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Datei:DEU Breckerfeld COA.svg

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Originaldatei(SVG-Datei, Basisgröße: 512 × 643 Pixel, Dateigröße: 4 KB)

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Beschreibung

Wappen
InfoField
English: the City of Breckerfeld
Blasonierung
InfoField
Deutsch: „Von Gold (Gelb) und Blau durch einen von Rot und Silber (Weiß) dreireihig geschachten Balken geteilt, oben eine heraldische silberne (weiße) Lilie.“
English: “Per fess chequy gules and Argent of three, azure and Or, in the chief a fleur-de-lis Argent.”
Referenzen
InfoField
Deutsch: § 2 Absatz 1 der Hauptsatzung der Stadt Breckerfeld
Tingierung
InfoField
argentorazuregules
Datum
Deutsch: verliehen am 16. Dezember 1909
Deutsch: erneut verliehen am 20. März 1979
English: granted on 16. Dezember 1909
English: confirmed on 20. März 1979
Provenienz
Deutsch: Die Hansestadt Breckerfeld führt ein Wappen, das ihr durch Urkunde des Regierungspräsidenten in Arnsberg vom 20. März 1979 verliehen worden ist. Das Wappen ist abgeleitet von einem Siegel von 1508. Es wurde in dieser Form bereits am 16. Dezember 1909 genehmigt und bis 1970 geführt. Der Schachbalken bezieht sich auf die Grafen von der Mark, die Bedeutung der Lilie ist nicht geklärt. Vermutlich wurde sie als Beizeichen gewählt, um das Wappen von dem der Grafen zu unterscheiden.
English: The arms were officially granted on Dezember 16, 1909 and confirmed on March 20, 1979. The arms based on seal of 1508. The fess chequy is derived from the arms of the County of Mark. The meaning of the fleur-de-lis is not mentioned, but probably a symbol to distinguish it from the arms of the counts.
Künstler
InfoField
Jürgen Krause
Quelle Veddeler, Peter; Wappen, Siegel, Flaggen; Münster 2003; S. 107 und 359; ISBN 3-87023-252-8
Andere Versionen Wappen von Breckerfeld.png
SVG‑Erstellung
InfoField
 
Der SVG-Code ist valide.
 
Dieses Wappen wurde von Jürgen Krause mit Inkscape erstellt.

Lizenz

Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
Wappen Deutschlands
Wappen Deutschlands

Kurzbeschreibungen

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aktuell17:41, 29. Mai 2014Vorschaubild der Version vom 17:41, 29. Mai 2014512 × 643 (4 KB)Jürgen Krauseredrawn

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