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Sanhedrin

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Dieser Artikel behandelt den jüdischen Hohen Rat. Sanhedrin ist außerdem der Name eines Mischnatraktates, siehe dazu Liste der Mischnatraktate.

Der Sanhedrin oder Hohe Rat war lange Zeit die oberste jüdische religiöse und politische Instanz und gleichzeitig das oberste Gericht. Der hebräische Name ist vom griechischen Synhedrion (Versammlung, Rat) abgeleitet.

Der Sanhedrin zur Zeit des Jerusalemer Tempels

Die erste historische Erwähnung des Sanhedrin findet sich bei Flavius Josephus. Er berichtet, wie im Jahr 57 v. Chr. Aulus Gabinius das Land in fünf synedria oder synodoi einteilte. Im Traktat Sanhedrin im Talmud ist die Rede von einem großen Sanhedrin mit 71 Mitgliedern und von einem kleineren mit 23 Mitgliedern. Laut Tradition seien sie von Moses einberufen und eine Fortsetzung der Großen Versammlung (Knesset Gedola), die 200 v. Chr. erwähnt wird. Die 71 Mitglieder des Hohen Rates waren Priester, jüdische „Älteste“ und Schriftgelehrte. Abgesehen von einigen pharisäischen[1] Schriftgelehrten waren die Mitglieder wohl hauptsächlich Sadduzäer, die überwiegend den adligen Volksgruppen angehörten. Den Vorsitz hatte der Hohepriester.

Seinen Sitz hatte der Sanhedrin zunächst in Jerusalem. Noch während der römischen Herrschaft über Judäa verfügte die Versammlung über einen erheblichen Einfluss und eine gewisse Autonomie, hatte allerdings vermutlich nicht mehr das Recht, über Tod und Leben zu entscheiden.

Im Neuen Testament kommt die Bezeichnung Synhedrion in den Evangelien und der Apostelgeschichte 22 Mal vor. Nach neutestamentlicher Überlieferung hatte der Hohe Rat einen wichtigen Anteil am Tod Jesu. Er konnte zwar das Todesurteil nicht selbst vollstrecken, hat Jesus jedoch mit der Anklage eines Messiasanspruchs an den römischen Statthalter Pontius Pilatus überstellt.[2]

Der Sanhedrin nach der Tempelzerstörung

Nachdem im Jahr 70 der Tempel und Jerusalem von den Römern nach einem jüdischen Aufstand zerstört worden waren, erhielt Rabbi Jochanan ben Sakkai von den römischen Herren die Erlaubnis, den Sitz des Hohen Rats nach Jawne zu verlegen; gleichzeitig wurde dort eine jüdische Schule errichtet. Da der Tempel zerstört war, wurde der Hohe Rat nicht mehr vom Hohenpriester, sondern von einem Patriarchen geleitet; gleichzeitig übernahm die frühere Opposition, die Gruppe der Pharisäer, die Führung der Versammlung.

In Jawne blieb der Rat bis zur Revolte des Bar Kochba im Jahr 135; anschließend wurde die Schule zerstört, der Sanhedrin trat einige Jahre später für einige Zeit in Uscha in Galiläa zusammen. Aus dieser Zeit blieb eine große jüdische Gräberstadt in Bet Sche'arim erhalten, in welcher der Patriarch Jehuda haNasi (der „Fürst“) beigesetzt war. Um 166 nahm der Sanhedrin schließlich seinen Sitz in Tiberias. Der Vorsitzende blieb für die folgenden Jahrhunderte die wichtigste geistliche Autorität der Juden im Land und in der Diaspora, ehe das Amt des Patriarchen 429 durch den römischen Kaiser Theodosius II. aufgehoben wurde.

Die Wiedererrichtung des Sanhedrin

Die vorherrschende Meinung im Judentum ist, dass erst nach Errichtung des Dritten Tempels ein neuer Sanhedrin gebildet werden wird. Davon abweichend hat eine Gruppe Rabbiner seit 2003 Vorbereitungen zur Wiedereinsetzung des Sanhedrin in Israel unternommen. Dieses sehr umstrittene Vorgehen erhielt mehr Beachtung, als nach einem geheim gehaltenen ersten Nasi im Juni 2005 der angesehene Gelehrte und Rabbiner Adin Steinsaltz den Vorsitz übernahm.

Der Sanhedrin im napoleonischen Frankreich

Am 23. August 1806 wurde unter Napoléon I. eine „Großer Sanhedrin“ genannte Versammlung von 71 jüdischen Notabeln unter Vorsitz von David Sinzheim einberufen. Sie sollten auf Basis von Halacha und Tanach Antworten auf Fragen zum Verhältnis von jüdischem und staatlichem Recht finden. Aus ihr ging das heutige Consistoire central israélite hervor.

Literatur

Fußnoten

  1. Jens Schröter: Jesus von Nazaret. Evangelische Verlagsanstalt, Leipzig 2006, S. 113ISBN 3-374-02409-2
  2. [1]

Weblinks

Siehe auch

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Sanhedrin aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.