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Finanzdienstleistung

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Finanzdienstleistungen sind im weitesten Sinne alle Dienstleistungen, die einen Bezug zu Finanzgeschäften haben. Diese können sowohl von Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten als auch durch Unternehmen wie Versicherungen, Maklerpools, Bausparkassen, Kreditkartenorganisationen etc. angeboten werden.[1]

Abgrenzung des Begriffs Finanzdienstleistungen

Juristische Begriffsdefinition

Finanzdienstleistungen sind im engeren Sinne nach § 1 Abs. 1a Kreditwesengesetz (KWG) Dienstleistungen von Finanzdienstleistungsinstituten. Dazu zählen

Im Sprachgebrauch werden zu den Finanzdienstleistungen auch alle von Kreditinstituten erbrachten Bankgeschäfte im Sinne von § 1 Abs. 1 KWG sowie die von Versicherungen erbrachten Leistungen gezählt. Aufsichtsrechtlich erfolgt jedoch eine Unterscheidung in Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungsgeschäfte und Versicherungsgeschäfte. Dementsprechend werden an das Betreiben von Bankgeschäften im Kreditwesengesetz (§ 33 KWG) höhere Eigenkapitalanforderungen als an das Betreiben von Finanzdienstleistungsgeschäften gestellt. Die Anforderungen an Versicherungsunternehmen finden sich im Versicherungsaufsichtsgesetz.

Originäre Finanzdienstleistungen

Unter originären Finanzdienstleistungen werden Dienstleistungen verstanden, die zur Erfüllung finanzwirtschaftlicher Funktionen beitragen oder sie sogar ganz übernehmen.[2] Beispielhaft sind solche Funktionen bei privaten Haushalten das Ausgeben beziehungsweise Einnehmen von Geld sowie das Sparen oder die Vermögensbildung.

Derivative Finanzdienstleistungen

Wenn neben der oben geschilderten originären Finanzdienstleistung zusätzlich zum Finanzprodukt eine Beratung erfolgt, so wird sie als derivative Finanzdienstleistung bezeichnet.[3] Aus der originären Finanzdienstleistung Sparen würde zum Beispiel eine derivative Finanzdienstleistung, wenn der Sparer in Bezug auf die Sparform (Bausparen, Tagesgeld, Sparbuch …) durch einen Vermögensberater oder Bankangestellten beraten wird.

Verwendung als Branchenbezeichnung

Unter dem Begriff Finanzdienstleister als Branchengattung firmieren am Markt Vertriebsorganisationen, welche Privatverbrauchern gegenüber die Vermittlung diverser Finanzprodukte von Drittunternehmen (meist Versicherungen oder Fonds) anbieten (Allfinanz).

Aufsicht

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist die einheitliche staatliche Allfinanzaufsicht über Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungsunternehmen und den Wertpapierhandel mit Sitz in Frankfurt und Bonn. Grundlage dieser Aufsicht sind das Kreditwesengesetz, das Wertpapierhandelsgesetz und das Investmentgesetz für die Aufsicht über Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie das Versicherungsaufsichtsgesetz für die Aufsicht über Versicherungen. Daneben ist die BaFin für die Aufsicht über die Einhaltung einer Reihe weiterer kapitalmarktrechtlicher Gesetze verantwortlich, so für das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG), das Wertpapierprospektgesetz (WpPG), das Verkaufsprospektgesetz (VerkaufProspG) und das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG). Im Rahmen der Beaufsichtigung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute arbeitet die BaFin entsprechend der Regelung in § 7 Kreditwesengesetz eng mit der Deutschen Bundesbank zusammen. Der Bundesbank obliegen in der laufenden Überwachung der Institute vor allem die Auswertungen der von den Instituten eingereichten Unterlagen, Meldungen, Jahresabschlüssen und Prüfungsberichte sowie regelmäßige bankgeschäftliche Prüfungen.

Politische Förderung

Der Koalitionsvertrag von 2005 unter Leitung von Angela Merkel und Peer Steinbrück, dieser als designierter und dann tatsächlicher Finanzminister des Bundes, ein gemeinsames Dokument von CDU, CSU, SPD, legte fest:

Ein Finanzplatz Deutschland, als Grundlage für Finanzdienstleistungen, hat ein großes Potenzial, das unter Beachtung der ständigen Fortentwicklung der globalen Finanzmärkte weiter ausgebaut werden soll; die Integration des europäischen Finanzbinnenmarktes ist voranzutreiben. Dieses Prinzip gilt auch bei der Umsetzung der neuen europäischen Eigenkapitalstandards Basel 2. Produktinnovationen und neue Vertriebswege müssen nachdrücklich unterstützt werden. Dazu wollen wir die Rahmenbedingungen für neue Anlageklassen in Deutschland schaffen. Hierzu gehören die Einführung von Real-Estate-Investment-Trusts (Reits) unter der Bedingung, dass positive Wirkungen auf Immobilienmarkt und Standortbedingungen zu erwarten sind, der Ausbau des Verbriefungsmarktes, die Erweiterung der Möglichkeiten für Public-Private-Partnerships, Überarbeitungen für den Bereich Private Equity durch ein Gesetz. Eine Finanzmarktaufsicht, die unter Wahrung des primären Zieles der Finanzmarktstabilität die bestehenden Aufsichtsstandards mit Augenmaß anwendet.[4]

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Vgl. Gabler Wirtschaftslexikon. 1993, S. 1132.
  2. Vgl. M. Haller: Die Durchdringung der Banken und Versicherungsmärkte – Warum jetzt. 1987, S. 64.
  3. Vgl. D. Geitner: Finanzdienstleistungen in Deutschland. 1989, S. 555.
  4. gekürzt. Vollständig, S. 86 (Memento vom 25. November 2011 im Internet Archive) (PDF; 2,0 MB)
  5. Der Link unten führt zur .pdf-Datei. Früher auch als print ISBN 3937383468
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Finanzdienstleistung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.