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Kraftfahrzeugkennzeichen

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Datei:Trxb.JPG
Deutsches Kennzeichen vorn.
In dieser Form mit verschiedenfarbigen Abgasplaketten zwischen 1985 und Ende 2009 (Ende 2012 abgelaufen) in Umlauf.

Ein Kraftfahrzeugkennzeichen (Deutschland), ein Behördliches Kennzeichen (Österreich) beziehungsweise ein Kontrollschild (Schweiz) ist eine von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zugeteilte individuelle numerische oder alphanumerische Registrierungsbezeichnung für Kraftfahrzeuge (Schweiz: Motorfahrzeuge), die in den Fahrzeugunterlagen, auf den Schildern der Kennzeichen erscheint.

Benennung von Kennzeichen und Kennzeichenschildern

Sowohl für das Kennzeichen als auch für zugehörigen Schilder sind im deutschsprachigen Raum je nach innerstaatlichen Rechtsvorschriften unterschiedliche Benennungen in Gebrauch. In der Umgangssprache werden zusätzliche Synonyme verwendet und die beiden Begriffe werden miteinander vermischt.

Das Kennzeichen heißt in Österreich offiziell „Behördliches Kennzeichen“, das dazugehörige Schild „Kennzeichentafel“. In Deutschland heißt es „Kennzeichen“, früher auch „Amtliches Kennzeichen“ oder „Polizeiliches Kennzeichen“. Das Schild heißt „Kennzeichenschild“. In der Schweiz gibt es keinen eigenen Begriff für das Kennzeichen, stattdessen wird auf das Schild verwiesen. Das Schild wird als „Kontrollschild“ bezeichnet.

In der Umgangssprache heißt es in Deutschland und Österreich auch „Nummernschild“ bzw. „Nummerntafel“, in der Schweiz „Autonummer“.

Zweck und Funktion des Kennzeichens

Mit dem Kennzeichen wird allen in den jeweiligen Rechtsräumen kennzeichenpflichtigen Kraftfahrzeugen, in der Schweiz dagegen einem Fahrzeughalter, eine Nummer – in der Regel eindeutig – zugeordnet, wobei die Kennzeichenpflicht in den verschiedenen Staaten nicht einheitlich geregelt ist. Verschiedene Auffassungen bestehen insbesondere bei Kraftfahrzeugen mit geringer Leistung, Sonderfahrzeugen, fahrbaren Arbeitsgeräten und Oberleitungsbussen. Letztere gelten in vielen Staaten juristisch als Bahn und nicht als Kraftfahrzeug.

Nach jeweils geltenden Bestimmungen können Kennzeichen aus Ziffern und Buchstaben (unterschiedlicher Alphabete) bestehen. International sind verschiedene Systeme gebräuchlich. Da das Kennzeichen im Straßenverkehr schnell erkennbar und merkbar sein soll, sind viele Systeme auf möglichst kurze und prägnante Formen ausgerichtet. So dienen zählende Buchstaben dem Zweck, auf gleichbleibendem Raum mehr Kombinationen zu ermöglichen, da es wesentlich mehr Buchstaben als Ziffern gibt.

In vielen Staaten darf jedes Kennzeichen im jeweiligen Verwaltungsraum zeitgleich im Prinzip nur einmal vergeben werden, so dass es sich bei dem Kennzeichen um einen echten Namen für Fahrzeuge (oder, z. B. im Falle der Schweiz, einen Code für den Fahrzeughalter) handelt. Von dieser Regel gibt es allerdings in vielen Ländern Ausnahmen (z. B. in Frankreich für landwirtschaftliche Fahrzeuge), oder sie wird nur für Fahrzeuge derselben Art angewendet (z. B. in der Schweiz). Vielerorts enthalten die Buchstaben und Ziffern keine Informationen, die über die reine Benennung hinausgehen würden; in anderen Staaten können hingegen aus der Zeichenfolge direkt die Position in der Zulassungsreihenfolge oder der Zeitpunkt der Zulassung des Fahrzeugs abgelesen werden. Oft enthalten Kennzeichen standardisierte Buchstaben- oder Ziffernfolgen, die mit Verwaltungsdistrikten oder spezifischen Verwaltungseinheiten (Militär, staatliche oder internationale Organisationen, Touristenbüros) verbunden sind, sogenannte Unterscheidungszeichen. Diese stehen zumeist am Beginn des Kennzeichens, manchmal auch am Ende, wie beispielsweise in der französischen Norm bei den auslaufenden Kennzeichen als zweistellige Zahl für das Département. Darüber hinaus sind in zahlreichen Ländern auch andere, vom jeweiligen Standardkennzeichen abweichende Formen zulässig, etwa für historische Kraftfahrzeuge, für Probe- und Überführungsfahrten, für steuerbefreite Fahrzeuge, Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, Behördenkennzeichen und Tarnkennzeichen. Unterscheidungszeichen können in Sonderfällen auch für kleine Fahrzeuggruppen vergeben werden, wie beispielsweise Dienstfahrzeuge von Regierungen.

Auch die Zuordnung eines Kennzeichens zum Fahrzeug oder zum Fahrzeughalter wird unterschiedlich gehandhabt: Während in der Schweiz ein Kennzeichen dem Fahrzeughalter zugeordnet ist (er kann mit einer Wechselnummer dieses mit mehreren Fahrzeugen lebenslang nutzen, ein Kennzeichen kann je nach Kanton auch übertragen oder vererbt werden), ist es in Deutschland wie in den meisten Ländern fahrzeuggebunden. In Österreich existieren beide Möglichkeiten.

Wunschkennzeichen, d. h. Kennzeichen, in denen der Fahrzeughalter einen Teil der Zeichenfolge innerhalb bestimmter Regeln selbst aussucht, sind in vielen Staaten zulässig (u. a. in Deutschland, der Schweiz und Österreich), oft gegen Gebühr. In der Regel dienen sie der Individualisierung des Fahrzeugs (gerne werden z. B. die Initialen des Namens oder Teile des Geburtsdatums genutzt), aber auch praktischen Zwecken, wie ein besonders kurzes Kennzeichen für Automobile mit wenig Platz für das Kennzeichenschild. Von Firmen wird gelegentlich die Zuordnung von Fahrzeugen zu einem gemeinsamen Fuhrpark oder der Werbung angestrebt.

Zweck und Funktion der Kennzeichenschilder

Kennzeichenschilder sind je nach Land nach unterschiedlichen Normen gefertigt, wobei die Beschriftung der Kennzeichen meist geprägt oder aufgedruckt ist. Sie dienen verschiedenen Zwecken: Zunächst als offen sichtbarer Nachweis der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (und damit auch einer entsprechenden Haftpflichtversicherung), auch ermöglichen sie jedermann, ein Fahrzeug eindeutig zu benennen und wiederzuerkennen. Während das Kennzeichen außer der Benennung keinerlei weitere Bedeutung hat, weist das Kennzeichenschild oftmals eine Vielzahl zusätzlicher Informationen aus, wie Angaben zur Nationalität, zum Verwaltungsdistrikt der Zulassungsstelle oder steuerliche und technische Angaben in Form von Plaketten oder Stempeln. Kennzeichenschilder müssen international einheitlich am Heck, meist auch an der Front eines Fahrzeuges angebracht werden. Für manche Fahrzeugtypen (beispielsweise Motorräder) sowie in einigen Ländern (zum Beispiel einigen Bundesstaaten der USA) ist nur ein Kennzeichenschild hinten vorgeschrieben.

Gegen ungewollte Geräusche des Kennzeichenbleches und aus optischen Gründen sowie zum Schutz vor Verlust oder Diebstahl werden zum Anbringen häufig Kennzeichenträger verwendet, die meist aus Kunststoff bestehen und deren Umrandung oft Werbeaufschriften trägt.

Die missbräuchliche Verwendung von Kennzeichen und Kennzeichenschildern stellt in vielen Staaten eine Straftat dar. Ein historisch wesentliches Argument für die Einführung von Kennzeichen in verschiedenen Staaten war, der Fahrerflucht vorzubeugen, die mit dem Zunehmen des Automobilverkehrs zu Beginn des 20. Jahrhunderts zu einem häufig begangenen Delikt wurde.

Geschichte

Die älteste bekannte Kennzeichnung von Fahrzeugen war die Nummerierung römischer Streitwagen.[1][2] An englischen Kutschen wurden im 17. Jahrhundert Tafeln mit Wappen zur Unterscheidung befestigt.[2] In Deutschland begannen einige örtliche Behörden zwischen 1870 und 1890 wegen Fällen von Fahrerflucht Nummernschilder für Fahrräder vorzuschreiben, die lokal ausgegeben wurden und sich farblich unterschieden.[2] Ab 1. Oktober 1907 galt dann im Deutschen Reich ein einheitliches System der Anbringung von Nummernschildern an allen Kraftfahrzeugen. In den 1930er Jahren gab es kurze Zeit in verschiedenen Gebieten Österreichs Nummerntafel- und Steuerpflicht für Fahrräder. Die etwa 4 × 15 cm großen Tafeln wurden mit einer Achsmutter des Vorderrades festgeklemmt.

Die Einführung von Kraftfahrzeugkennzeichnungen ging nicht überall ohne Proteste vonstatten. Nachdem Anfang des 20. Jahrhunderts immer mehr europäische Länder eine Kennzeichnungspflicht erließen (so Bayern 1899, Spanien und Belgien 1900, Frankreich 1901), wurden Stimmen insbesondere in England laut, die Nummerierung entstelle die Automobile, sie erhielten den Charakter von Mietwagen.[3]

Kraftfahrzeugkennzeichen wurden unter anderem zur Identifizierung nach Fahrerflucht (§ 142 StGB), anderen Verkehrsstraftaten im Straßenverkehr, Verstößen gegen Verkehrsordnungswidrigkeiten sowie für zivilrechtliche Geltendmachungen von Forderungen eingeführt.

Normen für Kennzeichen und Kennzeichenschilder

Sowohl die Kennzeichen als auch die Kennzeichenschilder haben sich historisch unterschiedlich entwickelt und sind je nach Staat abweichend normiert. In der Europäischen Union wurde bislang keine einheitliche Norm für Kennzeichen oder Kennzeichenschilder durchgesetzt. Viele Staaten verwenden einander angeglichene Normen sowie mittlerweile einheitlich die Eurobanderole mit dem Länderkürzel am linken Rand des Kennzeichenschildes. Auch außerhalb der EU finden sich verstärkt ähnliche Entwicklungen, indem dem Kennzeichen ein blauer Balken (z.B. im Libanon), die Nationalflagge (z.B. Kasachstan) oder Nationalwappen (z.B. San Marino) – oft in Kombination mit dem Länderkürzel – voran gestellt wird.

Aufbau

Die Kennzeichen sind in vielen Staaten auf schnelle Erkennbarkeit und gute Merkfähigkeit optimiert. So enthält das deutsche Standardkennzeichen nach dem Unterscheidungszeichen zunächst ein oder zwei Buchstaben, gefolgt von einer Ziffernreihe mit bis zu vier Stellen. Die Normen anderer Staaten sind davon verschieden, allerdings ist allen gemeinsam, dass die Bevölkerung mit dem Aufbau ihrer Kennzeichen vertraut ist und eine inländische Person die vertraute Struktur auch bei einem flüchtigen Blick schneller erfassen kann. Weicht ein fremdländisches Kennzeichen von dem erwarteten Aufbau ab, so ist das spontane Behalten der Zeichenfolge deutlich schwieriger. Diese historisch gewachsene Gewohnheit ist ein pragmatischer Hinderungsgrund für die Einrichtung einer europaweiten Einheitsnorm bei Kraftfahrzeugkennzeichen.

Nicht alle internationalen Normen sind auf gute Erkennbarkeit ausgerichtet. Insbesondere bei großen Verwaltungsräumen, in denen zahlreiche Kraftfahrzeuge angemeldet sind, kommen größere Ziffernfolgen mit bis zu acht Stellen oder uneinheitliche Anordnung von Buchstaben- und Zahlenreihen vor. In Europa sind allerdings nur maximal sechsstellige Ziffernfolgen gebräuchlich.

Ebenfalls von der Norm hängt die Menge der möglichen Kennzeichen ab. Bei einer reinen Ziffernfolge von sechs Stellen, wie in der Schweiz üblich, ist für jeden Verwaltungsraum die Benennung von fast einer Million Fahrzeugen möglich (1 bis 999.999). Eine Kombination von ein bis zwei Buchstaben, gefolgt von maximal ein bis drei Ziffern, ergibt über 770.000 mögliche Kennzeichen, wobei diese deutlich leichter zu merken sind als sechsstellige Zahlen. Mit der bislang umfangreichsten europäischen Norm aus fünf Buchstaben und zwei Ziffern – wie sie beispielsweise von Polen, Rumänien und dem Vereinigten Königreich verwendet wird – könnte pro Verwaltungsraum weit mehr als eine Milliarde Fahrzeuge gekennzeichnet werden. Eine solche Norm ist geeignet, ein europaweit einheitliches System zu tragen, selbst dann, wenn überhaupt keine Unterscheidungszeichen verwendet werden. Letztere sind allerdings für die leichtere Erkennbarkeit der Kennzeichen wichtig, da sie die räumliche Einordnung der Fahrzeuge unterstützen.

Hingegen gibt es keine praktikable Möglichkeit einer europaweit einheitlichen Norm für Unterscheidungszeichen nach deutschem Muster, bei der jeder einzelne Zulassungsbezirk eine leicht zu merkende Buchstabenfolge am Anfang des Kennzeichens erhält, weil die Buchstaben dort nicht beliebig sein dürfen, sondern mit dem Namen des Raumes in eingängiger Weise verbunden sein müssen. Bei der Vielzahl der europäischen Zulassungsbezirke ist das nicht möglich, was den Vorteil der leichten räumlichen Einordnung und somit den Zweck des Unterscheidungszeichens deutlich mindert.

Größe und Farbe

Auch die Normen der Kennzeichenschilder sind national in Farbgebung und Tafelgröße unterschiedlich. So verwenden einige Staaten für die Front- und Heckschilder unterschiedliche Farben (z.B. Vereinigtes Königreich) oder Größen (z.B. Italien), zudem ist auch die Kontrastgebung (beispielsweise dunkle Schrift auf hellem Grund oder umgekehrt) unterschiedlich normiert. Für private Fahrzeuge wird aber überwiegend ein heller Hintergrund (oft weiß oder gelb) genutzt, während militärische Fahrzeuge oftmals Nummernschilder mit schwarzem Grund tragen. Hinsichtlich der Größen lassen sich heute zwei Grundtypen unterschieden: Zum einen das europäische Standardmaß von 520 mm × 110 mm, das in Europa und bedingt durch die kolonialen Einflüsse auch in Afrika vorherrscht. Zum anderen die US-amerikanische Größe von 320 mm × 170 mm, die (mit teils starken Abweichungen) vor allem in Nord- und Südamerika, aber auch in einigen asiatischen Staaten anzutreffen ist. Mittlerweile vergeben einige Länder beide Größen (z.B. Bahrain).

Schrift

In Europa verwenden mittlerweile die meisten Staaten asymmetrische Typen, die gewährleisten, dass sich ein Zeichen auch bei Teilverdeckung noch identifizieren lässt. Die Hemmschwelle zum Verfälschen eines Kennzeichens liegt dadurch höher. Es gibt auch bei den Typen in der Europäischen Union keine Einheitsnorm, obwohl die verwendeten unterschiedlichen Schriftsätze gleichwertige Gebrauchseigenschaften haben. Weltweit nutzen immer mehr Staaten Varianten der deutschen FE-Schrift (z.B. Kuba, Malta, Tansania usw.).

Automatische Nummernschilderkennung

An bundesdeutschen Autobahnen sind an zahlreichen Stellen Anlagen zur automatischen Nummernschilderkennung fest installiert. Dabei handelt es sich um eine Videoüberwachungsmethode, die Schrifterkennung (OCR) nutzt, um Kfz-Kennzeichen an fahrenden Fahrzeugen maschinell zu lesen. Die Daten werden dabei mittlerweile in Echtzeit mit dem polizeilichen Fahndungscomputer abgeglichen. Ergibt sich hierbei ein Treffer, so wird die zuständige Autobahn-Polizeiinspektion automatisch informiert, um das betreffende Fahrzeug aus dem Verkehr zu ziehen und zu kontrollieren. Die Konformität dieser Anlagen mit geltendem Recht ist sehr umstritten. Obwohl das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 11. März 2008 die Regelungen dazu in den Landesgesetzen von Hessen und Schleswig-Holstein für verfassungswidrig erklärt hatte, werden die Anlagen bis heute weiterhin betrieben. Das Verwaltungsgericht München erklärte den Betrieb der Anlagen per Urteil vom 23. September 2009[4] in Bayern für zulässig.[5] In der darauf erfolgten Berufung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH)[6] erklärte dieses mit Entscheidung (BayVGH) vom 18. Dezember 2012 die Zulässigkeit aufgrund Landesrechts für Bayern.

Laut einer vom ADAC in Auftrag gegebenen Studie des Datenschutzexperten Alexander Roßnagel zu den Regelungen in den verschiedenen Bundesländern, seien fast alle dazu existierenden Landesgesetze in Teilen verfassungswidrig.[7] Insbesondere die Länder Bayern (wie benannt), Baden-Württemberg, Niedersachsen sowie, wie ausgeführt, Hessen und Schleswig-Holstein setzen aber die Kennzeichenerfassung nach wie vor ein. Der frühere Baden-Württembergische Innenminister Heribert Rech (CDU) teilte in Stuttgart mit, der Einsatz automatischer Lesesysteme sei „ein wichtiges Instrument der Fahndungsarbeit“.[8] Bayern betreibt 22 Anlagen an zwölf festen Standorten (Stand: Herbst 2009) und zusätzlich drei mobile Anlagen. Die Systeme werden nicht nur zur Bekämpfung von schweren Straftaten aus dem Bereich Terrorismus eingesetzt, sondern auch zur Verfolgung von Autodiebstahl, Trunkenheit, oder Bagatellverstößen wie Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz oder Aufenthaltsermittlungen.[5] Pro Monat werden allein von den Erfassungssystemen in Bayern im Schnitt rund acht Millionen Fahrzeuge fotografiert, wobei in der Regel pro Monat 500 bis 600 „Treffer“ gemeldet werden.[6]

Internationale Landeskennzeichen

Zusätzlich zum eigentlichen Kraftfahrzeug-Kennzeichen legen internationale Vereinbarungen den Gebrauch des Nationalitätszeichens fest, das eine Abkürzung der jeweiligen Staatsbezeichnungen darstellt und das neben dem eigentlichen Kennzeichen angebracht wird.

Rechtlich ist das quer-ovale Zusatzschild – schwarze Schrift auf weißem Grund – ein Bestandteil des Kennzeichens. In vielen Staaten ist diese Zusatzplakette allerdings unüblich, da die meisten Kraftfahrzeuge kaum je eine internationale Grenze überschreiten. In der Europäischen Union und einigen osteuropäischen Staaten ist das internationale Landeskennzeichen bei neuen Schildern, den sogenannten Euro-Kennzeichen, samt EU-Emblem oder der Landesflagge am linken Rand in das Nummernschild integriert. Dennoch muss auch hier bei Reisen in ein Nicht-EU-Land dieses Zusatzschild angebracht werden. Ausnahmen sind die EFTA-Länder Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen, die die Länderkennung durch das EU-Kennzeichen ebenfalls akzeptieren.

Zeitleisten

Aufbau der Kfz-Kennzeichen in einzelnen Staaten

Einige Kfz-Kennzeichenschilder aus Europa

Europa

Amerika

Asien

Afrika

Australien und Ozeanien

Unterscheidungsschlüssel

Wenn das internationale Kennzeichen weder als separate Plakette noch auf dem Schild selbst angebracht ist oder letztere Buchstabenfolge nicht lesbar ist, kann man oft die verschiedenen Länder anhand der Buchstaben-/Zahlenfolge unterscheiden. Die Kriterien sind allerdings nicht immer eindeutig und viele Länder verwenden für spezielle Zwecke abweichende Schemata.


Zwangsentstempelung

In vielen Ländern ist es möglich, dass die Polizei bzw. die Straßenverkehrsbehörde die Kennzeichen „entstempelt“ (Zwangsentstempelung), um so die Zulassung zu beenden. Dabei wird das Zulassungssiegel entfernt. Gründe hierfür können säumige Steuern, fehlende Haftpflichtversicherung etc. sein.

Siehe auch

Weblinks

 Commons: Kraftfahrzeugkennzeichen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Literatur

  • Andreas Herzfeld: Die Geschichte der deutschen Kfz-Kennzeichen. 4. Aufl. 2010[9]
  • Filip Zelený und Dalibor Feuereisl: Poznávací značky v Čechách, na Moravě a ve Slezsku, vydavatelství SAXI Chyňava 2011, (in tschechisch mit deutscher und englischer Zusammenfassung), ISBN 978-80-904767-2-1

Einzelnachweise

  1. Auskunft von Sven Rost vom Verein Nummernschilder, der das Nummernschildmuseum in Großolbersdorf betreibt.
  2. 2,0 2,1 2,2 Michael Ossenkopp: Kein Wunsch-Kennzeichen für den Kaiser. In: Berliner Zeitung, Beilage ‚Automobil‘, Seite C2 vom 22./23. September 2007.
  3. Bernd Januschke, Karl Friedrich Warner: 1900–1909 Das neue Jahrhundert. In: Chronik des 20. Jahrhunderts. Westermann, 1983. S. 30.
  4. (Az. M 7 K 08.3052)
  5. 5,0 5,1 Verwaltungsgericht München: Kfz-Kennzeichen-Scanning ist rechtmäßig. In: Heise Online, 23. September 2009.
  6. 6,0 6,1 Die Polizei Dein großer Bruder. In: Süddeutsche Zeitung Online, 19. Oktober 2011.
  7. ADAC – Interessenvertretung Verkehr zur Kennzeichenerfassung (PDF; 115 kB).
  8. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,540785,00.html.
  9. Inhaltsverzeichnis
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