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Krankensalbung

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Die Sterbesakramente (unbekannter niederländischer Maler, um 1600)

Die Krankensalbung ist ein Sakrament der römisch-katholischen, der altkatholischen und der orthodoxen Kirche und der Christengemeinschaft. Evangelisch-Freikirchliche Gemeinden praktizieren die Krankensalbung als „Ältestendienst nach Jakobus 5“. Auch die lutherische Kirche sieht für die Krankenseelsorge wieder eine Salbung vor, die jedoch nicht als Sakrament verstanden wird (siehe Kasualie).

Krankensalbung in der römisch-katholischen Kirche

Die Krankensalbung ist (wie alle sakramentalen Salbungen) ein Mittel der Stärkung und Ermutigung. Sie gibt in schwerer Krankheit Anteil am Heiligen Geist und dem Kreuz Christi (vgl. (Jak 5,14-15 EU). Die Krankensalbung soll nach der Beichte empfangen werden. Im Anschluss an die Krankensalbung ist je nach Gesundheitszustand der Empfang der Heiligen Kommunion möglich.

Volkstümlich wurde die Krankensalbung auch Letzte Ölung genannt, wie sie früher auch offiziell hieß. Die zutreffendere Bezeichnung, die auch die Konstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils über die Liturgie der Kirche „Sacrosanctum Concilium“ (Nr. 73) verwendet, ist jedoch Krankensalbung. In diesem Sinn hat das Konzil beschlossen, den Ritus und die Deutung dieses Sakraments zu erneuern. Mit der Apostolischen KonstitutionSacram Unctionem Infirmorum“ erteilte Papst Paul VI. am 30. November 1972 die Approbation zur erneuerten Form der Krankensalbung.

Die Krankensalbung ist bestimmt für Menschen, „die sich wegen Krankheit oder Altersschwäche in einem bedrohlich angegriffenen Gesundheitszustand befinden“; das Sakrament kann wiederholt empfangen werden, wenn der Kranke zwischenzeitlich wieder zu Kräften gekommen war oder bei Fortdauer derselben Krankheit eine Verschlechterung eintritt.[1]

Sakramentale Handlung und Form

Gesalbt werden Stirn und Hände des Kranken, im Notfall genügt die Salbung der Stirn oder, falls das durch besondere Umstände nicht möglich sein sollte, eine andere, besser geeignete Stelle des Körpers. Zur Salbung mit dem Krankenöl spricht der Priester: „Durch diese heilige Salbung helfe dir der Herr in seinem reichen Erbarmen, er stehe dir bei mit der Kraft des Heiligen Geistes: Der Herr, der dich von Sünden befreit, rette dich, in seiner Gnade richte er dich auf.“

Nach dem außerordentlichen Usus (Liturgie von 1962) ist die Salbung der Sinne vorgesehen: gesalbt werden die Sinnesorgane (Augen, Ohren, Nase, Mund, Hand, Füße) mit dem Öl oder – falls dies nicht möglich ist – die Stirn. Der Priester spricht auf Latein die Worte „Durch diese heilige Salbung und seine mildreichste Barmherzigkeit lasse dir der Herr nach, was du durch das Sehen (Hören, Riechen, Schmecken und Reden, Berühren, Gehen) gesündigt hast. Amen“; bei Salbung der Stirn wird diese Formel abgeändert „… was immer du gesündigt hast“.

Materie der Krankensalbung

Bei der Krankensalbung wird nicht Chrisam, sondern Krankenöl (geweihtes Olivenöl, im Notfall ein anderes Pflanzenöl) verwendet. Dieses Krankenöl (lat.: oleum infirmorum) wird jedes Jahr in der Chrisammesse am Morgen des Gründonnerstags oder an einem früheren osternahen Tag vom Bischof in Konzelebration mit seinem Presbyterium geweiht und danach in die Pfarreien der Diözese verteilt. Dort soll es, zusammen mit den anderen Heiligen Ölen zu Beginn der Messe vom Letzten Abendmahl am Gründonnerstag oder zu einem anderen geeigneten Zeitpunkt feierlich in die Kirche hineingetragen und seine Bedeutung der Gemeinde jährlich aufs Neue erklärt werden. Sowohl die Chrisammesse als auch die heiligen Öle selbst sind Sakramentalien.

Der Bischof kann das Krankenöl in jeder von ihm geleiteten Feier der Krankensalbung weihen. In Notsituation darf jeder Priester, der die Krankensalbung vollzieht, innerhalb dieser Feier das Krankenöl weihen.

Spender der Krankensalbung

Das Sakrament wird durch den zuständigen Pfarrer gespendet. Kann die Erlaubnis des Ortsbischofs angenommen werden, dürfen es auch andere Priester spenden. Im Notfall darf und soll dieses Sakrament jedoch jeder Priester spenden. Im Codex Iuris Canonici heißt es dazu: „Die Krankensalbung spendet gültig jeder Priester, und nur er.“[2] Wichtig für das Zustandekommen des Sakraments ist die entsprechende Absicht („Intention“) des Spenders, das Sakrament spenden zu wollen.

Versehgang und Sterbesakramente

Wird die Krankensalbung Sterbenden gespendet, so wird der Kranke, soweit er hierzu jeweils noch in der Lage ist, auch mit den Sakramenten der Buße (vor der Krankensalbung) und der als Wegzehrung gespendeten Kommunion (nach der Krankensalbung) versehen (daher der Name „Versehgang“). Wenn der Kranke nicht mehr in der Lage ist, die Kommunion unter der Gestalt des Brotes zu empfangen, kann sie ihm auch unter der Gestalt des Weines gereicht werden. Gemäß vom Papst erteilter Vollmacht spendet der Priester zusätzlich den mit vollkommenem Ablass verbundenen apostolischen Segen. Ist der Sterbende nicht gefirmt, kann ihm der Priester auch dieses Sakrament spenden. Man spricht in diesen Fällen auch von den Sterbesakramenten.

In früheren Jahren ging in ländlichen Gebieten bei einem solchen Versehgang der Priester in Begleitung eines Ministranten in Chorkleidung zum Haus des Kranken, der Ministrant trug ein Licht und eine kleine Schelle, um Entgegenkommende auf die Gegenwart des Allerheiligsten aufmerksam zu machen. Heute kommt der Priester meist allein ins Haus, zur Spendung der Krankensalbung soll sich aber, wo immer möglich, eine kleine Gemeinde versammeln. Im Haus des Kranken soll, wenn möglich, ein mit einem weißen Tuch bedeckter Tisch für die Heiligen Öle, Kerzen und ein Gefäß mit Weihwasser mit Aspergill oder einem Zweig zum Besprengen mit Weihwasser bereitgestellt werden.[3] Hierzu war vielfach in den Familien eine sogenannte Versehgarnitur mit den nötigen Ausstattungsgegenständen vorhanden.

Die Christengemeinschaft

Die Christengemeinschaft praktiziert die "Krankensalbung" ausschließlich als Sterbesakrament.

Krankensalbung in der Praxis evangelisch-freikirchlicher Gemeinden

In der Verkündigung und Unterweisung wird die Krankensalbung als zeichenhafte Handlung für das heilende Handeln Jesu Christi der glaubenden Gemeinde angeboten. Wichtig für die Durchführung der Krankensalbung ist, dass der Kranke nach biblischer Anweisung danach verlangt und die Ältesten der Gemeinde zu sich rufen lässt: „Ist einer unter euch krank, so soll er die Ältesten der Gemeinde rufen, damit sie für ihn beten und ihn im Namen des Herrn mit Öl salben.“ (Jakobusbrief 5,14). Eine Ausnahme von dieser Regel wird gemacht, wenn Eltern die Gemeindeältesten zu ihrem erkrankten Kind rufen. Eine Salbung bereits Verstorbener findet jedoch nicht statt.

Spender der Krankensalbung sind in evangelisch-freikirchlichen Gemeinden die Ältesten der Gemeinde. Der Gemeindepastor ist als Mitältester in der Regel bei einer Krankensalbung anwesend, sein Mitwirken ist aber nicht unbedingt erforderlich. Da die neutestamentlichen Stellen, die vom Ältestendienst handeln, immer von einem Ältestenkollegium ausgehen, sollen auch bei der Krankensalbung nach Möglichkeit wenigstens zwei Gemeindeälteste präsent sein.

Materie der Krankensalbung

Bei einer freikirchlichen Krankensalbung wird schlichtes Pflanzenöl verwendet, mit dem das Haupt des Kranken (Psalm 23,5), manchmal auch der erkrankte Bereich des Körpers gesalbt wird. Das verwendete Öl bedarf keiner besonderen vorherigen Weihe. Es kann aber wohlriechendes Salböl sein.

Die Krankensalbung als Handlung

Eine vorgeschriebene Liturgie gibt es hier nicht. In der Regel hat die Krankensalbung jedoch folgenden Verlauf: Sie wird mit einem Gebet und Schriftlesung (Jakobusbrief 5,14-16) eröffnet. Danach berichtet der Kranke auf Nachfragen der Ältesten von seiner Krankheit und deren Verlauf. Die Ältesten und der Kranke bekennen voreinander ihre Schuld (Jakobusbrief 5,16) und sprechen sich gegenseitig im Namen Jesu Vergebung zu. Anschließend wird der Kranke im Namen Jesu mit Öl gesalbt. Die Ältesten legen ihm danach die Hände auf und beten für seine Genesung. Der Psalm 23 und/oder das Vater Unser sowie ein Segenswort beschließen die Krankensalbung.

Krankensalbung in der Orthodoxie

In der orthodoxen Gemeinschaft dürfen seit 2004 auch ordinierte Diakoninnen die Krankensalbung vornehmen.[4]

Siehe auch

Literatur

  • Hans Mallau: Wenn du glauben könntest. Von der Heilung des Kranken durch das Gebet des Glaubens. 5., ergänzte Auflage. Oncken-Verlag, Wuppertal 1975, ISBN 3-7893-0483-2.
  • Die Feier der Krankensakramente. Die Krankensalbung und die Ordnung der Krankenpastoral in den katholischen Bistümern des deutschen Sprachgebietes. 2. Auflage. Benziger u. a., Einsiedeln u. a. 1994, ISBN 3-545-50631-2.
  • Marc Retterath: Die Krankenliturgie der Trierer Kirche seit dem Konzil von Trient. Bd. 54, Kovač, Hamburg 2003, ISBN 3-8300-0732-9 (Zugleich: Trier, Universität, Dissertation, 2002).
  • Benedikt Kranemann: Krankenöl. In: Reallexikon für Antike und Christentum. Band 21: Kleidung II – Kreuzzeichen. Hiersemann, Stuttgart 2006, ISBN 3-7772-0620-2, Sp. 915–965.
  • Paul Meyendorff: The Anointing of the Sick. Nr. 1, St. Vladimir's Seminary Press, Crestwood NY 2009, ISBN 978-0-88141-187-4.

Einzelnachweise

  1. Die Feier der Krankensakramente. 1994, S. 55.
  2. (c.1003 § 1 CIC)
  3. Kleines Rituale für besondere pastorale Situationen. Herder, Einsiedeln u. a. 1980, S. 75.
  4. Radion Vatikan:Griechenland-Wiederbelebung des Frauendiakonats

Weblinks

 Commons: Anointing of the Sick (Catholic Church) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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