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Deutsche Bundesbank

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Blick auf die Deutsche Bundesbank in Frankfurt am Main (vom Main Tower aus)
Haupteingang der Deutschen Bundesbank an der Wilhelm-Epstein-Straße
Miquel-Anlage, „Vorgarten“ der Bundesbank

Die Deutsche Bundesbank ist die Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland mit Hauptsitz in Frankfurt am Main und Teil des Europäischen Systems der Zentralbanken. Sie ist eine bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts und gehört zur mittelbaren öffentlichen Verwaltung.

Geschichte

Vorgänger „Bank deutscher Länder“ (1948–1957)

Die Geschichte der Deutschen Bundesbank ist eng mit der Währungsgeschichte Deutschlands nach Ende des Zweiten Weltkriegs verbunden. Angesichts der völligen Zerrüttung der deutschen Währung nach dem Krieg wurde eine Währungsreform erforderlich. Dabei trat in den westlichen Besatzungszonen einschließlich West-Berlins am 21. Juni 1948 die Deutsche Mark an die Stelle der praktisch wertlosen Reichsmark. Die Währungsreform basierte auf Gesetzen der alliierten Militärregierung. Zur Vorbereitung errichteten die Westmächte in ihren Besatzungszonen ein neues, zweistufiges Zentralbanksystem, das in seinem streng föderativen Aufbau das Federal Reserve System der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) zum Vorbild hatte. Es bestand aus den rechtlich selbständigen Landeszentralbanken in den einzelnen Ländern der westlichen Besatzungszonen und der am 1. März 1948 gegründeten Bank deutscher Länder in Frankfurt am Main. Die Landeszentralbanken fungierten in ihren Bereichen als Zentralbanken. Die Bank deutscher Länder, deren Grundkapital bei den Landeszentralbanken lag, war für die Notenausgabe, die Koordinierung der Politik und für bestimmte zentrale Aufgaben – darunter auch die Devisenbewirtschaftung – zuständig. Oberstes Organ des zweistufigen Zentralbanksystems war der bei der Bank deutscher Länder eingerichtete Zentralbankrat. Er bestand aus seinem Präsidenten, den Präsidenten der Landeszentralbanken und dem Präsidenten des Direktoriums der Bank deutscher Länder. Der Zentralbankrat bestimmte insbesondere die Diskontpolitik und die neu eingeführte Mindestreservepolitik. Er stellte ferner Richtlinien für die Offenmarktpolitik und die Kreditvergabe auf.

Nach den schlechten Erfahrungen mit einer an Weisungen der Regierung gebundenen Notenbank setzte sich in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg das Prinzip einer unabhängigen Zentralbank durch. Die Bank deutscher Länder war von Anfang an unabhängig von deutschen politischen Stellen, auch von der ab September 1949 tätig werdenden Bundesregierung. Ihre Autonomie gegenüber den Alliierten erlangte sie 1951.

Vor dem Vertrag von Maastricht (1958–1993)

Durch Art. 88 des am 24. Mai 1949 in Kraft getretenen Grundgesetzes wurde der Bund verpflichtet, eine Währungs- und Notenbank als Bundesbank zu errichten und damit das bis dahin geltende Besatzungsrecht durch deutsches Recht abzulösen. Diesem Auftrag kam der Gesetzgeber allerdings erst 1957 nach. Mit dem Gesetz über die Deutsche Bundesbank (BBankG) vom 26. Juli 1957 wurde der zweistufige Aufbau des Zentralbanksystems beseitigt. Die Zuständigkeiten wurden der neu gegründeten Deutschen Bundesbank übertragen. Dafür wurden die Landeszentralbanken einschließlich der Berliner Zentralbank mit der Bank deutscher Länder verschmolzen. Die Landeszentralbanken waren nun rechtlich nicht mehr selbstständige Notenbanken, sondern wurden als Hauptverwaltungen Teil der Bundesbank. Sie behielten den Namen „Landeszentralbank“ bei und blieben teilweise in ihren Entscheidungen unabhängig, so in Bezug auf die Mitwirkung an den geldpolitischen Entscheidungen im Zentralbankrat (sog. Vorbehaltszuständigkeit).

Das in Frankfurt am Main ansässige Direktorium bestand aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten der Deutschen Bundesbank sowie bis zu sechs weiteren Mitgliedern. Als geschäftsführendes Organ war es für die Durchführung der Beschlüsse des Zentralbankrats verantwortlich. Das Direktorium leitete und verwaltete die Bank und war insbesondere für Geschäfte mit dem Bund und seinen Sondervermögen, für Geschäfte mit im gesamten Bundesgebiet operierenden Kreditinstituten, für Devisengeschäfte und Geschäfte im Verkehr mit dem Ausland sowie für Geschäfte am offenen Markt zuständig.

Als oberstes Entscheidungsorgan der Deutschen Bundesbank fungierte weiterhin der Zentralbankrat, der über die Währungs- und Kreditpolitik der Bundesbank entschied und Richtlinien für die Geschäftsführung und Verwaltung aufstellte. Ihm gehörten neben den Mitgliedern des Direktoriums auch die elf Präsidenten der Landeszentralbanken an.

Die Landeszentralbanken führten die in ihren Bereich fallenden Geschäfte und Verwaltungsangelegenheiten in eigener Verantwortung durch. Das Bundesbankgesetz wies ihnen ausdrücklich Geschäfte mit öffentlichen Stellen und Verwaltungen sowie mit Kreditinstituten ihres Bereiches zu. Den Landeszentralbanken waren darüber hinaus die Zweiganstalten (heute Filialen) unterstellt. Die Leitung oblag einem Vorstand, der in der Regel aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten der Landeszentralbank bestand.

Im Kalten Krieg wurde von 1962 bis 1964 zur Aufbewahrung einer Notstandswährung der Bundesbankbunker Cochem im Moseltal errichtet. In der bis 1988 betriebenen und streng geheimen Anlage wurden bis zu 15 Mrd. DM gelagert.

Am 5. Dezember 1974 kündigte die Deutsche Bundesbank nach der Übernahme monetaristischer Grundsätze als erste Zentralbank überhaupt ein Geldmengenziel für das darauffolgende Jahr an.[3]

Mit dem am 1. Juli 1990 in Kraft getretenen Staatsvertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der damaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) wurde die D-Mark alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel in beiden deutschen Staaten. Gleichzeitig ging die Zuständigkeit für die Geld- und Währungspolitik im erweiterten Geltungsbereich der D-Mark auf die Deutsche Bundesbank über. Dazu wurde in Umsetzung des Staatsvertrages vom 18. Mai 1990 die Vorläufige Verwaltungsstelle in Berlin errichtet, die über die staatliche Vereinigung am 3. Oktober 1990 hinaus noch bis zum 31. Oktober 1992 tätig war. Die Organisationsstruktur der Deutschen Bundesbank wurde über eine Novellierung des Bundesbankgesetzes an die veränderten Gegebenheiten aufgrund der deutschen Wiedervereinigung angepasst und zugleich gestrafft. Aus den ehemals elf Landeszentralbanken und der Vorläufigen Verwaltungsstelle in Berlin wurden neun Landeszentralbanken mit wirtschaftlich annähernd gleich großen Hauptverwaltungsbereichen geschaffen.


Nach dem Vertrag von Maastricht (1993)

Mit dem am 1. November 1993 in Kraft getretenen Vertrag von Maastricht wurden die Grundlagen für die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion gelegt. Die nationalen Verantwortlichkeiten für die Geldpolitik wurden auf die Gemeinschaftsebene an das Europäische System der Zentralbanken (ESZB), bestehend aus der Europäischen Zentralbank (EZB) und den nationalen Zentralbanken (NZBen) der EU-Staaten, übertragen. Das Bundesbankgesetz wurde im Hinblick auf die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion letztmals im Jahre 2002 mit dem 7. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank vom 30. April 2002 grundlegend novelliert und gab der Bank ihre heutige organisatorische Verfassung.

Finanzkrise

Im Verlauf der Finanzkrise ab 2007 und der Eurokrise erhöhten sich Bilanzsumme, TARGET2-Saldo und Einlagefazilität der Deutschen Bundesbank deutlich.

Im März 2012 stieg die Bilanzsumme erstmals über eine Billion Euro. Im Durchschnitt des Jahres 2002 betrug die Bilanzsumme 222,4 Milliarden Euro. Im August 2012 waren es mit 1135,4 Milliarden Euro fünfmal so viel wie im Jahr 2002.[4]

Die Notenbanken der Eurozone, darunter die Deutsche Bundesbank, betreiben das europäische Großbetragszahlungssystem TARGET2. Beim Start der Plattform im November 2007 betrug der Saldo der Bundesbank 72,6 Milliarden Euro. Im August 2012 stieg die Forderung der Bundesbank gegenüber den nationalen Zentralbanken der Eurozone (positiver TARGET2-Saldo) auf ein Allzeithoch von 751,4 Milliarden Euro. Seit November 2007 entspricht das einem Anstieg um 935,0 Prozent. Zwischen 1999 und 2006 lag der Durchschnitt der Auslandsposition bei 1,6 Milliarden Euro.[5]

Die Inanspruchnahme der Einlagefazilität der Bundesbank durch die Geschäftsbanken betrug im April 2012 die Rekordsumme von 276,9 Milliarden Euro. Der Mittelwert für den Zeitraum Januar 2002 bis August 2008 liegt bei 0,2 Milliarden Euro.[6]

Umstrittene Geldtransfers mit Iran (2011)

Im Zusammenhang mit ihrer Funktion als Clearingstelle (vgl. Abschnitt Zentralbank) kam die Bundesbank zusammen mit dem Auswärtigen Amt und Wirtschaftsministerium Ende März 2011 in die Kritik, als bekannt wurde, dass die Deutsche Bundesbank seit Anfang Februar 2011 durch die Ausführung von Überweisungen in einem Volumen von 9 Milliarden Euro dem Iran ermöglicht haben soll, Sanktionen der USA zu umgehen.[7] Ölkäufer überweisen wegen der Sanktionen kein Geld direkt an den iranischen Staat, sondern über die Bundesbank an die Europäisch-Iranische Handelsbank (EIHB) in Hamburg. Die EIHB befindet sich im Eigentum der iranischen Banken Bank of Industry and Mine, Bank Mellat, Bank Tejarat und Bank Refah, welche alle unter Kontrolle – und zum Teil selbst von internationalen Sanktionen betroffen – der Islamischen Republik Iran wirtschaften.[7][8] Die Sanktionen, in Form von Handelsbeschränkungen und Einfrierungen von Vermögenswerten, sollen die Verbreitung von konventionellen und atomaren Waffen beschränken.

Aufgaben

Die Deutsche Bundesbank besteht auch nach dem Maastricht-Vertrag weiter. Ihre neuen Aufgaben wurden mit dem 7. Gesetz zur Änderung des „Gesetzes über die Deutsche Bundesbank“ vom 30. April 2002 neu festgelegt. Sie sind im § 3 des Bundesbankgesetzes definiert. Dort heißt es: „Die Deutsche Bundesbank ist als Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland integraler Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken. Sie wirkt an der Erfüllung seiner Aufgaben mit dem vorrangigen Ziel mit, die Preisniveaustabilität zu gewährleisten, hält und verwaltet die Währungsreserven der Bundesrepublik Deutschland, sorgt für die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Inland und mit dem Ausland und trägt zur Stabilität der Zahlungs- und Verrechnungssysteme bei.“

Aus dem Bundesbankgesetz und der EZB-Satzung leiten sich vier Tätigkeitsfelder der Bundesbank ab, die sie meist zusammen mit der EZB bearbeitet.

Die Deutsche Bundesbank unterstützt im Finanzplanungsrat die Koordination zwischen Haushaltsplanung und mehrjähriger Finanzplanung der Gebietskörperschaften.

Notenbank

Die Bundesbank versorgt als Notenbank die Wirtschaft mit Bargeld und sichert die physische Umlauffähigkeit des Bargeldes. Sie überprüft das von den Banken und Wertdienstleistern eingezahlte Bargeld, stellt Falschgeld sicher und übergibt es an die Polizei. Sie tauscht noch im Verkehr befindliche DM-Bestände ohne Frist um und ersetzt zerstörte Banknoten (NAC – Nationales Analysezentrum). Darüber hinaus informiert sie über die Bargeldsicherheitsmerkmale und wöchentlich über die umlaufende Bargeldmenge.

Zentralbank

Hierbei werden zwei Hauptfunktionen unterschieden: Zunächst ist die Bundesbank Refinanzierungsquelle und Clearingstelle für Kreditinstitute. Die Kreditinstitute können ihren Bedarf an Zentralbankgeld über die Bundesbank / EZB durch sogenannte Refinanzierungsinstrumente decken. Die damit zusammenhängende Steuerung der Geldmenge war bis Ende 1998 wesentliche Aufgabe der Bundesbank. Seit dem 1. Januar 1999 ist es das vorrangige Ziel der EZB, mit Hilfe ihrer geldpolitischen Strategie Preisniveaustabilität zu gewährleisten. Kreditinstitute können nicht benötigte Gelder kurzfristig bei der Bundesbank / EZB anlegen (sogenannte Einlagenfazilität). Die Bundesbank unterstützt den netzübergreifenden Zahlungsverkehr zwischen inländischen und ausländischen Geschäftsbanken, beispielsweise den Großbetragszahlungsverkehr über RTGSplus, TARGET und zukünftig TARGET2. Damit sollen sekundengenau Beträge in Milliardenhöhe zwischen Banken in der ganzen EU übertragen werden.

Die Bankleitzahl (BLZ) einer Bank fungiert bei der Bundesbank als Kontonummer der Bank.

Bankenaufsicht

Andererseits wirkt die Bundesbank an der Bankenaufsicht mit. Hierbei arbeitet sie eng mit der BaFin zusammen. Dabei geht es vor allem um die Sicherung der Stabilität des Finanzsystems. Die Bundesbank übernimmt dabei die laufende Überwachung der Banken, wertet also die Jahresabschlussberichte der Institute aus und führt Prüfungen nach § 44 KWG (siehe Kreditwesengesetz) durch. Sie liefert die statistischen Daten zur wirtschaftlichen Lage der Kreditinstitute. Die BaFin erlässt Verfügungen, Prüfungsanordnungen und Rundschreiben, meist in Abstimmung mit der Bundesbank.

Bankgeschäft

Die neun Hauptverwaltungen der Bundesbank
Hauptverwaltung in Hessen, Frankfurt am Main
Bundesbank Filiale in Chemnitz

Als Bank des Staates führt die Bundesbank kostenlos Konten für Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden (einschließlich Universitäten) sowie für die Sozialversicherungsträger und wickelt für diese normale Bankdienstleistungen ab. Sämtliche Konten werden auf Guthabensbasis geführt, d. h. der Bundesbank ist es aufgrund des in Art 101 des EU-Vertrages (jetzt: Art 123 Abs. 1 AEUV) verankerten Verbots der monetären Staatsfinanzierung durch die Zentralbanken grundsätzlich nicht gestattet, Kredite an die öffentliche Hand zu erteilen.

Die Bundesbank führt Girokonten und Depots außerdem auch für karitative Einrichtungen sowie für ihre eigenen Mitarbeiter. Der Service für Letztere geriet 2013 wegen seiner Kosten in die Kritik. Weiterhin unterliegen die Konten bei der Deutschen Bundesbank nicht der Überwachung laut Kreditwesengeschäft.[9] Bis Ende 2012 war noch die Depoteröffnung für alle Privatpersonen und der Kauf von Bundeswertpapieren möglich (ab 2003 über die Bundeswertpapierverwaltung, heute Deutsche Finanzagentur, für die die Bundesbank allerdings weiterhin das Wertpapiergeschäft ausführte).[10][11] Daneben ermöglichte sie in ihren Filialen Privatpersonen ohne Girokonto gegen eine Gebühr von einem Euro pro Transaktion die Bargeld-Einzahlung auf Girokonten in Deutschland. Seit 1. März 2012 ist dies aus wirtschaftlichen Gründen nur noch für Zahlungen an Behörden oder Institutionen möglich, die eine Kontoverbindung bei der Bundesbank unterhalten.

Die Bundesbank unterhält in den Bundesländern neun Hauptverwaltungen (die ehemaligen Landeszentralbanken) und 42 Filialen. In der Zeit von 2012 bis 2015 ist eine Verringerung auf 35 Filialen geplant.[12] Die Filialen stehen Banken, den öffentlichen Verwaltungen, den Wertdienstleistern (WDL) sowie den Mitarbeitern der Bundesbank für die Bargeldversorgung und die Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs zur Verfügung.

Währungsreserven

Die Bundesbank ist zuständig für die Verwaltung der Währungsreserven. Dies sind sämtliche Vermögen der Bundesbank, die nicht auf Euro lauten, beispielsweise Goldreserven, Sorten, Wertpapiere in ausländischer Währung und Guthaben in ausländischer Währung bei Banken. Die Währungsreserven bilden dabei einen Gegenwert zur eigenen Währung. Sie werden möglichst rentabel angelegt und bilden zudem eine Möglichkeit zur Intervention bei starken Schwankungen des Wechselkurses. Die Goldreserven der Bundesbank sind die zweitgrößten nach den Goldreserven der US-Notenbank. Derzeit verwaltet die Bundesbank von Frankfurt aus laut eigenen Angaben 3401,8 Tonnen Gold (Stand: 19. November 2010)[13] zu einem Marktwert von rund 140 Milliarden Euro (Stand 4. November 2011).[14] Der größte Teil dieser Goldreserven lagert historisch und marktbedingt bei der Bundesbank in Frankfurt, der Federal Reserve Bank of New York, der Bank of England in London und zu einem kleinen Anteil in Paris bei der Banque de France.[13]

Forderungen nach einem Verkauf der Goldreserven, unter anderem mit dem Hinweis auf die fehlenden Zinserträge, lehnte die Bundesbank immer wieder ab. Sie schreibt dazu: Nationale Goldreserven haben auch in einer Währungsunion eine vertrauens- und stabilitätssichernde Funktion für die gemeinsame Währung. […] Gold stellt für die Bundesbank auch vor diesem Hintergrund einen Vermögenswert dar, der ihren Ansprüchen nach Werthaltigkeit und Diversifikation ihres Portfolios – bestehend aus Devisen und Gold als Währungsreserven – gerecht wird.[15] Diese These ist unter Wirtschaftswissenschaftlern umstritten.

Organisationsstruktur

Präsidenten

(mit Vorgängereinrichtungen seit 1948)

Vizepräsidenten

Vorstand

Der Vorstand ist das oberste Organ der Bundesbank. Es setzt sich zusammen aus:

  • dem Präsidenten
  • dem Vizepräsidenten und
  • vier weiteren Mitgliedern des Vorstands.

Für drei Vorstandsmitglieder (Präsident, Vizepräsident und ein weiteres Mitglied) liegt das Vorschlagsrecht bei der Bundesregierung. Die anderen drei Mitglieder werden vom Bundesrat im Einvernehmen mit der Bundesregierung vorgeschlagen. Bestellt werden alle Mitglieder des Vorstands nach § 7 Abs. 3 des Bundesbankgesetzes vom Bundespräsidenten, in der Regel für acht Jahre, mindestens aber für fünf Jahre.

Die Bezüge des Präsidenten betrugen 2009 388.074 Euro, die des Vizepräsidenten 309.482 Euro.

Stand 27. Januar 2014[16] setzt sich der Vorstand aus folgenden Mitgliedern zusammen:

  • Präsident Jens Weidmann (Kommunikation, Recht, Volkswirtschaft, Forschungszentrum) – seit 1. Mai 2011
  • Vizepräsident/-in derzeit vakant (Banken und Finanzaufsicht, Revision) –
  • Rudolf Böhmler (Controlling, Rechnungswesen und Organisation, Personal, Verwaltung und Bau, Ausbildungszentrum) – seit 16. Juli 2007
  • Andreas Dombret (Finanzstabilität, Statistik, Risiko-Controlling) – seit 1. Mai 2010
  • Joachim Nagel (Informationstechnologie, Märkte) – seit 1. Dezember 2010
  • Carl-Ludwig Thiele (Bargeld, Zahlungsverkehr und Abwicklungssysteme) – seit 1. Mai 2010

Mitarbeiter

Insgesamt beschäftigt die Deutsche Bundesbank am 31. Dezember 2012 10.288 Mitarbeiter (= 9543,2 Vollzeitstellen). Zum Ende der DM-Zeit am 31. Dezember 2001 waren es noch 14 800 Vollzeitstellen.[17]

Gewinn

Bundesbankgewinn, 1989–2010
(in Mrd. Euro)[18]
Jahr Gewinn Jahr Gewinn
1989 5,1 2000 8,4
1990 4,3 2001 11,2
1991 7,4 2002 5,4
1992 6,7 2003 0,2
1993 9,4 2004 0,7
1994 5,2 2005 2,9
1995 5,3 2006 4,2
1996 4,5 2007 4,3
1997 12,1 2008[19] 6,3
1998 8,5 2009[20] 4,1
1999 3,9 2010[21] 2,2
Jahresgewinne 1989–2010

Die Bundesbank erzielte bis einschließlich 2010 Gewinne in Höhe von über 1 Milliarde Euro (siehe Grafik) vor allem aus der Refinanzierung der Kreditinstitute und aus einer zinsbringenden Anlage der Währungsreserven. Das Ergebnis aus der Anlage der Währungsreserven wird auch durch Währungsschwankungen beeinflusst: Steigende Wechselkurse ausländischer Währungen beeinflussen das Ergebnis tendenziell positiv, fallende dagegen negativ. Die Höhe der Gewinne aus der Refinanzierung der Kreditinstitute verläuft parallel zum Zinsniveau.

Ihren Gewinn führt die Deutsche Bundesbank an den Bund als Eigentümer ab. Bis zur Höhe von 3,5 Milliarden Euro steht dieser dem laufenden Bundeshaushalt zur Verfügung, der darüber hinausgehende Betrag wird seit 1995 zur Tilgung der Schulden des Erblastentilgungsfonds verwendet. In den Jahren 1976–1979 erzielte die Bundesbank Verluste aus der Neubewertung ihrer Währungsreserven (Grund war die Schwäche von US-Dollar und Pfund Sterling (Großbritannien)). 1997 erzielte sie einen Gewinn von umgerechnet 12,4 Milliarden Euro, den höchsten Gewinn ihrer Geschichte.

Durch das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland (Konjunkturpaket II) änderte sich ab 1. Januar 2010 die Verteilung des Bundesbankgewinns. Nicht zuletzt, da auch der Erblastentilgungsfonds demnächst vollständig getilgt ist, fließt der über den Anteil für den Bundeshaushalt hinausgehende Gewinn ab 2010 in die Tilgung des Sondervermögens für das Konjunkturpaket II. Zugleich sinkt der Anteil des Gewinns, der an den Bund abgeführt wird, ab 2012 schrittweise auf 2,5 Milliarden Euro.[22]

Im März 2012 veröffentlichte die Bundesbank einen Gewinneinbruch für 2011 von 70 %. Lediglich 643 Millionen Euro, statt der erwarteten 2,5 Milliarden Euro konnten an das Bundesfinanzministerium überwiesen werden. Der Grund liegt in der Erhöhung der Risikovorsorge von 4,1 Milliarden Euro auf 7,7 Milliarden Euro. Die Gefahr von Ausfällen bei Staatsanleihen, beispielsweise von Griechenland, welche die Europäische Zentralbank (EZB) während der Finanzkrise kauft, machte diese Entscheidung laut Aussage von Bundesbankpräsident Jens Weidmann notwendig.[23]

2012 machte die Bundesbank nur einen Gewinn in Höhe von 664 Millionen Euro. Der Bundesfinanzminister hatte 1,5 Milliarden Euro einkalkuliert. Auch 2012 bildete die Bundesbank neue Milliardenrückstellungen für riskante Geschäfte im Auftrag der Europäischen Zentralbank (EZB).[24]

Sonstiges

Die Bundesbank hat eine auch öffentlich nutzbare große Fachbibliothek und ein angeschlossenes Geldmuseum der Deutschen Bundesbank.

In Hachenburg betreibt die Bundesbank für die Beamtenanwärter des gehobenen Dienstes die Hochschule der Deutschen Bundesbank.

Die bisher gewährte Bundesbankzulage von 19 % wurde 2006 für neue Mitarbeiter der Zentrale auf 9 % des Grundgehalts und für die der Hauptverwaltungen auf 5 % verringert, für die Filialmitarbeiter komplett abgeschafft. Die Zulage nimmt jedoch nicht an Besoldungserhöhungen teil, so dass sich die genannten Werte auf die Gehaltstabellen von 2006 beziehen und mittlerweile relativ geringer ausfallen. Für bestehende Beschäftigungsverhältnisse erfolgt durch eine hälftige Anrechnung von Gehaltssteigerungen ein Abschmelzen auf diese Werte.[25]

Am 9. August 2007 gab die Bundesrepublik Deutschland anlässlich des Jubiläums „50 Jahre Deutsche Bundesbank“ eine 10-Euro-Silbergedenkmünze und eine Sondermarke heraus.

Literatur

  • Deutsche Bundesbank (Hg.): Die Deutsche Bundesbank. Aufgabenfelder, Rechtlicher Rahmen, Geschichte, Selbstverlag der Deutschen Bundesbank: Frankfurt am Main, April 2006, ISBN 3-86558-151-X (PDF)
  • Deutsche Bundesbank (Hg.): Währung und Wirtschaft in Deutschland 1876–1975. Frankfurt am Main 1976, ISBN 3-7819-0163-7
  • David Marsh: Die Bundesbank. Geschäfte mit der Macht. C. Bertelsmann GmbH, München, 1992, ISBN 3-570-00370-1
  • Manfred Pohl: Die Geschichte der Nationalbank für Deutschland. In: Bankhistorisches Archiv, Zeitschrift für Bankengeschichte 1/1981, herausgegeben vom Wissenschaftlichen Beirat des Institutes für bankhistorische Forschung, Frankfurt am Main 1981.
  • Karl Otto Pöhl: Ein Mythos mit Verfassungsrang. Die Bundesbank wird fünfzig, In: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 29. Juli 2007, NR.30, S. 32

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Bundesdruckerei GmbH
  2. Giesecke & Devrient GmbH
  3. Otmar Issing: „Vierzig Jahre Sachverständigenrat 1963 – 2003“. Beitrag zur Paneldiskussion „Die Jahresgutachten des Sachverständigenrates im Spiegel der Politik“, Berlin 6. Mai 2003
  4. Deutsche Bundesbank: Aktiva insgesamt
  5. Deutsche Bundesbank: TARGET2-Salden
  6. Deutsche Bundesbank: Einlagefazilität
  7. 7,0 7,1 Handelsblatt: 29. März 2011 Die Iran-Connection der Bundesbank
  8. Handelsblatt, 28. März 2011: Die heimlichen Iran-Geschäfte der Bundesbank (nur Printversion, Online-Ausgabe unvollständig)
  9. http://news.financescout24.de/finanzen/deutsche-bundesbank-kostenlose-konten
  10. Stiftung Warentest: Deutsche Bundesbank – Keine Papiere mehr für Private, in: Finanztest 04/2003 (online abgerufen am 4. Februar 2013)
  11. Stiftung Warentest: Bundeswertpapiere – Aus für Bundesschatzbriefe, test.de, 31. August 2012 (abgerufen am 4. Februar 2013)
  12. Jahresbericht der Deutschen Bundesbank 2009, S. 126, PDF (eingesehen am 30. August 2010)
  13. 13,0 13,1 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschyk vom 17. November 2010 (abgerufen am 19. August 2011) (PDF; 16 kB)
  14. Der Goldschatz der Bundesbank FOCUS-Online
  15. Informationen der Bundesbank zu den Gold- und Währungsreserven
  16. http://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Bundesbank/Aufgaben_und_Organisation/Vorstand/vorstand.html
  17. http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Veroeffentlichungen/Geschaeftsberichte/2012_geschaeftsbericht.pdf, S.136 136
  18. Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2007 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (PDF; 1,7 MB)
  19. www.finanzen.net
  20. Jahresbericht der Deutschen Bundesbank 2009, S. 145 (Abgerufen am 30. August 2010)
  21. Jahresbericht der Deutschen Bundesbank 2010, S. 164 (Abgerufen am 10. März 2011)
  22. Deutscher Bundestag: Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland. (PDF; 1,2 MB), § 6
  23. http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/wegen-kaeufen-von-staatsanleihen-krise-laesst-bundesbank-gewinn-einbrechen-1.1307452
  24. handelsblatt 12. März 2013: „Der Preis für den Rettungswahnsinn“ – Der geschrumpfte Bundesbankgewinn infolge der Eurokrise alarmiert die Politik. In der FDP wird befürchtet, dass weitere Lasten auf Deutschland zukommen. Die Grünen fordern von Schäuble mehr Ehrlichkeit in der Debatte.
  25. Deutsche Bundesbank – Pressemitteilung
50.1338888888898.6597222222222
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