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Deutscher Kaiser

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Dieser Artikel bezieht sich auf den Titel des Deutschen Kaisers, zu anderen Bedeutungen siehe Deutscher Kaiser (Begriffsklärung).

Deutscher Kaiser war der Name des Staatsoberhauptes des Deutschen Reiches von 1871 bis 1918. Grundlage war Artikel 11 der Bismarckschen Reichsverfassung von 1871. In diesem Artikel ist die Bezeichnung aus der Verfassung des Norddeutschen Bundes für den Funktionsträger, „Präsidium des Bundes“, beibehalten worden.

Nach der Verfassung stand dem König von Preußen, welcher den Namen „Deutscher Kaiser“ führte, das Präsidium des Bundes zu. In der Zeit des Deutschen Kaiserreichs gab es drei Amtsträger.

Vorgeschichte

Im 19. Jahrhundert wurden die Verfassungen in vielen Ländern modernisiert, meist im Sinne der konstitutionellen Monarchie. Bei Bedarf kam es zu „Neuerfindungen der Monarchie“, wie es Jürgen Osterhammel ausdrückt. Das geschah, außer in Deutschland, auch zum Beispiel in Frankreich oder Japan. Auch bestehende Monarchien erhielten einen anderen Stellenwert.[1]

Mittelalter und Frühe Neuzeit

Der Titel in Deutschland war eine Anlehnung an die Herrscher Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, deren offizieller Titel Römischer Kaiser beziehungsweise Römischer König lautete. Als solche hatten sie sich auch selbst verstanden. Die im Hochmittelalter aufkommende Bezeichnung Deutscher König bzw. König der Deutschen wurde von diesen nie verwendet und erst ab der Frühen Neuzeit bezeichneten sie sich zusätzlich als König in Germanien. Die Bezeichnung „deutscher Kaiser“ bezieht sich in dem Zusammenhang auf ihren beschreibenden Charakter im Alten Reich.[2] Im Jahr 1806 legte Franz II. die Kaiserkrone nieder. Damit erlosch das Alte Reich.

19. Jahrhundert

Von 1815 bis 1866 gab es den Deutschen Bund, der allerdings kein Oberhaupt hatte. Der Bundestagsgesandte aus Österreich führte nach Art. 5 der Bundesakte den Vorsitz im Bundestag, was mehr ein Ehrentitel und nicht mit zusätzlicher Macht verbunden war. Bei der Frage eines Reichsoberhaupts in den Jahren 1848 bis 1850 war der Kaisertitel als Rückgriff auf das Mittelalter gedacht; für die Erfurter Union sollte der Titel „Reichsvorstand“ bzw. „Unionsvorstand“ lauten. Als aber 1867 der Norddeutsche Bund entstand – und die Bundesverfassung ein Bundesoberhaupt nicht vorsah –, übernahm der König von Preußen „das Präsidium des Bundes“.

In seiner Ansprache während der Proklamation im Spiegelsaal des von deutschen Bundestruppen besetzten Schlosses Versailles am 18. Januar 1871 nahm Wilhelm I. zwar Bezug auf das 1806 erloschene römisch-deutsche Kaisertum, zwischen beiden Ämtern gab es jedoch keine Kontinuität. Deshalb riet Bismarck Friedrich III. auch davon ab sich in der Tradition des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation Friedrich IV. zu nennen, als dieser 1888 den Thron bestieg.[3]

Annahme des Kaisertitels durch Wilhelms I.

Nachdem die süddeutschen Staaten Baden, Bayern und Württemberg im Laufe des Deutsch-Französischen Krieges 1871 dem Norddeutschen Bund beigetreten waren, wurde der nationale Gesamtstaat in Deutsches Reich umbenannt, zugleich Artikel 11 der Verfassung des Deutschen Reichs abgewandelt.[4] Weiterhin stand das Bundespräsidium dem preußischen König zu, zusätzlich erhielt er den Titel Deutscher Kaiser.

König Wilhelm I. hatte sich gegen die Annahme des Titels zunächst vehement gesträubt. Bereits in der Zeit des Norddeutschen Bundes hatte Otto von Bismarck einen Kaiserplan, der aber nur wenig Fortschritte machte und dann vom Deutsch-Französischen Krieg überschattet wurde.

Kaiserwürde und -titel führte Wilhelm erst nach Zustimmung der Bundesfürsten, blieb aber in erster Linie König von Preußen. Er hätte die Titulierung als „Präsident“ oder „Kaiser von Deutschland“ bevorzugt. Ersteres war aber aus protokollarischen Gründen nicht opportun, da die süddeutschen Könige von Bayern und Württemberg sich nur dem Träger eines höherrangigen Titels unterzuordnen bereit waren. Letzteres hätte dagegen Konflikte mit Österreich-Ungarn heraufbeschworen, das zwar nach seiner Niederlage gegen Preußen im Jahr 1866 aus dem Deutschen Bund ausgeschieden war, sich mit seinen österreichischen Landesteilen aber immer noch Deutschland zugehörig fühlte. Der in der Frankfurter Reichsverfassung vorgesehene Titel Kaiser der Deutschen schied von vornherein aus, da er zu sehr die Volkssouveränität betonte. Bismarck drängte König Wilhelm daher zur Annahme des Kompromisstitels.

Durch diplomatischen Druck und mit Bestechungsgeldern aus dem Welfenfonds bewegte er zudem Ludwig II. von Bayern, König des größten süddeutschen Staates, den so genannten Kaiserbrief zu schreiben, in dem er Wilhelm I. zur Annahme des neuen Titels aufforderte. Der badische Großherzog Friedrich I. umging den Widerstand Wilhelms schließlich, indem er bei der Kaiserproklamation das erste Hoch auf Kaiser Wilhelm ausbrachte, ohne den konkreten Titel zu nennen.

Die drei Deutschen Kaiser

Die drei Träger des Titels, Kaiser Wilhelm I., Friedrich III. und Wilhelm II. (siehe auch Dreikaiserjahr), waren die Könige von Preußen.

Siehe auch

Literatur und Film

  • Peter Schamoni (Buch u. Regie): Majestät brauchen Sonne – Wilhelm II., Dokumentation, Deutschland/ Niederlande 1999/2000 (IMDb).

Einzelnachweise

  1. Jürgen Osterhammel: Die Verwandlung der Welt. Eine Geschichte des 19. Jahrhunderts. C.H. Beck, München 2009, S. 829, 838 f.
  2. Zur informellen Verwendung des deutschen Königs-/Kaisertitels im Alten Reich siehe Reichsdeputationshauptschluss; Otto von Freising, Chronik oder die Geschichte der zwei Staaten; Ulrich von Hutten; Kaiserchronik (1150).
  3. John C. G. Röhl: Wilhelm II., S. 784/785.
  4. Vgl. Rudolf Weber-Fas: Epochen deutscher Staatlichkeit. Vom Reich der Franken bis zur Bundesrepublik. W. Kohlhammer, Stuttgart 2006, S. 134.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Deutscher Kaiser aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.