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Dekanat

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Dieser Artikel erläutert die kirchliche Verwaltungseinheit. Für Dekanat als Hochschuleinrichtung siehe Dekan (Hochschule).

Ein Dekanat (früher teilweise auch Dekanei; von lateinisch decanatus zu decem ‚zehn‘: ursprünglich ein Gebiet von etwa zehn Pfarreien) ist das Amt oder der Bezirk eines Dekans oder Dechanten und somit vor allem der Begriff für eine kirchliche Verwaltungseinheit.

Römisch-katholische Kirche

Nach dem Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche sind Dekanate[1] eine mögliche Untergliederung eines Bistums. Zu einem Dekanat werden mehrere benachbarte Pfarrgemeinden zusammengeschlossen, mit dem vorrangigen Ziel, die Seelsorge durch gemeinsames Handeln zu fördern. Die meisten heute existierenden Dekanate sind geschichtlich gewachsen.

Dem Dekanat steht der Dekan oder Dechant vor, der durch die Dekanatskonferenz (auch Conveniat oder Pastoralkonferenz genannt) der hauptamtlichen Mitarbeiter (Priester, Diakone, Pastoralreferent und Gemeindereferent) und den Dekanatsrat unterstützt wird.

Die Hauptaufgaben eines Dekanates sind:

  • Kontakt mit der Bistumsebene
  • Umsetzung diözesaner Planungen
  • Spezialisierte pastorale Dienste (Ehevorbereitung, Jugendseelsorge, Erwachsenenbildung, kath. Schule)
  • Ökumenische Kontakte
  • Informations- und Öffentlichkeitsarbeit

Das Amt des Dekans/Dechanten bekleidet immer ein Priester des Dekanates, üblicherweise einer der Pfarrer der im Dekanat gelegenen Pfarreien. Der Dekan wird von der Dekanatskonferenz gewählt und damit dem Bischof zur Ernennung vorgeschlagen, der den Dekan dann ernennt. Hauptaufgabe des Dekans ist die Förderung und Koordinierung der gemeinsamen pastoralen Tätigkeit im Dekanat.

Evangelische Kirchen

Manche deutsche Landeskirchen kennen die regionale Einteilung in Dekanate. Hierzu gehören die Evangelische Landeskirche in Baden, die Evangelische Landeskirche in Württemberg, die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern, die Evangelische Kirche der Pfalz und die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau. Jedem Dekanat steht ein Dekan vor.

In anderen evangelischen Landeskirchen werden die Dekanate als Kirchenkreis oder Propstei bezeichnet. Von dem Dekanat als kirchlichem Aufsichtsbezirk eines Dekans ist aber der Begriff Kirchenbezirk (beispielsweise in Baden und Württemberg) zu unterscheiden. Dabei handelt es sich um die Körperschaft, deren Gebiet jedoch in der Regel deckungsgleich mit dem Dekanat ist. In Österreich kommt das Seniorat dem römisch-katholischen Dekanat am nächsten, allerdings ohne Visitationsrecht.

Anglikanische Kirchen

Zahlreiche Anglikanische Kirchen, wie die Church of England teilen ihre Archidiakonate (Archdeaneries, Erzdekanate) in Diakonate (englisch Deaneries), als Sprengel mehrerer Kirchengemeinden (Parishes). Dafür gibt es auch den formaleren Begriff Rural deanery („Landdekanat“)[2], dessen Dekan dann Rural Dean („Landdekan“) genannt wird – in urbanen Gebieten setzt sich in einigen Diözesen dafür auch der Titel Area Dean („Gebietsdekan“) durch.[3] Die Einrichtung der Rural deaneries ist alt und entsprach ursprünglich der Untergliederung der Hundreds, schwedisch Harde („Hundertschaften“). Die heutigen Dekanatsgrenzen der Church of England gehen auf den Archdeaconries and Rural Deaneries Act 1874 (37 & 38 Vict., cap. 63) zurück.[4][5]

Das Dekanat der Church of England wird von einer Synode geleitet, welcher der Dekan vorsteht.

Alt-Katholische Kirche

In der Alt-Katholischen Kirche in Deutschland ist ein Dekanat[6] eine Zusammenfassung von Gemeinden. Das Dekanat selber hat keine Aufgaben, wohl aber der für das Dekanat zuständigen Dekan. Dazu gehören:

  • Förderung und Koordination der pastoralen Tätigkeit
  • Festigung des Zusammenhalts zwischen Geistlichen, Kirchenvorständen und Gemeinden
  • Vertretungsregelung der Geistlichen
  • Aufsicht über die Amtsführung der Geistlichen
  • Visitationen der Gemeinden
  • Berichterstattung gegenüber dem Bischof

Der Dekan, ein Priester des Dekanates, wird von aufgrund einer Wahl, die durch eine Versammlung der Geistlichen und der Kirchenvorstände des Dekanates erfolgt, vom Bischof ernannt.

Literatur

Älteres (nach Erscheinungsdatum):

  • Andreas Müller: Lexikon des Kirchenrechts und der römisch-katholischen Liturgie: In Beziehung auf Ersteres mit steter Rücksicht auf die neuesten Concordate, päbstlichen Umschreibungs-Bullen, und die besonderen Verhältnisse der katholischen Kirche in den verschiedenen deutschen Staaten. Band 2 (von 5) D–F, 2. Auflage Verlag Etlinger, 1838, Stichwort Decani rurales: Dechante auf dem Lande und Decanate.S. 13–99 – ausführlicher Artikel zur historischen Stellung und Aufgaben (S. 24–75 Österreich, ab S. 75 weitere deutsche Staaten; Google eBook, vollständige Ansicht).
  • Die Religion in Geschichte und Gegenwart (RGG), 3. Auflage, 1958, Bd. 2, Stichwort Dekan.

Einzelnachweise

  1. Abschnitt des Kodex des Kanonischen Rechts zu den Aufgaben des Dechanten
  2. Im Deutschen sehr selten, vergl. Landdekanat. Deutsches Rechtswörterbuch
  3. K. M. MacMorran, T. Briden: A Handbook for Churchwardens and Parochial Church Councillors. Continuum, 2001, ISBN 0-8264-6308-8 (zitiert nach en:Rural Dean, Wikipedia).
  4. F. L. Cross (Hrsg.): The Oxford Dictionary of the Christian Church. Oxford University Press, London 1957, S. 1188.
  5. E. L. Cutts: A Dictionary of the Church of England. 3. Auflage. S. P. C. K., London 1895, S. 532 f.
  6. Bischof und Synodalvertretung des Katholischen Bistums der Alt-Katholiken in Deutschland (Hrsg.): Kirchliche Ordnungen und Satzungen. Bonn 2013, ISBN 978-3-934610-82-8, Synodal und Gemeindeordnung (SGO), S. 27 f. (http://www.alt-katholisch.de/fileadmin/red_ak/informationen/OS_2013.pdf).
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Dekanat aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.