnjährigen inhaftiert gewesen.[582]

Chile

Im Oktober 2002 trat der emeritierte Bischof von La Serena in Chile, Erzbischof Francisco José Cox Hunneus, von allen pastoralen Tätigkeiten zurück.[583] Dies wurde notwendig, nachdem die chilenische Presse einen Skandal um Missbrauch von Kindern und jungen Seminaristen, der sich über mehr als zehn Jahre erstreckte, thematisierte. Der Erzbischof von Santiago, Francisco Javier Errázuriz, kündigte am 21. Oktober 2002 an, Cox werde sich wegen „unangemessenem Verhalten“ in ein Kloster in Deutschland zurückziehen.[584] Am 5. November 2002 entschuldigte sich der Ständige Ausschuss der chilenischen Bischofskonferenz öffentlich bei allen Opfern.[585]

Im Juni 2003 wurde in erster Instanz José Andrés Aguirre Ovalle, in Chile bekannt als „Pastor Tato“, zu zwölf Jahren Gefängnis wegen der fortgesetzten Vergewaltigung von neun Jugendlichen zwischen 1998 und 2002 verurteilt.[586][587]

2010 wurde ein Priester angeklagt, da er Kinder in acht Fällen missbraucht habe, darunter auch seine damals fünfjährige Tochter.[581] Die Fälle wurden publik, nachdem er auf Videoaufnahmen in einem Motel mit einer 16-Jährigen gesehen wurde.[588]

Im Februar 2011 befand der Heilige Stuhl den Priester Karadima des sexuellen Missbrauchs und der Gewalt gegen Kinder für schuldig. Seine kirchliche Strafe besteht darin, sich einem Leben der Buße und des Gebetes in absoluter Abgeschiedenheit zu widmen. Vor der weltlichen Justiz sind seine Taten bereits verjährt.[589] Im September 2018 wurde Karadima von Papst Franziskus laisiert.[590]

Der ehemalige katholische Priester Ricardo Muñoz Quintero wurde im Mai 2011 in Melipilla zu zehn Jahren Haft verurteilt. Er hatte mit vier Minderjährigen zwischen 16 und 17 Jahren Sex gegen Bezahlung. Seine Lebensgefährtin hatte die Treffen in Hotels arrangiert und wurde ebenfalls verurteilt.[591]

Im Mai 2011 reichten die Justiz und eine katholische Bildungseinrichtung Klage gegen den Bischof von Chillán, Carlos Pellegrín Barrera, ein. Dieser soll sich in den Jahren 1999 bis 2006 als Rektor der Schule Verbo Divino unzüchtig gegenüber Schülern verhalten haben.[592]

Am 18. Mai 2018[593] boten fast alle chilenischen Bischöfe, insgesamt etwa 30, Papst Franziskus ihren Rücktritt an.[594]

Im Juni 2018 nahm der Papst die Rücktrittsangebote der Bischöfe Gonzalo Duarte García de Cortázar, Juan Barros Madrid und Cristián Caro Cordero an. Außer dem 61-jährigen Barros hatten die Bischöfe bereits die Pensionsaltersgrenze erreicht.[595] Ende Juni 2018 nahm der Papst die Rücktrittsangebote der Bischöfe Alejandro Goić Karmelić (Bistum Rancagua) und Horacio del Carmen Valenzuela Abarca (Bistum Talca) an[596]

Am 12. Juli 2018 wurde der ehemalige Missbrauchsbeauftragte und Kanzler des Erzbistums Santiago de Chile, Óscar Muñoz Toledo, unter dem Verdacht verhaftet, im Zeitraum von 2002 bis 2018 sieben Personen zwischen 11 und 17 Jahren sexuell missbraucht zu haben. Im Januar 2018 hatte er sich vor der Missbrauchsmeldestelle des Erzbistums, deren Leiter er war, selbst der Taten bezichtigt; im Mai 2018 war ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.[597]

Ende Juli 2018 wurde der amtierende Erzbischof von Santiago de Chile und ehemalige Vorsitzende der chilenischen Bischofskonferenz, Ricardo Ezzati Andrello, von der Staatsanwaltschaft zur Vernehmung vorgeladen wegen des Verdachts, jahrelang sexuellen Missbrauch durch Kirchenvertreter vertuscht zu haben. Zu diesem Zeitpunkt wurde in Chile gegen 158 Personen im Kontext von Sexualstraftaten ermittelt, davon 139 Kirchenvertreter, unter ihnen 74 Diakone, Priester und Bischöfe. Von den 266 mutmaßlichen Opfern waren 178 noch minderjährig.[598]

Am 14. August 2018 durchsuchte die chilenische Polizei Büros der nationalen Bischofskonferenz; sie suchte Beweise für Sexualstraftaten durch Mitglieder des Maristenordens. Auch deren Niederlassung wurde durchsucht. Zu diesem Zeitpunkt waren 38 einschlägige Ermittlungsverfahren gegen Maristen in Chile anhängig.[599]

Im September 2018 sicherten die chilenischen Ermittlungsbehörden E-Mails der Kardinäle Ricardo Ezzati Andrello und Francisco Javier Errázuriz Ossa sowie des Weihbischofs Luis Fernando Ramos Pérez im Zusammenhang mit Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs.[600] Am 12. Dezember 2018 wurde Ossa durch Papst Franziskus von seinen Pflichten in dessen engstem Beraterkreis entbunden; dies betraf auch zwei weitere Kardinäle.[527]

Am 21. September 2018 nahm der Papst die Rücktrittsangebote der Bischöfe Carlos Pellegrín Barrera (Bistum Chillán) und Cristián Contreras Molina (Bistum San Felipe) an.[601]

Am 13. Oktober 2018 laisierte der Papst den Ex-Erzbischof Francisco José Cox Huneeus und den Ex-Bischof Marco Antonio Órdenes Fernández.[602]

Im Dezember 2018 wurde der wegen sexuellen Missbrauchs vorbestrafte irische Priester John O’Reilly LC des Landes verwiesen; das chilenische Parlament hatte ihm zuvor die ehrenhalber verliehene Staatsbürgerschaft entzogen.[603]

Das chilenische Parlament verabschiedete im April 2019 ein Gesetz, das die strafbewehrte Anzeigepflicht bei sexuellem Missbrauch trotz des Beichtgeheimnisses festschreiben soll. Das Gesetz muss noch vom Senat bestätigt werden, um in Kraft zu treten.[604][605]

Costa Rica

Fälle

Die Staatsanwaltschaft von Costa Rica hat im März 2019 Gebäude der Bischofskonferenz des Landes in San José durchsuchen lassen auf der Suche nach Hinweisen in zwei Fällen.[606]

Politische Konsequenzen

Staatspräsident Carlos Alvarado Quesada forderte im Juni 2019 das Parlament auf, eine strafbewehrte Anzeigepflicht bei Sexualstraftaten an Kindern zu erörtern. Diese solle auch gelten, wenn der Zeuge als Beichtvater von dem Delikt erfahre. Die Nichtanzeige solle mit einer Geldstrafe bedroht sein.[607]

Dänemark

Die Verjährungsfrist wegen sexuellen Missbrauchs beträgt in Dänemark 15 Jahre ab dem 18. Geburtstag eines minderjährigen Opfers. Im Frühjahr 2010 erhoben zunächst 15 Personen Missbrauchsvorwürfe gegen katholische Priester und bezogen sich dabei auf den Zeitraum der 1960er und 1970er Jahre. Der Bischof von Kopenhagen, Czeslaw Kozon, lehnte Anfang März 2010 eine Untersuchung der Missbrauchsfälle zunächst ab, änderte jedoch nach einem Besuch bei Papst Benedikt XVI. in Rom seine Haltung.[608]

Dominikanische Republik

Fall Mateo Montilla

Sieben Kinder sollen nach einem Bericht vom Mai 2011 am „Centro Educativo Mis Dos Tesoros“, einer katholischen Bildungseinrichtung in Higuey, Provinz Altagracia, Dominikanische Republik, sexuell missbraucht worden sein. Beschuldigt wurde der Interimsdirektor Mateo Montilla.[609]

Fall Józef Wesołowski

Im August 2013 enthob Papst Franziskus den Apostolischen Nuntius in der Dominikanischen Republik, Józef Wesołowski, seines Amtes. Der Nuntius war zuvor in den Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern geraten. Der dominikanische Generalstaatsanwalt kündigte Ermittlungen an. Ein Freund Wesołowskis, der Priester Wojciech Gil aus Juncalito, war bereits im Mai 2013 unter dem Verdacht der Belästigung von Messdienern suspendiert worden.[610][611] Am 23. September 2014 wurde Wesołowski in der Vatikanstadt festgenommen und unter Hausarrest gestellt.[612] Kurz darauf wurde bekannt, dass Wesołowski mehr als 100.000 kinderpornografische Dateien auf seinem Computer gesammelt hatte.[613]

Der am 11. Juli 2015 eröffnete Prozess wurde wegen einer Erkrankung Wesołowskis, der nicht zur Verhandlung erschienen war, für unbestimmte Zeit vertagt.[614] Wesołowski starb am 27. August 2015 in der Vatikanstadt, bevor das Verfahren zu Ende geführt werden konnte.

Frankreich

Anzeigepflicht

In Frankreich unterliegen sexuelle Übergriffe auf Personen unter 15 Jahren einer strafbewehrten Anzeigepflicht, von der auch das Beichtgeheimnis nicht entbindet. Das Unterlassen der Strafanzeige wird mit Geldstrafe bis 45.000 € oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet.[615] Seit 2018 verjährt der Verstoß gegen die Anzeigepflicht nicht mehr.[616]

Einzelfälle

Der französische Priester René Bissey wurde im Oktober 2000 wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen zu 18 Jahren Haft verurteilt. Die elf Opfer waren zum Zeitpunkt der Tat unter 15 Jahre alt gewesen. Im September 2001 wurde der Bischof von Bayeux-Lisieux, Pierre Pican, zu einer dreimonatigen Gefängnisstrafe auf Bewährung verurteilt, weil er vom Kindesmissbrauch Bisseys aufgrund der Priesterbeichte unmittelbare Kenntnis besessen, aber keine Strafanzeige erstattet hatte.[617] Im April 2010 wurde ein Brief vom September 2001 bekannt, in dem der Präfekt der Kongregation für den Klerus, Kardinal Darío Castrillón Hoyos, Pican dankte, dass er „das Gefängnis dem Verrat an einem Priesterbruder vorgezogen“ habe.[618] Vatikan-Sprecher Federico Lombardi distanzierte sich vom Inhalt dieses Briefes und machte dafür Uneinigkeiten innerhalb der Kleruskongregation sowie zwischen Klerus- und Glaubenskongregation verantwortlich. Vor 2001 seien die gemeldeten Fälle an die Kleruskongregation weitergeleitet worden, wo einige Verantwortliche die Auffassung vertreten hätten, dass sie nur nach dem Kirchenrecht verhandelt werden sollten. Dieser Missstand sei aber durch den 2001 approbierten Text abgestellt worden, indem die Fälle bei der Kongregation für die Glaubenslehre gebündelt wurden.[619] Kardinal Hoyos gab an, der Brief sei vom damaligen Papst Johannes Paul II. genehmigt gewesen.[620]

Die französische Bischofskonferenz erklärte 2001, dass 19 französische Priester wegen Vergewaltigung oder Missbrauchs Minderjähriger angeklagt seien, sieben von ihnen befänden sich in Untersuchungshaft. Dreißig Priester hatten in den zurückliegenden Jahren Strafen erhalten, elf von ihnen Gefängnisstrafen.[621]

Zu den bekannteren Fällen zählen François Lefort, der für den Missbrauch von sechs senegalesischen Minderjährigen zu acht Jahren Gefängnis verurteilt wurde,[622] Pierre Dufour, der für Missbrauch und sexuelle Nötigung 15 Jahren Gefängnis erhielt,[623][624] Henri Lebras, der zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt wurde, weil er einen zwölfjährigen Jungen zwischen 1995 und 1998 sexuell missbraucht hatte,[625] Denis Vadeboncoeur, der zwischen 1989 und 1992 Minderjährige sexuell missbraucht hatte und dafür zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt wurde.[626] sowie Jean Luc Heckner, der 16 Jahre Gefängnis erhielt, weil er sieben 11- bis 14-jährige Jungen zwischen 1992 und 1998 sexuell missbraucht hatte.[627]

Im Mai 2017 wurde Christophe R., ein Priester der Piusbruderschaft, in Frankreich wegen Vergewaltigung dreier Frauen im Jahr 2010 zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren verurteilt. Die Gemeinschaft hatte die Vorfälle der Justiz verschwiegen und den Priester lediglich in ein Kloster versetzt.[628][577]

Im November 2018 wurde der ehemalige Bischof von Orléans, André Fort, zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe wegen Vertuschung von Missbrauchsfällen verurteilt. Der Täter, Diözesanpriester Pierre de Castelet, erhielt eine dreijährige Freiheitsstrafe, von der er zwei Jahre verbüßen muss.[629]

Missbrauchsfälle bei der Gemeinschaft der Seligpreisungen

2011 berichtete die Zeitung La Croix über den wegen Missbrauchs verurteilten Diakon Philippe Madre. Dieser war nach der Verurteilung laisiert worden. Zuvor war er Mitglied der Gemeinschaft der Seligpreisungen und dort als Prediger und Modérateur general des von ihm gegründeten Werkes „Mère de Miséricorde“ tätig.[630][631] Im November 2011 gab der von Papst Benedikt XVI. eingesetzte Delegat der Gemeinschaft, Henry Donneaud, bekannt, dass auch der Gründer, Gérard Croissant, bekannt unter dem Namen Bruder Efraim, sich an einem minderjährigen Mädchen und mehreren Schwestern der Gemeinschaft sexuell vergangen habe.[632]

Häufigkeit

Insgesamt schien die römisch-katholische Kirche in Frankreich 2010 noch am wenigsten von den Skandalen betroffen zu sein. In der Presse wird dies vor allem auf ihre besondere Struktur zurückgeführt. So seien die kirchlichen Einrichtungen in Frankreich weniger zahlreich als in anderen Ländern und nicht mehr so geschlossen organisiert wie früher, auch die Personalstruktur unterscheide sich deutlich.[633]

Verhalten des Heiligen Stuhls

Im Herbst 2018 weigerte sich der Heilige Stuhl, die Vorladung eines Strafgerichts in Lyon an Kardinal Luis Ladaria, den Präfekten der Kongregation für die Glaubenslehre, weiterzuleiten. Als Grund wurde dessen diplomatische Immunität genannt. Der Kardinal sollte als Zeuge gegen den Lyoner Erzbischof Philippe Barbarin aussagen. Barbarin wird vorgeworfen, die in Frankreich geltende strafbewehrte Anzeigepflicht bei sexuellem Missbrauch verletzt zu haben. Das Gericht entschied, den Prozess im Januar 2019 auch ohne Ladaria zu beginnen.[634] Das Strafverfahren gegen Barbarin sowie Erzbischof Maurice Gardès und Bischof Thierry Brac de la Perrière wurde am 7. Januar 2019 eröffnet.[635] Obwohl die Staatsanwaltschaft keine Verurteilung gefordert hatte, wurde Barbarin am 7. März 2019 zu einer sechsmonatigen Haftstrafe mit Bewährung verurteilt. Das Gericht bezog sich auf einen noch nicht verjährten Verstoß gegen die strafbewehrte Anzeigepflicht im Jahr 2014.[636] Die fünf Mitangeklagten wurden freigesprochen.[637] Unter Hinweis auf die Unschuldsvermutung lehnte der Papst den von Barbarin angebotenen Rücktritt am 19. März 2019 ab und beließ ihn im Amt. Der Vorsitzende der französischen Bischofskonferenz, Georges Pontier, äußerte Verwunderung über die päpstliche Entscheidung.[638]

Im Juli 2019 hob der Vatikan die diplomatische Immunität des apostolischen Nuntius Luigi Ventura auf. Die französische Staatsanwaltschaft hatte dies im März 2019 aufgrund von Vorwürfen sexueller Übergriffe auf einen jungen Mann beim Neujahrsempfang der Pariser Bürgermeisterin Anne Hidalgo beantragt.[639] Ventura trat erst im Dezember desselben Jahres nach Erreichen der regulären Altersgrenze als Nuntius zurück.

Honduras

Am 20. Juli 2018 nahm Papst Franziskus das von Weihbischof Juan José Pineda Fasquelle CMF im Erzbistum Tegucigalpa in Honduras vorgebrachte Rücktrittsgesuch an.[640] Zuvor waren Pineda „sexuelles Fehlverhalten“ mit erwachsenen Priesterseminaristen, sexueller Missbrauch und Korruption vorgeworfen worden.[641][642]

Indien

Anzeigepflicht in Indien

In Indien unterliegen Gesetzesverstöße schon dann der strafbewehrten Anzeigepflicht, wenn sie sich erst im Stadium der Planung befinden. Die Nichtanzeige ist mit einem Viertel der für die betreffende Straftat geltenden Höchststrafe bedroht.[643]

Einzelne Fälle

Im Jahr 1990 verübte ein sexuell übergriffiger Priester im indischen Bundesstaat Kerala, der sich einem Exorzismus des Engelwerkes zur Austreibung der „Homosex-Dämonen Dragon, Varina und Selithareth“ unterzogen hatte, einen Sexualmord an einem Jugendlichen. Seitens des Engelwerkes, das in Südindien bei den Thomaschristen aktiv war, wurde der Mord dem Wirken des „Dragon“ zugeschrieben. Der Exorzismus erfolgte unter der Auflage, dass der pädophile Priester nicht sanktioniert oder auch nur abgesetzt werden sollte.[644][645]

Im Juni 2018 wurde der Jesuitenpater Alphonse Aind in Fudi unter dem Verdacht der Beihilfe zur Vergewaltigung und Entführung von fünf Frauen sowie der Nichtanzeige von Straftaten festgenommen. Die indische Bischofskonferenz bezeichnete die Vorwürfe gegen den Pater aus Jharkhand als falsch.[646]

2019 räumte Kardinal Oswald Gracias, amtierender Erzbischof von Bombay (heute Mumbai), ein, auf Vorwürfe sexuellen Missbrauchs in der römisch-katholischen Kirche nicht ausreichend reagiert zu haben.[647]

Fall Franco Mulakkal

Im Juli 2018 wurde der Bischof von Jalandhar, Franco Mulakkal, wegen mehrfacher Vergewaltigung einer Nonne im Zeitraum 2014–2016 angeklagt. 2018 wurden Dateien veröffentlicht, die belegen sollen, dass der Bischof erfolglos auf Rücknahme der Strafanzeige gedrängt und dafür Gegenleistungen angeboten habe.[648] Am 21. September 2018 wurde Mulakkal in Kochi nach dreitägiger Vernehmung inhaftiert.[649] Am 21. September 2018 wurde er in Kerala verhaftet.[650] Im Oktober 2018 lehnte der Oberste Gerichtshof Keralas eine Freilassung auf Kaution ab.[651] Am 15. Oktober 2018 wurde der Bischof gegen Kaution freigelassen.

Mehrere Zeugen, die gegen Mulakkal ausgesagt hatten, gaben an, Drohungen erhalten zu haben. Später wurde der zuvor bedrohte Priester Kuriakose Kattuthara, ein Hauptbelastungszeuge gegen Mulakkal, in Dasuya nach einem mutmaßlichen Herzstillstand tot aufgefunden. Kattutharas Familie gab an, der Priester habe nicht unter Herzerkrankungen gelitten, und forderte eine Obduktion, um die Todesursache zu überprüfen.[652] Nach anderen Berichten wurde Kuriakose Kattuthara in Hoshiarpur nach mutmaßlichem Herzstillstand tot aufgefunden.[653] Ob ein Mord oder natürlicher Tod vorlag, konnte bisher nicht geklärt werden.[652] Der Bruder, der Cousin und der Neffe des verstorbenen Priesters erstatteten Strafanzeige gegen Mulakkal wegen Bedrohung und seelischer Folter. Die Polizei leitete ein Todesermittlungsverfahren ein.[653]

Das Ortsbistum verweigerte Mulakkal im November 2018 die Übernahme der Kosten für die Strafverteidigung.[654] Die Nonne Lisy Vadakkayil gab im Februar 2019 an, wegen ihrer Aussagen gegen Mulakkal Opfer von Folter und Freiheitsberaubung im katholischen Kloster Muvattupuzha geworden zu sein.[655] Am 10. April 2019 wurde Mulakkal wegen Vergewaltigung, Nötigung und Freiheitsberaubung angeklagt; im Fall einer Verurteilung droht ihm eine lebenslange Freiheitsstrafe. Er bezeichnete die Strafanzeige als Racheakt für disziplinarische Maßnahmen, die er verhängt habe.[656]

Irland

In Irland führten die bekannt gewordenen Fälle von Misshandlung und Missbrauch in Einrichtungen der römisch-katholischen Kirche zum Rücktritt mehrerer Bischöfe:

Vorlauf

Aufsehen erregte in den 1990er Jahren der Fall des Priesters Brendan Smyth, der über 40 Jahre lang Kinder vergewaltigen und misshandeln konnte. Im Jahr 2010 geriet der heutige Vorsitzende der irischen Bischofskonferenz, Seán Brady unter Druck, da er als Priester anwesend war, als zwei von Brendan Smyth missbrauchte Jugendliche dazu gebracht wurden, ein Schweigegelübde abzulegen und er nichts unternahm.[657] Brady erklärte dazu im Jahre 2010: „Wenn ich zurückschaue, schäme ich mich, dass ich nicht immer die Werte, an die ich glaube, hochgehalten habe“.[658]

In einem Fernsehbeitrag von Raidió Teilifís Éireann verteidigten sich Anfang 2011 die irischen Bischöfe gegen den auch von Papst Benedikt XVI. erhobenen Vorwurf, sie hätten nicht auf die Missbrauchsfälle reagiert. Sie verwiesen dazu auf bereits 1996 verabschiedete Leitlinien, nach denen auffällig gewordene Priester umgehend den Behörden gemeldet werden sollten. Die Kleruskongregation unter Darío Castrillón Hoyos habe daraufhin 1997 in einem vertraulichen Schreiben über den irischen Nuntius, Luciano Storero, „schwere Bedenken“ gegen dieses Vorgehen geäußert und die strikte Einhaltung der kanonischen Verfahren angemahnt.[659] Damit wurde sich offenbar auch gegen eine Auslieferung des übergriffig gewordenen Priesters Tony Walsh ausgesprochen. Der Erzbischof von Dublin, Diarmuid Martin, äußerte Ende 2010, dass die Mehrzahl der Bischöfe das Vorgehen der Kleruskongregation als desaströs empfanden. Der Vatikan hingegen erklärte, dass mit dem Schreiben nicht gegen eine Auslieferung an die Behörden optiert, sondern die Einhaltung kanonischer Normen angemahnt wurde, um auszuschließen, dass sich übergriffig gewordene Priester den entsprechenden Kirchenstrafen entziehen könnten. Die Zuständigkeit für Missbrauchsfälle wurde im Jahre 2001 der Kleruskongregation entzogen und der Glaubenskongregation übertragen.[660]

Im Oktober 2002 sendete Raidió Teilifís Éireann den Fernsehbeitrag „Cardinal Secrets“ über verschwiegene Missbrauchsfälle in Dublin, der zu weiteren Untersuchungen veranlasste.

Im Fall von Seán Fortune, der acht Opfer missbrauchte, darunter den späteren Politiker Colm O’Gorman, ist bekannt, dass Gemeindemitglieder Delegationen zu Bischof Donal Herlihy und später an seinen Nachfolger Brendan Comiskey und schließlich einen Brief an den Apostolischen Nuntius in Irland sandten. Ihre Gesuche blieben erfolglos.[661] Über diesen und andere Fälle berichtete der Dokumentationsfilm Suing the Pope der BBC, ausgestrahlt am 19. März 2002.[662]

Ferns-Report

Der im Oktober 2005 veröffentlichte Ferns Report über das Bistum Ferns berichtet über 100 Fälle von Kindesmissbrauch in den Jahren 1962 bis 2002 durch 21 Priester. Der Bericht übt Kritik an Bischof Donal Herlihy.[663]

Ryan-Bericht

Der im Mai 2009 veröffentlichte Ryan-Bericht für die Erzdiözese Dublin belegt den systematischen Missbrauch in katholischen Schulen und Heimen zwischen 1914 und 2000.[664][665][666] In den Fokus gerieten unter anderem die Christian Brothers und die Sisters of Mercy. Im Zuge der Anhörungen trugen von den ca. 25.000 Menschen, die eine der in Rede stehenden Einrichtungen besucht hatten, etwa 1.500 Anschuldigungen bei der Kommission vor. Darunter waren 474 Vorwürfe wegen physischer Misshandlung und 253 wegen sexuellen Missbrauchs, die von männlichen Personen erhoben wurden.[667] Von Frauen wurden insgesamt 383 Vorwürfe physischer Misshandlung und 128 Vorwürfe wegen sexuellen Missbrauchs vorgetragen. Die Vorfälle ereigneten sich zu einem großen Teil in Industrial Schools, kirchlich geführten Kinderheimen, und den Magdalen Asylums, Besserungsanstalten für gefallene Mädchen, wie eines in dem als authentisch geltenden Film „Die unbarmherzigen Schwestern“ aus dem Jahre 2002 geschildert wird.

Murphy-Bericht

Der Murphy-Bericht wurde im November 2009 veröffentlicht. Er untersuchte die Art und Weise, wie die Kirche mit Anschuldigungen von sexuellem Missbrauch von Kindern durch Priester umging. Der Bericht stellt fest, dass es „keinen Zweifel daran gibt, dass sexueller Missbrauch von Kindern in den Jahren 1975 bis 2004 vertuscht wurde.“[668][669] Der Erzbischof von Dublin Diarmuid Martin unterstützte die Untersuchungskommission besonders, indem er Tausende von vertraulichen Dokumenten veröffentlichte.[670] Laut Untersuchungskommission wurden zwischen 1975 und 2004 320 Opfer missbraucht und ab Mai 2004 weitere 120. Den vier Erzbischöfen John Charles McQuaid, Dermot Ryan, Kevin McNamara und Desmond Connell seien die Anschuldigungen bekannt gewesen; sie seien Beschwerden kaum nachgegangen.

Im Murphy-Bericht wird neben den Geistlichen auch die Polizei für den Skandal verantwortlich gemacht; sie habe bei vorliegenden Anschuldigungen keine Ermittlungen aufgenommen.[671][672][673][674][675]

Cloyne-Bericht

Im Januar 2009 erhielt die Untersuchungskommission, die zuvor den Murphy-Bericht veröffentlicht hatte, den Auftrag, auch die Vorgänge im Bistum Cloyne zu untersuchen. Zuvor war am 19. Dezember 2008 ein Untersuchungsbericht der Diözese veröffentlicht worden.

Am 23. Dezember 2010 übergab die Kommission unter Führung von Richterin Yvonne Murphy ihren Bericht über den Umgang mit Missbrauchsfällen in der Diözese Cloyne für den Zeitraum vom 1. Januar 1996 bis zum 1. Februar 2009 an den Justizminister der Republik Irland. Mehr als ein halbes Jahr später, am 11. Juli 2011, wurde der Bericht veröffentlicht.[676] Für diesen Bericht wurden etwa 100 Personen befragt. In Rede standen Vorwürfe wegen sexuellen Missbrauchs gegen 19 Priester.[677]

Der Bericht äußerte sich sehr kritisch gegenüber dem Verhalten der Diözese Cloyne. Der im März 2010 zurückgetretene Bischof John Magee habe sich bis 2008 kaum um Missbrauchsfälle gekümmert. Außerdem wurden von 15 Missbrauchsfällen lediglich sechs der irischen Polizei mitgeteilt. Damit hatte die Diözese Cloyne auch gegen die Regelungen der irisch-katholischen Kirche verstoßen. Da die seit 1996 gültigen Regelungen durch die Kleruskongregation als kirchenrechtlich bedenklich eingestuft wurden, erhob der Cloyne-Bericht schwere Anschuldigungen gegen die römisch-katholische Kurie. Diese habe durch ihr Verhalten den Bischöfen das Gefühl gegeben, dass sie die Regelungen von 1996 auch ignorieren könnten und damit jene Fraktion gestärkt, die mit den Regelungen nicht einverstanden war.[678]

Diese Aussagen nahm der irische Premierminister Enda Kenny im Juli 2011 zum Anlass, den Vatikan bei einer Rede im Parlament als „abgehoben, elitär und narzisstisch“ zu kritisieren. Der Report habe demnach festgestellt, dass der Heilige Stuhl versucht habe, in einer souveränen Republik Untersuchungen zu behindern.[679][680] Ähnlich äußerten sich auch der Fraktionsvorsitzende der Regierungspartei Fine Gael, Charles Flanagan, und der Außenminister Irlands, Eamon Gilmore. Dieser bestellte den Apostolischen Nuntius, Erzbischof Giuseppe Leanza, ein und übergab diesem den Bericht mit der Aufforderung einer offiziellen Stellungnahme der Kurie. Leanza anerkannte dabei, dass es in der Vergangenheit innerhalb der römisch-katholischen Kirche schwerwiegende Versäumnisse gegeben habe, und brachte sein persönliches Bedauern darüber zum Ausdruck. Er betonte aber auch die bereits unternommenen Aufarbeitungsanstrengungen.

Die Auseinandersetzung nahm in der folgenden Zeit noch an Schärfe zu. In Rede standen dabei die Ausweisung des Nuntius, die Schließung von Irlands Vertretung beim Vatikan und vor allem die Änderung der gesetzlichen Regelungen zum Zeugnisverweigerungsrecht von Priestern.[681]

Seitens des Vatikans bemühte man sich um eine Beruhigung der Situation. In einer Stellungnahme verwies der Sprecher des Vatikan, Federico Lombardi, darauf, dass auch die Kurie und besonders der Papst durch die in Irland geschehenen Verbrechen und das Versagen der kirchlichen wie auch der staatlichen Stellen beschämt und erschüttert seien. Lombardi verwies dazu auch auf die im Hirtenbrief des Papstes gemachten Aussagen.

Was die Behauptungen des Berichtes über das Schreiben der Kleruskongregation von 1997 anging (Vgl. dazu den Vorlauf), widersprach Lombardi der im Bericht geäußerten Sichtweise. Das Schreiben von 1997 habe nicht die Bemühungen der irischen Kirche behindern, sondern diese unterstützen wollen. Daher habe die Kleruskongregation auf kirchenrechtliche Probleme der in Irland getroffenen Regelungen hingewiesen, die eine kirchenrechtliche Bestrafung beschuldigter Priester eventuell verhindert hätten. Den Vorwurf zur Aufforderung der Missachtung staatlicher Gesetze wies Lombardi zurück. Eine solche Aussage sei nirgendwo getroffen worden, noch dazu habe damals gar kein Gesetz über eine Anzeigepflicht bei Missbrauch in Irland bestanden.

An dieser Stelle kritisierte Lombardi den irischen Staat auch dahingehend, dass dieser nun auf die römisch-katholische Kirche zeige, aber die seit mehreren Jahren angekündigten Gesetzgebungsmaßnahmen zum verbesserten Schutz vor und zur Aufklärung von Missbrauch immer noch nicht umgesetzt habe. Die römisch-katholische Kirche hingegen habe in derselben Zeit umfassende Maßnahmen und Rechtsanpassungen vorgenommen.[659][682] In der Folge wurde der Nuntius aus Dublin zurück nach Rom berufen, um bei der Ausarbeitung einer Antwort an die irische Regierung zu helfen.[683] Diese Antwort wurde am 3. September 2011 durch Ettore Balestrero, Untersekretär im Staatssekretariat, an Helena Keleher, irische Botschafterin beim Heiligen Stuhl, übergeben.[684] Der Cloyne-Bericht führte auch zu Unmut unter der Priesterschaft der Diözese. Erzbischof Dermot Clifford, vom Vatikan eingesetzter Verwalter der Diözese, lud daher im August 2011 alle Priester der Diözese zu einem Treffen ein.[685]

Raphoe-Bericht

Der Bericht zu sexuellem Missbrauch durch katholische Geistliche im Bistum Raphoe und fünf benachbarten Bistümern vom Dezember 2011 listet für den Zeitraum zwischen 1975 und August 2010 insgesamt 52 Fälle von Kindesmissbrauch durch 14 Priester auf. Seitens der Autoren wurden den Diözesen vor allem „schwere Fehlurteile“ vorgeworfen.[686]

Entschädigungen durch Kirche und Staat

Seit 2002 werden Opfer von physischer Misshandlung oder sexuellem Missbrauch in den staatlichen und kirchlichen Einrichtungen Irlands in organisierter Form entschädigt. Dazu wurde das Residential Institutions Redress Board[687] eingerichtet. Diese Einrichtung verwaltet die von Staat und Kircheninstitutionen bereitgestellten Gelder und regelt ihre Verteilung. Insgesamt wurden von Staat und Kirche Gelder in Höhe von 2,1 Milliarden Euro bereitgestellt.[688]

Nach einer Prüfung erhalten die Antragsteller je nach Schwere der Misshandlung oder des Missbrauchs eine Entschädigung in Höhe bis zu 300.000 Euro. Bis 2010 wurden 14.753 Anträge auf Entschädigung eingereicht. Die Mehrzahl der Opfer wurde mit bis zu 100.000 Euro entschädigt.[689]

Details der Entschädigungen sind zwischen irischem Staat und kirchlichen Einrichtungen nach wie vor umstritten. So verlangte der irische Bildungsminister Ruairi Quinn im August 2011, dass die katholischen Orden in Irland ihren Anteil an den Entschädigungen von 476 Millionen auf 680 Millionen Euro erhöhen sollten. Im Falle von Zahlungsunfähigkeit schlug Quinn den Orden vor, Teile ihres vorhandenen Besitzes an den irischen Staat abzutreten.[690]

Entwicklung seit 2009

Der Fernsehsender RTÉ berichtete im Mai 2011 von Anschuldigungen gegen irische Missionare, die über 30 Jahre hinweg Kinder in Afrika missbraucht haben sollen.[691] Für die vor allem gegen Kevin Reynolds vorgebrachten Anschuldigungen musste sich das irische Fernsehen im Folgenden entschuldigen. Die Vorwürfe waren demnach haltlos. Reynolds konnte mit zwei Vaterschaftstests seine Unschuld beweisen.[692]

Im Dezember 2011 wurden von der römisch-katholischen Kirche Irlands mehrere Berichte über sexuellen Missbrauch vorgelegt. Darin wurde von 160 Verdachtsfällen sexuellen Missbrauchs durch 85 Priester in sechs Diözesen berichtet.[686] Die Reaktion auf die Berichte schwankte unter Vertretern von Missbrauchsopfern zwischen Ablehnung und verhalten positiver Aufnahme. Generell forderten irische Politiker und Missbrauchsopfervertreter, dass in Ergänzung der kircheneigenen Berichte nun staatliche Untersuchungen erfolgen müssten.[693]

Durch einen Fernsehbeitrag der BBC geriet der irische Primas Seán Brady im Mai 2012 erneut unter schweren öffentlichen Druck. Die drei größten Parteien Irlands forderten seinen Rücktritt. In den Medien wurde spekuliert, dass auch der Vatikan bereits nach einem Nachfolger suche und entschlossen sei, Brady abzusetzen.

Konkret wurde Brady zum Vorwurf gemacht, dass er 1975 als Sekretär des Bischofs von Kilmore die Aussagen des damals 14-jährigen Brendan Boland vor einer Kirchekommission protokollierte. Boland hatte sich Brady anvertraut und war zuvor jahrelang von Brendan Smyth missbraucht worden. Er nannte auch die Namen von fünf weiteren Opfern. Die vorliegenden Informationen wurden jedoch nicht an die Polizei weitergegeben und Smyth lediglich versetzt. Boland und anderen wurde stattdessen strengstes Stillschweigen auch gegenüber den eigenen Eltern abverlangt. Daher warf Boland Brady nun vor, mit seinem Verhalten dazu beigetragen zu haben, dass der Missbrauch nicht früher gestoppt wurde. Brady selbst entschuldigte sich daraufhin bei den früheren Opfern für sein damaliges Verhalten und erklärte, dass er heute darauf bestehen würde, Eltern und Polizei zu benachrichtigen.[694]

Der bekannte irische Autor John Boyne, ein Roman- und Jugendschriftsteller, verfasste 2014 den Tatsachenroman The history of loneliness über einen verurteilten irischen Missbrauchstäter als Priester. Der Roman wird in acht Sprachen übersetzt. Boyne setzt einen guten und einen missbrauchenden Kleriker der Jahre 1980 bis 2012 Priester in Beziehung. Dabei stellt sich heraus, dass auch der gute Priester durch Wegsehen und Verdrängen, durch Schweigen Schuld auf sich geladen hat. Die Amtskirche erscheint im Roman unbelehrbar.

Reaktionen der irischen Kirche

Die Bischöfe Brendan Comiskey, Donal Brendan Murray, Eamonn Oliver Walsh und Raymond Field traten Ende 2009 zurück, nachdem sie im Murphy-Bericht beschuldigt worden waren, nicht ausreichend gegen die Täter vorgegangen zu sein.[695][696] Nach Berichten vom 12. August 2010 wurden die Rücktritte von Eamonn Oliver Walsh und Raymond Field, beides Weihbischöfe in der Erzdiözese Dublin, von Papst Benedikt XVI. nicht angenommen. Eine Erklärung dazu wurde vom Vatikan nicht abgegeben. Allerdings hatten Eamonn Oliver Walsh und Raymond Field stets die gegen sie vorgebrachten Vorwürfe zurückgewiesen, sich jedoch bei den Opfern entschuldigt.[670]

In Anerkennung des durch das Fehlverhalten kirchlicher Stellen und Amtsträger mitverursachten Leids der Missbrauchsopfer vollzog Erzbischof Diarmuid Martin am 20. Februar 2011 eine Bußzeremonie in der Dubliner St. Mary's Kathedrale. Dabei wusch er Missbrauchsopfern zusammen mit dem apostolischen Visitator die Füße und erklärte: „Für das Vertuschen von Missbrauchs-Verbrechen und für das Leid, das dadurch über viele weitere Kinder kam, bitten wir Gott um Vergebung“.„Das Erzbistum Dublin wird nie mehr so sein wie früher. Es wird diese Wunde immer mit sich tragen.“[697][698]

Bei einer Rede an der Universität Cambridge charakterisierte der irische Primas, Erzbischof Diarmuid Martin die irische Kirche als in einer tiefen Krise befindlich. Die Missbrauchsskandale seien jedoch nicht der Kern dieser Kirchenkrise. Stattdessen sei diese viel größer und zeichne sich schon seit langem ab. In einem Bericht an Benedikt XVI. erklärte auch Kardinal Sean O'Malley, dass sich die irische Kirche nach den Missbrauchsskandalen am Rande des Zusammenbruchs befinde und nur durch umfassende Reformen vermeiden könne, gänzlich in die Bedeutungslosigkeit abzurutschen.[699]

Aus Anlass des Jahrestages des Hirtenbriefes von Papst Benedikt XVI. zu den Missbrauchsfällen in Irland stellten die irischen Bischöfe im März 2011 ihr Programm „Towards Healing and Renewal“ (dt.: In Richtung Heilung und Erneuerung).[700] Darin bekannten die irischen Bischöfe das Nichthinhören auf die Aussagen von Opfern sexuellen Missbrauch als ihr größtes Versagen in der jüngsten Vergangenheit. Das Programm versteht sich als koordinierte pastorale Antwort auf die bekanntgewordenen Missbrauchsfälle und umfasst sowohl Gebetsinitiativen als auch konkrete Maßnahmen zur Aufarbeitung und Prävention von Missbrauch. Dazu gehören eine von der römisch-katholischen Kirche in Irland finanzierte psychologische Betreuung für Missbrauchsopfer, eine Telefonhotline, finanzielle Mittel für Präventionsmaßnahmen etc.[701]

Fortgeführt werden soll auch die Arbeit von Faoiseamh (dt. „Fürsorge“), einer von der römisch-katholischen Kirche finanzierten Organisation zur Unterstützung und Begleitung von Missbrauchsopfern.[702] Die irischen Bischöfe verpflichteten sich darüber hinaus die Zusammenarbeit mit dem National Board for Safeguarding Children in the Catholic Church in Ireland (NBSCCCI, dt: Nationaler Ausschuss für die Schutzmaßnahmen für Kinder in der irischen katholischen Kirche) fortzusetzen. Das NBSCCCI wurde bereits 2006 gegründet und koordiniert die Präventionsmaßnahmen katholischer Organisationen in Irland.[703]

Reaktion des Vatikans

Am 20. März 2010 wurde ein Hirtenbrief von Papst Benedikt XVI. an die Kirche in Irland veröffentlicht.[704][705][706]

Wie in diesem Hirtenbrief angekündigt ordnete der Papst im Mai 2010 apostolische Visitationen in einigen Bistümern, Orden und Ausbildungsstätten in Irland an.[707] Die apostolische Visitation wird auch Missbrauchsopferverbände miteinbeziehen. Der Mitbegründer der Irish Survivors of Child Abuse (Soca) erklärte dazu, dass die Missbrauchsopferverbände die Visitation begrüßten, da dadurch der Umgang mit den Missbrauchsfällen nicht mehr nur von den irischen Bischöfen abhänge.[708] Im Herbst 2010 begannen die ersten Visitationen. Ziel der neun Visitatoren ist es zu untersuchen, wie vor Ort mit Missbrauchsfällen umgegangen und wie Opfern geholfen wurde. Gleichzeitig sollen dabei die Richtlinien der Bischöfe überprüft und gegebenenfalls verbessert werden.

Die Apostolische Visitation in den Seminaren und im Irischen Kolleg in Rom wird von der Bildungskongregation koordiniert. Zum Visitator wurde der New Yorker Erzbischof Timothy Dolan ernannt.

Die Überprüfung der Ordensgemeinschaften soll federführend von der Ordenskongregation koordiniert werden. Zunächst werden Fragebögen zur Bestandsaufnahme an alle Ordensoberen verschickt; anschließend sollen Joseph Tobin (Redemptoristenober) und Gero McLaughlin (Jesuit) die Männerorden überprüfen und die Oberinnen Shoaron Holland IHM und Mairin McDonagh RJM die Frauenorden.[709]

Im Juni 2011 war die erste Phase der Visitation abgeschlossen.[710] Mitte März 2012 wurden die Ergebnisse der Visitation im Vatikan vorgestellt. Die Visitatoren forderten die irische Kirche auf, ihre Richtlinien zum Umgang mit auffällig gewordenen Geistlichen zu überarbeiten und vor allem die Ausbildung von Priestern und Ordensangehörigen zu verbessern. Außerdem wurde die Ausarbeitung neuer Regeln zum Umgang mit verurteilten Tätern gefordert. Die Visitatoren stellten in der Vergangenheit generell große Mängel und Versäumnisse im Umgang mit pädophilen Priestern fest. Verfehlungen der Vergangenheit hätten ihrer Meinung nach zu einer mangelhaften Reaktion nicht zuletzt von Seiten mehrerer Bischöfe und Ordensoberer geführt. Als eine Ursache wurde von den Visitatoren eine wachsende Entfremdung von der katholischen Lehre auch unter Geistlichen benannt.[711]

Die Ergebnisse der Visitation wurden von der irischen Regierung überwiegend positiv aufgenommen. Kritisiert wurde hingegen der interne Charakter und die „unverständliche Sprache“ des Berichtes.[712]

Strafbewehrte Anzeigepflicht seit 2012

Im irischen Strafrecht bildete das Beichtgeheimnis eine Ausnahme von der Verpflichtung, Kindesmissbrauch zur Anzeige zu bringen. Die Ausnahme wurde 2012 abgeschafft, jedoch kam die strafbewehrte Anzeigepflicht bis August 2017 in keinem Gerichtsverfahren zur Anwendung.[713]

Italien

Die italienische Bischofskonferenz veröffentlichte 2012 zum ersten Mal Zahlen zu Missbrauchsfällen. Demnach hat es im Zeitraum von 2000 bis 2011 insgesamt 135 Fälle sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Priester gegeben. In 77 Fällen kam es zu einem Gerichtsprozess. 22 Priester wurden in erster und 17 weitere in zweiter Instanz verurteilt. 5 Verfahren endeten mit Freispruch. In 21 Fällen haben sich die Angeklagten und die Staatsanwaltschaft auf eine Vereinbarung verständigt. 12 Verfahren endeten mit der Einstellung.[714]

In einer Studie von Associated Press wurden in Italien 73 Fälle von sexuellem Missbrauch durch Priester mit mindestens 235 Opfern dokumentiert.[715]

67 ehemalige Schüler des Antonio Provolo Instituts für Taubstumme in Verona unterzeichneten eine Erklärung, wonach sie in den 1950er bis 1980er Jahren sexuellen Missbrauch, pädophile Übergriffe und körperliche Misshandlungen von Priestern und Brüdern erdulden mussten.[715]

Ende März 2010 kündigte der Vorsitzende der italienischen Bischofskonferenz Angelo Bagnasco angesichts der zuvor bekannt gewordenen Fälle aus den Diözesen Bozen, Ferrara, Florenz und Rom an, man wolle künftig Priesteranwärter einer noch genaueren Prüfung unterziehen, denn schon ein pädophiler Geistlicher sei „einer zu viel“.[716]

Die italienische Bischofskonferenz befasste sich im Jahre 2011 mit der Ausarbeitung eigener Leitlinien gegen sexuellen Missbrauch. Gleichzeitig wurden in den Diözesen Ansprechpartner und Ombudsstellen nach ausländischem Vorbild eingerichtet. In Zukunft soll ergänzend eine landesweite Datenbank über Missbrauchsfälle eingerichtet werden.[717] Die Leitlinien wurden im Mai 2012 veröffentlicht. Sie legen fest, dass Bischöfe verpflichtet sind, mit den staatlichen Behörden zusammenzuarbeiten. Eine explizite Anzeigepflicht besteht nicht.[714]

Zum „Nationalen Tag gegen Pädophilie und Pädopornographie“ lobte die italienische Justizministerin Paola Severino die Bemühungen der römisch-katholischen Kirche im Kampf gegen sexuellen Missbrauch. Die Kirche stelle sich dem Problem „mit Mut, Kompetenz und großem Einsatz“.[718]

Am 28. Oktober 2014 beging der Priester Maks Suard in Triest Suizid durch Erhängen, nachdem er den sexuellen Missbrauch eines 13-jährigen Opfers gestanden hatte und bevor ihm der Ortsbischof Giampaolo Crepaldi die Suspendierung und die Weiterleitung des Falles an den Vatikan mitteilen konnte.[719]

Im Juni 2016 wurde der Priester Mauro Inzoli wegen sexuellen Missbrauchs von fünf Jungen von einem Gericht in Cremona zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt, nachdem er 2012 von Papst Benedikt XVI. aus dem Priesterstand entlassen (laisiert) worden war. Unter Papst Franziskus milderte die Glaubenskongregation 2014 das kirchliche Urteil zu einem „Leben im Gebet und demütiger Zurückhaltung“ und begründete dies mit „Barmherzigkeit“. Nach Kritik in den Medien, dass dies der propagierten „Nulltoleranz“ gegenüber Sexualstraftätern widerspreche, und nachdem der begnadigte Priester päpstlichen Angaben zufolge rückfällig geworden war, setzte Papst Franziskus die ursprüngliche Laisierung im Juni 2017 wieder in Kraft. Im September räumte der Papst ein, mit der Begnadigung einen Fehler begangen zu haben, und kündigte an, überführte Missbrauchstäter künftig nicht mehr zu begnadigen.[720][721] Die Strafverteidiger Inzolis gaben an, letzterer sei nach der Begnadigung nicht mehr rückfällig geworden.[722]

Dem Bischof von Albenga Imperia, Mario Oliveri, wurde vorgeworfen, einen wegen sexuellen Missbrauchs einer Messdienerin zu sieben Jahren und acht Monaten Haft verurteilten Priester nachdrücklich verteidigt zu haben. Am 2. September 2016 nahm Papst Franziskus Oliveris Rücktrittsgesuch an.[723]

Anfang September 2017 wurde ein Vatikanangestellter bei einer Razzia am Bahnhof Roma San Pietro wegen des Besitzes von kinderpornografischem Material auf USB-Sticks und 15 Gramm Kokain verhaftet. Der Portier beim Päpstlichen Kulturrat war nach Einschätzung der Ermittlungsbehörden als Bote für eine unbekannte Person tätig gewesen und wurde im Dezember 2017 in den Hausarrest entlassen.[724]

Am 26. September 2017 nutzte der zu 14 Jahren und zwei Monaten verurteilte ehemalige Priester Ruggero Conti einen Aufenthalt in einer Klinik südlich von Rom zur Flucht. Der Täter, dessen Hafterleichterung zu Hausarrest aufgehoben werden sollte, wurde zur Fahndung ausgeschrieben.[725] Am 29. September 2017 wurde er in Mailand festgenommen.[726]

Klosterinterne Missbrauchsfälle im 19. Jahrhundert in Kloster Sant’Ambrogio, Rom, waren durch den Kirchenhistoriker Hubert Wolf im Jahr 2013 anhand der Akten eines Inquisitionsprozesses ausführlich dargestellt worden.[727]

Kanada

Staatsinternate für Inuit und Indianer

In Kanada wird die Beteiligung der römisch-katholischen Kirche an den sogenannten Residential Schools thematisiert. In diesen Internaten wurden die Kinder der Inuit und der Indianer bis in die 1980er Jahre zwangsweise zwecks Unterricht eingewiesen. Derzeit sind etwa 3.000 Einrichtungen bekannt,[728] die etwa 150.000 Menschen von 1874 bis 1960 besucht hatten. Die Schulen waren staatlich, wurden jedoch überwiegend von der römisch-katholischen Kirche und von den Vorgängern der United Church of Canada, also Presbyterianer, Methodisten und Kongregationalisten betrieben. Etwa 90.000 Menschen besuchten Internate unter katholischer Schirmherrschaft.[729] Die Leitung der Schulen wurde den Kirchen 1969 entzogen. Das letzte Internat wurde 1996 geschlossen.

Untersuchungskommissionen zeigten seit den 1990er Jahren, dass die Rechte der Kinder in diesen Internaten in massiver Weise verletzt wurden. So war die Sterblichkeitsrate extrem hoch (bis zu 69 %), da gesunde Kinder zusammen mit Tuberkulosekranken unterrichtet wurden. Außerdem kam es in zehntausenden Fällen zu sexuellen Übergriffen und in einigen Schulen wurden medizinische Versuche ohne Einwilligung der Eltern durchgeführt.[730]

Nach dem Urteil einer Kommission habe „kein Bereich ihrer Untersuchung mehr Wut und Scham hervorgerufen, als die Geschichte der Residential Schools … der unglaubliche Schaden – Verluste an Menschenleben, Verunglimpfung der Kultur, Zerstörung von Selbstachtung und Selbstwertgefühl, Zerstörung von Familien, die Auswirkungen dieser Traumata auf nachfolgende Generationen und die Ungeheuerlichkeit kultureller Überlegenheitsdünkel die hinter dem ganzen Unternehmen steckten – wird jeden zutiefst erschüttern, der es wagt, diese Geschichte in sein Bewusstsein dringen zu lassen“.[731]

Für die Opfer wurden 1,9 Milliarden kanadische Dollar (circa 1,45 Mrd. Euro) als Entschädigung bereitgestellt. Zugleich wurde die Einrichtung der „Wahrheits- und Versöhnungskommission“ beschlossen.[732]

Der ehemalige Priester Kevin Annett verlangt angesichts dieser Zustände eine Untersuchung durch den Internationalen Gerichtshof.[733][734]

Papst Benedikt XVI. lud 2009 eine Delegation der Opfer in den Vatikan ein und drückte ihnen gegenüber seine persönliche Betroffenheit für die Leiden der Menschen in den Internaten aus. Der Vorsitzende der kanadischen Bischofskonferenz, James Weisgerber, erklärte, dass die katholische Kirche ihren Beitrag dazu leisten müsse, dass das Unrecht an den Ureinwohnern anerkannt und den Opfern geholfen wird.[729]

Fälle

1988/89 erschienen die ersten Schlagzeilen über sexuellen Kindesmissbrauch in der kanadischen römisch-katholischen Kirche. Am 1. Juni 1989 führte eine Königliche Kommission eine Untersuchung im Mount-Cashel-Waisenhaus in Neufundland durch. Etwa zeitgleich fand eine kirchliche Untersuchung gegen weitere sieben Priester ebenfalls aus Neufundland statt. Im August 1989 wurden insgesamt 23 kanadische Priester und Ordensleute öffentlich angeklagt. Im Juni 1990 bestätigte die vom Erzbischof eingesetzte Kommission, dass die Bistumsleitung seit Mitte der siebziger Jahre Kenntnis von den abweichenden oder sexuell ungeeigneten Verhaltensweisen einiger Kleriker hatte. Ausdrücklich wurde festgehalten, dass das ungenügend energische Vorgehen durch den Erzbischof weiteren Kindesmissbrauch ermöglicht hatte.[735]

Bischof Hubert Patrick O’Connor trat 1991 zurück. Er wurde im November 1996 wegen sexuell motivierter Straftaten in seiner Zeit als Priester zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.[736]

Im August 2008 bekannte sich Priester Charles Sylvestre schuldig, zwischen 1954 und 1984 insgesamt 47 Opfer sexuell missbraucht zu haben.[737] Unter anderem missbrauchte er ein Mädchen im Alter von sieben Jahren bis zu ihrem 14. Lebensjahr. Lou Ann Soontiens erhielt im Mai 2009 für ihr Leid 2 Millionen Kanadische Dollar.[738] Das Bistum London beteiligte sich öffentlich an der Aufklärung.[739]

Im April 2009 verurteilte der Papst in Kanada die sexuellen Übergriffe an den Schülern.[737]

Im September 2009 trat der Bischof des Bistums Antigonish, Raymond Lahey, von seinem Amt zurück – wegen Besitzes von Kinderpornografie – und stellte sich den Behörden. Bereits in den 1980er Jahren hatte es Vorwürfe gegeben, er habe Jungen solches Material gezeigt.[740] Am 4. Januar 2012 wurde Lahey zu 15 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Da er bereits acht Monate in Untersuchungshaft verbracht hatte und diese doppelt angerechnet wurde, verfügte das Gericht Laheys Freilassung.[741] Er wurde im Mai 2012 laisiert.[742]

Kamerun

Im Jahr 2013 versetzte das Erzbistum Bertoua in Kamerun einen Priester wegen sexuellen Missbrauchs in den Laienstand. Später wurde der Priester im Erzbistum Köln tätig. Das Erzbistum wurde 2018 kirchen- und strafrechtlich gegen den Priester, der trotz Laisierung ein Empfehlungsschreiben von Altbischof Roger Pirenne vorgelegt hatte, wegen Betrugs tätig.[743]

Kenia

Im August 2009 trat Cornelius Schilder MHM, Bischof von Ngong in Kenia, zurück, nachdem ihm sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen worden war; die Polizei wurde nicht eingeschaltet. Als Rücktrittsgrund wurden gesundheitliche Probleme genannt; die tatsächlichen Gründe wurden erst anderthalb Jahre nach dem Rücktritt bekannt.[744] Der Comboni-Missionar Renato Kizito, Leiter des christlichen Hilfsprojektes Koinonia in Nairobi, wurde mehrfach beschuldigt, sexuellen Missbrauch von Jugendlichen und jungen Männer betrieben zu haben. Zahlreiche mutmaßliche Opfer beschrieben die Taten übereinstimmend. Im Mai 2011 wurde Kisito verhaftet, jedoch zunächst ohne Anklageerhebung wieder freigelassen.[745]

Kolumbien

2012 wurden drei Priester in Kolumbien wegen Missbrauchsvorwürfen laisiert.[746]

Kroatien

In Kroatien wurden der Öffentlichkeit Mitte Juni 2005 Fälle von Missbrauch in einem Kinderheim der Caritas in Brezovica nahe Zagreb bekannt. Betroffen waren unter anderem Waisen und Menschen mit Behinderungen.

Der Vorfall weitete sich zum Justizskandal aus, weil die stellvertretende Generalstaatsanwältin Bozica Cvjetko und zwei Staatsanwältinnen die Vorkommnisse in Brezovica gekannt, aber vertuscht haben sollen. Sie wurden daher vom Dienst suspendiert.

Die katholische Kirche des Landes äußerte sich zunächst nicht, was Anlass zu verschiedenen Mutmaßungen in der Presse gab. So gilt die Chefin der Caritas, Jelena Brajša, aufgrund ihrer Leistungen im Kroatienkrieg als in Kroatien sehr einflussreich. Bischof Josip Bozanić nahm schließlich öffentlich Stellung und forderte die Aufklärung der Vorfälle durch die Justiz. Seine Rede war jedoch sehr vorsichtig formuliert und würdigte auch „alle guten Taten, welche die Caritas unter der Leitung von Jelena Brajša in schwierigen Jahrzehnten gemacht“ habe.

Brajša wurde später vom Vorwurf, vom Missbrauch gewusst zu haben, freigesprochen. Angestellte hatten jedoch ausgesagt, dass sie in der Vergangenheit einen Koch entlassen haben soll, nachdem sie in dessen Tagebuch einen Bericht über die Vergewaltigung eines Mädchens gefunden hatte.[747]

Luxemburg

In Luxemburg haben sich bei einer Hotline bis zum November 2010 138 Betroffene gemeldet. Die Staatsanwaltschaft ermittelte in 114 Fällen.[748]

Mexiko

Ein Mexikaner hat zwei katholische Kardinäle verklagt, weil sie nicht gegen sexuellen Missbrauch vorgegangen seien. Demnach sollen die Beschuldigten einen pädophilen Priester geschützt haben. Jener soll 1988 aus den USA zurück nach Mexiko versetzt worden sein. Neun Jahre später verging er sich an dem Mann, der nun Klage eingereicht hat. Die Klage wird gegen den US-Kardinal Roger Mahony und seinen mexikanischen Kollegen Kardinal Norberto Rivera Carrera geführt, die vorsätzlich die Missbrauchsvorwürfe gegen den früheren Priester vertuscht haben sollen.[749] Im Jahr 2010 veröffentlichte die SNAP eine Liste von 65 Priestern, die in den USA des sexuellen Missbrauchs beschuldigt werden. Alle diese Priester befinden sich in verschiedenen Diözesen in Mexiko, einige davon immer noch im Amt.[750]

Legionäre Christi

Der Missbrauch von unzähligen minderjährigen Jungen in mehreren Apostolischen Schulen der Legionäre Christi und durch mehrere Ordensmitglieder gilt heute als erwiesen. Die Ausmaße dieses Missbrauchsskandals bekommen zusätzlich eine besondere Dimension[751] dadurch, dass auch nach Einschätzung des Heiligen Stuhls ein „Machtsystem“ im Orden etabliert wurde, das den Missbrauch strukturell stützte.

Seit den 1960er-Jahren gibt es schwere Missbrauchsvorwürfe gegen den Gründer der Kongregation Marcial Maciel Degollado, die inzwischen von den Legionären und vom Heiligen Stuhl bestätigt wurden. Demnach hat er mit mehreren Frauen Kinder gezeugt und sie teilweise auch missbraucht. Zehn Opfer, die von Maciel in den 1950er-Jahren im römischen Seminar missbraucht wurden, hatten den Vatikan bereits vor 30 Jahren informiert. Johannes Paul II. war demnach seit 1983 auch über die Missbräuche informiert. 1997 erklärten neun ehemalige Seminaristen öffentlich, von Maciel in den 1940er, 1950ern und 1960er Jahren in Apostolischen Schulen[752] des Ordens sexuell missbraucht worden zu sein.[753] Insgesamt soll er mindestens 20 (wahrscheinlich um die 100) minderjährige Jungen in den ordenseigenen „Apostolischen Schulen“ (Knabenseminare) missbraucht haben.[754] Die Jungen erhielten von ihm, nach den gemeinsam begangenen Taten, in der Beichte die Absolution, um ihr Schweigen zu erzwingen; er beging also auch das mit Exkommunikationen strafbewehrte Crimen sollicitationis. Die Bewertung des Heiligen Stuhls fällt ungewohnt deutlich aus: „Das extrem schwerwiegende und objektiv unmoralische Verhalten von P. Maciel, das durch unumstößliche Beweise bestätigt worden ist, besteht bisweilen in wirklichen Straftaten und offenbart ein skrupelloses Leben ohne echten religiösen Sinn.“[755]

Maciel wurde lange Jahre von Papst Johannes Paul II. unterstützt, beide waren vermutlich sogar miteinander befreundet. Maciel, sein Orden und dessen Laienzweig Regnum Christi wurden vom Papst immer wieder als positives Beispiel herausgestellt. So lobte Papst Johannes Paul II. am 4. Januar 2001, dem 60. Gründungstag der Legionäre Christi, den Orden und seinen Gründer für „die besondere Betonung auf die brüderliche Herzlichkeit Eurer zwischenmenschlichen Beziehungen“.[754] Noch 2004 vertraute Papst Johannes Paul II. Maciel in einer Zeremonie die Leitung des Notre Dame Centre in Jerusalem an.[756]

Die Stellung, die Maciel bei Johannes Paul II. genoss, ermöglichte es ihm auch, den Orden der Legionäre Christi selbst für seine Taten zu instrumentalisieren. Die Missbrauchsproblematik bei den Legionären ist somit nicht vergleichbar mit Einzelfällen in anderen Ordensgemeinschaften. Die Vorwürfe richten sich aktuell auch nicht mehr nur gegen den Gründer, sondern Papst Benedikt XVI. kritisiert die Strukturen des Ordens selbst. Missbrauch wurde mittlerweile auch bei anderen Ordensmitgliedern aufgedeckt. Insgesamt sind Apostolische Schulen in verschiedensten Ländern, auch außerhalb Mexikos betroffen (bekannt: Chile, Italien, Spanien, USA).[753][754]

Nach Einschätzung Roms habe der Gründer in den 64 Jahren seiner Leitungstätigkeit ein Machtsystem[755] aufgebaut, das die Gemeinschaft „in ihren Wurzeln bedroht“.[757] Das hat sich in einer Apostolischen Visitation (2009/2010) durch fünf unabhängige Bischöfe herausgestellt. Der Heilige Stuhl kommt zum Ergebnis, dass der Orden einer „Reinigung“ (wörtlich) bedarf und in seinen Strukturen völlig erneuert werden muss. Um dies zu gewährleisten, hat der Papst dem Orden auf unbestimmte Zeit die Leitung entzogen und einen externen päpstlichen Delegaten ernannt, der dem Orden seit Juni 2010 vorsteht. Das Sondergelübde des Ordens, genannt „Nächstenliebe“, verbot es den Ordensmitgliedern, Kritik an den Oberen nach außen zu tragen. Dieses Gelübde zur Verschwiegenheit wurde vom Papst 2006 verboten.[758] Ebenso wurde die gängige Praxis im Orden aufgehoben, dass die Oberen zugleich geistliche Begleiter und Beichtväter sind.[759]

Kritiker gehen davon aus, dass die Mitteilungen des Vatikans lediglich die „Spitze des Eisbergs“ darstellen. Da die Berichte der Visitatoren nicht öffentlich sind, bleibe nach wie vor vieles unklar. 2010 räumte Benedikt XVI. ein, dass die Verantwortlichen der zuständigen vatikanischen Kongregationen „leider nur sehr langsam und verspätet“ auf den Missbrauchs-Skandal um den Gründer der Kongregation der Legionäre Christi reagiert hätten. Er begründete diese späte Reaktion damit, dass erst ab 2000 „konkrete Anhaltspunkte“ vorhanden waren, die ein Vorgehen gegen Maciel erlaubten. Vorher waren nach seiner Einschätzung keine eindeutige Zeugnisse vorhanden, die Gewissheit hätten geben können, dass die Vorwürfe zutreffend waren.[760]

2012 wurde von den Legionären Christi eingeräumt, dass neun weitere mutmaßliche Missbrauchsfälle an den Vatikan gemeldet worden seien.[761] Die meisten Fälle sollen mehrere Jahrzehnte zurückliegen, bei einem Fall soll es sich um einen aktuellen handeln. Die Taten sollen nicht in Deutschland begangen worden sein. Im Januar 2019 erklärte Kardinal João Braz de Aviz, Präfekt der Ordenskongregation, dem Vatikan hätten bereits 1943 erste Dokumente über sexuellen Missbrauch durch Degollado vorgelegen; seine Kongregation habe mit deren Vertuschung nichts zu tun gehabt.[762]

Im Dezember 2019 veröffentlichte der Orden eine interne Untersuchung, in der er den Missbrauch von 175 Minderjährigen – zumeist Jungen im Alter zwischen elf und 16 Jahren – durch 33 seiner Priester seit der Gründung 1941 zugab. Es sei allerdings damit zu rechnen, dass weitere Taten ans Licht kommen. Mindestens 60 der Kinder und Jugendlichen seien von Marcial Maciel Degollado missbraucht worden. Fünf der übrigen Täter seien inzwischen ebenfalls gestorben, acht seien aus dem Priesteramt ausgeschieden, ein weiterer habe den Orden verlassen. Achtzehn sind demnach weiterhin Mitglieder des Ordens. Von diesen nähmen laut der Untersuchung 14 keine öffentlichen priesterlichen Aufgaben mehr wahr. Die anderen vier hätten keinen seelsorglichen Kontakt zu Minderjährigen. 14 der Täter seien selbst früher innerhalb der Glaubensgemeinschaft missbraucht worden, so dass damit sogenannte „Missbrauchsketten“ aufgedeckt wurden, indem sich frühere Opfer im Laufe der Zeit selbst zu Tätern entwickelten. Für 45 Betroffene sei ein Prozess zur „Wiedergutmachung und Versöhnung“ eingeleitet worden, der auch auf die restlichen Opfer ausgeweitet werden solle.[763]

Neuseeland

Am 22. Juni 2002 räumte die römisch-katholische Kirche Neuseelands 38 Fälle von sexuellem Missbrauch durch Priester und andere Kirchenvertreter in den vergangenen 50 Jahren ein, nachdem eine Anfang der neunziger Jahre eingesetzte Kommission die entsprechenden Klagen geprüft hatte.[764] Am 30. Juni 2002 entschuldigte sich die Bischofskonferenz Neuseelands offiziell für sexuellen Missbrauch in ihrem Zuständigkeitsbereich.[380]

Besonderes Aufsehen erregten die Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch an der von den Barmherzigen Brüdern vom hl. Johannes von Gott geführten Maryland's School in Christchurch. 2006 zahlte der australische Zweig der Ordensgemeinschaft 5,1 Millionen Dollar an die Opfer.[765] Insgesamt waren es 121 Vorwürfe von über achtzig früheren Schülern, die vor allem in den 70er Jahren stattgefunden hatten.[766] Die Taten wurden vor allem durch drei Ordensbrüder ausgeübt: Bernard McGrath wurde in 21 Fällen für schuldig befunden, von 22 weiteren freigesprochen. Er wurde zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt.[767] Roger Maloney wurde im August 2008 in sieben Fällen für schuldig befunden, von 16 weiteren freigesprochen und zu zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Raymond Garchow wurde in acht Fällen angeklagt. Aufgrund des schlechten Gesundheitszustandes des Angeklagten und eines Beschwerdeführers wurde das Verfahren ausgesetzt.[768]

Niederlande

Rechtliche Lage

Die Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch von Kindern beträgt in den Niederlanden bislang 20 Jahre ab Volljährigkeit des Opfers. Aufgrund des Bekanntwerdens zahlreicher Fälle von Sexualstraftaten gegen Kinder in den 1950er und 1960er Jahren kündigte Justizminister Ernst Hirsch Ballin eine Gesetzesinitiative zur Aufhebung der Verjährungsfrist für solche Taten an.[769]

Entwicklung

1995 eröffneten die katholischen Bischöfe der Niederlande im Secretariaat Rooms-Katholiek Kerkgenootschap die Kommission Hulp en Recht (Hilfe und Recht) für Opfer sexuellen Missbrauchs in der Kirche. Sie bietet unter anderem eine Telefon-Hotline für Opfer an.[380]

Ende Februar 2010 wurden drei Salesianer Don Boscos beschuldigt, in ihren Juvenat Don Rua in ’s-Heerenberg in den sechziger Jahren mindestens drei Jungen sexuell missbraucht zu haben. Der Bischof von Rotterdam Adrianus Herman van Luyn, selbst Salesianer Don Boscos und von 1975 bis 1981 Provinzial der niederländischen Ordensprovinz, plädierte für eine gründliche Untersuchung.[770] Die Vorwürfe waren bereits 1967 innerhalb der Ordensgemeinschaft untersucht, aber nie öffentlich gemacht oder angezeigt worden. Der Pater schied damals aus der Ordensgemeinschaft aus, auch die betroffenen Ordensbrüder sind nicht mehr Mitglied der Ordensgemeinschaft.[771]

Im März 2010 wurden Vorwürfe laut, katholische Geistliche hätten im Blindeninstitut Sint Henricus in Grave in den sechziger Jahren regelmäßig blinde und schlecht sehende Kinder sexuell missbraucht.[772]

Am 24. März 2010 gab Hilfe und Recht bekannt, in den vergangenen Wochen seien etwa 1.100 Meldungen über mögliche Fälle sexuellen Missbrauchs eingegangen.[773]

Eine Kommission unter Leitung von Wim Deetman stellte am 16. Dezember 2011 ihre Ergebnisse vor. Nach Angaben der Kommission könnten zwischen 1945 und 2010 zwischen 10.000 und 20.000 Minderjährige[774] in Einrichtungen der römisch-katholischen Kirche sexuell missbraucht worden sein.[775] Diese Angabe ist eine statistische Hochrechnung, die aus einer repräsentativen Umfrage entwickelt worden war. Danach hatten in einer Befragung von etwa 34.000 Niederländern zwischen 0,3 % und 0,9 % der Befragten angegeben, ungewollten sexuellen Annäherungen durch Beschäftigte der römisch-katholischen Kirche ausgesetzt gewesen zu sein. An die Kommission selbst wurden 1.795 Anschuldigungen wegen sexuellen Missbrauchs herangetragen. In 90 % der Anschuldigungen ging es um leichten bis mittelschweren Missbrauch wie unangemessene Berührungen.[776] Diese Anschuldigungen betrafen etwa 800 Täter, von denen etwa 100 zum Zeitpunkt der Untersuchung noch am Leben waren. Der Bericht der Kommission stellte außerdem fest, dass sexueller Missbrauch in katholischen Einrichtungen nicht häufiger vorkomme als in Einrichtungen anderer Konfessionen oder des Staates. Das in den Medien verbreitete Bild, dass sexueller Missbrauch vor allem in katholischen Einrichtungen vorkomme, wurde nach Aussage der Kommission durch die Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen nicht bestätigt.[777] Aufgrund der Ergebnisse der Kommission entschloss sich die niederländische Bischofskonferenz, Missbrauchsopfern Entschädigungen in Höhe von 5.000 bis 100.000 Euro anzubieten. In einem Kommentar für die Katholische Nachrichten-Agentur sah Burkhard Jürgens durch den Kommissionsbericht auch generelle Anfragen an die niederländische Gesellschaft insgesamt gestellt. Dazu arbeitet eine Kommission unter Leitung der früheren Generalstaatsanwältin Rieke Samson mittlerweile auch die geschehenen Missbrauchsfälle an staatlichen Einrichtungen auf. Der Bericht soll gegen Ende 2012/Anfang 2013 veröffentlicht werden. Er wird aber nicht die Recherchetiefe der Deetman-Kommission erreichen, da er engere Definitionen für Missbrauch verwendet.[778]

Im März 2012 wurde der Fall des Missbrauchsopfers Henk Heithuis bekannt. Dieser wurde in den 1950ern in einer kirchlichen Einrichtung missbraucht und nachdem er Anzeige bei der Polizei gestellt hatte, in die psychiatrische Einrichtung „Huize Padua“ in der Provinz Nordbrabant eingeliefert. Da es hieß, Heithuis habe den Priester verführt, wurde er in dieser ebenfalls von katholischen Priestern geleiteten Einrichtung schließlich kastriert, um ihn von „homosexuellen Neigungen“ zu „heilen“. Heithuis war zum Zeitpunkt des Eingriffes 20 Jahre alt und damit nach damals geltendem Recht minderjährig.[779] Bis in die 1960er war es üblich, Homosexuelle durch chemische oder physische Kastrationen, Elektroschock und Ähnliches „heilen“ zu wollen. Bisher nicht bekannt war, dass diese Praxis auch auf Minderjährige angewandt wurde. Gesprächsprotokolle legen nahe, dass die niederländischen Behörden von diesen Praktiken Kenntnis gehabt haben müssen. Außerdem gibt es Hinweise auf mindestens zehn weitere Fälle wie den von Heithuis. Das niederländische Parlament setzte daher eine Fragestunde an, in der die Einrichtung einer eigenen Untersuchungskommission erörtert werden sollte.[780][781]

Im April 2014 gab die römisch-katholische Kirche in den Niederlanden nach einer internen Untersuchung bekannt, dass der ein Jahr zuvor verstorbene Bischof Joannes Gijsen zwischen 1958 und 1961 zwei Jungen sexuell missbraucht hatte. Laut Medienberichten hatte Gijsen beide Opfer zu sexuellen Berührungen und einen der beiden Jungen zum Oralverkehr gezwungen. Gegen Gijsen wurden 2011 erneut Anschuldigungen wegen sexuellen Missbrauchs erhoben, er bestritt jedoch, das Opfer zu kennen. Eine Kommission nahm die Fälle eine Woche nach Gijsens Tod 2013 wieder auf.[782]

Nigeria

Der Erzbischof von Benin City in Nigeria, Richard Anthony Burke SPS wird beschuldigt, sexuelle Beziehungen mit minderjährigen Mädchen unterhalten sowie im Konkubinat gelebt zu haben. Am 31. Mai 2010 hat Papst Benedikt XVI. das Rücktrittsgesuch angenommen. Burke soll fünf Jahre lang mit der anfangs 14-jährigen kanadischen Politikerin Dolores Atwood sexuelle Kontakte gehabt haben.[783]

Norwegen

Am 7. April 2010 wurde bekannt, dass der aus der Eifel stammende frühere Bischof der norwegischen Prälatur Trondheim Georg Müller zu Beginn der 1990er Jahre einen Messdiener sexuell missbraucht hatte. Dies war auch der Grund für seinen Rücktritt im Jahr 2009. In der Öffentlichkeit wurden jedoch Differenzen in der Zusammenarbeit mit der Glaubenskongregation als Grund für den Rücktritt angegeben. Der Vatikan war jedoch bereits über die wahren Gründe unterrichtet.[784][785] Laut Aussage des Bischofs Bernt Ivar Eidsvig gibt es vier weitere potenzielle Fälle sexueller Übergriffe von katholischen Pfarrern auf Kinder in Norwegen.[786]

Osttimor

2019 wurden erstmals Missbrauchsvorwürfe gegen einen katholischen Geistlichen in Osttimor bekannt. Der aus den USA stammende Richard Daschbach, der zu den Steyler Missionaren (SVD) gehört, hatte 1993 im entlegenen Oe-Cusse Ambeno das Topu Honis Waisenhaus gegründet. Hier soll er sich an Mädchen vergangen haben. Die Anordnung des lokalen Superiors der SVD, in die Landeshauptstadt Dili zu kommen, verweigerte er, weswegen die Polizei eingeschaltet wurde. Diese zögerte, den 82-jährigen Daschbach zu verhaften, da er noch Unterstützung der lokalen Elite hatte.[787] Im April wurde Daschbach von der Polizei verhaftet und in Maliana unter Hausarrest gesetzt. Als er aber gegen den Arrest verstieß und mit der Fähre zurück nach Oe-Cusse fuhr, wurde er noch bei der Ankunft am 13. November erneut verhaftet. Zwischenzeitlich wurde berichtet, dass ein Missbrauchsopfer, dass den Priester beschuldigt hatte, von Männern geschlagen wurde, die sie einschüchtern wollten.[788]

Peru

Im Jahr 2010 trat der Obere Luis Fernando Figari des Sodalitium Christianae Vitae, einer Gesellschaft apostolischen Lebens, nach Vorwürfen sexuellen Missbrauchs gegen ihn von seinem Amt zurück. 2015 veröffentlichten die Journalisten Paola Ugaz und Pedro Salinas, letzterer ein ehemaliges Mitglied des Sodalitium, ein Buch über die sexuellen und körperlichen Missbräuche in der Gesellschaft. Im Mai 2016 ernannte Papst Franziskus Kardinal Joseph Tobin zum päpstlichen Delegaten für die Gesellschaft. Februar 2017 stellte eine von der Gesellschaft beauftragte Kommission fest, dass Figari in mindestens einem Fall ein Kind sexuell angegangen hatte. Auch der Missbrauch weiterer Jugendlicher wurde festgestellt. Am 10. Januar 2018 wurde zusätzlich zum Delegaten ein päpstlicher Kommissar für die Gesellschaft entsandt, Bischof Noel Antonio Londoño Buitrago von Jericó.[789]

Im September 2013 wurde Gabino Miranda Melgarejo, Weihbischof im peruanischen Erzbistum Ayacucho o Huamanga, von Papst Franziskus wegen „sexueller Vergehen“ in den Laienstand versetzt. Melgarejo räumte „unbedachte Handlungen“ ein, bestritt aber, pädophil zu sein.[790]

Philippinen

Am 9. Juli 2002 entschuldigte sich die philippinische Bischofskonferenz für Sexualmissbrauch in ihrem Zuständigkeitsbereich.[380] Laut der Stellungnahme ihres Vorsitzenden, Erzbischof Orlando Quevedo, wiesen etwa 200 der 7.000 Priester im Lande in den letzten zwei Jahrzehnten sexuelles Fehlverhalten auf, darunter Kindesmissbrauch, Homosexualität und Verhältnisse.[791]

2003 wurden mindestens 34 Priester im Zuge des Missbrauchsskandals suspendiert, davon 20 in einer, 14 in einer weiteren Diözese.[792]

Anfang 2005 beschlossen die Bischöfe auf den Philippinen, dass Priester, die Kinder oder Jugendliche sexuell missbrauchten, nicht nur wie bisher suspendiert werden, sondern ihres Amtes verlustig gehen und hart bestraft werden sollen.[793]

Polen

Im polnischen Erzbistum Posen wurde der Bischof Juliusz Paetz wegen sexueller Übergriffe suspendiert. Eine von der Kurie berufene Untersuchungskommission befand im Herbst 2001 die Vorwürfe als bestätigt.[794]

Im Bistum Płock ergaben Untersuchungen Anfang 2007, dass der ehemalige Bischof Stanisław Wielgus, später ernannter Erzbischof von Warschau, darüber Kenntnis hatte, dass mehrere Priester in seinem Bistum Minderjährige sexuell missbraucht hatten.[795]

Im Oktober 2018 verurteilte das Berufungsgericht in Posen den Orden der Gesellschaft Christi für Emigrantenseelsorge zu einer Entschädigungszahlung in Höhe von umgerechnet 233.000 Euro und zur Zahlung einer lebenslangen Monatsrente von umgerechnet 190 Euro an eine 24-jährige Frau, die seit dem 13. Lebensjahr von einem Ordensmitglied über ein Jahr lang sexuell missbraucht worden war. Der betreffende Priester wurde 2008 festgenommen und zu vier Jahren Haft verurteilt sowie 2017 in den Laienstand versetzt sowie aus dem Orden ausgeschlossen.[796] Der polnische Spielfilm Kler (2018) von Regisseur Wojciech Smarzowski, mit Janusz Gajos in einer Hauptrolle besetzt, thematisiert offen sämtliche sexuellen Missbräuche in der katholischen Kirche Polens und lässt Opfer sexueller Übergriffe selbst zu Wort kommen. Ebenso der Dokumentarfilm Tylko nie mów nikomu von Regisseur Tomasz Sekielski, der am 11. Mai 2019 veröffentlicht wurde und bis her von mehr als 20 Millionen Zuschauern aufgerufen wurde.

Im Rahmen ihrer Frühjahrsvollversammlung im März 2019 teilte die Polnische Bischofskonferenz mit, dass zwischen 1990 und Juni 2018 382 Priester und Ordensmänner Minderjährige missbraucht haben sollen. Von den 625 mutmaßlichen Opfern seien 345 unter 15 Jahre alt gewesen.[797]

Portugal

In Portugal wurden zwei römisch-katholische Priester in verschiedenen Fällen jeweils zu Haftstrafen im zweistelligen Jahresbereich verurteilt; nach einem von ihnen wurde bis 2018 international gefahndet, ein tatverdächtiger Priester wird seit diesem Jahr vermisst. Die schwersten bekannt gewordenen Fälle ereigneten sich in den Diözesen Funchal auf der Insel Madeira und Guarda, beide im Patriarchat Lissabon.

Bistum Funchal

Fall Frederico Cunha

In der Nacht zum 2. Mai 1992 kam es auf der portugiesischen Insel Madeira zu einem Missbrauchsfall mit Todesfolge. 1993 wurde der brasilianische Pater Frederico Cunha ORC, ein Mitglied des Engelwerkes, vom Bezirksgericht in Santa Cruz wegen Mordes an Luís Miguel Correia und versuchten sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt, obwohl mehrere dem Engelwerk angehörige Priester versucht hatten, Zeugen zur Falschaussage anzustiften und Ortsbischof Teodoro de Faria gegen Cunhas Verhaftung protestiert hatte; bei dieser Gelegenheit griff Bischof Faria die Juden verbal an.[798][799][800] In der von Rudolf Schermann herausgegebenen Zeitschrift Kirche intern leugneten die Regularkanoniker vom Heiligen Kreuz Cunhas Mitgliedschaft im Orden.[801] 2004, 2006, 2010 und 2014 wurde diese jedoch rückwirkend bestätigt.[802][803][804][805] Im April 1998 flüchtete Cunha während eines vorübergehenden Freigangs nach Rio de Janeiro. Erst zehn Jahre nach dem Mord räumte Bischof Faria ein, dass ihm Cunhas pädophile Praktiken bekannt gewesen waren.[806] 2015 verglich Cunha das Vorgehen der portugiesischen Justiz und Presse mit dem Handeln des nationalsozialistischen Propagandaministers Joseph Goebbels und bestritt erneut, pädophil und ein Mörder zu sein.[807] Mit Stand vom Februar 2016 war Cunha noch immer Priester des Bistums Funchal.[808][809] Der Mord verjährte nach portugiesischem Recht am 8. April 2018, bei illegaler Wiedereinreise droht Cunha weiter die Festnahme und Abschiebung.[810]

Fall Anastácio Alves

Im Sommer 2018 verschwand der zum dritten Mal pädokrimineller Handlungen verdächtige und vom vormaligen Ortsbischof António José Cavaco Carrilho vorläufig amtsenthobene Priester Anastácio Alves spurlos. Missbrauchsvorwürfe aus den Jahren 2005 und 2007, während des Episkopats von Bischof Teodorio Faria, waren nicht aufgeklärt worden; Alves wurde wie Cunha von Faria lediglich versetzt. Die jüngsten Vorwürfe gegen Alves waren seitens der römisch-katholischen Kirche gegenüber der Polizei verschwiegen worden; diese erfuhr erst durch die Kinder- und Jugendschutzkommission des portugiesischen Justizministeriums vom Verdacht des Kindesmissbrauchs durch Alves. Auch die vatikanische Kongregation für die Glaubenslehre leitete kein Verfahren gegen Alves ein. Mit Stand von März 2019 konnte Alves vom Ortsbistum unter Bischof Nuno Brás da Silva Martins nicht zu den Strafanzeigen befragt werden.[811]

Weitere Fälle bis 2017

Im November 2017 wies der Journalist António Fontes auf die fortgesetzte Tätigkeit pädokrimineller Priester im Bistum Funchal hin und bezeichnete letzteres, auch im Kontext des Falles Frederico Cunha, in diesem Zusammenhang als „Misthaufen“ (wörtlich monte de esterco).[812]

Bistum Guarda

Im Bistum Guarda in Portugals Região Centro wurde folgender Fall mit einer Haftstrafe im zweistelligen Jahresbereich in den Medien bekannt:

Fall Luís Miguel Mendes

Am 2. Dezember 2013 wurde Luís Miguel Mendes, vormaliger Vizerektor des Priesterseminars von Fundão, wegen sexueller Nötigung von sechs Jugendlichen in insgesamt 19 Fällen zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Es war die erste Verurteilung eines katholischen Priesters wegen einer Sexualstraftat an Minderjährigen in Portugal seit dem Fall Frederico Cunha.[813] Mendes nahm die Verurteilung unmittelbar nach der Verkündigung des Urteils an.[814]

Schweden

Das Bistum Stockholm in Schweden entschuldigte sich auf Verlangen eines Missbrauchsopfers im Juni 2007 öffentlich in zwei Zeitungen. Obwohl das Kind, das in den späten fünfziger Jahren missbraucht wurde, sich innerhalb der Verjährungsfrist gemeldet hatte, wurde der Priester von der Kirche geschützt. Im Dezember 2005 berichtete das Opfer den Missbrauch abermals an die Diözese und verlangte dabei diese öffentliche Entschuldigung.[815] Im April 2010 übernahm Bischof Anders Arborelius die Verantwortung für die bisherige Geheimhaltung der vier bis fünf bislang bekannt gewordenen Fälle in der 93.600 Mitglieder zählenden römisch-katholischen Kirche Schwedens.[816]

Slowenien

Im Juli 2011 wurde von zwei pädophilen Geistlichen berichtet, die schon seit längerem bekannt seien. Seitens der römisch-katholischen Kirche in Slowenien sollen die vatikanischen Regularien zum Umgang mit des Missbrauchs verdächtigen Priestern nur „halbherzig“ angewandt worden sein. Das Erzbistum Ljubljana verwies demgegenüber auf ein laufendes Verfahren, in dem der betroffene Priester bereits suspendiert und mit Kontaktverbot zu Kindern belegt sei.[817]

Spanien

Im November 2014 suspendierte Francisco Javier Martínez Fernández, Erzbischof von Granada in Spanien, zehn Priester vorläufig von ihren Ämtern und leitete Voruntersuchungen ein, um die Glaubhaftigkeit der Anschuldigungen zu überprüfen. Sie sollen einen damals 14-jährigen Jungen missbraucht haben. Die Übergriffe sollen sich etwa 2004 in der Kirchengemeinde Juan María de Vianneimeno in Granada ereignet haben. Drei der tatverdächtigen Priester gehören angeblich dem Klan der Romaneros an.[818]

Südafrika

Am 27. April 2001 beschlossen die Bischöfe von Südafrika einen Verhaltenskodex, insbesondere zur Ausbildung der Priesteramtskandidaten.[380]

Vatikanstadt

Am 18. Februar 2018 wurde Monsignore Pietro Amenta (55), ein Richter der Römischen Rota und Beamter der vatikanischen Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, wegen sexueller Belästigung eines 18-jährigen Rumänen und Besitzes digitaler Kinderpornografie im Vorjahr zu einer 14-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Das Strafmaß hatte er zuvor mit dem zuständigen Gericht ausgehandelt. Der Priester war bereits 1991 wegen obszöner Handlungen und 2004 wegen sexueller Belästigung angezeigt worden.[819] Nach der Verurteilung legte er sein Amt an der Rota nieder.[820]

Am 7. April 2018 wurde der zuvor aus den USA abberufene vatikanische Diplomat Carlo Alberto Capella in der Vatikanstadt unter dem Vorwurf des Besitzes von Kinderpornografie und deren Verbreitung festgenommen. Gegen den Diplomaten lag bereits seit dem Vorjahr ein Haftbefehl in Kanada vor.[821] Am 9. Juni 2018 erhob die vatikanische Justiz Anklage gegen Capella.[822] Er wurde am 23. Juni 2018 zu fünf Jahren Haft und einer Geldstrafe von 5000 Euro verurteilt, nachdem er ein Geständnis abgelegt hatte.[823]

Vereinigte Staaten

Entwicklung bis 2002

Wegen im Priesteramt begangener mutmaßlicher sexueller Übergriffe auf minder- und volljährige Personen in den 1970er-Jahren untersagte Papst Franziskus dem Kardinal Theodore Edgar McCarrick im Juni 2018 die öffentliche Amtsausübung. McCarrick bezeichnete sich als unschuldig, akzeptierte aber seine Suspendierung. Der New Yorker Erzbischof, Kardinal Timothy Dolan, bezeichnete die Vorwürfe gegen McCarrick als glaubwürdig und substanziell.[642][824] Am 28. Juli 2018 nahm der Papst McCarricks Verzicht auf die Mitgliedschaft im Kardinalskollegium an. Gleichzeitig ordnete der Papst die Suspendierung von allen öffentlichen Amtshandlungen und den Rückzug McCarricks in ein noch zuzuweisendes Haus an, wo er bis zum ordentlichen kirchenrechtlichen Verfahren in Gebet und Buße leben solle.[825] Am 16. Februar 2019 gab das Presseamt des Heiligen Stuhls die Entlassung McCarricks aus dem Klerikerstand bekannt.[826]

Am 5. April 1980, einem Karsamstag, erstach der Ruhestandspriester Gerald Robinson im Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern in Toledo (Ohio) die Nonne Margaret Ann Pahl RSM und tarnte seine Tat zunächst erfolgreich als satanistischen Ritualmord. Pahl hatte ihm zuvor mehrfach vorgeworfen, sie in ihrer Kindheit sexuell belästigt zu haben. Pahls Vorwurf konnte zunächst aus Mangel an Beweisen und später wegen Verjährung nicht mehr strafrechtlich überprüft werden. 2006 wurde der Priester zu einer 15-jährigen bis lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes verurteilt. Die zuständigen Gerichte verwarfen jeweils seine Berufungen. Robinson starb am 4. Juli 2014 im Gefängnishospital von Columbus (Ohio) an Herzstillstand.[827]

Stephen J. Rossetti benannte 1996 als ersten öffentlichkeitswirksamen Fall in den USA denjenigen des Priesters Gilbert Gauthe im Bistum Lafayette, Louisiana. 1983 wurde gegen das Bistum unter Bischof Gerard Louis Frey geklagt, nicht adäquat auf den Fall reagiert zu haben. Die Klagen wurden eingestellt gegen die Zahlung einer Gesamtsumme von über 10 Millionen Dollar.[828]

Als weitere Fälle bekannt wurden, bildete sich ein Expertengremium mit Pater Thomas Doyle, Kirchenrechtler in der Nuntiatur der die Korrespondenz zum Fall Gauthe zu überwachen hatte, Ray Mouton, Gauthes Anwalt, und Pater Michael Peterson, Gründer des Saint Luke Institute in Silver Spring, einer psychischen Klinik, die sich vor allem um Priester und Ordensleute kümmert. Als Mouton Doyle das erste Mal traf, wusste dieser nichts über Pädophilie, wurde aber innerhalb kurzer Zeit zu einer der führenden Autoritäten und war der einzige von zwei ihm bekannten Priestern, welche furchtlos das Problem ansprachen und mit ihm ehrlich umgingen, was sich auf seine weitere Karriere nicht positiv auswirkte.[829] Von Januar bis Mai 1985, mit Erweiterungen bis Juni erarbeiteten sie gemeinsam ein 92-seitiges Papier, das sich auf über 100 Prozesse bezog. Es gilt als erster Versuch, das Thema des sexuellen Kindesmissbrauchs in der katholischen Kirche ausführlicher zu behandeln. Es behandelte zivilrechtliche, kanonische und psychologische Aspekte.[829] Darin wurde bereits als oberstes Ziel benannt, die Glaubwürdigkeit der Kirche als christliche Gemeinschaft zurückzuerlangen, wozu ein sorgender und verantwortlicher Umgang mit den Opfern notwendig sei und die No comment-Haltung gegenüber der Öffentlichkeit aufgegeben werden müsse.[830]

Das Papier wurde in der Bischofskonferenz unter der Führung von Bernard Francis Law bei ihrem Treffen im Juni 1985 in der Saint John’s Abbey in Collegeville (Minnesota) besprochen. Ein gewünschtes Ad-hoc-Komitee wurde nicht gebildet. Die Diözesen zogen es vor, stattdessen mit ihrem eigenen Personal auf etwaige Missbrauchsvorwürfe zu reagieren.[831]

Im Juni 1985[832] berichtete auch der National Catholic Reporter erstmals und als einzige US-amerikanische Zeitschrift größer über den Missbrauch. Lange Zeit waren sie die einzige Zeitschrift, die umfassend darüber berichtete. Den Autoren Thomas C. Fox und Jason Berry wurde ein Jahr lang vorgeworfen, sie wollten die katholische Kirche zerstören, bis Berry mit seinem Buch Lead Us Not Into Temptation (1992) für den Pulitzer-Preis nominiert wurde. Ein Jesuiten-Pater im Direktorium der Zeitung wollte Fox per Misstrauensantrag kündigen, fand aber keine Unterstützung bei den anderen Direktoriumsmitgliedern.[833][834]

Im Jahre 1985 gab es erste Versuche von Bischofskonferenzen, in Bundesstaaten oder einzelne Diözesen einheitliche Vorgehensweisen bei vorliegenden Missbrauchsanschuldigungen zu entwickeln.[831]

Karl Cannon schrieb 1987 in der lokalen San Jose Mercury News eine preisgekrönte Serie über den Kirchenskandal. 2002 war er Präsident der White House Correspondents Association und sagte über damals: „Vor 20 Jahren hatten die Medien Schwierigkeiten, Stories zum Thema Vergewaltigung von Chorknaben zu bringen. Heute ist das anders, weil vor allem die Opfer inzwischen eine andere Haltung haben. Früher glaubten die meisten von ihnen noch, die Kirche werde sich des Problems schon annehmen …“[833]

1988 wurde von einigen Missbrauchsopfern die erste Organisation für Missbrauchsopfer, Survivors Network of those Abused by Priests (SNAP), gegründet.

Nach dem Bekanntwerden des Falls von Pater James Porter im Jahre 1992 folgten 79 Strafanzeigen durch ehemalige Opfer. Gegen den Pater wurde ein Verfahren eröffnet.[835] Die Journalisten Elinor Burkett und Frank Bruni sammelten und dokumentierten daraufhin zwei Jahre lang weitere Fälle der Kirche und veröffentlichten sie 1995. Ihr Buch erschien im gleichen Jahr auf Deutsch mit dem Titel Das Buch der Schande.[836]

1992 führten die in den Diözesen im Umgang mit Missbrauchsvorwürfen gegen Priester gemachten Erfahrungen zur ersten landesweiten Regelung durch die Bischofskonferenz. Dazu wurde dort eine Unterarbeitsgruppe über sexuellen Missbrauch („Subcommittee on Child Sexual Abuse“) gebildet. Diese war im Komitee für priesterliches Leben und Amt (Committee on Priestly Life an Ministry) angesiedelt und wurde von Canice Connors, Präsident des St. Luke Institutes und Franziskaner, geleitet.

Auf der Generalversammlung der US-Bischöfe 1992 wurden in der Folge die sogenannten Fünf Prinzipien (Five Principles) festgelegt:[831]

  1. Auf glaubwürdige Anschuldigungen soll sofort reagiert werden.
  2. Bei ausreichenden Beweisen soll der Angeschuldigte sofort aus seinem Amt entfernt und medizinischer Begutachtung und Betreuung zugeführt werden.
  3. Entsprechend den Gesetzen sollen Vorfälle gemeldet und die Strafverfolgungsbehörden unterstützt werden.
  4. Opfern und ihren Familien sollen kontaktiert und aller Anstrengungen zu ihrem geistigen und körperlichen Wohlbefinden versichert werden.
  5. Unter Beachtung des Datenschutzes und des Rechtes auf Privatsphäre sollen die Mitglieder der Gemeinde so offen wie möglich eingebunden werden.

Im Februar 1993 hielt die Unterarbeitsgruppe über sexuellen Missbrauch einen Thinktank in St. Louis (Missouri) ab.[831]

Von Mai bis Juni 1993 vollzogen sich intensive Diskussionen zwischen der Nationalen Bischofskonferenz und der römischen Kurie. Im Ergebnis schrieb Papst Johannes Paul II. den Bischöfen am 11. Juni 1993 einen Brief, in dem er sexuellen Kindesmissbrauch verdammte und die Einrichtung einer gemeinsamen Studiengruppe zur Analyse der von der US-Bischofskonferenz gesehenen kanonischen Probleme im Umgang mit übergriffigen Priestern ankündigte.[831]

Kurz darauf wurde das Ad Hoc Committee on Sexual Abuse (AHCSA) unter der Leitung von Bischof John Francis Kinney eingerichtet. Das AHCSA veröffentlichte daraufhin unter dem Titel „Restoring Trust Vol. I“ eine Analyse zu 157 diözesanen Vorgehensweisen, die Beschreibung von zehn psychiatrischen Behandlungszentren und einer Reihe von Artikeln zu Themen wie Pädophile etc.[831]

Eine Untersuchung aus dem Jahre 1993 bezüglich der St.-Anthony-Schule in Kalifornien ergab, dass im Zeitraum 1964 bis 1987 elf Täter mindestens 34 Opfer in Alter zwischen sieben und 14 Jahren missbraucht hatten.[837] Der Bericht wies auch auf die seelischen Auswirkungen für die jungen und kirchengläubigen Opfer hin.[838]

1994 wurde durch die benediktinische Saint John’s Abbey und Saint John’s University in Collegeville das Interfaith Sexual Trauma Institute gegründet. Der Institutsleiter Stephen Joseph Rossetti, der bereits 1990 die einschlägige Studie Slayer of the soul: child sexual abuse and the Catholic Church publiziert hatte, legte 1996 eine umfangreiche Studie unter dem Titel A tragic grace the Catholic Church and child sexual abuse vor. Darin forderte er den Heiligen Stuhl auf, eine Führungsrolle in der Aufklärung über sexuellen Kindesmissbrauch zu übernehmen.[839]

1995 veröffentlichte das AHCSA „Restoring Trust Vol. II“, in dem es weitere psychiatrische Behandlungszentren vorstellte, auf 42 Seiten Hilfen für Opfer darstellte und weitere Artikel zu relevanten Themen veröffentlichte. 1996 folgte dann „Restoring Trust Vol. III“. Ein Jahr später veröffentlichte das AHCSA Arbeitsmaterialien zur Priesterausbildung zum Thema Grenzüberschreitungen. Die Materialien bestanden aus Literatur- und Materiallisten sowie Videodarstellungen zu möglichen Grenzüberschreitungen zwischen Priestern und Gläubigen. Das Video trug den Namen „Priestly Relationships: Freedom through Boundaries (Priesterliche Beziehungen: Freiheit durch Grenzen)“[831]

1999 kam es zu Treffen zwischen AHCSA und Opfern sowie Opfergruppen, die auch im Jahre 2000 fortgesetzt wurden. Währenddessen wurde das AHCSA in seiner Arbeit durch die Bischofskonferenz abermals bestätigt und sollte sich fortan zusätzlich um Ausbildung, Prävention und die Kontrolle diözesaner Leitlinien kümmern. Ein Jahr später wurden die Materialien der „Restoring Trust“-Reihe für die weitere Verbreitung weiterentwickelt.[831]

Bostoner Skandal

Ein Team investigativer Journalisten der Tageszeitung The Boston Globe deckte Anfang 2002 auf, dass allein in der Erzdiözese Boston 90 Priester an zirka 1000 Kindern und Jugendlichen schuldig geworden waren.[840][841] Es wurde nachgewiesen, dass die Kirchenführung Hinweisen nicht juristisch nachgegangen war, sondern jeweils die Priester nur in andere Gemeinden versetzt hatte.[842] Der Erzbischof von Boston, Bernard Francis Law, trat am 13. Dezember 2002 zurück.[843] Er hatte u. a. den Priester John Geoghan mehrfach versetzt. Geoghan soll mehr als 100 Kinder missbraucht haben, wurde 2002 zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und 2003 von einem Mithäftling ermordet. Law gab im Februar 2002 auf öffentlichen Druck hin 90 Namen von Priestern preis, die des sexuellen Missbrauchs von Kindern beschuldigt waren.[844] Im August 2011 veröffentlichte das Erzbistum auf seiner Website die Namen mehrerer des sexuellen Missbrauchs angeklagter oder überführter Priester.[845] Im September 2015 wurde mit dem Film Spotlight eine filmische Darstellung der Recherchearbeiten des Boston Globe veröffentlicht. Der Film wurde 2016 mit dem Oscar als Bester Film und dem Oscar für das Beste Originaldrehbuch ausgezeichnet.

Reaktionen und Wiedergutmachungen

Aufarbeitungs- und Präventionsmaßnahmen

Nach Einschätzung der Bischofskonferenz der Vereinigten Staaten zeigte sich in den Missbrauchsskandalen vor allem einen Mangel an effizienten Verfahren zur Prävention, zur Aufnahme von Anschuldigungen wegen sexuellen Missbrauchs und zum Umgang mit solchen Anschuldigungen. Im Juni 2002 beschloss die Bischofskonferenz daher eine „Null-Toleranz-Politik“.

Im Jahre 2002 entwickelte das Ad Hoc Committee on Sexual Abuse (AHCSA) dazu in mehreren Schritten die Charta zum Schutz von Kindern und jungen Menschen (Charter for the Protection of Children an Young People).[831] Die römisch-katholische Kirche in den Vereinigten Staaten verpflichtet sich darin, eine „sichere Umgebung“ für Kinder und Jugendliche zu bieten. Die Charta legt beispielsweise fest, dass Bewerber um eine Anstellung in der römisch-katholischen Kirche in Zukunft vor Anstellung eingehend überprüft werden müssen. Die Charta verpflichtet außerdem alle Diözesen, in denen es Anschuldigungen wegen sexuellem Missbrauchs gibt, die Strafverfolgungsbehörden einzuschalten, eine eigene Untersuchung einzuleiten und den Beschuldigten sofort aus dem Dienst zu entfernen.[846]

Neben der Charta erließen die US-Bischöfe 2003 die sogenannten „Essential Norms for Diocesan/Eparchial Policies Dealing with Allegations of Sexual Abuse of Minors by Priests or Deacons“ (Grundlegende Regelungen für den Umgang mit Anschuldigungen wegen sexuellen Missbrauchs in den Diözesen oder Eparchien), die von der römischen Kurie bestätigt und 2005 noch einmal überarbeitet und bestätigt wurden.

In diesen „Essential Norms“ wird vor allem die Null-Toleranz-Politik festgeschrieben und das Verfahren zum Umgang mit Anschuldigungen wegen sexuellen Missbrauchs in den Diözesen festgelegt. Teil der Festlegungen ist, dass jede Diözese eine schriftlich festgelegte Verfahrensordnung samt Ansprechpartnern und diözesanem Review-Board zur Begutachtung etwaiger Fälle einzurichten hat. Kanonisches und staatliches Recht sind dabei in jedem Falle einzuhalten. Die betroffene Diözese soll Betroffenen ebenso Hilfe bei der Anzeige von Missbrauch gegenüber staatlichen Stellen geben. Der Transfer von angeschuldigten Priestern in eine andere Diözese soll nur geschehen, wenn die neue Diözese vertraulich über die gegen ihn getätigten Anschuldigungen informiert wurde.[847]

Zur Überwachung der Umsetzung der Verpflichtungen aus der Charta schufen die US-amerikanischen Bischöfe das „National Review Board“ das die Umsetzung der Maßnahmen in den Diözesen überwacht.[848] Dieses ist Teil der bei der US-Bischofskonferenz geschaffenen Office for Child and Youth Protection (OCYP, Büro zum Schutz von Kindern und Jugendlichen) mit einer eigenen Webseite, auf der die Maßnahmen der katholischen Kirche in den USA gegen sexuellen Missbrauch dokumentiert werden. Dort wird auch ein jährlicher Bericht veröffentlicht.[849] Teil des Berichtes sind auch die jährlichen Erhebungen des Center for Applied Research in the Apostolate (CARA) der Georgetown University über vorliegende Anschuldigungen wegen sexuellen Missbrauchs gegen Angehörige der römisch-katholischen Kirche in den Vereinigten Staaten.[850]

2004 wurden zwei größere Berichte zu Ausmaß und Hintergründen von sexuellem Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche der Vereinigten Staaten veröffentlicht:

  1. Die sogenannte John-Jay-Studie[851] und
  2. „A Report on the Crisis in the Catholic Church in the United States“ (Bericht über die Krise in der Katholischen Kirche in den Vereinigten Staaten) veröffentlicht vom National Review Board.[852]

Im September 2005 wurde bekannt, dass in den 229 römisch-katholischen Priesterseminaren in den USA Fragebögen verteilt worden waren, die nach Anzeichen von Homosexualität fragten.[853] Die Organisation Dignity kritisierte an dieser Aktion, dass schwule Priester nicht die Ursache der Krise des sexuellen Missbrauchs in der Kirche seien.[854]

2006 wurde die Supplemental Data Analysis als zusätzliche Datenanalyse zur John-Jay-Studie veröffentlicht.[855] Zur weiteren Aufarbeitung wurde 2007 ergänzend dazu eine Studie zu Ursachen und Hintergründen der bekannt gewordenen Missbrauchsfälle in Auftrag gegeben.

Bis 2008 hatte die römisch-katholische Kirche in den Vereinigten Staaten entsprechend der Charta 5,8 Millionen Kinder unterrichtet, wie Missbrauch zu erkennen und zu melden sei. 1,53 Millionen Ehrenamtliche und Angestellte, 162.700 Erzieher, 51.000 Kleriker und 4.955 Priesteramtskandidaten waren überprüft worden. 1,8 Millionen Kleriker, Angestellte und Ehrenamtliche wurden geschult, die Verpflichtungen in der Charta umzusetzen.[856]

April 2011 erschien mit „Der Bittgang“ ein beobachtender Bericht zu Aufarbeitungsmaßnahmen in Form „einer nicht geldlichen Leistungsverpflichtung zur Versöhnung und Heilung“, die ein Gericht der Diözese Fairbanks auferlegt hatte. Jesuitische Missionare hatten in Alaska an der Beringstraße über Jahrzehnte Hunderte Eskimokinder missbraucht.[857]

2011 erschien die John-Jay-Studie zu Ursachen und Hintergründen der Missbrauchsfälle.[858]

Im November 2018 veröffentlichte das Erzbistum Atlanta eine fünfseitige Liste von Priestern, die seit 1956 glaubwürdig wegen Sexualstraftaten beschuldigt worden seien.[859][860]

Entschädigungszahlungen

Die römisch-katholische Kirche in den Vereinigten Staaten verzeichnete die Klagen von etwa 10.000 Opfern.[861] Bisher wurden mehr als zwei Milliarden Dollar Schadenersatz an die Opfer gezahlt.[862] Eine Reihe amerikanischer Bistümer meldeten Insolvenz an, weil die Schadensersatzforderungen der Opfer nicht mehr bedient werden konnten. Bis Ende 2010 hatten insgesamt sieben Bistümer und der Jesuitenorden von Oregon ihre Zahlungsunfähigkeit erklärt.[863] Unter den insolventen Bistümern befanden sich das Bistum Davenport in Iowa, das Bistum Fairbanks in Alaska, das Erzbistum Portland in Oregon, das Bistum San Diego in Kalifornien, das Bistum Spokane in Washington, das Bistum Tucson in Arizona, das Bistum Wilmington in Delaware und das Erzbistum Milwaukee in Wisconsin.[864][865]

Das Erzbistum Los Angeles einigte sich im Juli 2007 außergerichtlich mit 500 klagenden mutmaßlichen Opfern sexuellen Missbrauchs durch Geistliche auf Entschädigungszahlungen in Höhe von 660 Millionen US-Dollar. Teilweise datieren die Missbrauchsfälle bis in die 1940er Jahre zurück. Über die Vorfälle berichtet der Dokumentarfilm Deliver Us from Evil. Im Film wird gegen den Erzbischof von Los Angeles, Roger Mahony, der Vorwurf erhoben, er hätte von den Vergehen von Priester Oliver O’Grady, der später zu zehn Jahren Haft verurteilt wurde, Kenntnis gehabt. Gegen Mahony wird auch der Vorwurf erhoben, er habe seit den 1980er Jahren die Taten des 2007 wegen Missbrauchs zu zehn Jahren Haft verurteilten Priesters Michael Baker verschwiegen.[863]

Am 13. März 2013 teilten die Anwälte von Opferfamilien (Missbrauch an vier Kindern) mit, dass Opferfamilien und die katholische Kirche eine Einigung getroffen haben: Die Erzdiözese Los Angeles, Kardinal Mahony und Michael Baker zahlen insgesamt zehn Millionen Dollar; im Gegenzug werden die Vorwürfe nicht weiter verfolgt.[866]

Die Diözese von Scranton im US-Bundesstaat Pennsylvania erkannte im November 2007 für ein Missbrauchsopfer einen Schadensersatz in Höhe von 3 Millionen US-Dollar an.[867]

Im November 2007 wurde im Rahmen einer Schadensersatzklage von 110 Opfern bekannt, dass 15 Geistliche der Jesuiten zwischen 1961 und 1987 in Alaska eine Vielzahl von Internatsschülern sexuell missbraucht hatten, ohne jemals angeklagt worden zu sein.[868]

Im März 2011 einigten sich die Jesuiten der Nordwest-Provinz in den USA mit etwa 500 Missbrauchsopfern auf Entschädigungszahlungen in Höhe von etwa 166 Millionen US-Dollar. Viele der Betroffenen waren Indianer oder Ureinwohner Alaskas. Die Missbrauchsopfer warfen den Jesuiten vor, die Region als Abschiebeplatz für Problempriester missbraucht zu haben. Teil der Einigung war die schriftliche Entschuldigung der Jesuiten bei den Missbrauchsopfern und die Gewährung von Zugang zu deren persönlichen Akten.[869]

In Connecticut wehrte sich die römisch-katholische Kirche in den USA gegen die völlige Aufhebung von Verjährungsfristen, wie sie ein Gesetzesentwurf vorsah. Drei Bischöfe des Bundesstaats, Henry J. Mansell, Hartford, William E. Lori, Bridgeport, und Michael R. Cote, Norwich bezeichneten den Entwurf in einem Hirtenbrief als diskriminierend, da er entsprechende Ansprüche nur gegenüber katholischen und anderen nicht-öffentlichen Einrichtungen zulasse. Zudem seien Schadensersatzansprüche nach über fünfzig Jahren unmöglich angemessen vor Gericht zu erwidern und stellten ein erhebliches finanzielles Risiko für katholische Einrichtungen in Connecticut dar.[870][871][872] Konkreter Anlass der Gesetzesvorlage war der Fall George Reardon und mindestens 135 Klagen gegen das Krankenhaus St. Francis Hospital und die Erzdiözese Hartford.[873] Connecticut wäre der erste Bundesstaat ohne zeitliche Begrenzung bezüglich sexueller Vergehen gegen Minderjährige.

Das Bistum San Diego zahlte 198 Millionen für 144 Opfer.[869]

Im November 2014 erwog das Erzbistum Saint Paul and Minneapolis ein Insolvenzverfahren, um Schadenersatzansprüche von Missbrauchsopfern im Erzbistum zu erfüllen.[874]

Kritik an den Aufarbeitungs- und Entschädigungsmaßnahmen

Anfang Januar 2010 beklagte der Priester und Kirchenrechtler Thomas Doyle, dass kein einziger der Bischöfe in den USA, die durch die Versetzung von missbrauchenden Priestern in andere Gemeinden zu weiterem Missbrauch beitrugen, vom Vatikan zur Rechenschaft gezogen wurde.[875]

Im Dezember 2010 schrieb Rechtsanwalt Donald Steier in einer zehnseitigen Erklärung an den Los Angeles County Superior Court, es habe bei den Vergleichen und Anschuldigungen gegen römisch-katholische Einrichtungen in Kalifornien Betrug in großem Ausmaß gegeben. Nach Einschätzung eines ehemaligen FBI-Beamten, mit dem Steier zusammengearbeitet hatte, seien etwa die Hälfte der vorgebrachten Anschuldigungen entweder falsch oder so übertrieben, dass sie nie zu einer gerichtlichen Bestätigung geführt hätten. Steier kritisierte dabei auch die Opferorganisation Survivors Network of those Abused by Priests (SNAP), die es vielen Trittbrettfahrern erst ermögliche, sich die nötigen Informationen zu beschaffen. Außerdem kritisierte Steier Opferanwälte und Psychologen. Die Opferorganisation SNAP wies Steiers Darstellungen in einer Presseerklärung zurück.[876][877][878]

John-Jay-Studie

Eine von der Katholischen Bischofskonferenz der USA beim John Jay College of Criminal Justice in Auftrag gegebene Studie “The Nature and Scope of the Problem of Sexual Abuse of Minors by Catholic Priests and Deacons in the United States” untersuchte das vermutliche Ausmaß des sexuellen Missbrauchs durch Priester und Diakone.[879] Sie wurde im Jahre 2006 durch einen die Daten statistisch etwas eingehender analysierenden Supplementary Report ergänzt.[880]

Ausmaß

Die im November 2005 und im März 2006 veröffentlichten Studien kamen zu dem Schluss, dass es sich um ein „weit verbreitetes Problem“ handele: 95 % aller Diözesen und 60 % aller Ordensgemeinschaften waren demnach betroffen. 188 von 195 Diözesen und 110 von 140 Ordensgemeinschaften berichteten mindestens einen Fall einer Anschuldigung wegen sexuellen Missbrauchs gegen einen Priester.[879]

Nach Auswertung der American Society of Criminology wurden für die Jahre 1950 bis 2002 insgesamt 4.392 Fälle von tatverdächtigen Priestern mit 10.667 möglichen Fällen von sexuellem Missbrauch registriert.[881]

Dies entsprach etwa 4 % der katholischen Priesterschaft in den USA von 1950 bis 2002 (insgesamt 109.694 Priester). Unter den allein lebenden Gemeindepriestern beträgt der Anteil 4,3 %, unter den in Gemeinschaft lebenden Ordenspriestern hingegen 2,7 %. Die Werte schwankten von Diözese zu Diözese (2,5–7 %) und verteilten sich außerdem sehr ungleich auf der Zeitachse. So erreichte der Wert an Priestern, gegen die Anschuldigungen wegen sexuellen Missbrauchs vorlagen, seinen Höhepunkt mit 10 % im Jahr 1970 und fiel danach auf 8 % 1980 und unter 4 % nach 1990.[879] Dieser Niedergang ist nach Analyse des John-Jay-Colleges nicht auf eine Abnahme der gemeldeten Fälle, sondern auf eine Abnahme der Missbrauchsfälle generell zurückzuführen.[880]

Von den 10.667 vorliegenden Anschuldigungen gegen Priester fanden in 9281 Fällen Nachforschungen statt. Diese wurden in 6696 Fällen abgeschlossen und führten in 5681 Fällen zu einem klaren Ergebnis. Danach waren 4570 Anschuldigungen gegen 1872 Priester substantiiert, also begründet. 1028 Anschuldigungen gegen 824 Priester konnten nicht weiter untermauert werden und in 83 Fällen wurden die Anschuldigungen als falsch bewertet.[879][882]

In den ca. 3300 Fällen von Anschuldigungen, bei denen keine Nachforschungen stattfanden bzw. nicht abgeschlossen wurden, war der betreffende Priester zum Zeitpunkt der Anschuldigungen bereits verstorben.[882] Die Anschuldigungen gegen 1.671 Priester wurden dabei für glaubhaft gehalten, während die Anschuldigungen gegen 345 Priester als unglaubwürdig bewertet wurden.[879]

Die Polizei wurde in den Fällen von 1021 Priestern eingeschaltet. In 384 Fällen kam es dann zur Anklageerhebung. Davon wurden 252 Priester verurteilt, von denen 100 Freiheitsstrafen verbüßen mussten.[879]

Als Vergleichswert verwies die Studie auf die offizielle Kriminalstatistik, nach welcher der Höchstwert von Missbrauchsfällen in den USA 1992 bei 149.800 Fällen lag und seither auf 89.355 Fälle im Jahre 2000 gefallen ist.[879]

Art des Missbrauchs

In der John-Jay-Studie wurden auch die konkreten Missbrauchstaten erfasst, die gemäß den vorgebrachten Anschuldigungen begangen worden sein sollen:[879]

Verhalten bei Jungen % bei Mädchen % Insgesamt %
Verbale Grenzüberschreitung (Sextalk) 885 11,0 % 215 12,0 % 1.100 11,6 %
Pornographisches Material gezeigt 223 2,9 % 9 0,5 % 232 2,4 %
Pornovideos gezeigt 142 1,8 % 6 0,3 % 148 1,6 %
Berührungen des Priesters über der Kleidung 704 9,1 % 165 9,2 % 869 9,2 %
Berührungen des Opfers über der Kleidung 2.862 37,2 % 691 38,6 % 3.553 37,4 %
Berührungen des Opfers unter der Kleidung 3.280 42,6 % 701 39,2 % 3.981 42,0 %
Priester entblößt 944 12,3 % 177 9,9 % 1.121 11,8 %
Opfer entblößt 1.112 14,4 % 303 16,9 % 1.415 14,9 %
Fotos des Opfers wurden gemacht 169 2,2 % 32 1,8 % 201 2,1 %
Sexuelle Spiele 96 1,2 % 8 0,4 % 104 1,1 %
Umarmungen und Küsse 324 4,2 % 175 9,8 % 499 5,3 %
Masturbation 663 8,6 % 71 4,0 % 734 7,7 %
Gegenseitige Masturbation 1.049 13,6 % 29 1,6 % 1.078 11,4 %
Priester vollzog Oralverkehr 1.186 15,4 % 274 15,9 % 1.460 15,4 %
Opfer vollzog Oralverkehr 799 10,4 % 115 6,4 % 914 9,6 %
Penetration mit der Hand 192 2,5 % 195 10,9 % 387 4,1 %
Penetration mit einem Gegenstand 61 0,8 % 26 1,5 % 87 0,9 %
Penetration mit dem Penis 990 12,9 % 213 11,9 % 1.203 12,7 %
erzwungener Geschlechtsverkehr (auch in der Gruppe) 48 0,6 % 4 0,2 % 52 0,5 %
Nicht näher beschriebener sexueller Akt 942 12,2 % 204 11,4 % 1.146 12,1 %
andere Form des Missbrauchs 490 6,4 % 87 4,9 % 577 6,1 %

Das Alter der Opfer verteilte sich im John-Jay-Report folgendermaßen[879]

Alter in Jahren Anzahl der Fälle Prozent der Fälle Prozentualer Anteil kumuliert mit vorherigen Altersstufen
1 4 0,0 % 0,0 %
2 11 0,1 % 0,1 %
3 22 0,2 % 0,3 %
4 41 0,5 % 0,8 %
5 82 1,0 % 1,8 %
6 158 1,8 % 3,6 %
7 220 2,5 % 6,1 %
8 369 4,1 % 10,2 %
9 362 4,0 % 14,2 %
10 752 8,4 % 22,6 %
11 895 10,0 % 32,6 %
12 1.323 14,7 % 47,2 %
13 1.141 12,8 % 60,0 %
14 1.188 13,2 % 73,2 %
15 1.042 11,6 % 84,8 %
16 769 8,6 % 93,4 %
17 577 6,5 % 100,0 %
Studie zur Ursachen und Hintergründen

2011 wurde vom John-Jay-College eine wissenschaftliche Studie über die Ursachen und Hintergründe der Missbrauchsfälle in katholischen Einrichtungen veröffentlicht. Die Studie zog folgende Schlussfolgerungen:[883][884][885]

  • Die Mehrzahl der Missbrauchsfälle geschah in den 1960ern und 1970ern. Im Hintergrund standen gesellschaftliche Umbrüche, die zur damaligen Zeit noch nicht durch eine entsprechende Ausbildung der Priesteramtskandidaten aufgefangen wurden. Mit der Verbesserung der Ausbildung der angehenden Priester sanken auch die Missbrauchsfälle.
  • Der Zölibat könne keine Ursache der Missbrauchsfälle sein. Diese nahmen bis in die 1970er stetig zu und fielen danach wieder auf das Niveau vor 1950, während der Zölibat die ganze Zeit hindurch bestand.
  • Die meisten Priester könnten nicht als pädophil bezeichnet werden. Pädophilie bezeichne eine auf Kinder ausgerichtete Paraphilie. Die Mehrzahl der Opfer waren jedoch Jugendliche in der Adoleszenzphase.
  • 81 % der Opfer waren männlich. Die allgemeine US-amerikanische Missbrauchsstatistik zeigt, dass sonst überwiegend Frauen mit ca. 75 % Opfer von Missbrauch werden.
  • Auch vor 2002 wurde das Problem der Missbrauchsfälle bereits von kirchlichen Einrichtungen und Amtsträgern angegangen. In der Vergangenheit waren jedoch die kirchlichen Verfahren unangemessen und ineffizient. Das Vertrauen in psychiatrische Heilungen war hingegen zu groß. Bereits vor 2002 beschlossene Maßnahmen wie die „Fünf Prinzipien“ (engl.: Five Principles, 1992, siehe Entwicklung bis 2002) wurden dagegen in den Diözesen nur unzureichend umgesetzt.
  • Die römisch-katholische Kirche könne als sicherer Ort für Kinder betrachtet werden. Seit den 1980ern ist die Rate der Missbrauchsfälle stetig gesunken. Die Rückgangrate lag in der römisch-katholischen Kirche höher als in anderen Bereichen der Gesellschaft. Dies wurde durch die Null-Toleranz-Politik seit 2002 noch verstärkt.
  • Um sich in Zukunft gegen Täter in ihren Reihen abzusichern, sollte die römisch-katholische Kirche vor allem die Transparenz ihres Vorgehens gegen Missbrauchsfälle erhöhen.

Die Studie wurde sowohl von Opferverbänden als auch von konservativen Kirchenkreisen kritisch aufgenommen. Erstere kritisierten vor allem die Beschränkung auf die von den kirchlichen Einrichtungen gelieferten Daten. Als kontrovers gilt auch die Festlegung der Grenze für pädophile Handlungen bei zehn Jahren, während in der Psychiatrie die Grenze in der Regel bei 13 Jahren gesetzt wird. Hätte die Studie diese Grenze verwandt, wären die Mehrzahl der Missbrauchsfälle in katholischen Einrichtungen pädophilem Verhalten zugeordnet worden.[886]

Fälle 2002–2014

Laut einer Erklärung der US-amerikanischen Bischofskonferenz wurden im Jahre 2004 1.092 Vorwürfe wegen sexuellen Missbrauchs gegen 756 Priester erhoben. Davon betrafen über 300 Berichte zuvor noch nicht bekannte Missbrauchstäter.[887]

In den Fällen der Täter Lawrence C. Murphy und Stephen Kiesle werden seit März bzw. April 2010 auch dem ehemaligen Präfekten der Kongregation für die Glaubenslehre und Papst Benedikt XVI. Vorwürfe gemacht, nicht energisch genug eingeschritten zu sein.[888][889] Diese Vorwürfe wurden in einzelnen Medien jedoch als haltlos kritisiert, zumal die Glaubenskongregation und damit Josef Ratzinger die Zuständigkeit für Missbrauchsfälle erst ab 2001 erhielt.[890]

Im März 2011 erklärte Kardinal Justin Rigali, in Philadelphia seien 21 Priester wegen Missbrauchsverdacht suspendiert worden. Drei weitere wurden beurlaubt. Die Ursache war das Urteil einer Gemeindejury vom Februar vor der 37 Fälle beraten worden waren. Der Bischof betonte, dass es sich um keine Verurteilungen, sondern vorsorgliche Maßnahmen handele.[891][892]

Nach einem Bericht der römisch-katholischen Kirche in den Vereinigten Staaten ist die Zahl der Anschuldigungen wegen sexuellen Missbrauchs gegen Geistliche im Jahre 2010 wieder deutlich angestiegen. Demnach wurden 2010 etwa 700 Anschuldigungen gegenüber etwa 400 im Jahre 2009 erhoben. Die Mehrzahl der Anschuldigungen bezog sich auf den Zeitraum von 1960 bis 1980.[893]

Im Oktober 2011 wurde gegen Robert Finn, Bischof von Kansas City-Saint Joseph, Anklage erhoben. Ihm wurde vorgeworfen, den Priester Shawn Ratigan, der Kinderpornografie gesammelt hatte, monatelang gedeckt zu haben. Finn bezeichnete sein Verhalten als legal und plädierte auf „nicht schuldig“.[894][895] Am 6. September 2012 wurde Finn zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe wegen Vertuschung von Kindesmissbrauch verurteilt, nachdem Ratigan im August 2012 seine Taten gestanden hatte.[896] Finn blieb trotz seiner Verurteilung noch jahrelang Diözesanbischof.[897] Papst Franziskus nahm im April 2015 Finns Rücktrittsgesuch an.[898]

Gegen den früheren Personalverantwortlichen im Erzbistum Philadelphia begann im März 2012 ein Prozess wegen Deckung pädophiler Geistlicher als Geheimnisträger. Lynn war ab 1992 für die Personalfragen des Bistums zuständig. In dieser Funktion durchforstete er nach Missbrauchsvorwürfen gezielt die Personalakten und übergab seinem Vorgesetzten Molloy 1994 die Namen von belasteten und noch aktiven Geistlichen. Bischof Anthony Joseph Bevilacqua habe nach Kenntnisnahme von der Sache angeordnet, die vier Ausfertigungen der Liste zu schreddern. Molloy habe aber eine Kopie in einem Safe verwahrt und eine Aktennotiz dazu angelegt. Diese Liste wurde 2006 angeblich wieder aufgefunden. Aufgrund dieses Sachverhaltes wirft die Staatsanwaltschaft Lynn vor, er habe „Tausende Kinder der Gefahr sexuellen Missbrauchs ausgesetzt“. Bei einer Verurteilung drohten ihm bis zu 28 Jahre Haft.[899] Das Gericht erkannte im Juli 2012 auf eine drei- bis sechsjährige Freiheitsstrafe ohne Bewährung.[900]

Im Jahre 2011 wurden bei der römisch-katholischen Kirche in den USA 594 glaubhafte Anschuldigungen wegen Kindesmissbrauchs vorgebracht. Die Anzeigen betrafen zu zwei Dritteln den Zeitraum 1960–1980. 21 Fälle waren aus den beiden vergangenen Jahren.[901]

In einer ersten Bilanz zehn Jahre nach der 2002 verabschiedeten Charta zum Schutz von Kindern und jungen Menschen (Charter for the Protection of Children an Young People, siehe Aufarbeitungs- und Präventionsmaßnahmen) legten die US-Bischöfe neue Zahlen vor. Danach erhoben in den vergangenen zehn Jahren mehr als 15.000 Personen Vorwürfe sexuellen Missbrauchs gegen Kirchenmitarbeiter. Zu den bis 2004 bekannten 4.392 beschuldigten Klerikern (siehe John-Jay-Studie) kamen seitdem 1.723 hinzu. Die Zahl der Übergriffe erreichte ihren Höhepunkt in den 1970er Jahren und ist seitdem rückläufig.

Bemängelt wurde die nach wie vor unzureichende Zusammenarbeit zwischen Diözesen und Orden über Missbrauchsverdächtige. Die Bischöfe wurden außerdem aufgefordert, in Zukunft stärker auf Grenzüberschreitungen wie nicht statthafte Berührungen und schmutzige Witze zu reagieren. Unklar ist weiterhin die Situation von wegen entsprechender Anschuldigungen aus dem Dienst entfernten Priestern, bei denen nicht sichergestellt ist, dass sie nicht woanders Pfadfinder oder Polizist werden.

Der Oaklander Bischof Salvatore Cordileone wandte sich jedoch gegen ein Abschieben von Priestern, die nach seinem Verständnis eher als Familienmitglieder denn als Angestellte zu betrachten seien.[902]

Im Jahr 2005 wurde Prälat Carlos Urrutigoity, ein früheres Mitglied der Priesterbruderschaft St. Pius X., vom Bistum Scranton wegen sexuellen Missbrauchs eines Jugendlichen suspendiert. Durch die Zahlung einer Entschädigung von 450.000 US$ an sein Opfer entging er einer strafrechtlichen Verurteilung. Danach wurde er im Bistum Ciudad del Este wieder als Priester eingesetzt, von 2012 bis 2014 außerdem als Generalvikar von Bischof Rogelio Ricardo Livieres Plano.[903] Im Jahr 2014 wurde Urrutigoity von Livieres Plano und letzterer von Papst Franziskus abgesetzt.[904][905]

Fälle seit 2015

Im März 2018 wurde Anthony Sablan Apuron OFMCap, Erzbischof von Agaña auf Guam, einem nichtinkorporierten Territorium der USA, wegen Missbrauchsverdachts seines Amtes enthoben. Zusätzlich wurde der in Hagåtña residierende Erzbischof vom Gericht der Glaubenskongregation mit einem kirchlichen Aufenthaltsverbot auf dem Gebiet seines früheren Erzbistums belegt. Ihm wurde die Möglichkeit zur Berufung eingeräumt.[906][907]

Ende Oktober 2018 forderte das Justizministerium der Vereinigten Staaten die römisch-katholischen Bistümer des Landes auf, keine Akten zu Missbrauchsfällen zu vernichten, sondern sie für Untersuchungen bereitzuhalten, und missbrauchsverdächtige Priester im In- und Ausland namentlich zu nennen. Dies gelte auch für vertrauliche Unterlagen der Diözesen.[908]

Im Dezember 2018 meldete das Erzbistum Santa Fe in New Mexico Insolvenz an, da es die Entschädigungsforderungen von Opfern sexuellen Missbrauchs durch seine Priester nicht mehr erfüllen konnte.[909]

Fälle in einzelnen Bundesstaaten

Illinois

In Illinois sollen 690 katholische Geistliche Kinder sexuell missbraucht haben. Diese Zahl gab US-Staatsanwältin Lisa Madigan am 19. Dezember 2018 bekannt. Die katholische Kirche selbst hatte die Zahl der Priester und anderen Geistlichen in dem Bundesstaat, gegen die glaubhafte Missbrauchsvorwürfe vorliegen, mit 185 angegeben. Madigan sagte aber, in seit August laufenden Ermittlungen seien Vorwürfe gegen mehr als 500 weitere Geistliche aufgedeckt worden. Damit stieg die Zahl auf 690. Die katholische Kirche habe die Vorwürfe nicht „gründlich“ untersucht, so die Staatsanwältin. Sie habe damit gegen ihre „moralische Verpflichtung“ verstoßen, die gesamte Wahrheit über „sexuell unangebrachtes Verhalten“ ihrer Priester in dem Bundesstaat ans Licht zu bringen.[910][911][912] [913][914]

Kalifornien

Im November 2018 wurde durch die Veröffentlichung von Personalakten bekannt, dass im Erzbistum Los Angeles durch sexuellen Missbrauch aufgefallene Priester jahrzehntelang in nicht englischsprachigen Einwanderergemeinschaften untergebracht worden waren. Missbrauchsopfer in ganz Kalifornien forderten den Bezirksstaatsanwalt auf, die Fälle von Sexualstraftaten und Vertuschung zu untersuchen.[915] Im Februar 2019 wurde in Kalifornien eine Gesetzesvorlage eingebracht, die das Verschweigen sexuellen Missbrauchs auch bei Kenntnisnahme in der Beichte unter Strafe stellen soll.[916]

Michigan

2019 veröffentlichte das Erzbistum Detroit eine Liste von Priestern, die „glaubwürdig sexueller Übergriffe beschuldigt“ wurden.[917] Im Erzbistum existierte das Hilfswerk Opus Bono Sacerdotii, das der Unterstützung missbrauchsverdächtiger Priester diente. 2017 führten staatsanwaltliche Ermittlungen zum Rücktritt seines gesamten Vorstandes. Im Juli 2019 wurde der Mitgründer des Opus Bono Sacerdotii, Eduard Perrone, als Priester der Pfarrei Assumption of the Blessed Virgin Mary in Detroit nach Missbrauchsvorwürfen vom Erzbistum suspendiert.[918][919]

Pennsylvania

Im August 2018 wurde in Pennsylvania ein umfangreicher Bericht[920] eines Geschworenengremiums (Grand Jury) veröffentlicht. Die Behörden beschuldigen mehr als 300 namentlich genannte katholische Priester, sich des sexuellen Missbrauchs und der Vergewaltigung von Kindern schuldig gemacht zu haben.[921] Laut dem Generalstaatsanwalt von Pennsylvania ist es der umfassendste Bericht zu Kindesmissbrauch innerhalb der Kirche, der jemals in den USA veröffentlicht wurde.[922]

Nur zwei der mehr als tausend Fälle in dem Bericht führten zu Anklagen. In Pennsylvania verjährt sexueller Missbrauch von Minderjährigen, wenn das Opfer 30 Jahre alt wird. Das Parlament Pennsylvanias hat sich auf Druck der Kirche bisher geweigert, das zu ändern.[923] Der Report beleuchtet auch die Rolle von Donald Wuerl, der von 1988 bis 2006 Bischof von Pittsburgh war.[924] Der Report behandelt sechs der acht Bistümer/Erzbistümer in Pennsylvania. Die beiden übrigen (Bistum Altoona-Johnstown und Erzbistum Philadelphia) waren schon früher Objekt von Untersuchungen gewesen.[925] In dem Report heißt es unter anderem:

“Priests were raping little boys and girls, and the men of God who were responsible for them not only did nothing; they hid it all. For decades.”

„Priester vergewaltigten kleine Jungen und Mädchen, und die Männer Gottes, die für sie verantwortlich waren, taten nicht nur nichts; sie vertuschten alles. Über Jahrzehnte.“[921]

Das Geschworenengremium berichtete, viele der Opfer seien schwer traumatisiert. Einige hätten Abhängigkeiten von Alkohol oder anderen Drogen entwickelt, manche begingen demnach Suizid.[926] Mit den betreffenden Vertuschungsstrategien hatten sich unter anderem Profiler des FBI befasst.[927]

Am 16. August 2018 nahm das Erzbistum Washington die Website Wuerl Report, die es zur Inschutznahme Wuerls gegen Vorwürfe bezüglich der Missbrauchsfälle von Pennsylvania eingerichtet hatte, nach öffentlicher Kritik vom Netz.[928] Am 12. Oktober 2018 nahm Papst Franziskus Erzbischof Wuerls Amtsverzicht an.[929]

Bezüglich des Gremiumreports veröffentlichte Papst Franziskus am 20. August 2018 ein langes Schreiben an alle Christen zum Thema „sexueller Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche“.[930][931]

Anzeigerecht und -pflicht trotz Beichtgeheimnisses in einzelnen Bundesstaaten

In allen Bundesstaaten der USA sind sämtliche Personen ohne Ansehen ihres Berufs juristisch berechtigt, sexuellen Missbrauch von Kindern zur Anzeige zu bringen. In Delaware, Florida, Idaho, Indiana, Kentucky, Maryland, Mississippi, Nebraska, New Hampshire, New Jersey, New Mexico, North Carolina, Oklahoma, Puerto Rico, Rhode Island, Tennessee, Texas, Utah und Wyoming sind alle Personen unabhängig von ihrem Beruf zur Anzeige solcher Fälle verpflichtet. Alabama, Arizona, Arkansas, Colorado, Connecticut, Georgia, Guam, Illinois, Kalifornien, Louisiana, Maine, Massachusetts, Michigan, Minnesota, Mississippi, Missouri, Montana, Nevada, New Hampshire, New Mexico, North Dakota, Ohio, Oregon, Pennsylvania, South Carolina, Vermont, West Virginia und Wisconsin verpflichten neben anderen Berufsgruppen auch Geistliche ausdrücklich zur Anzeige bei Kindesmissbrauch.[932]

Im Februar 2019 wurde in Kalifornien eine Gesetzesvorlage eingebracht, die das Verschweigen sexuellen Missbrauchs auch bei Kenntnisnahme in der Beichte unter Strafe stellen soll.[933] Michael Barber, Bischof von Oakland, kündigte an, das Gesetz im Fall der Verabschiedung zu brechen und die angedrohte Freiheitsstrafe in Kauf zu nehmen.[934]

Vereinigtes Königreich

John Aloysius Ward, Bischof des britischen Erzbistums Cardiff im Vereinigten Königreich, musste 2001 nach der Aufforderung durch Papst Johannes Paul II. seinen Rücktritt einreichen. Im Jahr zuvor hatte Bischof Ward zwei pädokriminelle Priester gedeckt. 1998 war er selbst inhaftiert worden, nachdem er fälschlicherweise von der Polizei verdächtigt wurde, dreißig Jahre zuvor ein siebenjähriges Mädchen missbraucht zu haben. Ward nahm dies zum Anlass, sich für Menschen einzusetzen, die fälschlicherweise des sexuellen Missbrauchs beschuldigt wurden.

Im Jahre 1998 lag auch der erste Fall, in dem John Ward schließlich Versagen gegenüber sexuell übergriffigen Priestern vorgeworfen wurde, und die Verurteilung seines ehemaligen Sprechers John Lloyd wegen Missbrauchs. (Dieser saß zu diesem Zeitpunkt bereits wegen Übergriffen auf ein dreizehnjähriges Mädchen im Gefängnis).

Der zweite Fall war der des Priesters und Lehrers John Jordan. Jordan war während seiner Zeit als Lehrer von gegen ihn bestehenden Vorwürfen wegen sexuellen Missbrauchs freigesprochen worden. Danach begann er sein Theologiestudium. In dieser Zeit wollte der damals zuständige Bischof von Plymouth, Christopher Budd, unter Berufung auf die kirchlichen Kinderschutzrichtlinien den Fall von Jordan noch einmal genauer untersuchen. Jordan entzog sich dieser Prozedur durch Wechsel in Wards Diözese. Budd schrieb daraufhin vertraulich an Ward und bat ihn eindringlich, Jordan einer genaueren Untersuchung zu unterziehen. Ward ging darauf jedoch nicht ein und weihte Jordan im Jahre 1998 zum Priester. Im Jahre 2000 wurde Jordan schließlich wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt. Zwei der Fälle bezogen sich auf seine Zeit nach seiner Weihe.[935]

Patrick Raggett, der angab, im Preston Catholic College in Lancashire missbraucht worden zu sein, reichte eine Schadensersatzklage über 5 Millionen £ ein, die im Mai 2009 vor Gericht zugelassen wurde. Damit wurde eine neue Größenordnung für Schadensersatzforderungen geschaffen.[936]

Im Oktober 2010 wurde der katholische Priester James Robinson in Birmingham zu 21 Jahren Haft verurteilt. Der 73-Jährige hatte zwischen 1959 und 1983 insgesamt 21 Jungen missbraucht.[937][938]

Ein im November 2011 in der Times veröffentlichter Untersuchungsbericht des Klosters Ealing Abbey berichtete davon, dass sich einzelne Mönche des Benediktinerordens von 1940 bis 2007 an Schülern vergriffen hätten. Der Bericht stützte sich auf Aussagen von mehr als 100 Personen.[939]

Im März 2012 entschuldigte sich der Primas der römisch-katholischen Kirche, Seán Brady, bei Missbrauchsopfern aus Nordirland. Anlass des Treffens zwischen Brady und Missbrauchsopfern aus Nordirland war die Einrichtung einer Untersuchungskommission über Missbrauchsfälle in kirchlichen Einrichtungen in Nordirland.[940]

Keith Patrick O’Brien (1938–2018), Erzbischof und ranghöchster Katholik im Vereinigten Königreich, bot im November 2012 gemäß Kirchenrecht (CIC can. 401 § 1) dem Papst seinen Amtsverzicht als Diözesanbischof zum Ablauf seines 75. Lebensjahres (März 2013) an.

Im Februar 2013 warfen vier Männer O'Brien vor, er habe sich Anfang der 1980er Jahre gegenüber ihnen – sie waren damals Seminaristen bzw. junge Geistliche – unangemessen verhalten. Der Guardian berichtete von unangemessenen Annäherungsversuchen nach Abendgebeten und unangemessenem Körperkontakt.[941][942] Die Beschwerde wurde von drei aktiven und einem ehemaligen Priester in der Woche vor dem Rücktritt des Papstes dem apostolischen Nuntius in England (Antonio Mennini) übergeben.[943] O’Brien ließ die Vorwürfe zunächst über einen Sprecher zurückweisen. 36 Stunden nach Bekanntwerden der Vorwürfe nahm Papst Benedikt XVI. O'Briens Amtsverzicht-Angebot an.

Einige Tage später gab O'Brien in einer schriftlichen Erklärung zu, dass es Zeiten gegeben hat, „in denen mein sexuelles Verhalten unter den Standard gefallen ist, der von mir als Priester, Erzbischof und Kardinal erwartet wurde“. Er bat bei der gesamten Kirche um Vergebung und entschuldigte sich bei allen, die er mit seinem Verhalten verletzt habe. Zudem kündigte er an, dem Kirchenleben komplett den Rücken zu kehren und den Rest seines Lebens zurückgezogen zu verbringen. Am öffentlichen Leben der katholischen Kirche von Schottland werde er nicht mehr teilnehmen.[944][945][946]

An zwei vom Benediktinerorden geführten Schulen in Ampleforth (Grafschaft North Yorkshire) und Downside (Somerset) wurden über 40 Jahre hinweg Kinder sexuell missbraucht, wie am 9. August 2018 bekannt wurde. Die jüngsten der Opfer waren sieben Jahre alt. An den Vorfällen waren auch Ordensmitglieder beteiligt. Nach Aussagen von Betroffenen habe es zudem eine „Kultur der Akzeptanz" und eine „eklatante Offenheit" von missbräuchlichem Verhalten bis hin zu sadistischen Praktiken gegeben; die Täter hätten ihre sexuellen Interessen nicht versteckt und ihre Opfer zum Teil vor den Augen ihrer Mitschüler missbraucht. Nach außen hin sei das Treiben systematisch vertuscht worden; der Ruf der Schule habe stets Vorrang vor dem Schutz der Kinder gehabt.[947]

Kirchenrecht

Entwicklung

Bereits im Mittelalter wurden viele und vielfältige kirchenrechtliche Vorschriften zum Schutz von Kindern entwickelt.[948]

In den Canones 904 und 2368 § 1 des Kirchenrechts von 1917 wurde sexueller Missbrauch durch Priester im Zusammenhang mit der Beichte (Sollizitation[949]) als Verbrechen festgelegt, das der betroffene Pönitent selbst innerhalb eines Monats dem zuständigen Ortsbischof oder der Heiligen Kongregation des Heiligen Offizium anzeigen muss. Falls ein anderer Beichtvater von einem Fall Kenntnis erhält, muss er den Pönitenten auf diese Pflicht hinweisen. Die fortgesetzte Nichtanzeige führt automatisch zur Exkommunikation. Wer ein derartiges Verbrechen begangen hat, ist von allen Rechten (Benefizien, Ränge, aktives und passives Wahlrecht) zu suspendieren, vor allem aber auch davon, die heilige Messe zu zelebrieren und weiterhin die Beichte zu hören. Wenn die Schwere des Verbrechens es erfordert, ist er für dauerhaft unwürdig zu erklären, Beichte zu hören, in sehr schweren Fällen müsse er in den Laienstatus zurückversetzt werden.[950]

Außerdem legte der Canon 2359 § 2 CIC/1917, der Vorgänger des geltenden Codex fest: „Hat sich ein … Kleriker mit Minderjährigen unter 16 Jahren schwer versündigt …, dann soll er suspendiert, als infam erklärt, jedes Amtes, jedes Benefiziums, jeder Dignität und überhaupt jeder Anstellung enthoben und in schwereren Fällen mit Deposition (d. h. Dienstenthebung) bestraft werden“. § 3: „Hat sich ein Kleriker … in anderer Weise gegen das sechste Gebot vergangen, dann soll er der Schwere der Schuld entsprechend bestraft werden. Es kann ihm …auch sein Amt oder Benefizium genommen werden, besonders wenn er ein Seelsorgeamt bekleidet“.[951]

1961 wurden von der Kurie Vorschriften gegen die Ordinierung von Homosexuellen und Päderasten formuliert[952][953]

“Advancement to religious vows and ordination should be barred to those who are afflicted with evil tendencies to homosexuality or pederasty, since for them the common life and the priestly ministry would constitute serious dangers.”

„Zugang zu Ordensgelübden und der Ordination sollte für diejenigen gesperrt sein, die von bösartigen Neigungen zu Homosexualität oder Päderastie heimgesucht sind, da für diese das gemeinschaftliche Leben und der Priesterdienst eine ernsthafte Gefahr darstellen würde.“

Diese Bestimmungen wurden zur Verdeutlichung des geltenden Kirchenrechtes 2005 mit einer eigenen römischen Instruktion ausgeweitet.

Das Dokument Crimen sollicitationis des Heiligen Stuhls aus dem Jahre 1922 enthält Verfahrensnormen für sexuellen Übergriff im Rahmen der sakramentalen Beichte. 1962 führte der Heilige Stuhl in einem 69-seitigen Schreiben, verfasst durch Alfredo Kardinal Ottaviani und bestätigt durch Papst Johannes XXIII., die Canones zur Straftat der Sollizitation näher aus. Die Bischöfe wurden darin angewiesen, Fälle sexuellen Missbrauchs durch Priester vor, während oder nach der Beichte „mit größter Geheimhaltung“, aber auch „mit größter Strenge“ gemäß innerkirchlichem Recht zu verfolgen. Opfern und Zeugen des Missbrauchs wurde weiterhin die Exkommunizierung angedroht, falls sie den Vorfall nicht innerhalb eines Monats melden. Gleichzeitig wurden sie aber wie die am Verfahren beteiligten Priester zum Schutz des Beichtgeheimnisses zu „unverletzlichem Schweigen“ über während des Verfahrens erlangte Erkenntnisse gegenüber der Öffentlichkeit verpflichtet.[954][955] Ziel der Anordnung sei es gewesen, „Beschuldigte zu schützen, so wie dies heute bei Zivilverfahren der Fall ist.“[956] Das nicht mehr geltende Schreiben legte im Einzelnen fest, wie innerkirchliche Untersuchungen in solchen Fällen zu führen und Priester gegebenenfalls zu bestrafen sind. Zusätzlich wurde festgelegt, dass die gleiche Verfahrensweise im Umgang mit Anzeigen homosexuellen, pädophilen oder zoophilen Verhaltens durch Kleriker anzuwenden seien.

Papst Paul VI. bestätigte in der Apostolischen Konstitution Regimini ecclesiae universae vom 15. August 1967 diese richterliche und administrative Zuständigkeit der Kurie für die Fälle, die in Crimen sollicitationis im Zusammenhang mit der Beichte festgelegt sind.

Wesentliche Schwierigkeiten ergaben sich infolge des Zweiten Vatikanischen Konzils und der daraus folgenden Überarbeitung des Kirchenrechts im Jahre 1983. So verlagerte sich der Schwerpunkt des kirchlichen Strafrechtes im Zuge der Reformen gemäß dem Grundsatz der Dezentralisation und der Subsidiarität von der Kurie in die einzelnen Bistümer. Die damit eingeführten Strafverfahren mitsamt ihren Schutzmechanismen für den Beschuldigten stellten jedoch nach Ansicht von Juan Ignacio Arrieta teilweise ein „unüberwindliches Hindernis für die wirkliche Anwendung des Strafrechtes dar“.

Mit der Reform von 1983 wurde die Anzahl der im Kirchenrecht typisierten Straftaten drastisch reduziert. Da aber die Strafverhängung samt Strafmaßbestimmung in die Verantwortung des Ortsordinarius gelegt wurde, führte dies in der Praxis zu völlig unterschiedlichen Strafmaßfestlegungen.

Weiterhin enthielt das Kirchenrecht „selbst Ermahnungen zur Toleranz, die bisweilen – freilich zu Unrecht – als Anregung an den Ordinarius interpretiert werden könnten, von der Verhängung der Strafsanktionen abzusehen, wo diese aus Gründen der Gerechtigkeit erforderlich wären.“

Nach Darstellung Arrietas regte Josef Kardinal Ratzinger daher bereits im Jahre 1988 eine Vereinfachung der Verfahren an. Kardinal Castillo Lara vom Päpstlichen Rat für Gesetzestexte meinte damals, dass die Schwierigkeiten nicht im Verfahren selbst zu sehen wären, sondern in seiner Anwendung durch die Bischöfe. Diese sollten gedrängt werden, ihre Richtergewalt auszuüben, statt sich nur mit Bittgesuchen an den Heiligen Stuhl zu wenden. Ratzinger nahm dies im Mai 1988 zunächst zur Kenntnis und drängte im Folgenden vor allem auf die Klärung der Zuständigkeiten, die zwischen der Kurie und den Bistümern nach wie vor ungeklärt waren und für kirchenrechtliche Verwirrung sorgten.[957]

Eine weitere Etappe zur Klärung war daher die von Papst Johannes Paul II. am 28. Juni 1988 erlassene Apostolische Konstitution Pastor Bonus. Damit wurde die Definition der „graviora delicta“ und die Frage der jeweiligen Zuständigkeit erstmals ansatzweise geklärt. Pastor Bonus legte fest, dass allein die Glaubenskongregation

„Straftaten gegen den Glauben sowie schwere gegen die Sittlichkeit oder bei der Feier der Sakramente begangene Straftaten, die ihr gemeldet worden sind, untersucht und, wenn es sich als notwendig erweist, erklärt und verhängt sie Kirchenstrafen nach den Vorschriften des allgemeinen und des Partikularrechtes,“

und dass die ausschließliche Strafgerichtsbarkeit der Glaubenskongregation sich auch auf „schwerwiegende Delikte gegen die Moral“ bezog. Noch war jedoch nicht geregelt, dass diese Regelung auch sexuellen Missbrauch erfassen würde. Insofern dauerte die Unsicherheit bei der Anwendung des Kirchenrechtes auf Fälle sexuellen Missbrauchs weiter an.

Daneben wurden im Dialog mit den Bischofskonferenzen lokale Einzellösungen zur Verfahrensvereinfachung und zur effektiveren Anwendung des Kirchenrechtes in Fällen sexuellen Missbrauchs gesucht.[957]

Eine Anfrage amerikanischer Bischöfe, selber einige Täter laisieren zu können, wurde im Frühjahr 1993 durch Erzbischof Geraldo Majella Agnelo ausdrücklich verneint. Allerdings wurden kurz darauf neue Sondervollmachten für die Kongregation für den Klerus herbeigeführt, sodass die Bischöfe über dieses päpstliche Dikasterium in schweren Fällen auch Verwaltungsverfahren zur Zwangslaisierung von Klerikern führen können. Dies geschah durch eine Intervention des Papstes, der eine Kommission aus Experten des Heiligen Stuhls und der Bischofskonferenz der Vereinigten Staaten einrichtete, um die bestmögliche Anwendung des Kirchenrechts auf die amerikanische Situation zu prüfen. Dies führte im April 1994 zur Ausweitung der kirchenrechtlichen Kriterien und im September 1995 zur erweiterten Möglichkeit der Suspendierung durch den Ortsbischof selbst – unter Hinweis auf den vorliegenden psychischen Defekt.[958]

Nach einem Bericht der New York Times vom 1. Juli 2010[959][960] drängten vor allem die Bischöfe aus den Vereinigten Staaten und aus Irland durch die gesamten 1990er Jahre weiterhin auf eine abschließende Klärung der Rechtslage. Sie bezeichneten dabei vor allem Josef Ratzinger als einen ihrer wichtigsten Unterstützer. Bis 2001 konnte sich dieser offenbar bei Papst Johannes Paul II. durchsetzen und sorgte ab diesem Zeitpunkt für eine abschließende Rechtsklärung. Der römisch-katholische Kinderschutzbeauftragte und Experte, der Jesuit Hans Zollner, sagte im November 2019 in einem Interview, Josef Ratzinger habe die Frage des Missbrauchs und die Verurteilung der Täter „überhaupt als erster konsequent angegangen“, da er Papst Johannes Paul II. davon überzeugt habe, die Aufklärung dieser Fälle an der Glaubenskongregation und nicht in den Ortskirchen anzusiedeln. Zudem habe Ratzinger eine kirchenrechtliche Grundlage für die Entlassung von Priestern gelegt.[961]

Nach der Approbation der Verfahrensordnung für die Lehrüberprüfung sah Papst Johannes Paul II. daher die Notwendigkeit, die „schweren Straftaten, die gegen die Sittlichkeit und bei der Feier der Sakramente begangen werden und für welche ausschließlich die Glaubenskongregation zuständig bleibt“, und die besonderen Vorschriften für die Strafverfahren „zur Erklärung beziehungsweise Verhängung von Kirchenstrafen“ deutlicher zu definieren. Nachdem er diese Neuregelung mit dem Motu proprio Sacramentorum sanctitatis tutela vom 30. April 2001 promulgiert hatte, wurde sie am 18. Mai 2001 durch das Schreiben Ad exsequendam bzw. De delictis gravioribus des damaligen Präfekten der Kongregation für die Glaubenslehre, Joseph Kardinal Ratzinger, ausgeführt und damit unter anderem das Schreiben Crimen sollicitationis abgelöst. Das Schreiben ruft die der Glaubenskongregation vorbehaltenen schweren Straftaten in Erinnerung, darunter „die von einem Kleriker begangene Straftat gegen das sechste Gebot des Dekalogs mit einem noch nicht 18jährigen minderjährigen Menschen“.[962]

„Wenn ein Bischof oder Hierarch auch nur vage Kenntnis von einer derartigen Straftat hat, muss er sie nach abgeschlossener Voruntersuchung an die Glaubenskongregation weitermelden, die, wenn sie nicht wegen besonderer Umstände den Fall an sich zieht, durch Weitergabe der entsprechenden Vorschriften dem Bischof beziehungsweise Hierarchen gebietet, durch sein je eigenes Gericht das weitere Verfahren führen zu lassen. … Zu beachten ist, dass die Verjährungsfrist für eine Strafklage gegen Strafhandlungen, die der Glaubenskongregation vorbehalten sind, zehn Jahre beträgt. Die Verjährung läuft nach dem allgemeinen Recht ab; aber bei einer von einem Priester begangenen Straftat an einer minderjährigen Person beginnt die Verjährung erst mit dem Tag, an dem die Person das 18. Lebensjahr vollendet hat.“

Zusammen mit der Apostolischen Konstitution Pastor Bonus von 1988 war damit auch geklärt, dass für Vergehen sexuellen Missbrauchs ausschließlich die Glaubens- und nicht, wie bisher vielfach praktiziert, die Kleruskongregation zuständig ist.

Die Glaubenskongregation erhielt von Papst Johannes Paul II. am 7. November 2002 die Sondervollmacht, auf Grund eines begründeten Ansuchens einzelner Bischöfe die im Schreiben Ad exsequendam festgelegte Verjährung aufzuheben.[963]

Im April 2010 publizierte der Vatikan eine „Verständnishilfe für die grundlegende Vorgangsweise bei Vorwürfen sexuellen Missbrauchs“,[964] die zum einen die Pflicht zur Zusammenarbeit mit den weltlichen Strafverfolgungsbehörden nach den herrschenden Gesetzen hervorhob und außerdem die bei Missbrauchsfällen anzuwenden Verfahren noch einmal klar und deutlich darlegte.

Im August 2010 wurde eine umfassende Überarbeitung der geltenden kirchlichen Normen vorgenommen. Sie umfasste im Wesentlichen folgende Änderungen[965]:

  1. Die Verjährungsfrist wurde auf 20 Jahre verlängert, verbunden mit der Möglichkeit einer weiteren Erstreckung oder Aufhebung im Einzelfall (Art. 7 § 1).
  2. Erwerb, Aufbewahrung und Verbreitung von kinderpornographischem Material durch Kleriker in übler Absicht (turpe patrata) wurde als selbständiger Tatbestand erfasst (Art. 6 § 1 Nr. 2).
  3. Der Schutzbereich des Missbrauchsdelikts, ursprünglich auf Minderjährige beschränkt, wurde auf Erwachsene mit geistiger Behinderung ausgedehnt (Art. 6 § 1 Nr. 1).
  4. „Sehr schwerwiegende Fälle“, bei denen die begangene Straftat offenkundig ist und dem Angeklagten die Möglichkeit zur Verteidigung gegeben worden war, kann die Kongregation dem Papst direkt vorlegen, damit dieser über die Entlassung aus dem Klerikerstand oder über die Absetzung zusammen mit der Dispens von der Zölibatsverpflichtung entscheidet (Art. 21 § 2 Nr. 2).

In einem Rundschreiben vom Mai 2011 wurden die Bischofskonferenzen aller Länder aufgefordert, Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch in ihrem Einzugsbereich zu erarbeiten oder nach den im Rundschreiben festgelegten Grundsätzen zu verschärfen. In dem Schreiben wurde insbesondere die Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen hervorgehoben und bestimmt, dass ein auffällig gewordener Priester nicht mehr in die Seelsorge zurückkehren darf, sofern er eine Gefahr für Minderjährige oder ein Ärgernis für die Gemeinde darstellt. Die in dem Rundschreiben entwickelten Grundsätze orientieren sich an den deutschen Leitlinien.[966][967][968]

Im Juli 2013 veranlasste Franziskus (Papst seit März 2013) eine Gesetzesnovelle, gemäß der Kindesmissbrauch im Vatikan erstmals unter Strafe steht. Diese Regelung gilt für Angestellte des Vatikans sowie für päpstliche Vertreter im Ausland (ein Nuntius genießt wie andere Diplomaten im Ausland diplomatische Immunität).

Franziskus wies die vatikanischen Behörden an, strikt gegen sexuellen Missbrauch in der Kirche vorzugehen.[611]

Aktuelle Regelungen zur Sanktionierung und Wiedergutmachung

Die rechtlichen Grundlagen für die Verfolgung von sexuellem Missbrauch durch das Kirchenrecht sind dem Titel V im Strafrecht des Codex Iuris Canonici (Canones 1392–1395 „Straftaten gegen besondere Verpflichtungen“) geregelt.

Weiterhin relevant sind das Motuproprio über den Schutz der Heiligkeit der Sakramente Sacramentorum sanctitatis tutela (SST) vom 30. April 2001, dem Brief der römischen Glaubenskongregation De delictis gravioribus (DDG) vom 18. Mai 2001, der von derselben Kongregation am 12. April 2010 veröffentlichten Verständnishilfe für die grundlegende Vorgangsweise bei Vorwürfen sexuellen Missbrauchs[964] (VH) sowie die am 26. September 2002 erlassenen und 2010 überarbeiteten Leitlinien zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz.[969]

Entsprechend den älteren Regelungen sieht auch das aktuelle Kirchenrecht für einen Priester, der sich des sexuellen Missbrauchs schuldig gemacht hat, klare Sanktionen vor. Einschlägig ist hierfür der Canon 1395 CIC:

„§ 1. Ein Kleriker, der … in einem eheähnlichen Verhältnis lebt, sowie ein Kleriker, der in einer anderen äußeren Sünde gegen das sechste Gebot des Dekalogs verharrt und dadurch Ärgernis erregt, soll mit der Suspension bestraft werden, der stufenweise andere Strafen bis zur Entlassung aus dem Klerikerstand hinzugefügt werden können, wenn die Straftat trotz Verwarnung andauert.

§ 2. Ein Kleriker, der sich auf andere Weise gegen das sechste Gebot des Dekalogs verfehlt hat, soll, wenn nämlich er die Straftat mit Gewalt, durch Drohungen, öffentlich oder an einem Minderjährigen unter sechzehn Jahren begangen hat, mit gerechten Strafen belegt werden, gegebenenfalls die Entlassung aus dem Klerikerstand nicht ausgenommen.“

Begeht ein Ordensmitglied eine solche Straftat, so wird im Regelfall die Entlassung angeordnet, wenn nicht ausnahmsweise auf andere Weise für die Gerechtigkeit, Wiedergutmachung und die Besserung des Täters gesorgt werden kann (vgl. Canon 695 § 1 CIC). In einer besonderen Norm, dem Canon 1387 CIC, wird mit ähnlich schweren kanonischen Strafen eine Verführung zur Sünde gegen das sechste Gebot in Zusammenhang mit der Spendung des Bußsakraments bedroht.[951]

Im Gegensatz zum weltlichen Strafrecht, das nur Freiheits- oder Geldstrafe kennt, ermöglicht das kirchliche Recht weitgehend eine fallbezogene Anpassung auch der Strafart („gerechte Strafe“). Im früheren Recht bestand sogar die Möglichkeit, einen Delinquenten wenn nicht ins Gefängnis, so doch in eine unter Aufsicht des Bischofs stehende Demeritenanstalt (Korrektionshaus) zum dauernden Aufenthalt einzuweisen.[951]

Unterhalb der Entlassung aus dem Klerikerstand ist die Strafversetzung auf ein anderes Amt (Canon 1336 § 1 Nr. 4 CIC) möglich. Zuvor muss jedoch geprüft werden, ob eine von dem Täter ausgehende Wiederholungsgefahr in seinem neuen Tätigkeitsbereich auszuschließen ist. Andernfalls sind entsprechende Strafsicherungsmittel (Canones 1339/1340 CIC) anzuordnen. Die Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz (VI, 12) verbieten darüber hinaus eine Beschäftigung des Verurteilten in Bereichen, die ihn mit Kindern und Jugendlichen in Verbindung bringen. Ergänzend ist eine Art Bewährungsaufsicht (geistliche und therapeutische Begleitung, Einbindung in ein Netzwerk etc.) vorgesehen.[970]

Außer der Ahndung von sexuellen Straftaten, zeigt sich im Kirchenrecht auch das Bestreben des kirchlichen Gesetzgebers, das Wirken des Priesters von Verhaltensweisen freizuhalten, die die gebotene persönliche Distanz vermissen lassen und ihn der Gefahr der Unkeuschheit aussetzen (siehe auch Canon 277 § 2 CIC)[951]

Neben Strafbestimmungen enthält das Kirchenrecht auch Festlegungen für Wiedergutmachungen. So verpflichtet Canon 128 CIC zur Wiedergutmachung. Ansprüche gegen den Täter können gemäß Canones 1729 bis 1731 geltend gemacht werden. Eine direkte körperschaftliche Haftung wie im BGB lässt sich im Kirchenrecht zwar nicht begründen. Über die Inkardination gemäß Canon 265 CIC lässt sich jedoch auch eine Haftung der kirchlichen Körperschaft ableiten.

Eine haftungsbegründende Aufsichtsverletzung muss im Einzelfall geprüft werden. Dabei ist auch zu prüfen, ob für Maßnahmen nach Canon 1722 CIC die allgemeine Dienstaufsicht ausreicht, oder ob geeignete Einzelfallaufsichtsmaßnahmen ergriffen werden müssen.

Ein Schmerzensgeldanspruch ähnlich § 253 Abs. 2 BGB besteht im kirchlichen Recht zwar nicht, allerdings sind die jeweiligen kirchlichen Körperschaften auch nicht gehindert, einem solchen stattzugeben. Die Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz treffen hierzu bereits Festlegungen und bieten einem Missbrauchsopfer auch finanzielle Unterstützung für Therapien und dergleichen an (V, 8). Sie gehen außerdem über den Geltungsbereich des Kirchenrechtes, das sich nur auf Kleriker bezieht, hinaus und sehen gegen andere Angehörige des kirchlichen Dienstes (beispielsweise Lehrkräfte) bei Vorliegen von Straftaten Maßnahmen nach den Grundsätzen des kirchlichen Arbeitsrechts vor.[970]

Zusammenarbeit mit weltlichen Behörden

Das Kirchenrecht bezieht sich auf Taten zu Lasten der Kirche. Es kennt keine generelle Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit den weltlichen Strafverfolgungsbehörden, welche Taten zu Lasten Dritter verfolgen.

Die Deutsche Bischofskonferenz erklärte dazu im März 2010: „Die Kirche unterstützt die staatlichen Strafverfolgungsbehörden bei der Verfolgung sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Geistliche vorbehaltlos. Sie fordert Geistliche zu einer Selbstanzeige auf, wenn Anhaltspunkte für eine Tat vorliegen, und informiert von sich aus die Strafverfolgungsbehörden. Darauf wird nur unter außerordentlichen Umständen verzichtet, etwa wenn es dem ausdrücklichen Wunsch des Opfers entspricht.“ Und „Im Fall des Verdachts sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch einen Geistlichen gibt es ein staatliches und ein kirchliches Strafverfahren. Sie betreffen verschiedene Rechtskreise und sind voneinander völlig getrennt und unabhängig. Das kirchliche Verfahren ist selbstverständlich dem staatlichen Verfahren nicht vorgeordnet. Der Ausgang des kirchlichen Verfahrens hat weder Einfluss auf das staatliche Verfahren noch auf die kirchliche Unterstützung der staatlichen Strafverfolgungsbehörden. Bei der Überarbeitung der Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz soll dieser gesamte Sachverhalt klarer als bisher dargestellt werden.“[971]

Der Anzeigenverzicht gilt laut Manfred Baldus jedoch nur, solange keine Informationen von dritter Seite den Tatverdacht bestätigen und damit das Einschalten der Staatsanwaltschaft zwingend notwendig machen.[965] Nach Ansicht von Norbert Diel ergibt sich darüber hinaus für Deutschland aus dem herrschenden Staatskirchenrecht eine „staatskirchenrechtliche Obliegenheit“ der römisch-katholischen Kirche, Missbrauchsfälle zu melden und vertrauensvoll mit der Staatsanwaltschaft zusammenzuarbeiten.[969] Manfred Baldus pflichtet dieser Sichtweise bei und gibt zu bedenken, dass die Behandlung solcher Vorfälle bei kirchlichen Stellen den seelsorglichen Bereich und damit einen Schwerpunkt kirchlicher Arbeit berühren. Um die erforderliche und gesetzlich geschützte Vertrauensbasis (§ 53 Abs. 1 Nr. 1, § 53a StPO) nicht zu erschüttern, dürfte es daher nach seiner Meinung in der Regel geboten sein, die Weiterleitung einer Verdachtsanzeige an die Staatsanwaltschaft vom ausdrücklichen Einverständnis des Geschädigten abhängig zu machen.[972] Für die Bemessung der Strafen und disziplinarischen Maßnahmen sei im Hinblick auf den einheitlichen Sanktionszweck eine ganzheitliche Betrachtung beider Verfahrensergebnisse angebracht. Beispielsweise könne es für den Inhalt von Bewährungsauflagen und Weisungen im weltlichen Strafverfahren (§§ 56b, 56c StGB) erheblich sein, welche disziplinären Anordnungen im kirchlichen Strafverfahren hinsichtlich der Weiterverwendung oder Nichtverwendung im klerikalen Dienst getroffen worden sind.[970] Ansonsten sieht Baldus bei der Ausgestaltung der konkreten Zusammenarbeit zwischen kirchlichen und staatlichen Stellen vor allem die lokalen Verantwortlichen in den Bistümern in der Pflicht.[965]

Die Kurie veröffentlichte im April 2010 eine Verständnishilfe für die grundlegende Vorgangsweise der Kongregation für die Glaubenslehre bei Vorwürfen sexuellen Missbrauchs. Darin heißt es nunmehr: „Die staatlichen Gesetze hinsichtlich der Anzeige von Straftaten bei den zuständigen Behörden sind immer zu befolgen.“[964]

Verfahren

Die verfahrensrechtliche Umsetzung des geltenden Kirchenrechts ist nach Ansicht von Manfred Baldus unübersichtlich und verursacht öffentliche Kritik. Zum besseren Verständnis fordert er eine Unterscheidung zwischen Ermittlungsverfahren in der Zuständigkeit des Ortsbischofs und Strafverfahren in der Zuständigkeit der römischen Glaubenskongregation.

Wenn einem Ortsbischof oder seinem Beauftragten (I, 1 u. 2 der Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz) eine Anzeige oder der Verdacht eines Missbrauchs zur Kenntnis gelangt, ist zunächst der Verdächtigte förmlich zu hören und mit den Betroffenen Verbindung aufzunehmen (II, 3 u. 4 der Leitlinien). Erhärtet sich der Verdacht, wird vom Offizial, dem bischöflichen Richter, eine kanonische Voruntersuchung unter Beteiligung von Sachverständigen eingeleitet (Canon 1717 CIC; III, 5 der Leitlinien).

Bestätigt die Voruntersuchung den Verdacht, erfolgt die Weiterleitung des Falles zur Durchführung des Strafverfahrens an die Glaubenskongregation (Abs. 3 SST, 4. Absatz, 3. Spiegelstrich DDG: „Die Zuständigkeit der Kongregation für die Glaubenslehre erstreckt sich auch auf die Straftat gegen das sechste Gebot des Dekalogs, die von einem Kleriker mit einem Minderjährigen im Alter von weniger als 18 Jahren begangen wurde“). Die Glaubenskongregation kann dann in der Sache selbst entscheiden oder dem örtlich zuständigen Offizial nähere Weisungen für die Durchführung des Strafverfahrens erteilen (VH Teil B unter 1).

In „sehr schweren Fällen“, wenn beispielsweise ein staatliches Strafverfahren den Tatverdächtigen für schuldig befunden hat oder die Beweislage „überwältigend“ ist, kann die Glaubenskongregation den Fall dem Papst direkt vorlegen. Dieser kann dann ein Ex-officio-Dekret zur Entlassung aus dem Klerikerstand verfügen. Gegen dieses Dekret gibt es keine Berufung (VH Teil B unter 2). Bittet ein beschuldigter Priester von sich aus um die Entlassung, wird genauso verfahren.

Bei Geständigkeit und Reuewilligkeit des beschuldigten Priesters kann die Glaubenskongregation dem Ortsbischof gestatten, ein Dekret zu erlassen, welches den öffentlichen Dienst eines solchen Priesters untersagt oder einschränkt. Dieser Strafbefehl muss jedoch mit der Androhung der Entlassung aus dem Klerikerstand bei Zuwiderhandlung versehen werden (VH Teil B unter 3).

Während des Verfahrens können bereits vorläufige Maßnahmen ergriffen werden, um den Ablauf zu sichern oder Betroffene vor Gefährdung zu schützen. Möglich sind etwa der Ausschluss vom geistlichen Dienst oder von einem kirchlichen Amt sowie Aufenthaltsgebote oder -verbote (Canon 1722 CIC; VH Teil A; III, 5 der Leitlinien).

Das kanonische Verfahren bleibt grundsätzlich bis zum Abschluss geheim (Abs. 9 DDG). Dieses Prinzip ist nach Ansicht von Manfred Baldus angesichts des sensiblen Verfahrensgegenstandes, insbesondere der Bereitschaft des Opfers zur Anzeigeerstattung und Aussage, sachgerecht. Da Strafverfahren auch den guten Ruf einer Person dauerhaft schädigen können, soll sich die kirchliche Öffentlichkeitsarbeit „um eine Ausbalancierung zwischen notwendiger Transparenz und dem Persönlichkeitsschutz“ bemühen (VII, 13 der Leitlinien).[972]

Kontroverse um die Auswirkungen der Regelungen bei Missbrauchsfällen

Eine erste öffentlichkeitswirksame Diskussion über die zwischen 1962 und 2001 gültigen Regelungen wurde im August 2003 durch die britische Wochenzeitung The Observer[973] eröffnet. Seither steht in der Kritik, ob das Schreiben von 1962 entgegen der darin ausgeführten Absichten nicht vielmehr dazu geführt habe, dass Täter sich einer weltlichen Strafe entziehen konnten.

Der irische Politiker Colm O’Gorman sah in seiner Dokumentation Sex, crimes and the Vatican, vom BBC ausgestrahlt am 1. Oktober 2006, auf Crimen sollicitationis und die Neufassung 2001 bezugnehmend, eine Mitverantwortlichkeit des Papstes und des Vorsitzenden der Glaubenskongregation, Joseph Ratzinger.[974][975] Den in dieser Dokumentation getätigten Aussagen, wurde jedoch durch einen Artikel des Reporters John L. Allen, Jr. fachlich widersprochen:[976]

  • Crimen sollicitationis war demnach entgegen der Filmaussage in der römisch-katholischen Kirche lange Zeit nahezu vergessen. Das Dokument wurde erst ab 2003 wieder bekannt, sodass die Behauptung, es habe die Reaktion der Katholischen Kirche auf Missbrauchsfälle wesentlich bestimmt, nicht zu halten sei.
  • Außerdem wurde das Dokument bereits 1983 formell außer Kraft gesetzt. Stattdessen galt entgegen den Behauptungen im Film der Kanon 1395, § 2. Dieser legt explizit fest, dass sexueller Missbrauch durch Kleriker ein kanonisches Verbrechen ist, das bestraft werden muss.[977]
  • Schließlich ließe sich auch die Behauptung über die „päpstliche Geheimhaltung“ als Mittel der Vertuschung nicht aufrecht halten. Denn die „päpstliche Geheimhaltung“ ergebe sich aus dem Beichtgeheimnis und betreffe nur interne Prozeduren der Kirche. Insofern ließe sich hieraus kein Hindernis der Meldung von Missbrauchsfällen an staatliche Behörden ableiten.[978]

Der Mitautor der Dokumentation Thomas Doyle korrigierte später seine in dem Beitrag vorgebrachte Position im Sinne Allens.[979]

Im Zuge der allgemeinen Missbrauchsdiskussion in Deutschland sprach der Kirchenrechtler Alexander Pytlik bei solchen Vorwürfen von einer schweren Ebenenverwechslung, wobei ein direkter Einfluss des katholischen Kirchenrechtes auf staatliche und überstaatliche Gesetzeswerke behauptet werde. Das Geheimnis verpflichte aber in erster Linie das Gerichtspersonal:[980]

„Auch wenn die von der Kongregation für die Glaubenslehre geregelten einzelnen Strafverfahren der traditionellen päpstlichen Geheimhaltung unterliegen, sind Medien und Interessierte in keiner Weise gehindert, öffentlich aufliegenden Informationen und Spuren nachzugehen und diese auch zu kommentieren. Zudem kann die Geheimhaltung unter Umständen auch ein gewünschter Schutz einzelner Opfer sexuellen Missbrauchs sein.“

Die kirchenrechtliche Debatte zeigte in den in den Medien vorgebrachten Anklagen gegen das Kirchenrecht auch weitere Missverständnisse und faktische Fehler auf. So behauptete Paolo Flores d’Arcais beispielsweise, dass Papst Paul VI. 1974 eine Instruktion erlassen habe, die auch bekannt gewordene Missbrauchsfälle mit absoluter Geheimhaltung belegt habe.[981] Die Instruktion Secreta continere von 1974 enthält jedoch keinen Hinweis auf den Umgang mit Missbrauchsfällen. Sie regelt stattdessen nur allgemein das „Päpstliche Geheimnis“ als Rechtsbegriff des Kirchenrechts.[982]

Der Religionsphilosoph Klaus-Michael Kodalle sieht im kirchlichen Umgang mit überführten Tätern den Anspruch, tendenziell über dem weltlichen Recht zu stehen. Das Klerikerprivileg, wonach Geistliche grundsätzlich dem staatlichen Strafrecht entzogen bleiben sollten, sei zwar seit 1983 nicht mehr Teil des Kanonischen Rechts. Dennoch zeige sich etwa in der Einrichtung des Beichtgeheimnisses die Tendenz, die Buß- und Gnadenpraxis der Kirche gegenüber der weltlichen Gerechtigkeit als höherwertig anzusehen.[983]

Norbert Diel sieht hingegen weniger den Papst als vielmehr die lokalen Diözesanbischöfe in der Pflicht. So besteht für ihn bei der Anwendung des Kirchenrechts weniger ein Problem in Rom oder beim Papst, sondern bei den einzelnen Diözesanbischöfen. Diese müssten konsequenter handeln. Der Papst könne Staat und Opfer nur unterstützen, indem er das Verhalten seiner Bischöfe genauer überwache und gegebenenfalls lenkend eingreife. Dies habe Papst Benedikt XVI. allerdings getan, wie das Beispiel Irland belege.[951]

Anwendung der Sanktionierungsmöglichkeiten

Im John-Jay-Report wurde für die USA untersucht, wie auf Gemeindeebene bei Anschuldigungen gegen Priester reagiert wurde:[879]

Substantiierte Anschuldigungen Nichtsubstantiierte Anschuldigungen Glaubhafte Anschuldigungen Nicht glaubhafte Anschuldigungen
Untersuchte Fälle 1872 824 1671 345
Priester gestorben oder außer Dienst zum Zeitpunkt der Anschuldigungen 206 (11 %) 188 (22,8 %) 47 (9 %) 38 (19,9 %)
Priester vom Dienst suspendiert 852 (45,5 %) 171 (20,8 %) 241 (45,9 %) 17 (8,9 %)
Priester entlassen oder in Ruhestand versetzt 545 (29,1 %) 115 (14 %) 128 (24,4 %) 12 (6,3 %)
Priester beantragte Laisierung 113 (6 %) 16 (1,9 %) 29 (5,5 %)
Priester wurde aus dem Klerikerstand entfernt 115 (6,1 %) 14 (1,7 %) 115 (6,1 %) 2 (1 %)
Priester wurde verwarnt und in den Dienst zurückgeschickt 172 (9,2 %) 45 (5,5 %) 60 (11,4 %) 6 (3,1 %)
Priester wurde zur Untersuchung geschickt 918 (49 %) 286 (34,7 %) 273 (52 %) 41 (21,5 %)
Priester wurde zeitweise beurlaubt 699 (37,3 %) 195 (23,7 %) 179 (34,1 %) 41 (21,5 %)
Priester wurde auf spirituelle Einkehr geschickt 143 (7,6 %) 53 (6,4 %) 43 (8,2 %) 5 (2,6 %)
Priester wurde in Behandlung geschickt 998 (53,3 %) 229 (27,8 %) 286 (54,5 %) 24 (12,6 %)
Priester wurde zeitweise krankgeschrieben 162 (8,7 %) 36 (4,4 %) 45 (8,6 %) 3 (1,6 %)
Priester wurde in seinen Orden zurückgeschickt bzw. der Ordensobere benachrichtigt 88 (4,7 %) 41 (5 %) 41 (7,8 %) 9 (4,7 %)
andere Maßnahme wurde ergriffen 444 (23,7 %) 226 (27,4 %) 149 (28,4 %) 52 (27,2 %)
keine Maßnahme wurde ergriffen 49 (2,6 %) 130 (15,8 %) 22 (4,2 %) 53 (27,7 %)

Haltung der römisch-katholischen Kurie

Pontifikat Johannes Pauls II.

In den neunziger Jahren betrachtete der Heilige Stuhl – so im Sommer 1993 namentlich Joaquín Navarro-Valls und der Papst selbst im Rahmen seiner Reise zum Weltjugendtag in Denver – das Problem vor allem als ein moralisches Problem der Ortskirchen in den Vereinigten Staaten.[984] Dies änderte sich, als 1994 in Irland die Fälle des Ordenspriesters Brendan Smyth und des Priesters Liam Cosgrove bekannt wurden.[985]

Im Jahre 2001 musste nach einer Aufforderung durch Papst Johannes Paul II. der Bischof des Erzbistums Cardiff in Großbritannien, John Aloysius Ward, zurücktreten. Ward war nicht energisch genug gegen zwei übergriffige Priester eingeschritten (siehe auch Großbritannien).[935]

Am 22. November 2001 entschuldigte sich der Papst öffentlich bei jenen Ordensschwestern, die Opfer von sexuellem Missbrauch durch Priester geworden sind. Ein interner Bericht der Ordensschwester Maura O’Donohue, MMM, war im Februar 1995 der Kurie vorgelegt und von einer Arbeitsgruppe geprüft worden. Im März 2001 war der Bericht durch den National Catholic Reporter an die Öffentlichkeit gelangt. Der Bericht enthielt Hinweise, dass einige Priester und Missionare in 23 Ländern, darunter die USA, Philippinen, Irland und Papua-Neuguinea, Nonnen zu sexuellen Handlungen gezwungen hätten, in einigen Fallen sei es zu erzwungenen Abtreibungen gekommen. Daraufhin kam es im Juli 2001 in New York City vor dem Gebäude der Vereinten Nationen zu Protesten, die die Einsetzung einer unabhängigen Kommission verlangten.[986][987]

Auf Veranlassung des Präfekten der römischen Glaubenskongregation und späteren Papstes Benedikt XVI., Joseph Ratzinger, überwies Papst Johannes Paul II. mit seinem Motu proprio Sacramentorum sanctitatis tutela vom 30. April 2001 die Aufklärung von Fällen sexuellen Missbrauchs in der römischen Kurie von der Kleruskongregation an die Glaubenskongregation.[988]

Im Frühjahr 2002 erschütterte das Bekanntwerden zahlreicher sexueller Missbrauchsfälle die amerikanische Kirche, woraufhin der Papst Mitte April 13 amerikanische Kardinäle nach Rom zitierte und die künftige „Null-Toleranz“ vorgab.[989]

John L. Allen, Jr., Korrespondent für den National Catholic Reporter im Vatikan, erläuterte, dass viele amerikanische Katholiken das anfängliche Schweigen des Vatikans zu den vom Boston Globe enthüllten Missbrauchsskandalen als fehlendes Interesse an diesem Problem deuteten. Nach Allens Ansicht gab es im Vatikan zwar niemanden, der über die Fälle sexuellen Missbrauchs nicht schockiert gewesen sei oder bereit gewesen wäre, das Vorgehen von Kardinal Law zu rechtfertigen. Allerdings sah Allen im Vatikan auch Uneinigkeit über die nun einzuschlagende Richtung. Der Vatikan sei dabei vor allem skeptisch gegenüber der Art und Weise der Berichterstattung in den Medien. Er halte zudem die amerikanische Einstellung gegenüber sexuellen Dingen insgesamt für hysterisch und nehme ein weit verbreitetes Unverständnis gegenüber der römisch-katholischen Kirche wahr. Die Kurie sehe daher bei vielen an den Vatikan herangetragenen Forderungen eigentlich ganz andere Motive als die Aufklärung von sexuellem Missbrauch, weshalb niemand in der Kurie zurückstecken wolle. Dies führe schließlich bei den Statements des Vatikans, die auch die amerikanischen Katholiken erwarteten, zu einem großen Zeitverzug. Zum Zeitpunkt ihrer Äußerung hätten die Aussagen dann eher bemüht und wenig überzeugend gewirkt.[990]

Im April 2003 fand in Rom zum Thema „Pädophilie und Kirche“ ein Symposion statt, an dem unter anderem Stephen Joseph Rossetti und Wunibald Müller teilnahmen. Die Ergebnisse publizierten Robert Karl Hanson, Friedemann Pfäfflin und Manfred Lütz 2004 in dem Band Sexual Abuse in the Catholic Church: Scientific and Legal Perspectives („Sexueller Missbrauch und die katholische Kirche. Wissenschaftliche und rechtliche Perspektiven“).[991]

Diskutiert wird auch die Rolle Papst Johannes Pauls II. im Rahmen der Missbrauchsaffäre bei den Legionären Christi.(Vgl. Legionäre Christi)

Pontifikat Benedikts XVI.

Reaktionen und Positionen des Papstes

Äußerungen

Im April 2008 äußerte sich Papst Benedikt XVI. noch vor seiner USA-Reise, er sei tief beschämt über die Serie von Missbrauchsfällen pädophiler Priester und wird zitiert mit der Aussage „Wir werden Pädophile vom Heiligen Dienst absolut ausschließen.“[992] Am 17. April 2008 traf er sich in Washington mit einer Gruppe von fünf Personen, die Opfer sexuellen Missbrauchs von Priestern geworden waren.[993]

Während seines Aufenthalts in Australien im Rahmen des Weltjugendtages in Sydney im Juli 2008 sprach der Papst erneut von tiefer Beschämung über den sexuellen Missbrauch Minderjähriger in der katholischen Kirche Australiens. Er forderte, dass alle, die dieses Übel begangen hätten, vor Gericht gestellt werden müssten, während die Kirche die Opfer mit größtem Mitgefühl und Sorgfalt behandeln müsse. Hunderte Mitglieder der Organisation Broken Rites hatten während seiner Rede vor der Kathedrale protestiert und warfen der katholischen Kirche in Australien „jahrelange Vertuschungsversuche“ und ein Verzögern von Entschädigungsverfahren vor.[502] Diese Rede wurde allgemein als erste offizielle Entschuldigung gewertet.[503] Kurz vor seiner Abreise traf Benedikt auch in Sydney Opfer sexuellen Missbrauchs durch Priester und erfüllte damit eine der Hauptforderungen der australischen Opferverbände. Broken Rites forderte Benedikt XVI. auf, er müsse die Bischöfe in Australien anweisen, sich nicht länger gegen eine zivilgerichtliche Verfolgung der Missbrauchsfälle zu stellen.[994]

Im April 2009 entschuldigte sich Papst Benedikt XVI. für den Missbrauch der Kinder der Inuit in Kanada,[995] im Dezember 2009 für den sexuellen Missbrauch von Kindern durch Priester in Irland. Er teile mit vielen Gläubigen in Irland „die Empörung, das Gefühl des Verrats und die Scham“ über die „abscheulichen Verbrechen“.[996][997]

Im Februar 2010 verurteilte Benedikt XVI. den Missbrauch von Internatsschülern durch Jesuiten in Deutschland. Er kündigte an, dass die Kirche Verstöße gegen die Rechte von Kindern künftig verurteilen würde, und betonte gleichzeitig, sie hätte dies in der Vergangenheit auch schon getan. Der Papst erinnerte auch an Jesu Lehre über die Kinder und „seine Zärtlichkeit im Umgang mit ihnen“ als Mahnung, „die Rechte und die Liebe der Kinder nicht herabzumindern.“[998] Beim nach der Frühjahrsversammlung üblichen Besuch des Papstes am 9. März 2010 in Rom besprach Zollitsch die Ergebnisse der Bischofskonferenz mit dem Papst.[96] Laut Zollitsch sagte der Papst bei dieser Gelegenheit: „Keines meiner Worte könnte die durch einen solchen Missbrauch zugefügten Schmerzen und Leiden beschreiben … Auch kann ich den in der Gemeinschaft der Kirche entstandenen Schaden nicht angemessen in Worte fassen“.[999]

Anlässlich seines Besuchs in Malta traf sich der Papst mit Missbrauchsopfern und betete gemeinsam mit ihnen. Dabei versprach er, dass er alles unternehmen werde, um Vorwürfe aufzuklären und Schuldige zur Verantwortung zu ziehen und meinte, dass die Kirche „verletzt durch unsere Sünden“ sei.[1000] Nach Angaben des Missbrauchsopfers Joseph Magro hatte Papst Benedikt bei der Begegnung Tränen in den Augen.[1001]

Am 12. Mai 2010 äußerte sich Benedikt XVI. aus Anlass einer Wallfahrt nach Fátima zu den Ursachen der Missbrauchsfälle in der römisch-katholischen Kirche. Dabei setzte er sich deutlich von früheren Äußerungen anderer Mitglieder der römischen Kurie ab und erklärte:

„Heute sehen wir es auf wirklich erschreckende Art und Weise: Die größte Bedrängnis der Kirche kommt nicht von Feinden außerhalb. Sondern sie stammt aus der Sünde innerhalb der Kirche. Die Kirche hat also tiefen Bedarf, wieder Bußfertigkeit zu erlernen, die Reinigung anzunehmen und auf der einen Seite Vergebung zu lernen, aber andererseits auch die Notwendigkeit der Gerechtigkeit, Vergebung ersetzt nicht die Justiz.“

Diese Äußerungen wurden dahingehend verstanden, dass Benedikt XVI. die vorgebrachten Anschuldigungen gegen Kleriker im Gegensatz zu anderen Würdenträgern nicht als Angriff auf die Kirche verstand, sondern als Aufdeckung von „Unkraut in der Kirche“. Obwohl nicht direkt ausgesprochen widersprach Benedikt XVI. damit auch Kardinal Angelo Sodano, der im Rahmen der Missbrauchsdebatte von „Geschwätz“ und einer „Waffe gegen die Kirche“ sprach.[1002][1003][1004][1005][1006][1007]

Im Juni 2010 bat der Papst zum Abschluss des Priesterjahres öffentlich um Vergebung. Er erklärte vor 15.000 Priestern, die sich zum Abschluss des Priesterjahres in Rom versammelt hatten: „Auch wir bitten Gott und die betroffenen Menschen inständig um Vergebung und versprechen zugleich, dass wir alles tun wollen, um solchen Missbrauch nicht wieder vorkommen zu lassen“. Das Priesterjahr habe die „Sünden von Priestern“ ans Licht gebracht, „vor allem den Missbrauch der Kleinen“.

Papst Benedikt begriff dies als „Auftrag zur Reinigung, der uns in die Zukunft begleitet“.[1008]

Abschließend unterstrich er, dass es „kein Zeichen von Liebe“ sei, wenn unwürdiges Verhalten von Priestern geduldet würde.[1009]

Der Theologe Wolfgang Beinert sprach angesichts dieser Worte von „einer neuen Dimension“ im Umgang mit den Missbrauchsfällen.[1010]

Bei seiner Reise nach Großbritannien erklärte der Papst in der Fragestunde mit Journalisten während des Hinfluges am 16. September 2010, „daß diese Enthüllungen für mich ein Schock waren. Sie verursachen große Traurigkeit. Es fällt schwer zu verstehen, wie diese Perversion des Priesteramtes möglich war.“ Gleichzeitig skizzierte Benedikt XVI. wie er sich den zukünftigen Umgang mit Missbrauchsfällen in der römisch-katholischen Kirche vorstellte: „Was die Opfer betrifft, sind, denke ich, drei Dinge wichtig. Das erste Interesse muß den Opfern gelten: Wie können wir Wiedergutmachung leisten, was können wir tun, um diesen Menschen zu helfen, das Trauma zu überwinden, das Leben wiederzufinden, auch das Vertrauen in die Botschaft Christi wiederzufinden? (…) Das zweite ist das Problem der Schuldigen: die gerechte Strafe finden, sie von jeder Möglichkeit des Kontaktes zu Jugendlichen auszuschließen (…) Und der dritte Punkt ist die Prävention in der Ausbildung und der Auswahl der Priesteramtskandidaten. Wir müssen so aufmerksam sein, daß nach Maßgabe der menschlichen Möglichkeiten zukünftige Fälle ausgeschlossen sind.“ Er räumte ein, dass „die Autorität der Kirche nicht wachsam genug war und nicht schnell und entschieden genug die notwendigen Maßnahmen ergriffen hat. Deswegen befinden wir uns jetzt in einem Moment der Buße, der Demut und der erneuerten Aufrichtigkeit.“[1011]

In einem Brief an die Seminaristen vom 18. November 2010 schrieb Papst Benedikt: „Die Sexualität ist eine Gabe des Schöpfers, aber auch eine Aufgabe an das eigene Menschwerden. Wenn sie nicht in die Person integriert ist, dann wird sie banal und zerstörerisch zugleich. (…) In letzter Zeit haben wir mit großem Bedauern feststellen müssen, daß Priester durch sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen ein Zerrbild ihres Amtes abgegeben haben. Statt Menschen zu reifer Menschlichkeit hinzuführen und sie ihnen selbst vorzuleben, haben sie durch ihren Missbrauch Zerstörungen hervorgerufen, die wir mit tiefem Schmerz bedauern.“ Den Zölibat oder das Priestertum sah Benedikt durch die Missbrauchsfälle nicht in Frage gestellt, allerdings ermahnte er die Seminaristen: „Das Geschehene muß uns freilich wacher und aufmerksamer machen, gerade auf dem Weg zum Priestertum sich selber vor Gott gründlich zu befragen, ob dies sein Wille für mich ist.“[1012]

Zum Weihnachtsempfang für das Kardinalskollegium und die Mitglieder der römischen Kurie im Jahre 2010 sprach Benedikt XVI. abermals die Missbrauchsfälle an. Er erklärte, dass er „um so mehr erschüttert [war], gerade in diesem Jahr in einem Umfang, den wir uns nicht hatten vorstellen können, Fälle von Missbrauch Minderjähriger durch Priester kennenzulernen, […], [die] den Menschen in seiner Kindheit – unter dem Deckmantel des Heiligen – zuinnerst verletzen und Schaden für das ganze Leben zufügen.“ Der Papst verglich die römisch-katholische Kirche nach einer Vision Hildegards von Bingen mit einer Frau, die durch die Sünden der Priester entstellt und beschmutzt wurde.[1013]

Umgang mit Missbrauchsfällen

Der erste dokumentierte Fall, bei dem Papst Benedikt XVI. mit dem Problem des sexuellen Missbrauchs in der römisch-katholischen Kirche konfrontiert wurde, war die Versetzung Hullermanns vom Bistum Essen ins Erzbistum München und Freising im Jahre 1980.[172] Im Zuge der Missbrauchsdebatte in Deutschland im Frühjahr 2010 wurde diskutiert, inwieweit Benedikt XVI. in seiner damaligen Funktion als Erzbischof am Wiedereinsatz Hullermanns in der Seelsorge Anteil hatte. Nach dem derzeitigen Sachstand war Josef Ratzinger lediglich an der Zustimmung zur Aufnahme Hullermanns im Erzbistum München und Freising zum Zwecke einer Therapie beteiligt.[1014] Für die weiteren Schritte übernahm der damals zuständige Generalvikar der Erzdiözese München und Freising, Gerhard Gruber die Verantwortung.[172][180] Auch nach Aussage des für Hullermann zuständigen Psychiaters Werner Huth war Josef Ratzinger bereits in Rom, als die weiteren Entscheidungen zu einem Wiedereinsatz H.s im aktiven Dienst fielen.[1015]

Der nächste bekannte Fall, der Benedikt XVI. persönlich betraf, war der von Stephen Kiesle. Dieser wurde bereits 1978 wegen Kindesmissbrauchs verurteilt. 1981 und 1982 bat er zusammen mit John Stephen Cummins, Bischof von Oakland, in Rom um seine Entlassung aus dem Priesterstand. Ratzinger bat mit einem Schreiben von 1985 um mehr Bedenkzeit und stimmte der Entlassung 1987 schließlich zu.[1016][1017]

Nach Darstellung von Juan Ignacio Arrieta erachtete Josef Kardinal Ratzinger bereits im Jahre 1988 die damals gültigen kirchlichen Verfahren und die kirchliche Rechtslage in Bezug auf die Missbrauchsfälle als ungenügend. Dies drückte sich vor allem in einem Briefwechsel mit Kardinal Castillo Lara vom Päpstlichen Rat für Gesetzestexte zur Vereinfachung der damaligen Verfahren aus. Zwar entsprach Castillo Lara nicht dem Ansinnen Ratzingers, dieser erwirkte jedoch bei Papst Johannes Paul II. erste Änderungen und Präzisierungen im Kirchenrecht durch die Apostolische Konstitution Pastor Bonus (siehe Kirchenrecht).[957]

1995 erschütterte die Affäre Hans Hermann Groër die römisch-katholische Kirche in Österreich. Nach Aussagen von Kardinal Christoph Schönborn im Jahre 2010 wollte Ratzinger damals eine Untersuchungskommission zu dieser Affäre einsetzen, konnte sich damit aber innerhalb der Kurie offenbar nicht durchsetzen. Vor allem Kardinal Angelo Sodano soll damals ein entschiedener Gegner dieses Vorhabens gewesen sein und die Aufklärung der Affäre behindert haben.[447] Benedikt XVI. reagierte nach entsprechenden Unmutsäußerungen in der Kurie in Rom auf diese Äußerungen Schönborns, indem er ihn dahingehend rügte, dass nur der Papst Kardinäle beschuldigen dürfe. In der Sache widersprach er Schönborn jedoch nicht.[1018]

1996 wurde Josef Ratzinger in seiner damaligen Funktion als Präfekt der Glaubenskongregation der Fall Lawrence C. Murphy überantwortet. Der Bischof von Wisconsin, Rembert Weakland, hatte die Einleitung eines Verfahrens zu Murphys Entlassung aus dem Priesterstand beantragt. Dieses Ansinnen wurde schließlich von Tarcisio Bertone mit Verweis auf das Alter Murphys abgelehnt. Nach Recherchen der ZEIT wurde der Vorgang vor allem von Bertone selbst bearbeitet und entschieden. Einen Hinweis darauf, dass Benedikt XVI. davon Kenntnis hatte, gibt es nicht.[1019][1020]

Nach einem Bericht der New York Times vom 1. Juli 2010 wurde bei Ratzinger ab 2000 eine Wandlung in seiner Wahrnehmung des Problems der Missbrauchsfälle in der römisch-katholischen Kirche sichtbar. Entgegen der in Teilen der Kurie zu diesem Zeitpunkt immer noch verbreiteten Ansicht, dass das Problem sich auf Ortskirchen beschränke und daher auch dort zu lösen sei, plädierte er gemeinsam mit den Ortsbischöfen dafür, auch in Rom zügig zu handeln.

Entsprechend sorgte Ratzinger ab 2001 für die Klärung der Rechtslage. Er verfasste ein Begleitschreiben (De delictis gravioribus) zu Sacramentorum sanctitatis tutela und löste damit das Schreiben Crimen sollicitationis ab. Über dessen Geltungskraft waren Kirchenrechtler bis zu diesem Zeitpunkt uneinheitlicher Meinung, was eine konsequente Anwendung des Kirchenrechtes praktisch unmöglich machte. (Nach Berichten von Bischöfen war auch Crimen sollicitationis erst Anfang der 1990er Jahre von einem Kirchenrechtsstudenten „wiederentdeckt“ worden.) Weitere Verwirrung stiftete die Frage, welche römische Behörde für Missbrauchsfälle zuständig war. Ein Teil der Fälle ging an die Glaubens-, ein anderer Teil an die Kleruskongregation. Diese Unterscheidung war auch deshalb bedeutsam, weil der Leiter der Kleruskongregation, Kardinal Darío Castrillón Hoyos, Vorwürfe wegen sexuellen Missbrauchs gegen Kleriker anders als Josef Ratzinger generell als Angriff auf die Kirche als solche abtat (vergleiche hierzu seine Rolle im Fall Pican). Diese und andere Verwirrungen wurden schließlich durch das von Ratzinger ausgearbeitete Schreiben De delictis gravioribus abschließend und einheitlich geregelt.

Auch im Folgenden war Benedikt XVI. nach Aussagen der amerikanischen Bischöfe einer ihrer wichtigsten Unterstützer, wenn es darum ging, im Vatikan eine Richtungsänderung hin zu einem einheitlichen Vorgehen herbeizuführen.[959][960]

Gegen Marcial Maciel Degollado begann Kardinal Josef Ratzinger als Präfekt der Glaubenskongregation bereits 1999 eine Untersuchung. Diese brach er 2002 aber wieder ab. Erst in den Monaten vor dem Tod von Johannes Paul II. eröffnete er das Verfahren von neuem und veranlasste im Januar 2005 persönlich eine Untersuchung der Vergehen von Maciel.[1021] Aufgrund der am 16. Mai 2006 erfolgten „Einladung der Glaubenskongregation“ an Maciel, die in Anbetracht seines gesundheitlichen Zustands auf ein kirchenrechtliches Verfahren verzichtete,[1022] musste dieser sich aus dem Orden zurückziehen und auf jeden weiteren öffentlichen Auftritt verzichten.[1023] Eine andere Quelle benennt es deutlicher: 2006 „schickte die vatikanische Glaubenskongregation Marcial Maciel in ein ‚zurückgezogenes Leben des Gebets und der Buße‘. Sein schlechter Gesundheitszustand rettete Maciel vor einem sicheren kirchenrechtlichen Verfahren.“.[1024] Diese Entscheidung wurde von Papst Benedikt XVI. am 26. Mai 2005 (also nur fünf Wochen nach seiner Wahl zum Papst) approbiert.

Im Fall des Mainzer Weihbischofs Franziskus Eisenbach zitierte Josef Ratzinger diesen nach Rom. Als Folge des Gespräches musste Eisenbach trotz Einstellung des kirchenrechtlichen Verfahrens sein Amt als Weihbischof 2002 aufgeben. Eisenbach selbst zeigte sich darüber enttäuscht.[1025][1026]

Der Vatikan-Korrespondent John L. Allen erklärte im April 2010 in einem Interview in der Frankfurter Rundschau, dass niemand so viel dafür getan habe, den Missbrauchssumpf trockenzulegen, wie Joseph Ratzinger. Er habe bereits strengere Verfahrensregeln eingeführt, als noch niemand an das Problem herangehen wollte. Nach Allens Aussage handelte er dabei aus tiefem Entsetzen. Ratzinger stünde für den Bruch mit der früheren Kultur des Wegsehens, auch wenn seine Rolle als Aufklärer in den Medien untergegangen sei.[1027]

Am 19. November 2010 lud Papst Benedikt XVI. mehr als Hundert Würdenträger der römisch-katholischen Kirche zu einer Tagung nach Rom ein, um unter anderem auch das weitere Vorgehen gegen sexuellen Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche zu besprechen.[1028]

Nach einem Bericht von Daniel Deckers könne im Jahre 2012 kein Zweifel mehr bestehen, dass der Papst und seine engsten Mitarbeiter die Problematik sexuellen Fehlverhaltens des Klerus verstanden hätten. Auf Veranlassung Benedikt XVI. wurde das Kirchenrecht modifiziert und mit Sanktionsmöglichkeiten versehen. Außerdem wurden alle Bischofskonferenzen aufgefordert, Leitlinien zum Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs einschließlich eines Präventionskonzeptes zu erarbeiten.[1029]

Reaktionen und Positionen anderer Würdenträger

Nachdem am 22. September 2009 die Internationale Humanistische und Ethische Union die römisch-katholische Kirche vor den Vereinten Nationen des Bruchs der Artikel 3, 19, 34 und 44 des 1990 auch vom Heiligen Stuhl unterzeichneten Internationalen Übereinkommens über die Rechte des Kindes beschuldigt und ihr insbesondere Verschleierung und unzureichende Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Fälle vorgeworfen hatte, erklärte Silvano Tomasi, der ständige Beobachter des Heiligen Stuhls bei der UN, in seiner Antwort, dass Studien zufolge 1,5 bis 5 Prozent aller katholischen Geistlichen in den letzten 50 Jahren in Missbrauchsfälle verwickelt gewesen seien. Die Situation in den Vereinigten Staaten sei nicht nur ein römisch-katholisches Problem, weil die meisten Anschuldigungen protestantische Kirchen beträfen und auch für die jüdischen Gemeinden so etwas ähnlich weit verbreitet sei. Die Wahrscheinlichkeit, Opfer von sexuellem Missbrauch zu werden, sei deutlich größer bei Familienmitgliedern, Babysittern, Freunden, Verwandten oder anderen Kindern.[1030][1031]

Der Pressesprecher des Vatikans, Federico Lombardi, äußerte sich am 13. März 2010 in einer Stellungnahme des Vatikans zu den bekanntgewordenen Missbrauchsfällen in Deutschland. Die Deutsche Bischofskonferenz habe die richtigen Akzente gesetzt: „die Wahrheit anerkennen und den Opfern helfen, die Prävention verstärken und konstruktiv mit den Behörden – auch mit den staatlichen Justizbehörden – zusammenarbeiten für das Wohl der Gesellschaft“. Erzbischof Zollitsch habe „ohne Wenn und Aber die Meinung der Experten betont, wonach die Frage des Zölibats in keiner Weise mit der der Pädophilie vermengt werden darf“. Zur Diskussion um die Wirkung der Normen des Kirchenrechtes meinte Lombardi, „dass diese Normen in keiner Weise ein Vertuschen solcher Vergehen beabsichtigt oder gefördert haben, sondern dass sie ganz im Gegenteil eine intensive Aktivität ausgelöst haben, um diese Vergehen im Rahmen des Kirchenrechts anzugehen, zu beurteilen und zu bestrafen“. Die wesentlichen Fragen zum Fall Hullermann im Erzbistum München und Freising waren nach Lombardis Meinung beantwortet. Das Beharren seitens einzelner Medien auf diesem Fall zeuge eher von „einer gewissen Verbissenheit“, mit der versucht werde, Papst Benedikt XVI. persönlich in die Verantwortung zu nehmen, was jedoch an den Fakten gescheitert sei.[1032]

Im November 2010 betonte Lombardi erneut, insbesondere die Kirche müsse sich von diesem Übel befreien, ein gutes Beispiel für den Kampf gegen den Missbrauch in ihrer Mitte geben und mit allem Nachdruck gegen diese „ungeheuerliche Plage“ durch Kleriker vorgehen. Zur Bekämpfung von Missbrauch bedürfe es jedoch einer gesamtgesellschaftlichen Anstrengung, da nur ein kleiner Teil des Missbrauchs in der katholischen Kirche geschehe. Dazu meinte er: „Diese Plage weitet sich umso leichter aus, je besser versteckt sie bleibt. Auch heute sind viele darüber erfreut, dass sich alle Aufmerksamkeit auf die Kirche richtet und nicht auf sie, denn das erlaubt ihnen, ungestört weiter zu machen.“ Was die Kirche inzwischen gelernt habe, sollte „zu aller Nutzen sein, genauso wie die Initiativen, die die Kirche zu ihrer Reinigung unternommen hat, um ein Vorbild an Sicherheit für die Jugend zu werden“[1033]

Der mit der Anklageführung in Missbrauchsfällen bei der Glaubenskongregation beauftragte Charles J. Scicluna betonte in einem Gespräch mit der Katholischen Nachrichten-Agentur, dass es keine kirchlichen Dienstvorschriften oder Geheimdokumente zur Vertuschung von Missbrauchsfällen gebe und kirchliche Stellen Strafanzeige erstatten müssten, wenn dies nach dem staatlichen Recht verlangt werde. Außerdem ergebe sich aus den allgemeinen Prinzipien des Kirchenrechts eine moralische Pflicht, mit staatlichen Behörden zu kooperieren. Beim sogenannten „secretum pontificium“ gehe es um einen weitestgehenden Persönlichkeitsschutz für Kläger und Beschuldigte im kirchlichen Verfahren.[1034][1035]

Kurienkardinal Walter Kasper, Mitglied der Kongregation für die Glaubenslehre, erklärte im März 2010 gegenüber der Tageszeitung La Repubblica bezüglich der Missbrauchsfälle, dass die Schuldigen verurteilt und die Opfer entschädigt werden müssten. Es sei gut, dass Papst Benedikt XVI. Klarheit schaffen wolle und „Null-Toleranz“ denen gegenüber verlange, die so schwere Schuld auf sich geladen hätten. Er selber verspürte „große Traurigkeit, tiefe Enttäuschung, Schmerz und viel, viel Wut“ wegen der sexuellen Missbrauchsfälle mit minderjährigen Opfern. „Das sind kriminelle, schändliche Akte, nicht hinnehmbare Todsünden“, für die es keine Rechtfertigung gebe. Dieses Übel habe sich in der Gesellschaft eingegraben und damit auch in der Kirche, „die, wie wir wohl wissen, nicht immun gegen Sünden ist“.[79]

Der persönliche Prediger des Papstes, Raniero Cantalamessa, zitierte in seiner Karfreitagspredigt über Gewalt gegen Kinder und Frauen aus dem Brief eines jüdischen Freundes: „Ich habe in diesen Tagen den Brief eines jüdischen Freundes bekommen, und mit dessen Erlaubnis teile ich Euch hier eine Passage mit. Er sagt: Ich verfolge mit Abscheu den gewaltsamen und konzentrierten Angriff gegen die Kirche, den Papst und alle Gläubigen seitens der gesamten Welt. Der Gebrauch des Stereotyps, und die Überleitung von persönlicher Verantwortung und Schuld hin zur Kollektivschuld erinnern mich an die schändlichsten Aspekte des Antisemitismus. Daher möchte ich Ihnen persönlich, dem Papst und der ganzen Kirche, meine Solidarität als die eines dialogbereiten Juden ausdrücken, und den Beistand all derer, die in der jüdischen Welt, und es sind viele, diese Gefühle der Brüderlichkeit teilen.“[1036][1037][1038] Diesen Vergleich der Kritik am Papst und an der römisch-katholischen Kirche im Missbrauchsskandal mit dem Antisemitismus bezeichnete der Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland, Stephan Kramer, als „widerwärtig“ und warf Cantalamessa vor, aus den Tätern Opfer machen zu wollen. Der Sprecher des Vatikans, Federico Lombardi, erklärte, die Äußerungen Cantalamessas stellten nicht die offizielle Position des Vatikan dar und seien „kein passender Vergleich“, aber auf keinen Fall gegen das Judentum gerichtet.[1039][1040] Cantalamessa erklärte dazu im Corriere della Sera, dass er es bedauere die Gefühle von Juden, Missbrauchsopfern und Holocaustüberlebenden verletzt zu haben. Er hätte den Brief lediglich als eine jüdische Solidaritätserklärung an Benedikt XVI. verstanden.[1041]

Während der Ostermesse vor dem Petersdom erklärte Kardinaldekan Angelo Sodano: „Heiliger Vater, mit Ihnen ist das Volk Gottes, das sich nicht vom Geschwätz des Augenblicks und nicht von den Prüfungen beeindrucken lässt, die zuweilen über die Gemeinschaft der Gläubigen hereinbrechen. Jesus hatte uns ja klar gesagt: ‚In der Welt seid ihr in Bedrängnis‘, doch Er fügte sofort hinzu: ‚Aber habt Mut: Ich habe die Welt besiegt.‘ (Joh 16,33)“.[1003] Dies wurde vielfach so ausgelegt, als ob Sodano die Kritik an den Missbrauchsvorfällen in der römisch-katholischen Kirche pauschal als unbedeutendes Geschwätz abgetan habe. Der Ausdruck „Geschwätz des Augenblicks“ wurde später Kandidat für das Unwort des Jahres 2010. Der Papst selbst äußerte sich nicht zur Sache.[1004][1005][1006]

Mit seinen Äußerungen vom Mai 2010 in Fátima und im Juni 2010 in Rom zum Abschluss des Priesterjahres, zeigte der Papst jedoch deutlich, dass diese Deutung der Geschehnisse nicht seiner eigenen entsprach. Nach seiner Auffassung stellten die Missbrauchsfälle vielmehr eine „Sünde innerhalb der Kirche“ und von Priestern dar, die es zu heilen gelte und für die er um Vergebung bat.[1002][1008]

Kardinal Tarcisio Bertone, der Staatssekretär des Vatikan und nach Papst Benedikt höchster Amtsträger des katholischen Staates, bestritt Mitte April bei einem Besuch in Chile vor Reportern jeden Zusammenhang mit dem Zölibat und behauptete stattdessen einen Zusammenhang zwischen Missbrauch und Homosexualität. Dabei berief er sich auf angebliche Beweise von Psychologen und Psychiatern, ohne konkrete überprüfbare Quellen zu nennen. Für diese Aussage wurde er insbesondere im eigenen Land vielfach kritisiert.[1042]

Kurz zuvor waren in den USA schwere Vorwürfe gegen Kardinal William Levada erhoben worden. Dieser war Ratzinger bei dessen Wahl zum Papst auf den Posten des Präfekten der Glaubenskongregation nachgefolgt und vorher als Bischof der Erzdiözesen von Portland und San Francisco tätig. Diskutiert wurden in der New York Times die Fälle der Priester Gilbert Gauthe, Milton Walsh, Joseph B. sowie eines nicht näher genannten Geistlichen. Gegen diese lagen im Zeitraum von 1985 bis 2002 Anschuldigungen wegen sexuellen Missbrauchs vor. Da Levada die Geistlichen nach vollendeter Therapie wieder in den Dienst geschickt hatte, wurde ihm vorgeworfen, nicht ausreichend reagiert zu haben. Besonderes Aufsehen erregte dabei der Fall des Priesters John P. Conley. Dieser hatte Levada über einen Verdachtsfall sexuellen Missbrauchs bei einem anderen Priester informiert, wurde daraufhin vom Dienst suspendiert und nach erfolgreicher Klage vor Gericht wieder in den Dienst aufgenommen. Levada erklärte zu seinem damaligen Verhalten, er hätte „vieles besser machen können, als ich es getan habe“. Weiterhin erklärte er, dass der Umgang mit Missbrauch ein gesamtgesellschaftlicher Lernprozess sei, der noch nicht abgeschlossen wäre. Zu seiner persönlichen Situation sagte er: „Ich kann Ihnen sagen, dass ich bis dahin noch nie davon gehört hatte, dass ein Priester ein Kind missbraucht. Das ging hinter verschlossenen Türen vor sich, darüber wurde nicht gesprochen. Wir brauchten viel Zeit, um zu verstehen, welche Schäden solches Verhalten bei den Opfern, den Kindern, anrichtet.“[1043][1044]

Kardinal Julián Herranz sagte am 6. April 2010 in der Presse, dass die Missbrauchsfälle für Papst Benedikt XVI. „unsägliches, bitteres, tiefes Leiden“ bedeuteten.[1045]

Die Veröffentlichung von Depeschen US-amerikanischer Botschaften durch WikiLeaks offenbarte im Dezember 2010 auch die internen Reaktionen innerhalb der römischen Kurie auf die Missbrauchsenthüllungen in Irland. Nach der US-Diplomatin Julieta Noyes brachten „die Vatikan-Kontakte sofort tiefes Mitgefühl für die Opfer zum Ausdruck […] und betonten, dass die oberste Priorität das Verhindern einer Wiederholung sei“. Allerdings „waren sie auch verärgert, wie die Situation politisch umgesetzt wurde“. Konkret störte sich die Kurienverwaltung daran, dass die Murphy-Kommission für ihre Anfragen an die Kurie nicht die ordentlichen diplomatischen Wege beschritten hatte, sondern direkt an die Kurie geschrieben hatte.[1046]

Die päpstliche Universität Gregoriana veranstaltete vom 6. bis 9. Februar 2012 einen Kongress über sexuellen Missbrauch Minderjähriger durch Priester. Fachleute sprachen vor den etwa 200 Zuhörern über ihre Erfahrungen bei der Opferbetreuung, der Prävention und der rechtlichen Ahndung von Missbrauchsfällen berichten. Darunter waren William Levada und Charles Scicluna. Aus Deutschland nahmen der Trierer Bischof Stephan Ackermann sowie Kardinal Reinhard Marx aus München teil.

In diesem Zusammenhang soll bis 2014 auch ein internetbasiertes Informationsportal und E-Learning-Center mit Informationen über den Umgang mit Missbrauchsfällen für kirchliche Amtsträger eingerichtet werden. Das Portal soll mit Hilfe von Wissenschaftlern des Universitätsklinikums Ulm entstehen.[398][1047][1048][1049]

Pontifikat von Papst Franziskus

2013 trat Jorge Mario Bergoglio SJ als Franziskus ins Amt des Papstes ein und kündigte kurz nach seiner Wahl ein härteres Vorgehen gegen sexuellen Missbrauch an.[610] Im April 2013 rief er dazu auf, entschlossen gegen sexuellen Missbrauch in der Kirche einzuschreiten.

Im Juli 2013 forderte die UNO den Vatikan auf, Auskunft darüber zu geben, wie die katholische Kirche gegen sexuellen Missbrauch Minderjähriger durch Angehörige des Klerus vorgeht. Die UN-Kinderrechtskonvention veröffentlichte eine Liste von Fragen. Berichtet werden soll über alle Fälle von Kindesmissbrauch durch Priester, Mönche und Nonnen.[1050]

Im Mai 2014 erklärte Papst Franziskus, sexueller Missbrauch sei eine „schreckliche Straftat“, für die es eine „Null-Toleranz“ gebe.[1051] Im gleichen Jahr setzte er die Päpstliche Kommission für den Schutz von Minderjährigen ein, die erstmals im Februar 2015 tagte. Sie besteht aus 17 Mitgliedern, darunter zwei Missbrauchsopfer. Die Kinderschutzkommission forderte mehr Engagement im Kampf gegen sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche und kündigte zudem einen „Weltgebetstag für die Opfer von sexuellem Missbrauch“ an.[1052][1053][1054]

Mit dem Apostolischen Schreiben Wie eine liebende Mutter vom 4. Juni 2016 regelt Papst Franziskus die Absetzung von Bischöfen, Eparchen und Ordensoberen, die den sexuellen Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche vertuschen, verschweigen oder nicht angemessen reagieren.

Vom 21. bis 24. Februar 2019 hatte Papst Franziskus erstmals[1055] alle Vorsitzenden der 114 Bischofskonferenzen weltweit und weitere rund 70 Teilnehmer[1055] zu einer Konferenz über den sexuellen Missbrauch in der Kirche einberufen. Zweck des Treffens war es, das gemeinsame Bewusstsein dafür zu schärfen[1055], dass es sich bei sexuellem Missbrauch um ein Verbrechen[1056] handelt. Zum Abschluss der viertägigen Konferenz sagte der Papst: „Kein Missbrauch darf jemals mehr vertuscht werden, wie dies in der Vergangenheit üblich war.“[1057]

Am 29. März 2019 veröffentlichte Papst Franziskus ein Regelwerk zum Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch, welches zum 1. Juni 2019 in Kraft tritt. Dieser Erlass, beschränkt sich jedoch nur auf den Vatikanstaat. Im Wesentlichen legt er fest, dass es im Vatikan zur Pflicht wird, bereits Verdachtsfälle unverzüglich anzuzeigen, dabei darf das Beichtgeheimnis nicht verletzt werden. Wird der Verdachtsfall nicht umgehend angezeigt drohen Strafmaßnehmen; Personen gegen die im Missbrauchsverdacht ermittelt wird sollen zu Kindern und Jugendlichen keinen Kontakt haben und schließlich soll auch ohne Strafanzeige strafrechtlich vorgegangen werden, wenn der Verdacht des Missbrauchs vorliegt.

Für die Mitarbeiter des Vatikans wird darüber hinaus angeordnet, dass Kinder nur öffentlich fotografiert werden dürfen und nur dann, wenn das Einverständnis der Eltern vorliegt. Der Fotografierende soll für die Minderjährigen sichtbar sein und muss die Privatsphäre der Kinder beachten. Zudem wird zum Schutz der Minderjährigen ein Beauftragter eingesetzt, der diese Regelungen überwachen soll und als Ansprechpartner für die Missbrauchsopfer zur Verfügung steht.[1058]

Am 9. März 2019 wurde das Apostolische Schreiben Vos estis lux mundi, welches neben einer unbedingten Meldepflicht weitere kirchenrechtliche Anweisungen beinhaltet, veröffentlicht.

Papst Franziskus hob am 17. Dezember 2019 mit der Instruktion Sulla riservatezza delle cause („Über die Vertraulichkeit von Verfahren“) das päpstliche Geheimnis (secretum pontificium) bei der Verfolgung von Missbrauchsstraftaten mit sofortiger Wirkung auf. Kirchliche Strafverfahren zu sexuellen Handlungen unter Gewalt, Drohung oder Amtsmissbrauch, sexuelle Handlungen mit Minderjährigen, Besitz und Verbreitung von kinderpornografischem Material sowie Vertuschung werden weiter vertraulich behandelt, unterliegen jedoch nicht mehr der besonderen Geheimhaltung durch das secretum pontificium, so dass Ermittlungen und eine etwaige bestehende staatliche Anzeigepflicht nicht behindert werden. Dossiers und Prozessakten zu Missbrauchs-Fällen, die in Vatikan-Einrichtungen oder diözesanen Archiven aufbewahrt werden, können nun den anfordernden Ermittlungsrichtern der jeweiligen Länder zur Verfügung gestellt werden.[1059][1060] Der Papst reagierte mit dieser Maßnahme auf eine Forderung, die im Zusammenhang mit der Krise durch den sexuellen Missbrauch unter anderem vom Vorsitzenden der deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, erhoben worden war und die auch auf der vatikanischen Konferenz über den sexuellen Missbrauch in der Kirche vielfach gestellt wurde, die Papst Franziskus im Februar 2019 mit den Vorsitzenden aller nationalen Bischofskonferenzen im Februar 2019 gehalten hatte.[1061] Der Kirchenrechtler Thomas Schüller machte darauf aufmerksam, dass es nun nicht mehr möglich sei, Aufklärung mit Hinweis auf das päpstlichen Geheimnis zu verhindern.[1062] Das Schutzalter für Kinderpornografie wurde im Vatikan von 14 auf 18 Jahre erhöht.[1063]

Situation der Opfer

Allgemein

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Die Situation der Opfer war in der Vergangenheit vor allem dadurch geprägt, dass man ihnen entweder nicht glaubte oder ihr Leid nicht sah bzw. nicht sehen wollte. Dies galt in wie außerhalb der Kirche und prägt auch gesamtgesellschaftlich bis heute vielfach die Situation von Missbrauchsopfern.[1064]

Da die Anschuldigungen gegen Mitglieder der römisch-katholischen Kirche in der Vergangenheit nicht zentral erfasst wurden, mussten die Ordinariate der einzelnen Bistümer eigenständig damit umgehen. Entsprechend uneinheitlich war das jeweilige Vorgehen, und insgesamt mehr von Institutionen- und Verwaltungsdenken als vom Gedanken des Opferschutzes geleitet. Der Mangel an Austausch zwischen zuständigen Stellen innerhalb der römisch-katholischen Kirche beförderte außerdem die Neigung, Missbrauchsfälle als „Einzelfälle“ zu sehen.

Von diesem Phänomen waren kirchliche wie auch weitere Einrichtungen gleichermaßen betroffen. Ein Vergleich mit Berichten aus kirchlichen und anderen Institutionen legt nahe,[313][1065] dass der Umgang mit Missbrauchsopfern bis in die jüngste Zeit auch gesamtgesellschaftlich eher täter- denn opferzentriert bestimmt war und vielerorts noch ist.

Entsprechend wurden auch Verfahren, die direkt bei Anschuldigung der Staatsanwaltschaft vorgelegt wurden, in aller Regel eingestellt oder mit niedrigen Bewährungsstrafen beendet.[1066] Hierbei wirkte sich auch aus, dass Opfer früher direkt vor den Tätern aussagen mussten, was gerade Kinder naturgemäß in ein Ungleichgewicht gegenüber einem erwachsenen und rhetorisch gewandten Täter bringt, und dass selbst Angehörige oft bestrebt waren, den „Skandal“ in der eigenen Familie zu vermeiden bzw. ihre Kinder vor den Reaktionen des direkten sozialen Umfeldes zu schützen.[1067] Bei den Heimkindern kam hinzu, dass diese von der Gesellschaft bis weit in das letzte Jahrhundert hinein als generell schlecht beleumundet angesehen wurden.[1068]

Zwar gibt es seit jeher in der Kirche eine „Opferseelsorge“. Allerdings erfolgte diese bis in die jüngste Zeit eher unstrukturiert und wurde vor allem als Leistung gegenüber dem Opfer und nicht als Ausgleich für im Bereich der Kirche erlittenes Unrecht verstanden.[1069] Erschwerend wurden diese „Leistungen“ außerdem in aller Regel an Verträge gebunden, in denen die Opfer sich bereit erklärten, auf weitere rechtliche Schritte gegenüber den betroffenen kirchlichen Institutionen zu verzichten und insbesondere ihr Schicksal nicht öffentlich zu thematisieren. So berichtete Norbert Denef, der jahrzehntelang missbraucht worden war, zunächst sei von ihm verlangt worden, im Gegenzug für die Entschädigung über die Tat zu schweigen.

Die Debatte im Frühjahr des Jahres 2010 in Deutschland hat demgegenüber wichtige Änderungen herbeigeführt bzw. bekräftigt. Diese betrafen sowohl die Erfassung und Bearbeitung von Missbrauchsfällen innerhalb der römisch-katholischen Kirche, als auch die durch die beauftragten Vertreter der Kirche gegenüber den Opfern eingenommene Perspektive: So gibt es seit 2001 als Auswirkung des Schreibens De delictis gravioribus bereits eine zentrale Erfassung von Anschuldigungen wegen sexuellen Missbrauchs gegen Angehörige der römisch-katholischen Kirche im Vatikan. Der Umgang mit Missbrauchsfällen begann sich bereits vor 2010 zu wandeln. Mit der Schaffung von Missbrauchsbeauftragten in den Bistümern wurden die Leitlinien der Bischofskonferenz von 2002 umgesetzt. Reinhard Marx, Erzbischof von München-Freising, hat schon vor 2010 Fälle der Vergangenheit noch einmal überprüft und die Maßnahmen gegen die damals Angeschuldigten entsprechend anpassen lassen.[178][1070]

Die Debatte von 2010 wirkte hier wie ein Katalysator und brachte weitere Verbesserungen: Zum einen gibt es seit diesem Jahr einen zentralen Missbrauchsbeauftragten der Deutschen Bischofskonferenz und eine zentrale Opferberatungsstelle. Sämtliche Orden und Bistümer verfügen mittlerweile über öffentlich bekanntgemachte eigene Missbrauchsbeauftragte (für konkrete Ansprechpartner siehe unter Weblinks). Entschädigungen wurden bis zum Frühjahr 2011 für Deutschland und Österreich beschlossen (vgl. Entschädigungen in Deutschland und Kirchliche Reaktionen und Maßnahmen in Österreich). Vor allem aber hat sich die Schaffung eines unabhängigen Sonderermittlers als positive Neuerung bewährt: in aller Regel ein Anwalt oder eine Anwältin, der/die mit der Aufarbeitung bekanntgewordener Missbrauchsfälle beauftragt wird und außerhalb der kirchlichen Strukturen steht.

Staatlicherseits existieren mittlerweile drei Anlaufstellen für eventuelle Opfer sexuellen Missbrauchs in der römisch-katholischen Kirche:

  1. Die Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs[1071],
  2. Der Runde Tisch Heimerziehung[1072] und
  3. Der Runde Tisch Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich.[1073]

Die Erfahrungen mit diesen Gremien und Sonderermittlern sind insgesamt durchwachsen. So geriet der Runde Tisch Sexueller Kindesmissbrauch insbesondere dadurch in die Kritik, dass an ihm keine Opferverbände teilnehmen.[1074] In Reaktion darauf wurden schließlich acht Betroffene zur dritten Sitzung des Runden Tisches zugelassen.[1075] Dennoch hält die Kritik am Runden Tisch seitens der Missbrauchsopfer nach wie vor an. Kritisiert wird insbesondere, dass der Blick zu schnell in die Zukunft gewandert sei und zwischen den am Runden Tisch vertretenen Institutionen der „Schwarze Peter“ herumgereicht und damit letztlich der Verantwortung ausgewichen werde.[1076]

In Anspielung auf diesen Runden Tisch gründeten Opfer aus den vier betroffenen deutschen Jesuiten-Gymnasien daher mittlerweile den „Eckigen Tisch“. Im Vorfeld hatten sich mehrere Opfer auch über die vom Jesuiten-Orden eingesetzte Missbrauchsbeauftragte Ursula Raue beschwert. Der Orden hatte daher bereits die Grünen-Politikerin Andrea Fischer als zweite Beauftragte hinzu gebeten.[1077]

In einem Fall wurde auch schon scharfe Kritik an einem Opferverband, dem „Verein ehemaliger Heimkinder“ (VEH), geübt. Dieser habe sich durch die Zusammenarbeit mit Michael Witti und der antikirchlichen Giordano-Bruno-Stiftung nach und nach immer mehr „radikalisiert“ und sei schließlich vor allem an Anti-Kirchen-Politik und weniger an Aufklärung und Aufarbeitung interessiert gewesen. Schließlich distanzierten sich sogar die ehemaligen Heimkinder am Runden Tisch vom Verein.[1078][1079][1080] Dadurch wurde die Frage aufgeworfen wurde, wer eigentlich berechtigt sei, die Opfer zu vertreten. Dies hätte beinahe zum Zerbrechen des Runden Tisches Heimerziehung geführt.[1081]

Widersprüchliche Signale gibt es zur Aufarbeitung der Vorfälle im Kloster Ettal. Während einerseits große Probleme gemeldet werden,[1082] gibt es auch eine gemeinsame Erklärung des Klosters mit Betroffenen, nach der die Aufarbeitung gut vorankomme.[1083]

Deutliche Kritik wurde seitens der Opfer am Ökumenischen Kirchentag 2010 (12.–16. Mai 2010 in München) geübt, da dort das Thema Missbrauch zwar in eigenen Podien erörtert werden sollte, dazu jedoch kein einziges Missbrauchsopfer als Diskutant eingeladen worden war. Seitens der Kirchentagsleitung wurde dies damit begründet, dass man die Opfer vor „Voyeurismus“ schützen wolle. Norbert Denef kritisierte demgegenüber, dass auf den Podien „Vertreter der Vertuscher und Täter“ säßen. Da es im Vorfeld keine Einigung zwischen Kirchentag und Missbrauchsopfern gab, kam es schließlich zum Eklat, als Norbert Denef seinerseits auf einer Veranstaltung auftauchte und lautstark gegen die fehlende Repräsentanz der Opfer protestierte (siehe auch unter Einzelschicksale).[1084]

Bis heute kann es für Opfer schwierig sein, Glaubwürdigkeit innerhalb kirchlicher Gemeinden zu erlangen. So berichtete der neueingesetzte Stadtpfarrer von Fritzlar, dass er nach den dort bekanntgewordenen Missbrauchsfällen vor allem bei zwei Fraktionen um Vertrauen kämpfe müsse: einerseits bei denen, die zur Kirche auf Distanz gegangen sind, andererseits bei jenen, die selbst dann noch an die Unschuld des ehemaligen Schulpfarrers glauben wollten, als dieser schon geständig war. Ausschlaggebend sei nach Meinung der Frankfurter Rundschau dabei der Wunsch nach Rückkehr zur Normalität.[1085]

Demgegenüber werden die den Opfern zur Verfügung stehenden Telefonhotlines der Bischofskonferenz und der Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung intensiv genutzt. So wurden bei der kirchlichen Hotline in Trier seit Freischaltung bis Ende Mai 2010 über 60.000 Anrufe registriert. 6.000 Menschen hatten in dem Zeitraum Kontakt gesucht. Alles in allem gab es 2.200 Beratungsgespräche und 160 Online-Beratungen.[1077] Bis Ende des Jahres hatte sich die Zahl auf 27.481 Anrufversuche und 5.064 Gespräche erhöht.[1086] Laut einem Zwischenbericht vom Oktober 2010 waren insgesamt mehr als 1.000 sexuelle Übergriffe bekannt geworden. Davon hätten 664 Anrufer Delikte im kirchlichen Umfeld thematisiert. 432 dieser Delikte wurden durch Priester oder Ordensleute begangen. 393 Sexualdelikte stammten nicht aus dem kirchlichen Umfeld. Die Mehrzahl der Taten geschah von 1950 bis 1980. 16,1 % der Opfer waren einmal, 69,8 % mehrmals und 14,1 % ständig missbraucht worden. 97 % der Anrufenden waren zum Tatzeitpunkt katholisch, 12 % sind mittlerweile ausgetreten. Die Schilderungen der Folgen verteilten sich von „Personen, die angaben, lebenslang unter Schädigungen durch schwere sexuelle Traumatisierungen zu leiden oder psychiatrische Probleme zu haben, bis zu solchen, deren Verletzungen erkennbar gut geheilt und bewältigt wurden“. Bei den von Opfern beschriebenen Täterstrategien zeigten sich keine grundlegenden Unterschiede zwischen kirchlichem und nicht-kirchlichem Bereich gezeigt. Die anrufenden Opfer forderten eine kirchliche „Aufmerksamkeits- und Transparenzkultur“. „Immer wieder wurde gewünscht, dass die Kirchenleitung die Straftaten an Kindern in ihrem ganzen Ausmaß und den verheerenden Auswirkungen zur Kenntnis nimmt, die Minderjährigen besser schützt und ihnen Hilfe anbietet“.[1087]

Bei der Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung gingen vom 9. April 2010 bis zum 17. März 2011 11.395 Anrufe ein. Davon kam in 6.820 Fällen ein Gespräch zustande. Außerdem wandten sich viele Menschen per Brief an die Missbrauchsbeauftragte. Insgesamt kamen so 4.573 inhaltlich auswertbare Fälle zustande.[1088] Am häufigsten wurde Missbrauch in der Familie (52,1 %) genannt, gefolgt von Missbrauchsfällen im Bereich von Institutionen (32,2 %). Innerhalb der Institutionen geschahen 63 % der Missbrauchsfälle in kirchlichen Einrichtungen. 45 % der Fälle verteilten sich auf katholische Einrichtungen. In 30 % der Fälle wurden diese nicht näher benannt, 9 % der Missbrauchsfälle bezogen sich auf katholischen Schulen und weitere 6 % auf katholische Heime.[1089]

Schließlich kritisieren Opfer aber auch den generellen Umgang mit dem Thema Kindesmissbrauch und fordern den generellen Perspektivwechsel. So äußerte der BAP-Sänger Wolfgang Niedecken, der in einem Internat misshandelt und missbraucht wurde: „Die Schande bleibt im Moment noch bei den Opfern. Aber die Menschen müssen begreifen, dass die Schande eigentlich beim Täter liegt.“[313]

Nach Aussage des Journalisten Peter Wensierski hatte sich die allgemeine Situation von Missbrauchsopfern seit Anfang 2010 nicht wesentlich verbessert. Kritik wird sowohl an der kirchlichen Aufarbeitung als auch am „Runden Tisch Sexueller Kindesmissbrauch“ geübt. Dort seien keine wesentlichen Fortschritte erzielt worden und jeder würde nur seinen individuellen Interessen nachgehen.[135] Demgegenüber haben sich Missbrauchsopfer mittlerweile in zahlreichen Vereinigungen organisiert, über die sie ihre Interessen eigenständig vertreten.[1090]

Im September 2011 reichten zwei Organisationen, das Center for Constitutional Rights (CCR) und das Survivors Network of those Abused by Priests (SNAP), Klage gegen den Vatikan beim Internationalen Strafgerichtshof (ICC) ein. Die Klage lautet auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Dabei wird auch Bezug auf die Missbrauchsfälle genommen. Papst Benedikt XVI., Kardinalstaatssekretär Tarcisio Bertone, Kardinaldekan Angelo Sodano und dem Präfekten der Glaubenskongregation William Levada werden in der Anklageschrift Tolerierung, Ermöglichung und Vertuschung von Sexualverbrechen an Kindern vorgeworfen. Unter Rechtsexperten gilt die Klage als wenig aussichtsreich und wird eher als PR-Aktion bewertet.[1091][1092]

Entschädigungen im internationalen Vergleich

Eine der am meisten diskutierten Fragen in Bezug auf die Wiedergutmachung gegenüber Missbrauchsopfern im kirchlichen Bereich ist die Frage nach den Entschädigungen. In verschiedenen Ländern wurden dazu ganz unterschiedliche Modelle mit unterschiedlichen Entschädigungshöhen eingerichtet.[1093]

In den USA wurden von katholischen Bistümern bisher ca. 2,6 Milliarden US-Dollar (ca. 1,9 Mrd. Euro) an mehrere Tausend Opfer gezahlt.[688]

In Irland wurden bisher ca. 14.000 Personen für in kirchlichen und staatlichen Einrichtungen erlittene sexuelle Übergriffe und physische Misshandlungen mit Beträgen von im Schnitt bis zu 100.000 Euro pro Person entschädigt. Die Entschädigungsstufen gehen in Irland bis zu 300.000 Euro (siehe Irland).[1094] Insgesamt wurden von Staat und Kirche Gelder in Höhe von 2,1 Milliarden Euro bereitgestellt.[688]

In Österreich wird durch die „Stiftung Opferschutz“ eine je nach Schwere der erlittenen Übergriffe gestaffelte Entschädigung vorgenommen werden. Die zu zahlenden Beträge bewegen sich dabei im Rahmen von 5.000 bis 25.000 Euro gegebenenfalls auch darüber.[488] Dieser Vorschlag wurde jedoch seitens der Plattform „Betroffene Kirchlicher Gewalt“ als „Beleidigung“ kritisiert. Die Plattform verlangt mindestens 130.000 Euro Entschädigung pro Person.[489]

In Deutschland wurde durch die römisch-katholische Kirche ein kombiniertes Entschädigungspaket erarbeitet und auf der Frühjahrsvollversammlung der deutschen Bischöfe im Jahre 2011 beschlossen. Danach erhalten Missbrauchsopfer eine Entschädigung von 2000 bis 5000 Euro. In Einzelfällen sind auch höhere Zahlungen möglich. Darüber hinaus sollen auch die Kosten für Therapien und andere Hilfsmaßnahmen übernommen werden. Durch Einrichtungen wie das Kloster Ettal oder auch den Jesuitenorden wurden daneben eigene Entschädigungsfonds aufgebaut. Diese Entschädigungen wurden von Opferverbänden gleichfalls als viel zu niedrig kritisiert. (Vgl. dazu ausführlich unter Entschädigungen)

Einzelschicksale

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Norbert Denef wurde in den Jahren 1959 bis 1967 in seiner Heimatstadt Delitzsch als Messdiener vom 10. bis zum 16. Lebensjahr von einem Priester und vom 16. bis zum 18. Lebensjahr von einem Organisten missbraucht.

Denef erhielt 2003 vom Bistum Magdeburg eine Entschädigung für sein erlittenes Leid angeboten, jedoch in Verbindung mit einer Schweigeverpflichtung. Im Jahre 2005 erhielt er vom Bistum schließlich 25.000 Euro – ohne Schweigeverpflichtung. Norbert Denef gilt als das erste Opfer in Deutschland, das von der römisch-katholischen Kirche eine Entschädigung erwirken konnte.[1095] Er berichtet auch über Klageandrohungen: „habe ich von der Kirche noch zweimal eine Klageandrohung gekriegt, wenn ich nicht halt weiter schweige“[1096]

Norbert Denef reichte eine Petition zur Abschaffung der Verjährungsfristen für Vergehen bei Pädokriminalität im Zivilrecht ein, die der Deutsche Bundestag im Dezember 2008 ablehnte. Denef kämpft nun vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte dafür, dass im Zivilrecht die Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch abgeschafft wird.[25][1097] Denef wurde 2010 zum Sprecher des Netzwerks Betroffener von Sexualisierter Gewalt (netzwerkB) gewählt.

Bei der Podiumsdiskussion über Sexualisierte Gewalt auf dem Ökumenischen Kirchentag 2010 trat Denef während der Äußerungen von Pater Klaus Mertes, dem Rektor des Berliner Canisius-Kollegs, vor das Podium und forderte, die Opfer an der Debatte um sexualisierte Gewalt zu beteiligen. Bischof Stephan Ackermann, Missbrauchsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz, sagte daraufhin: „Ich bin erschrocken über den Verlauf der Veranstaltung. Der Mann hat doch Recht: Wir sprechen über Institution. Ich habe das Gefühl, dass die Opfer aus dem Blick geraten.“[1084][1098][1099][1100][1101][1102][1103][1104][1105][1106]

Einschätzungen zum Ausmaß

Allgemein

Es gibt keine empirischen Daten für sexuellen Missbrauch allgemein sowie Missbrauch durch Autoritätspersonen wie etwa von Geistlichen, die Dunkelziffer wird jedoch als hoch eingeschätzt.[1107] Die bislang bekannt gewordenen Fälle geben insbesondere nach Meinung von Hans-Ludwig Kröber und Philip Jenkins keinen Anhaltspunkt dafür, dass Kleriker und männliche Mitarbeiter der katholischen Kirche häufiger als Täter in Erscheinung traten als andere Männer.[1108]

Norbert Nedopil, Klaus Michael Beier und andere Forscher formulieren, dass pädophile Neigungen in pädagogischen und kinderbezogenen Berufen, in denen auch Geistliche arbeiten, verbreiteter seien als in den sonstigen Berufsgruppen, und beziehen sich auf die Tätertypisierung von Eberhard Schorsch.[1109]

Eine Darstellung des Forschungsstandes durch die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Christine Bergmann, kam 2011 zu dem Schluss, dass bisher keine ausreichende empirische Datenlage existiert, die Schlüsse über die tatsächliche Größenordnung sexuellen Missbrauchs in Institutionen oder über die Häufigkeit bestimmter Typen von Tätern und Täterinnen zulasse. Entsprechende Bemühungen, diese Forschungslücken zu schließen, bestehen bisher nur vereinzelt und ausschnitthaft. Genannt werden hierbei etwa die Forschungen zum Ausmaß und zum Charakter sexuellen Kindesmissbrauchs in der römisch-katholischen Kirche in den Vereinigten Staaten von Amerika.[1110]

Eine repräsentative Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen vom Oktober 2011 zeigte seit 1992 einen deutlichen Rückgang von Missbrauchsfällen in der Gesellschaft. Haupttäter waren nahe männliche Verwandte. Ein einziger Befragter erwähnte einen katholischen Priester als Täter.[1111]

Der Gerichtspsychiater Reinhard Haller beruft sich auf deutsche Untersuchungen, denen zufolge drei Promille der Missbrauchsvorfälle auf kirchliche Institutionen zurückzuführen sein. 30 Prozent der Anzeigen wegen Missbrauchs seien Fehlanzeigen mit oft unangenehmen Folgen für die Beschuldigten.[1112]

Statistische Einschätzungen

Problematisch an statistischen Einschätzungen ist vor allem, dass oft keine genaue Begriffsklärung vorhanden ist, sodass oft sexueller Missbrauch und Pädophilie in eins gesetzt werden. Auch fehlen gesicherte Vergleichsstudien bzw. Vergleichszahlen. Für Deutschland gibt es zwar die Zahlen der „Berliner Männer-Studie“ aus dem Jahre 2005 von Klaus M. Beier, Charité, die zum Anteil der Pädophilie zeigte: „dass etwa ein Prozent der männlichen Bevölkerung sexuell auf den vorpubertären Kinderkörper reagiert. Bereits ein Drittel von ihnen hat einen Übergriff begangen.“[1113] Allerdings beziehen diese sich auf Pädophilie als sexuelle Orientierung und nicht auf sexuelle Übergriffe gegenüber Kindern allgemein. Dies ist insofern problematisch, als dass die US-amerikanische Studie Dangerous sex offenders. A Task-Force Report of the American Psychiatric Association unter anderem zeigte, dass Täter, die Kindesmissbrauch verüben, mehrheitlich nicht pädophil sind.[1114] Gesicherte Aussagen sind deshalb bisher kaum möglich, sodass vor allem Schätzungen abgegeben werden.

Der katholische Theologe und Psychotherapeut Wunibald Müller geht so beispielsweise davon aus, dass etwa zwei bis vier Prozent aller Kleriker in Deutschland – also rund 350 bis 700 – Kinder oder Jugendliche sexuell missbrauchen. Diese Zahlen waren aber nicht das Ergebnis eigener Nachforschungen, sondern wurden in Übertragung der Zahlen der John-Jay-Studie von Müller selbst errechnet.[1115] Ähnliche Angaben (mit vermutlich ähnlichem Bezug) machten auch Franz Grave, Weihbischof im Bistum Essen[1116] und der Präfekt der Kleruskongregation, Kardinal Cláudio Hummes im Juni 2009.[1117] Hummes jedoch bezog sich im Gegensatz zu Müller beispielsweise auf den Begriff der Pädophilie, die er als „entsetzliches Verbrechen“ bezeichnete.

Relativ gesicherte Zahlen lieferte die bereits erwähnte John-Jay-Studie. Danach waren ca. 4 % aller Priester in den USA zwischen 1950 und 2002 des sexuellen Missbrauchs beschuldigt worden. Allerdings waren diese Zahlen auf die USA beschränkt und nicht alle Anschuldigungen wegen sexuellen Missbrauchs begründet oder glaubwürdig. Auch hierzu gibt es keine gesicherten Vergleichszahlen zu anderen Berufs- oder Religionsgruppen. Lediglich Charol Shakeshaft, Autorin einer Studie über sexuellen Missbrauch an staatlichen Schulen, schätzt, dass die Wahrscheinlichkeit an einer Schule missbraucht zu werden, 100-fach über der Wahrscheinlichkeit des Missbrauchs durch katholische Priester liege.[1118]

In Deutschland wies Ursula Enders, Leiterin von Zartbitter, einer Einrichtung gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen in Köln, darauf hin, dass es trotz unterschiedlicher Medienaufmerksamkeit ihrer Erfahrung nach keinen Unterschied in den Fallzahlen zwischen katholischer und evangelischer Kirche gebe.[1119]

Hans-Ludwig Kröber, Professor für Forensische Psychiatrie an der Charité Berlin, kam 2010 nach einem Vergleich von Polizeiakten mit Angaben von 24 der 27 befragten deutschen Bistümer[1120] zu dem Ergebnis, dass sich in Deutschland katholische Geistliche statistisch seit 1995 deutlich seltener an Kindern und Jugendlichen vergingen als nicht zölibatär lebende Männer. Er stellte die seit 1995 in Deutschland etwa 210.000 polizeilich erfassten Fälle von Kindesmissbrauch den vom Nachrichtenmagazin Spiegel in dieser Umfrage ermittelten 94 bekannt gegebenen Verdachtsfällen innerhalb der katholischen Kirche gegenüber. Daraus folgerte Kröber, dass bei nichtzölibatär lebenden Männern die Wahrscheinlichkeit Täter zu werden 36-fach höher sei als bei Priestern.[1121] Diese Einschätzung wurde jedoch von Vorstand der Giordano-Bruno-Stiftung heftig kritisiert. So sei bei einem Vergleich von 94 kircheninternen Missbrauchsfällen mit der Gesamtstatistik der polizeilich erfassten Missbrauchsfälle nicht nur die „Datenlage höchst problematisch“, wie gbs-Sprecher Michael Schmidt-Salomon erklärte.[1122]

Allerdings hatte sich die Anzahl der Verdachtsfälle im Zuge der Bekanntwerdung von Missbrauchsfällen innerhalb der Kirche im Frühjahr 2010 zwar auf über 250 Fälle (einige jedoch auch vor 1995) mehr als verdoppelt,[1123] bewegte sich jedoch insgesamt immer noch im Bereich des von Kröber geäußerten Verhältnisses.

Ähnliche Vergleiche mit ähnlichen Ergebnissen wurden auch bereits in den USA angestellt: Den Zahlen aus der John-Jay-Studie, nach denen es in der Katholischen Kirche in den USA von 1950 bis 2002 10.667 mögliche Opfer gegeben haben könnte, wurde so die amtliche Kriminalstatistik gegenübergestellt, wonach es in den USA jährlich 89.355 bis 149.800 Opfer von Kindesmissbrauch gibt.[1124]

Auch der Kriminologe Christian Pfeiffer vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen unterstützte die Äußerungen Kröbers. Von den seit 1995 bekanntgewordenen Missbrauchstätern waren demnach 0,1 % Geistliche. Selbst wenn man bei Priestern und Kirchenmitarbeitern aufgrund ihrer religiösen Reputation höhere Dunkelfeldraten als in anderen Bereichen der Gesellschaft unterstellen würde, ergäbe sich kein anderes Bild. Pfeiffer resümierte daher auch, dass die katholische Kirche kein quantitatives, sondern ein qualitatives Problem habe und verwies auf den bisherigen Umgang mit den Missbrauchsfällen in der römisch-katholischen Kirche.[1125]

In Deutschland stehen den im Jahre 2010 bekannt gewordenen ca. 300 Fällen von Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche[1123] etwa 12.000–16.000 Opfer sexuellen Missbrauchs pro Jahr gegenüber.[1126]

In den USA hatte der Christian Science Monitor im Frühjahr 2002 nach nationalen Studien von Christian Ministry Resources das folgende Fazit gezogen: “Despite headlines focusing on the priest pedophile problem in the Roman Catholic Church, most American churches being hit with child sexual-abuse allegations are Protestant, and most of the alleged abusers are not clergy or staff, but church volunteers.” („Auch wenn sich die Schlagzeilen auf das Problem pädophiler Priester in der Römisch-Katholischen Kirche konzentrieren, so sind die meisten Kirchen, die in den USA von Fällen von Kindesmissbrauch betroffen sind, protestantisch. Die Beschuldigten sind außerdem nicht primär Pfarrer oder Kirchenangestellte, sondern vor allem ehrenamtliche Mitarbeiter.“)[1127]

Nach einer Erklärung des Heiligen Stuhls gegenüber der UN-Menschenrechtskommission, vorgetragen von Erzbischof Silvano Tomasi, zeigen die verfügbaren Nachforschungen, dass in den letzten 50 Jahren 1,5 bis 5 % des römisch-katholischen Klerus in sexuelle Missbrauchsfälle verwickelt waren, davon 80 bis 90 % in Fällen, bei denen die Opfer männlich und zwischen 11 und 17 Jahren alt waren. Tomasi zeigte auch auf, dass Missbräuche durch katholische Geistliche seltener seien als bei anderen Konfessionen, und dass nach dem U.S. Department of Education Missbrauchsfälle an Schulen etwa hundertfach häufiger wären, als durch Priester. Tomasi unterstrich, dass man bei sexuellem Missbrauch also nicht von einem speziellen Problem der katholischen Kirche ausgehen könne, die Kirche gleichwohl aber sehr bewusst und ernsthaft das Problem angehe.[1128]

Der Ankläger des Vatikans in der für Missbrauchsfälle zuständigen Glaubenskongregation, Monsignore Charles Scicluna, nannte der Öffentlichkeit am 13. März 2010 folgende Zahlen: Im Zeitraum von 2001 bis 2010 habe der Vatikan rund 3.000 Beschwerden über Fälle aus den vergangenen 50 Jahren erhalten. In rund 30 Prozent handelte es sich um heterosexuelle Kontakte, in 60 Prozent der Fälle um gleichgeschlechtliche Kontakte und in zehn Prozent der Fälle gehe es um pädophile Übergriffe Geistlicher. Etwa 300 von weltweit 400.000 Priestern seien der Pädophilie bezichtigt worden.[1035]

Während der Vatikan bis dahin nur Angaben über die Anzahl der Ermittlungsverfahren gemacht hatte, wurde im Januar 2014 nach einer Anhörung Tomasis durch ein UN-Menschenrechtskomitee in Genf erstmals auch bekannt, wie viele Priester Papst Benedikt in den letzten Jahren seines Pontifikats wegen der Belästigung oder des Missbrauchs von Kindern ihres Amtes enthoben hatte. Es waren 171 Priester in den Jahren 2008/2009, 260 im Jahr 2011 und 124 im Jahr 2012. Die Zahl für 2010 wurde nicht bekannt.[1129]

Debatte über Ursachen und Besonderheiten sexuellen Missbrauchs in der römisch-katholischen Kirche

Rolle des Zölibats

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Ein Zusammenhang zwischen Missbrauchsfällen und der Verpflichtung von Priestern zum Zölibat ist derzeit wissenschaftlich nicht zu begründen. Statistische Zahlen, die einen solchen Zusammenhang be- oder widerlegen, gibt es nicht.

Da pädophile Neigungen sich bereits in der Pubertät entwickeln und als Präferenzstörung später auch nicht mehr geändert werden können, wird ein Einfluss des Zölibats auf die Ausprägung oder das Ausleben pädophiler Handlungen allgemein als wissenschaftlich unwahrscheinlich angesehen.[1130] Stattdessen wird in der Wissenschaft erörtert, ob der Zölibat von Menschen mit pädophilen Neigungen nicht eher als Möglichkeit ihre Sexualität zu verleugnen begriffen wird. Diese These wird beispielsweise von der Juristin und Psychotherapeutin Rotraud Perner vertreten.[1131]

Klaus Michael Beier, Direktor des Instituts für Sexualwissenschaften und Sexualmedizin an der Charité Berlin, mutmaßt hierzu, dass dies den Priesterberuf für junge Männer mit gesellschaftlich geächteten sexuellen Neigungen attraktiv machen könnte.[861][1132] Eine ähnliche Position vertritt auch der Psychiater Michael Osterheider.[1133][1134][1135][1136]

Den Verdacht, dass Pädophilie unter Klerikern eine Kompensation für institutionell verhinderte Sexualität sei, hält Konrad Hilpert, Lehrstuhlinhaber für Moraltheologie an der Ludwig-Maximilians-Universität München, durch die vorliegenden Zahlen zwar für widerlegt. Eine Wirkung des Zölibats im Sinne Perners, Müllers, Osterheiders und Beiers sieht jedoch auch er.[39]

Die römisch-katholische Kirche sähe sich nach dieser Theorie mit der Frage konfrontiert, ob sich im Priesterstand ein signifikanter Anteil von Menschen mit sexuellen Präferenzstörungen findet. Weiterhin stellt sich ihr damit die Frage, ob die Auswahlmechanismen zum Priesteramt in der Lage sind, ein Ergreifen des Priesterberufes aus sexuellen Motiven zu erkennen und entsprechend zu verhindern. Klaus Michael Beier kritisierte dazu bereits die Präventionsarbeit der Kirche.[1132]

Zahlenmäßige Hinweise für die These, dass sich vor allem Menschen mit sexuellen Präferenzstörungen vom Priesterberuf angezogen fühlen könnten, gibt es jedoch nicht.

Der Theologe und Psychiater Manfred Lütz wies aufgrund des auszuschließenden Kausalzusammenhangs zwischen Zölibat und Missbrauch auch darauf hin, dass die Unterstellung eines solchen Zusammenhangs auch eine „gefährliche Desinformation, die Täter schützt“ sein kann. So ist nach Lütz „der Hinweis auf den Zölibat nicht selten zu den verlogenen Entschuldigungsstrategien der Missbraucher“ zu zählen.[1137]

Auch das Missbrauchsopfer Norbert Denef reagierte ungehalten auf die Zölibatsdebatte und meinte dazu: „Das hat doch mit sexuellem Missbrauch nichts zu tun.“ und drohte in einer TV-Sendung: „Entweder wir beenden hier das Thema Zölibat oder ich stehe auf und gehe“.[1138]

Der ehemalige Benediktinermönch Patrick Wall, der nun für eine Anwaltskanzlei Missbrauchsopfer betreut, meint, dass der Zölibat zwar niemanden pädophil mache, jedoch entstehe dadurch, dass es die meisten Priester nicht schaffen, völlig zölibatär zu leben, eine Tradition des Verschleierns.[1139]

Die John-Jay-Studie zu den Ursachen von Missbrauch in katholischen Einrichtungen der USA stellte dazu fest, dass der priesterliche Zölibat seit dem 11. Jahrhundert ein konstanter Faktor in der römisch-katholischen Kirche war, und darum nicht die Ursache für den Anstieg der Anzahl von Missbrauchsfällen in den 1970ern und 1980er und den anschließenden Abfall sein könne.(Vgl. hierzu auch die Rolle des gesellschaftlichen Kontextes bei Missbrauchsfällen in katholischen Einrichtungen) Zugleich vertritt die Studie die Ansicht, dass die in den Priesterseminaren der USA seit 1992 deutlich verbesserte Ausbildung in Kombination mit einer gesteigerten Sensibilität gegenüber Missbrauch und damit auch problematischem Verhalten unter den Seminaristen einen wesentlichen Einfluss auf die heutigen niedrigen Missbrauchszahlen hat.[1140]

Ursula Enders, die in Köln die Kontakt- und Informationsstelle Zartbitter für misshandelte Kinder und Jugendliche leitet, hält es für unsachlich, eine Begründung beim Zölibat zu suchen. Sie weist darauf hin, dass ein Viertel aller Missbrauchsfälle von Frauen begangen würden, und dass sich die Täter in allen gesellschaftlichen Schichten finden ließen. Es gebe ähnlich viele Fälle in der evangelischen Kirche wie in der katholischen.[1141][1142]

Rolle des Kirchenbildes und der Kirchenstrukturen

Maura O’Donohue verwies 1994 in ihrem Bericht auf den sexuellen Missbrauch von Nonnen durch Priester und Bischöfe, den sie an den damaligen Vorsitzenden der Ordenskongregation Kardinal Eduardo Martínez Somalo sandte.[1143] Sie benannte Fälle in 23 Ländern.[1144] Mit dem Rücktritt von Hermann Geißler von seinem Abteilungsleiteramt in der Glaubenskongregation kam das Thema im Februar 2019 in die Medien.[1145] Mit der sexuell missbrauchten ehemaligen FSO-Nonne Doris Wagner führte Kardinal Schönborn ein Gespräch, in dem der Missbrauch an Nonnen, aber auch die Rolle von Kirchenbild und Machtstrukturen angesprochen wurden.[1146]

Die Initiative Kirche von unten äußerte Anfang Februar 2010:[1147] „Das autoritäre und streng hierarchische Kirchenbild fördert soziale, psychische und selbstverständlich auch sexuelle Formen von Gewalt.“

Auch der Theologe und Psychoanalytiker Eugen Drewermann sieht die Verantwortung für die Missbrauchsfälle in der Kirche und ihren Strukturen selbst. Die Theorie, dass der Zölibat kirchliche Strukturen für Menschen mit Paraphilien attraktiv machen könnte, wies er dagegen zurück. Stattdessen sind für Drewermann vor allem institutionelle Zwänge in der römisch-katholischen Kirche am Werk: „Sie schützt sich selbst als Apparat vor den Menschen und gegen den Menschen.“ Dazu kritisiert er die Spaltung zwischen der Kirche als Institution und den Menschen als Personen: „Die Kirche als Institution ist von Gott gesetzt, vom Geist geleitet und in ihren Entscheidungen unfehlbar.“ Die Menschen aber seien nach dieser Theorie schwach und könnten mit ihren Handlungen die Heiligkeit der Kirche schwer belasten. Damit werde es unmöglich darüber nachzudenken, welche Strukturfehler im System die Fehler der Menschen provozieren. Drewermann sprach sich daher für umfassende Reformen der Strukturen und Lehren der römisch-katholischen Kirche aus, da auch diese zum Entstehen der Missbrauchsfälle beitragen würden.[1148][1149]

Demgegenüber wurde allerdings schon sehr früh auch eine gegenteilige Argumentation vertreten. So erläuterte George Weigel beispielsweise 2002, dass die Ablehnung der kirchlichen Lehren in der Kirche selbst, die innerkatholische „culture of dissent“ von Priestern, Ordensfrauen und -männern, Bischöfen, Theologen, Katecheten, Kirchenangestellten und Gemeindemitgliedern mit einer der Gründe für das Auftreten von Missbrauchsfällen in der römisch-katholischen Kirche sei. Weigel bezog sich damit auf den von ihm beobachteten Umstand, dass gerade bezüglich der kirchlichen Morallehre seit dem II. Vatikanischen Konzil auch Angehörige der römisch-katholischen Kirche offenbar dazu tendieren, das, was die Kirche für wahr erklärt, selbst für falsch zu halten. Weigel sah in dieser Haltung eine Ursache für eine weitgehende Gleichgültigkeit gegenüber den sexuellen Verfehlungen von Priestern und anderen zum Zölibat verpflichteten Personen der römisch-katholischen Kirche, auf deren Grundlage auch ein Boden für fortgesetzten Missbrauch entstehen könne.[1150]

Daniel Deckers führt als Beispiel für die negativen Auswirkungen des II. Vatikanischen Konzils die missbräuchliche Nutzung der vergrößerten Autonomie der Ortsbischöfe an. So nutzten einige Bischöfe ihre nach dem II. Vatikanum vergrößerte Unabhängigkeit, um Selbstverpflichtungen der Bischofskonferenz ignorieren oder problematische Kandidaten, die in anderen Bistümern nicht zur Weihe zugelassen wurden, umstandslos zu akzeptieren.[1029]

In Deutschland nahm Martin Mosebach im Jahre 2010 einen ähnlichen Standpunkt ein und schrieb: „Für die katholische Kirche ist der Missbrauchsskandal der triste Höhepunkt der nachkonziliären Entwicklung; es ist die beschämendste Frucht jeder Ideologie des ‚Aggiornamento‘, die die letzten vierzig Jahre prägte.“ Als Hauptursache hierfür macht Mosebach die religiöse Auszehrung in der katholischen Kirche verantwortlich, die sich seiner Meinung nach zu sehr dem Zeitgeist angebiedert und dadurch auch ihre religiösen Fundamente ausgehöhlt habe. So heißt es: „In der Kirche der Gegenwart sind Kernbegriffe wie Sakrament und Priestertum oft bis zur Unkenntlichkeit verdunkelt.“ Entsprechend hätten heutige Priester ihr tradiertes Selbstverständnis verloren und würden dadurch anfällig für ein Sexualverständnis, auf dessen Grundlage auch Kindesmissbrauch gedeihe. Dem widerspricht Kardinal Schönborn deutlich mit Hinweisen auf die vorkonziliare Seelsorgepraxis.[1151] Mosebach unterstreicht, dass gerade das Neue Testament „den Schutz der Kinder vor geschlechtlichem Missbrauch in einer Welt verkündigte, die Bedenken gegen erotische Beziehungen mit Kindern nicht kannte; der Schutz der Kinder ist genuin christliche Botschaft“, und schloss daher: „Ein Priester, der sich dagegen vergeht, hat deshalb keineswegs nur sein Gelübde gebrochen, sondern ist auch in seinem Glauben gescheitert.“

Als Reaktion auf die Missbrauchsfälle stehen für Mosebach daher nicht zuerst weitere innere Reformen in der Kirche an. Stattdessen ruft er zu einer umfassenden Rückbesinnung auf die Glaubensinhalte der römisch-katholischen Kirche und die Wiederbelebung ihrer vernachlässigten Traditionen auf. Deshalb ist es für ihn nur logisch und konsequent, dass der Papst „vor allem die Katholiken dafür gewinnen will, wieder katholisch zu sein“.[1152]

Der Kriminologe Arthur Kreuzer beschrieb in einem Beitrag für Die Zeit im Jahre 2011 Ähnlichkeiten zwischen den Mechanismen, die Missbrauchstäter in betroffenen Institutionen für sich nutzen. Kreuzer benannte als solche Mechanismen unter anderem Macht- und Autoritätsstrukturen, Korpsgeist, Abschirmung gegen Kontrolle von außen, zu familiäre Verhältnisse zwischen Lehrern und Schülern etc. Diese fänden sich in allen betroffenen Institutionen, sodass es keinen Grund gäbe, die katholische Kirche als „Biotop für pädophil Veranlagte“ zu „diffamieren“. Als Vorbeugung für die Zukunft empfahl Kreuzer vor allem Aufklärung von Eltern und Kindern, Herstellung von Transparenz, unabhängige Ombudsstellen und eine verbesserte Kontrolle durch die zuständigen staatlichen Behörden, die dafür besser ausgestattet werden müssten.[1153]

Rolle von Homosexualität

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Ein Zusammenhang zwischen Homosexualität und Missbrauchsfällen in der römisch-katholischen Kirche wurde behauptet. Die Debatte begann in Deutschland im Zuge des Bekanntwerdens der Missbrauchsfälle 2010, als Pater Klaus Mertes behauptete, die Kirche leide an Homophobie, Homosexualität werde verschwiegen. Mertes bezeichnete dies auch als eine Ursache für die geschehenen Missbrauchsfälle und wollte deshalb eine Diskussion über sexualethische Positionen in der römisch-katholischen Kirche herbeiführen.[1154] Vermutlich ohne es zu wollen, hatte Mertes damit allerdings auch eine Debatte über Homosexualität und Missbrauch eröffnet.[1155]

Im weiteren Verlauf der Debatte wurde dieses Thema dann wiederholt aufgegriffen. So behauptete Kardinal Tarcisio Bertone Mitte April 2010 bei einem Besuch in Chile, dass Fachleute, die er gehört habe, einen Zusammenhang zwischen Missbrauch und Zölibat bestreiten, jedoch einen Zusammenhang zwischen Missbrauch und Homosexualität sähen.[1042]

Bill Donohue, Präsident der US-amerikanischen Catholic League for Religious and Civil Rights, schrieb in einem Gastkommentar in der Washington Post, „[e]ine Korrelation zwischen Homosexualität und Kindesmissbrauch dürfe nicht dazu verleiten, in jedem Homosexuellen einen Sexualstraftäter zu sehen. Die meisten homosexuellen Priester würden keine Kinder missbrauchen, doch gelte umgekehrt, dass die meisten Kinderschänder homosexuell seien. Dieser Zusammenhang dürfe nicht ignoriert werden.“[1156]

Wunibald Müller, Psychotherapeut und Leiter des Recollectio-Hauses der Abtei Münsterschwarzach, unterstrich, dass Homosexualität zwar nicht notwendig zu pädophilem Verhalten führe; vor allem unreife homosexuelle und bisexuelle Geistliche seien aber ein Risikofaktor in Zusammenhang mit den Missbrauchsfällen in der römisch-katholischen Kirche.[1157]

Statistischer Bezugspunkt dieser Äußerungen ist bisher vor allem die John-Jay-Studie, nach der etwa Drei Viertel aller Missbrauchsopfer in der römisch-katholischen Kirche männliche Jugendliche waren, die von männlichen Tätern missbraucht wurden.[1158] In der Gesamtbevölkerung hingegen ist der Zusammenhang umgekehrt. So sind in Deutschland nach Aussage des Sexualmediziners und Psychotherapeuten Hartmut Bosinski etwa 80 % der Opfer weiblich und die Mehrzahl der Täter männlich.[1159]

Der Vatikan bestätigte seinerseits, dass in den der Glaubenskongregation bekannten Fällen etwa 60 % der Opfer gleichen Geschlechts waren wie die Täter.[1160]

Obwohl ähnlich wie beim Zölibat bisher kein Zusammenhang zwischen Homosexualität unter Priestern und Missbrauch wissenschaftlich zu belegen ist, nahmen dennoch diverse Medien die Missbrauchsdebatten wiederholt zum Anlass, über Homosexualität unter Priestern und insbesondere in der Kirche zu berichten.[1161] Kritik gegen solche Berichte entzündet sich vor allem an fehlenden Faktengrundlagen und insbesondere der Gefahr der Wiederbelebung alter Vorurteile.[1162][1163]

In den USA wurde ein möglicher Zusammenhang zwischen Homosexualität und Missbrauch durch diverse Wissenschaftler zurückgewiesen. In direkter Antwort auf Donohues Behauptung erklärten etwa Margaret Smith und Karen Terry, die beide an der Abfassung der John-Jay-Studie mitgewirkt hatten, dass homosexuelle Handlungen an sich nichts über die sexuelle Identität des Täters aussagten. Dadurch könnten aus der Statistik selbst auch keine Zusammenhänge abgeleitet werden.[1164][1165]

Gleichwohl erfassen die im Zuge der Missbrauchsdebatte seitens der römisch-katholischen Kirche ergriffenen Schutzmaßnahmen gegen Missbrauch mittlerweile nicht nur Pädophilie, sondern auch Homosexualität. Bereits 2005 wurden in den USA im Rahmen einer Apostolischen Visitation infolge der dortigen Missbrauchsskandale mehr als 4.500 Seminaristen in 229 Priesterseminaren befragt, wobei im Seminar des Befragten auch Fragen über mögliche homosexuelle Aktivitäten gestellt wurden. Die der Befragung offensichtlich zu Grunde liegende Annahme einer bestehenden Verbindung zwischen Homosexualität und Missbrauchshandlungen in der römisch-katholischen Kirche wurde von mehreren Zeitungen kritisiert.[844]

In der Missbrauchsdebatte im Jahre 2010 warnte schließlich der österreichische Bischof Klaus Küng vor „homosexuellen Netzwerken“, die die Kirche bedrohen würden. Küng behauptete mit dieser Aussage, dass sich ab einem gewissen Anteil von Homosexuellen in einem Seminar oder einer anderen kirchlichen Gemeinschaft dort eine Atmosphäre bilden würde, „die ganz bestimmte Personen anzieht, andere dagegen abstößt zum großen Schaden der Seelsorge“.

Küng schloss zwar einen Zusammenhang zwischen Pädophilie und Homosexualität aus, plädierte aber dennoch für eine genaue Überprüfung von Priesteramtskandidaten.[1166]

Eine Studie über sexuellen Missbrauch in der Anglikanischen Kirche von Australien zeigte ähnliche Missbrauchsmuster wie in der römisch-katholischen Kirche. Auch dort waren die überwiegende Anzahl der missbrauchten Opfer wie auch die Täter männlich.[1167] Im Gegensatz zur römisch-katholischen Kirche besteht in der Anglikanischen Kirche keine Zölibatsverpflichtung für Geistliche.

Daniel Deckers wies 2012 auf einen Unterschied hinsichtlich der sexuellen Orientierung der Missbrauchsfälle in der römisch-katholischen Kirche hin. So ist die Mehrzahl der Opfer vor allem in den europäischen und nordamerikanischen Bistümern männlich. Außerhalb dieses geographischen Raumes sind hingegen vor allem Mädchen die Opfer. Außerdem dominieren vor Missbrauchsfällen bewusste Übertretungen des Zölibatsversprechens bis hin zu konkubinatsähnlichen Verhältnissen.[1029]

Rolle des gesellschaftlichen Kontextes

Regelmäßig wird in der Missbrauchsdebatte auch auf Zusammenhänge zwischen sexuellem Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche und dem Umgang mit Sexualität in der Gesellschaft insgesamt verwiesen. Anfang der 1990er Jahre behauptete Joaquín Navarro-Valls, damals Sprecher der römischen Kurie, dass die damals in den Vereinigten Staaten bekannt werdenden Fälle vor allem Fragen über die sexuelle Permissivität (Freizügigkeit) der Gesellschaft stellen würden.[958]

Auch in Deutschland wurde diese Argumentation im Jahre 2010 wieder aufgegriffen. Hauptfürsprecher war hier der damalige Bischof Walter Mixa, der, auf die Missbrauchsfälle in der römisch-katholischen Kirche angesprochen, erklärte: „Die sogenannte sexuelle Revolution, in deren Verlauf von besonders progressiven Moralkritikern auch die Legalisierung von sexuellen Kontakten zwischen Erwachsenen und Minderjährigen gefordert wurde, ist daran sicher nicht unschuldig.“[302]

Für diese Aussagen wurde Mixa in der Öffentlichkeit heftig kritisiert, so beispielsweise durch die Grünen-Politikerin Claudia Roth.[1168]

Unterstützt wurde er dabei von der bayerischen Justizministerin Beate Merk, die zwar erklärte, dass sexueller Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche auch noch andere Ursachen habe, aber ebenfalls auch eine Rolle der gesellschaftlichen Umbrüche in den 1960er Jahren sah.[1169] Der Wiener Kardinal Christoph Schönborn gab Mixa Recht, und vertrat die Auffassung, eine Welle der sexuellen Freizügigkeit, welche die ganze Gesellschaft im Jahre 1968 erfasst habe, sei mitschuldig und nannte als Beispiel die von intellektuellen Kreisen hofierte Aktionsanalytische Organisation[1170] (ab 1972–1991, welche besonders für die Mitglieder bald zur widersprüchlichen „Diktatur der freien Sexualität“ wurde).[1171] Auch Alice Schwarzer erinnerte in einem Editorial der Zeitschrift Emma an den Umgang vieler Wortführer der sexuellen Revolution mit dem Thema Pädophilie.[1172] Nach Meinung des Vatikansprecher Federico Lombardi sei es heutzutage eine noch schwierigere Herausforderung, zu einer gesunden Reife der Persönlichkeit zu kommen, auch in sexueller Hinsicht, und behauptete eine größere Frequenz von Missbrauchsfälle in der „heißesten Periode“ der „sexuellen Revolution“.[1173]

Die Apostolische Konstitution Sacramentum poenitentiae von Papst Benedikt XIV. vom 1. Juni 1741 behandelt die Straftat der Sollizitation. Auch die Folgedokumente lassen erahnen, dass der sexuelle Missbrauch älter ist als die sogenannte sexuelle Revolution.[1174]

Als ein Argument für die Involvierung der sexuellen Revolution wird die statistische Auswertung der Missbrauchsfälle in den Vereinigten Staaten in der sogenannten John-Jay-Studie herangezogen, nach welcher der Priesterjahrgang von 1970 den höchsten Anteil an Priestern hatte (ca. 10 %), gegen die Anschuldigungen wegen sexuellen Missbrauchs erhoben wurden.[879] Davor waren die Anteile beschuldigter Priester langsam angestiegen und fielen über die 1980er bis zur Jahrtausendwende wieder auf das Niveau der 1950er Jahre. Nachforschungen des John-Jay-Colleges bestätigten diesen Zusammenhang und konnten nachweisen, dass diese Entwicklung nicht auf veränderten Meldungslagen beruhte, sondern konform ging mit der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung, die gleichfalls einen Anstieg der Missbrauchsfälle in den 1960ern und einen zunehmenden Abfall in den 1980ern zeigte.[1175]

Die Interpretation dieser Fakten ist jedoch umstritten. So verweist unter anderem Katarina Schuth, die sich lange mit Priesterseminaren beschäftigte, darauf, dass sowohl in der römisch-katholischen Kirche als auch der Gesellschaft die Missbrauchsfälle durch die 1990er Jahre hinweg konstant abnahmen, obwohl sich der gesellschaftliche Umgang mit Sexualität weiterhin veränderte.[1176] Andere Akteure der sexuellen Revolution der 1968er, allen voran der auch von Schwarzer erwähnte[1172] Günter Amendt, kritisierten eine zwischenzeitliche Naivität und eine nicht akzeptable Laissez-faire-Haltung am Beginn der Revolution.[1177]

Nach Gunter Schmidt, der sich schon länger mit der sexuellen Revolution auseinandersetzt[1178], ging es Anfangs darum, überkommene sexuelle Verbote beiseite zu fegen und die gesellschaftlichen wie privaten Verhältnisse weniger autoritär zu gestalten. Beides sind „hervorragende Voraussetzungen für eine Vorbeugung sexuellen Missbrauchs“ und es gab schon früh die Forderungen: „macht die Kinder stark, macht die Jugendlichen stark, so dass sie ihre Interessen auch gegen Erwachsene behaupten können.“ In dieser frühen Phase überwog der liberale Impuls, es entstand kurzfristig ein Klima, wo man nicht so genau hinschaute und es kam auch zu einer zeitweisen Deregulierung des Sexmarktes, da es primär nach den Bedingungen der Männer gehen sollte. Darauf folgte, der von Feministinnen getragene, zweite Akt der Liberalisierung, wo die Themen um die sexuelle Selbstbestimmung thematisiert wurden. Dies hat seiner Meinung nach die „Sensibilität für sexuelle Übergriffe und Grenzverletzungen außerordentlich geschärft, und zwar in einer Weise, wie es die alte Moral der Kirchen nie geschafft hat. Da galt alles nur als Unzucht, ob man nun vor- oder außerehelich, gleichgeschlechtlich, kontrazeptiv oder pädophil verkehrte.“ Insgesamt haben die unter dem Chiffre „1968“ zusammengefassten sozialen Veränderungen eher zu einer Prophylaxe des Missbrauchs geführt. Hinter Vorwürfen gegen den Aufbruch der 68er, welche ihn als Einladung zum Missbrauch hinstellen, sieht Schmidt „auch Versuche, eine gesellschaftliche Fortschrittsentwicklung zu denunzieren.“[1177]

Seitens der römisch-katholischen Kirche in Deutschland wurde der gesellschaftliche Wandel nicht weiter thematisiert. Bischöfe, Amtsträger und Laien meinten lediglich, dass dieser für sie nicht das Hauptthema im Umgang mit den Missbrauchsfällen in der römisch-katholischen Kirche sein könne. So erklärte der Trierer Bischof und Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz Stephan Ackermann: „Für den Missbrauch an Kindern und Jugendlichen können wir die sexuelle Revolution nicht verantwortlich machen. Verantwortlich sind die Täter“ und verwies darauf, dass viele Fälle bis in die 1950er zurückreichten.[1179]

In Deutschland kam es infolge dieser Diskussionen im Jahre 2010 auch zu Debatten über den Umgang mit Sexualität und Pädophilie bei den Grünen und in der 68er-Bewegung insgesamt sowie über außerkirchliche Missbrauchsfälle in der jüngeren Vergangenheit.[1180]


Rolle der Psychologie und der Psychiatrie

Nach den Aussagen der John-Jay-Studie haben ca. 40 % aller wegen sexueller Übergriffe beschuldigten Priester zwischen 1950 und 2002 eine Therapie durchlaufen.[1124] Demnach sei das zu große Vertrauen in die Wirksamkeit psychiatrischer Therapien eine wesentliche Ursache für das Ausmaß des sexuellen Missbrauchs in der römisch-katholischen Kirche.

Die US-Bischöfe räumten dazu 2004 ein, dass sie in der Vergangenheit fälschlicherweise ein zu großes Vertrauen in die Wirksamkeit von Therapien gehabt hätten. Sie seien früher davon ausgegangen, dass eine durchlaufene Therapie künftige Übergriffe durch den beschuldigten Priester vermeiden werde.

Außerdem wurde in der Studie auf gravierende Fehleinschätzungen seitens diverser Therapeuten hingewiesen, die den Bischöfen regelmäßig die Rückkehr des Therapierten in den aktiven Dienst empfahlen.[1181] Generell wurde die Gefährlichkeit pädophiler Neigungen völlig falsch eingeschätzt.[1182]

Der Psychiater Thomas Plante erklärt dies damit, dass umfangreiche Forschungen über Pädophilie erst ab den 1980er Jahren aufgekommen seien. Bis dahin erschien es in der Fachwelt als vernünftig, auffällig gewordene Priester nach abgeleisteter Therapie wieder in den aktiven Dienst zu schicken und von deren „Heilung“ auszugehen.[1183]

Im Jahr 2007 berichtete Die Zeit von Missbrauchsfällen im Bistum Würzburg. Dabei wurde auch der Domkapitular Heinrich Geist befragt, wie er mit den auffällig gewordenen Priestern umzugehen gedenke. Dazu führte er aus: „Ich werde nach dem Therapieergebnis schauen.“ Auf die weitere Nachfrage: „Verlassen Sie sich vollständig auf die Aussage der Therapeuten?“ antwortete er mit „Ja“.[39] Einen ähnlichen Glauben an die Wirkung von Therapien drückte zur selben Zeit Wunibald Müller aus. Er begründete dies vor allem damit, dass nach seiner Meinung von den auffällig gewordenen Priestern lediglich 20 % pädophil, 80 % aber ephebophil seien. Im Gegensatz zur Pädophilie sah Müller die Ephebophilie jedoch als therapierbar an.[39] Auch der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Robert Zollitsch bestätigte: „Damals hat man geglaubt, dass wenn die Täter ihr Unrecht einsehen, das nicht mehr vorkommt. Es war naiv, das zu glauben.“[1184]

Auf dieser Grundlage plädierte auch der Jurist Norbert Diel für einen Kurswechsel. Demnach müsse die römisch-katholische Kirche einsehen, dass „die Möglichkeiten pastoraler Begleitung ihrer straffällig gewordenen Geistlichen in den Fällen des sexuellen Missbrauchs versagen. Ein Geistlicher, der Kinder und Jugendliche missbraucht, bedarf keiner seelsorgerischen Betreuung durch seinen Bischof, sondern muss konsequent und ohne Zögern neben dem weltlichen Strafrecht auch und gerade dem kirchlichen Strafrecht in all seiner Härte unterworfen werden.“[969]

Der Kriminologe Arthur Kreuzer schrieb im Mai 2011 dazu, dass früher auch Polizei und Gerichte sexuellen Missbrauch „bagatellisiert“ oder als „Schutzbehauptungen“ angesehen hätten. Seinerzeit überließ man diese demnach möglichst der Kontrolle der internen Regulierung der betroffenen Einrichtung.[1153]

Einschätzungen zu den Auswirkungen der Diskussion 2010

Als im Frühjahr und Sommer 2002 einige Fälle bekannt wurden, sprachen Journalisten und Fachleute bereits vom Bröckeln der „Mauer des Schweigens“.[1185] Dieser sowohl für Institutionen und Familien gültige Topos von der Mauer des Schweigens zielt gleichermaßen auf das Schweigen der Opfer aus Scham- und Schuldgefühlen und auf die Strategien der Täter und ihrer Unterstützer, die Taten zu verschleiern.[1186] Eine längere Aufmerksamkeit fanden die Berichte in der Bundesrepublik Deutschland jedoch nicht.

Der Betroffene Norbert Denef erinnerte sich: „Da habe ich die ersten Erfahrungen gemacht, das heißt, wenn ich das öffentlich mach', es spricht einen niemand an.“[1187] Jörg Schindler meinte, nach seinem Bericht über die nicht kirchlich getragene Odenwaldschule 1999 sei „de facto nach der Erstveröffentlichung irgendwie gar nichts passiert.“[1187] Auch Franz Wittenbrink, Ex-Internatsschüler der Regensburger Domspatzen, berichtete „kein Echo, nichts“.[1187]

Einen neuen Anstoß erhielt die öffentliche Wahrnehmung im Frühjahr 2010 offenbar insbesondere durch die zahlreichen Berichte aus elitären Internaten, zum Beispiel aus dem Kloster Ettal und der nicht kirchlich getragenen Odenwaldschule. Peter Wensierski (Spiegel) kommentierte „Immer dann, wenn die Opfer auch in den Medien von solchen Fällen gelesen haben, haben andere Opfer den Mut gefasst, sich auch zu melden, und das erleben wir jetzt gerade.“[1187] Frank Nordhausen resümierte dazu: „Die große Brisanz hat das Thema jetzt erst jetzt erhalten, als man gemerkt hat, das durchzieht die gesamte Gesellschaft (…) es betrifft auch die Oberschichten.“[1187]

Unter diesem Aspekt wird der Zeitpunkt der Debatte im Frühjahr 2010 als nicht zufällig bewertet, da die Täter inzwischen krank, alt oder tot seien und somit ihre – realen oder auch nur informellen – Machtpositionen verloren haben.[1188] Auch dass es sich nicht nur um vereinzelte sogenannte Anlassfälle handelt, sondern um eine Vielzahl habe zahlreiche weitere Opfer ermutigt, auch ihren eigenen Fall an die Öffentlichkeit zu bringen.[1189]

Anders als im Jahr 2002 gehen Journalisten und Fachleute daher jetzt davon aus, dass die im Umfeld von sexuellem Missbrauch vorherrschende „Mauer des Schweigens“ nicht nur bröckelt oder Risse bekommen habe, sondern aufgrund der gesamtgesellschaftlichen Diskussion fällt bzw. fallen wird.[448]

Der Theologe Hermann Häring bleibt demgegenüber skeptisch, weil er weiterhin den katholischen Klerus von einem intensiven Korpsgeist geprägt sieht, der die Mechanismen der Geheimhaltung fördere und verhindere, die urdemokratischen Tugenden der Transparenz und Partizipation zu lernen.[1190] Im März 2010 sah er den „Corpsgeist der Bischöfe“ angesichts der Verunsicherung sogar noch „so gestärkt, dass sich jetzt jeder hütet, etwas offen gegen den anderen etwas zu sagen.“[1191]

Jeff Anderson, der als Anwalt eine Vielzahl amerikanischer Betroffener vertreten hat, urteilte: „Die Vertuschung sexueller Fehltritte ist derart tief in der klerikalen Kultur verankert, dass eine wirkliche Änderung nur von der Vatikan-Führung selbst kommen kann.“[1192]

Pater Klaus Mertes sah hingegen die katholische Kirche am Ende des Jahres 2010 ein gutes Stück vorangekommen. Die Kirche habe sich – nach einer anfänglichen Schreckstarre – erheblich bewegt. Durch die Debatte sei es möglich geworden, Themen anzusprechen, bei denen zuvor Sprachlosigkeit herrschte (Fragen nach Versöhnung, nach Sexualpädagogik und Kirche oder dem Machtverhältnis zwischen Lehrern und Schülern). Insgesamt habe es dadurch einen Vertrauensgewinn gegeben. Wichtigster Punkt für Mertes war, dass man nach der Debatte von 2010 die Opfer endlich als Opfer anerkenne, was Folge eines langen Klärungsprozesses war, der für die Kirche und ihn persönlich nicht leicht gewesen sei.[1193]

Christian Weisner von der Gruppe Wir sind Kirche schätzte Ende November 2010 die Reaktionen der römisch-katholischen Kirche in Deutschland auf den Missbrauchsskandal immer noch als nicht ausreichend ein: „Man hat etwas gemacht, aber nicht schnell genug gehandelt und es nicht gut genug gemacht“. Man habe den Eindruck, dass bei bestimmten Sachen nur unter äußerstem Druck gehandelt wurde. Da sei der Papst weiter als einige der Bischöfe hierzulande. Dieser hatte im Sommer die Missbrauchsopfer öffentlich um Vergebung gebeten.[217]

In Anlehnung an die Diskussion und die Maßnahmen innerhalb der römisch-katholischen Kirche beginnen seit 2010 auch andere gesellschaftliche Einrichtungen, wie etwa der Deutsche Fußball-Bund, sich mit dem Thema Missbrauch zu beschäftigen und ähnliche Sensibilisierungs- und Präventionsmaßnahmen zu ergreifen.[1194]

Medien- und Debattenkritik

Vor allem Anhänger der katholischen Kirche, aber auch einzelne Journalisten und Wissenschaftler kritisieren des Öfteren den Stil der Debatte über Fälle von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche. Hauptkritikpunkte sind dabei:

  1. Die übermäßige Fokussierung auf die und teilweise Übertreibung der Geschehnisse in der Katholischen Kirche, die so nicht zu beobachten wäre, sobald es um andere Organisationen ginge, was wiederum den Verdacht weltanschaulicher Motiviertheit nahelege.
  2. Die konstante Vermischung der Debatte mit kirchenpolitischen und gesellschaftlichen Debatten über die von der Katholischen Kirche vertretenen ethischen, religiösen oder politischen Positionen und Überzeugungen.
  3. Die Vermischung von sexuellem Missbrauch mit den Auswirkungen der pädagogischen Überzeugungen früherer Jahre („Prügelpädagogik“) in der Berichterstattung.
  4. Die Nichtwürdigung der Aufklärungs- und Präventionsbemühungen der römisch-katholischen Kirche.
  5. Die in der Berichterstattung kaum vorgenommene Einordnung der Vorkommnisse in den jeweiligen gesamtgesellschaftlichen und historischen Kontext.
  6. Medien werden auch Falschdarstellungen, Übertreibungen, Unwissenheit und Verzerrung vorgeworfen.

Der amerikanische Religionshistoriker Philip Jenkins von der Pennsylvania State University sieht kein Verhältnis zwischen der statistischen Häufigkeit von sexuellem Missbrauch innerhalb der katholischen Kirche und der Häufigkeit der Berichterstattung in den Medien. Dadurch werde der Eindruck erweckt, als ob das Phänomen in der katholischen Kirche häufiger vorkomme als in anderen Religionsgemeinschaften, was nicht der Fall sei. Jenkins sieht in der breiten Medienberichterstattung über Missbrauchsfälle durch Priester eine Blüte antikatholischer Rhetorik.[1108]

Auch Tom Hoopes, Executive Director beim National Catholic Register, kritisierte die unterschiedliche Medienaufmerksamkeit bei sexuellem Missbrauch:

“Yet, during the first half of 2002, the 61 largest newspapers in California ran nearly 2,000 stories about sexual abuse in Catholic institutions, mostly concerning past allegations. During the same period, those newspapers ran four stories about the federal government’s discovery of the much larger – and ongoing – abuse scandal in public schools.”

„Dennoch, während der ersten Hälfte des Jahres 2002 brachten die 61 größten Zeitungen Kaliforniens fast 2000 Berichte über sexuellen Missbrauch in katholischen Einrichtungen, die größtenteils frühere Anschuldigungen betrafen. Im selben Zeitraum brachten diese Zeitungen vier Berichte über die Entdeckung des viel größeren – und anhaltenden – Missbrauchsskandal in öffentlichen Schulen durch die Bundesregierung.“[1195]

Im Mai 2010 äußerte der ehemalige US-Senator von New York, Alfonse M. D'Amato, in der Tageszeitung The New York Times:

“As a Catholic, I am appalled at the now-daily assaults by the liberal media against the church. … To simply reject out of hand the church's extensive and intense program to heal and correct suggests the possibility of an anti-Catholic agenda more concerned with Catholic teachings than with child abuse.”

„Als Katholik bin ich entsetzt über die nun täglich stattfindenden Angriffe der liberalen Medien auf die Katholische Kirche. … Die unüberlegte Ablehnung der vielfältigen Bemühungen der Katholischen Kirche, ihre Fehler zu korrigieren und zu heilen, spricht für eine antikatholische Agenda, der es eher um katholische Überzeugungen als um Kindesmissbrauch geht.“[1196]

Auch in Deutschland wurde bereits Mitte März 2010 von Alexander Gauland kritisiert, dass sich die Missbrauchsdebatte anfangs ausschließlich in klischeehafter Weise auf die katholische Kirche konzentriert habe („Der Zölibat war schuld, überholte Machtstrukturen und die ganze Sex- und Leibfeindlichkeit eines mittelalterlichen Ritus“) und erst nach (erneutem) Bekanntwerden der Opfer in der Odenwaldschule eine Verbreiterung der Debatte einsetzte. Er plädierte demgegenüber für eine sachlich orientierte Aufarbeitung durch die Justiz und meinte: „Nicht hilfreich sind dagegen eine Kultur des Verdachtes und ideologische Scheuklappen, die aus jahrhundertealten Kämpfen resultieren und geradezu reflexartig ausgefahren werden, wenn die alten Schützengräben wieder benutzbar erscheinen. … Ideologischer Honig lässt sich daraus nicht saugen, individuelle Maßregelung und Bestrafung allemal. Schon deshalb sollte man die Aufarbeitung auch besser der Justiz als palavernden runden Tischen überlassen.“[1197]

Der Psychiater Hans-Ludwig Kröber beklagte bereits Anfang März 2010 eine Einseitigkeit der Vorwürfe und Instrumentalisierung durch Kirchengegner und verwies auf die Nichtbeachtung anderer Organisationen in den Medien.[1198] Bei einem Vortrag in der Theologischen Fakultät Paderborn im Dezember 2010 bezeichnete Kröber außerdem die mediale Darstellung, wonach sexueller Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche weiter verbreitet sei als in anderen Gesellschaftsbereichen, als falsch. Bei den bekanntgewordenen Missbrauchsfällen handele es sich ganz im Gegenteil um „kein Phänomen der Gegenwart, sondern um Delikte, die zumeist mit dem Ende der 90er Jahre enden“. In den Medien wurde bei der Veröffentlichung „immer neuer Fälle“ nach Ansicht Kröbers einfach immer weiter zeitlich zurückgegangen. Zudem sei in der öffentlichen Diskussion vielfach sexueller Missbrauch und eine so genannte Prügel-Pädagogik vermischt worden. Dies habe nur wenig zur Aufklärung und Differenzierung beigetragen. „Trotz der hohen Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit“ sei empirisch kein Anstieg von Opferzahlen festzustellen.[356]

Auch an anderer Stelle kritisierte Kröber die Vermischung von sexuellem Missbrauch und physischer Misshandlung in der Erziehung in früheren Jahren: „In der Debatte um die katholische Kirche wurde jetzt sexueller Missbrauch und Prügelpädagogik, die es damals unstreitig an allen Schulen gab, so oft vermischt, dass man das Gefühl hatte, man will die Zahlen strecken.“[1199] Auch Manfred Baldus plädierte im Mai 2010 für eine Trennung von Gewalt in der Erziehung und sexuellem Missbrauch: „Soweit im konkreten Fall ein Zusammenhang nicht erkennbar ist, erscheint es angebracht, den Vorwurf von Tätlichkeiten in kirchlichen Schulen und Internaten einer gesonderten Prüfung zuzuführen, die nicht nur den gegenwärtigen Stand der Pädagogik, sondern auch ihrer zeitgenössischen Vorläufer zu berücksichtigen hätte.“[970]

Zur Kritik an konkreter Medienarbeit siehe oben die Ausführungen zur BBC-Dokumentation „Sex Crimes and the Vatican“ von 2006.

Als Beispiel für eine zahlenmäßige Übertreibung kann auf die Berichterstattung des Magazins Der Spiegel verwiesen werden. Der Spiegel behauptete in seiner Berichterstattung über den Ryan-Bericht: „35.000 Kinder wurden demnach zwischen 1914 und 2000 in kirchlicher Obhut geschlagen, gepeinigt oder vergewaltigt.“[669] Faktisch finden sich im Bericht 25.000 Anhörungen, in denen 381 Anschuldigungen für sexuellen Missbrauch in katholischen Heimen Irlands vorgebracht wurden.[1200]

Problematisch ist außerdem, dass bei entsprechenden Hinweisen mitunter auch unüberprüft skandalträchtige Meldungen über angebliches Fehlverhalten kirchlicher Stellen produziert werden, die sich als falsch herausstellen, jedoch im Folgenden nicht korrigiert werden. Im Juni 2010 tauchte so beispielsweise die Meldung auf, Juliusz Paetz (siehe auch Abschnitt zu Polen) sei durch den Vatikan rehabilitiert worden. Die polnische Zeitung Gazeta Wyborcza schrieb daraufhin: „Heute entschuldigt sich Benedikt XVI. für den Missbrauch in der katholischen Kirche, gleichzeitig aber lässt er zu, dass das Ansehen der Kirche weiter beschmutzt wird“[1201] Im Vatikan hingegen wusste man nichts von einer derartigen Rehabilitierung. Bekannt war lediglich ein Schriftverkehr über die Erlaubnis einer Messzelebration durch Paetz. Auch Meldungen über einen angeblichen Rücktritt des Erzbischofs Stanislaw Gadecki ließen sich nicht bestätigen.[1202][1203][1204] Eine Korrektur der Meldung durch die Tagesschau erfolgte nicht.

Ein ähnliches Beispiel ist der von Peter Wensierski für den Spiegel verfasste Bericht über einen Missbrauchsfall im Bistum Aachen. Wensierski erhob darin die Behauptung, dass das Bistum den Fall des Missbrauchs an einem zum Berichtszeitpunkt 19-Jährigen durch Pfarrer Georg K. vertuscht habe. Es hieß, die katholische Kirche in Deutschland habe „nichts gelernt“. Zusätzlich wurde der Rücktritt Bischof Mussinghoffs gefordert.[1205] Recherchen der Aachener Zeitung ergaben allerdings, dass das Bistum wegen des Falls die Staatsanwaltschaft einschalten wollte. Der Vater des damals minderjährigen Opfers Christopher bat jedoch seinerseits das Bistum um Stillschweigen in der Sache. Dem folgte das Bistum, da gegen Georg K. schon ein Prozess wegen Missbrauchs in Südafrika geführt wurde und diverse Vorwürfe aus seiner Zeit in Aachen der Staatsanwaltschaft bereits vorlagen.[1206] Auch hierzu erfolgte keine Korrektur seitens des Spiegels.

Daneben ist die in den Medien verwendete Sachverhaltsdarstellung mitunter missverständlich. So wurde in einem Artikel des Spiegels beispielsweise geschrieben: „Ermittlungen der irischen Behörden haben ergeben, dass die Kirche jahrzehntelang Missbrauchsfälle vertuscht hat. Dabei geht es um Vergewaltigungen und Misshandlungen von Minderjährigen durch Geistliche, insgesamt ist von 14.500 Opfern die Rede.“[1207] Die 14.500 Opfer sind die Zahlen des Residential Institutions Redress Boards und erfassen die Antragsteller, die eine Entschädigung wegen physischer Misshandlung oder sexuellem Missbrauch in einem staatlichen oder kirchlichen Heim gestellt haben (siehe Irland). Die Zahl des Redress Boards umfasst staatliche und kirchliche Einrichtungen und unterscheidet nicht zwischen sexuellem Missbrauch und physischer Misshandlung. Weiterhin prüft das Redress Board die Aussagen der Antragsteller nicht im gerichtlichen Sinne. Die Begriffe sind bewusst weit gewählt worden, um möglichst viele Menschen für die harten Arbeitsbedingungen in den staatlichen und kirchlichen Einrichtungen entschädigen zu können.[1208] Die Darstellung des Spiegels nimmt hier keine Differenzierung vor und kann mit der Voranstellung von „Vergewaltigungen und Misshandlungen“ den missverständlichen Eindruck von 14.500 Opfern schwerster kombinierter Übergriffe erwecken.

Auch in weiteren Artikeln beziehen sich verschiedene Medien auf die Zahl von 14.500 Opfern, „von denen die Rede ist“. Mehrere Medien behaupten sogar, diese Zahl entstamme dem Murphy-Bericht, der faktisch von 440 Missbrauchsopfern sprach.[1209][1210][1211]

Manchmal werden jedoch auch von renommierten Medien fragwürdige Zahlen verwendet. So schrieb tagesschau.de am 18. März 2010: „Nach einer Untersuchung sind seit den 1960er Jahren 14.000 amerikanische Kinder und Jugendliche von bis zu 5000 Priestern missbraucht worden.“ Allerdings hatte die John-Jay-Studie für den Zeitraum von 1950 bis 2002 insgesamt 4.392 Fälle von tatverdächtigen Priestern mit 10.667 möglichen Fällen von sexuellem Missbrauch registriert, nicht alle wurden jedoch als begründet oder glaubwürdig bewertet. Die Herkunft der Zahlen aus der Tagesschau ist demgegenüber unklar. In der Kombination der Tagesschau wurden sie zuvor ohne Quellenangaben am 17. April 2008 durch USA Today verbreitet.[1212]

Eine besonders scharfe Kritik, insbesondere an der Medienberichterstattung über den Fall Lawrence C. Murphy, äußerte Frank W. Haubold im ef-Magazin. Die Berichterstattung sei aufgrund der völlig unhaltbaren Vorwürfe gegen Papst Benedikt XVI., die von der New York Times geäußert und von mehreren deutschen Zeitungen ungeprüft übernommen wurden, nur noch als „Verleumdung“ zu bezeichnen.[1213]

Auch in den audiovisuellen Medien kam es immer wieder zu Fehlern. So wurde in einer Sendung von Hart aber fair mit dem Missbrauchsopfer Norbert Denef beispielsweise dessen Fall vorgetragen und dabei eine E-Mail des betroffenen Bistums Magdeburg zitiert, in der das Bistum den damaligen Umgang mit dem Fall Denef als fehlerhaft einräumte, und dass man dies so nicht mehr praktiziere. Weiterhin soll der Bistumsvertreter in der Mail aber auch gefragt haben, ob Denef aus dem Missbrauch Profit ziehen wolle. Nach der Reaktion des sichtlich verletzten Denef und der entsprechenden Reaktion im Publikum musste der Moderator Frank Plasberg allerdings einräumen, dass die Frage nach dem „Profitstreben“ Denefs eine Zuschauermail und nicht die des Bistums war.[1138]

Mit Erklärungen anlässlich der Einrichtung einer Beratungs-Hotline für Opfer wurde deren Aufgabe und die Haltung des beauftragten Bischofs Stephan Ackermann verdeutlicht.[347] Von Die Zeit wurde dargestellt, dass die Regelungen innerhalb der römisch-katholischen Kirche festlegten, dass einer Mitteilung an die Staatsanwaltschaft erst eine kirchliche Untersuchung vorausgehen müsse.[1214] (Vgl. dazu auch Kirchenrecht)

Theologische Verarbeitung

Einen Weg zur religiösen Ausdeutung der im Jahre 2010 bekanntgewordenen Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche versuchte P. Klaus Mertes SJ im Zuge des Osterfestes 2010.[1215]

Siehe auch

Literatur

  • Hans Günter Hockerts: Die Sittlichkeitsprozesse gegen katholische Ordensangehörige und Priester 1936–1937. Eine Studie zur nationalsozialistischen Herrschaftstechnik und zum Kirchenkampf. Matthias-Grünewald-Verlag, Mainz 1971, ISBN 3-7867-0312-4. (online)
  • Fritz Leist Der sexuelle Notstand und die Kirchen. Herder, Freiburg 1972, ISBN 3-451-01923-X; 2. Auflage Mohn, Gütersloh 1972, ISBN 3-579-04545-8
  • Stephen Joseph Rossetti: Slayer of the soul: child sexual abuse and the Catholic Church. (Deutsch: Abschlachten der Seele: Sexueller Missbrauch von Kindern und die Haltung der Katholischen Kirche.) 1990, ISBN 978-0-89622-452-0.
  • Elinor Burkett, Frank Bruni:, A gospel of shame: children, sexual abuse and the Catholic Church. 1993, (2)2002, ISBN 978-0-06-052232-2; deutsch: Das Buch der Schande: Kinder, sexueller Missbrauch und die katholische Kirche. 1995, ISBN 3-203-51242-4.
  • Stephen Joseph Rossetti: A tragic grace: the Catholic Church and child sexual abuse. (Deutsch: Tragische Gnade: die Katholische Kirche und sexueller Missbrauch von Kindern.) Interfaith Sexual Trauma Institute, Collegeville/Minnesota 1996, ISBN 978-0-8146-2434-0.
  • Stephen Joseph Rossetti, Wunibald Müller (Hrsg.): Sexueller Mißbrauch Minderjähriger in der Kirche. Psychologische, seelsorgliche und institutionelle Aspekte. Mainz 1996, ISBN 978-3-7867-1920-5.
  • Stephen Joseph Rossetti, Wunibald Müller (Hrsg.): Auch Gott hat mich nicht beschützt. Wenn Minderjährige im kirchlichen Milieu Opfer sexuellen Missbrauchs werden. 1998, ISBN 978-3-7867-2099-7.
  • Philip Jenkins: Pedophiles and Priests: Anatomy of a Contemporary Crisis. (Deutsch: Pädophile und Priester: Anatomie einer zeitgenössischen Krise.) Oxford University Press, New York 2001, ISBN 0-19-514597-6.
  • F. Benedict Groeschel: From Scandal to Hope. (Deutsch: Vom Skandal zur Hoffnung.) OSV, 2002, ISBN 978-1-931709-69-9.
  • George Weigel: The Courage To Be Catholic. (Deutsch: Der Mut ein Katholik zu sein.) Basic Books, 2002, ISBN 0-465-09261-6.
  • Philip Jenkins: The New Anti-Catholicism: The Last Acceptable Prejudice. (Deutsch: Neuer Anti-Katholizismus: Das letzte akzeptierte Vorurteil.) Oxford University Press, New York 2003, ISBN 978-0-19-514597-7.
  • Herbert Ulonska, Michael J. Rainer (Hrsg.): Sexualisierte Gewalt im Schutz von Kirchenmauern. Anstöße zur differenzierten (Selbst-)Wahrnehmung. 2003, 2., erw. Aufl. 2007, ISBN 978-3-8258-6353-1.
  • Wilhelm Rees, Sexueller Missbrauch von Minderjährigen durch Kleriker. Anmerkungen aus kirchenrechtlicher Sicht. In: Archiv für katholisches Kirchenrecht 172 (2003), S. 392–426.
  • Robert Karl Hanson, Friedemann Pfäfflin, Manfred Lütz: Sexual abuse in the Catholic Church: scientific and legal perspectives. (Deutsch: Sexueller Missbrauch in der Katholischen Kirche: Wissenschaftliche und rechtliche Perspektiven.) Pontificia Academia pro vita, 2004.
  • Paul R. Dokecki: The clergy sexual abuse crisis: reform and renewal in the Catholic community. (Deutsch: Die Missbrauchskrise des Klerus: Reform und Erneuerung in der Katholischen Gemeinde.) 2004, ISBN 978-1-58901-006-2.
  • Marie M. Fortune, W. Merle Longwood: Sexual abuse in the Catholic Church: trusting the clergy? (Deutsch: Sexueller Missbrauch in der Katholischen Kirche: Dem Klerus trauen?) 2004, ISBN 0-7890-2464-0.
  • Thomas G. Plante: Sin against the innocents: sexual abuse by priests and the role of the catholic church. (Deutsch: Sünde gegen die Unschuldigen: Sexueller Missbrauch durch Priester und die Rolle der Katholischen Kirche.) 2004, ISBN 978-0-275-98175-4.
  • Lisa Rene Reynolds: Coming Out & Covering Up: Catholic Priests Talk About Sex Scandals In The Church? (Deutsch: Coming-out und Verdecken: Sprechen Katholische Priester über Sexskandale innerhalb der Kirche?) 2004, ISBN 978-0-9748410-3-8.
  • Donald L. Boisvert, Robert Goss, Gay Catholic priests and clerical sexual misconduct: breaking the silence. (Deutsch: Schwule katholische Priester und sexuelles Fehlverhalten des Klerus: Brechen des Schweigens.) 2005, ISBN 978-1-56023-537-8.
  • Michael Burleigh: Sacred Causes: The Clash of Religion and Politics, from the Great War to the War on Terror. (Heilige/Unantastbare Beweggründe: Zusammenstoß von Religion und Politiken, vom Ersten Weltkrieg zum Krieg gegen den Terror.) HarperPress, 2006, ISBN 978-0-06-058096-4.
  • Jean Bartunek, Mary Ann Hinsdale, James F. Keenan: Church ethics and its organizational context: learning from the sex abuse scandal in the catholic church. (Deutsch: Kirchliche Sittenlehre im Kontext ihrer Organisation: Konsequenzen aus dem sexuellen Missbrauchsskandal innerhalb der Katholischen Kirche.) 2006, ISBN 978-0-7425-3248-9.
  • Barry Michael Coldrey: Religious life without integrity: the sexual abuse crisis in the Catholic Church? (Religiöses Leben ohne Integrität: Die sexuelle Missbrauchskrise innerhalb der Katholischen Kirche.) 1999 (online)
  • Thomas P. Doyle, A. W. Richard Sipe, Patrick J. Wall: Sex, priests, and secret codes: the Catholic Church’s 2000-year paper trail. (Deutsch: Sex, Priester und Geheimcodes: Die 2000 Jahre lange Datenspur der Katholischen Kirche.) 2006, ISBN 978-1-56625-265-2.
  • David Ranan: Double Cross: The Code of the Catholic Church. (Gekreuzte Finger: Der Kode der Katholischen Kirche.) Theo Press Ltd., 2007, ISBN 978-0-9554133-0-8.
  • Rotraud A. Perner: Die Wahrheit wird euch frei machen. Sexuelle Gewalt im kirchlichen Bereich und anderswo. Gezeiten, Wien 2002, ISBN 978-3-9502272-0-8.
  • Massimo Introvigne: Attacco a Benedetto XVI. Il papa, la pedofilia e il documentario «Sex, crimes and the Vatican». (Deutsch: Angriff auf Benedikt XVI. Der Papst, die Pädophilie un die Dokumentation «Sex & Crime & Vatikan».) Fede & Cultura, Verona 2007, ISBN 88-89913-48-7.
  • Mary Gail Frawley-O'Dea: Perversion of power: sexual abuse in the Catholic Church? (Deutsch: Perversion der Macht: Sexueller Missbrauch innerhalb der Katholischen Kirche.) 2007, ISBN 978-0-8265-1547-6.
  • Mary Gail Frawley-O'Dea, Virginia Goldner: Predatory priests, silenced victims: the sexual abuse crisis and the catholic church. (Deutsch: Raubtier-Priester, gestummte Opfer: Sexuelle Missbrauchskrise und Katholische Kirche.) 2007, ISBN 978-0-88163-424-2.
  • Geoffrey James Robinson, Donald Cozzens: Confronting power and sex in the Catholic Church: reclaiming the spirit of Jesus? (Konfrontation von Macht und Sex in der Katholischen Kirche: Berufung auf den Geist Jesu?) 2008, ISBN 978-0-8146-1865-3.
  • Nicholas P. Cafardi: Before Dallas: the U.S. Bishops' response to clergy sexual abuse of children. (Vor Dallas: Die Reaktion der US Bischöfe auf den sexuellen Missbrauch von Kindern durch den Klerus.) 2008, ISBN 978-0-8091-0580-9.
  • Rotraud A. Perner (Hrsg.): Missbrauch: Kirche – Täter – Opfer. Lit Verlag, 2010, ISBN 978-3-643-50163-9.
  • Wunibald Müller: Verschwiegene Wunden: Sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche erkennen und verhindern. Kösel, München 2010, ISBN 978-3-466-37000-9.
Belletristik

Filme

Fernseh- und Rundfunkberichte

Weblinks

  • Studie Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz, vorgestellt am 25. September 2018
  • Die offizielle Website des Vatikans hat auf ihrer Startseite einen Menüpunkt Missbrauch von Minderjährigen. Stellungnahme der Kirche.[1219] Dieser führt (Stand September 2013) zu

Einzelnachweise

  1. Padre Alex, Dr. Alexander Pytlik: Missbrauch der Beichte zu sexuellen Kontakten (Sollizitation). In: internetpfarre.de. 15. Juli 2010.
  2. Harald Dreßing, Dieter Dölling, Dieter Hermann, Andreas Kruse, Eric Schmitt, Brita Bannenberg u. a.: Sexueller Missbrauch durch katholische Kleriker. Retrospektive Kohortenstudie zum Ausmaß und zu den gesundheitlichen Folgen der betroffenen Minderjährigen (MHG-Studie). In: Deutsches Ärzteblatt. Band 116, Heft 22 (31. Mai) 2019, S. 389–392.
  3. WAZ: „Papst Benedikt macht 68er für Missbrauch verantwortlich“. In: WAZ Funke Medien. 11. April 2019.
  4. Gottes missbrauchte Dienerinnen, arte-tv (Memento vom 5. März 2019 im Internet Archive)
  5. David Costanzo, Christoph Lang, Claudius Haarmann: Missbrauch in der Kirche: Die ganze Wahrheit. In: tz. Bericht über das von Bischof Reinhard Marx in Auftrag gegebene Gutachten der Anwaltskanzlei Westpfahl, Spilker, Wastl, 3. Dezember 2010. „Die Gutachter gehen von einer riesigen Dunkelziffer aus: Die Kirche habe in der Vergangenheit Akten umfangreich vernichtet. Weitreichende Bestände seien außerdem in Privatwohnungen gelagert worden.“
  6. Christiane Ried: Sexuellen Missbrauch kann man nicht vergessen. In: Die Welt. 30. April 2010.
  7. Eckard Scheiderer: Die Dunkelziffer ist hoch. In: Schwäbische Zeitung. 4. Dezember 2013.
  8. dpa: „Für die Opfer hat sich nichts verbessert“. In: Kölnische Rundschau. 29. Dezember 2013.
  9. Harald Dreßing, Dieter Dölling, Dieter Hermann, Andreas Kruse, Eric Schmitt, Brita Bannenberg u. a.: Sexueller Missbrauch durch katholische Kleriker. Retrospektive Kohortenstudie zum Ausmaß und zu den gesundheitlichen Folgen der betroffenen Minderjährigen (MHG-Studie). In: Deutsches Ärzteblatt. Band 116, Heft 22 (31. Mai) 2019, S. 389–392.
  10. Peter Dinzelbacher: Pädophilie im Mittelalter, in: Beiträge zur Rechtsgeschichte Österreichs 2018, S. 1–38. doi:10.1553/BRGOE2018-1s5
  11. Hans Schleier, Geschichte der deutschen Kulturgeschichtsschreibung: Bd. 1: Vom Ende des 18. bis Ende des 19. Jahrhunderts, Reprint, Spenner, Kamen 2002, S. 875–879.
  12. Hertha Busemann: Der Jesuit und seine Beichttochter Die Faszination eines Sittenskandals in drei Jahrhunderten, Oldenburg 1987, S. 98–105.
  13. Ralph Tanner: Sex, Sünde, Seelenheil. Die Figur des Pfaffen in der Märenliteratur und ihr historischer Hintergrund, Königshausen und Neumann, Würzburg 2005, S. 556 ff.
  14. Tilmann Walter: Unkeuschheit und Werk der Liebe. Diskurse über Sexualität am Beginn der Neuzeit in Deutschland, de Gruyter, Berlin und New York 1997, S. 172–185.
  15. Tilmann Walter, Unkeuschheit und Werk der Liebe. Diskurse über Sexualität am Beginn der Neuzeit in Deutschland, de Gruyter, Berlin und New York 1997, S. 262.
  16. Otto von Corvin: Der Pfaffenspiegel. Historische Denkmale des christlichen Fanatismus. 43. Auflage. Rudolstadt, 1927, S. 267 (online).
  17. Irmtraud Götz von Olenhusen: Klerus und abweichendes Verhalten. Zur Sozialgeschichte katholischer Priester im 19. Jahrhundert. Vandenhoeck und Rupprecht, Göttingen 1994, ISBN 3-525-35769-9, S. 247–271 (online).
  18. Robert Werner: Die Causa Georg Zimmermann. In: regensburg-digital.de. 11. Mai 2013.
  19. Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte: Forschungen. 60, Matthias Grünewald-Verlag, Mainz, S. 153.
  20. § 78
  21. § 78b StGB. Ruhen. Abgerufen am 27. Januar 2019.
  22. § 78b StGB. Ruhen. Abgerufen am 27. Januar 2019.
  23. § 197 BGB. Dreißigjährige Verjährungsfrist. Abgerufen am 27. Januar 2019.
  24. Kathrin Kabelitz, Heike Liesaus: Missbrauchsvorwürfe im Ernst-Schneller-Kinderheim: Es ist noch vieles im Dunkeln (Memento vom 14. März 2010 im Internet Archive). In: Leipziger Volkszeitung. 12. März 2010.
  25. 25,0 25,1 Barbara Hans: Scham fressen Seele auf. In: Spiegel Online. 12. Februar 2010.
  26. Antrag zur Aufhebung der Verjährungsfristen einstimmig angenommen. In: Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt. 6. Dezember 2011.
  27. StORMG. Abgerufen am 27. Januar 2019.
  28. §197 BGB. Abgerufen am 27. Januar 2019.
  29. § 78b StGB. Abgerufen am 27. Januar 2019.
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  31. Rede von Frau Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries in der Plenarsitzung des Bundestages am 30. Januar 2003 (PDF; 158 kB).
  32. 32,0 32,1 Christian Rath: Strafverfolgung: Keine Anzeigepflicht bei Missbrauch. In: Die Tageszeitung, 24. Februar 2010 (online).
  33. Harald Biskup: Missbrauch-Skandal: Berührungsängste der Kirche In: Kölner Stadt-Anzeiger, 24. Februar 2010 (online (Memento vom 16. März 2010 im Internet Archive)).
  34. Katja Goedelt: Vergewaltigung und sexuelle Nötigung. Untersuchung der Strafverfahrenswirklichkeit. (online; PDF; 1,52 MB).
  35. 35,0 35,1 35,2 Gott würde es billigen. In: Der Spiegel. Nr. 11, 1995 (online).
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  37. Die Sünden des Bischofs Dyba – Mißbrauchte Meßdiener, verantwortungslose Kirchenfürsten. In: Panorama vom 5. Dezember 1996 (online).
  38. SWR-Umfrage: Nur sechs Bistümer ohne Missbrauchsfälle. Pressemitteilung des Südwestrundfunks, 30. August 2002 (online).
  39. 39,0 39,1 39,2 39,3 Christian Schuele: Sünder im Talar. In: Die Zeit. Ausgabe 20/2002, 8. Mai 2002.
  40. „Der Papst hat das Heft in der Hand“
  41. 41,0 41,1 Pädophiler Peter K.: Kurzer Prozess für den Kinderschänder-Pfarrer, Der Spiegel, 13. März 2008.
  42. Anhörung vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Beschluss vom 26. November 2008 (online (Memento vom 3. April 2010 im Internet Archive)).
  43. RTH Zwischenbericht. Berichte Betroffener an die Infostelle des Runden Tisches, S. 12 (online (Memento vom 5. November 2010 im Internet Archive); PDF; 577 kB).
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  45. Claudia Keller: Der Mythos Canisius-Kolleg hat etwas so Lächerliches In: Tagesspiegel, 7. Februar 2010 (Interview mit Klaus Mertens) (online).
  46. Regina Einig: Leitlinien setzen letztlich das Vertrauen des Opfers in die Institution voraus – Interview mit Klaus Mertes, Tagespost, 6. Februar 2010 (Online) bei wir-sind-kirche.at.
  47. 47,0 47,1 Antje Schmelcher: Missbrauch an Jesuitenschulen – „Die Kirche hat nicht zugehört“. In: FAZ, 6. Februar 2010 (online).
  48. Dokumentiert: Der Brief des Canisius-Rektors. In: Tagesspiegel, 29. Januar 2010 (online).
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  50. Online-Artikel „Canisius-Kolleg: Missbrauchsfälle an Berliner Eliteschule“ der Morgenpost vom 28. Januar 2010.
  51. Online-Artikel „Der Lack ist ab“ der Frankfurter Rundschau vom 17. November 1999.
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  54. Es war einmal in Berlin. Radio Vatikan vom 17. Februar 2012
  55. Deutschland: 3.677 Opfer von Geistlichen missbraucht Katholisch.de am 12. September 2018; domradio.de: Ergebnisse der Studie über Missbrauch in der katholischen Kirche (nach kna, 25. September 2018); dbk.de: MHG-Studie gesamt, S. 252 und 255.
  56. Katholische Kirche zahlt Millionen an Missbrauchsopfer. In: FAZ. 29. Dezember 2013, abgerufen am 5. Januar 2014.
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  58. Pressespiegel. In: Prävention. 4, Nr. 6 (November/Dezember), Bundesverein zur Prävention von sexuellem Mißbrauch an Mädchen und Jungen, Bonn 2001, ISSN 1436-0136, S. 22 (Die Zeitschrift zitiert den Artikel Schutzverein nennt Anstellung Risiko der Rheinischen Post vom 4. September 2011, dgfpi.de).
  59. Peter Wensierski: Vertuschen und versetzen. In: Der Spiegel. Nr. 29, 2002-07-15 S. 58–63, hier: S. 60 (spiegel.de).
  60. 60,0 60,1 60,2 60,3 60,4 WON: Bistum Aachen: 24 Priestern wird Kindesmissbrauch vorgeworfen. In: Die Welt. 10. September 2010.
  61. 61,0 61,1 Bild.de: Entschädigung an Missbrauchsopfer ausgezahlt, 25. Juli 2011 (online).
  62. 62,00 62,01 62,02 62,03 62,04 62,05 62,06 62,07 62,08 62,09 62,10 62,11 62,12 62,13 62,14 62,15 62,16 62,17 62,18 62,19 62,20 Spiegel Online: Liste des Schreckens, 20. März 2010 (online) (abgerufen am 23. August 2010).
  63. 63,0 63,1 63,2 63,3 63,4 Christoph Renzikowski: Es begann am Aschermittwoch. KNA, kath.net, 26. Februar 2010 (online).
  64. Christian Lichtenstern: Pfarrer muss wegen sexuellen Missbrauchs vor Gericht. In: Aichacher Nachrichten. 5. Oktober 2010.
  65. Augsburger Allgemeine: Missbrauch im Internat: „Ich glaube beiden und bitte um Vergebung!“, 19. Januar 2014 (online)
  66. Daniel Wirsching: Das jüngste Missbrauchsopfer war acht Jahre alt, Augsburger Allgemeine, 9. September 2010 (online).
  67. Martina Bachmann Sexueller Missbrauch: Nördlinger Dekan in Ruhestand versetzt. Augsburger Allgemeine vom 19. November 2017
  68. Klaus Angerstein: Plötzlich war da was unter der Bettdecke, inFranken.de, 20. März 2011 (online).
  69. Spiegel Online: Missbrauchsverfahren gegen Priester eingestellt, 19. Januar 2010 (online).
  70. Spiegel Online: Ermittler prüfen Suizid eines möglichen Opfers, 11. August 2008 (online).
  71. Erzbistum Bamberg: Zwei neue Domkapitulare, 29. November 1998 (online).
  72. Ehemaliger Domkapitular strafweise in den Ruhestand versetzt (Memento vom 27. Februar 2019 im Webarchiv archive.is)
  73. Fürther Nachrichten: Das Erzbistum rechtfertigt sein Vorgehen, nordbayern.de, 25. Februar 2011 (online).
  74. Elke Grasser-Reitzner: Missbrauchsopfer erhebt Vorwürfe gegen Bistum, nordbayern. de, 1. März 2011 (online).
  75. Radio Bamberg: Bambergs Erzbischof entschuldigt sich bei Missbrauchsopfern, 23. Februar 2011 (online (Memento vom 22. Mai 2011 im Internet Archive)).
  76. Zwischenbericht über den Missbrauch in Jesuitenschulen. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 19. Februar 2010, S. 7.
  77. 77,0 77,1 Jesuiten haben systematisch Missbrauch gedeckt. Die Welt, 27. Mai 2010.
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  79. 79,0 79,1 79,2 79,3 Spiegel Online: Missbrauchsvorwürfe gegen frühere Nonne, 7. März 2010 (online).
  80. Hans H. Nibbrig: Missbrauch in Steglitz war der Kirche bekannt, Berliner Morgenpost, 29. März 2011 (online).
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  83. Studie zum sexuellen Missbrauch: Bischof Heinrich bittet Opfer um Entschuldigung vom 25. September 2018
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  85. 85,0 85,1 85,2 85,3 85,4 85,5 85,6 85,7 Bild-Zeitung: Das Protokoll der Schande, 14. März 2010 (online).
  86. Priester wegen Missbrauchsvorwürfen in Haft, in: Süddeutsche Zeitung vom 24. August 2013.
  87. Zahlen der Diözese Eichstätt (MHG-Studie und weitere Entwicklungen) auf der Webseite des Bistums Eichstätt vom 25. September 2018.
  88. Spiegel Online: Kirche zeigt Priester wegen sexueller Nötigung an, 9. April 2010 (online).
  89. 89,0 89,1 89,2 89,3 89,4 89,5 Zeit Online: Neue Vorwürfe gegen mehr als 20 Priester, 30. März 2010 (online).
  90. Ostthüringer Zeitung: Katholisches Bistum Erfurt will Kindesmißbrauch vorbeugen, 15. September 2010 (online).
  91. Karsten Jauch: Bistum Erfurt verhandelt Entschädigungen für Missbrauchsopfer, Ostthüringer Zeitung, 8. April 2011 (online).
  92. Bei diesem Priester könnte es sich um Hans J. handeln, über den die taz ausführlich berichtete: Philipp Gessler: Das Treffen mit dem Peiniger, Die Tageszeitung, 5. April 2011 (online).
  93. Missbrauchsfälle in den NRW-Bistümern. In: WDR, Panorama, 12. März 2010 (online).
  94. Heim-Leiter will Missbrauchs-Vorwürfe aufklären. In: WAZ, Lokalteil Essen, 24. Februar 2010 (online).
  95. Michael Weeke: Auch in Bochum gab es Missbrauchs-Fälle in der Kirche. Der Westen, 26. April 2010 (online).
  96. 96,0 96,1 96,2 Spiegel Online: Große Betroffenheit, tiefe Erschütterung, 12. März 2010 (online).
  97. Harald Mitterer: Kindesmissbrauch: Ex-Priester wird zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. (Memento vom 1. März 2018 im Internet Archive) Bayerischer Rundfunk vom 22. Februar 2018
  98. 98,0 98,1 n-tv Nachrichten: Zollitsch räumt schwere Fehler ein.
  99. Erzbistum Freiburg beurlaubt Seelsorger: Meldung vom 28. April 2010 (Memento vom 24. September 2015 im Internet Archive).
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  126. Rüdiger Wala: Andreas L. ist kein Priester mehr. Kirchenrechtliches Verfahren wegen Missbrauch abgeschlossen. In: KirchenZeitung. Der Bischof von Hildesheim, 24. April 2013, abgerufen am 26. April 2013.
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  129. FAZ.net / Daniel Deckers: Gegen die Kirche (Kommentar)
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  132. Aloisiuskolleg Bonn: Aloisiuskolleg stellt Leitfaden zur Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche vor, Presseerklärung vom 10. Dezember 2010 (online).
  133. Joachim Heinz: Angst- und gewaltfreies Lernen. Bonner Jesuitenschule legt Leitlinien gegen Missbrauch vor, Domradio, 10. Dezember 2010 (online).
  134. Vgl. Julia Zinsmeister; Rechtsanwältin Petra Ladenburger; Inge Mitlacher: Schwere Grenzverletzungen zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen im Aloisiuskolleg Bonn – Bad Godesberg. Abschlussbericht zur Untersuchung im Auftrag der Deutschen Provinz der Jesuiten, 15. Februar 2011 (online (Memento vom 27. September 2013 im Internet Archive)) (PDF; 1,9 MB) bzw. die Kurzzusammenfassung (online); (PDF; 59 kB) und die Presseerklärung des Provinzials der Deutschen Provinz der Jesuiten, Stefan Kiechle SJ, (online); (PDF; 23 kB).
  135. 135,0 135,1 Peter Wensierski: Missbrauchsopfern droht der Maulkorb. In: Spiegel Online. 2. März 2011.
  136. Missbrauchsfälle am Rheinbacher Pallottiner-Internat (Memento vom 27. Februar 2019 im Webarchiv archive.is)
  137. dpa/lk: Konvikt St. Albert: BAP-Frontmann Niedecken bestätigt Missbrauch. In: Die Welt. 14. April 2010.
  138. Robert Franz: Missbrauch: Bistum Köln suspendiert Pfarrer, WDR.de, 22. Februar 2011 (Missbrauch: Bistum Köln suspendiert Pfarrer Priester verschwieg Bewährungsstrafe wegen Missbrauchs (Memento vom 23. Februar 2011 im Internet Archive))
  139. Die Zwischenberichte sind abrufbar auf der Homepage des Vereins „Missbrauchsopfer Collegium Josephinum Bonn und Redemptoristen“ e.V.: http://www.missbrauchsopfer-josephinum-redemptoristen.de/.
  140. Julia Jüttner: Pater L. und die Zäpfchen, 7. Mai 2012 (online).
  141. Osnabrücker Zeitung, 21. November 2013 (online).
  142. Erzbistum Köln meldet vier Missbrauchsfälle an Staatanwaltschaft. kath.net vom 30. Oktober 2018
  143. 143,0 143,1 143,2 143,3 Rhein-Zeitung: Mehr als 50 Opfer beantragen Entschädigung, 27. Juni 2011 (online).
  144. Der Spiegel, 17. September 2012: Missbrauchsopfer im Bistum Limburg werfen katholischer Kirche unterlassene Hilfeleistung vor
  145. 145,0 145,1 Christiane Florin, Christiane Grefe: Limburger Ex-Vikar vereitelte Aufarbeitung von Missbrauchsfall. In: Zeit Online. 2. April 2014.
  146. Früherer Generalvikar äußert „tiefes Bedauern“. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 8. April 2014.
  147. Alexander Homes: Prügel vom lieben Gott: Eine Heimbiografie. Alibri Verlag, erweiterte Neuauflage, ISBN 978-3-86569-023-4.
  148. Christoph Cuntz: Vincenzstift in Aulhausen: Alexander Homes setzt Fehde mit Generalvikar Kaspar fort – Buch „Prügel vom lieben Gott“ neu aufgelegt (Memento vom 13. April 2014 im Internet Archive). In: Wiesbadener Kurier. 22. September 2012.
  149. Stück Misere. In: Der Spiegel. Ausgabe 51/1981. 14. Dezember 1981.
  150. „Wir sind traurig mit jedem, der sich gemeldet hat“. In: St. Vincentstift. 3. April 2014.
  151. Peter Wensierski: Verirrte Hirten, in: Der Spiegel vom 5. Dezember 2005.
  152. Sexuellen Missbrauch gestanden. Fall wird in Rom verhandelt auf der Webseite des Bistums Magdeburg.
  153. Antworten aus dem Bistum Magdeburg, Archiv 2010.
  154. Diana Dünschel; Michael Bertram: Kinderporno-Vorwürfe gegen Pfarrer Kirche bangt um ihren Ruf, in: mz-web vom 14. April 2016.
  155. mdr.de: Pfarrer wegen Kinderpornografie angeklagt, 10. April 2012 (online (Memento vom 15. Dezember 2013 im Internet Archive))
  156. Bewährungsstrafe für Geistlichen: Priester hortete Tausende Kinderpornobilder Spiegel Online 8. April 2013.
  157. Luca Deutschländer: Wie die katholische Kirche ihre schwerste Krise lösen will, in: mdr.de vom 24. Februar 2019.
  158. Sieben Priester im Bistum Magdeburg beschuldigt, in: mdr.de vom 25. September 2018.
  159. Stefan Toepfer und Markus Schug: Neue Entwicklungen in zwei Diözesen, 16. März 2010 (online).
  160. Alexander Görlach: Krise der Katholischen Kirche. Hauptsache, die Fassade steht. In: Die Zeit. Nr. 41, 2018.
  161. Reinhard Breidenbach: 1984 - Schatten über Mainz - DOM-CHOR Vor 26 Jahren wurden zwei Kirchenmänner wegen Kindesmissbrauchs zu Haftstrafen verurteilt. In: Allgemeine Zeitung. Mainz, 9. März 2010.
  162. Eleonore Bünin: Missbrauchsdebatte. Im Gesang der Engel lauert die Versuchung. In: Frankfurter Allgemeine, 15. März 2010.
  163. Lauterbacher Anzeiger: Missbrauch: Vorwürfe gegen früheren Pfarrer, 7. Mai 2010 (online).
  164. Norbert Gregor Günkel: „Leben der Opfer für immer zerstört“, 8. Januar 2011 (online).
  165. Lauterbacher Anzeiger: Verfahren der Kirche gegen Missbrauchs-Priester läuft, 18. Februar 2011 (online).
  166. Kreis-Anzeiger – Mehr als „Mitgefühl mit den Opfern“ äußert die Kirche nicht.
  167. Kreis-Anzeiger – „Klar machen, was wirklich passiert ist“.
  168. Norbert Gregor Günkel: „Missbrauch liegt wie eine finstere Wolke über uns“, Gießener Anzeiger, 13. April 2011 (online).
  169. Miguel Zamorano: Missbrauchsfall im Bistum Mainz, Zeit Online, 20. April 2010 (online).
  170. Nataly Bleuel: Sexuelle Gewalt. Chronik eines Skandals. In: ZEITmagazin. Ausgabe Nr. 49/2015. 3. Dezember 2015.
  171. Frank Schmidt-Wyk: Sexueller Missbrauch im Bistum Mainz: 53 mutmaßliche Täter, mindestens 169 Opfer. Allgemeinen Zeitung. 25. September 2018. Abgerufen am 27. Oktober 2019.
  172. 172,0 172,1 172,2 172,3 Nicholas Kulish, Katrin Bennhold: Doctor Asserts Church Ignored Abuse Warnings. In: The New York Times,18. März 2010 (online).
  173. Psychiater warnte vor Pädophilem – vergebens. In: Süddeutsche Zeitung, 19. März 2010 (online (Memento vom 22. März 2010 im Internet Archive)).
  174. 174,0 174,1 Claudia Keller, Katja Reimann: Eine Gemeinde sucht Antworten. Zeit Online, 16. März 2010 (online).
  175. Felicitas Amler: Ordinariat räumt Fehler ein. Süddeutsche Zeitung Online, 12. Juli 2010 (online).
  176. 176,0 176,1 Julia Jüttner: Er predigte Wasser und trank Wein. In: Spiegel Online, 17. März 2010 (online).
  177. Süddeutsche Zeitung: Erzbistum zieht Konsequenzen, Nr. 62, 16. März 2010, S. 6.
  178. 178,0 178,1 Julia Jüttner: Wie eine Gemeinde missbraucht wurde. In: Der Spiegel, 15. März 2010 (online).
  179. Ein Rücktritt – die Kirche greift durch. In: Süddeutsche Zeitung, 16. März 2010 (online (Memento vom 14. April 2010 im Internet Archive)).
  180. 180,0 180,1 Missbrauchsskandal in der Kirche Papst sollte „aus der Schusslinie“ genommen werden. In: Spiegel Online, 17. April 2009 (online).
  181. Ettaler Abt tritt zurück. In: FAZ.NET vom 24. Februar 2010 (online).
  182. Auch Schulleiter von Kloster Ettal tritt zurück. In: FAZ.NET vom 26. Februar 2010 (online).
  183. Fahnder ermitteln im katholischen Kloster Ettal. In: Spiegel Online, 2. März 2010 (online).
  184. Manfred Lütz: Kollateralschäden in Kloster Ettal. In: FAZ.NET vom 14. März 2010 (online).
  185. Untersuchungsbericht Kloster Ettal 180-Seiten-Protokoll über Prügel, Missbrauch und Sadismus. In: Spiegel Online, 12. April 2010 (online).
  186. Staatsanwalt erhebt Anklage gegen Ettaler Mönch. In: Faz.net, 20. Januar 2011 (online).
  187. Vgl. L. Wiegelmann und D. Banse: Kardinal Marx vertuschte Missbrauchsverdacht, Welt Online, 9. Februar 2011 (online); Dirk Banse, Lucas Wiegelmann: Ettaler Eltern kritisieren Münchner Erzbistum, Welt Online, 11. Februar 2011 (online); Christoph Renzikowski: Was sind drei Monate? Zwischen dem Münchner Erzbistum und Kloster Ettal gärt es weiter, Domradio, 11. Februar 2011 (online); Daniel Deckers: Die Richtigen falsch behandelt?, Faz.net, 21. Januar 2011 (online).
  188. Kath.net: Juristischer Sieg von Kardinal Marx gegen die 'Welt', 24. Februar 2011 (online).
  189. Matthias Drobinski: Ein Hauch von Versöhnung. In: Süddeutsche Zeitung, 18. Februar 2011 (Online-Vorabveröffentlichung vom Vortag).
  190. Christian Wölfel: Vom Verdrängen und Anerkennen, katholisch.de, 1. März 2012 (online).
  191. www.ipp-muenchen.de (PDF; 1,5 MB) (Memento vom 19. März 2013 im Internet Archive)
  192. Studie: Sexuelle Gewalt war Alltag im Kloster. 7. März 2013.
  193. Pater wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 11. März 2015.
  194. Elmar Voltz und David Herting: Ehemaliger Pater aus Ettal kündigt Geständnis an. (Memento vom 19. August 2016 im Internet Archive) Bayerischer Rundfunk, 4. August 2016
  195. Elmar Voltz und Joseph Röhmel: Ehemaliger Präfekt muss für sieben Jahre ins Gefängnis. Bayerischer Rundfunk, 10. August 2016
  196. Kindesmissbrauch im Kloster Ettal: Ehemaliger Mönch zu sieben Jahren Haft verurteilt. Spiegel online vom 10. August 2016
  197. Missbrauch auch in Kloster Schäftlarn, Tz vom 26. Februar 2010.
  198. Missbrauchsskandal jetzt auch in Schäftlarn: Sex nach der Dusche, Abendzeitung vom 28. Februar 2010.
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  287. Monika Weiß: Glaubwürdigkeit hinterfragen. Bistum Trier bezieht erneut Stellung zur Kritik am Einsatz von Missbrauchstätern als Priester, Interview mit Stepahn Kronenburg, domradio.de, 29. März 2012, online
  288. Bistum war nicht „proaktiv“ genug. Domradio vom 22. Mai 2018
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  299. Bischof Norbert Trelle ist bedrückt über die sexuellen Übergriffe im Bistum Hildesheim
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  348. FDP will kirchlichen Entschädigungsfonds. In: Der Tagesspiegel, 27. Februar 2010 (online).
  349. Immer mehr Missbrauchsfälle: Politik schlägt Alarm. In: dnews vom 8. März 2010 (Immer mehr Missbrauchsfälle: Politik schlägt Alarm (Memento vom 10. März 2010 im Internet Archive))
  350. Georg Ratzinger bittet Opfer um Verzeihung. In: FAZ vom 10. März 2010 (online).
  351. Vatikan geißelt Kritik an Papst als „Barbarei“. In: Spiegel online vom 15. März 2010 (online).
  352. Missbrauch: Kirche begrüßt Berufung von Christine Bergmann. In: Liborius vom 25. März 2010 (online (Memento vom 4. Juli 2010 im Internet Archive)).
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  354. Köhler: Kirche hat auch große Verdienste (Memento vom 27. Februar 2019 im Internet Archive)
  355. Debatte um Missbrauch: Die katholische Kirche und die Transparenz. In: Badische Zeitung, 24. Februar 2010 (online).
  356. 356,0 356,1 Kath.net: Jedermann wollte die 'alte und rückständige' Kirche belehren, 7. Dezember 2010 (online).
  357. Bischof startet Telefon-Hotline für Missbrauchsopfer. In: Die Welt, 30. März 2010 (online).
  358. Start der Hotline 0800-1201000. In: Domradio, 30. März 2010 (online).
  359. „Die Kirche demonstriert neue Offenheit.“ In: tagesschau.de, 30. März 2010 (online) (Interview mit Kinder- und Jugendpsychologen Jörg M. Fegert).
  360. Startseite - Hilfeportal Sexueller Missbrauch.
  361. Dritter Bericht der Arbeitsgruppe der Salesianer Don Boscos zur Aufklärung von Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs und der Misshandlung. vom 31. März 2010 (online (Memento vom 23. September 2015 im Internet Archive)).
  362. Die Erzdiözese München und Freising stellt Bericht zu sexuellem Missbrauch und anderen Übergriffen vor. (Seelsorge, Beratung, Soziales Bildung und Schule Kultur, Bau, Geschichte Sie sind hier: Pressestelle aktuell :: Missbrauchsbericht Adventszeit Termine für Journalisten Archiv Pressemitteilungen Kirchliche Medien Dossiers Kontakt Missbrauchsbericht Die Erzdiözese München und Freising stellt Bericht zu sexuellem Missbrauch und anderen Übergriffen vor (Memento vom 6. Dezember 2010 im Internet Archive))
  363. Rasmus Buchsteiner: Erzbischof Robert Zollitsch über das Krisenjahr der katholischen Kirche. Ruhr Nachrichten, 23. Dezember 2010 (online (Memento vom 12. Dezember 2011 im Internet Archive)).
  364. html Katholische Kirche öffnet Personalakten spiegel.de 9. Juli 2011: (online).
  365. Das Konzept zum Forschungsvorhaben kann auf den Seiten der Deutschen Bischofskonferenz eingesehen werden, vgl. Christian Pfeiffer; Lena Stadler: Der sexuelle Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz, Forschungskonzept für eine empirische Untersuchung, 13. Juli 2011 (online; PDF; 116 kB).
  366. Deutsche Bischofskonferenz: Bischof Fürst zum 51. Welttag der sozialen Kommunikationsmittel.
  367. Spiegel Online: Priester pochen auf Datenschutz, 6. August 2011 (online).
  368. Deutsche Bischofskonferenz: Gemeinsame Erklärung des Sekretärs der Deutschen Bischofskonferenz, P. Dr. Hans Langendörfer SJ, und des Direktors des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN) e.V., Christian Pfeiffer, Pressemeldung, 5. August 2011 (online).
  369. Kirchliche Aufarbeitung gescheitert. netzwerkb Pressemitteilung, 8. Januar 2012 (online).
  370. sueddeutsche.de 9. Januar 2013: Angst vor der ganzen Wahrheit
  371. „Jährlich sind die Akten der Strafsachen in Sittlichkeitsverfahren, deren Angeklagte verstorben sind oder die seit einem Jahrzehnt durch Verurteilung abgeschlossen sind, zu vernichten; ein kurzer Tatbestandsbericht mit dem Wortlaut des Endurteils ist aufzubewahren.“
  372. Katholische Missbrauchsstudie Vernichtetes Vertrauen. In: Der Spiegel, 10. Januar 2013. Abgerufen am 10. Januar 2013.
  373. sueddeutsche.de 9. Januar 2013: Leutheusser-Schnarrenberger warnt vor „halbherziger Aufarbeitung“
  374. Deutsche Welle (online).
  375. Süddeutsche: Sexueller Missbrauch in der katholischen Kirche. „Eine schmerzliche Zahl von Fällen“, 24. März 2014.
  376. Süddeutsche: ARD-Doku über Missbrauchsskandal. Verstörte Kinder Gottes, 16. März 2015.
  377. ARD-Dokumentation: Das Schweigen der Männer. Die katholische Kirche und der Kindesmissbrauch (Memento vom 7. März 2015 im Internet Archive), 16. März 2015.
  378. domradio.de: Wie die Forscher die Zahlen der Missbrauchsstudie interpretieren, 25. September 2018.
  379. "Niemand sieht Anlass, persönliche Schuld zu bekennen", Deutschlandfunk, 25. September 2018
  380. 380,0 380,1 380,2 380,3 380,4 380,5 380,6 Katholische Nachrichten-Agentur: Chronologie kirchlicher Maßnahmen gegen Missbrauch. (1997–2002) (Chronologie kirchlicher Maßnahmen gegen Missbrauch (Memento vom 20. Oktober 2002 im Internet Archive))
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  577. 577,0 577,1 Cyrill Pinto: Sex-Skandale erschüttern die Bruderschaft. Blick vom 21. Januar 2018
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  581. 581,0 581,1 Video überführt brasilianischen Geistlichen Spiegel Online vom 20. April 2010.
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  600. Missbrauchsskandal: Dramatische Entwicklung in Chile. kath.net vom 13. September 2018
  601. Missbrauchskrise: Papst nimmt Rücktritt von Bischöfen in Chile an. kath.net vom 23. September 2018
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  603. Wegen Missbrauchs verurteilter Priester muss Chile verlassen. kath.net vom 15. Dezember 2018
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  606. Meldung zu Costa Rica in ORF.at vom 7. März 2019
  607. „Das Beichtgeheimnis ist unantastbar – Beichte ist ein heiliger Raum“. kath.net vom 11. Juni 2019
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  611. 611,0 611,1 spiegel.de 5. September 2013: Vatikan beruft Gesandten wegen Missbrauchsvorwürfen ab
  612. Constanze Reuscher: Ex-Bischof Wesolowski im Vatikan verhaftet, Die Welt, 23. September 2014.
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  628. Missbrauch: Piusbruder muss 16 Jahre in Haft. katholisch.de vom 11. Mai 2017
  629. Frankreich: Bewährungsstrafe wegen Vertuschung für Ruhestands-Bischof. kath.net vom 23. November 2018
  630. La Croix: Philippe Madre, ex-modérateur général des Béatitudes, réduit à l’état laïc, 26. Mai 2011 (online)
  631. Kath.net: Kein Zusammenhang mit dem Missbrauchsfall, 31. Mai 2011 (online)
  632. Community of the Beatitudes: founder guilty of sexual abuse, Meldung auf Catholicculture.org vom 17. November 2011.
  633. Jürg Altwegg: Missbrauchsdebatte: Macht es Frankreichs Kirche besser?.
  634. Diplomatische Immunität: Ladaria folgt Vorladung nach Frankreich nicht. kath.net vom 7. November 2018
  635. Französischer Kardinal wegen Vertuschung vor Gericht. Spiegel online vom 7. Januar 2019
  636. Französischer Kardinal wegen Missbrauchsvertuschung verurteilt. Bayerischer Rundfunk vom 7. März 2019
  637. Condamné par la justice française, le cardinal Barbarin va remettre sa démission au pape. Le Monde vom 7. März 2019
  638. Papst Franziskus lässt verurteilten Kardinal nicht zurücktreten. Süddeutsche Zeitung vom 19. März 2019
  639. Vatikan hebt Immunität von Papstbotschafter in Paris auf. katholisch.de vom 8. Juli 2019
  640. Rinuncia dell’Ausiliare di Tegucigalpa (Honduras). In: Tägliches Bulletin. Presseamt des Heiligen Stuhls, 20. Juli 2018, abgerufen am 20. Juli 2018 (italiano).
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  642. 642,0 642,1 Pope removes Honduran bishop accused of sexual misdeeds. Associated Press vom 20. Juli 2018
  643. Section 120 in The Indian Penal Code.
  644. Heinz Gstrein: Engelwerk oder Teufelsmacht?, Mattersburg-Katzelsdorf (Österreich) 1990, Edition Tau, ISBN 3-900977-07-0. S. 170.
  645. Heiner Boberski: Im Reich der Engel und Dämonen. Publiziert in: Heiner Boberski: Mächtig – Männlich –Mysteriös. Ecowin Verlag, Salzburg 2005. ISBN 978-3-902404-16-9
  646. Nirmala Carvalho: Indian bishops: 'False' rape charges against a priest in Jharkhand. Asia News vom 25. Juni 2018
  647. Römisch-katholische Kirche in Deutschland: Kardinal räumt Fehler im Umgang mit Missbrauchsvorwürfen ein. katholisch.de vom 22. Februar 2019
  648. Gladwin Emmanuel: Kerala: Rape-accused Bishop Franco Mulakkal charged of trying to buy silence of victim. Bangalore Mirror vom 29. Juli 2018
  649. Indischer katholischer Bischof Mulakkal wurde verhaftet. kath.net vom 24. September 2018
  650. India bishop accused of rape arrested in Kerala. BBC News, 22. September 2018, abgerufen am 22. September 2018 (english).
  651. Indisches Gericht lehnt Bischofs-Freilassung gegen Kaution ab. kath.net vom 4. Oktober 2018
  652. 652,0 652,1 Priesterlicher Zeuge gegen indischen Bischof wurde tot aufgefunden. kath.net vom 24. Oktober 2018
  653. 653,0 653,1 Parampreet Singh Narula: Bishop Franco Mulakkal harassed Father Kuriakose, alleges kin. Hindustan Times vom 25. Oktober 2018
  654. Indian diocese will not fund defense for bishop accused of rape. Catholic News Agency vom 7. November 2018, Abruf am 10. November 2018
  655. Ramesh Babu: Search Convent booked for harassing nun who deposed against ex-Jalandhar bishop Franco Mulakkal. Hindustan Times vom 19. Februar 2019
  656. Indien: Bischof soll Ordensfrau missbraucht haben. Vatican News, 10. April 2019
  657. Oberhaupt der irischen Kirche will nicht zurücktreten In: AFP vom 15. März 2010 (online).
  658. Zeit Online: Irischer Kardinal entschuldigt sich, 17. März 2010 (online)
  659. 659,0 659,1 Kath.net: Lombardi: Irischer Nuntiusbrief von 1997 diente nicht der Vertuschung, 21. Juli 2011 (online), der damalige Brief ist hier in einer Übersetzung einsehbar.
  660. Vgl. Patsy McGarry: Vatican edict in 1997 rejected calls to report priests who abused, Irish Times, 17. Januar 2011 (online); Die Presse: TV-Doku: Vatikan verhinderte Entlassung Pädophiler, 18. Januar 2011 (online); Kath.net: Vatikan: Brief zu Missbrauchsverfahren wurde missverstanden, Katholische Presseagentur, 19. Januar 2011 (online)
  661. Suing the Pope. Webseiten der BBC, 19. März 2002.
  662. Catriona Crowe: On the Ferns Report. In: The Dublin Review (online).
  663. Francis D. Murphy, Helen Buckley, Larain Joyce: The Ferns Report. Dublin: Government Publications, October 2005 (online).
  664. Ralf Borchard: Bericht über jahrzehntelangen Missbrauch veröffentlicht. Erschütterndes aus Irlands „Häusern des Horrors“. In: tagesschau.de, 20. Mai 2009.
  665. Martin Alioth: Skandal in Irlands Kirche. Geschlagen, gedemütigt, vergewaltigt. In: Spiegel Online, 20. Mai 2009 (online).
  666. Untersuchungsbericht. Tausende Kinder in Heimen der irischen Kirche missbraucht. In: Spiegel Online, 20. Mai 2009 (online).
  667. Commission Report Vol 3 Ch. 7. The Commission to Inquire into Child Abuse. Archiviert vom Original am 24. Juli 2009. Abgerufen am 22. Juli 2009.
  668. Report by Commission of Investigation into Catholic Archdiocese of Dublin. Juli 2009 (online).
  669. 669,0 669,1 Irlands Katholiken misten aus. In: Spiegel Online, 17. Dezember 2009 (online)
  670. 670,0 670,1 oecumene.radiovaticana.org, abgerufen am 15. August 2010.
  671. Edited report on Dublin abuse cleared for release, The Irish Times, 20. November 2009.
  672. Dublin clergy covered up child abuse. In: The Washington Times, 26. November 2009. 
  673. Abuse 'covered up' by Dublin Archdiocese. In: RTÉ News and Current Affairs, 26. November 2009. 
  674. Irish Catholic Church covered up child abuse, report says. In: CNN International, 26. November 2009. 
  675. McDonald, Henry: Irish church and police covered up child sex abuse, says report. In: The Guardian, 26. November 2009. 
  676. Report by Commission of Investigation into Catholic Diocese of Cloyne (Report online, englisch; PDF; 1,81 MB)
  677. Irish Times: Background to the Cloyne report, irishtimes.com, 13. Juli 2011 (online)
  678. Steven Carroll: Cloyne report finds failures by church, State agencies, Irish Times, 13. Juli 2011 (online)
  679. Commission of Investigation Report in the Catholic Diocese of Cloyne: Motion, Dáil Éireann Debate, Vol. 737 No. 11, 20. Juli 2011 (online)
  680. SpiegelOnline: Irischer Premier erhebt schwere Vorwürfe gegen den Vatikan, 20. Juli 2011 (online)
  681. Jochen Hung: Vatikan spürt Gegenwind aus Irland, domradio.de, 15. Juli 2011 (online)
  682. Diese Kritik wurde auch von Vincent Twomey aufgenommen, der auch darauf hinwies, dass die staatliche Untersuchung erst durch die vorausgegangenen kirchlichen Aufklärungsbemühungen zu Stande kam, vgl.: Oliver Maksan: „Der Vatikan hat sich nichts vorzuwerfen“, Interview mit Vincent Twomey, Die Tagespost, 22. Juli 2011 online. Emer McCarthy vom irischen Radio Vatikan sah vor allem die anstehenden Kommunalwahlen und die derzeitige schwierige politische Lage der Regierung als Hauptursache für das energische Auftreten des irischen Premiers in der Sache, vgl. Stefan von Kempis: Was steckt hinter der krise, Interview mit Emer McArthy, Radio Vatikan, 26. Juli 2011 (online)
  683. Kath.net: Vatikan beruft Botschafter von Dublin nach Rom zurück, 25. Juli 2011 (online)
  684. The Holy See responds to the Cloyne report (Memento vom 8. September 2011 im Internet Archive), Vatican Information Service vom 3. September 2011. Vgl. hierzu auch: Gilmore dismisses Vatican comments on abuse inquiry, Irish Times vom 5. September 2011.
  685. KathWeb: Irland: Priester-Teffen zur Missbrauchskrise in Cloyne geplant, 11. August 2011 (online)
  686. 686,0 686,1 Zeit Online: Irland Neue Fälle sexuellen Missbrauchs durch Priester, 1. Dezember 2011 (online)Die weiteren Bistümer sind Erzdiözese Tuam, Derry, Bistum Ardagh und Clonmacnoi, Bistum Dromore und das Bistum Kilmore. Der Raphoe-Bericht allein datiert vom August 2010; der zusammenfassende für alle 6 Bistümer vom Dezember 2011.
  687. Residential Institutions Redress Board.
  688. 688,0 688,1 688,2 Wolfgang Jaschensky: Die katholische Krise, Sueddeutsche.de, 12. März 2010 (online)
  689. Residential Institutions Redress Board.
  690. Kath.net: Irland: Orden unter Druck, 13. August 2011, online
  691. Berliner Morgenpost: Neue Fälle in der katholischen Kirche erschüttern Irland, 25. Mai 2011 (online)
  692. Kath.net: Fernsehsender entschuldigt sich bei Priester, 8. Oktober 2011, online
  693. Domradio: Missbrauch in Irland: Staatliche Untersuchung gefordert, 1. Dezember 2011 (online)
  694. Hendrik Bebber: Kardinal und Vertuscher, in: Nürnberger Nachrichten, 8. Mai 2012 (online)
  695. Missbrauchsskandal. Irische Bischöfe bieten an Heiligabend Rücktritt an. In: Spiegel Online, 25. Dezember 2009 (online).
  696. Sexueller Missbrauch durch Geistliche. Irische Bischöfe reichen Rücktritt ein. In: tagesschau.de, 25. Dezember 2009 Sexueller Missbrauch durch Geistliche – Irische Bischöfe reichen Rücktritt ein (Memento vom 27. Dezember 2009 im Internet Archive)
  697. Armin Schwibach: Fußwaschung für Missbrauchsopfer?, Kath.net, 21. Februar 2011 (online)
  698. Domradio: Irische Bischöfe waschen Füße von Missbrauchsopfern, 22. Februar 2011 (online)
  699. KNA: Primas sieht in Kirche nur noch eine „Minderheitenkultur“, domradio.de, 24. Februar 2011 (online)
  700. KathWeb: Irische Bischöfe veröffentlichen Programm gegen Kindesmissbrauch, 20. März 2011 (online)
  701. Vgl. die offizielle Pressemitteilung der Irischen Bischofskonferenz: Iris Catholic Bishop's Conference: Cardinal Brady urges everyone to read bishops’ pastoral response Towards Healing and Renewal, 19. März 2011 (online) und die entsprechende Webseite der Irischen Bischofskonferenz.
  702. Webseite von Faoiseamh (Memento vom 23. März 2011 im Internet Archive)
  703. Vgl. die Webseite des National Boards for Safeguarding Children in the Catholic Church in Ireland.
  704. Pastoral Letter of His Holiness Benedict XVI to the Catholics of Ireland (March 19, 2010) - BENEDICT XVI.
  705. Der Hirtenbrief des Papstes an die Kirche in Irland. (Memento vom 24. März 2010 im Internet Archive) beim Radio Vatikan, 20. Februar 2010.
  706. Vatikan: Hirtenbrief zeigt die Anteilnahme des Papstes beim Radio Vatikan
  707. radiovaticana.org 31. Mai 2010 (Memento vom 13. Dezember 2011 im Internet Archive)
  708. „Irish Soca and other survivors' groups are excited over the apostolic visitation because it's the end of allowing the Irish hierarchy to handle the scandal and crises on their own.“, vgl. McDonald, Henry: Vatican inquiry into Irish paedophile priests to meet victim groups. In: The Guardian, 13. September 2010. 
  709. Missbrauchsskandal in Irland: Papst ordnet Untersuchung an (Memento vom 29. Januar 2019 im Internet Archive)
  710. Domradio: Vatikan: Aufarbeitung der Missbrauchsfälle in Irland kommt voran, epd, 6. Juni 2011 (online)
  711. Domradio: Irland bleibt Sorgenkind des Vatikan. Untersuchungskommission tadelt Umgang der Bischöfe mit Missbrauch, 20. März 2012 (online)
  712. Katholische Internationale Presseagentur: Irische Regierung überwiegend zufrieden mit Vatikan-Bericht, 22. März 2012 (online)
  713. Ermittler gegen Beichtgeheimnis bei Kindesmissbrauch. RP online vom 14. August 2017
  714. 714,0 714,1 Katholische Internationale Presseagentur: Italiens Bischöfe veröffentlichen Missbrauchs-Leitlinien, 23. Mai 2012 (online)
  715. 715,0 715,1 Italy grapples with accusations of sex abuse by Catholic priests. In: USA Today, 13. September 2009 (online).
  716. Hendrik Ternieden: „Die Kirche begreift nicht.“ In: Spiegel online vom 26. März 2010 (online).
  717. KathWeb: Italienische Bischöfe erarbeiten Missbrauchs-Leitlinien, 23. Mai 2011 (online)
  718. Kath.net: Italien: Justizministerin lobt Kirche für Umgang mit Missbrauch, 6. Mai 2012 (online)
  719. Pfarrer in Triest gesteht Missbrauch und erhängt sich, kath.net, 30. Oktober 2014.
  720. Missbrauch: Papst nimmt Strafmilderung zurück. katholisch.de vom 28. Juni 2017
  721. Papst gesteht Fehler bei Umgang mit Missbrauchstäter ein – In Zukunft keine Begnadigungen mehr. Domradio vom 22. September 2017
  722. Umgang mit Missbrauch: Papst räumt eigenen Fehler ein. ORF vom 22. September 2017
  723. Franziskus nimmt Rücktritt eines umstrittenen Bischofs an. kath.net vom 2. September 2016
  724. Kokain und Kinderpornos: Vatikan-Portier in Hausarrest. ORF vom 18. Dezember 2017
  725. Wegen Kindesmissbrauchs verurteilter Ex-Priester flieht aus Haft. kath.ch vom 29. September 2017
  726. Silvia Mancinelli und Mary Tagliazucchi: Finisce a Milano la fuga di don Ruggero Conti condannato per pedofilia ed evaso in taxi dalla clinica. Il Tempo vom 29. September 2017
  727. Leseprobe von Hubert Wolf: Die Nonnen von Sant’Ambrogio. Eine wahre Geschichte (Memento vom 24. Oktober 2013 im Internet Archive) (PDF; 649 kB)
  728. Eine Liste der rund 3.000 bis zum 13. Februar 2009 entschiedenen oder noch anhängigen Anerkennungsverfahren von Residential Schools findet sich hier (PDF; 268 kB): Decision (PDF; 265 kB).
  729. 729,0 729,1 Ende April 2009 drückte der Papst sein persönliches Bedauern über das Leiden in einer privaten Audienz aus, zu der er eine indianische Delegation eingeladen hatte.(Pope expresses 'sorrow' for abuse at residential schools, in: CBC, 29. April 2009)
  730. Vgl. David Napier: Ottawa experimented on Native kids. In: Anglican Journal, 1. Mai 2000 (Memento vom 3. September 2010 im Internet Archive)
  731. Royal Commission on Aboriginal Peoples, Ottawa: Canada Communication Group. Bd. 1, S. 601f.: „No segment of our research aroused more outrage and shame than the story of the residential schools … the incredible damage – loss of life, denigration of culture, destruction of self-respect and self-esteem, rupture of families, impact of these traumas on succeeding generations, and the enormity of the cultural triumphalism that lay behind the enterprise – will deeply disturb anyone who allows this story to seep into their consciousness.“ (zitiert nach: Kathrrin Wessendorf: The Indigenous World 2009, April 2009, S. 59).
  732. Gerhard Braune: „Den Indianer im Kind töten“: Kanada arbeitet Untaten auf, Die Presse, 1. Juli 2010 (online)
  733. Pastor kämpft für Gerechtigkeit der kanadischen Indianer. In: webnews.de, 10. Mai 2009 (online).
  734. Kevin Annett: Hidden from History: The Canadian Holocaust. The Untold Story of the Genocide of Aboriginal Peoples by Church and State in Canada. 2nd ed., Vancouver: The Commission, 2005.
  735. Stephen Joseph Rossetti, A tragic grace, 1996, S. 7 f.
  736. Disgraced B.C. bishop dead of heart attack. In: The Globe and Mail 27. Juli 2007 (online).
  737. 737,0 737,1 Sebastian Gehrmann: Katholische Kirche. Liste der Gewalt. In: Frankfurter Rundschau online, 2. Februar 2010 (online (Memento vom 9. März 2010 im Internet Archive)).
  738. London, Ont., diocese settles with sex abuse victim. In: CBC, 11. September 2009 (online).
  739. Peter Lauwers: Our understanding of the facts of Father Charles Sylvestre’s appointment history. (online).
  740. Police review 1980s allegations against bishop. In: CBC News, 2. Oktober 2009 (online).
  741. Andrew Seymour: Disgraced bishop to be freed from jail on child porn conviction (Memento vom 12. Januar 2012 im Internet Archive), canada.com, 4. Januar 2012.
  742. Vatican laicizes Canadian bishop convicted of importing child porn (Memento vom 19. Mai 2012 im Internet Archive)
  743. Erzbistum Köln stellt Strafanzeige gegen ehemaligen Priester. kath.net vom 17. Dezember 2018
  744. Vaticaan straft Nederlandse bisschop voor kindermisbruik, NRC Handelsblad, 1. März 2011.
  745. Sexueller Missbrauch in Afrika. Wenn Gutmenschen zu Übeltätern werden. Spiegel online, 29. Juni 2011.
  746. Kath.net: Kolumbien: Drei Priester wegen Missbrauchs laisiert, 13. Februar 2012 (online)
  747. Pädophilie-Skandal in der kroatischen Kirche. In: Wiener Zeitung, 27. Mai 2005 (online).
  748. Missbrauchsskandal: Staatsanwaltschaft ermittelt in 114 Fällen (Memento vom 27. Februar 2019 im Internet Archive)
  749. SPIEGEL-Bericht vom 21. April 2010 „Missbrauchsopfer verklagt Kardinäle“: http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,690296,00.html
  750. milenio.com (Memento vom 13. Juli 2012 im Internet Archive) Descubren a 65 curas pederastas en México.
  751. Christian Modehn: Legionäre Christi – Ihr Gründer Maciel ein enger Freund von Papst Johannes Paul II. Religionsphilosophischer Salon, 13. Dezember 2009 (online (Memento vom 12. Dezember 2010 im Internet Archive))
  752. Eine dieser Schulen befindet sich in Bad Münstereifel im Erzbistum Köln, vgl. Die Apostolische Schule der Legionäre Christi in Bad Münstereifel, Zenit, Orden Online, 7. Januar 2009 (online)
  753. 753,0 753,1 Tagesanzeiger am 3. Mai 2010: Papst verurteilt den Chef der Legionäre Christi tagesanzeiger.ch
  754. 754,0 754,1 754,2 NDR Radiosendung vom 1. August 2010: Radiosendung über M.Maciel und die Legionäre Christi. NDR INFO. Sonntag 1. August, 6.05 bis 6.3o UND 17.05 bis 17.30
  755. 755,0 755,1 Erklärung des Heiligen Stuhls vom 1. Mai 2010 http://www.va/resources/resources_comunicato-legionari-cristo-2010_ge.html
  756. Süddeutsche Zeitung: Katholische Kirche in Lateinamerika. Reich des Schweigens. (Memento vom 11. April 2010 im Internet Archive)
  757. Radio Vatican: Vatikan: „Legionäre Christi“ vor gründlichem Revisionsprozess
  758. Johannes Paul II. hatte dieses Gelübde noch im Sinne Maciels als Ausdruck von Nächstenliebe angesehen, vgl. Christian Modehn: Legionäre Christi – Ihr Gründer Maciel ein enger Freund von Papst Johannes Paul II. Religionsphilosophischer Salon, 13. Dezember 2009 (online (Memento vom 12. Dezember 2010 im Internet Archive))
  759. Meldung von Radio Vatican zum Verbot des Sondergelübdes der Nächstenliebe radiovaticana.org
  760. Kath.net: Papst räumt verlangsamte vatikanische Reaktion auf Maciel-Skandal ein. 24. November 2010 (online)
  761. Simone Utler: Katholischer Orden: Legionäre Christi unter Missbrauchsverdacht. 11. Mai 2012.
  762. Wusste Vatikan seit 1943 vom Missbrauch des Legionärsgründers Maciel? kath.net vom 3. Januar 2019
  763. zeit.online: Legionäre Christi: Mindestens 175 Minderjährige von Priestern missbraucht. 22. Dezember 2019. [1]
  764. Mehr als sieben Jahre lang krähte der Hahn. Dokumentation, S. 9 (PDF)
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  848. Webseite des National Review Boards: http://www.usccb.org/about/child-and-youth-protection/the-national-review-board.cfm
  849. Der letzte veröffentlichte Bericht stammt von 2010, vgl. United States Conference of Catholic Bischops: 2010 Annual Report on the Implementation of the Charter for the Protection of-Children and Young People (online; PDF; 3,65 MB).
  850. Vgl. dazu Kapitel 4 des Berichtes 2010 Annual Report on the Implementation of the Charter for the Protection of-Children and Young People (online; PDF; 3,65 MB).
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  915. Aaron Schrank: Immigrant Communities Were The 'Geographic Solution' To Predator Priests. National Public Radio vom 8. November 2018
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  1012. Benedikt XVI: Schreiben an die Seminaristen. 18. November 2010 (online)
  1013. Die Vision lautet in Gänze: „Im Jahre 1170 nach Christi Geburt lag ich lange krank danieder. Da schaute ich, wach an Körper und Geist, eine Frau von solcher Schönheit, daß Menschengeist es nicht zu fassen vermochte. Ihre Gestalt ragte von der Erde bis zum Himmel. Ihr Antlitz leuchtete von höchstem Glanz. Ihr Auge blickte zum Himmel. Bekleidet war sie mit einem strahlendhellen Gewand aus weißer Seide und einem Mantel, besetzt mit kostbaren Steinen. An den Füßen trug sie Schuhe aus Onyx. Aber ihr Antlitz war mit Staub bestreut, ihr Gewand war an der rechten Seite zerrissen. Auch hatte der Mantel seine erlesene Schönheit verloren, und ihre Schuhe waren von oben her beschmutzt. Mit lauter, klagender Stimme schrie sie zum hohen Himmel hinauf: Horch auf, Himmel; mein Antlitz ist besudelt! Trauere, Erde: mein Kleid ist zerrissen! Erzittere, Abgrund: meine Schuhe sind beschmutzt! Und weiter sprach sie: Im Herzen des Vaters war ich verborgen, bis der Menschensohn, in Jungfräulichkeit empfangen und geboren, sein Blut vergoß. Mit diesem Blut, als seiner Mitgift, hat er mich sich vermählt. Die Wundmale meines Bräutigams bleiben frisch und offen, solange die Sündenwunden der Menschen offen sind. Eben dieses Offenbleiben der Wunden Christi ist die Schuld der Priester. Mein Gewand zerreißen sie dadurch, daß sie Übertreter des Gesetzes, des Evangeliums und ihrer Priesterpflicht sind. Meinem Mantel nehmen sie den Glanz, da sie die ihnen auferlegten Vorschriften in allem vernachlässigen. Sie beschmutzen meine Schuhe, da sie die geraden, das heißt die harten und rauhen Wege der Gerechtigkeit nicht einhalten und auch ihren Untergebenen kein gutes Beispiel geben. Dennoch finde ich bei einigen das Leuchten der Wahrheit. Und ich hörte eine Stimme vom Himmel, die sprach: Dieses Bild stellt die Kirche dar. Deshalb, o Mensch, der du das schaust und die Klageworte hörst, künde es den Priestern, die zur Leitung und Belehrung des Gottesvolkes bestellt sind und denen gleich den Aposteln gesagt wurde: ‚Geht hinaus in die Welt, und verkündet das Evangelium allen Geschöpfen!’ (Mk 16, 15)“, vgl. Benedikt XVI.: Ansprache beim Weihnachtsempfang für das Kardinalskollegium und die Mitglieder der römischen Kurie sowie des Governatorats, 20. Dezember 2010 (online)
  1014. Dietmar Hipp, Frank Hornig, Conny Neumann u. a.: Es muss alles heraus. In: Der Spiegel, Nr. 12, 2010, S. 28 ff.
  1015. sueddeutsche.de (Memento vom 3. Mai 2012 im Internet Archive), abgerufen am 17. August 2010.
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  1018. Nachwehen nach Schönborns Papst-Aussagen.
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  1024. zeit.de (zeit online, 1. Mai 2010) zeit.de
  1025. Exorzismus-Affäre: Früherer Weihbischof versucht Neubeginn fern des Mainzer Doms.
  1026. Gernot Facius: Mainzer Weihbischof Eisenbach tritt zurück. 16. April 2002.
  1027. Joachim Frank: „Ein von Desastern bestimmtes Pontifikat“, Frankfurter Rundschau, 16. April 2010 (online)
  1028. Rheinische Post: Kardinäle beraten erstmals über Missbrauchsfälle, 18. November 2010 (online)
  1029. 1029,0 1029,1 1029,2 Daniel Deckers: Strukturen der Sünde, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 10. Februar 2012 (online)
  1030. Peter Mühlbauer: Hauptsache unter der Fünf-Prozent-Hürde. In: Telepolis, 1. Oktober 2009 (online).
  1031. Riazatt Butt, Anushka Asthana: Sex abuse rife in other religions, says Vatican. In: The Guardian, 28. September 2009 (online)
  1032. zenit.org (Memento vom 15. Dezember 2013 im Internet Archive), abgerufen am 18. August 2010.
  1033. ‚Sehen Sie die Kirche als Verbündete im Kampf gegen Missbrauch’ (Memento vom 27. Februar 2019 im Internet Archive)
  1034. Vatikan: Keine Geheimdokumente zur Vertuschung von Missbrauchsfällen. In: Kath.net vom 19. März 2010 (online).
  1035. 1035,0 1035,1 Interview mit Charles J. Scicluna im Jahre 2010, abgerufen am 18. August 2010.
  1036. Die Rede im Wortlaut: Radio Vatikan: Papstprediger: Entschuldigung für Gewalt gegen Frauen überfällig! 3. April 2010 (online)
  1037. Vatikansprecher distanziert sich. In: FAZ.NET vom 3. April 2010 (online).
  1038. Gregor Hoppe: Vatikan setzt auf Schadensbegrenzung, tagesschau.de, 3. April 2010, online (Memento vom 6. April 2010 im Internet Archive)
  1039. Hamburger Abendblatt: Die katholische Kirche ringt um einen Neuanfang, 3. April 2010 (online)
  1040. Papst-Prediger. Vatikan distanziert sich von Antisemitismus-Vergleich. In: Spiegel Online, 2. April 2010 (online)
  1041. Welt Online: Papst-Prediger bedauert Antisemitismus-Vergleich, 4. April 2010 (online)
  1042. 1042,0 1042,1 Kardinal Bertone: Pädophilie durch Homosexualität in Kronen Zeitung vom 13. April 2010 (online).
  1043. spiegel.de, abgerufen am 18. August 2010.
  1044. Ratzinger-Nachfolger William Levada : Pädophilen Priester eingesetzt, abgerufen am 18. August 2010.
  1045. kleinezeitung.at: Papst leidet wegen Missbrauchsaffäre der Kirche (Memento vom 12. April 2010 im Internet Archive), abgerufen am 18. August 2010.
  1046. Die Zeit Online: Vatikan soll Mitarbeit an Missbrauchsbericht erschwert haben, 12. Dezember 2010 (online)
  1047. kathweb: Rom: Gregoriana veranstaltet Kongress über sexuellen Missbrauch, 20. Juni 2011 (eingeschränkt online)
  1048. Kath.net: ‚Den Opfern eine Stimme geben‘, 4. Februar 2012 (online)
  1049. Tilmann Kleinjung: Ein Signal gegen sexuellen Missbrauch, tagesschau.de, 6. Februar 2012 (online (Memento vom 7. Februar 2012 im Internet Archive))
  1050. UNO fordert von Vatikan Auskunft über Kampf gegen Kindesmissbrauch. In: Deutschlandfunk, 10. Juli 2013 (online)
  1051. Der Spiegel: Fliegende Pressekonferenz nach Nahost-Reise: Papst nennt Kindesmissbrauch „satanische Messe“, 27. Mai 2014.
  1052. Domradio: Papst setzt Kinderschutzkommission ein, 22. März 2014.
  1053. n-tv: Kinderschutzkommission will Papst „beraten“, 8. Februar 2015.
  1054. WDR: Katholische Kirche plant Weltgebetstag für Missbrauchsopfer
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  1056. ...um eine „schreckliche Straftat“, die wie eine „satanische Messe“ sei. Spiegel-Online, Panorama
  1057. https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/missbrauchsgipfel-franziskus-vergleicht-kindesmissbrauch-mit-menschenopfern-16057628.html
  1058. „Papst Franziskus stellt im Kampf gegen den Missbrauch Regeln auf“, SPIEGEL ONLINE – PANORAMA: Reform im Vatikan, (bbr/dpa) 29. März 2019,>[2], aufgerufen am 1. April 2019
  1059. Papst schafft "Päpstliches Geheimnis" bei Missbrauchsfällen ab. In: katholisch.de, 17. Dezember 2019. [3]
  1060. Papsterlass: „Ein Ergebnis des Kinderschutz-Gipfels“. In: vaticannews.de, 17. Dezember 2019. [4]
  1061. Bischof Dr. Stephan Ackermann zur Abschaffung des sogenannten Päpstlichen Geheimnisses bei der Verfolgung von Missbrauchsstraftaten. In: dbk.dePressemeldung Nr. 211, 17. Dezember 2019. [5]
  1062. Papst schafft "päpstliches Geheimnis" bei Missbrauch ab. In: sueddeutsche.de, 17. Dezember 2019. [6]
  1063. Vatikan hebt Altersgrenze für Opfer von Kinderpornografie. kath.net, 21. Dezember 2019
  1064. Cathrin Kahlweit: Es kann nicht sein, was nicht sein darf. In: Süddeutsche Zeitung Online, 27. März 2010 (online)
  1065. Für den Umgang mit Missbrauchsfällen in Sportvereinen vgl. beispielsweise Frankfurter Allgemeine Zeitung: Der Trainer durfte weiterarbeiten – wir bekamen Hausverbot. FAZ.net, 23. März 2010 (online)
  1066. Hierzu kann auf die Fälle Lawrence C. Murphy (gegen Murphy wurden die Ermittlungen eingestellt, vergleiche: Alexander Smoltczyk: Die Dämonen des Benedikt. In: Der Spiegel. Nr. 13, 2010 (online)), Peter Hullermann (H. wurde im Juni 1986 vom Amtsgericht Ebersberg zu 18 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und 4000 Mark Strafe verurteilt, vgl. Julia Jüttner: Wie eine Gemeinde missbraucht wurde. Spiegel Online, 15. März 2010 (online)) und schließlich den Hauptbeschuldigten im Falle Mindelheim (Dieser wurde 2008 zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt, vgl. Johannes Stoll: Frater wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt. Mindelheimer Zeitung, 1. März 2010 (online)) verwiesen werden (siehe auch: Seit 2010 öffentlich bekannt gewordene Missbrauchsfälle)
  1067. Der Vater eines Missbrauchsopfers in Aachen bat so beispielsweise das Bistum, von einer Anzeige gegen den Täter abzusehen, vgl. Esser, Robert: Missbrauch: Bistum entkräftet verheerenden Verdacht. (online)
  1068. Vgl. den Bericht von Wolfgang Focke (Reden der betroffenen Heimkinder vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages im Dezember 2006 (Memento vom 16. Dezember 2010 im Internet Archive))
  1069. Vgl. etwa die Pressemitteilung des Bistums Würzburg zum Fall Cornelia H. vom 12. Oktober 2004 (online)
  1070. Patrik Schwarz: Aufklärer im Namen des Vatikans, Zeit Online, 3. März 2010 (online)
  1071. Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs.
  1072. rundertisch-heimerziehung.de (Memento vom 12. Februar 2010 im Internet Archive)
  1073. Informationen zum Runden Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch“ – Startseite
  1074. Meike Fries: Die Opfer sind unterrepräsentiert. Zeit Online, 23. April 2010 (online)
  1075. Focus Online: Runder Tisch bezieht Betroffene mit ein, 11. November 2010 (online)
  1076. Video Mona Lisa: Viel geredet, wenig passiert (18. Dezember 2010, 18:00 Uhr) in der ZDFmediathek (offline)
  1077. 1077,0 1077,1 Die Verantwortung des Jesuitenordens in bestimmten Fällen von sexuellem Missbrauch durch Mitglieder des Ordens (Memento vom 27. Februar 2019 im Internet Archive)
  1078. Pressemitteilung.
  1079. Welt Online vom 17. Juni 2009, abgerufen am 21. Juni 2009.
  1080. Ergebnisprotokoll der zweiten Sitzung des Runden Tisches (Memento vom 5. März 2010 im Internet Archive)
  1081. Reinhard Bingener: Von der Schuld bis zur Sünde. faz.net, 12. März 2010 (online)
  1082. Süddeutsche Zeitung Magazin: Mauern ohne Ende, Nr. 25, 2010 (online)
  1083. Kath.net: Kloster Ettal arbeitet Missbrauchs-Skandal auf, 24. August 2010 (online)
  1084. 1084,0 1084,1 Barbara Hans: Wir wollen endlich gehört werden. Spiegel Online, 14. Mai 2010 (online)
  1085. Joachim F. Tornau: Wegsehen in der Kleinstadt. Frankfurter Rundschau, 24. November 2010 (online (Memento vom 27. November 2010 im Internet Archive))
  1086. Missbrauchs-Hotline immer noch gefragt (Memento vom 27. Februar 2019 im Internet Archive)
  1087. N-TV: Tausende reden über Missbrauch, 14. November 2010 (online)
  1088. Geschäftsstelle der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs: Abschlussbericht. Berlin, April 2011 (online), S. 42.
  1089. Geschäftsstelle der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs: Abschlussbericht. Berlin, April 2011 (online), S. 46, 49.
  1090. Eine Auflistung der in die Arbeit der Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung einbezogenen Vereinigungen finden sich in: Geschäftsstelle der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs: Abschlussbericht. Berlin, April 2011 (online), S. 71 ff.
  1091. Die Presse: Missbrauchsopfer klagen Papst in Den Haag an, 13. September 2011 (online)
  1092. Jason Walsh: Why the ICC likely won't charge pope over Catholic Church sex abuses, in: The Christian Science Monitor, 15. September 2011 (online)
  1093. Eine ausführliche Aufstellung von Entschädigungsmodellen verschiedener Länder findet sich in: Geschäftsstelle der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs: Abschlussbericht. Berlin, April 2011 (online), S. 271 ff.
  1094. Residential Institutions Redress Board: Newsletter vom 16. Juli 2010, (online)
  1095. Peter Wensierski: Verirrte Hirten. In: Der Spiegel, 5. Dezember 2005 (online)
  1096. Es waren die schlimmsten Jahre. Norbert Denef im Gespräch mit Katrin Heise. In: Deutschlandradio, 22. Februar 2010 (online).
  1097. Antje Hildebrandt: Er hat meine Seele getötet. In: Stuttgarter Zeitung, 5. Februar 2010 (online)
  1098. Ein-Mann-Demo bei Diskussionsrunde. Missbrauchsopfer provoziert Eklat auf Kirchentag. In: Spiegel Online, 14. Mai 2010 (online)
  1099. Kirchentag: Eklat bei Missbrauchsdebatte. In: Mittelbayerische Zeitung, 15. Mai 2010 (online)
  1100. Matthias Kamann: Missbrauch ist ungewollt das Thema Nummer 1. In: Die Welt, 14. Mai 2010 (online)
  1101. Heftiger Streit um Missbrauch. In: Rheinische Post, 14. Mai 2010 (online (Memento vom 23. Juli 2011 im Internet Archive))
  1102. Missbrauchsopfer stürmt Podium. In: Hamburger Abendblatt, 15. Mai 2010 (online)
  1103. ARD Brisant: Eklat auf dem Kirchentag. In: ARD, 14. Mai 2010 (online)
  1104. ARD Tagesschau: Missbrauchsdebatte auf dem Kirchentag. In: ARD, 14. Mai 2010 (online)
  1105. Das unverschämte Opfer. In: Süddeutsche Zeitung, 14. Mai 2010 (online)
  1106. Kritik an Geistlichen gilt noch immer als Majestätsbeleidigung. In: Die Welt, 15. Mai 2010 (online)
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  1110. Geschäftsstelle der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs: Abschlussbericht. Berlin, April 2011 (online), S. 97 ff.
  1111. Roland Preuß: Sexueller Missbrauch – wer die Täter wirklich sind, in: Süddeutsche Zeitung, 18. Oktober 2011, (online)
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  1137. Manfred Lütz: Die Kirche und die Kinder. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 11. Februar 2010 (online) verweist auf Hans-Ludwig Kröber, einen Experten in Deutschland, der keinerlei Hinweis darauf sieht, dass zölibatäre Lehrer häufiger pädophil seien als andere.
  1138. 1138,0 1138,1 Vera Kämper: TV-Talk zu Missbrauch in der Kirche war hart, aber nicht fair, Der Westen, 25. Februar 2010 (online)
  1139. Christoph Koch: Interview: „Die Kirche muss ihre Haltung zum Sex ändern“. In: Der Tagesspiegel. 31. Oktober 2010.
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  1142. kath.net: Expertin: Missbrauch in katholischer und evangelischer Kirche gleich, 9. Juni 2012.
  1143. Thomas Götz: Priester und Bischöfe missbrauchen Nonnen sexuell. In: Berliner Zeitung, 22. März 2001 (online)
  1144. Ronald Eberley: My Call to Priesthood: One Married Man's Struggle to Become a Roman Catholic, S. 111 (Digitalisat, englisch)
  1145. Julius Müller-Meiningen System des Schweigens - Wie die katholische Kirche sexuelle Verbrechen gegen Ordensschwestern vertuschte, General-Anzeiger Bonn, 7. Februar 2019 S. 4
  1146. TV-Sendung BR3 6. Februar 2019: Gespräch Kardinal Schönborn mit Doris Wagner; abgerufen am 7. Februar 2019
  1147. IKvu fordert eigene Regelung des Umgangs mit sexueller Gewalt im Bereich der DBK. Pressemitteilung der Initiative Kirche von unten. 4. Februar 2010 (online).
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  1151. TV-Sendung BR3 6. Februar 2019: Gespräch Kardinal Schönborn mit Doris Wagner; abgerufen am 7. Februar 2019
  1152. Martin Mosebach: Nur Benedikt XVI. kann die Kirche noch retten, Welt Online, 19. April 2010 (online)
  1153. 1153,0 1153,1 Arthur Kreuzer: Muster der Misshandlungen, Zeit Online, 27. Mai 2011 (online)
  1154. RP-Online: Rektor greift katholische Kirche scharf an, 31. Januar 2010 (online)
  1155. Patrick Bahners: Die Dynamik des Skandals, Faz.net, 12. Februar 2010 (online)
  1156. Kath.net: Das Problem der Kirche heißt Homosexualität, nicht Pädophilie, 4. August 2010 (online). Der Originalartikel ist ebenfalls einsehbar: Donohue, Bill: Catholic Church's issue is homosexuality, not pedophilia, The Washington Post, 22. Juli 2010 (online)
  1157. Peter-Philipp Schmitt: Seelsorge für Seelsorger, Faz.net, 18. Mai 2010 (online)
  1158. John Jay College of Criminal Justice: The Nature and Scope of the Problem of Sexual Abuse of Minors by Catholic Priests and Deacons in the United States, Teil 4.2 (online)
  1159. Nicole Lauscher: Kinder sind schutzlos ausgeliefert. Focus Online, 17. März, 2010 (online)
  1160. Zeit Online: Kardinal Bertone erzürnt Homosexuelle, 14. April 2010 (online)
  1161. Beispielhaft erwähnt seien hier die Fälle David Berger, vgl. David Berger: Ich darf nicht länger schweigen. fr-online, 23. April 2010 (online), und Brian M., vgl. Annette Langer: Vor lauter Angst habe ich den Mund gehalten, Spiegel Online, 14. April 2010 (online), die auch scharfe Kritik am Verhalten von Homosexuellen, die kirchliche Amtsträger sind, üben.
  1162. Martin Reichert: Gespenst pädophiler Schwuler. Die Tageszeitung Online, 14. Mai 2010 (online)
  1163. Norbert Prauser: Was hat Kindesmissbrauch mit Homosexualität zu tun? Der Standard, 21. Februar 2010 (online)
  1164. Jeremy Schulman: Expert: Donohue's claim that most abusive priests are gay is “unwarranted”. mediamatters.org, 2. April 2010 (online)
  1165. David Gibson: New Catholic Sex Abuse Findings: Gay Priests Are Not the Problem. Politics Daily (online)
  1166. Welt Online: Homosexuelle Netzwerke bedrohen Kirche. 24. Mai 2010 (online)
  1167. Patrick Parkinson, Kim Oates und Amanda Jayakody: Study of Reported Child Sexual Abuse in the Anglican Church. May 2009 (online (Memento vom 22. Februar 2011 im Internet Archive); PDF; 500 kB)
  1168. FAZ.net: Mixa macht sexuelle Revolution mitverantwortlich, 17. Februar 2010 (online)
  1169. Augsburger Allgemeine: Merk gibt Bischof Mixa Rückendeckung. 19. Februar 2010 (online)
  1170. Schönborn: 'Die Sexualisierung ist mitschuldig, das ist ein Faktum'. In: kath.net. 5. März 2010, abgerufen am 6. August 2013.
  1171. Andreas Schlothauer: Die Diktatur der freien Sexualität. AAO, Mühl-Kommune, Friedrichshof. Buch über Otto Muehl, seine Kommune und deren Ende.. Verlag für Gesellschaftskritik Ges-m.b.H. & CO.KG, Wien 1992, ISBN 3-85115-157-7 (agpf.de).
  1172. 1172,0 1172,1 Alice Schwarzer: Wie es geschehen kann. Emma, Frühling 2010 (online)
  1173. Federico Lombardi: Benedikt XVI. ist ein glaubwürdiger Zeuge der Wahrheit. In: kath.net / Radio Vatikan. 9. April 2010, abgerufen am 6. August 2013.
  1174. Tom Doyle, The 1962 Vatican Instruction Crimen sollicitationis, Nr. 22 (Memento vom 1. Juli 2007 im Internet Archive) (PDF; 153 kB), Fassung 2006.
  1175. United States Conference of Catholic Bishops: John Jay Researchers Offer Update On Causes And Context Study; Early Findings Confirm Steep Decline In Sexual Abuse Cases After 1985, Emphasize the Importance Of Seminary Training, USCCB News Release, 17. November 2009 (online (PDF))
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  1178. Gunter Schmidt (Hrsg.): Die Kinder der sexuellen Revolution. Psychosozial, 2000 Gießen, ISBN 3-89806-027-6.
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  1187. 1187,0 1187,1 1187,2 1187,3 1187,4 Der Missbrauch und die plötzliche Medienwucht. In: ZAPP, NDR, 18. März 2010 (online).
  1188. Die Macht und die Gewalt. In: Stuttgarter Zeitung, 9. März 2010 (online).
  1189. Missbrauch: Warum die Opfer so lange schweigen. In: Die Presse, 9. März 2010 (online).
  1190. Hermann Häring: Korpsgeist und Körper. In: Der Tagesspiegel vom 2. Februar 2010 (online).
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  1194. Oliver Fritsch: Wie der DFB aus den Fehlern der Kirche lernen will, Zeit Online, 28. April 2011 (online)
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  1196. Alfonse M. D’Amato: Attacks on the Church: An Anti-Catholic Agenda?. In: The New York Times. 3. Mai 2010. (englisch)
  1197. Raus aus den Schützengräben.
  1198. Nicola Frowein: Der Teufel wohnt nicht nur im Hause Gottes. In: ZDF online, 5. März 2010 (online)
  1199. Constantin Magnis: „Man wird eher vom Küssen schwanger, als vom Zölibat pädophil“. Interview mit Hans-Ludwig Kröber, Cicero (online (Memento vom 6. Januar 2016 im Internet Archive))
  1200. Ryan-Bericht und #Irland
  1201. Ludger Kazmierczak: Vatikan rehabilitiert Skandal-Priester (Memento vom 20. Juni 2010 im Internet Archive) tagesschau.de 18. Juni 2010.
  1202. Domradio: Rätselraten in Polen. 19. Juni 2010 (Memento vom 15. Dezember 2013 im Internet Archive), abgerufen am 21. August 2010.
  1203. Polen: Bischof nicht rehabilitiert Radio Vatikan 19. Juni 2010.
  1204. Vatikansprecher: Alterzbischof Paetz wurde nicht rehabilitiert – kath.net.
  1205. Peter Wensierski: Nichts gelernt. In: Der Spiegel, Nr. 16, 2010, S. 76 ff.
  1206. Robert Esser: Missbrauch: Bistum entkräftet verheerenden Verdacht. (online)
  1207. Der Spiegel: Anglikaner-Oberhaupt attackiert katholische Kirche. Spiegel Online, 3. April 2010 (online)
  1208. Residential Institutions Redress Board: Frequently Asked Questions. Should I apply for redress? (online)
  1209. Der Tagesspiegel: Vatikan verweigerte Mitarbeit an Bericht zu Missbrauch, 11. Dezember 2010 (online)
  1210. Die Welt: Vatikan verweigerte Mitarbeit an Missbrauchsbericht, 11. Dezember 2010 (online)
  1211. Der Spiegel: 140 Kardinäle beraten über Missbrauch, 19. November 2010 (online)
  1212. Pope meets with sex abuse victims, 17. April 2008 (online)
  1213. Frank W. Haubold: Kampf gegen Papst Benedikt: Die Stunde der Verleumder. (online)
  1214. Frank Bachner, Claudia Keller, Matthias Meisner: Das Jahr der Enthüllungen. In: Zeit Online. 28. Januar 2011.
  1215. Klaus Mertes: Aus den Dornen wird eine Krone. In: Der Tagesspiegel. 4. April 2010, abgerufen am 4. August 2010.
  1216. Gespräch Kardinal Schönborn mit Doris Wagner; abgerufen am 14. Februar 2019
  1217. Gottes missbrauchte Dienerinnen, arte-tv
  1218. Gespräch Kardinal Schönborn mit Doris Wagner, br.de, gesendet am 6. Februar 2019, abgerufen am 7. Februar 2019
  1219. auch in mindestens sechs anderen Sprachversionen (E, FR, PT, ES, IT, Latein) gibt es analoge Menüpunkte bzw. Content.
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