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Königreich Polen

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Königreich Polen um 1025 (Piasten-Dynastie)
Königreich Polen mit Litauen (Personalunion) und Lehenshoheit über Ordensstaat und Kurland 1499

Das Königreich Polen (polnisch Królestwo Polskie, lateinisch Regnum Poloniae) war die Bezeichnung des polnischen Staates in den Jahren 1000 bis 1795. Es begann entweder im Jahre 1000 mit der Standeserhebung des polnischen Herzogs Bolesław I. zum "Bruder und Helfer des Römischen Reichs" durch Kaiser Otto III. oder durch die Selbstkrönung Bolesławs I. 1025 zum König von Polen kurz vor seinem Tode. Das später erweiterte Polnisch-Litauische Reich endete 1795 mit der Abdankung des letzten Königs Stanisław August Poniatowski und der Dritten Teilung Polens.

Erbmonarchie

Nach der Zersplitterung des Königsreichs in einzelne Herzogtümer seit dem 12. Jahrhundert kam es erst 1295 mit Przemysław II. wieder zur Krönung eines Königs. Allerdings entwickelte sich auf dem Hintergrund des Konzepts einer Corona Regni Poloniae bald schon ein Dualismus von König und Stände insbesondere des Adels.

Wichtig ist die 1386 eingegangene Allianz mit dem Großfürstentum Litauen, in deren Folge der litauische Großfürst Jogaila als Władysław II. Jagiełło den polnischen Thron bestieg und damit die Dynastie der Jagiellonen in Polen begründete.

Das Königreich wurden in den Jahren 1000–1572 durch folgende Dynastien regiert:

Wahlmonarchie

Nach dem Aussterben der Jagiellonen im Mannesstamm und der Lubliner Union wurde die Personalunion zwischen dem Königreich Polen und dem Großfürstentum Litauen in eine Realunion umgewandelt. Der polnisch-litauische Adel, die Szlachta, setzte das Recht der Freien Wahl des Königs und Großfürsts durch. Seither stand an der Spitze des Staates, der so genannten Rzeczpospolita, ein Wahlkönig bzw. Wahlgroßfürst in Realunion vor. Dieser Doppelstaat, auch genannt Polen-Litauen, existierte bis 1791, dem Jahr der Mai-Verfassung.

Die Rzeczpospolita Polen ging 1795 mit der Dritten Teilung Polens unter.

Die bedeutendsten Dynastien von Polen-Litauen waren:

Kongresspolen

Nach dem Untergang der Rzeczpospolita fielen die Länder der polnisch-litauischen Krone an das Kaiserreich Russland, Kaiserhaus Österreich sowie das Königreich Preußen. Nach dem Wiener Kongress 1815 wurde das sogenannte Kongresspolen eingerichtet: ein formell unabhängiges „Königreich Polen“ auf Basis einer Konstitutionellen Monarchie, das nur durch eine Personalunion mit dem Russischen Kaiserreich verbunden sein sollte. Die Vereinbarungen wurden durch das autokratische Regime in Sankt Petersburg in den Jahren nach dem Kongress konsequent missachtet und schleichend beschnitten. Die vereinbarten Souveränitätsrechte wurden den Polen nicht vollständig gewährt. Nach dem gescheiterten Novemberaufstand 1830–1831 wurde die bestehende polnische Verwaltung unter Bruch der Wiener Kongressakte nach 1832 durch das „Organische Statut“ liquidiert und das Gebiet faktisch als Provinz Weichselland dem Russischen Reich administrativ direkt einverleibt.

Regentschaftskönigreich Polen

Im Verlauf des Ersten Weltkrieges wurde 1916 durch die Mittelmächte ein Regentschaftskönigreich Polen proklamiert. Dies war aber eher eine gegen Russland gerichtete Maßnahme als eine Anerkennung des Rechts der Polen auf Eigenstaatlichkeit. Dieses Königreich existierte formell bis 1918.

Siehe auch

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Königreich Polen aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.