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Charta der Vereinten Nationen

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Charta der Vereinten Nationen
Kurztitel: UN-Charta, VN-Charta (nicht amtlich)
Titel (engl.): Charter of the United Nations
Abkürzung: UN-Ch. (nicht amtlich)
Datum: 26. Juni 1945
Inkrafttreten: 24. Oktober 1945
Fundstelle:
Fundstelle (deutsch): BGBl. 1973 II S. 430, 431 6-sprachig,
Statut des Internationalen Gerichtshofs S. 505;
Änderung Art. 61: BGBl. 1974 II S. 769, 770
Änderung Art. 40: BGBl. 1980 II S. 1252
Vertragstyp: Multinational
Rechtsmaterie: Völkerrecht
Unterzeichnung:
Ratifikation:
konsolidierter Volltext der Charta
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung.

Datei:Uncharter.pdf

Die Charta der Vereinten Nationen (von Charta, Aussprache [ˈkarta…]), in Österreich Satzung der Vereinten Nationen, ist der Gründungsvertrag und damit die „Verfassung“ der Vereinten Nationen (UN). Sie enthält auch das Statut des Internationalen Gerichtshofs als Bestandteil. Sie wurde am 26. Juni 1945 durch 50 der 51 Gründungsmitglieder in San Francisco unterzeichnet. Wegen noch nicht abgeschlossener Regierungsbildung in Polen wurde für dieses Land im Dokument ein Freiraum gelassen. Die zugehörige Unterschrift wurde am 28. Juni 1945 geleistet, wodurch Polen zum 51. Gründungsmitglied wurde.[1] Die Charta trat am 24. Oktober 1945 in Kraft, nachdem sie von den damals fünf ständigen Mitgliedern des Sicherheitsrates (Frankreich, Sowjetunion (seit 1991 die Russische Föderation), China (von 1945 bis 1971 repräsentiert durch die Republik China, seit 1971 repräsentiert durch die Volksrepublik China), Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten von Amerika) sowie der Mehrheit der anderen Unterzeichner ratifiziert worden war.

Die Charta als völkerrechtlicher Vertrag bindet alle Mitglieder aufgrund der entsprechenden Bestimmungen des Völkerrechts. Änderungen der Charta erfordern eine Zweidrittelmehrheit der Mitglieder der Generalversammlung, darunter die Zustimmung aller fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates.

Inhalt der UN-Charta

Quellen

Literatur

Siehe auch

Weblinks

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