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Bürokratie

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Schreibstube, Deutschland, Julius Bernhard von Rohr 1719

Bürokratie („Herrschaft der Verwaltung“) ist die Wahrnehmung von Verwaltungstätigkeiten im Rahmen festgelegter Kompetenzen innerhalb einer festen Hierarchie. Eine Übersteigerung der Bürokratie wird als Bürokratismus bezeichnet: eine bürokratisch überzogene Handlungsorientierung, welche die Vorschrift über den Menschen stellt und ihn weitgehend als Objekt behandelt. Umgangssprachlich werden Bürokratie und Bürokratismus oft synonym verwandt.

Wortherkunft

Der Begriff Bürokratie (frz. bureaucratie) wurde von dem Franzosen Vincent de Gournay (1712 bis 1759) geprägt und bereits kurz danach ins Deutsche übernommen. Das Kunstwort ist zusammengesetzt aus bureau und dem frz. Suffix -cratie, das aus griech. krateia, Herrschaft, Gewalt, Macht' gebildet wurde. Der Ursprung des Wortes Büro (bzw. frz. bureau =, Schreibtisch, Arbeitszimmer') ist das spätlateinische Wort burra in der Bedeutung, grober Wollstoff, zottiges Gewand'. (Dieses Wort bezog sich später auf den Stoff zum Beziehen von Schreibtischen. Danach wurde es auf den Schreibtisch selbst angewendet und letztlich auch auf den Ort übertragen, wo sich der Schreibtisch befindet.) Wörtlich bedeutet Bürokratie also, Herrschaft der Verwaltung', wobei der Arbeitsplatz Büro als Metonymie stellvertretend für die Verwaltung steht, die dort geschieht.

Definition nach Meyers Konversationslexikon von 1894

Meyers Konversationslexikon definierte 1894 „Büreaukratie“ folgendermaßen: „Büreaukratie (franz.-griech., „Schreibstubenherrschaft“), Bezeichnung für eine kurzsichtige und engherzige Beamtenwirtschaft, welcher das Verständnis für die praktischen Bedürfnisse des Volkes gebricht. Auch eine solche Beamtenschaft und ihre Angehörigen nennt man Büreaukratie. Der Boden der Büreaukratie ist der Absolutismus. Das bürokratische Regiment kennzeichnet die Zeit des Polizeistaates, der polizeilichen Bevormundung des Volkes während des 19. Jahrhunderts. Die Begründung der konstitutionellen Regierungsform, das freie Vereins- und Versammlungsrecht, die Bedeutung der Presse für die öffentliche Erörterung der Staatsangelegenheiten, die Anerkennung des Selbstverwaltungsrechts der Gemeinden und höheren Gemeindeverbände sind Momente, welche ein bürokratisches Regiment in der Gegenwart ausschließen. Die Ausdrücke Büreaukratie und Büreaukratismus werden auch als gleichbedeutend mit der Bezeichnung, büreaukratisches System' gebraucht.“

Bürokratie bei Max Weber

Der Soziologe Max Weber hat sie als die „rationale“ Form der legalen Herrschaft, auch für Unternehmen, bezeichnet und analysiert. Seine Bürokratietheorie (auch Bürokratieansatz genannt) zählt zu den klassischen Organisationstheorien und wird von Weber in seinem 1922 postum erschienenen Werk „Wirtschaft und Gesellschaft“ als Analyse des Rationalisierungsprozesses behandelt.

Als Idealtypus der Bürokratie wird bei Weber die Behörde mit beruflichem Verwaltungsstab bezeichnet. Die Legitimation der bürokratischen (legalen) Herrschaft liegt in der rationalen Kompetenz des Vorgesetzten, nicht in ihrer traditionalen Kompetenz (wie z. B. bei Erbämtern in einer Monarchie). Sein dritter Typus, die „charismatische Herrschaft“, hat definitionsgemäß gar keine Verwaltung. Alle drei Herrschaftsformen sind jedoch Formen legitimer Macht. Im Gegensatz zur traditionalen und charismatischen Herrschaft verhindert die Bürokratie Bevorzugung oder Benachteiligung Einzelner in Form von willkürlichen Entscheidungen, weil sich alle an die gleichen und rational begründeten Spielregeln, bzw. Gesetze (eine gesetzte Ordnung) halten müssen. Der Bürokratiebegriff Webers ist somit ein positiver. Im strengen Sinne ist also nach Weber eine nach z. B. rein politischen Zweckmäßigkeits-Erwägungen arbeitende Verwaltung (etwa die „Kaderverwaltung“ im ehemaligen Sowjetsystem) gar keine „Bürokratie“. Auch Wahlbeamte, wie sie in den meisten Bundesländern an der Spitze von Behörden wie Landratsämtern und Gemeindeverwaltungen stehen, sind mit Webers Bürokratieverständnis nicht kompatibel.

Es ist aber zu berücksichtigen, dass zu Zeiten Webers eine andere Sichtweise auf Bürokratien herrschte als in der heutigen Gesellschaft und Wissenschaft. Weber hatte den pünktlichen, ordentlichen Beamten vor Augen, der pflichtbewusst seine Aufgabe für den Staat erfüllt und somit zur Existenzgrundlage des Staates beiträgt. Im Hintergrund steht hier das preußische Bild des staatlichen Beamten. Hieraus lässt sich zum Teil auch erklären, warum heute noch Beamte – beispielsweise in Deutschland – bestimmte Privilegien genießen. Heutzutage gilt dieses Modell bzw. diese einfache Weltsicht als überaltert. Die moderne Wissenschaft verweist hingegen beispielsweise auf das Bürokratiemodell von Cyril Northcote Parkinson.

Max Weber definierte unter anderem folgende Bürokratiemerkmale:

  • Trennung von Amt und Person
  • Regelgebundenheit
  • „Unpersönlichkeit“ bzw. Neutralität des Verwaltungshandelns
  • Hierarchieprinzip
  • Schriftlichkeit und Aktenkundigkeit der Verwaltung
  • Arbeitsteilung und Professionalität

Geschichte

Die Anfänge des bürokratisch organisierten Verwaltungswesens lassen sich am ehesten in der Epoche des Absolutismus fixieren, wo Frankreich zum straff zentralisierten Nationalstaat umgebaut wurde. Im Mittelpunkt stand dabei klar die Verwaltung und Mehrung des Vermögens des Königshauses (= Staates). Auch innerhalb der deutschen Territorialstaaten der absolutistischen Epoche lassen sich ähnliche Entwicklungen konstatieren, wobei sich hier bei der fürstlichen Vermögensverwaltung die kameralistische Buchhaltung herausbildete. Parallel dazu entstand die Rechtsdisziplin des Verwaltungsrechtes. Einen anderen Verlauf nahm die Verwaltungsgeschichte in England, wo sich die innere Verwaltungs-Tätigkeit vor und auch rel. lange nach der Industrialisierung auf wenige Funktionen des Nachtwächterstaates beschränkte; nur der Schutz des Verkehrs nach außen bedurfte hier einiger bürokratischer Einrichtungen.[1][2]

Eine Reform des bürokratischen Systems – damals noch nicht bürokratisch genannt – fand Anfang des 19. Jahrhunderts in Preußen unter Stein und Hardenberg statt. Die verbesserte Effizienz der daraus hervorgehenden Verwaltung führte zu einer breiten Übernahme in vielen Staaten.

Grundlegende Änderungen in der Verwaltungsführung waren erst ab der Mitte des 20. Jahrhunderts zu beobachten. Im Zuge einer immer ausgereifteren Sozialforschung glaubte man, durch eine Vielzahl von Vorschriften das staatliche Handeln planen zu können. Es folgte in den 1960er- und -70er-Jahren die so genannte „Planungseuphorie“. Sie führte zu einem starken Anschwellen der Verwaltung und der Vorschriften. Erst in den 1980er-Jahren begann man gegenzusteuern, weit reichende Reformen wurden allerdings in Deutschland nicht durchgesetzt.

In England und den USA begann sich hingegen gegen Ende der 1970er-Jahre eine Reformbewegung zu entwickeln, die zum Teil auch als Neoliberalismus bekannt ist. Unter Margaret Thatcher und Ronald Reagan wurde das Konzept des schlanken Staates zum Teil umgesetzt. Der Staat wird hierbei in seinen Aufgaben beschränkt und viele Teile früherer staatlicher Leistungen werden privatisiert mit der Absicht, dass an Stelle des Staates der Markt die Regulierung der Gesellschaft übernimmt.

In Deutschland haben neuere Reformbewegungen in den 1990ern begonnen. Neben einer Vielzahl von Privatisierungen – meist durch die Europäische Union initiiert – begann sich auf Grundlage des New Public Management das Neue Steuerungsmodell zu entwickeln. Hierin vereinen sich eine Vielzahl von Reformideen wie Verwaltungen als Dienstleister zu betrachten, bürokratische Verfahren als Produkte zu betrachten, eine neue Buchführung genauso wie Privatisierung von Einrichtungen, die von privater Hand getragen werden können.

Seit dem Ende der 1990er-Jahre wird zudem das e-Government immer stärker diskutiert. Mit Hilfe des Internets und elektronischer Datenverarbeitung soll vor allem der Aufwand durch bürokratische Regulierung für Unternehmen und Bürger reduziert werden. Parallel dazu nimmt auch eDemocracy eine immer stärkere Rolle ein, um Bürger stärker an Gesetzgebungsverfahren zu beteiligen. Hier soll ein grundlegendes Problem der Gesetzgebung und damit der Bürokratie an sich gelöst werden. Durch Lobbyarbeit konnten bisher einzelne Interessengruppen Vorschriften und Gesetze durchsetzen, die für eine Mehrheit der Betroffenen nachteilig, für die kleine Gruppe der Lobbyarbeiter (z. B. die Wirtschaft, aber auch einzelne Teile der Verwaltung selber) jedoch positive Auswirkungen hatte. Der Wust an unnötigen Regelungen wird häufig hierauf zurückgeführt. Durch eine breitere Einbindung der Betroffenen erhofft man sich hier sinnvollere Regelungen.

Der Habsburger Effekt bezeichnet jüngst wissenschaftlich – statistisch belastbar – nachgewiesene Zusammenhänge zu Osteuropa zwischen ehemaligem habsburgischem Gebiet und heute dort lebenden Menschen und deren geringerer Neigung zu Bestechung bzw. höherem Vertrauen in lokale Verwaltung, Polizei und Gerichtsbarkeit im Vergleich zu Menschen auf der anderen Seite der ehemaligen Grenze.[3]

Für und Wider die Bürokratie

Vorteile

(u. a. nach Max Weber)[4] [5] [6] [7]

  • Bürokratie ist ein Instrument rationaler Herrschaftsausübung. (Hierauf beruhen nach Max Weber ihre zentralen Vorteile gegenüber Traditionalismus und Fanatismus und ihre zentralen Schwächen gegenüber verantwortungsvoll zu meisternden politischen Notlagen.)
  • Gerechtigkeit: Bürokratische Strukturen schützen vor Willkürakten der Herrschenden. Deren Handeln ist durch allgemeingültige Gesetze gebunden.
  • Neutralität: Bürokratie behandelt im Regelfall alle gleich, bzw. ist sie als Verwaltungsordnung neutral.
  • Sicherheit: Bürokratische Vorschriften und Auflagen regeln Sicherheit in allen Lebensbereichen, z. B. zum Schutz vor Unfällen, Krankheiten und Schäden aller Art.
  • Rationalisierung: Probleme und Fragestellungen werden nach vorgefertigten Schemata gelöst, nicht jedes Problem muss jedes Mal neu gelöst werden. Andererseits werden dadurch bürokratische Entscheidungen den Besonderheiten der Einzelfälle oft nicht gerecht.
  • Effektivität: Bürokratische Strukturen sind durch Arbeitsteilung, Einsatz von speziellen Mitteln und Anwendung bewährter Denkweisen effektiv.
  • Stabilität und Kontinuität: Bürokratische Strukturen sind stabil und verlässlich; sie werden nicht häufig verändert.
  • Fehlervermeidung: Hierarchische Strukturen mit Arbeitsteilung führen zu einer effizienten Arbeitsorganisation: jeder entscheidet nur, was er kann und darf (wofür er kompetent ist). Sie regeln die Zuständigkeit.
  • Gewissenhaftigkeit: Bürokratische Entscheidungen werden so lange abgewogen, bis sie durchdacht und endgültig sind. Voreiligkeit kann zu falschen Entscheidungen führen.
  • Datenerhebung: Bürokratische Formulare dienen der Sammlung von Informationen, die für Statistiken und Planungen sowie zur Verwaltung genutzt werden können.
  • Bequemlichkeit: Der einzelne Bürokrat braucht nicht viel Verantwortung zu tragen, da diese in den Regeln liegt. Würde er bürokratische Regeln überschreiten, könnte er zur Rechenschaft gezogen werden.

Nachteile

In einem Rechtsstaat darf die Verwaltung nicht gegen Gesetze verstoßen (Vorrang des Gesetzes) und nicht ohne gesetzliche Grundlage in Rechte des Einzelnen eingreifen (Vorbehalt des Gesetzes). Das führt dazu, die Grundlagen und Grenzen bürokratischen Handelns durch Gesetze, d.h. durch generelle Vorschriften, zu ziehen. Daraus ergibt sich eine Spannung zwischen formaler "Rechtsstaatlichkeit" und Einzelfallgerechtigkeit: Denn durch generelle Normen lässt sich die Vielfalt des Lebens nicht angemessen erfassen. Das haben schon Platon und Aristoteles in heute noch gültiger Weise dargelegt.[8] Daher finden sich in einem Rechtsstaat viele Ausnahme- und Sonderregeln für staatliches Handeln und ein kompliziertes System von Rechtsvorschriften.

Selbst dieses Übermaß an rechtlichen Regelungen kann aber prinzipiell der Vielgestaltigkeit der Einzelfälle nicht ganz angemessen sein. Zudem kann es, gemessen am eigentliche Verwaltungszweck, einen unverhältnismäßig hohen Aufwand an Kosten und Zeit erfordern. Überdies haben viele Bürger nicht den notwendigen Überblick über das Normengestrüpp; und auch das kann zu Ungerechtigkeiten führen: zwischen denen, die sich im Gewirr der Vorschriften zurechtfinden, und denen, die das nicht können. All dies fügt sich in das von Max Horkheimer aufgewiesene Bild einer Welt, in der das „Instrumentelle“ überhandnimmt.[9]

Ein Ausweg liegt darin, das Subsidiaritätsprinzip streng einzuhalten und insgesamt für eine Verwaltungskultur zu sorgen, die es gestattet, der Verwaltung angemessene Ermessensspielräume zu gewähren, damit sie den konkreten Situationen gerecht werden kann.[10]

Mängel des bürokratischen Systems[11] entstehen auch, wenn bei Verwaltungsreformen taktische Überlegungen und Macht eine Rolle spielen, insbesondere dann, wenn die zur Reform berufenen Behörden selbst von der Reform betroffen sind. All dies kann zu bürokratischen Strukturen führen, die im Widerspruch zu einem demokratischen Verständnis stehen, nach welchem die Verwaltung den Bürgern dienen soll.

Aus verwaltungswissenschaftlicher Perspektive kann zudem moniert werden, dass die vorherrschende negative Koordinationslogik zu suboptimalen Entscheidungen führen kann. Außerdem sind aufgrund des stark ausgeprägten Prinzips der örtlichen Zuständigkeit negative Außenwirkungen von Verwaltungshandeln bedenken. Des Weiteren kann mit Blick auf das Gesetzgebungsverfahren die Informationsasymmetrie zwischen bürokratischen Experten und Politikern als Generalisten aus demokratietheoretischer Sicht als potenziell gefährlich eingestuft werden.

Entbürokratisierung

Das Schlagwort Bürokratieabbau findet sich häufiger in Politik und Wirtschaft. Gemeint ist in der Regel ein Abbau von Vorschriften und Gesetzen, aber auch eine erhöhte Transparenz behördlichen Handelns.

Abbau von Vorschriften

Von der Entbürokratisierung erhofft man sich eine höhere Flexibilität. In Unternehmen (und teilweise auch in Behörden) wird zunehmend versucht, Ziele an die Stelle von Regeln zu setzen. Ein Unternehmensteil wird somit nicht mehr über die Vorgabe von Prozessen gesteuert, sondern durch die Vorgabe von Zielen. Der Weg zur Zielerreichung ist dem Tochterunternehmen freigestellt.

In der Politik ist dies allerdings weitaus schwerer umsetzbar. Hinzu kommt, dass das Ziel der Entbürokratisierung zwar überwiegend geteilt wird, im Einzelfall aber meist umstritten ist. So wäre zum Beispiel der Abbau von Sicherheitsvorschriften in der Chemie zum Vorteil der Wirtschaft, könnte für die Bevölkerung jedoch gesundheitliche Nachteile haben.

Ein entgegengesetztes Ziel wird teilweise in Ländern der so genannten Dritten Welt verfolgt. Da hier bisher fehlende gesetzliche Regelungen eine fehlende Rechtssicherheit zur Folge haben, wird hier eine „Bürokratisierung“ gefordert (die natürlich niemand so nennt).

Transparenz behördlichen Handelns

Ein erhebliches Problem für Bürger ist es oft, behördliche Entscheidungen und deren rechtliche Grundlagen nachzuvollziehen. Letztere werden oft in behördlichen Entscheidungen nicht eindeutig bezeichnet. Dabei handelt es sich z. T. nicht nur um individuelle Bearbeitungsfehler, sondern auch in Formularen sind derlei Defizite feststellbar. Rechtliche Bestimmungen werden nur abgekürzt wiedergegeben (BauGB statt Baugesetzbuch etc.), es fehlt die Fundstelle (z. B. Gesetz- und Verordnungsblatt, Jahrgang, Seitenzahl, etc.) oder eine Ermessensentscheidung ist nicht ausreichend begründet.

Dies alles verstößt gegen die Begründungspflicht, die in § 39 Verwaltungsverfahrensgesetz (PDF; 150 kB) vorgeschrieben ist.

Der Ansatz, solche Defizite zu reduzieren, findet keine erhebliche Unterstützung. Dies kann daran liegen, dass die Verantwortung für das behördliche Handeln, gerade auf der Verwaltungsebene der Kreise und Städte, von den politischen Parteien in Deutschland mitzuverantworten ist, also deren gemeinsamer Wille zur Selbstkritik gegeben sein müsste.

Automatisierung

Viele Aufgaben der Bürokratie treten oft in wenig veränderter Form oder wiederholt mit geringen Veränderungen auf. Moderne Informationstechnik kann die Unterstützung liefern, mit der Standardprozesse schnell, fehlerfrei und aufwandsarm abgewickelt werden können. Die Kameralistik heutiger öffentlicher Verwaltungen erlaubt eine zügige Investition in entsprechende Unterstützung nicht oder nur zögerlich. Es ist den Bürgern ein stetes Ärgernis, erleben zu müssen, dass die öffentliche Verwaltung alle Optionen hätte, solche Unterstützung zu nutzen, aber in großer Trägheit dem Anspruch einer performanten Dienstleistung[12][13][14] kaum nachkommt.

Situation in Deutschland

Im Oktober 2007 gelangten statistisch fundierte Zahlen über die Bürokratiebelastung der deutschen Unternehmen durch Bundesgesetze an die Öffentlichkeit. Das Statistischen Bundesamt bezifferte die durch diese Gesetze verursachten Bürokratiekosten auf 31,2 Mrd. €. Ein Aufschlag für durchschnittliche „Overhead-Kosten“ gemäß den Erfahrungsdaten aus anderen EU-Staaten erhöht die Gesamtkostenbelastung der deutschen Unternehmen auf etwa 39 Mrd. € jährlich. Hinzu kommen noch die bislang nicht quantifizierten Kosten durch Länder und Kommunen. Die Bürokratiekosten für die Bürger sind in diesen Zahlen nicht enthalten.[15][16] Verursacht wird die Bürokratiebelastung durch rund 90.000 Vorschriften, die deutsche Unternehmer einzuhalten und zu beachten haben. Derzeit existieren alleine auf Bundesebene gut 1.800 Einzelgesetze mit mehr als 55.000 Einzelnormen; darüber hinaus umfassen 2.728 Rechtsverordnungen rund 40.000 Einzelvorschriften.


Situation in Italien

Als ein sehr bürokratisches Land gilt Italien:

„Eine überall präsente, nahezu allmächtige Bürokratie ist die Geißel von Bella Italia. Zigtausende von Stunden verbringen die Bürger in den Warteschlangen vor Schaltern und Büros, sei es im Rathaus oder bei der Post. Unendlich viele Arbeitsstunden gehen unproduktiv verloren. Der Aufwand und die Gebühren ersticken viele wirtschaftliche Initiativen. Produktivitäts- und Wachstumsverluste, hohe Arbeitslosigkeit gerade unter den jungen Italienern sind der Preis des Bürokratie-Wahnsinns. Alles muss registriert, notifiziert, beurkundet und natürlich bezahlt werden. […] der Möbelriese Ikea [stornierte] jüngst seinen Plan, in die Nähe von Pisa ein weiteres Möbelhaus zu stellen und so en passant etwa 350 Jobs zu schaffen. Sechs Jahre Wartezeit auf eine Genehmigung war den Skandinaviern einfach zu viel. Und weil viele fremde Unternehmer und Manager ähnlich wenig Geduld haben, ist der Anteil der Auslandsinvestitionen in Italien auch nur halb so hoch wie im Durchschnitt der Euro-Länder.[17]

Die Bewohner Oberitaliens konnten im Rahmen der Grenzveränderungen des 19. und 20. Jahrhundert verschiedene bürokratische Verwaltungsmodelle erfahren. Die Repräsentanten des italienischen Staates, mit seinen historisch gewachsenen neapolitanisch sardischen Wurzeln, erwiesen sich in ihrer Psychologie und ihrer Berufsauffassung nach als „noch viel fremdartiger als die alten habsburgisch-österreichischen Bürokraten“. Vom Stereotyp aus gesehen war der habsburgische Beamte konservativ, unflexibel und autoritätshörig, jedoch kaum bestechlich. Mit der Ankunft Italiens häuften sich Angelegenheiten, wo Bestechung notwendig und möglich war. Italienischen Beamten wurde die Neigung zur Haarspalterei, Nachlässigkeit und Abwesenheit vom Arbeitsplatz nachgesagt. Auch unklar formulierte italienische Gesetze und die Langsamkeit der Magistratur wurde von den neuen italienischen Untertanen als „Schock“ erlebt. Im Gegensatz dazu war für habsburgische Beamte ein Rückstand bei der Aktenerledigung eine persönliche Schande.

Der zentralistisch organisierte italienische Staatsapparat nahm auf lokale Interessen wenig Rücksicht und dessen Unverständnis für die Spezifika der einzelnen Regionen (Veneto, Triest, Görz, Friaul, Istrien) wurde als „mit administrativer Inkompetenz gepaarte Präpotenz“ bezeichnet. Bald nach 1918 wurde selbst von ehemaligen Irredentisten die ehemalige dezentralisierte habsburgische Verwaltung gelobt. Laut dem italienischen Schriftsteller Paolo Rumiz wurde ab 1918 binnen zwei Jahren 40.000 effiziente habsburgische Bürokraten durch inkompetente italienische Verwaltung ersetzt.[18]

Bürokratie in Literatur und Satire

Charles Dickens hat in seinem Roman Little Dorrit (geschrieben 1855 bis 1857) die Bürokratie in seiner Beschreibung des „Circumlocution Office“ („Amt für Umschweife“) persifliert. Er kritisiert darin die Gewohnheit, sich mit allem zu beschäftigten und viele Formulare auszufüllen, aber vor lauter Umständen nichts zu schaffen und dabei jeden Fortschritt zu hemmen.[19]

Im Zusammenhang mit der Einführung des Hauspostumschlags für die innerbehördliche Kommunikation steht eine Satire in der Mitarbeiterzeitschrift der Universität zu Köln über das Unvermögen mit diesem Büromaterial angemessen umzugehen.[20]

Bei Asterix und Obelix taucht der "Passierschein A38" als Beispiel für übertriebene Bürokratie auf.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. P. Keller: Dogmengeschichte des wohlstandspolitischen Interventionismus, 1955
  2. H. G. Schachtschabel: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen, 1971
  3. Der Habsburger Effekt. Wie das untergegangene Großreich auch heute noch das Verhältnis der Bürger zu ihren staatlichen Institutionen prägt
  4. Bürokratie-Ansatz von Max Weber, Fatih Yildiz (Powerpoint-Präsentation, 1,81 MB)
  5. Bürokratieansatz (pdf-Datei, 192 kB)
  6. Bürokratie bei Max Weber: Zusammenfassung und Textauszüge
  7. Reinhold Zippelius, Allgemeine Staatslehre, 16. Auflage, 2010, § 37
  8. Zippelius, Geschichte der Staatsideen, 10. Aufl., 2003, Kap. 2 c, 3 d
  9. Zippelius, Grundbegriffe der Rechts- und Staatssoziologie, 3. Aufl. 2012, § 16 IV, V
  10. Reinhold Zippelius,Allgemeine Staatslehre, 16. Aufl., § 30 III 2
  11. Zippelius, Allgemeine Staatslehre, 16. Aufl., § 37 II, 5
  12. Strategisches Personalmanagement (Memento vom 12. Januar 2012 im Internet Archive)
  13. Erweiterte Kameralistik (PDF; 241 kB)
  14. Kooperatives Prozessmanagement
  15. http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,513157,00.html, Artikel vom 23. Oktober 2007 bei Spiegel Online.
  16. Milliardenlast für die Wirtschaft, Artikel vom 24. Oktober 2007 bei Focus.
  17. Hans-Jürgen Schlamp in spiegel.de 22. August 2011: Bürokratie-Wahnsinn in Italien. - Scusi! Hier sind Sie leider falsch
  18. Riccardo Valsecchi "Autonomie im Erbgut" in TAZ vom 16.5.2014
  19. Little Dorrit - Chapter 10 - Charles Dickens
  20. Mituns von Sept. 2001 (S. 16) Hauspost Köln online: Zugriff 19. September 2010

Literatur

Weblinks

Wiktionary: Bürokratie – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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