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Binnenwanderung

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Dieser Artikel behandelt die Migration des Menschen; siehe auch Tierwanderung, weiteres siehe Migration (Begriffsklärung).

Als Binnenwanderung oder Binnenmigration bezeichnet man die Migration innerhalb einer festgelegten Region, etwa eines Staates oder einer politischen Verwaltungsgliederung. Die Binnenmigration unterscheidet sich also von der transnationalen Migration dadurch, dass in der Regel keine Staatsgrenzen überschritten werden. In die EU betreffenden Kontexten wird jedoch inzwischen auch bei Staatsgrenzen überschreitenden Wanderungen innerhalb der EU von Binnenmigration gesprochen. Dementsprechend ist dieser Begriff nur unscharf definiert, weil sowohl die Migration innerhalb einer kleinen Region oder einem Gliedstaat als auch die Wanderung in einem sehr großen Staat, einer supranationalen Organisation oder einem Staatenverbund als Binnenmigration benannt werden kann.[1][2]

Das Binnenwanderungssaldo, auch Binnenwanderungsbilanz genannt, ist die Differenz von Zuzügen und Fortzügen in einem bestimmten Gebiet innerhalb eines bestimmten Zeitraums, wobei die Ausländermigration dabei nicht berücksichtigt wird.

Geschichte

Mit Beginn der neunziger Jahre des 19. Jahrhunderts wanderten vornehmlich Bewohner der nordöstlichen Provinzen Preußens (Ostpreußen, Westpreußen, Posen) und aus Mecklenburg in die Hansestädte und nach Berlin, zum weit überwiegenden Teil aber in die preußischen Industrieprovinzen Rheinland und Westfalen aus.

Im Gegensatz zur Landflucht des 19. Jahrhunderts (vom Land in die Stadt) kam es nach dem Mauerfall 1989 zu einer Binnenwanderung vom Osten in den industriellen Westen und vom Westen in den Osten. Die Ost-West-Wanderung überstieg die West-Ost-Wanderung, sodass die Einwohnerzahl der neuen Bundesländer insgesamt kleiner geworden ist.

Im gesamten Bundesgebiet gab es, wie in vielen anderen Industriestaaten, lange eine Stadtflucht (von der Stadt aufs Land).

EU-Binnenmigration

Als EU-Binnenmigration bezeichnet man die Zu- und Abwanderung von Unionsbürgern und ihrer Familienangehörigen.[3] Die Europäische Union ist ein Raum ohne Binnengrenzen (Binnenmarkt, Art. 14 EU-Vertrag) mit dem Verfassungs- und Grundrecht der Freizügigkeit für alle Unionsbürgerinnen und -bürger ist (Art. 18 EU-Vertrag, Art. 45 Charta der Grundrechte der EU 2009).

Der Europäische Rat und die Europäische Kommission unterstützen Bestrebungen zur Erleichterung der europäischen Binnenmigration, insbesondere der beruflichen Migration. Zu den zentralen Themen gehören rechtliche Voraussetzungen für eine verbesserte Mobilität der in Bildung, Forschung und Innovation tätigen Personen, die gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen, die Übertragbarkeit von Rentenansprüchen und Sozialschutzansprüchen im Allgemeinen und die Einführung der Europäischen Krankenversicherungskarte. Weitere Themenbereiche sind Schulpartnerschaften und der schulische Fremdsprachenunterricht. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat Begriff und Recht der EU-Binnenmigration durch viele Urteile vertieft.

Die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 sieht diskriminierungsfreien Zugang von EU-Ausländern zu den nationalen Sozialversicherungssystemen vor (siehe hierzu auch: Sozialversicherung#Koordinierung der Sozialversicherungsleistungen innerhalb der EU; zu Sozialleistungen siehe Unionsbürgerschaft#Sozialleistungen).

Zur Bildungsmigration innerhalb der EU siehe auch: Willkommens- und Anerkennungskultur#Zugewanderte aus Staaten der Europäischen Union und Bildungsmigration.

Deutschland

In Deutschland wanderten im Jahr 2008 etwa 1,1 Millionen Menschen über die Grenzen der Bundesländer. Sieben Bundesländer - die drei Stadtstaaten, Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein - waren Nettoeinwanderungsländer, die neun anderen Bundesländer waren Nettoauswanderungsländer. Die meisten Einwohner verlor mit 153.026 NRW, während Sachsen-Anhalt mit 17.268 den größten Nettoschwund zu verzeichnen hatte. Die meisten Zuzüge hatte mit 141.863 NRW zu verzeichnen, den größten Nettozuwachs Bayern mit 26.151 Zugewanderten.[4]

2003 hatten acht Bundesländer einen positiven Saldo. Den stärksten Nettozuzug hatte Bayern mit 34.212 Menschen zu verzeichnen, während Niedersachsen den stärksten Nettorückgang mit 50.790 Menschen zu verzeichnen hatte. Insgesamt wanderten im Jahr 2003 etwa 11.000 Menschen mehr über die Grenzen der Bundesländer.

Bundesland Zuzüge 2008 Veränderung
gegenüber 2003
in %
Fortzüge 2008 Veränderung
gegenüber 2003
in %
Überschuss 2008 Überschuss 2003
Baden-Württemberg 128.456 -2,07 115.616 10,90 + 12.840 + 26.926
Bayern 133.438 0,02 107.287 8,16 + 26.151 + 34.212
Berlin 86.903 15,82 73.945 -9,91 + 12.958 -7.043
Brandenburg 51.882 -10,17 55.984 -3,90 -4.102 -498
Bremen 22.595 1,35 22.373 3,47 + 222 + 673
Hamburg 64.345 11,48 53.147 1,39 + 11.198 + 5.302
Hessen 95.672 6,36 90.905 6,33 + 4.767 + 4.458
Mecklenburg-Vorpommern 24.619 -4,67 35.191 -0,84 -10.572 -9.664
Niedersachsen 117.048 -4,32 122.335 -29,34 -5.287 -50.790
Nordrhein-Westfalen 141.863 -8,80 153.026 10,94 -11.163 + 17.628
Rheinland-Pfalz 64.125 -4,33 68.271 16,68 -4.146 + 8.515
Saarland 11.358 3,87 13.096 19,72 -1.738 -4
Sachsen 46.672 0,88 57.253 -4,40 -10.581 -13.626
Sachsen-Anhalt 27.023 -11,30 44.291 -4,73 -17.268 -16.022
Schleswig-Holstein 61.070 -1,84 52.477 2,02 + 8.593 + 10.780
Thüringen 26.815 -0,28 38.668 2,47 -11.853 -10.844
Gesamt 1.103.884 -0,98 1.103.865 -0,99 + 19 + 3

Quelle: Destatis[4]

Binnenmigration junger Menschen

In Deutschland ziehen 20- bis 35-Jährige überdurchschnittlich häufig in Großstädte, die gegenüber dem Landesdurchschnitt einen über 20 % erhöhten Anteil in dieser Altersgruppe haben. Ausgenommen Süddeutschland sowie einige Landkreise mit einer hohen Geburtenrate (z.B. Cloppenburg und Emsland) verzeichnen fast alle ländlichen Regionen Wanderungsverluste bei jungen Erwachsenen.[5]

Anteil der 20- bis 35-Jährigen an der Kreisbevölkerung, Stand 21. Dezember 2011
Index: Deutschland = 100
  • unter 95
  • 95 bis unter 120
  • 120 und mehr
  • Mögliche Gründe

    Literatur

    • Matthias Blazek: „Genealogisches von der Familie Blazek – Der Weg ins Ruhrgebiet wurde in der Wilhelminischen Zeit zurückgelegt“, in: Genealogie – Deutsche Zeitschrift für Familienkunde, Bd. XXXI/61. Jahrg., Heft 1/Januar–März 2012, S. 34 ff.
    • Rudolf Heberle, Fritz W. Meyer: Die Großstädte im Strome der Binnenwanderung. Wirtschafts- und bevölkerungswissenschaftliche Untersuchungen über Wanderung und Mobilität in deutschen Städten. Hirzel, Leipzig 1937.

    Weblinks

    Wiktionary: Binnenwanderung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

    Quellen

    1. Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung: Binnenmigration (auf Wayback Machine (Memento vom 17. Dezember 2007 im Internet Archive))
    2. Jan C. Jugl: Binnenmigration in der Europäischen Union.
    3. Migrationsbericht des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge im Auftrag der Bundesregierung. Migrationsbericht 2014. BMI, BAMF, Januar 2016, abgerufen am 19. Juni 2016. S. 30.
    4. 4,0 4,1 statistik-portal.de Gemeinsames Datenangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, abgerufen am 19. August 2011
    5. Felix Rohrbeck: Wohnungsmarkt: Sie hassen die Provinz. In: Zeit Online. 9. Oktober 2014, abgerufen am 17. Mai 2016.
    Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Binnenwanderung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.