Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzy­klo­pädie zum Judentum.

Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ...

Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten)

How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida

Homosexualität in der Zeit des Nationalsozialismus

Aus Jewiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Vorgeschichte und Ideologie der Nationalsozialisten

Bis zur Schließung durch die Nationalsozialisten war das Eldorado in Berlin einer der zentralen Schwulen-Treffpunkte. (1932)

Bis zur Machtergreifung durch die Nationalsozialisten im Jahr 1933 war Berlin eine Stadt mit vielen schwulen und lesbischen Kneipen, Nachtklubs und Cabarets. Es gab auch eine Reihe von Travestie-Bars, in denen sich heterosexuelle wie schwule Touristen durch Darbietungen von Frauendarstellern unterhalten ließen. Auch in den anderen großen deutschen Städten wie z. B. Köln und Hamburg gab es eine lebhafte Homosexuellenszene. Seit dem 19. Jahrhundert existierte eine bedeutsame Homosexuellenbewegung. Doch die Fortschritte in der Emanzipation der Freunde, wie sich Schwule damals meist nannten, wurden bald durch den Aufstieg der NSDAP endgültig zunichtegemacht, nachdem bereits in den Jahrzehnten zuvor die juristische Verfolgung homosexueller Männer in Deutschland stark zugenommen hatte.

Die Partei-Ideologen der NSDAP vertraten die Ansicht, dass Homosexualität inkompatibel mit dem Nationalsozialismus sei, weil Lesben und Schwule sich nicht fortpflanzten und somit an der Reproduktion der „Herrenrasse“ nicht teilnahmen.

Ernst Röhm, der mit der SA die NSDAP paramilitärisch aufgerüstet und damit wesentlich zu deren Etablierung als Regierungspartei beigetragen hatte, war mehr oder weniger „offen“ homosexuell und verkehrte bekanntermaßen in Stricher-Kreisen. Ähnlich taten es einige andere hohe Führer seiner Organisation wie zum Beispiel Edmund Heines.

Adolf Hitler, der behauptete, bis 1934 nichts davon gewusst zu haben, schützte seinen Duzfreund so lange, wie dieser ihm nützlich war. Als Ernst Röhm jedoch Reformen forderte, ließ er ihn zusammen mit vielen anderen ehemaligen Parteigenossen in der „Nacht der langen Messer“ vom 30. Juni zum 1. Juli 1934 ermorden. Als ein Vorwand für diese Aktion wurde nun die Homosexualität Röhms und vieler seiner „Mitstreiter“ angeführt, um die tatsächlichen Hintergründe zu verschleiern. So heißt es schon im Prager Tagblatt vom 1. Juli 1934: „Den Putsch sucht Göring psychologisch aus Röhms homosexueller Veranlagung zu erklären. Er habe sich infolge seiner unglücklichen Veranlagung auf ein Gebiet treiben lassen, das für ihn verhängnisvoll werden sollte. Vielleicht habe er sich gerade durch seine Veranlagung dazu verführen lassen, sich mit solchen Männern zu umgeben, die ihm einredeten, er sei der starke Mann Deutschlands.“[1] Im Gefolge gab es die ersten, mit großem propangadistischen Aufwand betriebenen Kampagnen gegen Homosexuelle. Am 1. Januar 1935 schrieb das Pariser Tageblatt: „Von einem bekannten Wissenschaftler gehen uns die nachfolgenden Ausführungen zu, die sich mit den letzten Vorgängen in Deutschland unter einem besonderen Aspekt beschäftigen. Seit einigen Wochen erhalte ich mündliche und schriftliche Berichte, aus denen hervorgeht, dass unter den homosexuell veranlagten Personen Deutschlands eine schwere Panik ausgebrochen ist. Sie gleicht ungefähr dem panischen Schrecken, der sich der deutschen Juden nach dem 1. April 1934, dem Boykottage, bemächtigte. Diese Angstzustände der Homosexuellen begannen bereits an dem blutigen 30. Juni 1934, […] doch das wahre Entsetzen hat sie erst seit der Nacht vom 8. bis 9. Dezember gepackt, in der viele Hunderte von ihnen in den Wirtschaften, in denen sie sich treffen, von der geheimen Staatspolizei überrascht, gefangen genommen und direkt in Konzentrationslager verbracht wurden, wo man sie mit wüsten Beschimpfungen und Misshandlungen empfing.“[2] Dies alles führte zur am 28. Juni 1935 beschlossenen und am 1. September in Kraft getretenen erheblichen Verschärfung des § 175 des Strafgesetzbuches. Eine Strafbarkeit für Frauen wurde erwogen, aber wieder verworfen.

Verurteilungen nach §§ 175 (inkl. Zoophilie)
Jahr    Verurteilungen  
1932  801
   
1933  957
1934 1069
1935 2363
1936 5801
1937 9244
1938 9536
1939 8963
1940 4200
1941 4426
1942* 3963
1943* 2218.
* 1943: 1. Halbjahr verdoppelt
1942 & 1943 ohne Jugendliche
Quellen: „Statistisches Reichsamt“
und Baumann 1968, S. 61
[3]

Die Zahl der Männer, welche wegen homosexueller Vergehen verurteilt wurden, stieg ab 1935 rapide an bis zum Kriegsbeginn 1939. Häufig wurden sie nach Verbüßung der ihnen verhängten Gefängnisstrafe, manchmal aber auch, ohne dass sie gerichtlich verurteilt worden waren, von der Gestapo in Konzentrationslager verschleppt. Sie mussten dort den Rosa Winkel tragen, ein Abzeichen, das sie im Lager als Homosexuelle kennzeichnete.

Verfolgung

Kurz nach der „Säuberung“ von 1934 wurde ein Sonderdezernat der Gestapo gebildet, um Listen von schwulen Einzelpersonen anzulegen. 1936 schuf der Reichsführer-SS Heinrich Himmler die Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und Abtreibung.

Himmler hatte Röhm, der argumentiert hatte, die Vorwürfe der Homosexualität gegen ihn stammten von Juden, zunächst unterstützt. Aber nach der Säuberungsaktion wurde der Status der SS und Himmlers durch Hitler aufgewertet, und er wurde sehr aktiv in der Unterdrückung der Schwulen, die er in einer Geheimrede am 18. Februar 1937 als „anormales Leben“ brandmarkte. Im „Erlass des Führers zur Reinhaltung von SS und Polizei“ vom 15. November 1941 ordnete Hitler, ganz im Sinne Himmlers, die Todesstrafe für homosexuelle Betätigung durch Angehörige von SS und Polizei an.[4] Himmler forderte seinerseits in einem Befehl vom 7. März 1942 an die maßgeblichen Einheiten und Ausbildungseinrichtungen, es sei „darauf hinzuweisen, dass alle Angehörigen der SS und Polizei Vorkämpfer im Kampfe um die Ausrottung der Homosexualität im deutschen Volke“ sein müssten.

Hitler sah Homosexualität als ein „entartetes“ Verhalten, das die Leistungsfähigkeit des Staates und den männlichen Charakter des deutschen Volkes bedrohe. Schwule Männer wurden als „Volksfeinde“ denunziert. Man beschuldigte sie, die öffentliche Moral zu zerrütten und die Geburtenrate in Deutschland zu gefährden. Hunderttausende schwule Männer wurden durch den NS-Staat erfasst und verfolgt. Man versuchte, deutsche Schwule, die nach Ansicht des Nationalsozialismus ja Teil der „Herrenrasse“ waren, in die sexuelle und soziale Konformität zu zwingen. Schwule, die sich nicht anpassten und ihre sexuelle Orientierung unterdrückten, sollten in Konzentrationslager geschickt werden, um sie durch Arbeit umzuerziehen oder zu vernichten.

Männer

Die nationalsozialistische Verfolgung schwuler Männer vollzog sich primär über die 1935 erfolgte entgrenzende Verschärfung des Paragraphen 175 des Reichsstrafgesetzbuches (RStGB). Im Gegensatz zur preußisch-kaiserlichen Version aus dem 19. Jahrhundert, die nach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts „beischlafähnliche Handlungen“ für eine Strafbarkeit voraussetzte, reichten nach dem Willen der NS-Gesetzgebung bereits „begehrliche Blicke“ für eine Strafverfolgung. Im „Dritten Reich“ wurden über 100.000 Männer polizeilich erfasst (Rosa Listen), 50.000 Urteile ergingen aufgrund von §§ 175 und 175a RStGB, eine unbekannte Zahl wurde in psychiatrische Anstalten überwiesen. Hunderte schwuler Männer wurden auf gerichtliche Anordnung hin kastriert. Einige, die unter diesen Gesetzen verfolgt wurden, haben sich selbst jedoch nicht als Schwule identifiziert. Solche antihomosexuellen Gesetze waren in der westlichen Welt weit verbreitet, so dass viele Schwule sich bis in die 1970er Jahre, als zahlreiche dieser Gesetze widerrufen wurden, nicht sicher genug fühlen konnten, um ihre Geschichte zu erzählen. Zudem galten die Paragraphen 175 und 175a in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR nach der Befreiung vom Nationalsozialismus fort (unverändert in der Bundesrepublik Deutschland bis 1969, mit gewissen Modifikationen in der DDR bis 1957).

Frauen

Frauen wurden nicht wegen ihrer Homosexualität verfolgt. In Deutschland fielen sie nicht unter den Homosexuellenparagraphen 175, obwohl NS-Juristen dieses immer wieder diskutiert haben. Der geschlechtsneutrale § 129 Abs. 1 b des österreichischen Strafrechts behielt allerdings auch während des Anschlusses seine Gültigkeit.[5] Die von Claudia Schoppmann untersuchten Gerichtsurteile gegen Frauen aufgrund dieses Paragraphen blieben jedoch in Zahl und Strafmaß unbedeutend, zumeist wurde nicht einmal die Mindeststrafe des Gesetzestextes verhängt und die Strafe zur Bewährung ausgesetzt.[6] Für die These, Lesben seien unter einem Vorwand – beispielsweise als „Asoziale“ verfolgt worden, finden sich bislang nur wenige Belege.[7][8] Finden sich in den Akten der Konzentrationslager Hinweise auf lesbisches Verhalten, so beziehen sich diese in allen Fällen auf Frauen, deren offizieller Haftgrund für sich genommen den Nationalsozialisten Verfolgungsgrund genug war. Keine Ausnahme stellt die in Ravensbrück inhaftierte Jüdin Mary Pünjer dar, die im Oktober 1940 aus unbekannten Gründen verhaftet wurde und deren Haftgrund mit „asozial“ und dem Zusatz „lesbisch“ angegeben war.[9][10] Einen ausführlichen Vergleich der Lebenssituation lesbischer Frauen mit der Lebenssituation schwuler Männer in der Zeit des Nationalsozialismus hat Joachim Müller im Jahr 2007 zusammengestellt.[11]

Katholische Kirche

In den Jahren 1936 und 1937 organisierte der NS-Staat eine Serie von rund 250 Strafprozessen gegen katholische Geistliche und Ordensleute, hauptsächlich wegen homosexueller Handlungen, aber auch wegen Missbrauch von Kindern und Schutzbefohlenen. Die Prozesse endeten zumeist mit hohen Zuchthausstrafen, waren aber zum Teil sehr nachlässig vorbereitet worden. So wollte im Sommer 1937 beispielsweise ein Zeuge in dem Vorsitzenden Richter statt in dem Angeklagten seinen angeblichen Belästiger erkennen. Auf Anweisung von Propagandaminister Joseph Goebbels berichtete die Presse ausführlich und zum Teil hämisch über die Verfahren. Ziel war eine Diskreditierung der Kirche und eine Aufweichung ihrer im Reichskonkordat zugesagten Rechte. Die Kampagne wurden während der Olympischen Spiele im Sommer 1936 kurzzeitig ausgesetzt und endete erst ein Jahr später ohne erkennbaren Anlass.[12]

Homosexuelle Männer in Konzentrationslagern

Einweisung eines Homosexuellen in das KZ Sachsenhausen zum Strafkommando „Schuhläufer“

Die Schätzungen hinsichtlich der Zahl der schwulen Männer, die während der Zeit des Nationalsozialismus in Konzentrationslagern ihr Leben lassen mussten, variieren erheblich. Die wohl verlässlichsten Zahlen stammen bis heute von Rüdiger Lautmann, der eine Zahl von 10.000 bis 15.000 in Konzentrationslager verschleppte homosexuelle Männer schätzte, von denen etwa 53 % ums Leben kamen. Der Grund für z. T. erheblich darüber hinausgehende Schätzungen liegt u. a. darin, dass nicht ermittelbar ist, wie viele aus anderen Gründen ermordete Menschen homosexuell waren: Juden, Sinti und Roma usw.

Als Beispiel einer gezielten Mordaktion sei an die Ermordung von rund 200 homosexuellen Männern erinnert, die im Zeitraum Juli bis September 1942 im Außenlager Klinkerwerk des KZ Sachsenhausen stattfand.[13] Ziel des NS-Regimes waren indes vorgeblich „Umerziehungsmaßnahmen“, um den Geschlechtstrieb von Schwulen in Richtung einer heterosexuellen Betätigung zu verändern (z. B. zwangsweise Besuche von KZ-Bordellen, wobei das Verhalten der Männer durch SS-Offiziere beobachtet wurde). Dokumentiert sind darüber hinaus – nicht nur aus Konzentrationslagern – zwangsweise, jedoch angeblich „freiwillig beantragte“ Kastrationen.[14] Ebenso wurden zahlreiche medizinische Menschenversuche durchgeführt, um die Ursachen von männlicher Homosexualität zu ergründen (z. B. operative Einpflanzung einer „künstlichen Sexualdrüse“, dies auch nach zuvor durchgeführter Kastration u. v. a. m.) und nach Möglichkeit endgültig zu eliminieren. Zudem wurden Schwule ebenso wie andere Verfolgte für von vorneherein tödlich angelegte „medizinische Experimente“ von KZ-Ärzten herangezogen, z. B. in Hinblick auf die Untersuchung der Übertragung der Erreger von Infektionskrankheiten. Unter anderem unternahm der dänische Arzt Carl Værnet im KZ Buchenwald Versuche, Häftlinge von ihrer Homosexualität zu „heilen“.[15]

Nach 1945

Die nationalsozialistische Gesetzgebung bezüglich § 175 hatte bis 1969 in der Bundesrepublik Deutschland bestand, in der DDR kehrte man am 11. Dezember 1957 zur Fassung vor 1935 zurück, nachdem der Paragraph in den Jahren zuvor praktisch kaum angewandt worden war, 1968 wurde der Nachfolgeparagraph in der DDR abgeschafft und im Dezember 1988 in der DDR auch das Mindestschutzalter bei Hetero- und Homosexualität gleichgestellt. Erst 1994 wurde durch Streichung des § 175 aus dem Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland Homosexualität zwischen Männern auch im Westen Deutschlands wirklich straffrei. Im Jahr 2002 hat sich der Deutsche Bundestag offiziell bei den homosexuellen Opfern des Nazi-Regimes entschuldigt und mit einer Ergänzung des NS-Aufhebungsgesetzes symbolisch alle Urteile aus der NS-Zeit aufgehoben.

Hugo Walleitner (1909–1982) aus Bad Ischl veröffentlichte 1947 im Selbstverlag das Buch Zebra. Ein Tatsachenbericht aus dem Konzentrationslager mit 32 selbstgezeichneten Abbildungen. Gezwungenermaßen verschwieg er darin jedoch weshalb er verschleppt wurde. Im Buch wird auch Josef K. porträtiert, welcher bis 1945 sechs Jahre im Konzentrationslager überlebt hatte. In einer Serie von Beiträgen in der in Hamburg erscheinenden Schwulenzeitschrift „Humanitas“ veröffentlicht Leo Clasen (Pseudonym: L.D. Classen von Neudegg) 1954/55 als erster seine Erinnerungen an die KZ-Haft in Sachsenhausen.[16][17] Harry Schulze lieferte 1969 (Änderung des § 175) unter seinem Standard-Pseudonym Harry Wilde mit Das Schicksal der Verfemten die erste literarische Auseinandersetzung mit der Homosexuellenverfolgung durch das NS-Regime.[18] Hans N. veröffentlichte unter dem Pseudonym Heinz Heger die Lebensgeschichte von Josef K. im Jahre 1972 (1971 wurde der § 129 Abs. 1 StG geändert, später § 209 StGB). Die Männer mit dem Rosa Winkel war erstmals ein Bericht schwuler KZ-Überlebender in Buchform. Dies wurde dann auch in mehrere Sprachen übersetzt. Der Rosa Winkel von Josef K., der im United States Holocaust Memorial Museum aufbewahrt wird, ist auch einer der letzten erhaltenen.[19] Eine umfassendere historische Aufarbeitung dieser Zeit begann erst ab den 1980ern.

Denkmäler, die an die Verfolgung schwuler Männer erinnern, entstanden ab 1984, zunächst in den Gedenkstätten auf dem Gelände ehemaliger Konzentrationslager. Der erste Gedenkstein aus rosa Granit in der Form eines Winkels mit der Inschrift „Totgeschlagen. Totgeschwiegen. Den homosexuellen Opfern des Nationalsozialismus.“ wurde 1984 im KZ Mauthausen angebracht; die Idee dazu ging von der HOSI Wien aus, die den Stein auch finanziert hat. Das erste Denkmal, das außerhalb eines ehemaligen KZs verwirklicht wurde, war das Homomonument in Amsterdam, das zugleich auch das erste freistehende Denkmal war, also das erste, das in seiner Gestaltung über eine Erinnerungstafel hinausging. Im Mai 2008 wurde in Berlin das Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen eingeweiht.

Siehe auch

Literatur

Allgemein

  • Ralf Bogen: "Vorkämpfer im Kampfe um die Ausrottung der Homosexualität". In: Ingrid Bauz, Sigrid Brüggemann, Roland Maier (Hrsg.): Die Geheime Staatspolizei in Württemberg und Hohenzollern. Schmetterling-Verlag, Stuttgart 2013, ISBN 978-3-89657-138-0, S. 305–321.
  • Günter Grau (Hrsg.): Homosexualität in der NS-Zeit. Dokumente einer Diskriminierung und Verfolgung. 2. überarbeitete Auflage. Fischer-TB, Frankfurt am Main 2004, ISBN 3-596-15973-3.
  • Rainer Hoffschildt: Die Verfolgung der Homosexuellen in der NS-Zeit: Zahlen und Schicksale aus Norddeutschland. Verl. Rosa Winkel, Berlin 1999, ISBN 3-86149-096-X.
  • Olaf Mußmann (Bearb.): Homosexuelle in Konzentrationslagern – Vorträge, wissenschaftliche Tagung 12./13. September 1997. Westkreuz-Verlag, Bad Münstereifel 2000, ISBN 3-929592-51-7.
  • Burkhard Jellonnek, Rüdiger Lautmann (Hrsg.): Nationalsozialistischer Terror gegen Homosexuelle. Verdrängt und ungesühnt. Paderborn 2002, ISBN 3-506-74204-3. (online bei der Bayerischen Staatsbibliothek)
  • Burkhard Jellonnek: Homosexuelle unter dem Hakenkreuz. Die Verfolgung von Homosexuellen im Dritten Reich. Paderborn 1990, ISBN 3-506-77482-4. (online bei der Bayerischen Staatsbibliothek)
  • KZ-Gedenkstätte Neuengamme (Hrsg.): Verfolgung Homosexueller im Nationalsozialismus – Beiträge zur Geschichte der nationalsozialistischen Verfolgung in Norddeutschland. Edition Temmen, Bremen 1999, ISBN 3-86108-738-3.
  • Rüdiger Lautmann: Seminar Gesellschaft und Homosexualität. Suhrkamp, Frankfurt 1977, ISBN 3-518-27800-2. (insbes. 8. Kapitel)
  • Rüdiger Lautmann: Categorization in Concentration Camps as a Collective Fate: A Comparison of Homosexuals, Jehovah’s Witnesses and Political Prisoners. In: Journal of Homosexuality. Vol. 19, No. 1, 1990, ISSN 0091-8369, S. 67–88.
  • Joachim Müller, Andreas Sternweiler, Schwules Museum Berlin (Hrsg.): Homosexuelle Männer im KZ Sachsenhausen. Berlin 2000, ISBN 3-86149-097-8.
  • Jan-Henrik Peters: Verfolgt und Vergessen: Homosexuelle in Mecklenburg und Vorpommern im Dritten Reich. Herausgegeben von Falk Koop im Auftrag des Landesverbandes der Lesben und Schwulen Mecklenburg-Vorpommern „Gaymeinsam e. V.“ Ingo Koch Verlag, Rostock 2004, ISBN 3-937179-95-X.
  • Andreas Pretzel, Gabriele Roßbach; Kulturring in Berlin e. V. (Hrsg.): „Wegen der zu erwartenden hohen Strafe“. Homosexuellenverfolgung in Berlin 1933 – 1945. Berlin 2000, ISBN 3-86149-095-1.
  • Bernhard Rosenkranz: Hamburg auf anderen Wegen. Die Geschichte des schwulen Lebens in der Hansestadt. Hamburg 2005, ISBN 3-925495-30-4.
  • Wolfram Setz (Hrsg.): Homosexualität in der DDR. Männerschwarm Verlag, Hamburg 2006, ISBN 3-935596-42-1. (Bibliothek rosa Winkel: Band 42)
  • Anna Maria Sigmund: „Das Geschlechtsleben bestimmen wir!“ Sexualität im 3. Reich. Heyne, München 2008, ISBN 978-3-453-13728-8, S. 179–212: Kap. „Homosexuelle als Volksschädlinge“.
  • Hans-Georg Stümke, Rudi Finkler: Rosa Winkel, Rosa Listen – Homosexuelle und „Gesundes Volksempfinden“ von Auschwitz bis heute. Rowohlt, Hamburg 1981, ISBN 3-499-14827-7.
  • Alexander Zinn: Die soziale Konstruktion des homosexuellen Nationalsozialisten. Zu Genese und Etablierung eines Stereotyps. P. Lang, 1997, ISBN 3-631-30776-4.

Lebenswege / Erinnerungsliteratur

Lebenssituation von Lesben in der Zeit des Nationalsozialismus

Filme

  • Rob Epstein und Jeffrey Friedman drehten 2000 die Dokumentation Paragraph 175 über Lebensgeschichten von mehreren Männern und Frauen die aufgrund ihrer Homosexualität von den Nazis verfolgt wurden.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Haupt und Leben. In: Prager Tagblatt, 1. Juli 1934, S. 2.
  2. „Expertus“: Die „Ausrottung“ der Homosexuellen im Dritten Reich. In: Pariser Tageblatt, 1. Januar 1935, S. 1–2. Zitiert nach dem Corpus des Digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache des 20. Jahrhunderts
  3. „Statistisches Reichsamt“
    Jürgen Baumann: Paragraph 175. Luchterhand, Darmstadt 1968
    Zusammengefasst in: Hans-Georg Stümke, Rudi Finkler: Rosa Winkel, rosa Listen. Rowohlt TB, Juli 1985, ISBN 3-499-14827-7, S. 262.
  4. Erlass des Führers über die Reinhaltung der SS und Polizei (15. November 1941). (PDF; 68 kB)
  5. Günter Grau (Hrsg.): Homosexualität in der NS-Zeit. Dokumente einer Diskriminierung und Verfolgung. Fischer-TB, Frankfurt am Main 1993, ISBN 3-596-11254-0 (2. Auflage 2004, ISBN 3-596-15973-3)
  6. Schoppmann: Verbotene Verhältnisse. Frauenliebe 1938–1945. Querverlag, Berlin 1999.
  7. Schoppmann: Nationalsozialistische Sexualpolitik und weibliche Homosexualität. (Dissertation, FU Berlin, 1990.) Centaurus, Pfaffenweiler 1991 (überarb. 2. Auflage. 1997)
  8. Christa Schikorra: Kontinuitäten der Ausgrenzung. „Asoziale“ Häftlinge im Frauen-Konzentrationslager Ravensbrück. (Dissertation, TU Berlin, 2000.) Metropol, Berlin 2001, ISBN 3-932482-60-3.
  9. Claudia Schoppmann: Nationalsozialistische Sexualpolitik und weibliche Homosexualität. (Dissertation, FU Berlin, 1990.) Centaurus, Pfaffenweiler 1991 (überarbeitete 2. Auflage 1997)
  10. freundschaften-hamburg.de
  11. Joachim Müller: „Vergleichbarkeit der Lebenssituation lesbischer Frauen mit der Lebenssituation schwuler Männer im Nationalsozialismus (und nach 1945)“, Berlin 2007 (über die Standardsuche bei voebb.de auffindbar) Der Band grauer Literatur ist im Lesesaal der Amerika-Gedenkbibliothek (Zentral- und Landesbibliothek Berlin) einsehbar.
  12. Hans Günter Hockerts: Die Sittlichkeitsprozesse gegen katholische Ordensangehörige und Priester 1936/1937. Eine Studie zur nationalsozialistischen Herrschaftstechnik und zum Kirchenkampf. Matthias-Grünewald-Verlag, Mainz 1971.
  13. rosa-winkel.de
  14. siehe dazu zum Beispiel die ständige Ausstellung „Medizin und Verbrechen“ zum Krankenrevier in der Gedenkstätte Sachsenhausen; vgl. zu Details Astrid Ley und Günter Morsch (Hrsg.): Medizin und Verbrechen. Das Krankenrevier des KZ Sachsenhausen 1936-1945, Berlin 2007 sowie Stefan Heinz und Lukas Bergmann: Verfolgung von „Volksfeinden“ als Staatsauftrag. Die „Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und Abtreibung“
  15. lambdanachrichten.at
  16. Eberhard Zastrau: Funktionshäftlinge mir dem rosa Winkel im Krankenrevier des ehemaligen KZ Sachsenhausen, 22. April 2007.
  17. Nachdruck der Artikel Clasens im Verlag rosa Winkel: Klappentexte Nr. 4 „Sterben“, Berlin 1984.
  18. Bernd-Ulrich Hergemöller: Mann für Mann – Ein biographisches Lexikon, Suhrkamp Taschenbuch, Hamburg 2001, ISBN 3-518-39766-4, „Schulze, Harry («Wilde, Harry»)“, S. 650.
  19. Andreas Brunner, Ines Rieder, Nadja Schefzig, Hannes Sulzenbacher, Niko Wahl: geheimsache:leben – Schwule und Lesben im Wien des 20. Jahrhunderts, Löcker Verlag, Wien 2005, ISBN 3-85409-435-3, S. 166 f.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Homosexualität in der Zeit des Nationalsozialismus aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.