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Pressefreiheit

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US-Briefmarke zum Gedenken an die Pressefreiheit

Pressefreiheit bezeichnet das Recht von Rundfunk, Presse und anderen (etwa Online-) Medien auf freie Ausübung ihrer Tätigkeit, vor allem das unzensierte Veröffentlichen von Informationen und Meinungen. Die Pressefreiheit soll die freie Meinungsbildung gewährleisten. Details regelt das Medienrecht, speziell das Presserecht. Die Idee der Pressefreiheit wurde insbesondere in der Zeit der Aufklärung entwickelt.

In Deutschland gewährleistet Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland die Pressefreiheit gemeinsam mit der Meinungsfreiheit, der Rundfunkfreiheit und der Informationsfreiheit. Die Schweizer Bundesverfassung spricht von Medienfreiheit und bringt damit zum Ausdruck, dass dieses Grundrecht nicht nur für das gedruckte Wort, sondern auch für andere Mittel der Kommunikation gilt.

Situation in Deutschland

In Deutschland ist die Pressefreiheit in Art. 5 GG geregelt:

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“

Der Begriff der Presse umfasst dabei alle zur Verbreitung an die Öffentlichkeit geeigneten Druckerzeugnisse, unabhängig von Auflage oder Umfang. Inwieweit Telemedien, beispielsweise Internet-Zeitungen, dem verfassungsrechtlichen Presse- oder Rundfunkbegriff (und damit der Rundfunkfreiheit und dem Rundfunkrecht) unterfallen, ist in der Fachliteratur umstritten.[1] Einfachrechtliche Regelungen des Presserechts finden sich insbesondere in den Landespressegesetzen.

Geschützt ist der gesamte Vorgang von der Beschaffung der Information über die Produktion bis hin zur Verbreitung der Nachrichten und Meinung,[2] sowie auch das Presseerzeugnis selbst (siehe: Spiegel-Urteil und Cicero-Urteil). Die Pressefreiheit bedeutet deshalb auch, dass Ausrichtung, Inhalt und Form des Presseerzeugnisses frei bestimmt werden können; zugleich, dass Informanten geschützt werden und das Redaktionsgeheimnis gewahrt bleibt[3]. Die Pressefreiheit unterscheidet auch nicht zwischen seriöser Presse und Boulevardmedien (siehe: Lebach-Urteil). Das inhaltliche Niveau kann in der Abwägung mit anderen Rechtsgütern eine Rolle spielen, wo lediglich der oberflächlichen Unterhaltung dienende Presseerzeugnisse unter Umständen weniger ins Gewicht fallen als ernsthafte Erörterungen mit Relevanz für die öffentliche Auseinandersetzung (vgl. Zulässigkeit von Äußerungen in der Berichterstattung und Journalistische Sorgfaltspflicht).

Anders als die Meinungsfreiheit umfasst die Pressefreiheit nicht den Schutz von Meinungsäußerungen an sich. Neben der abwehrrechtlichen Dimension bedeutet die Pressefreiheit auch eine Institutsgarantie für eine freie Presse, deren Rahmenbedingungen der Staat zum Beispiel durch Konzentrationskontrolle (siehe auch Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich, Medienpolitik) sichern muss (vgl. Blinkfüer-Entscheidung).

Die Pressefreiheit konkretisiert sich zum Beispiel in einem eigenen Zeugnisverweigerungsrecht (§ 53 StPO, § 383 ZPO) für Journalisten, die auch nur unter erschwerten Bedingungen abgehört werden dürfen. Auch ist der Zugang zum Beruf des Journalisten nicht staatlich reglementiert – private Journalistenschulen bilden in eigener Regie und ohne staatlichen Einfluss Journalisten aus. Ein Pressestatus ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

Deutsche Journalisten beurteilen die Vorratsdatenspeicherung und Vorstöße bezüglich staatlicher Online-Durchsuchungen derzeit sehr kritisch. Man befürchtet, solche Neuerungen könnten insbesondere das Vertrauensverhältnis von Informanten zu Journalisten stark beeinträchtigen. Damit wäre die Möglichkeit zur kritischen Berichterstattung in Deutschland empfindlich getroffen. Eine derartige Entwicklung sei als Angriff auf die Pressefreiheit zu bewerten.[4] Auch das Zweiklassensystem bezüglich der neuen Abhörrichtlinien stößt auf Kritik. Während Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete in keinem Fall abgehört werden dürfen, ist der Zugriff auf den Gesprächsinhalt bei Journalisten, Ärzten und Anwälten nach richterlicher Genehmigung gestattet.[5]

Im Zuge des Terrorismus gibt es Forderungen von CDU-Politikern wie Siegfried Kauder, die Pressefreiheit in Deutschland einzuschränken, um Terroranschläge zu verhindern.[6]

Geschichte

Im 18. Jahrhundert wurde Preßfreiheit als eher formaljuristischer Terminus angesehen, der obrigkeitlich den Druck von Zeitungen konzessionierte. Erst als neben der Religion auch die Politik zur Zielscheibe der Pressekritik wurde, begannen restriktive Maßnahmen gegen die Presse. Insofern hängt die Idee der Pressefreiheit stark mit der Entwicklung der Presse zusammen und entstand aus der Auflehnung der Schreibenden gegen die Zensur.

Zensur von Büchern wurde bereits 411 v. Chr. in Athen dokumentiert, die in der Verbrennung von Büchern des Philosophen Protagoras gipfelte.

Das erste Gesetz zur Abschaffung der Zensur wurde 1695 in England eingeführt. Die Maßnahme vermied den Begriff der Pressefreiheit noch. Sie erfolgte, indem das englische Parlament auf Forderung der Humanisten John Milton[7] und John Locke das Zensurstatut nicht mehr verlängerte.

In Dänemark und Schleswig-Holstein wurde 1770 von Johann Friedrich Struensee die absolute Pressefreiheit eingeführt, die jedoch 1799 wieder stark eingeschränkt wurde.

In den Vereinigten Staaten von Amerika ist die Presse-, Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit seit 1789/91 durch den 1. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten (First Amendment) de jure offiziell uneingeschränkt;[8] die staatliche Nichteinmischung wird explizit gewährleistet („Der Kongress wird kein Gesetz erlassen […], das die Freiheit der Rede […] oder die der Presse einschränkt.“). Die Gründerväter der Vereinigten Staaten waren sich der fundamentalen Bedeutung einer freien Presse für eine freiheitliche Demokratie von Anfang an bewusst: „Wäre es an mir zu entscheiden, ob wir eine Regierung ohne Zeitungen oder Zeitungen ohne eine Regierung haben sollten, sollte ich keinen Moment zögern, das Letztere vorzuziehen“, so Thomas Jefferson im Jahr 1787.

Im Zuge der Amerikanischen Revolution deklarierte u. a. die Virginia Declaration of Rights 1776 die Pressefreiheit als ein unveräußerliches Menschenrecht, 1789 wurden die Pressefreiheit in die Bill of Rights der neu gegründeten USA übernommen.

Frankreich folgte am 26. August 1789. Vorausgegangen war in den USA das Verfahren gegen den deutschstämmigen Verleger John Peter Zenger, welcher 1735 vom Vorwurf der Verleumdung freigesprochen wurde, was den Grundstein für die Pressefreiheit in Nordamerika legte.


In Deutschland

Im Deutschen trat der Begriff Pressefreiheit erstmals 1774 als Perzeption der britischen Pressepraxis auf.

Die Deutsche Bundesakte wurde 1815 auch zum juristischen Garanten der Pressefreiheit:

„Die Bundesversammlung wird sich bei ihrer ersten Zusammenkunft mit Abfassung gleichförmiger Verfügungen über die Preßfreiheit und die Sicherstellung der Rechte der Schriftsteller und Verleger gegen den Nachdruck beschäftigen.“

Doch schon 1819 erfolgte im Rahmen der Karlsbader Beschlüsse eine Wiedereinführung der Zensur. Wenn Artikel von Zeitungen zensiert wurden, bedeutete dies die Beschlagnahmung einer ganzen Nummer, wodurch die finanziellen Einbußen für die Verlage relativ hoch waren. Die Druckereien verlagerten daher die Zensur von draußen nach drinnen, sie verhinderten also solche Beschlagnahmungen, indem sie sich bereits bei Herstellung an die Zensurauflagen anpassten.[9] Verlage, deren Zeitungen dennoch beschlagnahmt wurden, flüchteten sich zunehmend in Bücher, da Schriften von mehr als 20 Bögen nicht vorzensurpflichtig waren.[10] So wurde auch 1832 das Preßgesetz in Baden von 1831 für nichtig erklärt, das „alle Censur der Druckschriften“ untersagt hatte.

Bei der Revolution von 1848/49 in Deutschland forderte man erneut die Freiheit der Presse. Im Gesetzentwurf hieß es:

„Die Preßfreiheit darf unter keinen Umständen und in keiner Weise durch vorbeugende Maaßregeln, namentlich Censur, Concessionen, Sicherheitsbestellungen, Staatsauflagen, Beschränkungen der Druckereien oder des Buchhandels, Postverbote oder andere Hemmungen des freien Verkehrs beschränkt, suspendiert oder aufgehoben werden.“

Auch wenn die Paulskirchenverfassung nie in Kraft trat, wurde die Zensur vorerst nicht wieder eingeführt. Im Jahre 1854 entstand das erste Bundesgesetz, das die Pressefreiheit mit bestimmten Einschränkungen etablierte.

In der Verfassung des Deutschen Kaiserreiches von 1871 wird die Pressefreiheit ebenso wenig wie andere Grundrechte erwähnt. Mit dem Reichspressegesetz von 1874 wurde die Pressefreiheit in Deutschland erstmals einheitlich gesetzlich geregelt, durch den Erlass des „Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“ 1878 wurde sie jedoch wieder eingeschränkt.

20. und 21. Jahrhundert

Nach schweren Erschütterungen der Pressefreiheit in der Weimarer Republik, wie beispielsweise am „Weltbühne-Prozess“ erkennbar war, kam sie durch die nationalsozialistische Politik der Gleichschaltung vollständig zum Erliegen.


Während der Alliierten Verwaltung Deutschlands gab es Lizenzzeitungen. Jede Zeitung brauchte eine (Lizenz) der Militärverwaltung.

Hauptartikel: Lizenzzeitung

Die Pressefreiheit wurde in der Bundesrepublik nach deren Gründung 1949 rechtlich wiederhergestellt.

In der DDR gab es zwar offiziell keine Zensur, faktisch existierte jedoch keine Pressefreiheit, da das Erscheinen von Zeitungen und Zeitschriften einer staatlichen Lizenz bedurfte und die entsprechenden Inhalte durch das staatliche Presseamt vorgegeben waren sowie Bücher Druckgenehmigungen brauchten. Somit entschied der diktatorische Staat in allen Fällen darüber, was veröffentlicht wurde.

In einem Leserbrief im Spiegel vom 5. Mai 1965 schrieb Paul Sethe, einer der fünf Gründungsherausgeber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung:

„Pressefreiheit ist die Freiheit von 200 reichen Leuten, ihre Meinung zu verbreiten… Da die Herstellung von Zeitungen und Zeitschriften immer größeres Kapital erfordert, wird der Kreis der Personen, die Presseorgane herausgeben, immer kleiner. Damit wird unsere Abhängigkeit immer größer und immer gefährlicher…“[11][12]

Damit rückt Sethe den Unterschied zwischen der äußeren Pressefreiheit (den Rechten der Medien als Ganzes bzw. ihrer Vertreter gegenüber Dritten) und der inneren Pressefreiheit (den Rechten von Journalisten innerhalb der Medien, d. h. ihre Unabhängigkeit von Weisungen seitens Vorgesetzten bzw. Auftraggebern) in den Vordergrund der Betrachtung. Die Norm des Tendenzschutzes verpflichtet Journalisten privater Medien zur Loyalität mit ihrem Arbeitgeber bzw. Auftraggeber.

Über Pressefreiheit debattiert wurde 2003 wegen der rund 600 von den USA offiziell zum Irakkrieg als “Embedded Journalists” mitgenommenen Medienvertreter.

Auch zum Thema Pressefreiheit gehört die Problematik der inneren Aushöhlung aufgrund fortschreitender Pressekonzentration und Renditedrucks in den Medienhäusern. Bei weniger (angemessen) bezahlter journalistischer Arbeit ist davon auszugehen, dass am ehesten gut etablierte Journalisten auch kritisch sein können.

Die Nichtregierungsorganisation (NGO) Reporter ohne Grenzen kritisierte in ihrer „Rangliste der Pressefreiheit 2008“, dass seit den Anschlägen vom 11. September 2001 die führenden demokratischen Staaten destabilisiert seien und auch in diesen Ländern die Freiheitsrechte immer weiter eingeschränkt würden. Diktaturen profitierten von Konflikten und Kriegen, die im Namen des Anti-Terror-Kampfes geführt werden. Religiöse und politische Tabus hätten einen wachsenden Einfluss.[13] (siehe auch Mohammed-Karikaturen).

Der „prison census 2010“ des Committee to Protect Journalists zählte 145 inhaftierte Journalisten.[14] 2008 waren erstmals Online-Journalisten und Blogger die von Repressionsmaßnahmen am stärksten betroffene Gruppe.[15]

In ihrem Jahresbericht „Freedom of the Press 2009“ stellte die Organisation Freedom House zum siebten Mal in Folge eine globale Einschränkung der Pressefreiheiten fest. Zum ersten Mal wurden dabei Verschlechterungen in allen untersuchten Regionen der Erde konstatiert.[16]

Das Verhältnis von Pressefreiheit und Bürgerjournalismus (Beispiel: Modell der OhmyNews) ist noch ungeklärt.

Tod von Journalisten

Im Bosnienkrieg (1992–1995) und im Kosovokrieg starben zahlreiche Journalisten.

Die jährliche Zahl der weltweit getöteten Journalisten und Medienassistenten stieg seit 2004 (der Irakkrieg hatte im März 2003 begonnen) erheblich an. Im Jahr 2004 starben 56 Reporter bei der Ausübung ihres Berufs, 23 von ihnen im Irak, teilte das Committee to Protect Journalists (CPJ) mit. Von 2003 bis 2006 verlor der arabische Sender al-Arabija acht Mitarbeiter im Irak; sie wurden teils von der US-Armee und teils von Aufständischen getötet.

Für das Jahr 2006 berichtete die Organisation Reporter ohne Grenzen von 85 ermordeten Journalisten und 32 getöteten Medienassistenten. Rund die Hälfte der ermordeten Journalisten (36 Journalisten) und mehr als zwei Drittel der getöteten Medienassistenten (24 Medienassistenten) starben im Irak.

2010 wurden nach Angaben der Organisation bisher 37 Journalisten und zwei Medienassistenten bei der Ausübung ihres Berufs getötet (Stand 11/2010).

Pressefreiheit im internationalen Vergleich

Pressefreiheit nach Angaben von Reporter Ohne Grenzen

Auf dem Pressefreiheitsindex 2013 von Reporter ohne Grenzen kamen Finnland, Niederlande und Norwegen auf die ersten drei Plätze von 139 Ländern.[17] Während die Pressefreiheit in den westlichen Staaten einen relativ hohen Stellenwert genießt und weitgehend gewährleistet ist, ist Pressefreiheit in den meisten Entwicklungsländern und vielen Schwellenländern deutlich eingeschränkt. Im von der Organisation Reporter ohne Grenzen jährlich erstellten Rangliste der Länder nach dem Grad der Pressefreiheit, dem Press Freedom Index, belegen die verbliebenen sozialistischen Staaten hintere Plätze. Die Länder mit der geringsten Pressefreiheit sind nach dieser Darstellung Eritrea, gefolgt von Nordkorea und Turkmenistan. In Südafrika gab es 2011 staatliche Bemühungen zur Einschränkung der Pressefreiheit.[18]

Frankreich

Die deutschsprachige Wochenzeitung Relation des Druckers Johann Carolus gilt als erste Zeitung der Welt und erschien 1605 in Straßburg. Frankreich ist auch das Ursprungsland der Tageszeitung, ein Journal wird von Journalisten geschrieben und stammt vom französischen Begriff für Tag: jour. In Frankreich erschien mit La Gazette 1631 eine der ersten Periodika, 1835 wurde hier die erste Nachrichtenagentur Agence Havas gegründet und 1863 erschien das erste Massenblatt Le Petit Journal von Moïse Millaud, das bald eine Millionenauflage erreichte.[19] Seit der Verfassungsänderung von Charles de Gaulle für die Fünfte Französische Republik wurde die Funktion der Journalisten als affirmativ festgelegt. Die Medien sind per Verfassungsdekret zur Unterstützung der jeweiligen Regierungspolitik verpflichtet. Die Techniken für investigative Recherchen oder kontroverse Interviews sind in der Ausbildung von Journalisten nicht vorgesehen wie etwa beim Centre de Formation des Journalistes (CFJ), das die meisten Redakteure in den staatlichen Medien absolviert haben.[19] Daher weichen zunehmend mehr Journalisten auf Online-Medien aus.[20]

Die Minderheitenmedien der Bretonen, Korsen oder Elsässer werden heute systematisch benachteiligt. Ihnen werden Fördergelder vorenthalten, die in Deutschland und osteuropäischen Ländern üblich sind. Staatliche Stellen versuchen beispielsweise auch mit verschiedensten Mitteln zu verhindern, dass die über 1 Mio. deutschsprachigen Elsässer rein muttersprachliche Medien publizieren. Bis vor kurzem war dies sogar noch bei Strafe verboten. Insbesondere Sport- und Jugendnachrichten sollen nicht auf Deutsch erscheinen. Frankreich erkennt offiziell nicht an, dass es in seinen Grenzen Minderheiten gibt. Deshalb hat die Pariser Zentralregierung auch bis heute nicht die Europäische Minderheitencharta sowie die Europäische Charta der Regionalsprachen ratifiziert.[21]

Eine weitere Beeinträchtigung der Pressefreiheit ist Kapitalkonzentration in den Medien, die meisten Medienverlage werden von einigen wenigen Kapitaleignern kontrolliert. Medienunternehmern wie den Rüstungsindustriellen Lagardère und Dassault wird vorgeworfen, vor ihrem Aufkauf mit großen Staatsaufträgen bevorzugt worden zu sein. „Viele Medien gehören Industriellen, die von öffentlichen Aufträgen abhängig sind“,[22] wie etwa Martin Bouygues, dem Eigentümer des Fernsehsenders TF1 und Bauunternehmer für staatliche Straßen und Brücken. Seit der Ära Sarkozy habe das Ausmaß der Medienkontrolle eine neue Dimension erreicht, symbolisch ersichtlich in den Pressekonferenzen und den traditionellen Präsidenteninterviews, zu denen nur loyale Journalisten ausgewählt und die Fragen empfehlend vorgegeben werden. Wenn Journalisten über Fehlverhalten seitens der französischen Staatsbürokratie berichten, müssen sie immer häufiger mit Hausdurchsuchungen und Untersuchungshaft rechnen.[19]

Dem am 5. Januar 2009 in Kraft getretenen Medienreformgesetz wurde von Oppositionspolitikern und Journalistenverbänden eine weitere Einschränkung der Pressefreiheit vorgeworfen.[23] Es war seit 1987 die größte Medienreform Frankreichs, als TF1 privatisiert worden war. Die Werbe-Einnahmen für die öffentlich-rechtlichen Sender sollten schrittweise bis Ende 2010 eingestellt und als Ausgleich Abgaben für Internet und Handyanbieter angeboten werden. Inzwischen wurde jedoch beschlossen, dass es vor 2014 kein absolutes Werbeverbot geben soll.[24]

Eine einfache Erhöhung der Rundfunkgebühren wurde dagegen von Sarkozy abgelehnt. Zudem ernennt von nun ab der Staatspräsident die beiden Intendanten der öffentlich-rechtlichen Sender für Hörfunk und Fernsehen. Wegen seines angeblich zu offenen Bekenntnisses zur Homosexualität wurde am 3. April 2009 Radio-France-Chef Jean-Paul Cluzel von Sarkozy entlassen.[25] Als wahren Grund für Cluzels Entlassung sehen Journalisten die morgendliche Satiresendung des Humoristen und Stimmenimitators Stéphane Guillon auf France Inter an.[25] Am 25. November 2008 traten die Beschäftigten der betroffenen Sendeanstalten in einen eintägigen Proteststreik. Sie befürchteten, dass der Staat den Ausfall der Werbeeinnahmen nicht vollständig ausgleichen werde [26] und warfen Sarkozy vor, damit nur seinem Freund, Trauzeugen, Taufpaten und TF1-Eigentümer Martin Bouygues zu helfen.[27]

England/Großbritannien

England war 1695 das erste Land, in dem die Pressefreiheit eingeführt wurde. Diese Maßnahme (die den Begriff der Pressefreiheit noch vermied) erfolgte, indem das englische Parlament das Zensur-Statut nicht mehr verlängerte. Damit folgte das Parlament einer Forderung der Humanisten John Milton[7] und John Locke.

Nachdem in den 1990er Jahren Informationen durchsickerten, denen zufolge britische Kriegsschiffe während des Falklandkrieges Atomwaffen an Bord gehabt hätten, verlangte die britische Tageszeitung The Guardian Aufklärung. Nach mehrfacher Weigerung der britischen Regierung hierzu Angaben zu machen, klagte die Zeitung das Recht auf Information ein und bekam nach einem jahrelangen Rechtsstreit Recht. Am 5. Dezember 2003 bestätigte das Verteidigungsministerium („Ministry of Defence“), dass mehrere Schiffe während des Krieges Atomwaffen an Bord hatten[28] (siehe: Atomwaffen im Falklandkrieg).

Spanien

Im Kontext der Karikaturenserie Das Gesicht Mohammeds war die Klage des spanischen Königshauses gegen zwei Karikaturisten ein besonderes Politikum. Das Gericht gab der Einschätzung des Staatsanwaltes Recht, die satirische Abbildung von „Thronfolger Felipe und Gattin nackt beim Versuch der Reproduktion der königlichen Spezies“ sei eine „ehrabschneidende und unnötig beleidigende Darstellung des Prinzenpaares“ und „sei geeignet, das Prestige der Krone und damit der gesamten spanischen Nation auf irreparable Weise zu beschädigen.“ Das Gericht verurteilte die Karikaturisten jeweils zu einer Strafe von 3000 Euro. Die mit der Verurteilung einhergehende Vorstrafe sei dabei der größere Schaden, so Verteidiger Jordi Plana.[29]

Mexiko

Mexiko gilt einerseits formal als eine parlamentarische Demokratie, andererseits wurde der Staat 2008 in einer Studie des U.S. Joint Forces Command wegen des bereits mehrere Jahre dauernden Drogenkriegs als failed state (Gescheiterter Staat) bezeichnet und mit Pakistan verglichen.[30] Seit 2000 sind in Mexiko nahezu 50 Reporter umgebracht worden, 2008 wurden mindestens fünf Journalisten getötet. Mexiko gilt heute (2009) nach dem Irak als weltweit zweitgefährlichstes Land für Journalisten.[31] Das mexikanische Centre for Journalism and Public Ethics (CEPET) macht für viele Attentate die staatlichen Sicherheitskräfte verantwortlich, die brutalsten Attacken auf Journalisten verübten dagegen Drogenkartelle.[31]

China

In der Volksrepublik China müssen sich Journalisten eine Berechtigung für Interviews erteilen lassen. Diese wird meist verweigert, wenn es um Themen wie Bauernaufstände auf dem Land, Dammbauprojekte, Grubenunglücke und andere „schwierige“ Themen geht.[32] Für ausländische Journalisten gestaltet sich die Arbeit an investigativen Themen schwierig; für chinesische Journalisten ist sie nach Ansicht der Reporter ohne Grenzen lebensgefährlich.[33]

West-Papua

Seit 2002 ist ausländischen Journalisten die Einreise in das seit 1963 zu Indonesien gehörende West-Neuguinea verboten, damit „Einheit und Zusammenhalt Indonesiens nicht gefährdet sind“, so die offizielle Begründung. Einige Korrespondenten aus Jakarta haben die Einreiseerlaubnis erhalten, dürfen aber nicht über Politik und Menschenrechtsfragen berichten. Verteidigungsminister Juwono Sudarsono begründete das Verbot aller ausländischen Medien, Kirchen und Menschenrechtsorganisationen mit der Sorge, dass ihre Anwesenheit in West Papua „zu Menschenrechtskampagnen ermutigen würde“.[34]

Zu einem indonesischen Journalisten sagten Militärs:[35]

„Machst du ein Problem? Wir töten dich – kein Problem!“

Internationale Presserechtsorganisationen

Siehe auch

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Vgl. aus dem Schrifttum z. B. Arthur Waldenberger: Presserecht im Internet und „elektronische Presse“. In: Gerald Spindler,, Fabian Schuster: Recht der elektronischen Medien. Kommentar. München 2008, S.421 ff. m.w.Nachw.
  2. Nichtannahmebeschluss der Ersten Kammer des Ersten Senates des Bundesverfassungsgerichts vom 12. April 2007 – 1 BvR 78/02 – (Erfordernis einer Sondernutzungserlaubnis für den Straßenverkauf von Sonntagszeitungen), in: BVerfGK 11, 21; NVwZ 2007, 1306.
  3. Urteil des Ersten Senates des Bundesverfassungsgerichts vom 12. März 2003 – 1 BvR 330/96 u. a. – (Handy-Verbindungsdaten), in: BVerfGE 107, 299; NJW 2003, 1787.
  4. Heribert Prantl: Mit Blaulicht überrollt. In: sueddeutsche.de. 9. November 2007, abgerufen am 24. Oktober 2008.
  5. Einblick ins Privatleben. In: sueddeutsche.de. 9. November 2007, abgerufen am 6. Januar 2011.
  6. Berichte über Terrorgefahr – CDU-Mann will Pressefreiheit einschränken. In: Spiegel Online, 23. November 2010.
  7. 7,0 7,1 Areopagitica. A Speech of Mr. John Milton for the Liberty of Unlicens’d Printing. To the Parlament of England. (1644)
  8. Joachim Schwelien: Freie Pressefreie Welt. In: Die Zeit, 25. Juli 1971, Nr. 26
  9. Sigrid Weigel, Flugschriftenliteratur 1848 in Berlin. Geschichte und Öffentlichkeit einer volkstümlichen Gattung, Stuttgart 1979, S. 10.
  10. L. Buhl, Der Beruf der Preussischen Presse (1842) S. 29 (aus dem Bestand der Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz, Abteilung Historische Drucke): „Werden ihr die Zeitungen genommen, so flüchtet sie sich in die Bücher über 20 Bogen[…].“
  11. Die Welt: Oskar Lafontaine: Mit Hugo Chávez für die Freiheit. 7. Juli 2007
  12. Stimmen verstummt. In: Der Spiegel. 40/1967 (online)
  13. Reporter ohne Grenzen: Rangliste der Pressefreiheit 2008 – Allgemeine Erläuterungen. Eingesehen am 1. Mai 2009. (PDF-Datei; 60 KB)
  14. Committee to Protect Journalists: 2010 prison census – 145 journalists jailed worldwide. 1. Dezember 2010.
  15. Committee to Protect Journalists: CPJ’s 2008 prison census: Online and in jail. 4. Dezember 2008.
  16. Freedom House: Freedom of the Press 2009. Eingesehen am 1. Mai 2009. (PDF-Datei; 1,7 MB)
  17. Pressefreiheitsindex
  18. South African Parliament to vote on Press Law. In: New York Times, 23. November 2011 (englisch), abgerufen am 12. September 2012
  19. 19,0 19,1 19,2 Margit Hillmann: Heißer Draht zum Elysée. In: Deutschlandradio, 31. Mai 2008. Vergleiche: Der lange Arm des Präsidenten. Frankreichs Pressefreiheit in Gefahr. In: SWR2, Radio-Feature, 10. Juni 2009. (PDF; 137,3 kB; 24 S.)
  20. Michael Kläsgen: Sarkozy und die Medien – Der Schatten-Intendant. In: Süddeutsche Zeitung, 21. Juli 2008.
  21. Claudia Nowotny: Die Auswirkungen der französischen Sprachpolitik auf Minderheitensprachen am Beispiel Okzitanisch und Korsisch. Diplomarbeit der Universität Wien, Books on Demand, Norderstedt 2005, ISBN 978-3-640-52873-8, S. 54, Ausschnitte bei Google Bücher.
  22. Ruth Berschens: Kritik an Berichterstattung – Frankreich zweifelt an seinen Medien. In: Handelsblatt, 15. September 2006.
  23. Margit Hillmann: Angst vor der kontrollierten Medienlandschaft. In: Deutschlandradio, 5. Januar 2009, MP3-Datei, 5:37 Min.
  24. Mediendatenbank: IfM – France Télévisions S.A. vom Institut für Medien- und Kommunikationspolitik (IfM), abgerufen am 24. Oktober 2011.
  25. 25,0 25,1 Johannes Duchrow: [ (Link nicht mehr abrufbar) Der Sender bin ich – Sarkozy feuert Radiochef.] In: WDR5, 4. April 2009.
    Personalien. Jean-Paul Cluzel. In: Der Spiegel. Nr. 11, 2009, S. 172 (online).
  26. [ (Link nicht mehr abrufbar) „Tele Sarkozy. Frankreichs Fernsehen vor dem Werbeverbot“], WDR5, 3. Januar 2009, mit weiteren Video-Links
  27. Schluss mit der Pressefreiheit? In: Deutsche Welle, 5. Januar 2009.
  28. Falklands ships had nuclear arms. , BBC News, 5. Dezember 2003. 
  29. Javier Cáceres: Der Preis der Frechheit. In: Süddeutsche Zeitung. 13. November 2007, abgerufen am 24. Oktober 2008.
  30. The Joint Operating Environment (JOE). Studie, U.S. Joint Forces Command, 2008. (PDF; 2,8 MB)
  31. 31,0 31,1 Philipp Lichterbeck: Gefährdete Pressefreiheit. „Du bist der Nächste, Hurensohn“. In: Der Tagesspiegel, 18.  März 2009
  32. Kerstin Lohse: Freie Information – in China ein Fremdwort. (Nicht mehr online verfügbar.) In: tagesschau.de. 3. Mai 2005, ehemals im Original; abgerufen am 24. Oktober 2008. (Link nicht mehr abrufbar)
  33. Barbara Petersen: Henker und Zensoren. In: 3sat, Kulturzeit. 2. Mai 2001, archiviert vom Original am 24. Oktober 2005; abgerufen am 24. Oktober 2008.
  34. IFJ concerned that barring foreign media from West Papua is an attempt to conceal human rights abuses. In: International Freedom of Expression Exchange. 17. Februar 2006, abgerufen am 24. Oktober 2008 (engl.).
  35. Russ W. Baker: The Deforesting of Irian Jaya. In: The Nation. 7. Februar 1994 (www.RussBaker.com, abgerufen am 6. Januar 2011).
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