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Obdachlosigkeit

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Stadtstreicher ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel. Zum Kurzfilm von Rainer Werner Fassbinder aus dem Jahr 1966 siehe Der Stadtstreicher.
Obdachloser in Paris
Obdachloser in Kanada

Obdachlosigkeit wird definiert als Zustand, in dem Menschen über keinen festen Wohnsitz verfügen und im öffentlichen Raum, im Freien oder in Notunterkünften übernachten. Die Mehrzahl der Obdachlosen in den Industriestaaten ist männlich, unter den alleinstehenden Obdachlosen machen Männer etwa 80 % aus.

Langzeitobdachlose sind heute in den meisten Großstädten präsent. Abfällige Bezeichnungen wie „Penner“, „Sandler“ oder die Gleichsetzung mit Bettlern sind im städtischen Alltag weit verbreitet. Eine romantisch-verklärende Sicht findet sich im französischen Begriff Clochard.

Häufig sind Opfer von Naturkatastrophen wie Erdbeben und Überschwemmungen, aber auch von Zerstörungen infolge von Bürgerkriegen oder Kriegen zumindest für einige Zeit lang ohne Obdach. Dabei wirken sich vergleichbare Ereignisse in Entwicklungsländern aufgrund geringerer Ressourcen tendenziell stärker aus als in wohlhabenderen Ländern.

Begriffsumfeld

Obdach

Der Begriff Obdach bezeichnet „eine Unterkunft, die Schutz vor den Unbilden des Wetters bietet, Raum für die notwendigsten Lebensbedürfnisse lässt und insgesamt den Anforderungen an eine menschenwürdige Unterkunft entspricht“,[1] umgangssprachlich also ein „Dach über dem Kopf“.[2]

Bezeichnungen für Obdachlose

Wohnsitzlose schlafen nahe dem Lukoil in Moskau

Die von Obdachlosigkeit betroffenen Personen werden wahlweise als Obdachloser, Wohnsitzloser, Nichtsesshafter (wegen NS-Vorbelastung des Begriffs kaum noch genutzt), Zigeuner, Penner, Clochard, Vagabund, Landstreicher, Stadtstreicher, Herumtreiber, Trebegänger, Berber, Nomade, Pfründner bezeichnet. Fast alle diese Begriffe haben abwertenden Charakter.[3] In Österreich ist der Ausdruck Sandler gebräuchlich. Dieses Wort leitet sich von mittelhochdeutsch seine ab, was so viel wie „träge, langsam“ bedeutet.[4][5][6]

„Platte machen“

„Obdachlos sein“ bedeutet, außerhalb einer Wohnung übernachten zu müssen, zum Beispiel in Parkanlagen, unter Brücken, auf Bänken, in Hauseingängen, auf Baustellen und in Bahnhöfen. Eine umgangssprachliche Bezeichnung für diese Lebensweise ist „Platte machen“[7], „Platte schieben“ oder „auf Platte sein“.

Wohnungslosigkeit

Von der Obdachlosigkeit ist die Wohnungslosigkeit zu unterscheiden. Obdachlose Personen können (oder wollen) keine adäquate Bleibe nutzen oder sie sind auf reine Notunterkünfte oder Notschlafstellen angewiesen. Dagegen verfügen wohnungslose Personen lediglich nicht über eigene Wohnräume und finden anderweitig Unterkunft.[8] Nicht obdachlos, sondern lediglich wohnungslos sind demnach Menschen, die temporär in Herbergen, Hotels, Frauenhäusern oder bei Verwandten wohnen. Ebenso sind sogenannte Sofa-Hopper, die kurzfristig Unterschlupf bei Freunden finden und sich „von Sofa zu Sofa hangeln“[9], nicht obdachlos.

Der Status wohnungsloser Personen ist nicht auf den ersten Blick erkennbar. Viele Betroffene wollen aus Scham auch selbst ihre Wohnungslosigkeit vor der Öffentlichkeit verbergen. Deshalb wird in diesem Zusammenhang oftmals von „verdeckter“ oder „versteckter Wohnungslosigkeit“ gesprochen.[10]

Wohnsitzlosigkeit

Die Begriffe wohnsitzlos und Wohnsitzloser besagen, dass jemand keinen festen Wohnsitz hat. Sie werden vergleichsweise selten verwendet und sind vorwiegend in der Verwaltungssprache gebräuchlich.[11] Ebenso wie Wohnsitzlosigkeit werden sie vor allem in folgenden Zusammenhängen verwendet:

  • Verwaltung: Für Behörden ist der Wohnsitz beziehungsweise das Fehlen eines Wohnsitzes von Belang. In Deutschland besteht die Pflicht, den Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anzumelden (Meldepflicht).
  • Gerichtswesen: Der Gerichtsstand ist bei natürlichen Personen im Normalfall der Wohnsitz. § 16 ZPO regelt den Gerichtsstand wohnsitzloser Personen.[12]
  • Obdachlosigkeit: Gelegentlich wird die Bezeichnung Wohnsitzloser im Sinne von Obdachloser verwendet,[13] ebenso Wohnsitzlosigkeit im Sinne von Obdachlosigkeit.[14] In diesem Zusammenhang geht es um die prekären Lebensumstände der Betroffenen.

Wohnsitzlosigkeit bezeichnet jedoch nicht speziell den Umstand, dass die Person zwar keine eigene Wohnung hat, aber dennoch behelfsweise in einer Wohnung leben und übernachten kann, etwa bei Verwandten oder Freunden. In diesem Fall spricht man von Wohnungslosigkeit (siehe oben).

Geschichte und Entwicklung

Obdachlosenunterschlupf in der Wiener Kanalisation um 1900
Schlafsaal des Berliner Obdachlosenasyls, 1930
Obdachlose auf einer Parkbank in Berlin, 1931

Obdachlosigkeit gibt es seit langer Zeit. Fast alle bekannten Religionen thematisieren sie. Im Mittelalter zogen Bettler umher – nach der christlichen Lehre legitim und ehrenhaft. Arme sollten aufgrund ihres Leides im Diesseits schneller in den Himmel kommen. Reiche Menschen hatten die Möglichkeit zur Sündenvergebung, indem sie den Bedürftigen Almosen gaben. Die Bedürftigen sollten im Gegenzug für die Vergebung der Sünden des Spenders beten.

Beginnend in der Reformationszeit führte ein Wandel der Gesellschaft viele Menschen in Armut und Besitzlosigkeit. Der Dreißigjährige Krieg machte zudem sehr viele obdachlos. Bereits vor dem Ende des Deutschen Reiches wurden erste Regeln im Umgang mit den Armen getroffen, wie nach Prüfung auf Bedürftigkeit ausgehändigte Bettelabzeichen, oder Wanderverbote, die eine Gabe von Almosen an ortsfremde Obdachlose unter Strafe stellten.

Im Absolutismus verabschiedete man sich endgültig von der mittelalterlichen Weise im Umgang mit Obdachlosigkeit und ächtete sie. Protestantische Nützlichkeitsethik und Merkantilismus als Wirtschaftssystem begründeten eine gesellschaftliche Moral, in der sich die menschliche Ehre vor allem auf Leistung, materiellen Verdienst, den eigenen Beitrag zur Finanzierung des Staates bezog. Die hierarchisch geprägte Gesellschaft mit unterschiedlichen Klassen sah Arme ohne Erwerbstätigkeit als Plage und zunehmend auch als Asoziale, die umerzogen werden müssten. Zuchthäuser wurden eingeführt, in denen Vagabunden Zwangsarbeit zur Besserung leisten mussten. Die Zuchthäuser stellten einen Produktivitätsfaktor dar, von dem die Gesellschaft profitierte. Ein Zuchthausaufenthalt endete nach der Willkür des Personals in der Regel nur, um Platz für Nachrücker zu schaffen.

Erst mit der Bauernbefreiung im frühen 19. Jahrhundert änderte sich die gesellschaftliche Situation der Obdachlosen wieder.[15] In den Zuchthäusern waren nur noch Straftäter. Wanderarbeitsstätten versorgten und beherbergten umherwandernde Obdachlose gegen Arbeit. Immer noch stellten Gesetze die Landstreicherei unter Strafe und schränkten die Möglichkeiten der Umherziehenden dadurch stark ein. Aus dem Protestantismus heraus entstand eine Bewegung, die sich für eine wesentliche Verbesserung der sozialen Probleme der verarmten Bevölkerung einsetze. Theodor Fliedner gründete 1826 die Rheinisch-Westfälische Gefängnisgesellschaft mit dem Ziel der Resozialisierung der Betroffenen. Friedrich von Bodelschwingh, der Gründer Bethels bei Bielefeld nannte die Obdachlosen „Brüder der Landstraße“. Mit seinem Konzept „Arbeit statt Allmosen“ versuchte er, ihnen ihre Würde zurückzugeben. Er gründete 1882 die erste deutsche Arbeiterkolonie in Wilhelmsdorf. Als Abgeordneter des preußischen Landtages setzte er 1907 das Wanderarbeitstättengesetz mit durch. Seine letzte Gründung Hoffnungstal, 15 km nördlich von Berlin, dokumentiert seine Zuwendung zu den Betroffenen. Jeder Bewohner erhielt in den Schlafbaracken eine eigene Kabine mit Bett, Schrank, Tisch und Stuhl, die ihm im Gegensatz zu den Obdachlosenasylen der Stadt einen persönlichen Raum schuf.

Einen ähnlichen Ansatz verfolgte in Frankreich nach dem Zweiten Weltkrieg der Priester Abbé Pierre. Auf ihn geht die Stiftung Emmaüs zurück, die in Frankreich flächendeckend Projekte für Obdachlose anbietet und in zahlreichen Initiativen weltweit vernetzt ist.

Eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Obdachlosigkeit gab es erst in der Weimarer Republik (ab 1919). Ludwig Mayer veröffentlichte eine Studie über einen vermeintlich psychisch begründeten Wandertrieb und sah Obdachlosigkeit als psychische Krankheit.[16] Tatsächlich führte das dazu, dass wegen Landstreicherei kaum jemand verurteilt wurde, weil Psychologen einen Wandertrieb diagnostizierten: Ein bei Nomadenvölkern besonders häufiges Gen verursache eine Erbkrankheit. Wegen des imaginären Relikts von Vorfahren der Menschen als Fluchttiere arbeitete die Obdachlosenhilfe mit falschen Ansätzen.

Häufigkeit

In Deutschland ist die Zahl der Obdachlosen in keiner Bundesstatistik erfasst, was von Wohlfahrtsverbänden, Politikern und Journalisten immer wieder kritisiert wird[17]. Bundesweit gibt es Schätzungen, die von Wohlfahrtsverbänden aufgestellt werden. Auch die einfach ermittelbare Anzahl vollstreckter Zwangsräumungen wird statistisch nicht erfasst.[18]

Die Zahl der Personen, die ohne jeglichen Wohnraum auf der Straße leben, wird von der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) für die Jahre 2002 bis 2008 mit etwa 20.000 angegeben.[19] Die Zahl der Wohnungslosen (ohne Aussiedler) lag 1999 bei 440.000 und ist bis 2008 kontinuierlich auf 223.000 gesunken.[19] 2004 schätzte die BAG W folgende Zahlen: Auf der Straße lebten etwa 20.000, davon 2.000 Frauen; zudem schätzte sie 5.000 bis 7.000 Straßenkinder.[20] Für das Jahr 2006 schätzte die BAG W die Verteilung der Wohnungslosen auf 11 % Kinder, 25 % Frauen, 64 % Männer.[21] Für das Jahr 2009 schätzte sie 235.000 Wohnungslose und 18.000 Obdachlose.[22] Für 2014 gibt die BAG W die Zahl der Wohnungslosen mit 335.000 an mit steigender Tendenz. Der Anteil der Frauen stieg dabei auf 28 %. Ganz ohne Unterkunft waren 39.000 Menschen. Das ist gegenüber 2012 ein Anstieg um 50 %.[23]

Medien berichteten 2017 von einem Anstieg der Zahl obdachloser Minderjähriger. Einzelne Projekte helfen obdachlosen Jugendlichen, indem sie ihnen eine Postadresse, Mahlzeiten und Hilfe beim Umgang mit Behörden anbieten.[24]

Auf der Straße lebe außerdem eine große Zahl Menschen aus Osteuropa, ohne Anspruch auf Sozialhilfe und ohne Unterkunft. Manche arbeiten als Tagelöhner auf dem „Arbeiterstrich“.[25]

Anfang 2020 wurde in Berlin festgestellt, dass die Zahl der Obdachlosen, die an einem Abend dort bei einer Zählung der Obdachlosen durch tausende Freiwillige angetroffen werden konnten, mit 1.976 Obdachlosen weit geringer war als zuvor vermutet worden war. Allerdings ist diese Zahl nicht repräsentativ. Bei den Schätzungen waren zuvor 6000 bis 10.000 Obdachlose angegeben worden. Unter diesen Obdachlosen waren viele EU-Ausländer, die im Rahmen der Freizügigkeit nach Deutschland gekommen waren, dort aber wirtschaftlich nicht Fuß gefasst haben und kein Anrecht auf staatliche Unterstützung haben.[26]

Ursachen

Wohlfahrtsverbände wie die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW) weisen darauf hin, dass Obdachlosigkeit keinesfalls nur persönliche Ursachen hat, sondern vielmehr auch gesellschaftliche Gründe. Zuerst werden hier die zunehmende Armut in Deutschland sowie der Wohnungsmangel besonders in Ballungsgebieten genannt.[27]

Meist führen mehrere Faktoren zur Obdachlosigkeit:

Häufige Faktoren von Obdachlosigkeit bei Kindern und Jugendlichen sind:

  • materielle Not und Obdachlosigkeit der gesamten Familie
  • Flucht vor Gewalt oder Missbrauch im Elternhaus
  • zu enge Wohnverhältnisse im Elternhaus
  • Flucht vor ständigen Konflikten mit anderen Familienmitgliedern
  • Flucht aus Heimen (auch Obdachlosenheime)
  • Geldmangel in der Familie.

Als konkreter Anlass für die Obdachlosigkeit steht die Zwangsräumung wegen Mietschulden an erster Stelle. Weitere Anlässe können sein: Unzumutbarkeit oder vertragswidriger Gebrauch der Wohnung (häufig krankheitsbedingt, z. B. infolge Desorganisationsproblematiken), Entlassung aus Gefängnissen, Heimen und Anstalten, unvorhergesehene Notlagen (wie Brand- oder Wasserschäden), familiäre Zerwürfnisse.

Folgen

Obdachloser in der Hamburger Innenstadt, 1997

Die Folgen von Obdachlosigkeit sind vielfältig. Sie betreffen Leib und Leben sowie den Charakter der Betroffenen. Am sichtbarsten sind die Verwahrlosung und Verelendung. Die Folgen der Obdachlosigkeit im Einzelnen sind zum Beispiel:

  • Wegfall der vom Staat gewährten sozialen Sicherheit wie medizinische Betreuung, geregelte Arbeitsmöglichkeit usw.
  • unzureichende Hygiene, Unsauberkeit, mangelnde Waschgelegenheiten, schmutzige Kleidung, Gestank
  • Exposition gegenüber der Witterung wie zum Beispiel Hitze, Kälte, Regen und Schnee, mangelnde körperliche Erholung; Tod durch Erfrieren – im Winter zu Beginn der 1990er Jahre starben in Deutschland jährlich etwa 20 Obdachlose durch Erfrieren, mittlerweile liegt die Zahl bei 8 bis 15 Toten
  • unzureichende Ernährung, Verzehr verdorbener Nahrungsmittel, Mangel an Vitaminen und Mineralstoffen, Auszehrung
  • Krankheiten, insbesondere durch Fehl- und Unterernährung; Abwehrschwäche
  • erhöhtes Risiko, Opfer gewalttätiger oder sexueller Übergriffe zu werden, etwa Vergewaltigungen, Diebstahl, Raub, vereinzelt auch körperliche Gewalt bis zu Tötungsdelikten
  • Veränderungen des Charakters – durch das „Leben auf der Straße“, durch Abhängigkeit von Drogen und durch Diskriminierung durch die übrige Bevölkerung, wie zum Beispiel „gelockerte Sitten“ und Mangel an Selbstdisziplin, Vereinsamung, Verzweiflung, Widerstand der obdachlosen Menschen gegen die übrige Bevölkerung
  • Beschaffungskriminalität“, um an Geld zu kommen

Laut der englischen Studie Homelessness: A Silent Killer der Universität Sheffield haben Obdachlose eine um 30 Jahre geringere Lebenserwartung.[31]

Rechtliche Behandlung

Bundesrepublik Deutschland

In Deutschland wird hinsichtlich der rechtlichen Betrachtung der Obdachlosigkeit zunächst eine Unterscheidung zwischen „freiwilliger“ und „unfreiwilliger“ Obdachlosigkeit getroffen.

Freiwillig obdachlos ist, wer selbstbestimmt und in voller Absicht ohne „ein Dach über dem Kopf“ lebt.
Nach der herrschenden Rechtsauffassung ist diese Lebensweise bei Erwachsenen ein zu tolerierender Zustand.[32] Die Entscheidung einer Person, ununterbrochen im Freien zu leben, ist Ausdruck der Wahrnehmung des nach Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz geschützten Grundrechtes jeder natürlichen Person auf allgemeine Handlungsfreiheit. Allerdings ist dieses Recht zumeist nur eingeschränkt wahrnehmbar, da viele Gemeinden in Deutschland das Übernachten, Zelten oder Wohnen im öffentlichen Raum mittels Polizeiverordnung reglementieren und mit Bußgeldandrohungen für Zuwiderhandlungen versehen. Zudem muss hierzulande jede Person gemäß dem Melderecht eine zustellfähige Anschrift angeben.

Unfreiwillig obdachlos ist hingegen, wer „nicht Tag und Nacht über eine Unterkunft verfügt, die Schutz vor den Unbilden des Wetters bietet, Raum für die notwendigsten Lebensbedürfnisse lässt und insgesamt den Anforderungen an eine menschenwürdige Unterkunft entspricht“[33] und mit diesem Zustand nicht einverstanden ist.
Die unfreiwillige Obdachlosigkeit gefährdet mehrere Individualrechtsgüter einer Person. Zu diesen zählen u. a. die Garantie der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG), das Recht auf Leben, auf Gesundheit und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) sowie gegebenenfalls auch das Grundrecht auf Eigentum (Art. 14 GG).[34] Sie stellt somit nach dem Polizei- und Ordnungsrecht der Bundesländer eine Gefahr für die „öffentliche Sicherheit“ dar.[35]

Die Städte und Gemeinden müssen also unfreiwillig obdachlosen Personen, die sich finanziell bzw. auch persönlichkeitsbedingt nicht selbst eine Unterkunft verschaffen können, auf Antrag ein vorläufiges und befristetes Unterkommen einfacher Art zur Verfügung stellen.[36] Die Unterkunft muss dabei nicht den allgemeinen Anforderungen an eine Mietwohnung entsprechen, da sie von vornherein nur eine Notlösung darstellt und auf einige Wochen oder jedenfalls wenige Monate angelegt ist. Es besteht somit nur Anspruch auf eine Unterbringung einfacher Art ohne jeglichen Komfort. Die Rechtsprechung definiert eine Obdachlosenunterkunft als ausreichend, wenn sie zeitweilig Schutz vor Witterung und Raum für die notwendigsten Lebensbedürfnisse sowie einen beheizbaren Aufenthaltsraum bietet. Auch sollten die Hausratgegenstände vorhanden sein, welche zum täglichen Leben unentbehrlich sind (z. B. Tisch, Stuhl, Bett, Schrank, Kochmöglichkeit und Waschstelle). Fließend heißes Wasser sowie die Möglichkeit von Fernseh- oder Radioempfang gehört jedoch nicht zu den Anforderungen.[37]

England und Wales

Der Housing (Homeless Persons) Act von 1996 sowie die zugehörige Homelessness (Priority Need for Accommodation) Order aus dem Jahr 2000 weist in England und Wales den Gemeinden die Pflicht zur Unterbringung Obdachloser zu. Diese haben jedoch das Vorliegen eines Anspruchs auf Unterbringung vorab zu prüfen. Ein Anspruch besteht nur für „unfreiwillig“ (s. o.) obdachlose britische Bürger und Personen mit einem dauerhaften, rechtmäßigen Aufenthalt. Weiterhin wird hier nach der Schutzbedürftigkeit verschiedener Personengruppen markant priorisiert. So wird z. B. Familien mit Kindern regelmäßig Priorität vor der Unterbringung von erwachsenen Einzelpersonen eingeräumt.[38] Im Zeitraum 2014/2015 unterteilten sich dementsprechend die Personen, welchen einen Anspruch auf Obdachlosenunterbringung zugesprochen wurde, zu 72 % in Haushalte mit Kindern und zu 22 % in erwachsene Einzelpersonen.[39]

Gleichzeitig gibt es gesetzliche Maßnahmen, die der Verdrängung Obdachloser aus dem öffentlichen Raum Vorschub leisten:
Der Anti-social Behaviour, Crime and Policing Act von 2014 erlaubt es der Polizei nach eigenem Ermessen, gegenüber Personen die „andere Personen in der Öffentlichkeit belästigen, oder in Aufregung oder in Sorge versetzen oder hierzu beitragen“ oder „das Auftreten von Straftaten oder Störungen der öffentlichen Ordnung am jeweiligen Ort befürchten lassen oder hierzu beitragen“, einen Platzverweis auszusprechen.[40]
Diese sehr weit gefasste Allgemeinbefugnis umfasst regelmäßig auch die Wegweisung von Obdachlosen von Schlafplätzen im öffentlichen Raum.[41]

Ungarn

In Ungarn sind (Stand September 2013) viele der (laut UN-Schätzung 30.000 bis 35.000) Obdachlosen von einem neuen Gesetz betroffen: es verbietet das Übernachten im Freien. Seitdem haben Städte und Gemeinden das Recht, Obdachlose nach Belieben aus bestimmten Gegenden auszuweisen. Bei Verstößen drohen Geld- und Gefängnisstrafen. Die Regierung Orbán begründete das Gesetz mit Sorge „um die öffentliche Ordnung und Sicherheit, die allgemeine Gesundheit und kulturelle Werte“.[42]

Obdachlosenszene

Obdachloser mit Hund in Bremen, 2014

Lionel Thelen erklärt mit Berufung auf Pierre Bourdieu und Donald Winnicott weniger die Entstehung als die dauerhafte Beibehaltung des Status Obdachlosigkeit über ein extrem gewalttätiges Beziehungsgeflecht innerhalb der Obdachlosenszene.[43] Obdachlose seien, um sich innerhalb der Szene einen Rest persönlicher Behauptung zu bewahren, darauf angewiesen, die letzten sozialen Verbindungen zur sesshaften Außenwelt zu kappen. Thelen sieht darin einen Teufelskreis, der zu emotionaler Stumpfheit und Entpersonalisierung führe. Nach Thelen führt längere Obdachlosigkeit zu „sozialer Nacktheit“ und einem „exil de soi“, dem Exil vom Selbst, oder einem „Neben sich stehen“, welches die Persönlichkeit schwäche und die Rückholung in die Gesellschaft und die Arbeit von sozialen Institutionen erheblich erschwere. Thelens beobachtete in Portugal und Spanien, dass Obdachlose mit einem zusätzlichen Schutz – einer Paarbeziehung oder schlicht einem Hund – gerade von anderen Obdachlosen ohne solche Protektion feindlich behandelt werden.[44]

Medienberichte weisen darauf hin, dass in Deutschland auch immer mehr Menschen aus Osteuropa von Obdachlosigkeit betroffen sind. Es wird in diesem Zusammenhang behauptet, dass der Grund hierfür nicht etwa Armutszuwanderung ist, sondern strukturelle politische Ursachen wie die „Ausgrenzung des kleinen Teils der Zuwanderer, die wirklich hilfsbedürftig sind“[45] aus dem Hilfesystem des Staates.

In diesem Zusammenhang entstand auch der Begriff Obdachlosendiskriminierung. Das Forschungsprojekt Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit misst die Abwertung von Personengruppen in Deutschland, so auch von Obdachlosen. Der Leiter des Projekts Wilhelm Heitmeyer mutmaßt, dass eine in Studien des Projekts festgestellte zunehmende Abwertung von Obdachlosen mit einer Ökonomisierung der sozialen Zusammenhänge einhergeht, der zufolge Menschen stärker nach dem Kriterium der Nützlichkeit betrachtet und als „nutzlos“ empfundene Langzeitarbeitslose und Obdachlose abgewertet würden. Eine gruppenspezifische Abwertung bildet die Grundlage für Hate Crime, also für Gewalttaten, die sich lediglich aus der Zugehörigkeit des Opfers zu einer als minderwertig wahrgenommenen Gruppe speisen.

Medien berichteten mehrfach über Gewalt gegenüber Obdachlosen,[46] bis hin zu Totschlag und Mord. Eine Auswertung der gemeldeten Straftaten deutet oftmals auf kleine Gruppen von Jugendlichen mit rechtsextremem Hintergrund hin.[47] Dies war 2001 Anlass für eine Anfrage der PDS an die deutsche Bundesregierung.[48]

Pilotprojekte

Housing First

Housing First, auch „rapid re-housing“ genannt, ist ein relativ neuer Ansatz aus der US-amerikanischen Sozialpolitik beim Umgang mit Obdachlosigkeit und eine Alternative zum herkömmlichen System von Notunterkünften und vorübergehender Unterbringung. Seit einigen Jahren wird der Ansatz auch in Deutschland, Großbritannien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Portugal und Österreich umgesetzt.

Duschmobil

Seit August 2019 fährt in Berlin das Duschmobil jede Woche fünf verschiedene Bezirke in Berlin an.[49][50]

Ulmer Nest

In Ulm wird seit Dezember 2019 in einem Pilotprojekt – begleitet von der Universität Kassel – das Angebot "Ulmer Nest" erprobt. Ein von innen verschließbares Holzgehäuse soll Obdachlosen im Winter Schutz bieten.[51]

Obdachlosigkeit als Filmthema

In dem 2015 produzierten deutschen Fernsehfilm Ein Teil von uns spielen Brigitte Hobmeier als Tochter Nadja und Jutta Hoffmann als ihre obdachlose Mutter Irene. Sie taucht immer wieder überraschend im Leben der Kinder auf. Das Drehbuch zum Film schrieb Esther Bernstorff, Regie führte Nicole Weegmann. Die meisten der Außenaufnahmen entstanden in München. Das Fernsehspiel aus dem Jahr 2016 mit 86 Minuten Länge erhielt diese Preise: 2016 beim FernsehFilmFestival Baden-Baden – Zuschauerpreis als bester Film, beide Hauptdarstellerinnen für ihre Leistungen und Bestes Drehbuch. 2017 ging ein Grimme-Preis an die Produktion.

Der Stadtstreicher ist der zweite Kurzfilm des deutschen Regisseurs Rainer Werner Fassbinder. Er wurde in München im November 1966 in Schwarz-Weiß gedreht. Dieser Film ist stark von dem französischen Film Im Zeichen des Löwen von Eric Rohmer über einen Clochard beeinflusst (1959).

Literatur

  • Eugen Ehmann: Obdachlosigkeit in Kommunen. Ratgeber mit Mustern, Beispielen und Rechtsprechungshinweisen. Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München, 3. Auflage, 2019, ISBN 978-3-415-06412-6.
  • Katrin Holinski / Kathrin Krahl (Hg.): Zuhause bedeutet für mich eigentlich, ein Zuhause zu haben, ganz einfach. Erfahrungen von Obdachlosigkeit und Migration. Heinrich-Böll-Stiftung Sachsen, Dresden 2019.
  • Melanie Loehwing: Homeless Advocacy and the Rhetorical Construction of the Civic Home. Pennsylvania State University Press, University Park 2018, ISBN 978-0-271-08215-8.
  • Hans Ostwald: Vagabunden. Ein autobiographischer Roman, Comino-Verlag, Berlin 2018, ISBN 978-3-945831-15-1. (Neue Ausgabe des 1900 erschienenen Buches)
  • Richard Brox: Kein Dach über dem Leben: Biographie eines Obdachlosen. Rowohlt Verlag, 256 Seiten. 2017. ISBN 978-3-499-63294-5. (Sachbuch, Betreiber einer Beratungswebseite)
  • Matthias Unterwegs: Ohne Obdach. Leben auf der Straße, Engelsdorfer Verlag, Leipzig 2016, ISBN 978-3-96008-433-4.
  • Robert Lukas Sanatanas: Obdachlos. Porträts vom Leben auf der Straße, Herder Verlag GmbH 2016, ISBN 978-3-451-31327-1.
  • Prävention von Wohnungslosigkeit in Nordrhein-Westfalen. Im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Bremen, Mai 2014 (PDF).
  • Brigitte Anna Holly: Obdachlos und krank. Über die Zusammenhänge zwischen Obdachlosigkeit und psychischer Erkrankung. AV Akademieverlag 2015, ISBN 978-3-639-84126-8.
  • Claus Paegelow: Bibliografie Wohnungsnot und Obdachlosigkeit / Bibliography Homelessness and Housing Shortage. Selbstverlag Claus Paegelow, Bremen 2008, ISBN 978-3-00-025307-2 (deutsch/englisch).
  • Ronald Lutz, Titus Simon: Lehrbuch der Wohnungslosenhilfe. Eine Einführung in Praxis, Positionen und Perspektiven. Juventa Verlag (Weinheim) 2007. 220 Seiten. ISBN 978-3-7799-2200-1.
  • Georg Huttner: Die Unterbringung Obdachloser durch die Polizei- und Ordnungsbehörden. Kommunal- und Schul-Verlag, Wiesbaden 2014, ISBN 978-3-8293-1048-2.
  • Wolfgang Ayaß: Wohnungslose im Nationalsozialismus. Begleitheft zur Wanderausstellung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe, Bielefeld 2007, ISBN 978-3-922526-64-3.
  • Claus Paegelow: Handbuch Wohnungsnot und Obdachlosigkeit. Paegelow, Bremen 2006, ISBN 978-3-00-017872-6.
  • Katrin Panier: Die dritte Haut. Geschichten von Wohnungslosigkeit in Deutschland. Schwarzkopf & Schwarzkopf, Berlin 2006, ISBN 3-89602-711-5.
  • Klaus Nouvertné, Theo Wessel, Christian Zechert (Hrsg.): Obdachlos und psychisch krank. Psychiatrie-Verlag, Bonn 2002, ISBN 3-88414-268-2.
  • Manfred M. Fichter: Psychiatrie der Obdachlosigkeit. In: Hanfried Helmchen (Hrsg.): Psychiatrie der Gegenwart. Band 3: Psychiatrie spezieller Lebenssituationen. Springer, Berlin 2000, ISBN 978-3-540-65800-9.
  • Rüdiger Heins: Von Berbern und Stadtratten. Lamuv, Göttingen 1998, ISBN 3-88977-506-3.
  • Rüdiger Heins: Zuhause auf der Straße. Lamuv, Göttingen 1996, ISBN 3-88977-434-2.
  • Rüdiger Heins: Obdachlosenreport. Zebulon, Düsseldorf 1993, ISBN 3-928679-11-2.
  • Frank-Walter Steinmeier: Tradition und Perspektiven staatlicher Intervention zur Verhinderung und Beseitigung von Obdachlosigkeit. Dissertation, 1991; Bürger ohne Obdach. Zwischen Pflicht zur Unterkunft und Recht auf Wohnraum. VSH-Verlag Soziale Hilfe, Bielefeld 1992, ISBN 3-923074-32-8.
  • Ekke Ulf Ruhstrat (Hrsg.): Ohne Arbeit keine Wohnung, ohne Wohnung keine Arbeit! Entstehung und Verlauf von Wohnungslosigkeit. VSH, Bielefeld 1991, ISBN 3-923074-25-5.
  • Franz Koch: Wohnungsnot und Obdachlosigkeit: soziale Folgeprobleme und Entwicklungstendenzen. Expertise des Paritätischen Bildungswerkes Nordrhein-Westfalen, 1993
  • Norbert Preusser: ObDach, Eine Einführung in die Politik und Praxis sozialer Aussonderung. Beltz, Weinheim / Basel 1993, ISBN 3-407-55720-5.
  • Manfred E. Neumann, Willi Schraffenberger: Platte machen. Vom Leben und Sterben auf der Straße. Quell, Stuttgart 1992, ISBN 3-7918-2702-2.
  • Ralf Könen: Wohnungsnot und Obdachlosigkeit im Sozialstaat. Campus, Frankfurt am Main 1990, ISBN 3-593-34312-6.
  • Jürgen Scheffler (Hrsg.): Bürger & Bettler. Materialien und Dokumente zur Geschichte der Nichtseßhaftenhilfe in der Diakonie, Bd. 1, 1854 bis 1954, Bielefeld 1987
  • Eckhard Rohrmann (Hrsg.): Ohne Arbeit – ohne Wohnung. Wie Arme zu „Nichtseßhaften“ werden. Edition Schindele, Heidelberg 1987, ISBN 3-89149-133-6.

Weblinks

 Commons: Obdachlosigkeit – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Obdachlosigkeit – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. OVG Greifswald, Beschluss vom 21.7.2009 – Az.: 3 M 92/09 in NJW 2010, S. 1096 f.
  2. Vgl. Duden online: Obdach mit der Erläuterung „[vorübergehende] Unterkunft, Wohnung“.
  3. Vgl. Wolfgang Ayaß: „Vagabunden, Wanderer, Obdachlose und Nichtsesshafte“: eine kleine Begriffsgeschichte der Hilfe für Wohnungslose. In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit 44 (2013), S. 90–102
  4. Roman Sandgruber: Die Herkunft der Sandler OÖ Nachrichten, 21. Februar 2015, abgerufen am 6. März 2018.
  5. Robert Sedlaczek: Abgesandelt oder total am Sand? Wiener Zeitung, 27. August 2013, abgerufen am 6. März 2018.
  6. Sandler, der, Duden abgerufen am 6. März 2018.
  7. Ammon, Bickel, Ebner, Gasser, Esterhammer, Variantenwörterbuch des Deutschen, 2004, ISBN 9783110165753, S. 578
  8. Begriffsdefinitionen von Obdachlosigkeit, Wohnungslosigkeit und prekärer Wohnversorgung. Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe, abgerufen am 26. Oktober 2018.
  9. Daniel Godeck: Alle jungen Leute haben ein Smartphone – aber nicht unbedingt einen festen Wohnsitz. In: SZ.de (Süddeutsche Zeitung). 10. Februar 2018, abgerufen am 26. Oktober 2018.
  10. Vgl. etwa Susanne Gerull: Wohnungslosigkeit in Deutschland. In: bpb.de (Bundeszentrale für politische Bildung). 5. Mai 2014, abgerufen am 24. Oktober 2018.
  11. Vgl. Duden online: wohnsitzlos und Wohnsitzloser mit dem Hinweis „besonders Amtssprache“.
  12. § 16 ZPO
  13. Vgl. Duden online: Synonyme zu Wohnsitzloser und Synonyme zu Obdachloser. Es werden weitgehend dieselben Synonyme angegeben.
  14. Beispiel: Obdachlos in Hessen: Auf der Suche nach Wärme. In der Einleitung dieses Artikels werden Obdachlosigkeit und Wohnsitzlosigkeit als Synonyme verwendet.
  15. Es entstanden auch im bürgerlichen Lager Bewegungen, die sich für die Rechte der Obdachlosen einsetzten. Beispielsweise schrieb ein Leser der Times im Jahr 1864 an die Redaktion einen Brief, der sich mit den „armen Leuten, die morgens in die Parks kriechen, um ein wenig Schlaf zu bekommen“ auseinandersetzte. „Diese halbverhungerten, halbnackten armen Schlucker zu vertreiben wäre ein höchst verabscheuungswürdiges und liederliches Unterfangen, zudem übrigens ein illegales.“ Der Autor bemühte zur Beschreibung des Lebensstandards der Obdachlosen den Begriff: „The homeless and horseless“, also die Obdach- und Pferdelosen. (Übersetzt aus dem Englischen aus der Times vom 10. August 1864, S. 9)
  16. Eckhard Rohrmann: Ohne Arbeit – Ohne Wohnung: Wie Arme zu „Nichtseßhaften“ wurden, Edition Schindele. 1987, S. 12–13 (PDF; 6,7 MB)
  17. Timo Reuter: Obdachlose ohne Statistik. In: Die Zeit. Hamburg 2015-07-27, ISSN 0044-2070 (http://www.zeit.de/gesellschaft/2015-07/obdachlose-keine-statistik/komplettansicht).
  18. Laura Berner, Andrej Holm, Inga Jensen: Zwangsräumungen und die Krise des Hilfesystems: eine Fallstudie in Berlin, Humboldt-Universität Berlin/Institut für Sozialwissenschaften, S. 3 (PDF; 2,6 MB), abgerufen am 8. Januar 2017.
  19. 19,0 19,1 BAG W-Information: Schätzung der Zahl der Wohnungslosen und der von Wohnungslosigkeit Bedrohten 2007/2008 (PDF), zu 1999–2008 siehe Tabelle auf Seite 2.
  20. Aktuelles Lexikon Obdachlosigkeit. In: sueddeutsche.de. 22. Dezember 2004, abgerufen am 12. Januar 2011.
  21. Statistikbericht 2004–2006. BAG W Verlag, Bielefeld 2008, ISBN 978-3-922526-70-4.
  22. 18.000 Menschen haben kein Dach über den Kopf. In: t-online.de. 12. Januar 2009, abgerufen am 12. Januar 2011.
  23. Zahl der Wohnungslosen. Website der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe. 1. März 2017, abgerufen am 1. März 2017.
  24. Beate Posch: Obdachlose Jugendliche: Erwachsenwerden unter der Brücke. In: Deutschlandfunk Kultur. 19. Juli 2017, abgerufen am 19. Mai 2018.
  25. Manfred Götzke: Migration aus Osteuropa: Obdachlos in der Fremde. In: Deutschlandfunk. 23. Dezember 2017, abgerufen am 19. Mai 2018.
  26. Justus Bender: Obdachlosenzählung: Berlin wird sich rechtfertigen müssen. In: faz.net. 9. Februar 2020, abgerufen am 9. Februar 2020.
  27. Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. - Sudbrackstraße 17 - 33611 Bielefeld: Zahl der Wohnungslosen. Abgerufen am 3. April 2017.
  28. Der Standard (November 2013): Obdachlosigkeit ist oft die Folge psychischer Erkrankungen
  29. Adrian J. Connolly et al.: Personality Disorders in Homeless Drop-In Center Clients. In: Journal of Personality Disorders. 22, Nr. 6, 2008 S. 573–588, doi:10.1521/pedi.2008.22.6.573 (http://www.ncsinc.org/images/pdfs/JPD_article_winter_2008.pdf). Personality Disorders in Homeless Drop-In Center Clients (Memento vom 17. Juni 2009 im Internet Archive)
  30. Spiegel (April 2014): Obdachlosigkeit – Neurologische Probleme und Hirntraumata als Grund?
  31. Randeep Ramesh, Rebecca Ratcliffe: Homeless people in the UK revealed to have life expectancy of just 47 The Guardian, 21. Dezember 2011
  32. Kahlert/Sander, Polizeigesetz für Baden-Württemberg, 8. Aufl., Stuttgart, 2015, § 1, Rn. 38
  33. u. a. OVG Greifswald, Beschluss vom 21.7.2009 – Az.: 3 M 92/09 in NJW 2010, S. 1096 f.; VGH BW, Beschluss vom 05.03.1996 – Az.: 1 S 470/96 in VBlBW 1996, S. 233.
  34. Ruder, Karl-Heinz: Grundsätze der polizei- und ordnungsrechtlichen Unterbringung von (unfreiwillig) obdachlosen Menschen unter besonderer Berücksichtigung obdachloser Unionsbürger, Materialien zur Wohnungslosenhilfe, Heft Nr. 64, 2015, S. 14.
  35. OVG Bremen, Beschluss vom 7.2.2013 – 1 B 1/13, juris, Rn. 16; vgl. auch:
    VG Saarland, Beschluss vom 3.3.2015 – 6 L 79/15, juris, Rn. 5;
    VG München, Beschluss vom 20.5.2014 – M 22 E 14.1977, juris: „aus dem Fehlen einer Unterkunft ergibt sich eine konkrete Gefahr für die Gesundheit, sogar für das Leben des Betroffenen“ (Rn. 18);
    VG Würzburg, Beschluss vom 7.4.2014, - W 5 E 14.306, juris: „Die Gemeinden sind als Sicherheitsbehörden nach Art. 6 und Art. 7 Abs. 2 Nr. 3 LStVG verpflichtet, eine mit der eingetretenen oder drohenden Obdachlosigkeit verbundene Störung der öffentlichen Ordnung und Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit im Hinblick auf die für den Obdachlosennach selbst drohenden gesundheitlichen Gefahren zu beseitigen“ (Rn. 4);
    VG Oldenburg, Beschluss vom 12.8.2013 – 7 B 5615/13, juris: „In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass die Obdachlosigkeit einer Person, die nicht auf einer verantwortlichen und rechtlich anerkennenden freien Willensentscheidung beruht, wegen der wesentlichen Nachteile insbesondere auch für die Gesundheit des Obdachlosen eine Gefahr i.S.d. § 2 Nr. 1 a und b Nds. OVG ist“ (Rn. 15).
  36. Ruder, Karl-Heinz: Grundsätze der polizei- und ordnungsrechtlichen Unterbringung von (unfreiwillig) obdachlosen Menschen unter besonderer Berücksichtigung obdachloser Unionsbürger, Materialien zur Wohnungslosenhilfe, Heft Nr. 64, 2015, S. 22–23.
  37. BayVGH, Beschluss vom 26.4.1993, BayVBl. 1993, 569; Hess. VGH, Urteil vom 25.6.1991, DVBl. 1991, 1371; VGH Mannheim, Beschluss vom 27.3.1991, DVBl. 1991, NVwZ-RR 1994, 394; OVG Lüneburg, Beschluss vom 27.3.1991, NVwZ 1992, 502, VG Würzburg, Beschluss vom 03.04.2013 – W 5 E 13.248; VG Würzburg, Beschluss vom 16. Februar 2016 – W 5 E 16.161, Rn. 10, juris
  38. Crisis UK: The homelessness legislation, 2015, ISBN 978-1-78519-029-2, S. 8 ff.
  39. Department for Communities and Local Government (DCLG) (2016), Statutory homelessness live tables, Table 770: decisions.
  40. Anti-social Behaviour, Crime and Policing Act 2014. Abgerufen am 16. März 2020.
  41. George Monbiot: At last, a law to stop almost anyone from doing almost anything | George Monbiot. In: The Guardian. 2014-01-06 ISSN 0261-3077 (https://www.theguardian.com/commentisfree/2014/jan/06/law-to-stop-eveyone-everything).
  42. spiegel.de 1. Oktober 2013: Neues Gesetz: Ungarn verbietet Obdachlosen das Übernachten im Freien
  43. Thelen ist ein belgischer Soziologe, der 2006 zum Thema Oblachlosigkeit seine Dissertation vorlegte: Du déni des autres à l'exil de soi. Le sans-abrisme en Belgique, en France et au Portugal
  44. Thelen, Lionel (2006), L'exil de soi. Sans-abri d'ici et d'ailleurs, Bruxelles, Publications des Facultés Universitaires Saint-Louis
  45. Timo Reuter in Frankfurter Rundschau: Ausgebeutet und ohne Hoffnung. In: Frankfurter Rundschau. (http://www.fr.de/politik/flucht-zuwanderung/migranten-in-deutschland-ausgebeutet-und-ohne-hoffnung-a-328260).
  46. Jugendliche filmen ihre Gewalt gegen Obdachlose. Welt Online, 8. Januar 2008, abgerufen am 16. Februar 2008.
  47. Christian Linde: „Obdachlose“ als Opfer struktureller, direkter und vierter Gewalt, in: Berliner Forum Gewaltprävention Nr. 16 (PDF), 2004, S. 81–84.
  48. Rechtsextrem motivierte Tötungsdelikte gegen Obdachlose und deren Erfassung – Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS. (PDF; 114 kB) In: Drucksache 14/6870. 4. September 2001, abgerufen am 16. Februar 2008.
  49. Bauphase des Duschmobils. Abgerufen am 2. August 2020.
  50. Julia Lehmann: Wenn eine heiße Dusche Luxus ist. 15. Juli 2020, abgerufen am 2. August 2020 (deutsch).
  51. Daniel Hungbaur: Gepflegt, gebildet, obdachlos. Die grosse Not trifft nicht nur Männer, sondern immer mehr Frauen und Kinder - Zwei Menschen erzählen, wie sie ins Abseits geraten sind. 2020-02-28 S. 3.
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