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Kongress der Vereinigten Staaten

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Das Kapitol in Washington

Der Kongress ist die Legislative der Vereinigten Staaten von Amerika, sein Sitz ist das Kapitol in Washington, D.C. Er besteht aus insgesamt 435 Abgeordneten und 100 Senatoren.

Der Kongress setzt sich aus dem Senat und dem Repräsentantenhaus zusammen, der derzeitige ist der 113. Der Kongress hat gemäß Artikel I Absatz 1 der Verfassung die gesetzgebende Gewalt inne, soweit die Bundesebene zuständig ist.

Der Senat besteht aus 100 Senatoren. Jeder Bundesstaat entsendet, unabhängig von seiner Bevölkerungszahl, zwei Senatoren. Diese werden seit 1913 jeweils für sechs Jahre von den Wahlberechtigten ihres Bundesstaates direkt gewählt. Bis 1913 wurden sie von den Parlamenten der einzelnen Bundesstaaten nach Washington entsandt. Alle zwei Jahre steht jeweils ein Drittel der Senatoren zur Wahl.

Das Repräsentantenhaus besteht aus 435 direkt gewählten und stimmberechtigten Abgeordneten.[1] Die Anzahl der Repräsentanten, die ein Bundesstaat entsendet, wird durch dessen Bevölkerungszahl bestimmt. Alle zehn Jahre findet eine Volkszählung statt, nach der die Zahl der Abgeordnetensitze den einzelnen Bundesstaaten neu zugewiesen wird. Heute kommt auf ca. 700.000 Einwohner ein Repräsentant, wobei jedoch jeder Bundesstaat mindestens einen Repräsentanten stellt. Die Legislaturperiode beträgt zwei Jahre.

Wahlen zum Kongress finden stets am Dienstag nach dem ersten Montag im November eines jeden geraden Jahres statt. Alle vier Jahre erfolgen sie also parallel zu Präsidentschaftswahlen. Bei Urnengängen ohne die Wahl des Präsidenten spricht man von Midterm elections. In vielen Bundesstaaten werden darüber hinaus noch Gouverneure und die jeweiligen Bundesstaatsparlamente gewählt. Die Konstituierung des neuen Kongresses erfolgt stets am 3. Januar nach der Wahl.

Der Präsident der Vereinigten Staaten hat nicht das Recht, an Sitzungen des Kongresses teilzunehmen, daher ist für ihn kein Sitzplatz vorgesehen. Einmal im Jahr spricht er zu den Abgeordneten, wenn er über die „Lage der Nation“ (State of the Union) berichtet. Dazu versammelt sich im Repräsentantenhaus der gesamte Kongress, wohin der Präsident geführt wird. Unmittelbar nach Abschluss seiner Rede verlässt er das Kapitol wieder, ohne dass die Abgeordneten die Möglichkeit haben, Fragen zu stellen.

Die wichtigsten Aufgaben des Kongresses lassen sich auf drei Punkte reduzieren:

  • Gesetzgebung
  • Haushaltsrecht (power of the purse)
  • Kontrolle der Exekutive, einschließlich des Präsidenten und der Geheimdienste (government oversight)

Gesetzgebung

In den Kongress eingebrachte Gesetzesvorlagen werden durch die Ausschüsse des Senats und des Repräsentantenhauses getrennt beraten und abgestimmt. Sollten die Beschlüsse voneinander abweichen, findet eine Anpassung im Conference Committee, eine Art Vermittlungsausschuss, statt. Dieser Ausschuss ist kein ständiges Gremium, sondern wird für strittige Gesetzesvorlagen jedes Mal neu berufen. Der Präsident muss Gesetze unterschreiben, damit sie in Kraft treten können. Der Präsident kann nur über die Gesetzgebung kontrolliert und in seiner Macht beschränkt werden. Die War Powers Resolution ist dafür ein aufschlussreiches Beispiel, da nach der Verfassung der Präsident zwar Oberbefehlshaber der Streitkräfte ist, allerdings nur der Kongress den Krieg erklären darf.

Zuständigkeiten

Die Machtbefugnisse des Kongresses sind im Artikel 1 (insbesondere Artikel 1, Abschnitt 8) der Verfassung festgelegt. Diese Zuständigkeiten wurden erweitert, als die Verfassungszusätze infolge des Amerikanischen Bürgerkriegs (13., 14. und 15. Verfassungszusatz, die den Kongress direkt damit beauftragen, die jeweiligen in den Zusätzen enthaltenen Vorschriften umzusetzen) und den 16. Verfassungszusatz, der die Bundeseinkommensteuer regelt, in Kraft traten.

Andere Abschnitte der Verfassung – insbesondere Artikel 1, Abschnitt 9, und die ersten zehn Verfassungszusätze (allgemein als Bill of Rights bekannt) – beschneiden die Macht des Kongresses.

Die allgemeinen Zuständigkeiten des Kongresses beinhalten:

Einige dieser Zuständigkeiten sind inzwischen veraltet, bleiben aber in Kraft.

Beschränkungen

Der zehnte Verfassungszusatz beschränkt die Machtbefugnisse des Kongresses, indem er klarstellt, dass Rechtsbereiche, die nicht an die Bundesregierung delegiert wurden, beim Volk und den Bundesstaaten bleiben.

Außerdem verbietet die Verfassung bestimmte Gesetze. Dazu gehören:

  • Die Aufhebung des Habeas Corpus
  • Die Verurteilung von Einzelpersonen ohne Gerichtsprozess
  • Gesetze, die Taten, die vor dem Inkrafttreten eines Gesetzes begangen wurden, im Nachhinein strafbar machen
  • Erhebung von direkten Steuern ohne Rücksicht auf die Volkszählung. Aufgehoben durch den 16. Verfassungszusatz
  • Erhebung von Ausfuhrsteuern
  • Bevorzugung von Handelshäfen eines Bundesstaates gegenüber anderen
  • Verleihung von Adelstiteln

Der Kongress hat auch exklusive Gerichtsbarkeit im Amtsenthebungsverfahren von Bundesbeamten.

Haushaltsrecht

Durch die Verfassung ist dem Kongress explizit die Vergabe der Haushaltsmittel vorbehalten, wodurch letztendlich die politischen Schwerpunkte gesetzt werden. Der Budget and Impoundment Control Act von 1974 hat die bis dahin übliche Praxis des Umgehens des Haushaltsrechts durch Nichtausgabe freigegebener Mittel beendet. Durch dieses Gesetz ist der Präsident verpflichtet, dem Kongress Rede und Antwort zu stehen, wenn er bewilligte Gelder nicht ausgeben will. Durch eine Zweidrittelmehrheit kann der Kongress seinen Willen durchsetzen.

Kontrolle der Exekutive

Die Kontrolle der Exekutive ist die wohl zeitaufwendigste Aufgabe des Kongresses. Einerseits kann der Kongress durch Gesetze, wie z. B. der War Powers Resolution oder den Budget and Impoundment Control Act dieser Aufgabe gerecht werden, andererseits auch durch Ausschüsse, die Politiker der Exekutive verhören dürfen. Dabei ist es möglich, dass sich jeder Ausschuss in einen Untersuchungsausschuss wandeln kann. Die Einsetzung spezieller Untersuchungsausschüsse ist auch möglich. Untersuchungsausschüssen stehen ähnliche Möglichkeiten, wie Gerichte sie haben, zur Verfügung. Sie dürfen Zeugen vorladen und verhören, die Herausgabe von Dokumenten durch Behörden verlangen und bei Aussageverweigerungen Strafen wegen Missachtung des Kongresses verhängen. Auf den Präsidenten und dessen Mitarbeiterstab im Executive Office hat der Kongress auf Grund des executive privilege keinen Zugriff. Um die Kontrolle optimal zu gewährleisten, hat sich der Kongress parallel zur Exekutive einen eigenen Verwaltungsapparat aufgebaut, der wissenschaftliche Dienste und Untersuchungsbehörden umfasst. Dazu gehört u. a. das Government Accountability Office, das den Haushalt und die Einhaltung dessen überwacht.

Zusammensetzung

Ethnische Minderheiten

Ben Nighthorse Campbell (Colorado, Senator 1993 bis 2005, Cheyenne) und Tom Cole (Oklahoma, derzeit das einzige indigene Kongressmitglied, Chickasaw) sind die einzigen indigenen amerikanischen Menschen, die bisher (2008) in den Kongress gewählt wurden. 2008 trat die Journalistin Mary Kim Titla für den Kongresswahldistrikt 1 im Bundesstaat Arizona als erste indigene amerikanische Frau an.[2] Dort ist die indigene amerikanische Bevölkerung erst seit 1948 (in den USA insgesamt bereits seit 1924) wahlberechtigt, doch ist die Zahl der in die Wählerlisten eingetragenen indigenen amerikanischen Menschen noch immer sehr gering.[3]

Shirley Chisholm aus New York war 1969 die erste schwarze Frau (vgl. Afroamerikaner), die in den Kongress gewählt wurde, erst 1989 gelang dies der ersten Lateinamerikanerin (hispanic) Ileana Ros-Lehtinen aus Kuba in Florida.

Anmerkungen

  1. Hinzu kommen sechs Delegierte aus dem District of Columbia, Puerto Rico, Amerikanisch-Samoa, Guam, Nördliche Marianen und den Amerikanischen Jungferninseln, die jedoch nur in Ausschüssen stimmberechtigt sind.
  2. Vgl. ihre Homepage: [1]
  3. Titla war Mitglied der studentischen Frauenverbindung (sorority) Kappa Delta an der Universität von Oklahoma und arbeitet als Journalistin. Mehr als 50 Stämme unterstützten ihren Wahlkampf.

Literatur

  • The Oxford Handbook of the American Congress (Oxford Handbooks), hrg. von Eric Schickler und Frances E. Lee, Oxford UP, 2013 (Paperpackausgabe), 929 S., ISBN 0199650527
  • Birgit Oldopp: Das politische System der USA: Eine Einführung, Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, 2005, 228 S., ISBN 353113874X

Siehe auch

Weblinks

 Commons: US-Kongress – Album mit Bildern und/oder Videos und Audiodateien

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