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Jurisdiktion (Kirche)

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Die kirchliche Jurisdiktion bezeichnet die Rechts- und Verwaltungshoheit eines Ordinarius in seiner Partikularkirche (Jurisdiktionsgebiet).

Jurisdiktion

In den vorreformatorischen Kirchen übt jeder Vorsteher (Papst, Diözesanbischof, Patriarch) einer Diözese die unmittelbare Jurisdiktion über seine (Teil-)Kirche aus. Er hat die alleinige Leitungsgewalt inne. Man unterscheidet dem Grade nach die Jurisdiktion eines Diözesanbischofs und die patriarchale Jurisdiktion eines Patriarchen.

Patriarchale Jurisdiktion

Die patriarchale Jurisdiktion leitet sich her von den fünf altkirchlichen Patriarchaten (Rom, Konstantinopel, Antiochia, Alexandria, Jerusalem), die gemeinsam die damalige Weltkirche bildeten, wobei jeder Patriarch in seinem Patriarchat die alleinige Rechts-, Verwaltungs- und Lehrhoheit innehatte. Ein Patriarch steht an der Spitze der Hierarchie seiner Kirche; es gibt daher keine Hierarchie unter Patriarchen, kein Patriarch steht über einem anderen Patriarchen. Ausgenommen davon sind protokollarische Ehrenvorränge. Patriarchen in diesem Sinne sind auch Ordinarien mit kirchlichem Titel Katholikos, den sie statt oder zusätzlich zum Patriarchentitel tragen.

Ein Patriarch kann traditionell in seinem Gebiet patriarchale Synoden abhalten, Bischöfe und andere Ordinarien ernennen, Bistümer und Bistumsgrenzen festlegen, Kirchengesetze aufstellen und Kirchenrecht auslegen.

Von den eigentlichen Patriarchen mit Jurisdiktion sind die Titular-Patriarchen ohne Jurisdiktion zu unterscheiden.

Römisch-katholische Kirche

Die Jurisdiktion des Papstes wurde im Ersten Vatikanischen Konzil 1870 festgelegt, indem der Papstprimat als höchste innerkirchliche Rechtsgewalt (Jurisdiktionsprimat) (neben der höchsten Lehrvollmacht) im Dogma definiert wurde. Es fand Niederschlag im Kanon §1399 und löste den Bismarkschen Kulturkampf aus.[1] Alle Patriarchen, Bischöfe und Gläubige waren gemäß dem Dogma dem Jurisdiktionsprimat des Papstes als Leiter der Weltkirche unterworfen.

Heute gibt es neben dem altkirchlichen Patriarchat von Rom mit dem Papst als Patriarchen der Westkirche („Patriarch des Abendlandes“, „Patriarch des Okzidents“ – dieser Titel wird allerdings seit Papst Benedikt XVI. nicht mehr offiziell geführt[2]) das Lateinische Patriarchat von Jerusalem (Jurisdiktion über Palästina und Zypern) sowie die sechs Patriarchate der mit Rom unierten Ostkirchen (Jurisdiktion über die Gläubigen des jeweiligen Ritus). Alle anderen Patriarchate oder Patriarchen sind titular. Das Griechisch-melkitische Patriarchat gliedert sich auf in drei Patriarchalsitze, die anderen haben jeweils nur einen Sitz.

Die Hoheitliche Gewalt des Papstes über die gesamte Weltkirche kann nicht durch den Patriarchentitel ausgedrückt werden (s. o.); diese Funktion wird erkennbar durch den Titel Stellvertreter Christi (lat. vicarius christi).

Die patriarchale Jurisdiktionsgewalt ist mit den einzelnen patriarchalen Teilkirchen unterschiedlich geregelt. Ein Patriarch benötigt teilweise die Bestätigung seiner Rechtshandlungen durch den Papst.

Einzelnachweise

Weblinks

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