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Legalität

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Legalität ist die gesetzliche Zulässigkeit einer Handlung, einer Duldung oder eines Unterlassens. Der Begriff umfasst auch das gesetzliche Bestehen von Beziehungen zwischen Personen untereinander (z. B. legale Beziehung, legales Verhältnis), zwischen Personen und Sachen (z. B. legaler Waffenbesitz) und zwischen Personen und Rechten (z. B. Erlaubnis). Davon zu unterscheiden ist die Legitimität.

Worterklärung

Das Wort Legalität kommt aus dem Lateinischen (lex, legis, legalitas) und bedeutet Gesetz/Gesetzmäßigkeit, i.a.W. ein Gesetz ist eine Sammlung von allgemein verbindlichen Rechtsnormen, die in einem förmlichen Verfahren von dem dazu ermächtigten staatlichen Organ – dem Gesetzgeber – erlassen worden ist.

Definitionen

  • Am Rande der Legalität: Eine Handlung, die gerade noch durch das Gesetz gedeckt ist, sich aber bereits in den Bereich der Illegalität bewegt.
  • Legalitätsprinzip: Ein Grundsatz im Strafverfahren, der besagt, dass die Strafverfolgungsbehörde bei Verdacht einer Straftat von Amts wegen ("ex officio"), also ohne Anzeige oder Antrag zu ermitteln hat.

Illegalität

Das Gegenteil von Legalität ist die Illegalität. Sie bezeichnet einen Verstoß gegen geltendes Recht, egal ob durch den Bürger oder den Staat. Genau wie bei der Legalität ist die Beziehung auf einen Gegenstand möglich. Eine Form der Illegalität ist die Strafbarkeit. Wenn ein Verstoß gegen die Legalität durch Gesetz als besonders ächtungswürdig festgelegt wurde, wird strafbar gehandelt. Eine mildere Form ist eine Ordnungswidrigkeit.

Siehe auch

Weblinks

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