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Erstes Konzil von Nicäa

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1. Konzil von Nicäa
Datum 20. Mai – 25. Juli 325
Akzeptiert von Römisch-Katholische Kirche, Orthodoxe Kirchen, Altorientalische Kirchen, Assyrische Kirche des Ostens, Anglikanische Kirchen, Altkatholische Kirche, Lutherische Kirchen, Evangelisch-methodistische Kirche
Vorangehendes Konzil
Nächstes Konzil Erstes Konzil von Konstantinopel
Einberufen von Konstantin dem Großen
Präsidium Papst Silvester I. (durch seinen Legaten Ossius von Córdoba), Alexander von Alexandria
Beteiligung Insgesamt etwa 2000 Teilnehmer (davon vermutlich 318 Bischöfe)
Diskussionsthemen Christologie (Gottheit Christi) Arianismus, Arianischer Streit, Häretikertaufe, Kastration, Wegzehrung für die Sterbenden
Konzilsdokumente Glaubensbekenntnis,
20 Kanones, 1 Synodalbrief
Liste ökumenischer Konzilien
Ikone: Erstes Konzil von Nicäa. Kaiser Konstantin entrollt den Text der ersten Hälfte des Nicänischen Glaubensbekenntnis

Das Erste Konzil von Nicäa wurde vom römischen Kaiser Konstantin I. im Jahr 325 in der kleinen Stadt Nicäa (heute İznik, Türkei) bei Konstantinopel (heute Istanbul) einberufen, um den in Alexandria ausgebrochenen Streit über den Arianismus zu schlichten. Teilnehmer waren zwischen 200 und 318 Bischöfe, die fast alle aus dem Osten des Reiches kamen, damit der Streit um das Wesen Jesu und die Trinität beendet werde, da Konstantin das Christentum als stabilisierenden Faktor seines Kaisertums zu benutzen gedachte. Das Konzil endete mit dem (vorläufigen) Sieg der Gegner des Arianismus und der Formulierung des nicänischen Glaubensbekenntnisses, obwohl die arianischen Bischöfe in der Mehrzahl waren. Aber als der Kaiser die Diskussion damit beendete, dass „der Sohn eines Wesens mit dem Vater“ sei, gaben alle Bischöfe, die anderer Meinung gewesen waren, dem Wort des Kaisers nach, der sich als „Bischof der Bischöfe“ bezeichnete.

Die Kanones des Konzils sind die ersten Lehrentscheidungen der christlichen Gesamtkirche, die allein durch die gemeinsamen Unterschriften von über 300 Bischöfen aus dem gesamten damaligen Verbreitungsgebiet des Christentums eine weit höhere Bedeutung hatten, als die bisherigen Entscheide einzelner Bischöfe oder lokaler Bischofsversammlungen. Durch die Autorität des Kaisers, der das Konzil einberufen hatte, wurden sie für die gesamte Kirche im Reich verpflichtend.

In der Kirchengeschichte wird das Konzil von Nicäa als das erste ökumenische Konzil gezählt und als einer der wesentlichen Bezugspunkte der Kirchengeschichte angesehen, so dass die Geschichte der Alten Kirche oft in vor-nicänische und nach-nicänische Theologie eingeteilt wird. Die kirchenhistorische Bedeutung des Konzils kristallisierte sich jedoch erst im Verlauf des vierten Jahrhunderts heraus, und die Beschlüsse des Konzils wurden nach dem Tod Konstantins 337 vielfach in Frage gestellt, bevor sie 381 durch das erste Konzil von Konstantinopel bestätigt wurden.

Der Gedenktag für das Erste Konzil von Nicäa ist in der Lutherischen Kirche - Missouri-Synode der 12. Juni. In der orthodoxen Kirche wird es am sechsten Sonntag nach Ostern gefeiert.

Quellen

Auf dem Konzil selbst wurde kein Protokoll geführt, auch wenn nachträglich einige angebliche Protokolle aufgetaucht sind. Es gibt jedoch zeitgenössische Dokumente und Berichte darüber, so dass die wesentlichen Vorgänge am Konzil heute historisch unbestritten sind:

Zeitumstände

Der römische Kaiser Konstantin I. hatte seit etwa 313 (Toleranzedikt von Mailand) das Christentum privilegiert. Konstantin erhoffte sich wohl vom Christentum eine stabilisierende Wirkung für die eben erst wiedergewonnene Einheit des Römischen Reiches. Diese völkerverbindende Funktion war durch den arianischen Streit gefährdet. Eine Spaltung der Kirche drohte. Da das Problem von der Kirche allein nicht gelöst werden konnte, drängte der Kaiser auf eine Beendigung des Streites. Er griff auch mit Kompromissformeln aktiv in den Konzilverlauf ein. Aus Sicht Konstantins war die Sicherung des Religionsfriedens eine wesentliche kaiserliche Aufgabe mit politischen Implikationen (siehe auch Pax romana).

Ein Vorläufer: Das Konzil von Antiochia

Im 20. Jahrhundert wurden die Akten eines lokalen Konzils entdeckt, das ein halbes Jahr vor dem Konzil von Nicäa in Antiochia (heute Antakya/Türkei) stattgefunden hat. Dieses Konzil wird von einigen Forschern (J.N.D. Kelly, Eduard Schwartz) als wesentlicher Vorläufer von Nicäa angesehen. Teilnehmer waren 59 Bischöfe aus Palaestina, Arabien, Phönizien und Kappadokien. Die Leitung hatte Ossius von Córdoba, der auch in Nicäa eine führende Rolle spielte. Der Anlass für das Konzil war die Wahl eines neuen Bischofs von Antiochia, aber daneben wurde eine deutliche Stellungnahme zum Arianismus und ein ausführliches antiarianisches Glaubensbekenntnis verfasst, das jedoch keine literarische Verwandtschaft zum nicäischen Glaubensbekenntnis aufweist. Drei der Bischöfe, unter ihnen Eusebius von Caesarea, weigerten sich, dieses Bekenntnis zu unterzeichnen, und wurden deshalb provisorisch exkommuniziert, mit der Chance, ihre Meinung vor der „großen und heiligen Synode“ von Ancyra (die dann in Nicäa stattfand) zu ändern.

Das Konzil

Ort und Zeit

Das Konzil fand in Nicäa, dem heutigen İznik statt, damals die zweitgrößte Stadt von Bithynien und nur etwa 30 km vom damaligen Kaisersitz Nikomedia entfernt, einem Ort, der zu Land und zu See gut erreichbar war. Die Lokalitäten gehörten vermutlich zum kaiserlichen Palast.

Die Eröffnungssitzung fand am 20. oder 25. Mai 325 statt, und das Konzil endete Ende Juli desselben Jahres mit einem Bankett zur Feier des 20. Jahrestags der Thronbesteigung von Kaiser Konstantin.

Die Teilnehmer

Kaiser Konstantin hatte alle 1800 Bischöfe der damaligen christlichen Kirche (etwa 1000 im griechischen und 800 im lateinischen Sprachraum) brieflich zur Teilnahme aufgefordert und übernahm die Reisespesen der etwa 300 Bischöfe, die die Einladung annahmen.

Da jeder Bischof zwei Presbyter und drei Diakone mitbringen konnte, dürften bis zu zweitausend Personen am Konzil teilgenommen haben. Die meisten östlichen Provinzen des Reichs waren gut vertreten. Von der lateinischen Kirche kamen jedoch nur sieben: Ossius von Córdoba, Nicasius von Dijon, Caecilian von Karthago, Domnus von Strido, Markus von Kalabrien und die beiden Presbyter Victor (oder Vitus) und Vicentius als Abgeordnete des alten Bischofs von Rom Silvester I.

Unter den Bischöfen waren einige, z. B. Paphnutius von Theben, Potamon von Heraklea und Paul von Neo-Caesarea, sichtbar durch die erst 15 Jahre zurückliegende Christenverfolgung verstümmelt. Bemerkenswert sind Jakobus von Nisibis, der als Einsiedler, oder Spyridion von Zypern, der auch als Bischof noch als Schafhirte gelebt hatte. Daneben waren auch Nikolaus von Myra, ein persischer Bischof Johannes und ein gotischer Bischof Theophilus anwesend.

Auf Befehl des Kaisers nahm auch der alexandrinische Presbyter Arius teil.

Beim Kaiser dürften Ossius von Córdoba und Eusebius von Caesarea am meisten Einfluss gehabt haben.

Die Teilnehmer hatten bezüglich der Hauptfrage im Wesentlichen drei Positionen:

  • Die Arianer oder Eusebianer waren etwa zwanzig Bischöfe unter der Führung des einflussreichen Eusebius von Nikomedia, des späteren Patriarchen von Konstantinopel, der mit der kaiserlichen Familie verbunden war, und des Presbyters Arius.
  • Die Homoousianer (von homo-ousios, wesensgleich) hielten an der vollkommenen Göttlichkeit Christi fest. An der Spitze standen die Patriarchen Alexander von Alexandria, Eustathius von Antiochia und Makarius von Jerusalem, dazu Ossius von Córdoba, der Hofbischof, und insbesondere der junge Erzdiakon Athanasius von Alexandria, der zwar weder Sitz noch Stimme hatte, aber sich bezüglich Beharrlichkeit, Argumentation und Eifer auszeichnete.
  • Die Mehrheit nahm auf die eine oder andere Art eine Mittelposition ein. Eine wichtige Gruppe gehörte zu den Schülern des Origenes, die theologisch in der Mitte standen (auch beide Parteien gebrauchten Argumente, die sie von Origenes herleiteten). Viele hatten einen anti-arianischen Instinkt, aber wenig theologisches Unterscheidungsvermögen, andere hatten nur unsichere Meinungen und wechselten die Seiten je nach Argumenten oder äußeren Einflüssen.

Verlauf

Zu Beginn brachten viele Bischöfe Eingaben über private Streitigkeiten vor den Kaiser, der alle diese Papiere verbrennen ließ, ohne über sie zu reden, und die Teilnehmer zu Versöhnung und Harmonie ermahnte.

Zuerst schlugen die Arianer ein Bekenntnis vor, das jedoch, gemäß Eustathius, unter Tumulten von den Anwesenden zerrissen wurde, worauf sechzehn der achtzehn Unterzeichner die Seite wechselten.

Arius argumentierte aus der Position einer absolut monotheistischen Theologie, die keinerlei Verletzung der Einheit und Einzigkeit Gottes zulassen dürfe. Folgerichtig sprach er der Person Jesu Christi (als bloß homoiousios = „wesensähnlich“) die Gottheit ab, und wies ihr nur die Rolle des vornehmsten aller Geschöpfe zu. In seinen philosophischen Argumenten ging er von platonischen und neuplatonischen Prämissen aus.

Die Gegner des Arius auf Seite von Athanasius hingegen argumentierten mit dem Begriff homo-ousios, eines Wesens (Wesensgleichheit). Die Homoousianer argumentierten, dass der Arianismus die christliche Gotteslehre nicht durch Monotheismus, sondern durch einen Polytheismus ersetze, da Gott und Jesus Christus für die Arianer völlig verschiedene Wesen sind, die beide verehrt werden. Daneben würden dadurch liturgische Traditionen wie die Taufe im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes oder Gebete zu Jesus Christus unsinnig. Außerdem, vielleicht am wichtigsten, sei beim Arianismus das christliche Konzept der Erlösung in Christus nicht denkbar, da nur ein wirklich göttlicher Mittler eine Versöhnung der Schöpfung mit Gott zustande bringen könne – für ein Geschöpf sei das nicht möglich.

Dann schlug Eusebius von Caesarea, der Arius nach seiner Verbannung von Alexandria bei sich aufgenommen hatte, ein altes palästinisches Bekenntnis vor, das die Göttlichkeit Christi in allgemeinen biblischen Ausdrücken bestätigte. Gemäß neueren Erkenntnissen aufgrund des Konzils von Antiochia dürfte das jedoch kein Vorschlag eines Bekenntnisses für die Versammlung gewesen sein, sondern eine Rechtfertigung seiner Rechtgläubigkeit vor dem Konzil aufgrund seiner Exkommunikation (was Eusebius verständlicherweise in einem Brief an seine Gemeinde nicht besonders betont).

Seine Aussage, dass der Kaiser sein Bekenntnis für gut befand, dürfte den Tatsachen entsprechen (offen bleibt, ob es als Vorschlag oder als Rechtfertigung akzeptiert wurde).

Da auf der einen Seite die arianische Seite für jeden biblischen Ausdruck, den die trinitarische Seite vorschlug, eine ihnen gemäße Interpretation fand und auf der anderen Seite die Trinitarier nicht bereit waren, die Entscheidung durch ein doppeldeutiges Bekenntnis weiter offenzulassen, stimmte der Kaiser ausdrücklich für den von Arius zurückgewiesenen Ausdruck „wesenseins“ (griechisch ὁμοουσιος homoousios, lateinisch consubstantialis (von gleicher Substanz)) und ordnete an, das Bekenntnis entsprechend zu überarbeiten. Eusebius schreibt, der Kaiser persönlich habe diesen Ausdruck so ausgelegt, dass er möglichst breit akzeptiert werden konnte: „Er erklärte, dass ὁμοουσιος nicht im Sinn von körperlichen Beziehungen verstanden werden dürfte, (?) da eine immaterielle geistige und nichtkörperliche Natur nicht körperlichen Beziehungen unterworfen sein könne. Diese Dinge müssten verstanden werden als geistliche und unaussprechliche Bedeutung.“

Da verschiedene sehr ähnlich lautende östliche Bekenntnisse existieren, kann nicht entschieden werden, welches davon die Grundlage für das neu erarbeitete Bekenntnis war. Die überarbeitende Gruppe unter Ossius von Córdoba begnügte sich nicht mit dem Ausdruck der Gotteinigkeit des Sohnes mit dem Vater, sondern fügte weitgehend alle Formeln ein, gegen die sich die Arianer in den letzten Jahren gestellt hatten. Zu den Formeln gehörten: „gezeugt aus dem Wesen des Vaters“, „gezeugt und ungeschaffen“ und „wesenseins mit dem Vater“. Das Konzil betonte, dass der Sohn Person der Dreieinigkeit sei und nicht Teil der Schöpfung. Dazu kam ein Zusatz, der die arianische Häresie ausdrücklich verurteilt.

Konzilsakten

Bekenntnis von Nicäa

Praktisch alle Bischöfe unterschrieben das von Ossius vorgeschlagene nicäische Glaubensbekenntnis, zuerst Ossius und nach ihm die beiden römischen Presbyter im Namen ihres Bischofs. Auch Eusebius von Caesarea unterschrieb nach einem Tag Bedenkzeit und verteidigte seine Unterschrift in einem Brief an sein Bistum. Eusebius von Nikomedia und Theognis von Nicäa unterschrieben das Bekenntnis, jedoch ohne den Zusatz der Verdammung der Arianer, und wurden dafür abgesetzt und für eine Zeit verbannt, schlossen sich aber schließlich den Beschlüssen des Konzils an. Nur zwei ägyptische Bischöfe, Theonas und Secundus weigerten sich konsequent zu unterschreiben und wurden mit Arius nach Illyrien verbannt.

Die Bücher von Arius wurden verbrannt, der Besitz seiner Schriften unter Todesstrafe gestellt, und seine Partei als Feinde der Christenheit bezeichnet – der erste Fall, in dem eine abweichende Lehre nicht bloß als Vergehen gegen die Kirche, sondern auch als Vergehen gegen den Staat angesehen wurde.

Kanones des Konzils

Neben dem Hauptthema des Arianismus entschied das Konzil über weitere Fragen, die in der damaligen Kirche diskutiert wurden. Diese sind in den Kanons des Konzils aufgeführt:[1]

  • Kanon 1: Eunuchen können – außer wenn sie sich selbst kastriert haben – Priester werden. Verbot der Selbstkastration.
  • Kanon 2: Leute, die nach kurzem Katechumenat entgegen 1 Tim 3,6-7 EU gleichzeitig mit der Taufe zum Priester oder Bischof geweiht wurden, können ihren Status behalten, aber in Zukunft soll das nicht mehr vorkommen. Wenn ein so geweihter Geistlicher von zwei oder drei Zeugen einer Sünde überführt wird, wird er suspendiert werden.
  • Kanon 3: Das Konzil verbietet absolut, dass Bischöfe, Priester und Diakone mit einer Frau zusammenleben, ausgenommen natürlich ihre Mutter, Schwester oder Tante oder eine über jeden Verdacht erhabene Frau.
  • Kanon 4: Ein Bischof soll von allen Bischöfen der Provinz geweiht werden. Wenn dies nicht praktikabel ist, sollen mindestens drei Bischöfe die Ordination vornehmen, nachdem die übrigen schriftlich ihr Einverständnis gegeben haben. In jedem Fall steht dem Metropolitan das Recht zu, das Vorgehen zu bestätigen.
  • Kanon 5: Die Exkommunikation eines Priesters oder Laien muss durch die Bischöfe aller Provinzen respektiert werden. Es soll jedoch eine Untersuchung durch die übrigen Bischöfe der Provinz geben, um sicherzustellen, dass niemand aus persönlichen Gründen von einem Bischof exkommuniziert wurde. Um diese Untersuchungen geordnet durchzuführen, sollen die Bischöfe jeder Provinz zweimal jährlich zu einer Synode zusammentreten.
  • Kanon 6: Die althergebrachte Autorität der Bischöfe von Alexandria, Antiochia und Rom über ihre Provinzen wird bestätigt. Eine Bischofswahl ohne Zustimmung des Metropolitans ist ungültig. Wenn es jedoch unter den wählenden Bischöfen zwei oder drei Gegenstimmen gibt, entscheidet die Mehrheit.
  • Kanon 7: Der Bischof von Aelia (Jerusalem) soll nach altem Brauch geehrt werden, ohne jedoch die Rechte des Metropolitans einzuschränken.
  • Kanon 8: Geistliche der Novatianer, die öffentlich in die Kirche eintreten, dürfen ihren geistlichen Rang behalten, wenn sie sich schriftlich dazu verpflichten, die Dekrete der Kirche zu akzeptieren und zu befolgen. Sie sind jedoch im Rang allfälligen örtlichen Geistlichen der Kirche untergeordnet.
  • Kanon 9: Wenn Leute ohne Prüfung zum Priester geweiht wurden und nachträglich eine Sünde bekennen, die sie dafür disqualifiziert, ist die Priesterweihe ungültig.
  • Kanon 10: Wenn entdeckt wird, dass ein Priester seinerzeit unter der Verfolgung abgefallen ist und nachträglich zum Priester geweiht wurde, ist die Priesterweihe ungültig.
  • Kanon 11: Wenn Leute ohne Gefahr vom Glauben abgefallen sind, sollen sie milde behandelt werden, obwohl sie keine solche Milde verdienen: Sie sollen nach einer Buße von zwölf Jahren wieder zur Kommunion zugelassen werden.
  • Kanon 12: Wenn Christen, die erst auf den Militärdienst verzichtet haben, zur Armee zurückgekehrt sind (was unter Licinius Opfer für heidnische Götter bedingte), sollen sie nach dreizehn Jahren Buße wieder zur Kommunion zugelassen werden. Diese Bußzeit kann jedoch im Fall von echter Reue durch den Bischof verkürzt werden.
  • Kanon 13: Einem Sterbenden darf die Eucharistie gegeben werden, wenn er danach verlangt, auch wenn er nicht zur Kommunion zugelassen war.
  • Kanon 14: Katechumen, die abgefallen sind, dürfen nach einer Bußzeit von drei Jahren wieder mit den Katechumen beten.
  • Kanon 15: Bischöfe, Priester und Diakone dürfen nicht von Stadt zu Stadt wandern, sondern sollen, wenn sie das versuchen, zu der Kirche zurückgeschickt werden, wo sie ordiniert wurden.
  • Kanon 16: Priester und Diakone, die ihre Kirche verlassen, dürfen nicht von einer anderen Kirche aufgenommen werden. Bischöfe dürfen niemanden ordinieren, der zu einer andern Diözese gehört.
  • Kanon 17: Wer Wucherzinsen verlangt, soll abgesetzt werden.
  • Kanon 18: Diakone dürfen die Eucharistie nicht Priestern geben, sondern sollen die Eucharistie von Bischof oder Priester empfangen.
  • Kanon 19: Anhänger von Paul von Samosata, die bei der Kirche Zuflucht suchen, sollen in jedem Fall neu getauft werden. Geistliche können nach Prüfung neu ordiniert werden.
  • Kanon 20: Am Sonntag und in der Pfingstzeit soll nicht kniend, sondern stehend gebetet werden.

Osterdatum

Der wörtliche Kanon bezüglich des Osterdatums ist nicht erhalten, der Beschluss kann aber aus verschiedenen erhaltenen Bemerkungen von Autoren des vierten Jahrhunderts (z.B. bei Epiphanius von Salamis, Sokrates Scholasticus) rekonstruiert werden. Danach wurde beschlossen:[2]

  • Ostern muss bei allen Kirchen an demselben Tag gefeiert werden.
  • Ostern ist nach Frühlingsbeginn zu feiern.
  • Ostern ist an einem Sonntag nach dem jüdischen Pessach-Fest zu feiern.
  • Der Bischof von Alexandria soll jährlich das Osterdatum berechnen und es frühzeitig dem Papst in Rom melden, damit es von hier aus allen anderen Kirchen angezeigt werden kann. Die Alexandrinische Wissenschaft wurde als die am besten für mathematisch-astronomische Berechnungen befähigte gehalten. Der Papst sollte aber aus den differierenden Ergebnissen konkurrierender Berechnungsarten auswählen oder eine Einigung durch Verhandlungen herbeiführen.[3]

Folgen

Trotz des Konzilsentscheids blieb die Christenheit durch den arianischen Streit gespalten, und eine Reihe der Unterzeichner widerrief später. Beispielsweise schrieb der Arianer Eusebius von Nikomedia in einem Brief an den Kaiser: „Wir handelten sündig, o Fürst, als wir aus Furcht vor Euch einer Blasphemie zustimmten.“

Einfluss des Kaisers auf das Ergebnis

Mit allen Mitteln suchte Konstantin die Stabilität und Einheit des Reiches zu festigen. Die dynamisch wachsende christliche Kirche bot sich als ein integrierender Faktor an, dessen er sich bediente.

Konstantin ließ sich erst auf dem Sterbebett taufen. Seine Mutter war Christin, während er selber den Sonnengott Sol anbetete. Von seiner Mutter hatte er von „Christos“ gehört. Nach einer Legende soll er vor der Schlacht gegen Maxentius beim Blick in die Sonne, während des Gebetes zu Sol „Balken“ gesehen haben, die er mit „Christos“ in Verbindung brachte. Nach dem überraschenden Sieg erklärte er dies dem Papst und vereinigte so Staat und Kirche. Er identifizierte den christlichen Gott mit seinem Sonnengott. Aus seinem Verhalten in den Jahren nach dem Konzil, wo er einmal die Trinitarier und dann wieder die Arianer unterstützte, je nachdem, was ihm für den Frieden dienlicher schien, lässt sich schließen, dass er dogmatisch weder auf der einen noch auf der anderen Seite fest stand.

Belegt ist, dass dem Kaiser in erster Linie an Frieden und Einheit in der Kirche – und damit des Reiches – lag. In einem Brief schrieb er: „Mein Ziel war es, die unterschiedlichen Urteile unter allen Nationen, die die Gottheit verehren, zu einem Zustand der beschlossenen Einheit zu bringen, und zweitens, den gesunden Ton im Weltsystem wieder herzustellen.“ Dieses Ziel hat der Kaiser jedoch weder am Konzil noch in den Folgejahren erreicht.

Befürworter eines kaiserlichen Einflusses meinen, dass Konstantin so lange über Jesu Gottgleichheit abstimmen ließ, bis alle Andersdenkenden abgereist waren, womit Jesus quasi durch einen manipulierten Mehrheitsbeschluss zum Gott gemacht wurde.

Gegen ein kaiserliches Diktat sprechen die folgenden Argumente:

  • Das Konzil von Antiochia ist, ohne jeden kaiserlichen Einfluss, theologisch zum selben Ergebnis gekommen
  • Die Trinitarier hatten keine wirkliche Regierungsunterstützung: Konstantin selbst war alles andere als ein energischer Verfechter des Nizäanums: er verbannte einige Jahre später Athanasius, ließ sich vom Arianer Eusebius von Nikomedia taufen und war drauf und dran, Arius, den er schon 327 aus der Verbannung zurückgerufen hatte, auch als Priester rehabilitieren zu lassen (was durch Arius' Tod hinfällig wurde). Die meisten Kaiser im vierten Jahrhundert unterstützten den Arianismus und verfolgten die Trinitarier massiv.
  • Viele der anwesenden Bischöfe hatten noch die letzte Christenverfolgung erlebt und durchgestanden, waren von daher nicht so leicht unter Druck zu setzen.
  • In den Folgejahren wurden viele trinitarische Bischöfe wegen ihrer Lehre verbannt, ohne dass sie deshalb zu den Arianern wechselten.
  • Im nächsten ökumenischen Konzil von Konstantinopel wurde die Lehre von Nicäa voll bestätigt, ohne dass ein Kaiser Druck ausübte.

Siehe auch

Literatur

Quellen

Sekundärliteratur

  • Lewis Ayres: Nicaea and its legacy. An approach to fourth-century trinitarian theology. Oxford University Press, Oxford u. a. 2004, ISBN 0-19-875506-6.
  • Heinrich Gelzer, Heinrich Hilgenfeld, Otto Cuntz: Patrvm Nicaenorvm nomina Latine, Graece, Coptice, Syriace, Arabice, Armeniace. Teubner, Leipzig 1898 (Neudruck mit einem Nachwort von Christoph Markschies. Teubner, Stuttgart u. a. 1995, ISBN 3-519-01995-7).
  • Felix Haase: Die koptischen Quellen zum Konzil von Nicäa (= Studien zur Geschichte und Kultur des Altertums. Bd. 10, H. 4, ZDB-ID 510174-8). Schöningh, Paderborn 1920.
  • Ignacio Ortiz de Urbina: Nizäa und Konstantinopel (= Geschichte der ökumenischen Konzilien. Bd. 1, ZDB-ID 533811-6). Matthias-Grünewald-Verlag, Mainz 1964.
  • Jörg Ulrich: Die Anfänge der abendländischen Rezeption des Nizänums (= Patristische Texte und Studien. Bd. 39). de Gruyter, Berlin u. a. 1994, ISBN 3-11-014405-0 (Zugleich: Erlangen, Nürnberg, Universität, Dissertation, 1993).

Anmerkungen und Einzelnachweise

  1. Nicene and Post-Nicene Fathers, Series II, Vol. XIV, The Canons of the 318 Holy Fathers Assembled in the City of Nice (sic), in Bithynia.. In: Early Church Fathers. Abgerufen am 8. Mai 2006.
  2. Nikolaus Bär: Das Datum des Osterfestes, Abschnitt: Das Konzil von Nicäa, [1],
  3. Joseph Bach: Die Osterfest-Berechnung in alter und neuer Zeit, Strassburg 1907, Seite 14 [2]

Weblinks

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