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Automatischer Arrest

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Automatischer Arrest hieß nach dem Zweiten Weltkrieg eine Verhaftung bestimmter Personengruppen ohne Einzelprüfung. Anhand eines vom westalliierten Oberkommando SHAEF herausgegebenen Arrest Categories Handbook konnten in den drei Westzonen Besatzungsoffiziere entscheiden, ob jemand interniert werden sollte. Nach diesem Handbuch sollten interniert werden:

Die präventive Verhaftung potentiell gefährlicher NS-Aktivisten sollte in erster Linie die Bildung einer verdeckten NS-Untergrundbewegung verhindern, die Internierung mutmaßlicher Kriegsverbrecher schuf zugleich die Voraussetzung für eine Strafverfolgung durch die Justiz. Von den Briten wurden im ersten Jahr der Besetzung etwa 65.000 Personen verhaftet, weil sie in eine der Kategorien des automatischen Arrests fielen. Viele hohe Funktionsträger blieben allerdings mit Billigung der Briten weiter in ihren Ämtern, beispielsweise die Landräte von Münster oder Coesfeld, in einigen Fällen wurden kaum Belastete aufgrund von Denunziationen interniert. Wer von den Briten im Zuge des automatischen Arrests verhaftet wurde, kam in der Regel in eines der Internierungslager (Civil Internment Camp). Nur im Auffanglager Rheinberg am Niederrhein befanden sich auch Kriegsgefangene. Rheinberg war eines der Rheinwiesenlager, das die Amerikaner eingerichtet hatten, und das den Briten im Juni übergeben worden war. Während die Briten viele Kriegsgefangene unter Aufsicht ihrer alten Offiziere in Schleswig-Holstein in Freiheit beließen, hatten die Amerikaner riesige Lager errichtet, in denen Zivilisten zusammen mit Soldaten regelrecht eingepfercht wurden.[1] Die amerikanische Militärregierung schätzte die Zahl der von ihr bis Ende Juli 1945 verhafteten Personen auf rund 80.000. Insgesamt wurden in den drei westlichen Besatzungszonen rund 182.000 Personen interniert, von denen bis zum 1. Januar 1947 allerdings 86.000 aus den Lagern entlassen waren.[2]

Die Regelungen des automatischen Arrestes wurden zum 1. September 1945 gelockert; nun war für die meisten Personengruppen eine individuelle Überprüfung vorgesehen und eine Internierung nur noch dann, wenn von der jeweiligen Person eine Gefährdung der Sicherheit zu erwarten war. Diese Lockerung der Bestimmungen wurde sukzessive auch für die bereits Internierten angewandt. Bis März 1946 war daher ein Großteil der Internierten verhört und nach und nach entlassen worden.[3]

Einzelnachweise

  1. Heiner Wember: Umerziehung im Lager. Internierung und Bestrafung von Nationalsozialisten in der britischen Besatzungszone Deutschlands (= Düsseldorfer Schriften zur Neueren Landesgeschichte Nordrhein-Westfalens. Bd.30). Klartext-Verlag, Essen 1991, ISBN 3-88474-152-7, S. 35 ff., (Zugleich: Münster, Universität, Dissertation, 1990: Internierung und Aburteilung von Nationalsozialisten, „Militaristen“ und „Suspect Persons“ in der britischen Besatzungszone Deutschlands.).
  2. Clemens Vollnhals: Entnazifizierung, Politische Säuberung unter alliierter Herrschaft. In: Hans-Erich Volkmann (Hrsg.): Ende des Dritten Reiches – Ende des Zweiten Weltkriegs. Eine perspektivische Rückschau (= Piper. Bd. 2056). Piper, München u. a. 1995, ISBN 3-492-12056-3, S. 377.
  3. Heiner Wember: Umerziehung im Lager. Internierung und Bestrafung von Nationalsozialisten in der britischen Besatzungszone Deutschlands (= Düsseldorfer Schriften zur Neueren Landesgeschichte Nordrhein-Westfalens. Bd.30). Klartext-Verlag, Essen 1991, ISBN 3-88474-152-7, S. 46 ff., (Zugleich: Münster, Universität, Dissertation, 1990: Internierung und Aburteilung von Nationalsozialisten, „Militaristen“ und „Suspect Persons“ in der britischen Besatzungszone Deutschlands.).
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